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Datum

Lesedauer

12–17 Minuten


OnlineBilanzBlogGastronomie Buchhaltung

Gastronomie Buchhaltung selber machen 2026: Grenzen & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Gastronomen möchten ihre Buchhaltung selbst erledigen, um Kosten zu sparen und die Kontrolle über ihre Zahlen zu behalten. Dabei ist es wichtig, die Besonderheiten der Buchhaltung in der Gastronomie zu kennen, da diese Branche spezifische Anforderungen mit sich bringt. Zudem stellt sich die Frage, ob und inwieweit sich die Buchhaltung für Gastronomie kostenlos umsetzen lässt. Entscheidend ist dabei unter anderem, ob Sie als Einzelkaufmann unter die Bilanzpflicht Einzelkaufmann fallen oder eine einfachere Gewinnermittlung ausreicht. Dieser Artikel zeigt, welche Aufgaben Sie in der Gastronomie rechtlich zulässig selbst übernehmen können und worauf Sie dabei achten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

In der Gastronomie können Sie vorbereitende Buchhaltungsaufgaben wie Kassenführung, Belegerfassung und Kontierung selbst übernehmen. Den Jahresabschluss nach § 242 HGB und die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB müssen jedoch Fachkundige erstellen, da das Finanzamt hohe Anforderungen stellt und Fehler zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro führen können.

Überblick: Was ist in der Gastronomie Buchhaltung möglich?

Die Buchhaltung im Gastgewerbe ist komplex, aber nicht vollständig unzugänglich. Viele vorbereitende Aufgaben können Sie als Gastronom selbst übernehmen, ohne buchhalterische Ausbildung zu haben.

Die Grenzen liegen dort, wo gesetzliche Pflichten beginnen: Der Jahresabschluss nach § 242 HGB sowie die Offenlegung nach § 325 HGB erfordern Fachkenntnisse. Fehler können zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro führen.

60-70%

der Buchhaltungsarbeit können Sie vorbereiten

§ 238 HGB

regelt Buchführungspflicht

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen vorbereitenden Tätigkeiten (Belege sammeln, Kasse führen, Konten zuordnen) und abschlusspflichtigen Arbeiten (Jahresabschluss, Steuererklärungen, Offenlegung).

Hinweis

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) gilt: Der Jahresabschluss muss nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden. Seit dem DiRUG vom 01.08.2022 ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig.

Warum Gastronomen ihre Buchhaltung selbst machen möchten

Die Motivation, die Buchhaltung eigenständig zu führen, hat mehrere Dimensionen. Am häufigsten stehen Kosteneinsparungen im Vordergrund, da Steuerberaterkosten je nach Umfang erheblich sein können.

Darüber hinaus ermöglicht die eigenständige Buchführung ein besseres Zahlenverständnis. Wer seine Einnahmen, Ausgaben und den Wareneinsatz selbst erfasst, trifft fundiertere unternehmerische Entscheidungen – ein Vorteil, den nicht nur Gastronomen, sondern auch andere Selbstständige nutzen können, die ihre Buchführung selbst übernehmen.

Vorteile der Eigenleistung

  • Reduzierung der laufenden Steuerberaterkosten
  • Direkter Überblick über betriebswirtschaftliche Kennzahlen
  • Schnellere Reaktionsfähigkeit bei Abweichungen
  • Unabhängigkeit von externen Terminen

Risiken ohne Fachkenntnisse

  • Fehlerhafte Buchungen können zu Nachzahlungen führen
  • Verstoß gegen GoBD kann Schätzungen auslösen
  • Verspätete Abgaben ziehen Ordnungsgelder nach sich
  • Fehlende Kenntnis aktueller Rechtsprechung

Moderne Buchhaltungssoftware hat die Einstiegshürden deutlich gesenkt. Automatische Belegerfassung, vorbereitete Kontenrahmen und intuitive Oberflächen machen viele Tätigkeiten auch ohne Fachausbildung möglich – insbesondere wenn Kleinunternehmer ihre Buchführung selbst machen möchten, bieten diese Tools eine praktikable Grundlage.

