Steuerberater Herrenberg: Jahresabschluss 2026
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Ein Steuerberater in Herrenberg erstellt Ihren Jahresabschluss rechtskonform, prüft ihn und übernimmt die Offenlegung beim Unternehmensregister. Ob lokale Kanzlei oder digitale Plattform wie OnlineBilanz – entscheidend sind Festpreise, kurze Fristen und zugelassene Steuerberater. Hier erfahren Sie alles zu Aufgaben, Fristen 2026, Kosten und digitaler Zusammenarbeit.
Kurzantwort
Ein Steuerberater in Herrenberg erstellt den handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 242 HGB, prüft Bilanz und GuV, erstellt Anhang und Lagebericht (falls erforderlich) und übernimmt die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister. Für 2026 gelten Feststellungsfristen von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große) nach § 42a GmbHG sowie eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB. Die Kosten richten sich nach StBVV oder individuellen Festpreisen.
Inhaltsverzeichnis
- Aufgaben beim Jahresabschluss
- Fristen für Feststellung und Offenlegung 2026
- Kosten für den Jahresabschluss
- Digitale Zusammenarbeit mit DATEV, lexoffice, sevDesk
- Lokaler Steuerberater vs. digitale Plattform
- Offenlegung beim Unternehmensregister
- Erster Jahresabschluss nach Gründung UG/GmbH
- Häufige Fehler beim Jahresabschluss vermeiden
Welche Aufgaben übernimmt ein Steuerberater in Herrenberg beim Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss einer GmbH oder UG in Herrenberg erfordert umfassende Fachkenntnisse im Handels- und Steuerrecht. Ein Steuerberater übernimmt dabei weit mehr als die bloße Zusammenstellung von Zahlen – er trägt die fachliche und rechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Erstellung nach § 264 HGB und die Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach § 325 HGB.
Kernaufgaben des Steuerberaters beim GmbH-Jahresabschluss
- Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB unter Berücksichtigung der Größenklasse (§ 267 HGB)
- Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB (Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren)
- Erstellung des Anhangs mit allen erforderlichen Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB
- Lagebericht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 289 HGB
- Steuerliche Überleitungsrechnung und Latenzbildung nach § 274 HGB
- Vorbereitung der Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB
- Koordination mit der Gesellschafterversammlung zur Feststellung innerhalb der Fristen nach § 42a GmbHG
Digitale Buchhaltung als Grundlage
Moderne Steuerberater arbeiten heute mit digitalen Schnittstellen zu DATEV, lexoffice oder sevDesk. Die laufende Buchhaltung wird digital erfasst, der Steuerberater greift direkt auf die Daten zu und erstellt den Jahresabschluss ohne Medienbrüche. Das spart Zeit und reduziert Fehlerquellen erheblich.
Für Geschäftsführer in Herrenberg bedeutet die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater vor allem Rechtssicherheit: Der Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Berufsträger unterzeichnet, der die volle Haftung für die fachliche Richtigkeit übernimmt. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen vor Ort, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.
Welche Fristen gelten 2026 für Feststellung und Offenlegung?
Die gesetzlichen Fristen für Jahresabschlüsse sind streng geregelt und bei Versäumnis drohen empfindliche Ordnungsgelder nach § 335 HGB. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026:
Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG
Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Bilanzstichtag festgestellt werden. Die Frist richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft:
| Größenklasse | Feststellungsfrist | Stichtag für Bilanzstichtag 31.12.2025 |
|---|---|---|
| Kleine GmbH/UG (§ 267 Abs. 1 HGB) | 11 Monate | 30.11.2026 |
| Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) | 8 Monate | 31.08.2026 |
| Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB) | 8 Monate | 31.08.2026 |
Offenlegungsfrist nach § 325 HGB
Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden – seit dem DiRUG (01.08.2022) ist ausschließlich das Unternehmensregister zuständig, nicht mehr der Bundesanzeiger. Die Offenlegungsfrist beträgt einheitlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, für den Stichtag 31.12.2025 also bis spätestens 31.12.2026.
Ordnungsgeld bei Fristversäumnis
Das Bundesamt für Justiz verhängt bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung ein Ordnungsgeld zwischen 500 Euro und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Das Verfahren läuft automatisch – ohne vorherige Mahnung. Eine rechtzeitige Offenlegung ist daher zwingend erforderlich.
