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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogGegenstandswert Jahresabschluss

Gegenstandswert Jahresabschluss Steuerberater 2026 – Ihr Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Gegenstandswert bildet die Grundlage für die Gebührenberechnung von Steuerberatern beim Jahresabschluss nach § 33 StBVV. Er orientiert sich an der Bilanzsumme und dem wirtschaftlichen Umfang der Tätigkeit. Wer den Gegenstandswert versteht, kann die Kosten für den Jahresabschluss besser kalkulieren und nachvollziehen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Gegenstandswert beim Jahresabschluss bestimmt nach § 33 StBVV die Höhe der Steuerberatergebühren. Er wird hauptsächlich aus der Bilanzsumme abgeleitet und dient als Maßstab für den wirtschaftlichen Umfang der Leistung. Je höher die Bilanzsumme, desto höher der Gegenstandswert und damit die berechneten Gebühren.

Was ist der Gegenstandswert beim Jahresabschluss?

Der Gegenstandswert ist eine Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Steuerberatergebühren bei bestimmten Leistungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss. Er beschreibt den wirtschaftlichen Wert oder Umfang einer Tätigkeit und dient als Grundlage für die Gebührenfindung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Berechnung des Gegenstandswerts erfolgt dabei nach festgelegten Kriterien, die sich am Umfang und der Komplexität der durchgeführten Leistungen orientieren.

Der Gegenstandswert stellt sicher, dass die Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Größe des Unternehmens stehen. Ein größeres Unternehmen mit höherer Bilanzsumme hat in der Regel einen höheren Gegenstandswert als ein kleineres Unternehmen.

Der Begriff spielt vor allem bei der Erstellung, Prüfung oder Beratung zum Jahresabschluss eine Rolle. Er ist nicht mit den Kosten für die laufende Buchhaltung oder Lohnabrechnung zu verwechseln.

Hinweis

Der Gegenstandswert ist keine feste Gebühr, sondern eine Berechnungsgrundlage. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich aus dem Gegenstandswert multipliziert mit einem Gebührensatz und weiteren Faktoren wie Zeitaufwand und Komplexität.

Abgrenzung zu anderen Gebührenarten

Während laufende Buchhaltungsleistungen häufig nach Zeithonorar oder pauschalen Monatsgebühren abgerechnet werden, orientiert sich die Gebühr für den Jahresabschluss am Gegenstandswert. Diese Unterscheidung ist wichtig für die Transparenz der Kostenstruktur.

Gegenstandswert-basiert

Jahresabschluss, Bilanzprüfung, steuerliche Beratung zum Abschluss

Zeithonorar / Pauschale

Laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Steuererklärungen

Rechtliche Grundlagen der Gebührenberechnung

Die Gebühren für Steuerberater sind in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Sie legt fest, nach welchen Kriterien und in welcher Höhe Steuerberater ihre Leistungen abrechnen dürfen.

Für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen ist insbesondere § 35 StBVV relevant. Dieser Paragraph regelt die Gebühren für die Anfertigung von Jahresabschlüssen und anderen Abschlüssen.

Der Gegenstandswert wird nach § 33 StBVV bestimmt. Hier ist geregelt, dass sich der Gegenstandswert bei Jahresabschlüssen an der Bilanzsumme orientiert.

Hinweis

§ 33 Abs. 1 StBVV: Bei der Anfertigung von Jahresabschlüssen ist der Gegenstandswert die Summe der Aktivposten der erstellten Bilanz. Dies gilt auch für die Zwischenbilanz und die Eröffnungsbilanz.

Gebührenrahmen nach StBVV

Die StBVV legt keine festen Gebühren fest, sondern definiert Gebührenrahmen. Der Steuerberater kann innerhalb dieses Rahmens die Gebühr festlegen, abhängig von Faktoren wie Schwierigkeit, Umfang, Bedeutung der Angelegenheit und Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers.

Der Gebührensatz liegt typischerweise zwischen 10/10 und 40/10 der Gebührentabelle, wobei 10/10 dem einfachen Satz entspricht. In besonders komplexen Fällen sind auch höhere Sätze möglich.

Berechnung des Gegenstandswerts

Der Gegenstandswert für den Jahresabschluss wird nach § 33 StBVV aus der Bilanzsumme abgeleitet. Die Bilanzsumme ist die Summe aller Aktivposten der Bilanz zum jeweiligen Bilanzstichtag.

Für die Berechnung wird die Bilanz des zu erstellenden Jahresabschlusses herangezogen. Bei einem Jahresabschluss zum 31.12.2025 ist also die Bilanzsumme zum 31.12.2025 maßgeblich.