„Die Eigenleistung in der vorbereitenden Buchhaltung ist sinnvoll und spart Kosten. Aber die rechtssichere Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB und die fristgerechte Offenlegung nach § 325 HGB sollten immer von Fachleuten begleitet werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was Sie in der Gastronomie Buchhaltung selbst erledigen können

Die folgenden Aufgaben können Sie als Gastronom ohne buchhalterische Ausbildung eigenständig übernehmen. Sie bilden die Grundlage für eine effiziente und kostengünstige Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.

Tägliche Kassenführung

Die Kassenführung nach § 146 AO ist die wichtigste Aufgabe, die Sie täglich selbst erledigen können. Dazu gehört das Erfassen aller Bareinnahmen und -ausgaben sowie der tägliche Kassensturz.

  • Erfassen aller Bareinnahmen am Tagesende
  • Dokumentation aller Barentnahmen und -einlagen
  • Täglicher Abgleich Kassensaldo mit Bargeldbestand
  • Aufbewahrung der Z-Bons bei Kassensystemen
  • Lückenlose Nummerierung der Kassenbons

Wichtig: Bei elektronischen Kassensystemen gilt seit 01.01.2020 die Pflicht zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO. Verstöße können zu Schätzungen durch das Finanzamt führen.

Belege sammeln und digitalisieren

Das systematische Sammeln, Ordnen und Digitalisieren von Belegen ist eine weitere Kernaufgabe. Alle Eingangsrechnungen, Quittungen und Kassenbelege müssen nach den GoBD-Richtlinien aufbewahrt werden.

  • Sofortiges Sammeln aller Belege nach Eingang
  • Chronologische Sortierung nach Datum
  • Digitalisierung per Smartphone-App oder Scanner
  • Zuordnung zu Kostenstellen (z. B. Wareneingang, Personal, Miete)
  • Aufbewahrung für 10 Jahre nach § 147 AO

Vorkontierung durchführen

Die Vorkontierung bedeutet, dass Sie jedem Beleg das passende Buchungskonto zuordnen. Diese Aufgabe können Sie nach kurzer Einarbeitung selbst übernehmen, wenn Sie einen Standard-Kontenrahmen (z. B. SKR 03 oder SKR 04) nutzen.

Hinweis

Typische Konten in der Gastronomie: Wareneinkauf Lebensmittel (Konto 5200), Getränkeeinkauf (Konto 5210), Personalkosten (Konto 6000-6999), Miete (Konto 4210). Viele Buchhaltungsprogramme schlagen diese Konten automatisch vor.

Rechtliche Grenzen und Pflichten in der Gastronomie

Auch wenn Sie viele Vorarbeiten selbst übernehmen können, gibt es klare rechtliche Grenzen. Diese resultieren aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO) und dem GmbH-Gesetz.

Jahresabschluss nach § 242 HGB

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sind nach § 242 HGB zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Dieser besteht aus Bilanz nach § 266 HGB und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB.

Der Jahresabschluss muss nach § 243 HGB den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Fehler können zu Haftungsrisiken der Geschäftsführung und Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen.

Achtung

Der Jahresabschluss darf nicht von Personen ohne entsprechende Qualifikation erstellt werden. Die Geschäftsführung haftet persönlich für falsche Angaben nach § 43 GmbHG.

Feststellung und Offenlegung

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen festgestellt werden: 11 Monate für kleine Gesellschaften, 8 Monate für mittelgroße und große.

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (für Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis 31.12.2026).

Gesellschaftsgröße Feststellungsfrist Offenlegungsfrist Rechtsgrundlage
Kleine GmbH 11 Monate 12 Monate § 42a Abs. 2 GmbHG, § 325 HGB
Mittelgroße GmbH 8 Monate 12 Monate § 42a Abs. 2 GmbHG, § 325 HGB
Große GmbH 8 Monate 12 Monate § 42a Abs. 2 GmbHG, § 325 HGB

Ordnungsgelder bei Verstößen

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung drohen nach § 335 HGB Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz setzt diese automatisiert fest.

