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OnlineBilanzBlogFinom Erfahrungen: Geschäftskonto mit Buchhaltungsfunktionen im Check

Finom Erfahrungen: Geschäftskonto mit Buchhaltungsfunktionen im Check

Veröffentlicht: 28.07.2026Aktualisiert: 28.07.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Finom wirbt mit einem integrierten Geschäftskonto, automatischer Rechnungsstellung und Cashback – und richtet sich ausdrücklich auch an GmbH und UG. Doch was steckt hinter den Versprechen, wenn man die Plattform aus der Perspektive eines Geschäftsführers bewertet, der handelsrechtliche Buchführungs- und Abschlusspflichten erfüllen muss? Dieser Erfahrungsbericht ordnet Finom sachlich ein: Funktionsumfang, Preismodelle, regulatorische Einordnung und die Grenzen, die das Tool für bilanzierende Kapitalgesellschaften hat.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Kurzantwort

Finom Erfahrungen zusammengefasst: Finom ist ein E-Geld-Institut mit SEPA-Geschäftskonto, integrierter Rechnungsstellung und Cashback-System – geeignet als operatives Zahlungskonto für Selbstständige, Freelancer und kleinere Kapitalgesellschaften. Für GmbH und UG ersetzt Finom jedoch weder eine ordnungsgemäße Buchhaltung noch den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss nach HGB. Der Nutzen liegt im Workflow rund um Zahlungsverkehr und Ausgangsrechnungen, nicht in der steuerlichen oder handelsrechtlichen Compliance.

Was ist Finom? Einordnung und Regulierung

Finom ist ein niederländisches Fintech-Unternehmen, das 2019 gegründet wurde und seit einigen Jahren auch auf dem deutschen Markt aktiv ist. Das Kernprodukt ist ein SEPA-Geschäftskonto, das über eine eigene App und Web-Oberfläche zugänglich ist. Ergänzt wird das Konto durch Module für Rechnungsstellung, Belegerfassung und einen Ausgaben-Cashback.

Regulatorisch ist die Einordnung entscheidend: Finom operiert nicht als Vollbank, sondern als E-Geld-Institut, lizenziert durch die niederländische Zentralbank (De Nederlandsche Bank, DNB). Das bedeutet konkret:

Regulatorischer Hinweis

Einlagen bei Finom unterliegen nicht der deutschen oder europäischen Einlagensicherung (bis 100.000 EUR nach DGSD). Stattdessen gilt das Safeguarding-Prinzip: Kundengelder werden getrennt vom Unternehmensvermögen bei regulierten Kreditinstituten verwahrt. Für Geschäftsführer einer GmbH ist dies bei der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen.

Der Status als E-Geld-Institut schließt bestimmte Bankdienstleistungen aus: Es gibt keine Kreditvergabe, keinen klassischen Dispositionskredit und keine Zinskonditionen auf Guthaben. Finom ist damit funktional ein Zahlungsverkehrskonto mit angeschlossenen Produktivitätsfunktionen – kein klassisches Geschäftsbankkonto.

Kontomodelle und Kosten im Überblick

Finom bietet (Stand: 2025) mehrere gestaffelte Tarifmodelle an. Die genauen Preise können sich ändern; nachfolgend die Struktur zum Redaktionsstand:

Tarif Zielgruppe Mtl. Kosten (ca.) Besonderheiten
Solo Freelancer, Einzelunternehmer kostenlos (Basisversion) 1 Nutzer, eingeschränkte Features
Start Kleinunternehmer, GbR ab ca. 7–9 EUR Rechnungstools, Cashback-Einstieg
Premium GmbH, UG, wachsende Teams ab ca. 19–25 EUR Mehrere Nutzer, höherer Cashback-Satz
Corporate Größere Unternehmen ab ca. 49–69 EUR Team-Accounts, Sub-Konten, API

Hinweis zu Preisangaben

Finom passt Preise und Tarifbezeichnungen regelmäßig an. Die genannten Werte basieren auf dem Stand Anfang 2025. Vor Vertragsabschluss stets die aktuellen Konditionen auf der Finom-Website prüfen.

