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OnlineBilanzBlogGutschrift buchen: Buchungssätze SKR 03/04 und die USt-Korrektur nach § 17 UStG

Gutschrift buchen: Buchungssätze SKR 03/04 und die USt-Korrektur nach § 17 UStG

Veröffentlicht: 22.07.2026Aktualisiert: 22.07.2026Fachlich geprüft: 22.07.2026Lesezeit: ca. 6 Minuten

Ob Warenrückgabe, Preisminderung oder Reklamation – wer eine Gutschrift erhält oder erteilt, muss nicht nur den Nettobetrag richtig zuordnen, sondern auch die Umsatzsteuer periodengenau nach § 17 UStG korrigieren. Dieser Artikel liefert Ihnen die konkreten Buchungssätze für SKR 03 und SKR 04, erklärt die Behandlung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und zeigt den gesamten Buchungsweg an einem durchgehenden Praxisfall.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Gutschrift buchen bedeutet: Bei einer erhaltenen Gutschrift vom Lieferanten wird der ursprüngliche Aufwand (Wareneingang) gemindert und die gebuchte Vorsteuer anteilig storniert – Konto SKR 03: 3400/3300 an 44000 und 1576 an 44000. Bei einer erteilten Gutschrift an den Kunden wird der Erlös über ein Erlösschmälerungs-Konto reduziert und die abgeführte Umsatzsteuer nach § 17 UStG im Voranmeldungszeitraum der Gutschrift berichtigt. SKR 04 verwendet andere Kontonummern, die Systematik bleibt identisch.

Was ist eine Gutschrift buchhalterisch?

Der Begriff „Gutschrift“ wird im Alltag doppelt verwendet: Im umsatzsteuerrechtlichen Sinne (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG) ist die Gutschrift ein Abrechnungsdokument, das der Leistungsempfänger ausstellt – also eine umgekehrte Rechnung. In der kaufmännischen Praxis versteht man darunter jedoch überwiegend das Dokument, mit dem ein Lieferant eine bereits gestellte Rechnung ganz oder teilweise zurücknimmt, etwa nach Retoure oder Preiskorrektur. Dieser Artikel behandelt beide Richtungen: die erhaltene Gutschrift vom Lieferanten (Aufwandsminderung, Vorsteuerkorrektur) und die erteilte Gutschrift an den Kunden (Erlösschmälerung, Umsatzsteuerkorrektur).

Hinweis: Storno ≠ Gutschrift

Die Stornierung einer Fehlbuchung folgt anderen Regeln (Generalumkehr nach GoBD) und wird in diesem Artikel nicht behandelt. Alle Details dazu finden Sie in unserem Artikel Stornobuchung: Fehlbuchungen GoBD-konform korrigieren.

Erhaltene Gutschrift vom Lieferanten buchen

Wenn ein Lieferant eine Gutschrift ausstellt, mindert sich Ihr gebuchter Wareneingang oder sonstiger Aufwand. Gleichzeitig haben Sie aus der ursprünglichen Eingangsrechnung Vorsteuer gezogen – diese ist nun anteilig zurückzugeben (§ 17 Abs. 1 Satz 2 UStG). Buchhalterisch wird der Vorgang als Umkehrbuchung des ursprünglichen Wareneinkaufs abgebildet.

Buchungslogik im Überblick

  • Verbindlichkeit gegenüber Lieferant sinkt → Haben auf Verbindlichkeitenminderung (oder direkte Gutschrift auf Konto Verbindlichkeiten)
  • Wareneingang/Aufwandskonto wird gemindert → Haben auf dem Aufwandskonto
  • Vorsteuer wird gekürzt → Haben auf dem Vorsteuerkonto

Buchungssatz (SKR 03) – erhaltene Gutschrift, 19 % USt:

Soll Betrag Haben Betrag
1600 Verbindlichkeiten aLuL 1.190,00 € 3400 Wareneingang (Inl.) 19 % 1.000,00 €
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 190,00 €

Die Verbindlichkeit aus der ursprünglichen Rechnung wird damit um den Bruttobetrag der Gutschrift reduziert. Liegt noch keine Zahlung vor, verringert sich der offene Posten; wurde bereits gezahlt, entsteht eine Forderung gegen den Lieferanten (Konto 1410 „Forderungen aLuL“ SKR 03 bzw. 1200 SKR 04).

