Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz veröffentlichen Pflicht

GmbH Bilanz veröffentlichen Pflicht 2026: Fristen & Folgen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jede GmbH ist nach § 325 HGB zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet — und zwar ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Pflicht zur Bilanz veröffentlichen umfasst konkrete Fristen, Erleichterungen je nach Größenklasse sowie mögliche Konsequenzen bei Verstößen. Wer berechtigt ist, die Bilanz einer GmbH einzusehen, und welche Zugangswege bestehen, erläutern wir gesondert. Stand: 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Alle GmbHs müssen ihren Jahresabschluss gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Die Inhalte richten sich nach der Größenklasse (§ 267 HGB). Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach § 335 HGB sowie öffentliche Bekanntmachung.

Gesetzliche Grundlage: Warum müssen GmbHs ihre Bilanz veröffentlichen?

Jede GmbH unterliegt in Deutschland einer gesetzlichen Offenlegungspflicht für ihren Jahresabschluss. Diese Pflicht ergibt sich unmittelbar aus § 325 HGB und dient der Transparenz gegenüber Geschäftspartnern, Gläubigern und der Öffentlichkeit. Anders als bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH das Prinzip der beschränkten Haftung — im Gegenzug dafür müssen sie ihre wirtschaftliche Lage offenlegen. Dabei ist zu beachten, bis wann eine GmbH den Jahresabschluss veröffentlichen muss, um gesetzeskonform zu handeln.

Die Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister. Der früher übliche Weg über den Bundesanzeiger ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Das Unternehmensregister wird von den Betreibern des elektronischen Bundesanzeigers geführt, ist aber rechtlich eine eigenständige Plattform.

Hinweis

Die Offenlegungspflicht besteht unabhängig von der Größe der GmbH. Auch Kleinstkapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss einreichen — allerdings mit deutlichen Erleichterungen beim Umfang der offenzulegenden Unterlagen.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Wer die Offenlegung unterlässt oder verspätet einreicht, riskiert ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB. Dieses kann zwischen 500 und 25.000 Euro betragen und wird vom Bundesamt für Justiz festgesetzt. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Gesellschaft, der Dauer der Versäumnis und dem Verschulden.

Welche Gesellschaften sind zur Offenlegung verpflichtet?

Die Offenlegungspflicht trifft alle Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264 HGB. Dazu zählen neben der GmbH auch die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die AG, die KGaA sowie die SE. Auch ausländische Kapitalgesellschaften mit einer Zweigniederlassung in Deutschland können unter bestimmten Umständen offenlegungspflichtig sein.

Sonderfälle und Ausnahmen

  • GmbH & Co. KG: Die Komplementär-GmbH ist offenlegungspflichtig. Ob auch die KG selbst offenlegen muss, hängt von ihrer Größe ab — überschreitet sie die Schwellenwerte nach § 264a HGB, wird sie wie eine Kapitalgesellschaft behandelt.
  • Holding-GmbH: Auch reine Holdinggesellschaften ohne operatives Geschäft unterliegen der Offenlegungspflicht, sofern sie nicht unter die Konzernbefreiung nach § 264 Abs. 3 HGB fallen.
  • In Liquidation befindliche GmbH: Die Offenlegungspflicht besteht bis zur Löschung im Handelsregister fort.
  • Ruhende GmbH: Selbst wenn keine Geschäftstätigkeit stattfindet, muss der Jahresabschluss offengelegt werden.

„In der Praxis erleben wir häufig, dass gerade kleine GmbHs ohne laufendes Geschäft die Offenlegungspflicht vergessen. Auch eine ruhende GmbH muss jährlich einen Jahresabschluss erstellen und beim Unternehmensregister einreichen. Bei Verstößen gegen diese Pflicht drohen erhebliche Sanktionen – Details zu den Ordnungsgeldern und drohenden Strafen sollten Geschäftsführer unbedingt kennen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Fristen gelten für die Offenlegung der GmbH-Bilanz?

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 Abs. 1 HGB grundsätzlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist somit am 31.12.2026. Diese Frist gilt unabhängig von der Größenklasse und ist eine absolute Höchstfrist — eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.

Achtung

Die 12-Monats-Frist ist eine Offenlegungsfrist, keine Feststellungsfrist. Der Jahresabschluss muss zunächst aufgestellt und von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden, bevor er offengelegt werden kann. Diese vorgelagerten Fristen sind deutlich kürzer.

