Steuerberater Gebührentabelle 2026: Honorare & Kosten
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt bundesweit, wie Steuerberater ihre Honorare berechnen dürfen. Weil viele Unternehmer die Details der Steuerberatervergütungsverordnung 2026 nicht kennen, können sie Angebote häufig nicht richtig einschätzen. Eine Übersicht der Steuerberater Gebührentabelle 2026 hilft dabei, die Honorarstrukturen besser zu verstehen und nachzuvollziehen, wie die Berechnung funktioniert, was typische Leistungen kosten und wie Sie Gebühren gezielt vergleichen können.
Kurzantwort
Die Steuerberater Gebührentabelle ist Teil der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und gibt bundesweit gültige Mindest- und Höchstsätze für Steuerberater-Honorare vor. Das Honorar berechnet sich aus dem Gegenstandswert (z.B. Bilanzsumme beim Jahresabschluss) und einem Gebührensatz. Steuerberater können innerhalb des gesetzlichen Rahmens ihren Satz selbst festlegen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Steuerberater Gebührentabelle?
Die Steuerberater Gebührentabelle ist Bestandteil der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese Verordnung regelt bundesweit, welche Honorare Steuerberater für ihre Leistungen verlangen dürfen.
Weil die Verordnung gesetzlich bindend ist, dürfen Steuerberater nur Gebühren innerhalb der festgelegten Mindest- und Höchstsätze berechnen. Freie Preisgestaltung außerhalb dieser Grenzen ist nicht zulässig.
Die Tabelle gibt für jede Leistung einen Grundbetrag vor, der vom Gegenstandswert abhängt. Dieser Grundbetrag wird dann mit einem Gebührensatz multipliziert, den der Steuerberater innerhalb des gesetzlichen Rahmens selbst festlegen kann.
Hinweis
Die StBVV wurde zuletzt 2020 reformiert. Sie ersetzt die frühere Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) und passt die Honorare an die gestiegenen Anforderungen und die Digitalisierung an.
0,5/10
Mindestsatz (50%)
10/10
Regelsatz (100%)
20/10
Höchstsatz (200%)
Rechtliche Grundlagen der Honorarberechnung
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) basiert auf § 64 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Sie ist seit dem 1. Juli 2020 in der aktuellen Fassung gültig.
Weil die Verordnung detailliert regelt, wie Honorare zu berechnen sind, sind Steuerberater verpflichtet, ihre Rechnungen nachvollziehbar zu gestalten. Auf der Rechnung müssen Gegenstandswert, angewandter Gebührensatz und die Art der Leistung ersichtlich sein.
Die rechtlichen Grundlagen für Buchführungs- und Abschlusspflichten finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere in §§ 238-263 HGB für Buchführung und §§ 264-335b HGB für Kapitalgesellschaften.
| Rechtsgrundlage | Regelungsbereich |
|---|---|
| § 64 StBerG | Ermächtigung zur StBVV |
| StBVV (seit 01.07.2020) | Gebührentabellen und Honorarrahmen |
| §§ 238-263 HGB | Buchführungspflichten |
| §§ 264-335b HGB | Jahresabschluss und Offenlegung |
| § 42a GmbHG | Feststellungsfristen (8-11 Monate) |
| § 325 HGB | Offenlegungsfrist (12 Monate) |
Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung von Jahresabschlüssen ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister.
Wie funktioniert die Honorarberechnung?
Die Berechnung des Steuerberater-Honorars erfolgt in vier Schritten. Diese Systematik gilt für nahezu alle Leistungen nach der StBVV.
Schritt 1: Gegenstandswert bestimmen
Der Gegenstandswert ist die Bemessungsgrundlage für das Honorar. Er hängt von der Art der Leistung ab:
- Bei Jahresabschlüssen: Summe der Aktiva bzw. Passiva (Bilanzsumme) nach § 35 StBVV
- Bei Steuererklärungen: Summe der positiven Einkünfte nach § 24 StBVV
- Bei Buchführung: Anzahl der Buchungen bzw. Belege nach § 33 StBVV
- Bei Beratungsleistungen: Wert der Angelegenheit oder Zeithonorar nach § 13 StBVV
Schritt 2: Grundbetrag aus der Tabelle ablesen
Für jeden Gegenstandswert gibt die StBVV einen Grundbetrag vor. Dieser ist in Tabellen festgelegt und steigt progressiv mit dem Gegenstandswert.
Schritt 3: Gebührensatz anwenden
Der Steuerberater wählt einen Gebührensatz zwischen 5/10 (Mindestsatz) und 20/10 (Höchstsatz). Ein Satz von 10/10 entspricht dem vollen Grundbetrag, 5/10 der Hälfte.
