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OnlineBilanzBlogKontist Erfahrungen: Geschäftskonto mit Steuerservice – für wen es passt und wo die Grenzen liegen

Kontist Erfahrungen: Geschäftskonto mit Steuerservice – für wen es passt und wo die Grenzen liegen

Veröffentlicht: 28.07.2026Aktualisiert: 28.07.2026Lesezeit: ca. 6 Minuten

Kontist verbindet ein Geschäftskonto mit einem automatisierten Steuerservice und hat damit eine klare Nische besetzt: Solo-Selbstständige und Freelancer, die Steuern und Banking in einer App verwalten wollen. Doch sobald eine GmbH, UG oder andere Kapitalgesellschaft ins Spiel kommt, stößt das Modell an harte rechtliche und buchhalterische Grenzen. Dieser Artikel ordnet Kontist sachlich ein – Leistungsumfang, Preise, Bewertungslage und eine klare Empfehlung, wer das Tool nutzen sollte und wer nicht.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Kurzantwort

Kontist Erfahrungen zeigen: Das Berliner Fintech ist ein solides Werkzeug für Freiberufler und Einzelunternehmer, die ein deutsches Geschäftskonto mit automatischer Steuerrücklagen-Berechnung und einfacher EÜR-Vorbereitung suchen. Für GmbH, UG oder jede andere Kapitalgesellschaft ist Kontist strukturell ungeeignet – das Produkt deckt weder den Jahresabschluss nach HGB noch Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer oder die gesellschaftsrechtlichen Pflichten einer Kapitalgesellschaft ab.

Was ist Kontist?

Kontist ist ein deutsches Fintech-Unternehmen mit Sitz in Berlin, das seit 2018 ein Geschäftskonto speziell für Selbstständige und Freelancer anbietet. Das Kernversprechen lautet: Banking und Steuer aus einer Hand. Technisch basiert das Konto auf einer Kooperation mit der Solaris SE (vormals Solarisbank), einem deutschen Banklizenznehmer, der die regulatorische Grundlage für IBAN, SEPA-Überweisungen und Einlagensicherung stellt. Die Kontist GmbH selbst ist kein Kreditinstitut, sondern ein Zahlungsdienstleister mit BaFin-Registrierung.

Die Zielgruppe ist bewusst schmal definiert: Freiberufler im Sinne des § 18 EStG, Einzelunternehmer mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sowie nebenberuflich Selbstständige. Wer eine Kapitalgesellschaft führt – gleich ob GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG – gehört ausdrücklich nicht zur Zielgruppe. Das ist keine Einschränkung durch Nachlässigkeit, sondern ein bewusstes Produktdesign.

Leistungsumfang & Funktionen

Das Produktportfolio von Kontist gliedert sich in zwei Säulen: das Geschäftskonto und den optionalen Steuerservice.

Das Geschäftskonto

Das Basiskonto bietet eine deutsche IBAN, SEPA-Überweisungen und -Lastschriften, eine Mastercard Debitkarte sowie eine vollständig mobile App-Steuerung (iOS und Android). Kontoauszüge, Kategorisierung von Transaktionen und Belegmanagement sind integriert. Ein Gemeinschaftskonto oder Mehrbenutzerzugriff für Angestellte sind nicht vorgesehen – das Konto ist auf den Einzelinhaber ausgerichtet.

Das Steuerrücklagen-Feature

Das bekannteste und meistgelobte Feature ist die automatische Steuerrücklagen-Berechnung. Kontist analysiert eingehende Zahlungen in Echtzeit und separiert automatisch einen errechneten Anteil als Steuerrücklage auf einem virtuellen Unterkonto. Die Berechnung berücksichtigt Einkommensteuer-Vorauszahlungen und Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuerpflicht besteht. Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG können das Feature entsprechend konfigurieren.