Vorgelagerte Fristen: Aufstellung und Feststellung

Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufstellen — bei Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis spätestens 31.03.2026. Anschließend muss die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellen. Hierfür gelten nach § 42a GmbHG unterschiedliche Fristen:

Größenklasse Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Beispiel Bilanzstichtag 31.12.2025
Kleine GmbH 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate bis 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate bis 31.08.2026

Erst nach der Feststellung kann die Offenlegung erfolgen. In der Praxis bedeutet dies: Wer die Feststellungsfristen ausreizt, hat nur noch wenige Monate oder Wochen bis zur Offenlegungsfrist. Eine frühzeitige Planung ist daher unerlässlich.

Welche Erleichterungen gelten je nach Größenklasse?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen hängt maßgeblich von der Größenklasse der GmbH ab. Diese wird nach § 267 HGB anhand von drei Schwellenwerten bestimmt: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Eine GmbH gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Offenlegungsumfang je Größenklasse

Die gesetzlichen Erleichterungen sind erheblich:

  • Kleinstkapitalgesellschaften (§ 326 Abs. 2 HGB): Müssen nur die Bilanz offenlegen, keine Gewinn- und Verlustrechnung, keinen Anhang, keinen Lagebericht. Die Bilanz darf verkürzt sein.
  • Kleine Kapitalgesellschaften (§ 326 Abs. 1 HGB): Bilanz und Anhang müssen offengelegt werden, die GuV ist freiwillig. Auch hier dürfen verkürzte Fassungen verwendet werden.
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 327 HGB): Bilanz, Anhang und GuV sind offenzulegen. Der Lagebericht bleibt dagegen beim Unternehmensregister hinterlegt und wird nicht veröffentlicht.
  • Große Kapitalgesellschaften (§ 325 HGB): Vollständige Offenlegung inklusive Lagebericht, ggf. auch Konzernabschluss und Konzernlagebericht.

„Gerade für kleine und Kleinst-GmbHs ist die verkürzte Offenlegung ein echter Vorteil: Die Öffentlichkeit erfährt nur das absolut Notwendige. Wir achten bei der Erstellung darauf, alle zulässigen Erleichterungen zu nutzen, um die Transparenz auf das gesetzlich geforderte Maß zu beschränken.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Die Offenlegung erfolgt seit dem 01.08.2022 ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die richtige Anlaufstelle — auch wenn die technische Infrastruktur von denselben Betreibern geführt wird. Die Einreichung muss in einem strukturierten Format erfolgen, in der Regel als XBRL-Datei oder als PDF mit strukturierten Metadaten.

Schritt-für-Schritt: Der Offenlegungsprozess

  1. Registrierung: Falls noch nicht vorhanden, muss ein Benutzerkonto im Unternehmensregister angelegt werden. Die Authentifizierung erfolgt über ELSTER-Zertifikat oder andere elektronische Identifikationsverfahren.
  2. Datenaufbereitung: Der Jahresabschluss muss in einem strukturierten Format vorliegen. Für Bilanzen und GuV wird meist das XBRL-Format verwendet (eXtensible Business Reporting Language). Anhang und Lagebericht können als PDF eingereicht werden.
  3. Upload und Prüfung: Die Dateien werden hochgeladen. Das System prüft automatisch die formale Korrektheit, insbesondere bei XBRL-Daten (Plausibilität, Taxonomie-Konformität).
  4. Gebührenpflichtige Veröffentlichung: Nach Prüfung erfolgt die Freigabe. Die Veröffentlichung ist gebührenpflichtig — die Kosten liegen je nach Umfang zwischen ca. 40 und 80 Euro.
  5. Bestätigung: Nach erfolgreicher Offenlegung erhalten Sie eine Bestätigung. Diese sollte aufbewahrt werden, um im Falle einer Ordnungsgeldandrohung nachweisen zu können, dass die Pflicht erfüllt wurde.

Hinweis

Viele Steuerberater-Kanzleien übernehmen die Offenlegung als Teil ihrer Jahresabschluss-Dienstleistung. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, kann die Offenlegung meist direkt mitbeauftragen — das spart Zeit und vermeidet Fristversäumnisse. Auf OnlineBilanz.de ist die Offenlegung standardmäßig im Festpreis enthalten.

Welche Konsequenzen drohen bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung?