Wichtig: Buchen Sie die Gutschrift erst, wenn das Dokument tatsächlich vorliegt. Das Buchungsdatum bestimmt den Voranmeldungszeitraum der Vorsteuerkorrektur.

Erteilte Gutschrift an den Kunden buchen

Erteilen Sie als Verkäufer eine Gutschrift an Ihren Kunden (z. B. nach Warenrücknahme oder nachträglichem Rabatt), sinken Ihre Erlöse und die bereits abgeführte bzw. angemeldete Umsatzsteuer ist zu berichtigen. Der Bruttobetrag vermindert die Forderung oder führt zu einer Rückzahlung.

Buchungslogik im Überblick

  • Forderung gegenüber Kunden sinkt → Haben auf dem Forderungskonto
  • Erlöse werden gemindert → Soll auf Erlösschmälerungskonto (alternativ direktes Haben auf Erlöskonto bei klarer Zuordnung)
  • Umsatzsteuer wird gekürzt → Soll auf dem USt-Konto

Buchungssatz (SKR 03) – erteilte Gutschrift, 19 % USt:

Soll Betrag Haben Betrag
8736 Erlösschm. aus Retouren 19 % 1.000,00 € 1400 Forderungen aLuL 1.190,00 €
3806 Umsatzsteuer 19 % 190,00 €

Erlösschmälerungskonten (SKR 03: 8730–8739; SKR 04: 4730–4739) ermöglichen eine saubere Trennung von ursprünglichem Umsatz und Nachlass. Das ist für die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und die Kalkulation wichtig, weil Bruttoerlös und Nettoerlös getrennt ausgewiesen werden.

Kontenvergleich SKR 03 vs. SKR 04

SKR 03 (Abschluss-Gliederungsprinzip) und SKR 04 (Prozessgliederungsprinzip) unterscheiden sich in der Kontonummerierung, nicht in der Buchungslogik. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Konten für die Buchung von Gutschriften im direkten Vergleich:

SKR 03

Konto Bezeichnung
1400 Forderungen aLuL
1600 Verbindlichkeiten aLuL
3300 Wareneingang 7 %
3400 Wareneingang 19 %
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %
1571 Abziehbare Vorsteuer 7 %
3806 Umsatzsteuer 19 %
3801 Umsatzsteuer 7 %
8730–8739 Erlösschmälerungen
SKR 04

Konto Bezeichnung
1200 Forderungen aLuL
3300 Verbindlichkeiten aLuL
5200 Wareneingang 7 %
5400 Wareneingang 19 %
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %
1401 Abziehbare Vorsteuer 7 %
3806 Umsatzsteuer 19 %
3801 Umsatzsteuer 7 %
4730–4739 Erlösschmälerungen

USt-Korrektur nach § 17 UStG: Zeitpunkt und UStVA-Kennzahlen

§ 17 Abs. 1 UStG regelt die Berichtigung des Steuerbetrags bei nachträglicher Änderung der Bemessungsgrundlage. Schlüsselprinzip: Die Korrektur erfolgt in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Änderung eingetreten ist – also nicht rückwirkend im Zeitraum der ursprünglichen Leistung. Das hat praktische Bedeutung: Eine Gutschrift vom 5. Januar korrigiert die USt/Vorsteuer in der Januar-Voranmeldung, nicht im Dezember des Vorjahres.

