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OnlineBilanzBlogSkonto: Berechnung, Brutto-Netto-Frage und Buchung einfach erklärt

Skonto: Berechnung, Brutto-Netto-Frage und Buchung einfach erklärt

Veröffentlicht: 13.07.2026Aktualisiert: 13.07.2026Fachlich geprüft: 13.07.2026Lesezeit: ca. 9 Minuten

Skonto gehört zum täglichen Handwerkszeug jeder Buchhaltung – und wird dennoch regelmäßig falsch berechnet, falsch gebucht oder steuerlich übersehen. Dieser Artikel erklärt, was Skonto bedeutet, ob er vom Brutto- oder Nettobetrag berechnet wird, wie der effektive Jahreszins eines Lieferantenkredits aussieht und wie Buchungssätze auf beiden Seiten der Transaktion korrekt aussehen. Dabei erfolgt die Verbuchung systematisch in den Büchern der Finanzbuchhaltung, wo Skonti sowohl im Debitorenkonto als auch in den entsprechenden Erlös- und Aufwandskonten erfasst werden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Skonto ist ein prozentualer Preisnachlass, den ein Gläubiger dem Schuldner gewährt, wenn dieser eine Rechnung innerhalb einer verkürzten Zahlungsfrist begleicht – typisch 2 % bei Zahlung binnen 10–14 Tagen, sonst 30 Tage netto. Er wird grundsätzlich vom Bruttorechnungsbetrag (inkl. USt) berechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Steuerlich stellt Skonto eine Entgeltminderung nach § 17 UStG dar, die zu einer Vorsteuer- bzw. Umsatzsteuerkorrektur zwingt.

Was ist Skonto? – Bedeutung und Grundlagen

Der Begriff Skonto leitet sich vom italienischen sconto (Abzug) ab und bezeichnet einen prozentualen Nachlass auf den Rechnungsbetrag, der gewährt wird, wenn der Schuldner die Rechnung innerhalb einer festgelegten Skontofrist begleicht. Es handelt sich damit um einen Preisnachlass für schnelle Zahlung – nicht um einen Rabatt für Mengenabnehmer oder eine Jahresvergütung wie den Bonus.

Typische Konditionen in der Praxis lauten: „2 % Skonto bei Zahlung binnen 10 Tagen, netto zahlbar in 30 Tagen“. Das bedeutet: Zahlt der Käufer innerhalb von 10 Tagen, darf er 2 % des Rechnungsbetrags abziehen. Zahlt er später, ist der volle Betrag innerhalb von 30 Tagen fällig. Übliche Skontosätze liegen zwischen 1 % und 3 %, die Skontofrist zwischen 7 und 14 Tagen.

Rechtliche Einordnung

Skonto ist keine gesetzlich definierte Zahlungsform, sondern Ergebnis einer schuldrechtlichen Vereinbarung (§ 305 BGB) oder Handelsbrauch (§ 346 HGB). Im Steuerrecht greift § 17 UStG, im Bilanzrecht § 255 HGB für Anschaffungskosten.

Skonto vom Brutto- oder Nettobetrag? – Die meistgesuchte Frage

Die Frage „Skonto brutto oder netto?“ ist einer der häufigsten Suchbegriffe zu diesem Thema – und die Antwort hat erhebliche praktische Bedeutung.

Grundsatz: Skonto wird auf den Bruttorechnungsbetrag (Nettobetrag zzgl. Umsatzsteuer) berechnet, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Dies entspricht dem kaufmännischen Handelsbrauch und der langjährigen Rechtspraxis.

Ausnahme: abweichende vertragliche Vereinbarung. Wer im Vertrag oder in den AGB ausdrücklich „Skonto vom Nettobetrag“ regelt, kann diesen Weg beschreiten. Solche Klauseln finden sich gelegentlich in der Bauwirtschaft.

Bauwirtschaft / VOB-Verträge: Im Baubereich wird Skonto nach VOB/B häufig nur auf den Nettobetrag (ohne USt) vereinbart und damit auf die eigentliche Bauleistung bezogen. Wer als Bauunternehmer oder Auftraggeber Skontoklauseln formuliert, sollte dies explizit regeln, um Streit zu vermeiden.