  • Erstes Ordnungsgeld: meist 500-2.500 Euro
  • Zweites Ordnungsgeld bei weiterer Säumnis: bis 25.000 Euro
  • Geschäftsführer haften persönlich nach § 335 Abs. 4 HGB
  • Keine Verjährung während der Säumnis

Besonderheiten der Buchhaltung im Gastgewerbe

Die Gastronomie unterliegt besonderen steuerlichen Anforderungen, die sich von anderen Branchen unterscheiden. Das Finanzamt prüft Gastronomiebetriebe besonders intensiv.

Kassenführung und TSE-Pflicht

Seit 01.01.2020 gilt für elektronische Kassensysteme die Pflicht zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO. Jeder Geschäftsvorfall muss einzeln, vollständig und unveränderbar aufgezeichnet werden.

  • Zertifizierte TSE im Kassensystem installiert
  • Tägliche Z-Bons archiviert und aufbewahrt
  • Kassenbuch bei offener Ladenkasse geführt
  • Keine nachträglichen Änderungen an Kassenbuchungen
  • Export-Schnittstelle für Betriebsprüfung eingerichtet (GoBD)

Wareneinsatz und Kalkulation

In der Gastronomie ist der Wareneinsatz eine zentrale Kennzahl. Das Finanzamt nutzt Richtwerte für Rohgewinnaufschlagsätze, um die Plausibilität Ihrer Buchführung zu prüfen.

Typische Rohgewinnaufschlagsätze liegen bei 200-400% für Speisen und 150-300% für Getränke. Weichen Ihre Werte stark ab, kann dies zu Nachfragen oder Schätzungen führen.

Speisen

  • Wareneinsatz dokumentieren
  • Inventuren durchführen
  • Rezeptkarten pflegen

Getränke

  • Schwund berücksichtigen
  • Lagerbestand kontrollieren
  • Verkaufspreise kalkulieren

Personalkosten

  • Lohnabrechnung extern
  • Minijobs korrekt anmelden
  • Sozialversicherung beachten

Differenzbesteuerung nach § 25a UStG

Bei der Differenzbesteuerung wird die Umsatzsteuer nicht auf den gesamten Verkaufspreis, sondern nur auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis berechnet. Dies ist in der Gastronomie bei bestimmten Waren möglich.

Hinweis

Die Differenzbesteuerung ist komplex und setzt voraus, dass die Voraussetzungen des § 25a UStG erfüllt sind. Eine steuerliche Beratung ist hier unerlässlich.

Digitale Tools und Buchhaltungssoftware für Gastronomen

Moderne Buchhaltungssoftware erleichtert die eigenständige Buchführung erheblich. Viele Programme sind speziell auf die Bedürfnisse der Gastronomie zugeschnitten.

Anforderungen an Buchhaltungssoftware

Für Gastronomiebetriebe ist entscheidend, dass die Software GoBD-konform ist. Dies bedeutet, dass alle Buchungen unveränderbar gespeichert und jederzeit nachvollziehbar sein müssen.

  • GoBD-Zertifizierung und Unveränderbarkeit der Buchungen
  • Schnittstelle zum Kassensystem (TSE-kompatibel)
  • Belegerfassung per App oder Scanner
  • Automatische Kontierungsvorschläge
  • DATEV-Export für Steuerberater
  • Auswertungen: BWA, Summen- und Saldenlisten

Integration mit Kassensystemen

Die Anbindung zwischen Kassensystem und Buchhaltungssoftware spart Zeit und vermeidet Fehler. Moderne Kassensysteme übertragen Tagesabschlüsse automatisch in die Buchhaltung.

Hinweis

Achten Sie darauf, dass Ihr Kassensystem eine GoBD-konforme Schnittstelle hat. Der Datenexport muss alle gesetzlich geforderten Informationen enthalten (Z-Bons, Einzelbuchungen, TSE-Daten).