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht ist keine Kavaliersdelikt. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Fristen und leitet bei Verstößen automatisch Ordnungsgeldverfahren ein. Die rechtliche Grundlage bildet § 335 HGB.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Das Ordnungsgeld kann zwischen 500 und 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach mehreren Faktoren:

  • Größe der Gesellschaft: Große GmbHs werden härter sanktioniert als kleine.
  • Dauer der Versäumnis: Je länger die Offenlegung überfällig ist, desto höher das Ordnungsgeld.
  • Wiederholungsfälle: Bei wiederholten Verstößen erhöht sich das Ordnungsgeld deutlich.
  • Verschulden: Vorsätzliche Verstöße werden strenger geahndet als fahrlässige.

Achtung

Wichtig: Das Ordnungsgeld entbindet nicht von der Offenlegungspflicht. Auch nach Zahlung des Ordnungsgelds muss der Jahresabschluss noch nachgereicht werden — andernfalls droht ein weiteres, meist höheres Ordnungsgeld.

Weitere Folgen

Neben dem Ordnungsgeld können weitere Konsequenzen eintreten:

  • Reputationsschaden: Die Offenlegungspflicht ist öffentlich einsehbar. Geschäftspartner, Banken und Lieferanten können fehlende Offenlegungen recherchieren — das schadet dem Vertrauen.
  • Kreditwürdigkeit: Banken prüfen regelmäßig die Offenlegung. Fehlende oder verspätete Jahresabschlüsse können Kreditentscheidungen negativ beeinflussen.
  • Haftungsrisiko für Geschäftsführer: Der Geschäftsführer haftet persönlich für die Erfüllung der Offenlegungspflicht. Bei grober Pflichtverletzung kann dies auch zu Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft führen.
  • Löschung im Handelsregister: In extremen Fällen kann das Registergericht die Löschung der GmbH wegen Vermögenslosigkeit oder mangelnder Mitwirkung androhen.

„Die Erfahrung zeigt: Wer einmal ein Ordnungsgeld erhalten hat, achtet künftig peinlich genau auf die Fristen. Besser ist es, von Anfang an einen verlässlichen Prozess zu etablieren — etwa durch einen festen Jahresabschluss-Termin mit dem Steuerberater und eine automatische Erinnerung an die Offenlegungsfrist.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die häufigsten Fehler bei der Offenlegung — und wie Sie sie vermeiden

In der Praxis kommt es immer wieder zu vermeidbaren Fehlern, die zu Verzögerungen, Ablehnungen oder Ordnungsgeldern führen. Die folgenden Punkte sollten Sie unbedingt beachten:

Typische Fehlerquellen

  • Offenlegung beim Bundesanzeiger statt beim Unternehmensregister (seit DiRUG nicht mehr zulässig)
  • Verwendung eines veralteten XBRL-Taxonomie-Formats (das Unternehmensregister akzeptiert nur die jeweils aktuelle Version)
  • Fehlende oder unvollständige Metadaten im PDF (z. B. fehlende Angabe des Bilanzstichtags)
  • Offenlegung vor der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (rechtlich unwirksam)
  • Unzureichende Schwärzungen bei Namen und Gehältern (Datenschutz beachten, aber nicht übertreiben — zu viele Schwärzungen können zur Ablehnung führen)
  • Fehlende Unterschrift der Geschäftsführer auf der eingereichten Bilanz (bei PDF-Einreichung)
  • Verwechslung von Offenlegungs- und Feststellungsfrist

Best Practices für eine reibungslose Offenlegung

Frühzeitig planen

Beginnen Sie spätestens im ersten Quartal nach dem Bilanzstichtag mit der Jahresabschlusserstellung. So bleibt genug Puffer für Rückfragen, Korrekturen und die Gesellschafterversammlung.

Professionelle Software nutzen

XBRL-Dateien manuell zu erstellen ist fehleranfällig. Professionelle Buchhaltungs- und Steuerberatersoftware erzeugt XBRL automatisch und prüft die Plausibilität.

Wer die Offenlegung durch einen Steuerberater durchführen lässt, minimiert das Fehlerrisiko erheblich. Steuerberater verfügen über die notwendige Software, kennen die aktuellen Taxonomien und übernehmen die fristgerechte Einreichung. Auf OnlineBilanz.de ist die Offenlegung standardmäßig im Leistungsumfang enthalten — von der Erstellung über die Feststellung bis zur Veröffentlichung.