Der Unterschied ist rechenbar: Bei einem Nettobetrag von 10.000 € und 19 % USt beträgt der Bruttobetrag 11.900 €. 2 % Skonto auf Brutto = 238 €; 2 % auf Netto = 200 €. Die Differenz von 38 € entspricht der anteiligen USt auf den Skontoabzug – und hat direkte Auswirkungen auf die USt-Korrektur (dazu unten).

Skonto berechnen: Formel, Beispiele und Rechentabelle

Formel

Skontoabzug  = Rechnungsbetrag (Brutto) × Skontosatz
Zahlbetrag   = Rechnungsbetrag (Brutto) − Skontoabzug

Praxisbeispiel (GmbH als Käufer)

Die Muster-Verwaltungs-GmbH erhält eine Lieferantenrechnung über Büromaterial:

  • Nettobetrag: 5.000,00 €
  • USt 19 %: 950,00 €
  • Bruttobetrag: 5.950,00 €
  • Skontokonditionen: 2 % / 10 Tage, netto 30 Tage

Zahlung erfolgt am Tag 8:

  • Skontoabzug: 5.950,00 € × 2 % = 119,00 €
  • Zahlbetrag: 5.950,00 € − 119,00 € = 5.831,00 €

Rechentabelle: gängige Skontokonditionen

Nettobetrag USt 19 % Brutto Skonto 1 % Skonto 2 % Skonto 3 %
1.000 € 190 € 1.190 € 11,90 € 23,80 € 35,70 €
5.000 € 950 € 5.950 € 59,50 € 119,00 € 178,50 €
10.000 € 1.900 € 11.900 € 119,00 € 238,00 € 357,00 €
50.000 € 9.500 € 59.500 € 595,00 € 1.190,00 € 1.785,00 €

Alle Beträge gerundet auf Cent; USt-Satz 19 %. Für den reduzierten Satz (7 %) Brutto entsprechend anpassen.

Der Aha-Moment: Effektiver Jahreszins des Lieferantenkredits

Wer Skonto nicht zieht, nimmt faktisch einen kurzfristigen Kredit beim Lieferanten auf – und zahlt dafür einen impliziten Zinssatz, der erschreckend hoch ist.

Formel des effektiven Jahreszinses

p.a. = (Skontosatz / (1 − Skontosatz)) × (360 / (Zahlungsziel − Skontofrist))

Beispiel 2 % / 10 Tage / 30 Tage netto:

p.a. = (0,02 / 0,98) × (360 / (30 − 10))
     = 0,02041 × 18
     ≈ 36,7 % p.a.

Ein Kontokorrentkredit kostet typischerweise 8–12 % p.a. – selbst teure Überziehungskredite liegen selten über 15 %. Wer Skonto nicht zieht, obwohl er einen Kontokorrentrahmen hat, zahlt de facto das Drei- bis Vierfache an Finanzierungskosten.

Konditionen Skontofrist Zahlungsziel Eff. Jahreszins
1 % / 10 / 30 10 Tage 30 Tage ≈ 18,4 % p.a.
2 % / 10 / 30 10 Tage 30 Tage ≈ 36,7 % p.a.
2 % / 14 / 30 14 Tage 30 Tage ≈ 45,9 % p.a.
3 % / 10 / 30 10 Tage 30 Tage ≈ 55,7 % p.a.
2 % / 10 / 60 10 Tage 60 Tage ≈ 14,7 % p.a.

Praxis-Empfehlung

Skonto ziehen lohnt sich finanzmathematisch fast immer – es sei denn, der effektive Jahreszins liegt unter dem eigenen Sollzins für kurzfristige Finanzierungen. Als Faustregel: Bei 2 %/10/30 sollte Skonto immer gezogen werden, solange der Kontokorrentzins unter 35 % liegt – was praktisch immer der Fall ist.