Schritt 4: Honorar berechnen
Das Honorar ergibt sich aus: Grundbetrag × Gebührensatz = Honorar. Hinzu kommen ggf. Auslagen und Umsatzsteuer (19%).
„Viele Mandanten unterschätzen, wie stark der Gebührensatz das Endhonorar beeinflusst. Bei einem Jahresabschluss mit 250.000 Euro Bilanzsumme liegt die Differenz zwischen Mindest- und Höchstsatz bei mehreren tausend Euro. Deshalb lohnt sich ein Vergleich.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Gebührentabelle für den Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist für viele Kapitalgesellschaften die wichtigste und teuerste Einzelleistung des Steuerberaters. Die Gebühren richten sich nach § 35 StBVV und orientieren sich an der Bilanzsumme.
Nach § 264 Abs. 1 HGB sind GmbH, UG und AG zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Dieser besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (bei kleinen Kapitalgesellschaften teilweise vereinfacht).
| Bilanzsumme | Grundbetrag (10/10) | Mindestsatz (5/10) | Höchstsatz (20/10) |
|---|---|---|---|
| 25.000 € | 158 € | 79 € | 316 € |
| 50.000 € | 227 € | 114 € | 454 € |
| 100.000 € | 327 € | 164 € | 654 € |
| 250.000 € | 587 € | 294 € | 1.174 € |
| 500.000 € | 947 € | 474 € | 1.894 € |
| 1.000.000 € | 1.507 € | 754 € | 3.014 € |
| 2.500.000 € | 2.707 € | 1.354 € | 5.414 € |
Die Tabelle zeigt nur die Grundgebühr nach § 35 StBVV. Zusätzliche Leistungen wie die Erstellung des Anhangs, Lageberichts oder Steuerberechnungen werden separat nach §§ 36-38 StBVV abgerechnet.
Achtung
Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht erstellt und offengelegt, droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegung muss seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister erfolgen.
Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaft) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große) nach Bilanzstichtag festgestellt werden. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach § 325 HGB.
Kosten für Buchhaltung und laufende Beratung
Die laufende Finanzbuchhaltung ist eine der häufigsten wiederkehrenden Leistungen. Nach § 33 StBVV richtet sich das Honorar nach der Anzahl der Buchungen pro Monat.
| Buchungen/Monat | Grundbetrag (10/10) | Mindestsatz (5/10) | Üblicher Satz (ca. 7/10) |
|---|---|---|---|
| Bis 50 | 38 € | 19 € | 27 € |
| 51-100 | 63 € | 32 € | 44 € |
| 101-200 | 113 € | 57 € | 79 € |
| 201-300 | 163 € | 82 € | 114 € |
| 301-500 | 241 € | 121 € | 169 € |
| 501-1.000 | 398 € | 199 € | 279 € |
Zusätzlich zur reinen Kontierung können weitere Leistungen anfallen: Belegprüfung, Kontenabstimmung, Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 24 StBVV), Lohn- und Gehaltsabrechnungen (§ 32 StBVV) oder vorbereitende Buchhaltungsarbeiten.
Hinweis
Bei digitaler Zusammenarbeit mit vorbereitender Buchhaltung durch den Mandanten können viele Steuerberater niedrigere Sätze anbieten. Cloud-Buchhaltungssysteme ermöglichen Echtzeitübertragung und reduzieren den manuellen Aufwand.
Nach § 238 HGB sind Kaufleute zur Buchführung verpflichtet. Die Bücher müssen so geführt werden, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln können.
Beratungsleistungen nach Zeitaufwand
Für Beratungsgespräche, steuerliche Gestaltungsberatung oder Sonderaufgaben kann der Steuerberater nach § 13 StBVV ein Zeithonorar vereinbaren. Üblich sind 60-200 Euro pro Stunde, je nach Qualifikation und Kanzleigröße.
Gebühren für Steuererklärungen
Für die Erstellung von Steuererklärungen gelten je nach Steuerart unterschiedliche Gebührenregelungen. Die Bemessungsgrundlage ist in der Regel die Summe der positiven Einkünfte nach § 24 StBVV.
Körperschaftsteuererklärung (§ 24 StBVV)
Die Körperschaftsteuererklärung für GmbH, UG oder AG bemisst sich nach der Summe der Einkünfte. Der Gebührensatz liegt üblicherweise zwischen 5/10 und 10/10.
| Summe der Einkünfte | Grundbetrag (10/10) | Mindestsatz (5/10) | Höchstsatz (20/10) |
|---|---|---|---|
| 25.000 € | 189 € | 95 € | 378 € |
| 50.000 € | 300 € | 150 € | 600 € |
| 100.000 € | 493 € | 247 € | 986 € |
| 250.000 € | 1.014 € | 507 € | 2.028 € |
| 500.000 € | 1.741 € | 871 € | 3.482 € |
Gewerbesteuererklärung (§ 24 StBVV)
Die Gewerbesteuererklärung wird nach dem Gewerbeertrag berechnet. Die Gebühren liegen zwischen 5/10 und 10/10 des Grundbetrags.