Komponenten der Bilanzsumme

Die Bilanzsumme setzt sich zusammen aus allen Positionen der Aktivseite der Bilanz nach § 266 HGB:

  • Anlagevermögen (Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand, Bankguthaben)
  • Rechnungsabgrenzungsposten
  • Aktive latente Steuern
  • Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung

Hinweis

Die Bilanzsumme auf der Aktivseite entspricht immer der Bilanzsumme auf der Passivseite. Für die Berechnung des Gegenstandswerts ist die Aktivseite maßgeblich.

Sonderfälle bei der Berechnung

In bestimmten Konstellationen gelten besondere Regelungen für die Ermittlung des Gegenstandswerts:

  • Eröffnungsbilanz: Bilanzsumme der erstellten Eröffnungsbilanz
  • Zwischenbilanz: Bilanzsumme der erstellten Zwischenbilanz
  • Liquidationsbilanz: Bilanzsumme der Liquidationsbilanz
  • Konzernabschluss: Konzernbilanzsumme nach § 33 Abs. 8 StBVV

Bei rein steuerlichen Abschlüssen ohne handelsrechtliche Bilanzierungspflicht kann der Gegenstandswert auch auf Basis der steuerlichen Überleitungsrechnung oder einer vereinfachten Vermögensaufstellung ermittelt werden.

Gebührenberechnung beim Steuerberater

Die tatsächliche Gebühr für den Jahresabschluss ergibt sich aus dem Gegenstandswert und dem Gebührensatz, den der Steuerberater ansetzt. Dieser Satz wird aus der Gebührentabelle in Anlage 1 zur StBVV abgelesen. Damit der Steuerberater den Jahresabschluss effizient erstellen kann, sind vollständige und korrekt aufbereitete Unterlagen erforderlich – was der Steuerberater für den Jahresabschluss braucht, lässt sich anhand einer strukturierten Checkliste zusammenstellen. Wer diese Kosten optimieren möchte, kann auch einen Jahresabschluss für die UG ohne Steuerberater erstellen oder auf moderne Jahresabschlüsse mit KI-Assistenz setzen, die Steuerberater und digitale Tools effizient kombinieren.

Die Gebührentabelle ordnet jedem Gegenstandswert eine volle Gebühr zu. Diese volle Gebühr kann der Steuerberater mit einem Faktor zwischen 1,0 (10/10) und 4,0 (40/10) multiplizieren, abhängig von Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit.

Formel zur Gebührenberechnung

Hinweis

Gebühr = Volle Gebühr (aus Tabelle) × Gebührenfaktor Beispiel: Bei einem Gegenstandswert von 100.000 Euro beträgt die volle Gebühr laut Tabelle 412 Euro. Bei einem Gebührensatz von 20/10 (Faktor 2,0) ergibt sich: 412 € × 2,0 = 824 €

Gebührentabelle (Auszug)

Gegenstandswert Volle Gebühr Bei 10/10 Bei 20/10 Bei 30/10
25.000 € 186 € 186 € 372 € 558 €
50.000 € 290 € 290 € 580 € 870 €
100.000 € 412 € 412 € 824 € 1.236 €
250.000 € 728 € 728 € 1.456 € 2.184 €
500.000 € 1.078 € 1.078 € 2.156 € 3.234 €
1.000.000 € 1.568 € 1.568 € 3.136 € 4.704 €

Zusätzlich zur Gebühr werden Auslagen und Umsatzsteuer (19%) berechnet. Die Auslagen umfassen Porto, Telefon, Kopien und andere direkte Kosten.

Achtung

Die tatsächlichen Kosten für einen Jahresabschluss können erheblich variieren. Neben dem Gegenstandswert spielen auch vorbereitende Arbeiten, Nachfragen, Korrekturen und der Zustand der Buchhaltung eine wichtige Rolle.

„In der Praxis liegt der Gebührensatz für einen Standard-Jahresabschluss einer GmbH häufig zwischen 15/10 und 25/10. Bei sehr einfachen Fällen mit sauberer Buchhaltung können auch 10/10 angemessen sein, bei komplexen Konzernsachverhalten sind auch 40/10 oder höher möglich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Einflussfaktoren auf die Kosten

Der Gebührensatz, den ein Steuerberater ansetzt, hängt von mehreren Faktoren ab. Die StBVV nennt in § 11 explizit folgende Kriterien:

  • Umfang und Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit
  • Bedeutung der Angelegenheit
  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers
  • Haftungsrisiko des Steuerberaters

Komplexität des Jahresabschlusses

Die Komplexität der Geschäftsvorfälle und der Bilanzierung hat direkten Einfluss auf den Gebührensatz:

Einfach

  • 10/10 bis 15/10

Mittel

  • 15/10 bis 25/10

Komplex

  • 25/10 bis 40/10

Qualität der Vorbuchhaltung

Eine gut gepflegte, lückenlose Buchhaltung reduziert den Aufwand für den Steuerberater erheblich. Umgekehrt führen fehlende Belege, unvollständige Konten oder nachträgliche Korrekturen zu höherem Zeitaufwand.

Der Zustand der Buchhaltung beeinflusst zwar nicht direkt den Gegenstandswert, aber den Gebührensatz und eventuelle Zuschläge für Nacharbeiten.

Weitere Kostenfaktoren

  • Zeitdruck: Kurzfristige Beauftragungen können zu Zuschlägen führen
  • Unternehmensgröße: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB haben umfangreichere Anforderungen
  • Prüfungspflicht: Prüfungspflichtige Unternehmen haben zusätzliche Kosten für die Abschlussprüfung
  • Anhang und Lagebericht: Umfangreiche Anhangsangaben nach § 284 HGB oder Lageberichtspflicht nach § 289 HGB erhöhen den Aufwand
  • Besondere Branchenanforderungen: Banken, Versicherungen oder bestimmte regulierte Branchen

Beispielrechnungen nach Unternehmensgröße

Um die praktische Bedeutung des Gegenstandswerts zu veranschaulichen, folgen drei Beispielrechnungen für unterschiedliche Unternehmensgrößen nach § 267 HGB.

Beispiel 1: Kleine GmbH

80.000 €

Bilanzsumme

15/10

Gebührensatz

577 €

Netto-Gebühr

Bei einer Bilanzsumme von 80.000 Euro beträgt die volle Gebühr laut Tabelle 385 Euro. Mit einem Gebührensatz von 15/10 (Faktor 1,5) ergibt sich: 385 € × 1,5 = 577,50 €. Zuzüglich Auslagen (ca. 20 €) und Umsatzsteuer (19%) ergibt sich eine Gesamtgebühr von ca. 710 Euro.

Beispiel 2: Mittelgroße GmbH

8.500.000 €

Bilanzsumme

20/10

Gebührensatz

8.140 €

Netto-Gebühr

Bei einer Bilanzsumme von 8,5 Mio. Euro beträgt die volle Gebühr laut Tabelle 4.070 Euro. Mit einem Gebührensatz von 20/10 (Faktor 2,0) ergibt sich: 4.070 € × 2,0 = 8.140 €. Zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer ergibt sich eine Gesamtgebühr von ca. 9.700 Euro.

Hinweis

Mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 HGB haben erweiterte Offenlegungspflichten und müssen den Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen. Seit DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Beispiel 3: Große AG

45.000.000 €

Bilanzsumme

25/10

Gebührensatz

23.625 €

Netto-Gebühr

Bei einer Bilanzsumme von 45 Mio. Euro beträgt die volle Gebühr laut Tabelle 9.450 Euro. Mit einem Gebührensatz von 25/10 (Faktor 2,5) ergibt sich: 9.450 € × 2,5 = 23.625 €. Zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer ergibt sich eine Gesamtgebühr von ca. 28.200 Euro.

Achtung

Große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 3 HGB sind prüfungspflichtig nach § 316 HGB. Die Kosten für die Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer kommen zusätzlich zur Erstellungsgebühr hinzu und können ein Vielfaches betragen.

Kostenoptimierung beim Jahresabschluss

Unternehmer können durch gezielte Maßnahmen die Kosten für den Jahresabschluss reduzieren, ohne die Qualität oder Rechtssicherheit zu beeinträchtigen.

Maßnahmen zur Kostenreduzierung

  • Laufende, saubere Buchhaltung während des gesamten Geschäftsjahres
  • Vollständige und geordnete Belegablage
  • Klare Dokumentation von Geschäftsvorfällen
  • Frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater
  • Nutzung digitaler Tools zur Buchhaltungsautomatisierung
  • Vermeidung von nachträglichen Korrekturen
  • Rechtzeitige Beauftragung ohne Zeitdruck
  • Klare Kommunikation und strukturierte Datenübergabe

„Die größten Einsparpotenziale liegen nicht in der Verhandlung des Gebührensatzes, sondern in der Qualität der Vorarbeit. Eine gut gepflegte Buchhaltung reduziert den Zeitaufwand des Steuerberaters erheblich – und damit auch die Gebühr.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Verhandlungsspielraum beim Gebührensatz

Der Gebührensatz ist innerhalb des gesetzlichen Rahmens verhandelbar. Unternehmer sollten jedoch beachten, dass sehr niedrige Gebührensätze (unter 10/10) häufig auf eine unangemessene Vergütung hindeuten.

Ein transparentes Gespräch über die erwartete Komplexität und den voraussichtlichen Aufwand hilft, einen angemessenen Gebührensatz zu vereinbaren. Pauschalvereinbarungen sind ebenfalls möglich und bieten Planungssicherheit.

Alternative: Eigenständige Erstellung

Kleine Kapitalgesellschaften können den Jahresabschluss auch selbst erstellen, sofern die erforderliche Fachkenntnis vorhanden ist. Dies setzt fundierte Kenntnisse in Bilanzierung, Handelsrecht und Steuerrecht voraus.

Digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de ermöglichen die eigenständige Erstellung rechtssicherer Jahresabschlüsse mit Software-Unterstützung zu deutlich reduzierten Kosten.

Alternative: OnlineBilanz.de für Kapitalgesellschaften

OnlineBilanz.de bietet Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) eine kostengünstige Alternative zur klassischen Steuerberaterbeauftragung für den Jahresabschluss. Die Plattform führt durch alle erforderlichen Schritte von der Bilanz bis zur Offenlegung.

Funktionsumfang

  • Erstellung von Bilanz nach § 266 HGB und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB mit allen Pflichtangaben
  • Lagebericht nach § 289 HGB (bei Pflicht)
  • Automatische Größenklassenprüfung nach § 267 HGB
  • Direkter Export für die Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Rechtssichere Vorlagen und Assistenten
  • Digitale Archivierung aller Dokumente

Kostenvergleich

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  • Gebühr: ca. 824 € netto
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  • Deutlich reduzierte Kosten
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Die Plattform richtet sich an Unternehmer mit Grundkenntnissen in Buchhaltung und Bilanzierung. Sie ersetzt nicht die steuerliche Beratung, bietet aber eine strukturierte, rechtssichere Lösung für die Jahresabschlusserstellung.

Offenlegung über OnlineBilanz.de

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. OnlineBilanz.de unterstützt diesen Prozess mit direkter Exportfunktion.

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Für einen Jahresabschluss zum 31.12.2025 läuft die Frist also bis zum 31.12.2026.

Achtung

Bei Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegungspflicht gilt für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von der Größenklasse.

Hinweis

OnlineBilanz.de ersetzt nicht die individuelle steuerliche Beratung. Für komplexe Sachverhalte, steuerliche Optimierungen oder bei Unsicherheiten sollte zusätzlich ein Steuerberater konsultiert werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Gegenstandswert beim Jahresabschluss?

Der Gegenstandswert ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Steuerberatergebühren bei der Erstellung des Jahresabschlusses. Er orientiert sich nach § 33 StBVV an der Bilanzsumme des Unternehmens. Je höher die Bilanzsumme, desto höher der Gegenstandswert und damit die Gebühr.

Wie wird der Gegenstandswert beim Jahresabschluss berechnet?

Der Gegenstandswert entspricht der Summe der Aktivposten der Bilanz (Bilanzsumme). Bei einem Jahresabschluss zum 31.12.2025 wird die Bilanzsumme zum 31.12.2025 herangezogen. Der Steuerberater ermittelt aus diesem Wert die Gebühr anhand der Gebührentabelle in der StBVV.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Steuerberatergebühren beim Jahresabschluss?

Neben dem Gegenstandswert (Bilanzsumme) beeinflussen vor allem der Gebührensatz (10/10 bis 40/10), die Komplexität der Geschäftsvorfälle, die Qualität der Vorbuchhaltung, Zeitdruck, besondere Branchenanforderungen und der Umfang des Anhangs die Gebührenhöhe. Eine saubere Buchhaltung kann die Kosten erheblich senken.

Kann ich den Jahresabschluss auch ohne Steuerberater erstellen?

Ja, Kapitalgesellschaften können den Jahresabschluss auch selbst erstellen, wenn die erforderliche Fachkenntnis vorhanden ist. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten hierfür strukturierte Unterstützung. Die Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister nach § 325 HGB besteht unabhängig davon, wer den Abschluss erstellt hat. Die Frist beträgt zwölf Monate nach Bilanzstichtag.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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