Cloudbasierte vs. lokale Lösungen

Cloudbasierte Software

  • Zugriff von überall möglich
  • Automatische Updates und Backups
  • Geringere Anschaffungskosten
  • Monatliche Abo-Gebühren
  • Abhängigkeit von Internetverbindung

Lokale Installation

  • Daten bleiben im eigenen Haus
  • Einmalige Anschaffungskosten
  • Keine laufende Internetverbindung nötig
  • Manuelle Updates erforderlich
  • Eigene Backup-Strategie notwendig

Für kleinere Gastronomiebetriebe sind cloudbasierte Lösungen meist praktikabler, da sie weniger technisches Know-how erfordern und die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater vereinfachen.

Typische Fehler vermeiden: Was Gastronomen beachten müssen

Auch bei sorgfältiger Arbeit passieren Fehler – insbesondere wenn buchhalterische Fachkenntnisse fehlen. Die folgenden Punkte sind besonders fehleranfällig.

Fehler bei der Kassenführung

Die Kassenführung ist der häufigste Prüfungsschwerpunkt bei Gastronomieprüfungen. Fehler führen oft zu Schätzungen des Finanzamts, die deutlich höher ausfallen als die tatsächlichen Einnahmen.

Achtung

Lücken im Kassenbuch, fehlende Z-Bons oder nachträgliche Korrekturen ohne Dokumentation sind schwerwiegende Verstöße. Das Finanzamt kann dann die gesamte Buchführung verwerfen und Umsätze schätzen.

  • Keine nachträglichen Änderungen ohne Begründung
  • Täglicher Kassensturz lückenlos dokumentiert
  • Privatentnahmen sauber vom Geschäftskonto getrennt
  • Z-Bons vollständig und chronologisch archiviert
  • TSE-Daten bei Betriebsprüfung bereithalten

Verwechslung von Brutto und Netto

Ein klassischer Fehler ist die Verwechslung von Brutto- und Nettobeträgen bei der Buchung. In der Gastronomie gelten unterschiedliche Umsatzsteuersätze (7% für Speisen, 19% für Getränke).

Achten Sie darauf, dass Ihre Buchhaltungssoftware automatisch die korrekten Steuersätze zuordnet. Bei manueller Buchung müssen Sie dies selbst kontrollieren.

Fehlende oder unvollständige Belege

Nach § 147 AO müssen alle Belege 10 Jahre aufbewahrt werden. Fehlende Belege führen dazu, dass Betriebsausgaben nicht anerkannt werden – Sie zahlen also unnötig Steuern.

  • Belege sofort nach Erhalt sammeln und ablegen
  • Digitalisierung als Backup (GoBD-konforme Archivierung)
  • Eigenbelege bei Barentnahmen oder Sachverhalten ohne Fremdbeleg
  • Bewirtungsbelege mit Angabe der Teilnehmer und Anlass
  • Keine lose Zettelwirtschaft – systematische Ordnung

Fristen für Jahresabschluss und Offenlegung verpassen

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (11 Monate für kleine GmbH) und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB (12 Monate) werden häufig übersehen.

Verpassen Sie diese Fristen, drohen automatische Ordnungsgelder nach § 335 HGB. Diese können auch persönlich gegen die Geschäftsführung festgesetzt werden.

„Viele Gastronomen unterschätzen die Komplexität der Offenlegungspflicht. Die Einreichung beim Unternehmensregister muss in einem speziellen Format erfolgen – Fehler bei der Datenübermittlung führen zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Jahresabschluss und Offenlegung: Professionelle Unterstützung nutzen

Während Sie viele Vorarbeiten selbst übernehmen können, ist der Jahresabschluss ein komplexes Dokument, das zwingend fachkundige Unterstützung erfordert.

Warum der Jahresabschluss nicht DIY sein sollte

Der Jahresabschluss nach § 242 HGB besteht aus Bilanz (§ 266 HGB) und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB). Für mittelgroße und große Gesellschaften kommt ein Anhang nach § 284 HGB hinzu.

Diese Dokumente müssen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen und sind Grundlage für Steuererklärungen, Kreditentscheidungen und die Offenlegung. Fehler können existenzbedrohend sein.