Der Steuerservice (kostenpflichtig)

Der erweiterte Steuerservice umfasst die Vorbereitung und Einreichung der Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG sowie die Einkommensteuererklärung inklusive Anlage S (Selbstständige) oder Anlage G. Die Abgabe erfolgt über einen im Hintergrund agierenden kooperierenden Steuerberater; Kontist übernimmt die Datenaggregation, der Steuerberater prüft und gibt frei. Wichtig: Es handelt sich nicht um eine Vollmandatierung im klassischen Sinne – die Leistung ist standardisiert und skaliert, bietet aber kein individuelles Steuergestaltungsmandat.

Hinweis: Rechtsstand

Alle Angaben zu Leistungsumfang und Preisen beziehen sich auf den öffentlich verfügbaren Stand von Kontist (Herbst 2025). Produktänderungen sind bei Fintechs häufig – eine Überprüfung auf der Kontist-Website vor Vertragsabschluss ist empfehlenswert.

Preismodelle & Kosten 2025/2026

Kontist bietet gestaffelte Tarife an. Die genauen Preise werden laufend angepasst; Stand Herbst 2025 gliedern sich die Modelle grob wie folgt:

Tarif Inhalt Preis (ca.)
Free / Basic Geschäftskonto, Debitkarte, Steuerrücklagen-Feature (eingeschränkt) 0 – 9 €/Monat
Premium Konto + vollständiges Steuerrücklagen-Feature, USt-Voranmeldung ca. 17 – 29 €/Monat
Steuerservice (Full) Konto + EÜR + Einkommensteuererklärung über Steuerberater-Kooperation ab ca. 79 €/Monat

Im Vergleich zu klassischen Steuerberatern ist das Full-Paket für einfache Freelancer-Mandate preislich wettbewerbsfähig. Für komplexere Sachverhalte (mehrere Einkunftsarten, Immobilieneinkünfte, betriebliche Kfz-Nutzung) stoßen standardisierte Systeme jedoch schnell an Grenzen. Die Kontist-Kosten für die Steuerdienstleistung sind steuerlich als Betriebsausgabe abziehbar (§ 4 Abs. 4 EStG).

Stärken im Praxistest

Automatische Echtzeit-Steuerrücklagen-Separierung reduziert das Risiko von Nachzahlungsschocks erheblich.
Vollständig mobile Bedienung – kein Desktop-Zwang, ideal für mobile Freelancer.
Integrierte USt-Voranmeldung spart Zeit und verhindert Fristversäumnisse nach § 149 AO.
Deutsche IBAN und BaFin-reguliertes Umfeld schaffen Vertrauen gegenüber Auftraggebern und Behörden.
Niedriger Onboarding-Aufwand: Kontoeröffnung komplett digital, ohne Filialbesuch.
EÜR-Vorbereitung passt gut zur vereinfachten Buchführung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Grenzen: Was Kontist nicht kann

Wer die Kontist-Erfahrungen realistisch einordnen will, muss die strukturellen Grenzen klar benennen. Diese sind keine Bugs, sondern Produktentscheidungen:

Wichtig: Keine GmbH-Tauglichkeit

Kontist ist ausdrücklich nicht für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) konzipiert und zugelassen. Eine GmbH ist nach § 242 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss (Bilanz + GuV) zu erstellen. Kontist bietet keine Bilanzierung, keine GuV-Erstellung, keinen Jahresabschluss nach HGB und keine Körperschaftsteuererklärung. Eine GmbH, die Kontist als primäres Buchhaltungstool nutzt, verstößt gegen gesetzliche Pflichten.

Im Einzelnen fehlen bei Kontist für Kapitalgesellschaften folgende Leistungen:

Kein Jahresabschluss nach § 242 HGB (Bilanz, GuV, Anhang)
Keine doppelte Buchführung / keine Buchführungspflicht nach § 238 HGB
Keine Körperschaftsteuererklärung (KSt) nach § 1 KStG
Keine Gewerbesteuererklärung nach § 14a GewStG
Keine Offenlegung beim Bundesanzeiger nach § 325 HGB
Kein Gesellschafterkonto, kein Verrechnungskonto für Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezüge
Kein Handling von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) oder Gesellschafterdarlehen