Skonto anbieten: Liquiditätssteuerung vs. Margenverzicht

Aus Verkäufersicht ist Skonto ein zweischneidiges Schwert. Einerseits verbessert frühzeitiger Geldeingang die Liquiditätsplanung erheblich und reduziert das Ausfallrisiko. Andererseits kostet jeder Skontoprozent direkte Marge.

Kalkulatorischer Aufschlag: Wer Skontokonditionen anbietet, sollte den Skontosatz vorab in den Listenpreis einkalkulieren. Faustregel: Bei 2 % Skonto und angenommener Inanspruchnahme durch 70 % der Kunden ergibt sich ein notwendiger Aufschlag von etwa 1,4 % auf alle Nettoverk­aufspreise. Dies lässt sich im Deckungsbeitragsmodell sauber abbilden.

Liquiditätsvorteil quantifizieren: Statt in 30 Tagen erhält das Unternehmen Geld in 10 Tagen – also 20 Tage früher. Bei einem Forderungsvolumen von 500.000 € und einem kalkulatorischen Zinssatz von 8 % p.a. ergibt der 20-Tage-Vorteil: 500.000 € × 8 % × 20/360 ≈ 2.222 €. Das kann die Skontokosten in manchen Branchen deutlich überwiegen.

Skonto buchen: SKR03/SKR04, Lieferanten- und Kundenskonto

Buchung beim Käufer (Lieferantenskonto)

Beim Käufer mindert Skonto die Anschaffungskosten des erworbenen Gutes bzw. den Aufwand. Bei Umlaufvermögen und laufenden Aufwendungen: Aufwandsminderung. Bei Anlagegütern: Minderung der Anschaffungskosten nach § 255 HGB.

Schritt 1 – Eingang der Rechnung (5.950 € brutto, Büromaterial):

Büroaufwand (SKR03: 4930 / SKR04: 6815) an Verbindlichkeiten L&L
5.000,00 € | Netto-Aufwand
Vorsteuer 19 % (SKR03: 1576 / SKR04: 1406) an Verbindlichkeiten L&L
950,00 €

Schritt 2 – Zahlung mit Skontoabzug (119 € Skonto auf Brutto):

Verbindlichkeiten L&L 5.950,00 €
  an Bank 5.831,00 €
  an Lieferantenskonti (SKR03: 3730 / SKR04: 5736) 100,00 € (Netto-Skontoanteil)
  an Vorsteuer 19 % (SKR03: 1576 / SKR04: 1406) 19,00 € (USt-Korrektur)

Der Skontoanteil von 100 € (netto) mindert den Materialaufwand; die 19 € korrigieren die ursprünglich gebuchte Vorsteuer.

Buchung beim Verkäufer (Kundenskonto)

Beim Verkäufer stellt der gewährte Skonto eine Erlösschmälerung dar.

Schritt 1 – Ausgang der Rechnung (5.950 € brutto):

Forderungen L&L 5.950,00 €
  an Umsatzerlöse (SKR03: 8400 / SKR04: 4400) 5.000,00 €
  an USt 19 % (SKR03: 1776 / SKR04: 3806) 950,00 €

Schritt 2 – Eingang der Zahlung mit Skontoabzug:

Bank 5.831,00 €
Kundenskonti (SKR03: 8730 / SKR04: 4730) 100,00 € (Netto-Erlösschmälerung)
USt 19 % (SKR03: 1776 / SKR04: 3806) 19,00 € (USt-Korrektur)
  an Forderungen L&L 5.950,00 €

Anlagegüter – Sonderfall § 255 HGB

Wird Skonto auf eine Anlagevermögens-Rechnung gezogen, mindert er die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts nach § 255 HGB – nicht den laufenden Aufwand. Das beeinflusst Abschreibungsbasis und AfA-Plan. Buchungssatz: Verbindlichkeiten an Anlagevermögen-Konto (Minderung) und Vorsteuer-Konto.

Die USt-Seite: Entgeltminderung nach § 17 UStG

Steuerlich stellt ein Skontoabzug eine nachträgliche Entgeltminderung dar. Nach § 17 Abs. 1 UStG hat der Leistende (Verkäufer) seine Umsatzsteuer zu berichtigen und der Leistungsempfänger (Käufer) seine Vorsteuer.

