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A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Gebührentabelle

Steuerberater Gebührentabelle 2026: Honorare & Kosten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt bundesweit, wie Steuerberater ihre Honorare berechnen dürfen. Weil viele Unternehmer die Details der Steuerberatervergütungsverordnung 2026 nicht kennen, können sie Angebote häufig nicht richtig einschätzen. Eine Übersicht der Steuerberater Gebührentabelle 2026 hilft dabei, die Honorarstrukturen besser zu verstehen und nachzuvollziehen, wie die Berechnung funktioniert, was typische Leistungen kosten und wie Sie Gebühren gezielt vergleichen können.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Steuerberater Gebührentabelle ist Teil der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und gibt bundesweit gültige Mindest- und Höchstsätze für Steuerberater-Honorare vor. Das Honorar berechnet sich aus dem Gegenstandswert (z.B. Bilanzsumme beim Jahresabschluss) und einem Gebührensatz. Steuerberater können innerhalb des gesetzlichen Rahmens ihren Satz selbst festlegen.

Was ist die Steuerberater Gebührentabelle?

Die Steuerberater Gebührentabelle ist Bestandteil der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese Verordnung regelt bundesweit, welche Honorare Steuerberater für ihre Leistungen verlangen dürfen.

Weil die Verordnung gesetzlich bindend ist, dürfen Steuerberater nur Gebühren innerhalb der festgelegten Mindest- und Höchstsätze berechnen. Freie Preisgestaltung außerhalb dieser Grenzen ist nicht zulässig.

Die Tabelle gibt für jede Leistung einen Grundbetrag vor, der vom Gegenstandswert abhängt. Dieser Grundbetrag wird dann mit einem Gebührensatz multipliziert, den der Steuerberater innerhalb des gesetzlichen Rahmens selbst festlegen kann.

Hinweis

Die StBVV wurde zuletzt 2020 reformiert. Sie ersetzt die frühere Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) und passt die Honorare an die gestiegenen Anforderungen und die Digitalisierung an.

0,5/10

Mindestsatz (50%)

10/10

Regelsatz (100%)

20/10

Höchstsatz (200%)

Rechtliche Grundlagen der Honorarberechnung

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) basiert auf § 64 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Sie ist seit dem 1. Juli 2020 in der aktuellen Fassung gültig.

Weil die Verordnung detailliert regelt, wie Honorare zu berechnen sind, sind Steuerberater verpflichtet, ihre Rechnungen nachvollziehbar zu gestalten. Auf der Rechnung müssen Gegenstandswert, angewandter Gebührensatz und die Art der Leistung ersichtlich sein.

Die rechtlichen Grundlagen für Buchführungs- und Abschlusspflichten finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere in §§ 238-263 HGB für Buchführung und §§ 264-335b HGB für Kapitalgesellschaften.

Rechtsgrundlage Regelungsbereich
§ 64 StBerG Ermächtigung zur StBVV
StBVV (seit 01.07.2020) Gebührentabellen und Honorarrahmen
§§ 238-263 HGB Buchführungspflichten
§§ 264-335b HGB Jahresabschluss und Offenlegung
§ 42a GmbHG Feststellungsfristen (8-11 Monate)
§ 325 HGB Offenlegungsfrist (12 Monate)

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung von Jahresabschlüssen ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister.

Wie funktioniert die Honorarberechnung?

Die Berechnung des Steuerberater-Honorars erfolgt in vier Schritten. Diese Systematik gilt für nahezu alle Leistungen nach der StBVV.

Schritt 1: Gegenstandswert bestimmen

Der Gegenstandswert ist die Bemessungsgrundlage für das Honorar. Er hängt von der Art der Leistung ab:

  • Bei Jahresabschlüssen: Summe der Aktiva bzw. Passiva (Bilanzsumme) nach § 35 StBVV
  • Bei Steuererklärungen: Summe der positiven Einkünfte nach § 24 StBVV
  • Bei Buchführung: Anzahl der Buchungen bzw. Belege nach § 33 StBVV
  • Bei Beratungsleistungen: Wert der Angelegenheit oder Zeithonorar nach § 13 StBVV

Schritt 2: Grundbetrag aus der Tabelle ablesen

Für jeden Gegenstandswert gibt die StBVV einen Grundbetrag vor. Dieser ist in Tabellen festgelegt und steigt progressiv mit dem Gegenstandswert.

Schritt 3: Gebührensatz anwenden

Der Steuerberater wählt einen Gebührensatz zwischen 5/10 (Mindestsatz) und 20/10 (Höchstsatz). Ein Satz von 10/10 entspricht dem vollen Grundbetrag, 5/10 der Hälfte.