Betroffene Seiten

Partei Korrektur Rechtsgrundlage
Leistender (Verkäufer) Umsatzsteuer-Schuld sinkt § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG
Leistungsempfänger (Käufer) Vorsteuerabzug ist zu mindern § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG

Kennzahlen in der UStVA

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung (Formular USt 1 A) werden Gutschriften nicht in eigenen Zeilen ausgewiesen, sondern saldiert mit den übrigen Umsätzen bzw. Vorsteuern gemeldet:

Position Kennzahl (KZ) Auswirkung Gutschrift
Steuerpflichtige Umsätze 19 % (Verkäufer) KZ 81 Nettobetrag der Gutschrift mindert den Gesamtumsatz
Steuerpflichtige Umsätze 7 % (Verkäufer) KZ 86 analog bei 7 %
Abziehbare Vorsteuerbeträge 19 % (Käufer) KZ 66 Vorsteuerbetrag der Gutschrift mindert die abziehbare Vorsteuer
Abziehbare Vorsteuerbeträge 7 % (Käufer) KZ 66 analog

Praxishinweis UStVA

Ergibt sich durch viele Gutschriften in einem Monat ein negativer Umsatz (KZ 81 < 0), ist das technisch zulässig. Das Finanzamt kann jedoch eine Plausibilitätsprüfung anstoßen. Halten Sie die Gutschriftbelege griffbereit.

Praxisbeispiel: Warenrückgabe mit Teilgutschrift (GmbH)

Die Muster-GmbH (monatliche UStVA, Soll-Versteuerung) hat am 10. März eine Eingangsrechnung über Waren im Wert von 5.000 € netto zzgl. 950 € USt (19 %) = 5.950 € brutto gebucht. Am 28. März stellt sich heraus, dass 40 % der Ware mangelhaft sind. Der Lieferant erteilt am 2. April eine Teilgutschrift über 2.000 € netto zzgl. 380 € USt = 2.380 € brutto.

Schritt 1: Ursprüngliche Eingangsrechnung (10. März, SKR 03)

Soll Betrag Haben Betrag
3400 Wareneingang 19 % 5.000,00 € 1600 Verbindlichkeiten aLuL 5.950,00 €
1576 Vorsteuer 19 % 950,00 €

Schritt 2: Teilgutschrift buchen (2. April, SKR 03)

Soll Betrag Haben Betrag
1600 Verbindlichkeiten aLuL 2.380,00 € 3400 Wareneingang 19 % 2.000,00 €
1576 Vorsteuer 19 % 380,00 €

Ergebnis nach Verrechnung

Position März April Gesamt
Wareneingang (netto) 5.000,00 € –2.000,00 € 3.000,00 €
Vorsteuer 950,00 € –380,00 € 570,00 €
Verbindlichkeit 5.950,00 € –2.380,00 € 3.570,00 €

Die Vorsteuerkorrektur von 380 € mindert die abziehbare Vorsteuer in der April-Voranmeldung (KZ 66), nicht rückwirkend im März – korrekt nach § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG. Die März-Voranmeldung bleibt unverändert.

SKR 04 – identische Logik, andere Konten

Für die Muster-GmbH mit SKR 04 ersetzen Sie: 3400 → 5400 (Wareneingang 19 %), 1576 → 1406 (Vorsteuer 19 %), 1600 → 3300 (Verbindlichkeiten aLuL). Buchungslogik und Beträge bleiben identisch.

Abgrenzung: Storno, Skonto und Gutschrift

Drei Begriffe werden in der Praxis oft verwechselt:

Gutschrift: Nachträgliche Minderung einer korrekten Originalrechnung aufgrund eines wirtschaftlichen Vorgangs (Rückgabe, Preisnachlass, Reklamation). Eigenes Belegdatum, eigener Buchungszeitraum. USt-Korrektur nach § 17 UStG im Zeitraum der Gutschrift.
Stornobuchung: Korrektur einer Fehlbuchung durch Generalumkehr. Die Buchung war sachlich falsch; GoBD-Konformität erfordert Protokollierung. Kein eigener wirtschaftlicher Vorgang. → Details: Stornobuchung: Fehlbuchungen GoBD-konform korrigieren
Skonto: Nachlass bei frühzeitiger Zahlung – ebenfalls eine Erlösschmälerung bzw. Aufwandsminderung, aber aus einem anderen Rechtsgrund. Auch beim Skonto ist die Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG geändert. Buchungstechnik und USt-Besonderheiten erläutern wir ausführlich im Artikel Skonto: Berechnung und Buchung.