„Viele Mandanten unterschätzen den Zeitbedarf zwischen Datenübergabe und Offenlegung. Wer im November 2026 erstmals Kontakt zum Steuerberater aufnimmt, riskiert Ordnungsgelder. Wir empfehlen den Start der Jahresabschlussarbeiten spätestens im zweiten Quartal nach dem Bilanzstichtag.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Was kostet ein Steuerberater in Herrenberg für den Jahresabschluss?
Die Kosten für einen Jahresabschluss durch einen Steuerberater richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die tatsächliche Gebühr hängt vom Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz) und vom gewählten Gebührenrahmen ab.
Gebührenrahmen nach StBVV
Für die Erstellung eines Jahresabschlusses sieht § 35 StBVV eine Gebührenspanne vor – die sogenannte 10/10 bis 40/10 Gebühr. Bei einem Gegenstandswert von 250.000 Euro (typisch für kleine GmbH/UG) liegt die Spanne zwischen rund 550 Euro und 2.200 Euro (netto). Hinzu kommen weitere Positionen wie Anhang, steuerliche Auswertungen oder Offenlegung.
Klassisches Kanzleimodell
- Stundenhonorar oder StBVV-Gebühr
- Individuelle Kalkulation je nach Aufwand
- Häufig Nachberechnungen bei Rückfragen
- Gesamtkosten oft erst am Ende bekannt
Digitale Steuerberater-Plattform
- Transparenter Festpreis vorab
- Keine versteckten Kosten
- Digitale Prozesse reduzieren Aufwand
- Beispiel: OnlineBilanz €499,95 für GmbH-Jahresabschluss
In Herrenberg und Umgebung variieren die Preise je nach Kanzleigröße, Spezialisierung und Serviceumfang erheblich. Viele Geschäftsführer schätzen die Planungssicherheit durch Festpreismodelle, wie sie digitale Steuerberater-Plattformen anbieten. OnlineBilanz verbindet die fachliche Kompetenz zugelassener Steuerberater mit modernen digitalen Prozessen – zum transparenten Festpreis von €499,95 für den GmbH-Jahresabschluss.
Preistransparenz durch Digitalisierung
Digitale Steuerberater-Plattformen können durch standardisierte Prozesse, automatisierte Schnittstellen und schlanke Strukturen attraktive Festpreise anbieten – ohne Abstriche bei der fachlichen Qualität. Der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und unterzeichnet.
Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit mit DATEV, lexoffice oder sevDesk?
Moderne Buchhaltung findet heute in Cloud-basierten Systemen statt. Geschäftsführer in Herrenberg nutzen häufig Programme wie DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk für die laufende Buchhaltung. Die Anbindung an den Steuerberater erfolgt digital – ohne Papierordner, ohne Medienbrüche.
Vorteile der digitalen Schnittstelle
- Echtzeit-Zugriff: Der Steuerberater sieht die aktuellen Buchungen und kann frühzeitig auf Unstimmigkeiten hinweisen
- Automatische Datenübernahme: Keine manuelle Erfassung, keine Übertragungsfehler
- Effiziente Kommunikation: Rückfragen zu einzelnen Belegen direkt im System klärbar
- Schnellere Jahresabschlusserstellung: Die Daten liegen strukturiert vor, der Steuerberater kann sofort mit der Erstellung beginnen
- Ortsunabhängige Zusammenarbeit: Kein physisches Treffen erforderlich, alles über sichere digitale Kanäle
Integration bei OnlineBilanz
OnlineBilanz arbeitet nahtlos mit DATEV, lexoffice und sevDesk zusammen. Nach der Mandatserteilung erteilt der Geschäftsführer einmalig einen Zugang, die Steuerberater greifen auf die Buchhaltungsdaten zu und erstellen den Jahresabschluss. Die gesamte Kommunikation läuft digital koordiniert über das OnlineBilanz-Portal – Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner zwischen Mandant und Steuerberater-Team.
„Die Qualität des Jahresabschlusses steht und fällt mit der Qualität der Buchhaltungsdaten. Wer laufend digital bucht – sei es mit DATEV, lexoffice oder sevDesk – schafft die ideale Grundlage für einen zügigen, fehlerfreien Jahresabschluss. Unser Steuerberater-Team prüft die Daten, nimmt erforderliche Korrekturen vor und erstellt den Abschluss rechtskonform.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
-
Buchhaltungssoftware (DATEV, lexoffice, sevDesk) eingerichtet und laufend gepflegt
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Zugangsdaten für den Steuerberater vorbereitet
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Offene Punkte aus dem Vorjahr geklärt
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Belege digital archiviert und zugeordnet
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Kontierung regelmäßig auf Plausibilität geprüft
Lokaler Steuerberater in Herrenberg oder digitale Steuerberater-Plattform?