Schritt 4: Honorar berechnen

Das Honorar ergibt sich aus: Grundbetrag × Gebührensatz = Honorar. Hinzu kommen ggf. Auslagen und Umsatzsteuer (19%).

„Viele Mandanten unterschätzen, wie stark der Gebührensatz das Endhonorar beeinflusst. Bei einem Jahresabschluss mit 250.000 Euro Bilanzsumme liegt die Differenz zwischen Mindest- und Höchstsatz bei mehreren tausend Euro. Deshalb lohnt sich ein Vergleich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gebührentabelle für den Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist für viele Kapitalgesellschaften die wichtigste und teuerste Einzelleistung des Steuerberaters. Die Gebühren richten sich nach § 35 StBVV und orientieren sich an der Bilanzsumme.

Nach § 264 Abs. 1 HGB sind GmbH, UG und AG zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Dieser besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (bei kleinen Kapitalgesellschaften teilweise vereinfacht).

Bilanzsumme Grundbetrag (10/10) Mindestsatz (5/10) Höchstsatz (20/10)
25.000 € 158 € 79 € 316 €
50.000 € 227 € 114 € 454 €
100.000 € 327 € 164 € 654 €
250.000 € 587 € 294 € 1.174 €
500.000 € 947 € 474 € 1.894 €
1.000.000 € 1.507 € 754 € 3.014 €
2.500.000 € 2.707 € 1.354 € 5.414 €

Die Tabelle zeigt nur die Grundgebühr nach § 35 StBVV. Zusätzliche Leistungen wie die Erstellung des Anhangs, Lageberichts oder Steuerberechnungen werden separat nach §§ 36-38 StBVV abgerechnet.

Achtung

Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht erstellt und offengelegt, droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegung muss seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister erfolgen.

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaft) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große) nach Bilanzstichtag festgestellt werden. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach § 325 HGB.

Kosten für Buchhaltung und laufende Beratung

Die laufende Finanzbuchhaltung ist eine der häufigsten wiederkehrenden Leistungen. Nach § 33 StBVV richtet sich das Honorar nach der Anzahl der Buchungen pro Monat.

Buchungen/Monat Grundbetrag (10/10) Mindestsatz (5/10) Üblicher Satz (ca. 7/10)
Bis 50 38 € 19 € 27 €
51-100 63 € 32 € 44 €
101-200 113 € 57 € 79 €
201-300 163 € 82 € 114 €
301-500 241 € 121 € 169 €
501-1.000 398 € 199 € 279 €

Zusätzlich zur reinen Kontierung können weitere Leistungen anfallen: Belegprüfung, Kontenabstimmung, Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 24 StBVV), Lohn- und Gehaltsabrechnungen (§ 32 StBVV) oder vorbereitende Buchhaltungsarbeiten.

Hinweis

Bei digitaler Zusammenarbeit mit vorbereitender Buchhaltung durch den Mandanten können viele Steuerberater niedrigere Sätze anbieten. Cloud-Buchhaltungssysteme ermöglichen Echtzeitübertragung und reduzieren den manuellen Aufwand.

Nach § 238 HGB sind Kaufleute zur Buchführung verpflichtet. Die Bücher müssen so geführt werden, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln können.

Beratungsleistungen nach Zeitaufwand

Für Beratungsgespräche, steuerliche Gestaltungsberatung oder Sonderaufgaben kann der Steuerberater nach § 13 StBVV ein Zeithonorar vereinbaren. Üblich sind 60-200 Euro pro Stunde, je nach Qualifikation und Kanzleigröße.

Gebühren für Steuererklärungen

Für die Erstellung von Steuererklärungen gelten je nach Steuerart unterschiedliche Gebührenregelungen. Die Bemessungsgrundlage ist in der Regel die Summe der positiven Einkünfte nach § 24 StBVV.

Körperschaftsteuererklärung (§ 24 StBVV)

Die Körperschaftsteuererklärung für GmbH, UG oder AG bemisst sich nach der Summe der Einkünfte. Der Gebührensatz liegt üblicherweise zwischen 5/10 und 10/10.

Summe der Einkünfte Grundbetrag (10/10) Mindestsatz (5/10) Höchstsatz (20/10)
25.000 € 189 € 95 € 378 €
50.000 € 300 € 150 € 600 €
100.000 € 493 € 247 € 986 €
250.000 € 1.014 € 507 € 2.028 €
500.000 € 1.741 € 871 € 3.482 €

Gewerbesteuererklärung (§ 24 StBVV)

Die Gewerbesteuererklärung wird nach dem Gewerbeertrag berechnet. Die Gebühren liegen zwischen 5/10 und 10/10 des Grundbetrags.

