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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogFinanzbuchhaltung Spedition

Finanzbuchhaltung Spedition 2026: Leitfaden & Praxis

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Finanzbuchhaltung in der Spedition erfordert besondere Kenntnisse bei Umsatzsteuer (Reverse-Charge), Kontenrahmen, Kostenrechnung und Jahresabschluss. Speditionen unterliegen spezifischen handels- und steuerrechtlichen Anforderungen, die eine präzise Buchführung und laufende Compliance verlangen – ähnlich wie etwa die Finanzbuchhaltung in der Zeitarbeit, die ebenfalls durch branchenspezifische Besonderheiten geprägt ist. Dieser Leitfaden erklärt alle relevanten Pflichten, Bewertungsfragen und Digitalisierungspotenziale für Speditionsunternehmen im Jahr 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Speditionen müssen in der Finanzbuchhaltung besondere Anforderungen beachten: Reverse-Charge bei grenzüberschreitenden Leistungen, branchenspezifische Kontenrahmen (SKR 03/04), detaillierte Kostenrechnung nach Sendungen sowie eine präzise Bewertung von Forderungen und Rückstellungen. GmbH-Speditionen sind zur Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses nach HGB verpflichtet. Ähnlich wie bei der Finanzbuchhaltung im Einzelhandel spielen auch hier Digitalisierung und Compliance-Management eine zentrale Rolle, um Haftungsrisiken zu mindern und die betriebliche Effizienz zu steigern.

Welche Besonderheiten gelten für die Finanzbuchhaltung in der Spedition?

Die Finanzbuchhaltung in Speditionsunternehmen unterscheidet sich erheblich von anderen Branchen. Speditionen agieren häufig als Dienstleister im internationalen Warenverkehr und sind dabei rechtlich oft nicht Frachtführer, sondern Vermittler. Das führt zu komplexen buchhalterischen Fragestellungen bei der Abgrenzung von durchlaufenden Posten, der Umsatzsteuer und der Erlöserfassung nach § 277 HGB. Ähnlich anspruchsvolle Strukturen mit durchlaufenden Leistungen finden sich auch in der Buchhaltung von Hotels, wo ebenfalls zwischen Eigenleistungen und vermittelten Fremdleistungen differenziert werden muss.

Typische Geschäftsvorfälle wie Frachtkosten, Zollabwicklung, Lagerkosten und Versicherungen müssen buchhalterisch korrekt erfasst werden. Dabei ist zwischen Eigenleistungen (z. B. eigene Transportleistung) und Fremdleistungen (z. B. Beauftragung von Subunternehmern) zu unterscheiden. Diese Unterscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Umsatzsteuer.

Durchlaufende Posten und Provisionsgeschäft

Viele Speditionen treten als Vermittler auf und rechnen Fremdleistungen (z. B. Fracht eines Dritten) gegenüber dem Auftraggeber ab. Diese Beträge dürfen nicht als eigene Umsatzerlöse gebucht werden, wenn die Spedition lediglich als Vermittler auftritt. Stattdessen erfolgt die Buchung als durchlaufende Posten oder die Erfassung nur der Provision. Die korrekte Abgrenzung ist entscheidend für die Aussagekraft der GuV und die steuerliche Behandlung.

Praxis-Hinweis

Speditionen sollten in ihrer Buchführung klar zwischen eigenen Erlösen und durchlaufenden Posten trennen. Eine saubere Kostenstellenrechnung sowie die Nutzung geeigneter Kontenrahmen (z. B. SKR 03/04 mit branchenspezifischen Anpassungen) erleichtern die Erstellung des Jahresabschlusses erheblich.

Wie wird die Umsatzsteuer bei Speditionsleistungen korrekt behandelt?

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Speditionsleistungen gehört zu den komplexesten Themen in der Branche. Entscheidend ist, ob die Leistung im Inland, innergemeinschaftlich oder im Drittland erbracht wird und ob die Spedition selbst Leistungserbringer oder Vermittler ist. § 3a UStG regelt den Ort der sonstigen Leistung und ist für Speditionen von zentraler Bedeutung.