Öffentliche Bewertungslage

Die öffentlichen Bewertungen auf Plattformen wie Trustpilot und Google zeigen ein differenziertes Bild (Stand: Herbst 2025). Positive Erfahrungen dominieren bei folgenden Punkten:

  • Benutzerfreundlichkeit der App
  • Steuerrücklagen-Automatisierung als echter Mehrwert
  • Schnelle Kontoeröffnung

Kritische Stimmen betreffen primär:

  • Erreichbarkeit und Reaktionszeiten des Kundenservice bei komplexen Fällen
  • Einschränkungen bei Barzahlungen und Einzahlungen (typisch für Neobanken)
  • Begrenzte Exportfunktionen für Steuerberater-Software (z. B. DATEV-Schnittstelle eingeschränkt)
  • Standardisierter Steuerservice stößt bei Grenzfällen an Grenzen

Bewertungshinweis

Öffentliche Bewertungsplattformen bilden primär die Erfahrungen von Endkunden ab, nicht von steuerberatenden Fachkräften. Für eine fachliche Einschätzung der Buchführungsqualität sind Erfahrungsberichte von Steuerberatern oder Fachpublikationen aussagekräftiger als Verbraucherbewertungen.

Kontist und GmbH/UG: Das strukturelle Problem

Ein Praxisbeispiel verdeutlicht, warum die Nutzung von Kontist für eine GmbH rechtlich und buchhalterisch nicht funktioniert:

Praxisbeispiel: Webdesign-GmbH, Alleingesellschafter-Geschäftsführer

Sachverhalt: Eine UG (haftungsbeschränkt) mit einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer (Webdesigner) erwirtschaftet im Wirtschaftsjahr 2025 Umsätze von 180.000 EUR. Der Geschäftsführer bezieht ein Gehalt von 36.000 EUR. Er möchte Kontist als „All-in-one“-Lösung nutzen.

Problem 1 – Buchführungspflicht: Die UG unterliegt als Kapitalgesellschaft der Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Eine EÜR ist nicht zulässig. Kontist erstellt keine Bilanz.

Problem 2 – Jahresabschluss: Gemäß § 242 HGB muss die UG jährlich Bilanz und GuV aufstellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses ist Aufgabe der Gesellschafterversammlung nach § 46 GmbHG. Kontist deckt weder die Erstellung noch die Feststellung ab.

Problem 3 – Steuerliche Pflichten: Die UG zahlt Körperschaftsteuer (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag, § 23 KStG) und Gewerbesteuer. Beide Erklärungen erfordern eine handelsrechtliche Bilanz als Ausgangspunkt. Kontist bietet keine KSt- oder GewSt-Erklärung.

Problem 4 – Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt: Das Gehalt von 36.000 EUR muss buchhalterisch als Personalaufwand erfasst, Lohnsteuer und Sozialversicherung abgeführt werden. Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) muss ausgeschlossen werden. Kontist hat hierfür keine Funktionen.

Ergebnis: Eine Nutzung von Kontist als primäres Steuer- und Buchführungstool der UG würde gegen §§ 238 ff. HGB, gegen die Abgabenpflichten nach AO und gegen die gesellschaftsrechtlichen Pflichten des GmbHG verstoßen. Bußgelder, Schätzbescheide und Haftungsrisiken für den Geschäftsführer wären die Folge.

Dieser Fall illustriert: Die Frage „Kontist GmbH – geht das?“ ist nicht eine Frage der Präferenz, sondern eine Frage des zwingenden Rechts. Eine GmbH braucht zwingend einen Jahresabschluss nach HGB – und damit einen Dienstleister, der genau das liefert.