  • Haftungsrisiko der Geschäftsführung nach § 43 GmbHG
  • Ordnungsgelder bei fehlerhafter Offenlegung nach § 335 HGB
  • Steuernachzahlungen bei falscher Gewinnermittlung
  • Vertrauensverlust bei Banken und Geschäftspartnern
  • Strafrechtliche Risiken bei vorsätzlicher Falschbilanzierung

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Offenlegungspflichten hängen von der Größenklasse Ihrer Gesellschaft ab. Diese wird nach § 267 HGB anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl bestimmt.

Größe Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Offenlegungsumfang
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Bilanz (verkürzt)
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Bilanz, GuV, Anhang
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht

Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit ein Größenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Ablauf der Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

  1. Jahresabschluss durch Steuerberater oder OnlineBilanz erstellen lassen
  2. Feststellung durch Gesellschafterversammlung (Protokoll erforderlich)
  3. Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister im XBRL-Format
  4. Prüfung durch das Bundesamt für Justiz (1-3 Wochen)
  5. Veröffentlichung im Unternehmensregister

Hinweis

Die Einreichung erfolgt digital über das Unternehmensregister-Portal. Sie benötigen ein ELSTER-Zertifikat oder eine qualifizierte elektronische Signatur. OnlineBilanz übernimmt die komplette technische Abwicklung für Sie.

Optimale Aufgabenteilung: Sie und Ihr Steuerberater

Die kosteneffizienteste Lösung ist eine klare Aufgabenteilung: Sie übernehmen die vorbereitenden Tätigkeiten, der Steuerberater oder OnlineBilanz erstellt den Jahresabschluss.

Ihre Aufgaben

  • Tägliche Kassenführung und Kassensturz
  • Belege sammeln, sortieren, digitalisieren
  • Vorkontierung durchführen
  • Bankbelege zuordnen
  • Wareneinsatz und Inventur dokumentieren

Steuerberater / OnlineBilanz

  • Kontrolle und Buchung auf Jahresabschlusskonten
  • Erstellung Bilanz nach § 266 HGB
  • Erstellung GuV nach § 275 HGB
  • Steuererklärungen (Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer)
  • Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister

OnlineBilanz bietet für Gastronomiebetriebe Paketlösungen an, die vorbereitende Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung kombinieren. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Zahlen und erfüllen alle gesetzlichen Pflichten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Gastronom die Buchhaltung komplett selbst machen?

Sie können vorbereitende Aufgaben wie Kassenführung, Belegerfassung und Vorkontierung selbst übernehmen. Den Jahresabschluss nach § 242 HGB und die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB sollten jedoch Fachleute erstellen, da Fehler zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB führen können.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss in der Gastronomie?

Kleine GmbHs haben 11 Monate Zeit zur Feststellung des Jahresabschlusses (§ 42a GmbHG), mittelgroße und große 8 Monate. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 HGB). Für den Stichtag 31.12.2025 gilt die Frist bis 31.12.2026.

Was ist die TSE-Pflicht und warum ist sie für Gastronomen wichtig?

Seit 01.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO ausgestattet sein. Sie verhindert nachträgliche Manipulationen und speichert alle Kassenvorgänge unveränderbar. Verstöße können zu Schätzungen durch das Finanzamt führen.

Wo muss der Jahresabschluss offengelegt werden?

Seit dem DiRUG vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Einreichung erfolgt elektronisch im XBRL-Format mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Welche Kosten kann ich durch Eigenleistung in der Buchhaltung sparen?

Durch Eigenleistung bei vorbereitenden Tätigkeiten (Kassenführung, Belegerfassung, Vorkontierung) können Sie 40-60% der Steuerberaterkosten einsparen. Der Jahresabschluss und die Offenlegung sollten jedoch professionell erstellt werden, da hier rechtliche Risiken bestehen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung setzt das Bundesamt für Justiz automatisch Ordnungsgelder nach § 335 HGB fest. Das erste Ordnungsgeld beträgt meist 500-2.500 Euro, bei weiterer Säumnis bis zu 25.000 Euro. Die Geschäftsführung haftet persönlich.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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