Umsatzsteuererklärung (§ 24 StBVV)

Bei der Umsatzsteuererklärung ist die Bemessungsgrundlage die Summe der Umsätze zuzüglich der steuerfreien Umsätze. Häufig wird ein Satz von 3/10 bis 6/10 angewendet.

Körperschaftsteuer

Bemessungsgrundlage: Summe der Einkünfte. Üblicher Satz: 5/10 bis 10/10.

Gewerbesteuer

Bemessungsgrundlage: Gewerbeertrag. Üblicher Satz: 5/10 bis 10/10.

Gebührenrahmen und Spielräume des Steuerberaters

Die StBVV gibt nur einen Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens hat der Steuerberater erhebliche Spielräume bei der Festlegung seines Honorars.

Der Mindestsatz beträgt grundsätzlich 5/10 (50% des Grundbetrags), der Höchstsatz 20/10 (200% des Grundbetrags). In der Praxis bewegen sich die meisten Steuerberater zwischen 6/10 und 12/10.

Kriterien für die Gebührenbemessung

Nach § 11 StBVV berücksichtigt der Steuerberater bei der Festlegung des Gebührensatzes folgende Faktoren:

  • Umfang und Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit
  • Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten
  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten
  • Zeitaufwand und Dringlichkeit der Bearbeitung
  • Erforderliche Haftung des Steuerberaters

Achtung

Steuerberater dürfen den Höchstsatz von 20/10 nur in besonderen Ausnahmefällen überschreiten. Dies ist nur bei außergewöhnlich schwierigen oder umfangreichen Mandaten zulässig und muss besonders begründet werden.

Pauschalhonorare und Vereinbarungen

Nach § 4 StBVV können Steuerberater und Mandant auch Pauschalvergütungen vereinbaren. Diese dürfen die gesetzlichen Mindestgebühren nicht unterschreiten, nach oben sind sie aber verhandelbar.

Pauschalhonorare bieten für beide Seiten Planungssicherheit. Sie sind besonders bei wiederkehrenden Leistungen wie Buchhaltung oder Lohnabrechnung üblich.

Wie Sie Steuerberater-Honorare richtig vergleichen

Weil die Honorarunterschiede zwischen Steuerberatern erheblich sein können, lohnt sich ein systematischer Vergleich. Dabei kommt es nicht nur auf den Gebührensatz an.

  • Lassen Sie sich den Gebührensatz konkret benennen (z.B. 7/10, 10/10)
  • Fragen Sie nach Pauschalangeboten für wiederkehrende Leistungen
  • Prüfen Sie, welche Leistungen im Angebot enthalten sind (Anhang, Steuererklärungen, Beratung)
  • Klären Sie, ob Nebenkosten (Porto, Telefon, Software) separat berechnet werden
  • Vergleichen Sie die Gesamtkosten pro Jahr, nicht nur Einzelpositionen
  • Achten Sie auf Transparenz: Seriöse Steuerberater nennen ihre Sätze klar

„Ein niedriger Gebührensatz bedeutet nicht automatisch günstigere Gesamtkosten. Wenn der Steuerberater viele Zusatzleistungen separat abrechnet oder ineffizient arbeitet, kann das Gesamthonorar am Ende höher ausfallen als bei einem höheren Satz mit Pauschalvereinbarung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Honoraranfrage strukturiert stellen

Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten Sie potenzielle Steuerberater mit identischen Informationen anfragen:

  • Rechtsform und Größe Ihres Unternehmens (Bilanzsumme, Umsatz)
  • Anzahl der Buchungen pro Monat
  • Gewünschte Leistungen (Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen)
  • Besonderheiten (z.B. internationale Geschäfte, mehrere Standorte)
  • Gewünschter Digitalisierungsgrad (eigene Vorbuchhaltung, Cloud-Lösungen)

Mit diesen Angaben können Steuerberater ein konkretes Angebot erstellen, das Sie objektiv vergleichen können.

So können Sie Steuerberater-Kosten gezielt reduzieren

Es gibt mehrere legale und sinnvolle Wege, um Steuerberater-Honorare zu senken – ohne auf Qualität verzichten zu müssen.

1. Vorbereitende Buchhaltung selbst übernehmen

Wenn Sie Belege selbst vorsortieren, digitalisieren und vorerfassen, reduziert sich der Aufwand des Steuerberaters erheblich. Viele Kanzleien gewähren dann niedrigere Gebührensätze.