Alternativen für Kapitalgesellschaften

Wer als Geschäftsführer einer GmbH, UG oder Holding eine vergleichbar digitale, automatisierte Lösung sucht, benötigt ein anderes Produktkonzept. Die Anforderungen unterscheiden sich fundamental:

Kontist (für Freelancer/Einzelunternehmer)

  • EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Einkommensteuererklärung
  • USt-Voranmeldung
  • Keine Bilanz, keine GuV
  • Keine Kapitalgesellschaft möglich
OnlineBilanz (für GmbH/UG/Holding)

  • Jahresabschluss nach HGB (Bilanz + GuV + Anhang)
  • Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung
  • Buchführung nach GoB
  • Offenlegung beim Bundesanzeiger
  • Speziell für Kapitalgesellschaften konzipiert

Weitere am Markt etablierte Lösungen für Kapitalgesellschaften sind klassische Steuerberatungskanzleien mit DATEV-Anbindung sowie spezialisierte Online-Plattformen. Entscheidend ist in jedem Fall, dass der Dienstleister die doppelte Buchführung, den Jahresabschluss nach HGB und die gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten der Kapitalgesellschaft beherrscht.

Für GmbH-Geschäftsführer, die eine digitale und kosteneffiziente Lösung suchen, lohnt sich ein Blick auf den Kostenrechner von OnlineBilanz, um eine belastbare Preisindikation für den eigenen Jahresabschluss zu erhalten. Eine kostenfreie Demo-Einsicht ist unter login.onlinebilanz.de/demo möglich.

Fazit & Empfehlung: Kontist Erfahrungen sachlich einordnen

Die Kontist Erfahrungen in der Praxis bestätigen: Das Produkt tut, was es verspricht – aber nur für die richtige Zielgruppe. Für Freiberufler und Einzelunternehmer mit überschaubarer steuerlicher Komplexität ist Kontist eine durchdachte, preislich faire und gut nutzbare Lösung. Die Steuerrücklagen-Automatisierung ist ein echter, nicht zu unterschätzender Mehrwert.

Für GmbH, UG und jede andere Kapitalgesellschaft ist Kontist keine Option – nicht aus Komfortgründen, sondern weil die gesetzlichen Anforderungen an Buchführung, Jahresabschluss und Steuerpflicht einer Kapitalgesellschaft strukturell nicht abgedeckt werden. Wer als Einzelunternehmer den Schritt in die GmbH macht, muss parallel auch das Buchführungs- und Steuerdienstleistungsmodell wechseln.

Die Entscheidung für den richtigen Dienstleister sollte daher zuerst an der Rechtsform ansetzen – und erst dann an Features, Preis oder App-Design.

15 %

Körperschaftsteuersatz GmbH (§ 23 KStG)

19 %

Regelsteuersatz USt (§ 12 UStG)

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Kontist für meine GmbH nutzen?

Nein. Kontist ist ausschließlich für Einzelunternehmer und Freiberufler konzipiert. Eine GmbH ist nach § 242 HGB zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet – beides bietet Kontist nicht an.

Was kostet der Kontist Steuerservice?

Stand Herbst 2025 beginnt der vollständige Steuerservice (Konto + EÜR + Einkommensteuererklärung über Steuerberater-Kooperation) bei ca. 79 EUR/Monat. Die genauen Konditionen sind auf der Kontist-Website zu prüfen, da Preisanpassungen häufig vorkommen.

Welche Kontist-Alternative gibt es für die GmbH?

Für GmbH und UG werden spezialisierte Anbieter benötigt, die Jahresabschluss nach HGB, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und die gesellschaftsrechtlichen Pflichten abdecken. OnlineBilanz ist eine darauf spezialisierte digitale Plattform; klassische Steuerberatungskanzleien mit DATEV-Anbindung sind ebenfalls geeignet.

Ist Kontist BaFin-reguliert?

Die Kontist GmbH ist als Zahlungsdienstleister bei der BaFin registriert. Das Bankkonto selbst wird über die Solaris SE (lizenziertes Kreditinstitut) geführt, die der vollen Bankenregulierung unterliegt. Einlagen sind im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt.

Kann Kontist die Umsatzsteuer-Voranmeldung übernehmen?

Ja, im Premium- und Steuerservice-Tarif übernimmt Kontist die Vorbereitung und Einreichung der monatlichen oder quartalsweisen USt-Voranmeldung nach § 18 UStG. Die Frist- und Abgabeverantwortung verbleibt jedoch beim Unternehmer.

Über Autor

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Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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