Reverse-Charge-Verfahren bei innergemeinschaftlichen Leistungen

Bei Speditionsleistungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten greift häufig das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG. Dabei schuldet nicht die leistende Spedition die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger in seinem Land. Die Rechnung muss dann ohne deutsche Umsatzsteuer ausgestellt werden und einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers enthalten.

  • Rechnungen an Unternehmer im EU-Ausland: Reverse Charge, keine deutsche USt
  • Rechnungen an Privatpersonen im EU-Ausland: deutsche USt nach § 3a Abs. 2 UStG
  • Transportleistungen im Drittland: regelmäßig nicht steuerbar in Deutschland
  • Inland-Transporte: reguläre Umsatzsteuer 19 %

Häufiger Fehler

Viele Speditionen buchen Fremdleistungen von Subunternehmern aus dem EU-Ausland falsch. Auch hier gilt das Reverse-Charge-Verfahren: Die Spedition muss die Umsatzsteuer selbst berechnen und in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowohl als Umsatzsteuer als auch als Vorsteuer erfassen (Nulleffekt, aber meldepflichtig).

„In der Praxis sehen wir regelmäßig, dass Speditionen bei der umsatzsteuerlichen Erfassung von grenzüberschreitenden Leistungen Fehler machen. Eine saubere Dokumentation der Leistungsbeziehungen und eine korrekte Zuordnung der Erlöse sind unerlässlich, um Nachforderungen des Finanzamts zu vermeiden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welcher Kontenrahmen eignet sich für Speditionsunternehmen?

Für Speditionen in der Rechtsform einer GmbH kommen grundsätzlich die Standardkontenrahmen SKR 03 (Prozessgliederung) oder SKR 04 (Abschlussgliederung) zum Einsatz. Beide werden von DATEV bereitgestellt und sind im deutschen Mittelstand weit verbreitet. Die Wahl des Kontenrahmens sollte sich nach der Größe des Unternehmens, der Komplexität der Geschäftsvorfälle und der verwendeten Buchhaltungssoftware richten.

Branchenspezifische Anpassungen erforderlich

Die Standardkontenrahmen decken die spezifischen Anforderungen der Speditionsbranche nicht vollständig ab. Deshalb sollten Speditionen eigene Konten für typische Geschäftsvorfälle anlegen, z. B. für Frachterlöse, Lagererlöse, Zollabwicklung, Provisionen an Subunternehmer, durchlaufende Posten und Versicherungsprämien. Eine klare Kontenstruktur erleichtert nicht nur die laufende Buchführung, sondern auch die Erstellung des Jahresabschlusses.

SKR 03 (Prozessgliederung)

Geeignet für Unternehmen mit komplexer Kostenrechnung. Konten sind nach betriebswirtschaftlichen Prozessen gegliedert (z. B. Materialaufwand, Personalkosten). Vorteile bei detaillierter Kostenstellenrechnung.

SKR 04 (Abschlussgliederung)

Orientiert sich an der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Häufig bevorzugt von Steuerberatern, da die Kontenstruktur direkt zum Jahresabschluss passt. Einfacher Übergang zur Bilanzierung.

Tipp für die Praxis

Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Buchhaltung zu Jahresbeginn einen individuellen Kontenplan fest und dokumentieren Sie die Kontierungslogik schriftlich. Das spart Zeit bei der laufenden Buchführung und minimiert Fehler bei Mitarbeiterwechseln.

Warum ist eine detaillierte Kostenrechnung für Speditionen unverzichtbar?

Die Finanzbuchhaltung bildet das Fundament, aber für die Steuerung eines Speditionsunternehmens reicht sie allein nicht aus. Gerade bei unterschiedlichen Auftragsarten (Stückgut, Komplettladung, Seefracht, Luftfracht, Lagerlogistik) ist eine detaillierte Kostenrechnung mit Auswertung von Deckungsbeiträgen pro Auftrag, Kunde oder Geschäftsfeld entscheidend für die Rentabilität.

Die Kostenrechnung erweitert die Daten aus der Finanzbuchhaltung um betriebswirtschaftliche Auswertungen. Sie zeigt, welche Leistungen profitabel sind und wo Optimierungspotenzial besteht. Typische Auswertungen sind Deckungsbeitragsrechnungen pro Auftrag, Kundenrentabilität und Kostenstellenauswertungen (z. B. Fuhrpark, Lager, Verwaltung).

Deckungsbeitragsrechnung in der Spedition

Bei der Deckungsbeitragsrechnung werden von den Erlösen eines Auftrags zunächst die variablen Kosten abgezogen (z. B. Fremdfrachtkosten, Kraftstoff, Mautgebühren). Das Ergebnis ist der Deckungsbeitrag I. Dieser sollte positiv sein und zur Deckung der Fixkosten (Personal, Miete, Versicherungen) beitragen. Ist der Deckungsbeitrag negativ, verliert das Unternehmen bei jedem Auftrag Geld.

Position Betrag (€) Erläuterung
Erlös Transportauftrag 5.000 Rechnungsbetrag an Kunden (netto)
Variable Kosten (Fremdfrachtkosten) -3.200 Kosten für Subunternehmer
Variable Kosten (Kraftstoff, Maut) -600 Direkt zurechenbare Kosten
Deckungsbeitrag I 1.200 Beitrag zur Deckung der Fixkosten
Anteilige Fixkosten (Personal, Miete) -800 Verrechnung nach Schlüssel
Betriebsergebnis Auftrag 400 Gewinn nach Vollkostenrechnung

„Viele Speditionen konzentrieren sich auf Umsatzwachstum, ohne die Profitabilität der einzelnen Aufträge zu kennen. Eine integrierte Kostenrechnung, die auf den Daten der Finanzbuchhaltung aufsetzt, schafft Transparenz und ist die Grundlage für strategische Entscheidungen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Pflichten hat eine Speditions-GmbH beim Jahresabschluss?

Jede GmbH – auch Speditionen – ist nach § 242 HGB und § 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Anhang. Abhängig von der Größenklasse nach § 267 HGB kommen zusätzliche Pflichten hinzu, etwa die Erstellung eines Lageberichts für mittelgroße und große GmbHs.

Größenklassen und Fristen 2026

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Schwellenwerte: Eine GmbH gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei Kriterien nicht überschritten werden: Bilanzsumme 6 Mio. €, Umsatzerlöse 12 Mio. €, durchschnittlich 50 Arbeitnehmer. Mittelgroße Gesellschaften liegen darunter, wenn zwei von drei Kriterien nicht überschritten werden: Bilanzsumme 20 Mio. €, Umsatzerlöse 40 Mio. €, 250 Arbeitnehmer.

  • Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG): Kleine GmbH 11 Monate, mittelgroße/große GmbH 8 Monate nach Bilanzstichtag
  • Offenlegungsfrist (§ 325 HGB): 12 Monate nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister (nicht mehr Bundesanzeiger seit DiRUG 01.08.2022)
  • Ordnungsgeld bei Verstoß (§ 335 HGB): 500 bis 25.000 Euro, wird regelmäßig verhängt

Fristversäumnis vermeiden

Bei Speditions-GmbHs kommt es häufig zu Fristversäumnissen, weil die Finanzbuchhaltung durch komplexe Geschäftsvorfälle erst spät abgeschlossen wird. Planen Sie den Jahresabschluss frühzeitig und klären Sie mit Ihrem Steuerberater rechtzeitig offene Fragen zur Bewertung (z. B. Forderungen, Rückstellungen).

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und Warten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss fachlich geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.

Wie werden Forderungen und Rückstellungen in der Spedition bewertet?

Die Bewertung von Forderungen und Rückstellungen gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben beim Jahresabschluss einer Speditions-GmbH. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen müssen nach § 253 Abs. 4 HGB einzeln auf ihre Werthaltigkeit geprüft werden. Bei zweifelhaften Forderungen ist eine Einzelwertberichtigung vorzunehmen, bei uneinbringlichen Forderungen ist eine vollständige Abschreibung erforderlich.