Zeitpunkt der Korrektur: Die Berichtigung erfolgt in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Entgeltminderung eingetreten ist – also im Monat der Skontierung, nicht im Rechnungsmonat.

Rechenbeispiel (aus dem Buchungsbeispiel oben):

  • Skontoabzug brutto: 119,00 €
  • Netto-Skontoanteil: 119,00 € / 1,19 = 100,00 €
  • USt-Korrektur: 119,00 € − 100,00 € = 19,00 €

Beim Käufer: Vorsteuer um 19 € kürzen. Beim Verkäufer: Umsatzsteuer um 19 € kürzen. In beiden Fällen ergibt sich die Korrektur automatisch, wenn die Buchung über die Skonto-Konten mit dem zugehörigen Steuerschlüssel erfolgt – vorausgesetzt, die Buchungssoftware ist korrekt konfiguriert.

Achtung: falsche Kontierung ohne USt-Schlüssel. Wird Skonto auf ein Konto ohne Steuerschlüssel gebucht (z. B. sonstiger Ertrag steuerfrei), unterbleibt die automatische USt-Korrektur. Das führt zu fehlerhaften Voranmeldungen und ggf. zu Nachzahlungszinsen nach § 233a AO.

Eine sorgfältige Buchführung im Rahmen des Jahresabschlusses schließt die korrekte Erfassung aller Entgeltminderungen und die periodengerechte Zuordnung der USt-Korrekturen ein.

Skonto in der Rechnung korrekt ausweisen

Soll dem Rechnungsempfänger ermöglicht werden, Skonto zu ziehen und gleichzeitig die korrekte Vorsteuer zu ermitteln, muss die Rechnung einen entsprechenden Hinweis enthalten. Nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG gehört jede im Voraus vereinbarte Entgeltminderung (einschließlich Skonto) zu den Pflichtangaben einer Rechnung.

Zulässige Formulierung: „Bei Zahlung bis zum [Datum / innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum] gelten 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag. In diesem Fall beträgt die Bemessungsgrundlage für die USt 4.900,00 €, die USt 931,00 € und der Zahlbetrag 5.831,00 €.“

Alternativ ist ein allgemeiner Hinweis auf Skonto-AGB zulässig, wenn diese dem Empfänger bekannt sind. Fehlt die Angabe, kann der Empfänger dennoch Vorsteuer nur auf die tatsächlich gezahlte Bemessungsgrundlage ziehen – Risiko der Vorsteuerkorrektur bleibt beim Empfänger. Mehr zu Rechnungspflichtangaben finden Sie im Artikel zu Pflichtangaben auf Ausgangsrechnungen.

Abgrenzung: Skonto, Rabatt und Bonus im Vergleich

Merkmal Skonto Rabatt Bonus
Anlass Schnelle Zahlung Menge, Treue, Aktionspreis Jahresumsatzziel erreicht
Zeitpunkt Bei Zahlung Bei Auftragserteilung / Lieferung Nachträglich (Jahresende)
Berechnungsbasis Rechnungsbetrag (i.d.R. brutto) Listenpreis / Auftragswert Jahresumsatz netto
USt-Wirkung § 17 UStG – Entgeltminderung im Zahlungsmonat Preisminderung auf Rechnung direkt Gutschrift / Berichtigung § 17 UStG
Buchung Käufer Lieferantenskonti (Aufwandsminderung) Direkt im Einkaufspreis enthalten Sonstige betriebliche Erträge oder Wareneingang-Minderung