Viele Geschäftsführer in Herrenberg stehen vor der Frage: Klassische Kanzlei vor Ort oder digitale Steuerberater-Plattform? Beide Modelle haben ihre Berechtigung – die Entscheidung hängt von den individuellen Anforderungen, der eigenen digitalen Infrastruktur und den Prioritäten ab.
Vergleich der Modelle
| Kriterium | Lokale Kanzlei Herrenberg | Digitale Plattform (OnlineBilanz) |
|---|---|---|
| Persönlicher Kontakt | Vor-Ort-Termine möglich | Digital, videobasiert, koordiniert |
| Preistransparenz | Oft StBVV, individuelle Abrechnung | Festpreis vorab (z.B. €499,95) |
| Verfügbarkeit | Termine nach Absprache | Digitale Kommunikation jederzeit |
| Fachliche Qualität | Zugelassener Steuerberater | Zugelassene Steuerberater im Team |
| Digitale Anbindung | Je nach Kanzlei unterschiedlich | DATEV, lexoffice, sevDesk integriert |
| Bearbeitungszeit | Abhängig von Auslastung | Standardisierte Prozesse, planbar |
| Regionale Nähe | Vor Ort in Herrenberg | Bundesweit, ortsunabhängig |
Entscheidend ist nicht die geografische Nähe, sondern die fachliche Kompetenz, Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit. Eine digitale Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz bietet die gleiche fachliche Qualität wie eine klassische Kanzlei – mit zugelassenen Steuerberatern, die den Jahresabschluss erstellen, prüfen und unterzeichnen. Der Unterschied liegt in der Prozessorganisation: Digital, transparent, mit Festpreisen und ohne Wartezeiten.
OnlineBilanz: Steuerberater-Qualität, digital koordiniert
OnlineBilanz ist keine Alternative zum Steuerberater – OnlineBilanz IST die Steuerberater-Leistung. Zugelassene Steuerberater erstellen Ihren Jahresabschluss, Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter in Stuttgart den Prozess, und Sie erhalten Ihren rechtsverbindlichen Abschluss zum transparenten Festpreis – ohne lange Wartezeiten.
„Viele Mandanten aus dem Raum Herrenberg schätzen die Kombination aus persönlicher Ansprache und digitaler Effizienz. Sie haben mich als festen Ansprechpartner, gleichzeitig arbeitet im Hintergrund ein eingespieltes Steuerberater-Team. Das vereint das Beste aus beiden Welten.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wie läuft die Offenlegung beim Unternehmensregister ab?
Nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung folgt die Offenlegung beim Unternehmensregister. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ist ausschließlich das Unternehmensregister zuständig – der Bundesanzeiger wird nur noch als Bekanntmachungsmedium genutzt, ist aber nicht mehr Offenlegungsstelle.
Offenlegungspflichtige Unterlagen nach § 325 HGB
Je nach Größenklasse der GmbH oder UG variiert der Umfang der offenzulegenden Unterlagen:
| Größenklasse | Bilanz | GuV | Anhang | Lagebericht |
|---|---|---|---|---|
| Kleine GmbH/UG (§ 267 Abs. 1 HGB) | Ja (ggf. verkürzt) | Nein (Befreiung möglich) | Ja | Nein |
| Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) | Ja | Ja (verkürzt möglich) | Ja | Ja |
| Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB) | Ja | Ja | Ja | Ja |
Technischer Ablauf der Offenlegung
- Erstellung des Jahresabschlusses durch den Steuerberater nach § 264 HGB
- Feststellung durch die Gesellschafterversammlung mit Protokoll nach § 42a GmbHG
- Digitale Übermittlung an das Unternehmensregister über das elektronische Portal (unternehmensregister.de)
- Einreichung in strukturierter Form (XBRL-Format für Bilanz und GuV bei mittelgroßen/großen Gesellschaften)
- Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt automatisch durch das Unternehmensregister
- Gebührenzahlung (abhängig von Größenklasse und Umfang)
XBRL-Taxonomie beachten
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen Bilanz und GuV in strukturierter elektronischer Form (XBRL) einreichen. Die Taxonomie wird jährlich aktualisiert. Ein erfahrener Steuerberater kennt die technischen Anforderungen und übernimmt die korrekte Übermittlung.