Umsatzsteuererklärung (§ 24 StBVV)
Bei der Umsatzsteuererklärung ist die Bemessungsgrundlage die Summe der Umsätze zuzüglich der steuerfreien Umsätze. Häufig wird ein Satz von 3/10 bis 6/10 angewendet.
Körperschaftsteuer
Bemessungsgrundlage: Summe der Einkünfte. Üblicher Satz: 5/10 bis 10/10.
Gewerbesteuer
Bemessungsgrundlage: Gewerbeertrag. Üblicher Satz: 5/10 bis 10/10.
Gebührenrahmen und Spielräume des Steuerberaters
Die StBVV gibt nur einen Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens hat der Steuerberater erhebliche Spielräume bei der Festlegung seines Honorars.
Der Mindestsatz beträgt grundsätzlich 5/10 (50% des Grundbetrags), der Höchstsatz 20/10 (200% des Grundbetrags). In der Praxis bewegen sich die meisten Steuerberater zwischen 6/10 und 12/10.
Kriterien für die Gebührenbemessung
Nach § 11 StBVV berücksichtigt der Steuerberater bei der Festlegung des Gebührensatzes folgende Faktoren:
- Umfang und Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit
- Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten
- Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten
- Zeitaufwand und Dringlichkeit der Bearbeitung
- Erforderliche Haftung des Steuerberaters
Achtung
Steuerberater dürfen den Höchstsatz von 20/10 nur in besonderen Ausnahmefällen überschreiten. Dies ist nur bei außergewöhnlich schwierigen oder umfangreichen Mandaten zulässig und muss besonders begründet werden.
Pauschalhonorare und Vereinbarungen
Nach § 4 StBVV können Steuerberater und Mandant auch Pauschalvergütungen vereinbaren. Diese dürfen die gesetzlichen Mindestgebühren nicht unterschreiten, nach oben sind sie aber verhandelbar.
Pauschalhonorare bieten für beide Seiten Planungssicherheit. Sie sind besonders bei wiederkehrenden Leistungen wie Buchhaltung oder Lohnabrechnung üblich.
Wie Sie Steuerberater-Honorare richtig vergleichen
Weil die Honorarunterschiede zwischen Steuerberatern erheblich sein können, lohnt sich ein systematischer Vergleich. Dabei kommt es nicht nur auf den Gebührensatz an.
-
Lassen Sie sich den Gebührensatz konkret benennen (z.B. 7/10, 10/10)
-
Fragen Sie nach Pauschalangeboten für wiederkehrende Leistungen
-
Prüfen Sie, welche Leistungen im Angebot enthalten sind (Anhang, Steuererklärungen, Beratung)
-
Klären Sie, ob Nebenkosten (Porto, Telefon, Software) separat berechnet werden
-
Vergleichen Sie die Gesamtkosten pro Jahr, nicht nur Einzelpositionen
-
Achten Sie auf Transparenz: Seriöse Steuerberater nennen ihre Sätze klar
„Ein niedriger Gebührensatz bedeutet nicht automatisch günstigere Gesamtkosten. Wenn der Steuerberater viele Zusatzleistungen separat abrechnet oder ineffizient arbeitet, kann das Gesamthonorar am Ende höher ausfallen als bei einem höheren Satz mit Pauschalvereinbarung.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Honoraranfrage strukturiert stellen
Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten Sie potenzielle Steuerberater mit identischen Informationen anfragen:
- Rechtsform und Größe Ihres Unternehmens (Bilanzsumme, Umsatz)
- Anzahl der Buchungen pro Monat
- Gewünschte Leistungen (Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen)
- Besonderheiten (z.B. internationale Geschäfte, mehrere Standorte)
- Gewünschter Digitalisierungsgrad (eigene Vorbuchhaltung, Cloud-Lösungen)
Mit diesen Angaben können Steuerberater ein konkretes Angebot erstellen, das Sie objektiv vergleichen können.
So können Sie Steuerberater-Kosten gezielt reduzieren
Es gibt mehrere legale und sinnvolle Wege, um Steuerberater-Honorare zu senken – ohne auf Qualität verzichten zu müssen.
1. Vorbereitende Buchhaltung selbst übernehmen
Wenn Sie Belege selbst vorsortieren, digitalisieren und vorerfassen, reduziert sich der Aufwand des Steuerberaters erheblich. Viele Kanzleien gewähren dann niedrigere Gebührensätze.
2. Digitale Tools nutzen
Cloud-Buchhaltungssoftware, digitale Belegerfassung und automatisierte Schnittstellen zu Banken reduzieren manuelle Arbeiten. Das senkt den Zeitaufwand und damit die Kosten.
3. Pauschalhonorar vereinbaren
Feste Monatspauschalen schaffen Planungssicherheit und sind oft günstiger als Einzelabrechnungen. Verhandeln Sie ein Gesamtpaket für alle laufenden Leistungen.
4. Leistungen bündeln
Wenn Sie alle steuerlichen Leistungen bei einem Steuerberater bündeln, können Sie oft bessere Konditionen aushandeln als bei Einzelbeauftragungen.
5. Alternative Anbieter prüfen
Für standardisierte Leistungen wie die Jahresabschlusserstellung gibt es spezialisierte Anbieter, die effizienter und kostengünstiger arbeiten als klassische Steuerberaterkanzleien.
Hinweis
OnlineBilanz bietet die digitale Jahresabschlusserstellung für Kapitalgesellschaften zu Festpreisen ab 390 Euro. Die Erstellung erfolgt nach HGB-Vorgaben mit automatischer Plausibilitätsprüfung und direkter Übermittlung ans Unternehmensregister.
Vorbereitung
- Belege digital erfassen
- Kontoauszüge sortieren
- Inventurlisten erstellen
- Unterlagen vollständig bereitstellen
Digitalisierung
- Cloud-Buchhaltung nutzen
- Bankschnittstellen aktivieren
- Belegmanagement automatisieren
- Zeitersparnis für Steuerberater
Verhandlung
- Pauschalhonorar vereinbaren
- Mehrjahresvertrag abschließen
- Leistungen bündeln
- Gebührensatz verhandeln
Was Sie NICHT tun sollten
Vermeiden Sie folgende Fehler bei der Kostenreduzierung:
- Den günstigsten Anbieter ohne Qualitätsprüfung wählen
- Wichtige Informationen zurückhalten, um den Gegenstandswert zu drücken
- Auf Beratungsleistungen verzichten, die sich steuerlich mehrfach amortisieren
- Den Steuerberater mit unvollständigen Unterlagen arbeiten lassen (führt zu Mehraufwand)
Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Steuerberater für eine kleine GmbH?
Die Kosten hängen von Bilanzsumme, Buchungsvolumen und Leistungsumfang ab. Für eine kleine GmbH mit 100.000 Euro Bilanzsumme liegt der Jahresabschluss bei ca. 164-654 Euro (je nach Gebührensatz). Hinzu kommen laufende Buchhaltung (ca. 50-150 Euro/Monat) und Steuererklärungen (ca. 300-800 Euro). Gesamtkosten pro Jahr: typischerweise 2.000-5.000 Euro.
Darf ein Steuerberater mehr als den Höchstsatz verlangen?
Nach der StBVV liegt der Höchstsatz bei 20/10 (200% des Grundbetrags). Überschreitungen sind nur in Ausnahmefällen bei außergewöhnlich schwierigen oder umfangreichen Mandaten zulässig und müssen besonders begründet werden. Steuerberater müssen sich grundsätzlich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen.
Kann ich mit meinem Steuerberater einen Festpreis vereinbaren?
Ja, nach § 4 StBVV sind Pauschalvergütungen zulässig. Diese dürfen die gesetzlichen Mindestgebühren nicht unterschreiten, sind nach oben aber frei verhandelbar. Pauschalhonorare bieten Planungssicherheit und sind besonders bei wiederkehrenden Leistungen wie Buchhaltung oder laufender Beratung üblich.
Wie kann ich Steuerberater-Honorare vergleichen?
Lassen Sie sich den konkreten Gebührensatz (z.B. 7/10 oder 10/10) nennen und fragen Sie nach dem Leistungsumfang. Prüfen Sie, welche Leistungen enthalten sind und welche extra berechnet werden. Fordern Sie schriftliche Angebote mit Gesamtkosten an. Vergleichen Sie nicht nur Einzelpositionen, sondern die Jahresgesamtkosten inklusive aller Nebenleistungen.
Muss ich als GmbH einen Steuerberater beauftragen?
Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht. Nach § 264 HGB müssen GmbH, UG und AG jedoch einen Jahresabschluss erstellen und nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500-25.000 Euro). Viele Geschäftsführer beauftragen wegen der Komplexität einen Steuerberater oder nutzen spezialisierte Anbieter wie OnlineBilanz.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