Zusätzlich zur monatlichen Grundgebühr können Kosten für SEPA-Überweisungen außerhalb des Freikontingents, Bargeldabhebungen oder internationale Zahlungen anfallen. Für GmbH und UG ist das Premium- oder Corporate-Modell in der Regel sinnvoll, da nur dort Mehrnutzer-Zugriff und erweiterte Export-Funktionen verfügbar sind.

Cashback-Mechanismus

Ein differenzierendes Merkmal von Finom ist der Cashback auf Kartenzahlungen: Je nach Tarif werden 0,5 % bis 3 % des Kartenumsatzes als Guthaben gutgeschrieben. Für Unternehmen mit hohem Kartenumsatz (z. B. Werbeschaltungen, Softwarelizenzen) kann dies nennenswert sein. Steuerlich handelt es sich bei Cashback-Gutschriften um Betriebseinnahmen, die entsprechend zu buchen sind.

Buchung Cashback-Gutschrift:
Forderung/Bank (Cashback) 30 EUR an sonstige betriebliche Erträge 30 EUR
Konto SKR 03: 1200 an 8990 (oder 8400 bei Umsatzsteuerrelevanz prüfen)

Stärken: Rechnungsstellung, Cashback, schnelles Onboarding

Auf Basis verfügbarer Nutzerbewertungen, Fachmedien-Tests und der Produktdokumentation lassen sich folgende Stärken von Finom identifizieren:

Schnelle Kontoeröffnung: Digitales Onboarding per Video-Ident, im Regelfall innerhalb von 24–48 Stunden abgeschlossen – auch für neu gegründete GmbH nach Handelsregistereintrag.
Integrierte Rechnungsstellung: Ausgangsrechnungen können direkt in der App erstellt, verschickt und ihrem Zahlungseingang zugeordnet werden. Templates lassen sich anpassen; Pflichtangaben nach § 14 UStG werden unterstützt.
Automatisierte Belegerkennung: Belege per Foto oder E-Mail-Weiterleitung erfassen; OCR liest Beträge, Datum und Lieferant aus.
DATEV-Export / CSV-Export: Transaktionen können als CSV oder in kompatiblen Formaten exportiert werden – erleichtert die Übergabe an den Steuerberater.
Mehrere Karten und Nutzer: Ab Premium-Tarif können Mitarbeiter eigene Firmenkarten erhalten, Ausgabenlimits setzen.
Übersichtliches Dashboard: Cashflow-Übersicht, offene Rechnungen und Ausgabenkategorien auf einen Blick.

Besonders für Gründer einer UG oder GmbH in der Frühphase bietet Finom damit ein kompaktes Werkzeug, das administrative Alltagsaufgaben bündelt: Konto, Karte, Rechnung, Beleg – in einer Oberfläche.

Grenzen für GmbH und UG: Was Finom nicht leistet

Hier liegt der kritischste Punkt für bilanzierende Kapitalgesellschaften. Finom-Erfahrungen in Fachkreisen machen deutlich: Das Tool ist kein Buchhaltungssystem und kann keines ersetzen.

Handelsrechtliche Pflicht

Jede GmbH und UG (haftungsbeschränkt) ist nach § 242 HGB zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz + GuV) verpflichtet. Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss den Gesellschaftern zur Feststellung vorgelegt werden. Finom bildet diese Prozesse nicht ab.

Im Einzelnen fehlen bei Finom:

Nicht vorhanden in Finom

  • Doppelte Buchführung (Soll/Haben-Logik)
  • Kontenrahmen SKR 03 / SKR 04
  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)
  • Körperschaftsteuer-Berechnung (KStG)
  • Anlagenbuchhaltung / AfA-Tabellen
  • Abgrenzungsbuchungen (RAP, Rückstellungen)
  • GoBD-konforme Verfahrensdokumentation
Was Finom bietet

  • Zahlungsverkehr (SEPA)
  • Ausgangsrechnungen erstellen
  • Belegerfassung / OCR
  • Kategorisierung von Ausgaben
  • Cashback auf Kartenzahlungen
  • CSV/DATEV-Export für Steuerberater
  • Mehrere Nutzer / Karten

Die Kategorie-Zuordnung von Transaktionen in Finom ist eine Vorkontierung, keine handelsrechtlich wirksame Buchung. Sie kann den Steuerberater unterstützen, ersetzt aber nicht den Buchhaltungsvorgang selbst. Wer als Geschäftsführer einer GmbH glaubt, mit Finom die Buchführungspflicht zu erfüllen, riskiert Ordnungswidrigkeiten nach § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht) und umsatzsteuerliche Risiken.