Die Offenlegung ist ein technisch anspruchsvoller Vorgang, der Fachkenntnisse erfordert. OnlineBilanz übernimmt als Teil des Steuerberater-Service die komplette Offenlegung – vom Export im korrekten Format bis zur Einreichung beim Unternehmensregister. So ist sichergestellt, dass die Frist nach § 325 HGB eingehalten wird und keine Ordnungsgelder drohen.
Besonderheiten beim ersten Jahresabschluss nach Gründung einer UG oder GmbH
Der erste Jahresabschluss nach der Gründung einer UG oder GmbH in Herrenberg unterscheidet sich in mehreren Punkten von Folgejahren. Gründer stehen vor besonderen Herausforderungen – von der Wahl des Wirtschaftsjahres über die Behandlung von Gründungskosten bis zur erstmaligen Offenlegung.
Rumpfwirtschaftsjahr und Bilanzstichtag
Wird eine GmbH oder UG im Laufe des Kalenderjahres gegründet, entsteht häufig ein Rumpfwirtschaftsjahr. Beispiel: Gründung am 15.05.2025, Bilanzstichtag 31.12.2025 – das erste Wirtschaftsjahr umfasst nur 7,5 Monate. Der Jahresabschluss ist dennoch vollständig nach § 264 HGB zu erstellen, die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB gilt unverändert.
Behandlung von Gründungskosten
Gründungskosten wie Notargebühren, Handelsregistereintragung oder Beratungskosten dürfen nach § 248 Abs. 1 HGB nicht aktiviert werden – sie sind im Jahr der Entstehung als Aufwand zu verbuchen. Das belastet das erste Ergebnis, ist aber handelsrechtlich zwingend.
Thesaurierungspflicht bei der UG (haftungsbeschränkt)
Bei der UG mit Stammkapital unter 25.000 Euro gilt nach § 5a Abs. 3 GmbHG eine Thesaurierungspflicht: Ein Viertel des Jahresüberschusses (abzüglich Verlustvortrag) muss in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. Diese Rücklage darf nicht ausgeschüttet werden.
Checkliste: Erster Jahresabschluss
Wirtschaftsjahr festlegen · Gründungskosten korrekt verbuchen · Thesaurierungspflicht UG beachten · Größenklasse prüfen (§ 267 HGB) · Gesellschafterversammlung einberufen · Feststellung protokollieren · Offenlegung vorbereiten
„Der erste Jahresabschluss ist für viele Gründer eine Hürde. Wer von Anfang an mit einem Steuerberater zusammenarbeitet, vermeidet Fehler bei der Buchführung, der Bilanzierung und der Offenlegung. Unsere Steuerberater begleiten Gründer ab dem ersten Tag – von der Eröffnungsbilanz bis zur Offenlegung.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wer als Gründer in Herrenberg eine UG oder GmbH aufbaut und von Anfang an professionelle steuerliche Begleitung sucht, findet auf OnlineBilanz.de zugelassene Steuerberater mit Festpreisen – digital, transparent und ohne Wartezeiten.
Welche häufigen Fehler sollten beim Jahresabschluss vermieden werden?
Der Jahresabschluss einer GmbH oder UG ist ein komplexer Vorgang, bei dem formelle und materielle Fehler empfindliche Konsequenzen haben können – von der Nichtigkeit des Feststellungsbeschlusses über steuerliche Nachteile bis zu Ordnungsgeldern. Die Erfahrung zeigt: Viele Fehler sind vermeidbar.
Formelle Fehler
- Verspätete Feststellung: Überschreitung der Frist nach § 42a GmbHG kann zur Nichtigkeit des Beschlusses führen
- Fehlende oder unvollständige Gesellschafterversammlung: Das Protokoll muss die ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit und das Abstimmungsergebnis dokumentieren
- Verspätete Offenlegung: Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB löst automatisch ein Ordnungsgeldverfahren aus
- Falsche Offenlegungsstelle: Einreichung beim Bundesanzeiger statt beim Unternehmensregister (seit DiRUG unzulässig)
Materielle Fehler in der Bilanzierung
- Fehlerhafte Bewertung: Verstoß gegen Anschaffungskosten-, Niederstwert- oder Bewertungsprinzipien nach § 252 ff. HGB
- Unzulässige Aktivierung: z.B. Gründungskosten, selbst geschaffene Marken (§ 248 HGB)
- Fehlende Rückstellungen: Urlaubsrückstellungen, Steuerrückstellungen, Rückstellungen für drohende Verluste
- Nicht gebildete latente Steuern: Pflicht nach § 274 HGB bei temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz
- Falsche Größenklasse: Fehleinschätzung nach § 267 HGB führt zu falschen Offenlegungs- und Prüfungspflichten
Fehler im Anhang
Der Anhang nach § 284 ff. HGB ist integraler Bestandteil des Jahresabschlusses. Häufige Fehler: Fehlende Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, unvollständige Angaben zu Haftungsverhältnissen, fehlende Erläuterungen zu außergewöhnlichen Posten.