Fazit: Skonto richtig behandeln zahlt sich aus

Skonto ist weit mehr als ein buchhalterisches Detail – er ist ein Instrument der Liquiditätssteuerung mit dreistelligen effektiven Jahreszinsen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Skonto wird grundsätzlich vom Bruttorechnungsbetrag berechnet, es sei denn, Vertrag oder AGB regeln ausdrücklich den Nettobetrag.
  • Der effektive Jahreszins eines nicht gezogenen Skontos übersteigt typische Kontokorrentzinsen um das Zwei- bis Dreifache – Skonto ziehen lohnt sich fast immer.
  • Buchungsseitig ist Skonto beim Käufer eine Aufwandsminderung (bzw. AK-Minderung bei Anlagegütern nach § 255 HGB), beim Verkäufer eine Erlösschmälerung.
  • Die USt-Korrektur nach § 17 UStG muss im Zahlungsmonat erfolgen und setzt die korrekte Kontierung mit Steuerschlüssel voraus.
  • Die Rechnung muss den Skontohinweis als Pflichtangabe enthalten, damit der Empfänger die korrekte Vorsteuer ableiten kann.
  • In der Bauwirtschaft und bei VOB-Verträgen kann Skonto abweichend vom Nettobetrag vereinbart werden – immer explizit schriftlich festhalten.

Für Geschäftsführer: Prüfen Sie, ob Ihre Liquiditätsplanung systematisch Skontomöglichkeiten ausschöpft. Selbst bei knappem Eigenkapital ist ein kurzfristiger Kontokorrent zur Skontofinanzierung fast immer günstiger als der implizite Lieferantenkredit.

Für Buchhaltung: Stellen Sie sicher, dass Skontokonten in Ihrer Software mit dem richtigen Steuerschlüssel hinterlegt sind. Testen Sie dies einmal im Demomodus – onlinebilanz.de Demo bietet eine geführte Buchungsmaske mit automatischer USt-Zuordnung.

Möchten Sie wissen, wie sich Skontostrategien auf Ihre Unternehmensplanung auswirken? Der Kostenrechner von onlinebilanz.de hilft Ihnen, Liquiditäts- und Finanzierungskosten zu quantifizieren.

36,7 % p.a.

Eff. Jahreszins bei 2 %/10/30 Tagen

119,00 €

Skontoabzug bei 5.950 € Brutto und 2 %

Häufig gestellte Fragen

Was ist Skonto einfach erklärt?

Skonto ist ein prozentualer Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag, den ein Verkäufer gewährt, wenn der Käufer innerhalb einer kürzeren Frist zahlt als dem vollen Zahlungsziel. Typisch: 2 % bei Zahlung binnen 10 Tagen, netto 30 Tage.

Wird Skonto vom Brutto- oder Nettobetrag berechnet?

Grundsätzlich vom Bruttobetrag (inkl. USt), sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. In der Bauwirtschaft oder bei VOB-Verträgen wird gelegentlich ausdrücklich der Nettobetrag vereinbart.

Wie berechne ich Skonto?

Skontoabzug = Bruttorechnungsbetrag × Skontosatz. Zahlbetrag = Bruttobetrag − Skontoabzug. Beispiel: 11.900 € × 2 % = 238 € Abzug; Zahlbetrag 11.662 €.

Wie wird Skonto gebucht?

Beim Käufer: Verbindlichkeit an Bank (Zahlbetrag), Lieferantenskonti (Netto-Skontoanteil) und Vorsteuer (USt-Korrektur). Beim Verkäufer: Bank und Kundenskonti sowie USt-Konto an Forderung.

Was passiert mit der Umsatzsteuer beim Skontoabzug?

Skonto ist eine Entgeltminderung nach § 17 UStG. Verkäufer kürzt seine Umsatzsteuer, Käufer kürzt seine Vorsteuer – jeweils im Voranmeldungszeitraum der Zahlung. Bei korrekter Kontierung mit Steuerschlüssel erfolgt dies automatisch.

Lohnt es sich, Skonto zu ziehen?

Fast immer. Bei 2 %/10/30 Tagen beträgt der effektive Jahreszins des Lieferantenkredits rund 36,7 % p.a. – deutlich mehr als ein Kontokorrentkredit kostet. Skonto sollte daher grundsätzlich gezogen werden, solange der eigene Sollzins darunter liegt.

Muss Skonto auf der Rechnung ausgewiesen werden?

Ja. Nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG sind im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen – also auch Skontokonditionen – Pflichtbestandteil der Rechnung. Fehlt der Hinweis, riskiert der Empfänger eine fehlerhafte Vorsteuerermittlung.

Über Autor und fachliche Prüfung

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Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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