2. Digitale Tools nutzen

Cloud-Buchhaltungssoftware, digitale Belegerfassung und automatisierte Schnittstellen zu Banken reduzieren manuelle Arbeiten. Das senkt den Zeitaufwand und damit die Kosten.

3. Pauschalhonorar vereinbaren

Feste Monatspauschalen schaffen Planungssicherheit und sind oft günstiger als Einzelabrechnungen. Verhandeln Sie ein Gesamtpaket für alle laufenden Leistungen.

4. Leistungen bündeln

Wenn Sie alle steuerlichen Leistungen bei einem Steuerberater bündeln, können Sie oft bessere Konditionen aushandeln als bei Einzelbeauftragungen.

5. Alternative Anbieter prüfen

Für standardisierte Leistungen wie die Jahresabschlusserstellung gibt es spezialisierte Anbieter, die effizienter und kostengünstiger arbeiten als klassische Steuerberaterkanzleien.

Hinweis

OnlineBilanz bietet die digitale Jahresabschlusserstellung für Kapitalgesellschaften zu Festpreisen ab 390 Euro. Die Erstellung erfolgt nach HGB-Vorgaben mit automatischer Plausibilitätsprüfung und direkter Übermittlung ans Unternehmensregister.

Vorbereitung

  • Belege digital erfassen
  • Kontoauszüge sortieren
  • Inventurlisten erstellen
  • Unterlagen vollständig bereitstellen

Digitalisierung

  • Cloud-Buchhaltung nutzen
  • Bankschnittstellen aktivieren
  • Belegmanagement automatisieren
  • Zeitersparnis für Steuerberater

Verhandlung

  • Pauschalhonorar vereinbaren
  • Mehrjahresvertrag abschließen
  • Leistungen bündeln
  • Gebührensatz verhandeln

Was Sie NICHT tun sollten

Vermeiden Sie folgende Fehler bei der Kostenreduzierung:

  • Den günstigsten Anbieter ohne Qualitätsprüfung wählen
  • Wichtige Informationen zurückhalten, um den Gegenstandswert zu drücken
  • Auf Beratungsleistungen verzichten, die sich steuerlich mehrfach amortisieren
  • Den Steuerberater mit unvollständigen Unterlagen arbeiten lassen (führt zu Mehraufwand)

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Steuerberater für eine kleine GmbH?

Die Kosten hängen von Bilanzsumme, Buchungsvolumen und Leistungsumfang ab. Für eine kleine GmbH mit 100.000 Euro Bilanzsumme liegt der Jahresabschluss bei ca. 164-654 Euro (je nach Gebührensatz). Hinzu kommen laufende Buchhaltung (ca. 50-150 Euro/Monat) und Steuererklärungen (ca. 300-800 Euro). Gesamtkosten pro Jahr: typischerweise 2.000-5.000 Euro.

Darf ein Steuerberater mehr als den Höchstsatz verlangen?

Nach der StBVV liegt der Höchstsatz bei 20/10 (200% des Grundbetrags). Überschreitungen sind nur in Ausnahmefällen bei außergewöhnlich schwierigen oder umfangreichen Mandaten zulässig und müssen besonders begründet werden. Steuerberater müssen sich grundsätzlich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen.

Kann ich mit meinem Steuerberater einen Festpreis vereinbaren?

Ja, nach § 4 StBVV sind Pauschalvergütungen zulässig. Diese dürfen die gesetzlichen Mindestgebühren nicht unterschreiten, sind nach oben aber frei verhandelbar. Pauschalhonorare bieten Planungssicherheit und sind besonders bei wiederkehrenden Leistungen wie Buchhaltung oder laufender Beratung üblich.

Wie kann ich Steuerberater-Honorare vergleichen?

Lassen Sie sich den konkreten Gebührensatz (z.B. 7/10 oder 10/10) nennen und fragen Sie nach dem Leistungsumfang. Prüfen Sie, welche Leistungen enthalten sind und welche extra berechnet werden. Fordern Sie schriftliche Angebote mit Gesamtkosten an. Vergleichen Sie nicht nur Einzelpositionen, sondern die Jahresgesamtkosten inklusive aller Nebenleistungen.

Muss ich als GmbH einen Steuerberater beauftragen?

Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht. Nach § 264 HGB müssen GmbH, UG und AG jedoch einen Jahresabschluss erstellen und nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500-25.000 Euro). Viele Geschäftsführer beauftragen wegen der Komplexität einen Steuerberater oder nutzen spezialisierte Anbieter wie OnlineBilanz.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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