Auch die Rechnungsstellung in Finom entbindet nicht von der Pflicht, Ausgangsrechnungen ordnungsgemäß zu buchen und in einer Finanzbuchhaltung zu erfassen. Die in Finom erstellten Rechnungen müssen in ein buchführungsfähiges System überführt werden.

Praxisbeispiel: GmbH-Alltag mit Finom

Eine Webdesign-GmbH (Gründung 2024, 2 Gesellschafter, Jahresumsatz ca. 180.000 EUR) nutzt Finom Premium als operatives Geschäftskonto. Der Workflow sieht wie folgt aus:

Typischer Monat – Ablaufbeschreibung

  1. Rechnungsstellung: Die Geschäftsführerin erstellt Ausgangsrechnungen direkt in Finom. Das System nummeriert fortlaufend und trägt USt-Ausweis automatisch ein. Die Rechnungen werden per E-Mail an Kunden versandt.
  2. Zahlungsüberwachung: Eingehende Zahlungen werden der offenen Rechnung automatisch zugeordnet (Matching per Verwendungszweck). Offene Posten sieht sie auf dem Dashboard.
  3. Ausgaben: Mitarbeiter-Karte zahlt Softwarelizenzen (z. B. Adobe, Figma). Cashback 1 % fließt als Guthaben zurück.
  4. Belegerfassung: Eingangsrechnungen werden per App fotografiert und dem entsprechenden Kontoauszug zugeordnet.
  5. Export: Monatlich exportiert sie eine CSV-Datei mit allen Transaktionen und zugehörigen Belegen und übergibt diese an ihren Steuerberater.

Was danach noch nötig ist

Der Steuerberater übernimmt die CSV-Daten in DATEV, bucht Soll/Haben-gerecht auf den Kontenrahmen SKR 03, erstellt monatliche UStVA, berechnet Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer und erstellt am Jahresende den Jahresabschluss nach HGB – Bilanz, GuV und Anhang. Finom liefert die Rohdaten, nicht das Ergebnis.

Rechenbeispiel: Cashback-Vorteil im Jahr

Die GmbH tätigt monatlich ca. 3.000 EUR Kartenzahlungen für betriebliche Aufwendungen (Lizenzen, Werbung, Büromaterial). Bei 1 % Cashback (Premium-Tarif) ergibt das:

Posten Betrag/Jahr
Kartenumsatz/Jahr 36.000 EUR
Cashback 1 % 360 EUR
Kontogebühr Premium/Jahr (ca.) – 240 EUR
Nettovorteil ca. 120 EUR/Jahr

Der finanzielle Vorteil ist real, aber überschaubar. Der eigentliche Mehrwert liegt für diese GmbH im Workflow-Gewinn: weniger manuelle Belegpflege, schnellere Rechnungsstellung, geringerer Abstimmungsaufwand mit dem Steuerberater.

Kurzvergleich: Finom vs. Qonto vs. Kontist

Im Segment der Fintech-Geschäftskonten für GmbH/UG stehen Finom, Qonto und Kontist häufig in direkter Konkurrenz. Eine kurze Einordnung:

Kriterium Finom Qonto Kontist
Regulierung E-Geld-Institut (DNB) E-Geld-Institut (ACPR/BaFin) Vollbank (solarisBank)
Zielgruppe Freelancer bis GmbH KMU, Teams, GmbH Freelancer, Selbstständige
Buchhaltungsintegration Vorkontierung, Export DATEV-Export, Steuerberater-Zugang Steuerrücklagenrechner
Cashback Ja (bis 3 %) Nein Nein
Jahresabschluss Nein Nein Nein

Qonto gilt im Markt als stärker auf Team-Workflows und DATEV-Integration ausgerichtet und richtet sich tendenziell an etwas komplexere GmbH-Strukturen – unsere detaillierten Qonto Erfahrungen haben wir in einem separaten Artikel zusammengefasst. Kontist hat seinen Fokus historisch auf Freelancer und Steuerrücklagenplanung gelegt und ist für bilanzierende Kapitalgesellschaften weniger ausgebaut – auch dazu gibt es bei uns einen eigenen Kontist Erfahrungsbericht. Alle drei Tools sind Hilfsmittel im Zahlungsverkehr, kein Ersatz für eine rechtskonforme Buchführung.

Fazit: Finom Erfahrungen – Konto ist nicht Bilanz

Die Finom Erfahrungen aus Fachperspektive lassen sich klar strukturieren: Finom ist ein solides, gut durchdachtes Zahlungsverkehrstool mit nützlichen Zusatzfunktionen für Selbstständige und kleinere Unternehmen. Die schnelle Kontoeröffnung, die integrierte Rechnungsstellung und der Cashback-Mechanismus sind echte Mehrwerte im Tagesgeschäft.

Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG gilt jedoch uneingeschränkt: Finom ist kein Buchführungssystem. Die handelsrechtliche Pflicht zur doppelten Buchführung nach § 238 HGB, die Erstellungspflicht für den Jahresabschluss nach § 242 HGB und die gesellschaftsrechtlichen Offenlegungspflichten nach § 325 HGB werden durch kein Fintech-Konto erfüllt – auch nicht durch Finom.

Was GmbH/UG zusätzlich brauchen

Neben einem operativen Geschäftskonto wie Finom benötigt jede Kapitalgesellschaft eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung, eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung und am Jahresende einen vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV. OnlineBilanz begleitet GmbH und UG bei genau diesen Pflichten: von der laufenden Buchführung bis zur HGB-konformen Abschlusserstellung – digital, strukturiert und ohne Medienbruch. Interessierte können den Leistungsumfang im Demo-Zugang unverbindlich einsehen oder den Kostenrechner nutzen.

Das Fazit zur Finom Bewertung für bilanzierende Unternehmen lautet: Als Eingangskanal für Zahlungsströme und als Werkzeug für die Rechnungsstellung ist Finom empfehlenswert. Als alleinige Lösung für die buchhalterische und steuerliche Compliance einer GmbH reicht es nicht aus. Wer diesen Unterschied kennt, setzt Finom richtig ein – als Teil eines Gesamtsystems, nicht als Ersatz dafür.

Redaktionsstand: Januar 2025. Preise, Tarife und Produktfeatures von Finom können sich jederzeit ändern. Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Einzelberatung.

3 %

Max. Cashback auf Kartenzahlungen (Finom Corporate)

100.000 EUR

Einlagensicherung bei Vollbanken – gilt bei E-Geld-Instituten wie Finom nicht

Häufig gestellte Fragen

Ist Finom eine richtige Bank?

Nein. Finom ist ein E-Geld-Institut, lizenziert durch die niederländische Zentralbank (DNB). Einlagen sind nicht durch die europäische Einlagensicherung geschützt, sondern werden per Safeguarding getrennt verwahrt.

Kann ich Finom als GmbH nutzen?

Ja, Finom bietet Tarife für GmbH und UG an. Das Konto ist für den operativen Zahlungsverkehr und die Rechnungsstellung geeignet. Handelsrechtliche Buchführungs- und Jahresabschlusspflichten erfüllt Finom jedoch nicht.

Ersetzt Finom eine Buchhaltungssoftware?

Nein. Finom bietet Ausgabenkategorisierung und Belegerfassung, aber keine doppelte Buchführung nach HGB. Die Daten müssen in ein buchführungsfähiges System (z. B. DATEV) übertragen werden.

Was kostet Finom für eine GmbH?

Für GmbH ist in der Regel der Premium- oder Corporate-Tarif relevant, der ab ca. 19–25 EUR monatlich beginnt. Die genauen Preise sind auf der Finom-Website zu prüfen, da sie regelmäßig angepasst werden.

Was ist der Unterschied zwischen Finom und Qonto?

Beide sind E-Geld-Institute mit SEPA-Geschäftskonto. Finom bietet Cashback auf Kartenzahlungen, Qonto ist stärker auf DATEV-Integration und Team-Workflows ausgerichtet. Keines der Tools erstellt einen Jahresabschluss.

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Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

Weiterlesen: Zum direkten Gegenspieler: Qonto Erfahrungen. Und für Solo-Selbstständige mit Steuerservice-Wunsch: Kontist im Check.

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