Der entscheidende Unterschied zwischen Gutschrift und Skonto liegt im Auslöser: Die Gutschrift folgt einem Mangel oder einer Rückgabe, der Skonto folgt einer Zahlungsmodalität. Beide lösen jedoch eine § 17-UStG-Korrektur aus.

Checkliste: Gutschrift korrekt buchen

Gutschriftdokument liegt vor (Datum, Nettobetrag, USt-Ausweis, Steuernummer/USt-ID des Ausstellers)
Zuordnung: erhaltene Gutschrift (Aufwandsminderung + Vorsteuerkorrektur) oder erteilte Gutschrift (Erlösschmälerung + USt-Korrektur)?
Richtiger Steuersatz: 19 % oder 7 %? (Muss dem Originalsatz entsprechen)
Buchungsdatum = Belegdatum der Gutschrift (nicht Datum der Originalrechnung)
UStVA-Zeitraum der Korrektur korrekt zugeordnet (§ 17 UStG: Zeitraum der Änderung)
Offener Posten in der Kreditorenbuchhaltung / Debitorenbuchhaltung korrekt ausgeglichen oder Restbetrag offen gelassen
Beleg GoBD-konform archiviert und mit Originalrechnung verknüpft

Fazit: Gutschrift buchen – Präzision bei Betrag und Zeitpunkt

Gutschrift buchen ist buchhalterisch kein Hexenwerk, verlangt aber Sorgfalt in zwei Dimensionen: erstens die betragsgenaue Aufteilung in Netto und Steuer auf den richtigen Konten (SKR 03 oder SKR 04), zweitens die periodenrichtige USt-Korrektur nach § 17 UStG im Voranmeldungszeitraum der Gutschrift – nie rückwirkend im Zeitraum der Originalrechnung. Erlösschmälerungskonten sorgen für eine saubere Trennung in der BWA; Vorsteuerkorrekturen sind in KZ 66 der UStVA zu saldieren. Wer diese Systematik beherrscht, vermeidet sowohl Fehler in der laufenden Buchhaltung als auch Beanstandungen bei der Umsatzsteuerprüfung.

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380 €

Vorsteuerkorrektur im Praxisbeispiel (19 % auf 2.000 € Netto)

2.380 €

Brutto-Teilgutschrift im Praxisbeispiel (Warenrückgabe 40 %)

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Gutschrift und einer Stornobuchung?

Eine Gutschrift ist ein eigener wirtschaftlicher Vorgang (Rückgabe, Preisnachlass) mit eigenem Beleg und eigener USt-Korrektur nach § 17 UStG. Eine Stornobuchung korrigiert eine fehlerhafte Buchung per Generalumkehr ohne neuen wirtschaftlichen Hintergrund. Mehr dazu im Artikel zur GoBD-konformen Stornobuchung.

In welchem Voranmeldungszeitraum wirkt die USt-Korrektur einer Gutschrift?

Laut § 17 Abs. 1 UStG in dem Zeitraum, in dem die Bemessungsgrundlagenänderung eingetreten ist – also im Monat des Gutschriftdatums, nicht rückwirkend im Zeitraum der Originalrechnung.

Welches Konto verwende ich für Erlösschmälerungen durch Gutschriften in SKR 03?

Die Konten 8730–8739 (z. B. 8736 „Erlösschmälerungen aus Retouren 19 %"). In SKR 04 sind es die Konten 4730–4739.

Muss eine Gutschrift die gleiche USt ausweisen wie die Originalrechnung?

Ja. Der Steuersatz der Gutschrift muss dem der Originalrechnung entsprechen. Eine Gutschrift über eine Lieferung, die ursprünglich mit 19 % versteuert wurde, muss ebenfalls 19 % ausweisen.

Wie buche ich eine erhaltene Gutschrift in SKR 04?

Soll: 3300 Verbindlichkeiten aLuL (Bruttobetrag). Haben: 5400 Wareneingang 19 % (Nettobetrag) und 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % (USt-Betrag). Die Systematik ist identisch mit SKR 03, nur die Kontonummern unterscheiden sich.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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