Forderungsmanagement und Wertberichtigungen

Gerade in der Speditionsbranche entstehen häufig Zahlungsverzögerungen oder Streitigkeiten über Schadensfälle, Liefertermine oder Rechnungsbeträge. Die Finanzbuchhaltung muss hier eng mit dem operativen Geschäft zusammenarbeiten, um den Status offener Forderungen zu bewerten. Eine pauschale Wertberichtigung (z. B. 1 % auf alle Forderungen) ist handelsrechtlich zulässig, sollte aber auf Basis historischer Ausfallquoten begründet werden.

  • Offene Forderungen älter als 90 Tage: Einzelprüfung auf Werthaltigkeit
  • Mahnverfahren dokumentieren: Mahnstufen und Kommunikation nachvollziehbar
  • Schadensfälle mit Haftungsfragen: Rückstellung für mögliche Inanspruchnahme bilden
  • Skonti und Rabatte: Korrekt in der Forderungsbewertung berücksichtigen

Rückstellungen für Gewährleistung und Prozessrisiken

Speditionen müssen nach § 249 HGB Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden, z. B. für Gewährleistungsansprüche nach Transportschäden, laufende Gerichtsverfahren oder drohende Vertragsstrafen. Die Bewertung erfolgt nach dem Grundsatz der vorsichtigen Bewertung: Es ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Dokumentation ist entscheidend

Rückstellungen müssen im Anhang erläutert werden. Dokumentieren Sie die Bewertungsgrundlagen (z. B. Schadensgutachten, Anwaltseinschätzung) und legen Sie die Unterlagen für eine mögliche Betriebsprüfung bereit. Eine nachvollziehbare Bewertung minimiert Diskussionen mit dem Finanzamt.

Wie kann die Digitalisierung die Finanzbuchhaltung in Speditionen verbessern?

Die Digitalisierung bietet Speditionsunternehmen erhebliche Effizienzpotenziale in der Finanzbuchhaltung. Durch den Einsatz moderner Softwarelösungen können Routineaufgaben wie die Erfassung von Eingangsrechnungen, die Zuordnung von Zahlungseingängen oder die Erstellung von Auswertungen weitgehend automatisiert werden. Das spart Zeit, reduziert Fehler und schafft Raum für wertschöpfende Tätigkeiten wie Analyse und Controlling.

Schnittstellen zwischen TMS und Finanzbuchhaltung

In der Spedition ist das Transport-Management-System (TMS) die zentrale operative Software. Moderne TMS-Lösungen bieten Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung (z. B. DATEV, SAP, Lexware), über die Auftragsdaten, Erlöse und Kosten automatisch übertragen werden. Das vermeidet Doppelerfassungen und sorgt für konsistente Daten in beiden Systemen.

  • Automatische Rechnungserstellung aus dem TMS mit Übergabe an die Finanzbuchhaltung
  • Direkter Import von Eingangsrechnungen per OCR-Erkennung und automatische Vorkontierung
  • Zahlungsabgleich über Bankschnittstellen (EBICS, HBCI) mit automatischer OP-Zuordnung
  • Digitale Belegarchivierung GoBD-konform mit Revisionssicherheit

„Speditionen, die ihre operative Software mit der Finanzbuchhaltung verknüpfen, sparen nicht nur Zeit, sondern gewinnen auch deutlich schneller Einblick in die wirtschaftliche Lage. Die Investition in Schnittstellen und Automatisierung rechnet sich in der Regel bereits nach wenigen Monaten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Auch die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater profitiert von der Digitalisierung. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen den sicheren Austausch von Belegen und Daten über eine zentrale digitale Schnittstelle. Der Geschäftsführer behält jederzeit den Überblick über den Status des Jahresabschlusses, und das Steuerberater-Team kann effizienter arbeiten. Transparente Festpreise und klare Prozesse sorgen für Planbarkeit – ohne lange Wartezeiten oder unerwartete Rechnungen.

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Welche Haftungs- und Compliance-Risiken bestehen bei fehlerhafter Buchhaltung?

Die ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht nach § 238 HGB, sondern auch ein zentrales Instrument zur Vermeidung von Haftungsrisiken. Geschäftsführer einer Speditions-GmbH haften persönlich für Pflichtverletzungen, insbesondere bei Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO), Steuerhinterziehung oder Verletzung der Buchführungspflicht.

Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer muss sicherstellen, dass die Buchhaltung ordnungsgemäß geführt wird und der Jahresabschluss rechtzeitig erstellt und offengelegt wird. Bei Verstößen drohen nicht nur Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro), sondern auch strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlicher Verschleierung der wirtschaftlichen Lage oder bei Insolvenzverschleppung. Die Haftung kann auch in das Privatvermögen reichen.

Vorsicht bei Liquiditätsengpässen

Speditionen arbeiten häufig mit geringen Margen und hohen Vorleistungen (z. B. Kraftstoff, Maut, Subunternehmer). Gerät das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, muss der Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht prüfen. Eine saubere, aktuelle Buchhaltung ist die Voraussetzung, um die Zahlungsfähigkeit jederzeit beurteilen zu können.

Steuerliche Compliance und Betriebsprüfungen

Speditionen sind aufgrund der komplexen umsatzsteuerlichen Sachverhalte häufiger Gegenstand von Betriebsprüfungen. Das Finanzamt prüft insbesondere die korrekte Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens, die Behandlung durchlaufender Posten und die ordnungsgemäße Erfassung von Vorsteuerbeträgen. Eine fehlerhafte Buchhaltung kann zu Nachforderungen, Zinsen und Säumniszuschlägen führen.

  • Buchhaltung laufend und vollständig führen (nicht erst zum Jahresende)
  • Belege revisionssicher archivieren (GoBD-konforme Ablage)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen fristgerecht und korrekt abgeben
  • Liquidität regelmäßig überwachen (Frühwarnsystem für Zahlungsschwierigkeiten)
  • Jahresabschluss rechtzeitig erstellen und offenlegen (Fristenkontrolle)

„In unserer Beratungspraxis erleben wir immer wieder, dass Geschäftsführer die Bedeutung einer aktuellen Buchhaltung unterschätzen. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist eine zuverlässige Datenbasis die Grundlage für alle Entscheidungen – und schützt vor persönlicher Haftung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Muss eine Spedition als Einzelunternehmen auch einen Jahresabschluss erstellen?

Ja, wenn die Spedition als eingetragener Kaufmann (e.K.) im Handelsregister eingetragen ist, besteht nach § 242 HGB die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Freiberufliche oder kleingewerbliche Speditionen ohne Handelsregistereintrag erstellen lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Welche Software eignet sich besonders für die Finanzbuchhaltung in Speditionen?

Speditionen profitieren von Branchensoftware, die Finanzbuchhaltung mit Transport-Management-Systemen (TMS) verknüpft, z. B. DATEV-Schnittstellen mit speditionsspezifischen Modulen, CarLo, Transics oder SAP TM. Wichtig sind automatische Kostenzuordnung, Reverse-Charge-Automatik und digitale Belegverarbeitung (OCR).

Wie lange müssen Speditionen ihre Buchhaltungsunterlagen aufbewahren?

Nach § 257 HGB und § 147 AO gelten für Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und Buchungsbelege eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Für Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen beträgt die Frist 6 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte.

Was ist der Unterschied zwischen Spedition und Frachtführer in der Buchhaltung?

Der Speditionsvertrag (§§ 453 ff. HGB) verpflichtet den Spediteur zur Organisation des Transports, der Frachtführer (§§ 407 ff. HGB) führt den Transport selbst durch. Umsatzsteuerlich und in der Kostenrechnung ist die Abgrenzung wichtig: Reine Speditionsleistungen unterliegen ggf. anderen Reverse-Charge-Regeln als eigene Transportleistungen. Buchhaltungssoftware sollte diese Leistungsarten separat erfassen.

Kann ein Steuerberater auch die laufende Finanzbuchhaltung für Speditionen übernehmen?

Ja, Steuerberater sind nach § 33 StBerG ausdrücklich befugt, die laufende Finanzbuchhaltung zu führen. Viele Speditionen lagern die Buchhaltung an Steuerberater oder spezialisierte Kanzleien aus, um Fachkenntnis bei Reverse-Charge, CMR-Haftung und Kostenrechnung zu sichern. OnlineBilanz.de bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen für Speditions-GmbHs.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Umsatzsteuergesetz (UStG), Abgabenordnung (AO), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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KI-Assistenz