Vorsicht bei steuerlicher Überleitungsrechnung
Die steuerliche Überleitungsrechnung ist kein Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, aber essenziell für die Körperschaftsteuererklärung. Fehler in der Überleitung führen zu falschen Steuerberechnungen und Nachforderungen durch das Finanzamt.
„Ein sorgfältig erstellter Jahresabschluss ist die Grundlage für rechtssichere Entscheidungen. Wer auf Erfahrung und Fachkompetenz setzt, minimiert Risiken. Unsere Steuerberater prüfen jeden Abschluss nach einem standardisierten Qualitätsprozess – von der Buchführung über die Bilanzierung bis zur Offenlegung.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
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Fristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB im Blick behalten
-
Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß einberufen und protokollieren
-
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stetig anwenden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)
-
Alle Pflichtangaben im Anhang vollständig aufnehmen
-
Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister vornehmen
-
Jahresabschluss durch zugelassenen Steuerberater prüfen lassen
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Jahresabschluss auch ohne Steuerberater erstellen?
Ja, grundsätzlich dürfen Sie als Geschäftsführer einer GmbH oder UG den Jahresabschluss selbst erstellen, sofern Sie über die notwendige Fachkenntnis verfügen. Allerdings haften Sie persönlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit nach § 43 GmbHG. Bei komplexen Sachverhalten oder fehlender Erfahrung empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters, der die volle fachliche Verantwortung übernimmt und den Abschluss rechtsverbindlich unterzeichnet.
Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater in Herrenberg von mir?
Ihr Steuerberater benötigt alle Buchhaltungsunterlagen (Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen), Inventurlisten, Anlageverzeichnisse, Verträge (Darlehen, Miet-, Leasingverträge), Bescheide (Finanzamt, Sozialversicherung) sowie Gesellschafterbeschlüsse. Bei digitaler Buchhaltung genügt meist ein Zugang zu DATEV, lexoffice oder sevDesk. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller kann der Jahresabschluss erstellt werden.
Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?
Verspätete oder unterlassene Offenlegung führt zu einem Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz setzt ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro fest – auch gegen Geschäftsführer persönlich. Zudem bleibt die Offenlegungspflicht bestehen: Sie müssen den Jahresabschluss nachreichen, sonst drohen weitere Zwangsgelder. Eine frühzeitige Beauftragung des Steuerberaters verhindert solche Risiken.
Gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch eine Offenlegungspflicht?
Nein, Einzelunternehmen (e. K.) und Personengesellschaften (OHG, KG) ohne persönlich haftenden Gesellschafter sind grundsätzlich nicht offenlegungspflichtig nach § 325 HGB. Ausnahme: Kapitalgesellschaften & Co. (z. B. GmbH & Co. KG) sind offenlegungspflichtig. Personenhandelsgesellschaften müssen den Jahresabschluss zwar aufstellen (§ 242 HGB), aber nicht beim Unternehmensregister einreichen – es sei denn, sie überschreiten bestimmte Schwellenwerte nach PublG.
Wie lange muss ich den Jahresabschluss aufbewahren?
Nach § 257 HGB und § 147 AO müssen Sie den Jahresabschluss einschließlich aller Buchungsbelege zehn Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Abschluss erstellt wurde. Bei digitaler Archivierung gelten die GoBD-Anforderungen: revisionssicher, unveränderbar, jederzeit lesbar. Ihr Steuerberater kann Sie bei der GoBD-konformen Archivierung unterstützen.
Muss der Jahresabschluss vom Gesellschafter festgestellt werden?
Ja, bei einer GmbH oder UG muss der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt werden (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Der Geschäftsführer stellt den Abschluss auf, die Gesellschafter beschließen die Feststellung innerhalb der gesetzlichen Frist (11 bzw. 8 Monate). Erst nach Feststellung darf die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgen. Der Feststellungsbeschluss ist zu protokollieren und bei den Unterlagen aufzubewahren.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