Besonderheiten bei Konzernstrukturen und Tochtergesellschaften

Für GmbHs, die Teil eines Konzerns sind, gelten teilweise abweichende oder ergänzende Regelungen. Insbesondere die Frage, ob eine Tochtergesellschaft von der Offenlegung befreit werden kann, ist in der Praxis hochrelevant.

Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB

Eine in einen Konzernabschluss einbezogene Tochter-GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Aufstellung eines eigenen Jahresabschlusses befreit werden (§ 264 Abs. 3 HGB). Die Voraussetzungen sind:

  • Die Tochtergesellschaft wird in den Konzernabschluss eines EU-Mutterunternehmens einbezogen.
  • Der Konzernabschluss wird nach EU-Recht (z. B. IFRS oder nationalem HGB) erstellt und geprüft.
  • Der Konzernabschluss wird offengelegt.
  • Die Mehrheit der Gesellschafter der Tochtergesellschaft stimmt der Befreiung zu.
  • Die Befreiung wird im Unternehmensregister hinterlegt.

Selbst bei Befreiung müssen aber bestimmte Mindestangaben offengelegt werden, etwa die Angabe, dass die Gesellschaft von der Befreiung Gebrauch macht, sowie die Firma und der Sitz des Mutterunternehmens.

Konzernabschluss und Offenlegung

Ist die GmbH selbst Mutterunternehmen und zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet (§ 290 HGB), muss auch dieser beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Fristen entsprechen denen des Einzelabschlusses. Für Konzernabschlüsse gelten strengere Anforderungen an die Prüfung und den Umfang der Berichterstattung.

Hinweis

Die Konzernbefreiung ist eine komplexe Gestaltungsoption, die sorgfältig geprüft werden sollte. Fehler bei der Inanspruchnahme können zur Unwirksamkeit der Befreiung und damit zu nachträglichen Offenlegungspflichten führen. Hier empfiehlt sich unbedingt die Beratung durch einen Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Einzelunternehmer von der Offenlegungspflicht betroffen sein?

Nein. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB betrifft ausschließlich Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) und diesen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG ohne persönlich haftenden Gesellschafter mit natürlicher Person). Einzelunternehmen und klassische OHGs/KGs sind nicht offenlegungspflichtig.

Muss ich auch als Kleinstkapitalgesellschaft den Anhang veröffentlichen?

Nein. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können von der Erstellung eines Anhangs befreit sein, wenn sie bestimmte Angaben unter der Bilanz machen (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). In diesem Fall entfällt auch die Offenlegung eines Anhangs. Die Erleichterungen müssen jedoch aktiv in Anspruch genommen werden.

Was passiert, wenn ich die Bilanz beim Bundesanzeiger statt beim Unternehmensregister einreiche?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) ist ausschließlich das Unternehmensregister zuständig. Eine Einreichung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich und würde die Offenlegungspflicht nicht erfüllen. Das Bundesamt für Justiz leitet Verstöße konsequent an die zuständigen Landgerichte weiter, die Ordnungsgeldverfahren einleiten.

Kann ich die Offenlegung rückgängig machen oder Daten wieder löschen lassen?

Nein. Einmal offengelegte Daten bleiben dauerhaft im Unternehmensregister gespeichert und öffentlich einsehbar. Eine nachträgliche Löschung oder Korrektur ist nur bei fehlerhafter Einreichung möglich — dann muss eine berichtigte Version eingereicht werden. Die gesetzliche Offenlegungspflicht erlaubt keine Widerrufsmöglichkeit.

Gilt die Offenlegungspflicht auch für ausländische GmbHs mit Sitz in Deutschland?

Ja. Ausländische Kapitalgesellschaften (z. B. britische Ltd., niederländische B.V.) mit Zweigniederlassung in Deutschland unterliegen der deutschen Offenlegungspflicht nach § 325a HGB. Sie müssen die Rechnungslegungsunterlagen der Hauptniederlassung in deutscher Sprache beim Unternehmensregister hinterlegen.

Wie lange bleiben die offengelegten Unterlagen öffentlich einsehbar?

Die Unterlagen bleiben dauerhaft im Unternehmensregister gespeichert und für jedermann abrufbar. Es gibt keine automatische Löschfrist. Auch nach Liquidation oder Insolvenz der GmbH bleiben die historischen Jahresabschlüsse öffentlich zugänglich — ein wichtiger Aspekt für Transparenz und Gläubigerschutz.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister – Offizielle Plattform. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz