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Fabian Klement
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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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Lieferanten & Sonstige90.300 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogGegenstandswert Jahresabschluss

Gegenstandswert Steuerberater Jahresabschluss 2026 berechnen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Steuerberaterrechnung für den Jahresabschluss basiert auf dem Gegenstandswert nach StBVV. Viele Unternehmer verstehen nicht, wie die Kosten berechnet werden und warum sie jährlich schwanken. Wir erklären die rechtlichen Grundlagen, Berechnungsmethoden und zeigen transparente Alternativen auf.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Gegenstandswert beim Jahresabschluss entspricht der Bilanzsumme (Summe der Aktiva) nach § 33 StBVV. Für die Berechnung des Gegenstandswerts beim Jahresabschluss ist somit ausschließlich die Höhe des Gesamtvermögens maßgeblich, nicht der Gewinn oder Umsatz. Steuerberater rechnen ihre Gebühren nach Tabelle A ab, wobei zwischen 10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr in Ansatz gebracht werden darf.

Was ist der Gegenstandswert?

Der Gegenstandswert ist die Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Steuerberaters. Er gibt an, welcher wirtschaftliche Wert der erbrachten Tätigkeit zugrunde liegt.

Das Prinzip ähnelt der Anwaltsgebühr: Je größer und wirtschaftlich bedeutsamer ein Auftrag ist, desto höher fällt der Gegenstandswert aus. Ein Unternehmen mit 500.000 Euro Bilanzsumme zahlt weniger als eines mit 10 Millionen Euro, selbst wenn beide dieselbe Leistung erhalten.

Der Gegenstandswert wird auch als Geschäftswert bezeichnet. Er bildet die Basis für die Gebührenberechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Hinweis

Der Gegenstandswert ist nicht identisch mit dem Umsatz oder Gewinn des Unternehmens. Für die Jahresabschlusserstellung ist ausschließlich die Bilanzsumme maßgeblich.

Warum gibt es den Gegenstandswert?

Die Gebührenordnung soll eine faire und nachvollziehbare Vergütung für steuerberatende Leistungen sicherstellen. Größere Unternehmen haben komplexere Strukturen, mehr Geschäftsvorfälle und höhere Haftungsrisiken für den Berater.

Der Gegenstandswert berücksichtigt diese Unterschiede systematisch. Er verhindert Willkür bei der Honorargestaltung und schafft Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Kanzleien.

Rechtliche Grundlagen: Die Steuerberatervergütungsverordnung

Die Vergütung von Steuerberatern ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die zentrale Rechtsgrundlage bildet die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Die StBVV legt fest, nach welchen Grundsätzen Steuerberater ihre Leistungen abrechnen dürfen, welche Mindest- und Höchstsätze gelten und wie der Gegenstandswert für verschiedene Tätigkeiten zu bestimmen ist.

Welche Abrechnungsmethoden sind zulässig?

Die StBVV schreibt für bestimmte Tätigkeiten – insbesondere die Erstellung des Jahresabschlusses – eine Abrechnung nach Gegenstandswert vor. Steuerberater dürfen jedoch auch andere Vergütungsformen vereinbaren:

  • Gegenstandswert-Abrechnung: Nach gesetzlicher Gebührentabelle (Tabelle A der StBVV)
  • Pauschalvergütung: Festpreis für definierte Leistungen (muss schriftlich vereinbart werden)
  • Zeitvergütung: Abrechnung nach Stundensatz (muss ebenfalls vereinbart werden)
  • Vereinbarung nach § 4 StBVV: Abweichende Vergütungsvereinbarungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Achtung

Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die gesetzliche Gebührenordnung nach StBVV. Der Steuerberater darf dann nach Gegenstandswert abrechnen und dabei zwischen Mindest- und Höchstsatz wählen.

Relevante Paragraphen für den Jahresabschluss

Die Erstellung des Jahresabschlusses wird in der StBVV in § 35 geregelt. Die Bemessung des Gegenstandswerts erfolgt nach § 33 StBVV. Die anzuwendende Gebührentabelle ist in Anlage 1 (Tabelle A) zu finden.

Wie wird der Gegenstandswert beim Jahresabschluss bestimmt?

Für die Erstellung eines Jahresabschlusses bestimmt sich der Gegenstandswert nach § 33 Abs. 1 StBVV. Maßgeblich ist die Summe der Aktiva – also die Bilanzsumme – des Unternehmens am Bilanzstichtag.

Je größer das Vermögen des Unternehmens laut Bilanz ist, desto höher ist der Gegenstandswert für die Jahresabschlusserstellung. Die Bilanzsumme ergibt sich aus der Addition aller Vermögenswerte auf der Aktivseite der Bilanz.

Was gehört zur Bilanzsumme?

Die Bilanzsumme nach § 266 HGB umfasst das gesamte Unternehmensvermögen:

Anlagevermögen

  • Immaterielle Vermögensgegenstände
  • Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge)
  • Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere)

Umlaufvermögen

  • Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Kassenbestand und Bankguthaben

Hinweis

Wichtig: Nicht der Gewinn und nicht der Umsatz sind für den Gegenstandswert relevant, sondern ausschließlich die Bilanzsumme. Ein Unternehmen kann hohe Umsätze erzielen, aber eine niedrige Bilanzsumme aufweisen – oder umgekehrt.

Beispielrechnung Gegenstandswert

Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung:

Position Betrag
Anlagevermögen 350.000 €
Umlaufvermögen 450.000 €
Bilanzsumme (= Gegenstandswert) 800.000 €

Bei einer Bilanzsumme von 800.000 Euro beträgt der Gegenstandswert für die Jahresabschlusserstellung genau 800.000 Euro. Auf dieser Basis wird dann die Gebühr nach Tabelle A ermittelt.

Gebührentabelle und Kostenberechnung nach StBVV

Auf Basis des Gegenstandswerts wird die Gebühr nach Tabelle A der StBVV ermittelt. Diese Tabelle ist bundeseinheitlich festgelegt und definiert für jeden Gegenstandswert eine entsprechende volle Gebühr.

Für die Erstellung eines Jahresabschlusses darf der Steuerberater nach § 35 StBVV zwischen 10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr abrechnen. Der konkrete Gebührensatz hängt vom Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit ab.

Auszug Gebührentabelle A

Gegenstandswert (Bilanzsumme) Volle Gebühr 10/10 (Minimum) 40/10 (Maximum)
100.000 € 333 € 333 € 1.332 €
250.000 € 683 € 683 € 2.732 €
500.000 € 1.233 € 1.233 € 4.932 €
1.000.000 € 2.233 € 2.233 € 8.932 €
2.500.000 € 4.983 € 4.983 € 19.932 €

Die volle Gebühr steigt progressiv mit der Höhe des Gegenstandswerts. Bei höheren Werten verlangsamt sich der Anstieg jedoch – das System ist degressiv gestaltet.

Was bedeutet 10/10 bis 40/10?

Die Angabe in Zehntel beschreibt den Anteil der vollen Gebühr, der abgerechnet werden darf:

  • 10/10: Entspricht der vollen Gebühr (100 %) – Mindestgebühr
  • 20/10: Entspricht dem Doppelten der vollen Gebühr (200 %)
  • 40/10: Entspricht dem Vierfachen der vollen Gebühr (400 %) – Höchstgebühr

„In der Praxis rechnen viele Steuerberater mit 15/10 bis 25/10 ab. Der konkrete Satz hängt vom Einzelfall ab: Wie komplex ist die Buchführung? Wie viele Abstimmungen sind nötig? Gibt es Besonderheiten wie Währungsumrechnungen oder Konsolidierungen?”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Faktoren, die die Honorarhöhe beeinflussen

Innerhalb des Rahmens von 10/10 bis 40/10 hat der Steuerberater Ermessensspielraum. Die konkrete Gebührenhöhe wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst.

Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit

Je komplexer die Buchführung und je aufwendiger die Erstellung des Jahresabschlusses, desto höher darf die Gebühr ausfallen. Zu berücksichtigen sind:

  • Anzahl der Geschäftsvorfälle und Buchungszeilen
  • Qualität der Vorbuchführung durch das Unternehmen
  • Notwendige Abstimmungsarbeiten (z.B. Bankkonten, offene Posten)
  • Besondere Bilanzierungsfragen (z.B. Rückstellungen, Abgrenzungen)
  • Anzahl der Gesellschafter und Gesellschaftsformen

Haftungsrisiko und Verantwortung

Der Steuerberater haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses. Bei größeren Unternehmen oder komplexen Sachverhalten steigt das Haftungsrisiko, was höhere Gebühren rechtfertigt.

Zeitaufwand und Dringlichkeit

Muss der Jahresabschluss kurzfristig erstellt werden, um die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB einzuhalten (12 Monate nach Bilanzstichtag), kann dies einen höheren Gebührensatz begründen.

  • Bilanzsumme als Gegenstandswert ermitteln
  • Volle Gebühr nach Tabelle A bestimmen
  • Umfang und Schwierigkeit bewerten
  • Gebührensatz zwischen 10/10 und 40/10 festlegen
  • Umsatzsteuer (19 %) auf Nettogebühr aufschlagen

Achtung

Steuerberater sind verpflichtet, ihre Gebührenrechnung transparent zu gestalten. Der Gegenstandswert, die angewandte Gebühr und der Gebührensatz müssen auf der Rechnung erkennbar sein.

Vergleich: Steuerberater vs. digitale Jahresabschlusserstellung

Viele Kapitalgesellschaften beauftragen traditionell einen Steuerberater mit der Jahresabschlusserstellung. Seit einigen Jahren gibt es jedoch digitale Alternativen, die transparente Festpreise anbieten.

Kostenvergleich bei unterschiedlichen Bilanzsummen

Bilanzsumme StBVV 15/10 StBVV 25/10 OnlineBilanz Festpreis
250.000 € ca. 1.024 € ca. 1.708 € ab 390 €
500.000 € ca. 1.850 € ca. 3.083 € ab 490 €
1.000.000 € ca. 3.350 € ca. 5.583 € ab 590 €
2.500.000 € ca. 7.475 € ca. 12.458 € auf Anfrage

Alle Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die StBVV-Werte sind Richtwerte – der konkrete Gebührensatz variiert je nach Kanzlei und Einzelfall.

Wann lohnt sich welche Variante?

Steuerberater empfehlenswert bei:

  • Sehr komplexen Geschäftsmodellen
  • Internationalen Verflechtungen
  • Umfangreicher Steuerberatung nötig
  • Persönliche Betreuung gewünscht

Digitale Lösung empfehlenswert bei:

  • Standardisierte Geschäftsmodelle
  • Saubere Vorbuchführung vorhanden
  • Kostentransparenz wichtig
  • Schnelle, digitale Prozesse bevorzugt

Unternehmen können auch hybrid arbeiten: Buchführung und Jahresabschluss digital erstellen lassen, strategische Steuerberatung beim klassischen Steuerberater einkaufen.

Hinweis

OnlineBilanz bietet Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, den Jahresabschluss digital zu erstellen und direkt ans Unternehmensregister zu übermitteln – zu transparenten Festpreisen ohne Gegenstandswert-Berechnung.

Transparenz und Kostenkontrolle für Unternehmer

Unternehmer sollten die Honorarrechnung ihres Steuerberaters verstehen und nachvollziehen können. Das schafft Vertrauen und ermöglicht fundierte Entscheidungen über die Zusammenarbeit.

Was sollte auf der Rechnung stehen?

  • Bezeichnung der erbrachten Leistung (z.B. Erstellung Jahresabschluss 2025)
  • Gegenstandswert (= Bilanzsumme)
  • Angewandte Gebührentabelle (Tabelle A)
  • Gebührensatz (z.B. 15/10 oder 20/10)
  • Nettogebühr und Umsatzsteuer (19 %)
  • Eventuell Auslagen (Porto, Fahrtkosten)

Wie können Kosten beeinflusst werden?

Unternehmer können durch eigene Vorarbeit die Gebührenhöhe beeinflussen:

  • Saubere, vollständige Vorbuchführung pflegen
  • Belege strukturiert und zeitnah einreichen
  • Konten regelmäßig selbst abstimmen
  • Offene Fragen proaktiv klären
  • Pauschalhonorar statt Gegenstandswert vereinbaren

„Transparenz ist der Schlüssel: Vereinbaren Sie mit Ihrem Steuerberater vorab, nach welcher Methode abgerechnet wird. Bei wiederkehrenden Mandaten bietet sich eine Pauschalvereinbarung an – das schafft Planungssicherheit für beide Seiten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Alternative Abrechnungsmodelle prüfen

Statt der Gegenstandswert-Abrechnung können Unternehmer mit ihrem Steuerberater auch andere Vergütungsformen vereinbaren:

Pauschalhonorar

Festpreis für definierte Leistungen, kalkulierbar und transparent

Zeithonorar

Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand, fair bei schwankendem Umfang

Mischmodelle

Kombination aus Pauschale und stundenbasierter Abrechnung für Extras

Alle abweichenden Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden, am besten im Mandatsvertrag oder in einer gesonderten Honorarvereinbarung.

Rechtliche Fristen im Blick behalten

Unabhängig von der Honorarfrage müssen Kapitalgesellschaften gesetzliche Fristen einhalten:

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

12 Monate

Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)

bis 25.000 €

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung (§ 335 HGB)

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss spätestens bis 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss bei kleinen GmbHs bis 30.11.2026 erfolgen.

Achtung

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Einreichung.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet sich der Gegenstandswert beim Jahresabschluss?

Der Gegenstandswert entspricht der Bilanzsumme (Summe der Aktiva) am Bilanzstichtag nach § 33 StBVV. Er setzt sich zusammen aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Nicht der Umsatz oder Gewinn ist maßgeblich, sondern ausschließlich das Gesamtvermögen des Unternehmens laut Bilanz.

Wie viel kostet ein Jahresabschluss beim Steuerberater?

Die Kosten richten sich nach Tabelle A der StBVV und dem Gegenstandswert. Der Steuerberater darf zwischen 10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr abrechnen. Bei einer Bilanzsumme von 500.000 Euro liegt die Spanne zwischen ca. 1.233 Euro (Minimum) und ca. 4.932 Euro (Maximum) zzgl. Umsatzsteuer. Üblich sind 15/10 bis 25/10.

Kann ich mit dem Steuerberater eine Pauschale vereinbaren?

Ja, Pauschalvergütungen sind nach § 4 StBVV zulässig und müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Viele Steuerberater bieten bei wiederkehrenden Mandaten Pauschalpreise an, die von der Gegenstandswert-Abrechnung abweichen. Eine klare Vereinbarung im Mandatsvertrag schafft Planungssicherheit.

Welche Alternative gibt es zur Steuerberater-Abrechnung nach Gegenstandswert?

Digitale Anbieter wie OnlineBilanz erstellen Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften zu transparenten Festpreisen – unabhängig von der Bilanzsumme. Die Kosten liegen häufig deutlich unter der StBVV-Gebühr. Die erstellten Abschlüsse können direkt ans Unternehmensregister übermittelt werden und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen nach HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss & Offenlegung, Preise OnlineBilanz, Bilanzierung Kapitalgesellschaften. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

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Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
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Bilanzsumme440.792 €
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F. Klement
StB/WP
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater