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Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogFinanzbuchhaltung Münster

Finanzbuchhaltung Münster 2026: GmbH-Pflichten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Finanzbuchhaltung ist das Rückgrat jeder ordnungsgemäßen GmbH-Buchführung und bildet die Grundlage für Jahresabschluss, Steuererklärungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen. In Münster gelten für GmbHs die gleichen handels- und steuerrechtlichen Pflichten wie bundesweit – § 238 ff. HGB, § 140 ff. AO und GoBD. Das gilt branchenübergreifend: Auch eine GmbH im Heilpraktiker-Bereich unterliegt denselben gesetzlichen Anforderungen. Dieser Artikel zeigt, welche Anforderungen die Finanzbuchhaltung erfüllen muss, welche Aufgaben sie umfasst und wie Sie sie effizient organisieren.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Finanzbuchhaltung erfasst alle Geschäftsvorfälle chronologisch und systematisch nach § 238 HGB und bereitet damit den Jahresabschluss vor. GmbHs in Münster können die Finanzbuchhaltung intern mit eigener Software führen oder an einen Steuerberater auslagern. Die Wahl hängt von Komplexität, Ressourcen und Kosten ab – digitale Plattformen wie OnlineBilanz verbinden Steuerberater-Qualität mit transparenten Festpreisen.

Finanzbuchhaltung in Münster: Anforderungen und rechtliche Grundlagen für GmbHs

Die Finanzbuchhaltung bildet das Fundament jeder ordnungsgemäßen Unternehmensführung. Für GmbHs in Münster gelten dabei dieselben gesetzlichen Anforderungen wie bundesweit: Nach § 238 HGB sind alle Kaufleute zur Führung von Büchern verpflichtet, in denen die Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden müssen. Die GmbH als Kapitalgesellschaft unterliegt zudem verschärften Pflichten gemäß §§ 264 ff. HGB, die eine ordnungsgemäße Buchführung als Basis für Jahresabschluss und Offenlegung voraussetzen.

In der Praxis bedeutet dies: Sämtliche Geschäftsvorfälle – von Eingangsrechnungen über Bankbewegungen bis zu Lohn- und Gehaltsabrechnungen – müssen lückenlos dokumentiert und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) verarbeitet werden. Die Aufbewahrungspflicht beträgt gemäß § 257 HGB zehn Jahre für Bücher und Aufzeichnungen sowie Inventare. Verstöße gegen die Buchführungspflicht können empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen, von der Versagung des Betriebsausgabenabzugs bis hin zu strafrechtlichen Folgen bei vorsätzlicher Pflichtverletzung.

Praxis-Tipp: Digitale Buchführung

Die meisten GmbHs in Münster setzen heute auf digitale Finanzbuchhaltung mit DATEV oder vergleichbaren Systemen. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ermöglicht den direkten Datenaustausch über sichere Schnittstellen – das spart Zeit und minimiert Fehlerquellen. Wer seine Finanzbuchhaltung durch einen Steuerberater betreuen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

Größenklassen und ihre Bedeutung für die Buchführung

Die Größenklassifizierung nach § 267 HGB bestimmt nicht nur den Umfang des Jahresabschlusses, sondern hat auch praktische Auswirkungen auf die Buchführungsorganisation. Kleine GmbHs (unter 12 Mio. Euro Bilanzsumme, unter 24 Mio. Euro Umsatz, unter 50 Mitarbeiter) haben zwar Erleichterungen bei der Offenlegung, müssen aber dieselben Buchführungsstandards einhalten wie größere Gesellschaften. Stand 2026 gelten diese Schwellenwerte unverändert fort.

Welche Aufgaben umfasst die Finanzbuchhaltung einer GmbH?

Die Finanzbuchhaltung ist weit mehr als nur das Verbuchen von Belegen. Sie umfasst ein komplexes System miteinander verzahnter Prozesse, die alle auf ein Ziel ausgerichtet sind: die vollständige und korrekte Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Für GmbH-Geschäftsführer ist es wichtig, den Umfang dieser Aufgaben zu kennen, um die notwendigen Ressourcen – sei es intern oder extern – richtig einzuplanen.

Kernaufgaben der laufenden Finanzbuchhaltung

  • Kontierung und Verbuchung aller Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung gemäß § 238 HGB
  • Kreditorenbuchhaltung: Erfassung und Verwaltung von Eingangsrechnungen, Prüfung der Vorsteuerabzugsberechtigung, Zahlungslauf und Skontoverwaltung
  • Debitorenbuchhaltung: Ausgangsrechnungen, Forderungsmanagement, Mahnwesen, Überwachung offener Posten
  • Banken- und Kassenbuchhaltung: Täglicher Abgleich aller Konten, Erfassung von Bargeschäften, Verwaltung von Kreditlinien
  • Lohn- und Gehaltsbuchhaltung: Personalkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteueranmeldungen (oft als Teilbereich oder ausgelagert)
  • Anlagenbuchhaltung: Verwaltung des Anlagevermögens, Abschreibungen nach § 253 HGB und steuerlich nach § 7 EStG
  • Umsatzsteuervoranmeldung: Monatlich oder vierteljährlich gemäß § 18 UStG, Zusammenfassende Meldungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

„In der Praxis sehen wir häufig, dass GmbHs die Komplexität der laufenden Finanzbuchhaltung unterschätzen. Gerade bei wachsenden Unternehmen reicht eine einfache Excel-Tabelle schnell nicht mehr aus. Die rechtzeitige Professionalisierung – ob mit eigener Fachkraft oder externer Unterstützung – verhindert böse Überraschungen bei Betriebsprüfungen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluss

Die Finanzbuchhaltung liefert die Datenbasis für den Jahresabschluss nach §§ 242, 264 HGB. Dazu gehören: Abstimmung aller Konten, Inventur gemäß § 240 HGB, Rückstellungsbildung nach § 249 HGB, Abgrenzungsposten, Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Eine sauber geführte laufende Buchhaltung reduziert den Aufwand für diese Jahresabschlussarbeiten erheblich und beschleunigt die Feststellung durch die Gesellschafter.

Finanzbuchhaltung intern führen oder an Steuerberater auslagern?

GmbH-Geschäftsführer stehen vor der strategischen Entscheidung: Soll die Finanzbuchhaltung intern mit eigenem Personal geführt werden, oder ist die Auslagerung an einen Steuerberater die bessere Lösung? Beide Modelle haben Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Die Entscheidung hängt von Faktoren wie Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftsvorfälle, verfügbaren Ressourcen und Wachstumsplänen ab.

Interne Finanzbuchhaltung

  • Erfordert qualifiziertes Fachpersonal (Buchhalter, Bilanzbuchhalter)
  • Fixkosten für Gehalt, Sozialabgaben, Urlaubs- und Krankheitsvertretung
  • Investition in Software-Lizenzen (DATEV, SAP, etc.)
  • Schulungsaufwand bei Gesetzesänderungen
  • Risiko von Wissensverlust bei Personalwechsel

Auslagerung an Steuerberater

  • Steuerberatergebühren nach StBVV (teilweise verhandelbar)
  • Abhängigkeit von externem Dienstleister
  • Kommunikationsaufwand und ggf. Reaktionszeiten
  • Klare Schnittstellen erforderlich
  • Bei digitalen Plattformen wie OnlineBilanz: Festpreise und kurze Durchlaufzeiten

Hybridmodelle in der Praxis

Viele mittelständische GmbHs in Münster wählen heute ein Hybridmodell: Die laufende Vorbuchhaltung (Belege scannen, vorerfassen, Kontoauszüge zuordnen) erfolgt intern, während die eigentliche Kontierung, Verbuchung und die steuerlichen Meldungen vom Steuerberater übernommen werden. Dieses Modell verbindet Kostenkontrolle mit fachlicher Sicherheit. Moderne digitale Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen eine nahtlose Zusammenarbeit: Belege werden digital hochgeladen, das Steuerberater-Team verarbeitet sie professionell, und der Mandant hat jederzeit Einblick in den aktuellen Stand.

Achtung: Verantwortung bleibt beim Geschäftsführer

Unabhängig davon, ob die Finanzbuchhaltung intern oder extern geführt wird: Die Gesamtverantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung verbleibt nach § 43 GmbHG beim Geschäftsführer. Er muss sich durch geeignete Kontrollmechanismen vergewissern, dass die Buchführungspflichten erfüllt werden – andernfalls droht persönliche Haftung.

Welche Software-Systeme werden in der Finanzbuchhaltung eingesetzt?

Die Digitalisierung hat die Finanzbuchhaltung grundlegend verändert. Moderne Buchhaltungssoftware ersetzt die manuelle Erfassung weitgehend durch automatisierte Prozesse: Belegerkennung per OCR, digitale Belegarchivierung gemäß GoBD, automatischer Bankabgleich und integrierte Schnittstellen zu Steuerberatern und Finanzamt. In Münster wie bundesweit hat sich DATEV als Marktführer etabliert, daneben existieren zahlreiche Cloud-Lösungen für unterschiedliche Unternehmensgrößen.

Marktübliche Softwarelösungen im Vergleich

Software Zielgruppe Besonderheiten
DATEV Unternehmen online Alle Größenklassen, StB-Mandanten Marktstandard, volle StB-Integration, GoBD-konform, hohe Sicherheit
SAP Business One / S/4HANA Mittlere bis große GmbHs ERP-System mit integrierter FiBu, umfassende Prozessabbildung
lexoffice / sevDesk Kleine GmbHs, Startups Cloud-basiert, einfache Bedienung, günstig, teils eingeschränkter Funktionsumfang
Agenda / MS Dynamics Mittelstand Branchenspezifische Lösungen verfügbar, modular erweiterbar
DATEV Meine Steuern Selbstbucher mit StB-Anbindung Vorerfassung durch Mandant, Kontrolle durch Steuerberater

Die Wahl der Software sollte sich nach mehreren Kriterien richten: Unternehmensgröße, Branche, Anzahl der Buchungssätze pro Monat, Anforderungen an Auswertungen und Controlling, sowie die geplante Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Wer mit einem Steuerberater zusammenarbeitet, sollte auf Kompatibilität achten – DATEV ist hier der De-facto-Standard, da nahezu alle Kanzleien damit arbeiten. Die Software muss zudem die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) erfüllen.

„Aus steuerlicher Sicht ist entscheidend, dass die gewählte Software die GoBD-Anforderungen vollständig erfüllt. Dazu gehören Unveränderbarkeit der gebuchten Daten, lückenlose Protokollierung aller Änderungen, maschinelle Auswertbarkeit und eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation. Bei Betriebsprüfungen prüft das Finanzamt diese Punkte heute standardmäßig.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitale Belegarchivierung und GoBD-Konformität

Seit der Einführung der GoBD ist die digitale Belegarchivierung nicht nur erlaubt, sondern bei elektronisch empfangenen Belegen sogar verpflichtend. E-Mail-Rechnungen müssen im Originalformat (meist PDF) aufbewahrt werden, ein Ausdruck genügt nicht. Die Archivierung muss revisionssicher erfolgen, mit Zeitstempel und Schutz vor nachträglichen Änderungen. Moderne Buchhaltungssoftware integriert diese Funktionen standardmäßig. Die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gemäß § 257 HGB bzw. § 147 AO gilt auch für digital archivierte Belege.

Was kostet die Finanzbuchhaltung in Münster?

Die Kosten für die Finanzbuchhaltung variieren erheblich je nach gewähltem Modell, Unternehmensgröße und Komplexität der Geschäftsvorfälle. GmbH-Geschäftsführer sollten diese Kosten realistisch kalkulieren und in ihrer Jahresplanung berücksichtigen. Dabei ist nicht nur die absolute Höhe relevant, sondern auch die Planbarkeit und Skalierbarkeit der Kosten bei Unternehmenswachstum.

Kostenrahmen interne Finanzbuchhaltung

  • Personalkosten: Ein qualifizierter Finanzbuchhalter kostet in Münster brutto ca. 3.500–4.500 Euro monatlich (je nach Erfahrung), zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (ca. 20 %) = 4.200–5.400 Euro Gesamtkosten
  • Software-Lizenzen: DATEV Unternehmen online ca. 80–150 Euro/Monat, je nach Modulen und Nutzerzahl
  • Schulungen und Fortbildung: Ca. 1.000–2.000 Euro jährlich für Gesetzesänderungen, Software-Updates
  • Infrastruktur: Arbeitsplatz, Hardware, IT-Sicherheit
  • Vertretungsregelung: Urlaub, Krankheit, Elternzeit erfordern zusätzliche Kapazitäten oder externe Unterstützung

Für eine kleine GmbH mit überschaubarem Belegaufkommen entstehen so Gesamtkosten von mindestens 50.000–65.000 Euro pro Jahr nur für die Finanzbuchhaltung – ohne Jahresabschluss und Steuererklärungen.

Kosten bei Auslagerung an Steuerberater

Steuerberater rechnen die laufende Finanzbuchhaltung traditionell nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) ab. Maßgeblich ist dabei die Zahl der Buchungssätze. Nach § 33 StBVV ergibt sich für monatliche Buchhaltung ein Gebührenrahmen von 2/10 bis 12/10 der Tabelle. Bei 50 Buchungssätzen pro Monat liegt die Mittelgebühr (6/10) bei ca. 140 Euro, bei 200 Buchungssätzen bei ca. 280 Euro monatlich. Hinzu kommen Kosten für Lohnbuchhaltung (nach § 32 StBVV), Umsatzsteuervoranmeldungen (nach § 24 StBVV) und weitere Zusatzleistungen.

280–450 €

Monatliche StB-Kosten kleine GmbH (ca. 150–200 Buchungen)

600–900 €

Monatliche StB-Kosten mittlere GmbH (ca. 400–600 Buchungen)

ab 1.200 €

Monatliche StB-Kosten größere GmbH (ab 800 Buchungen)

Viele Steuerberater bieten heute auch Pauschalpreise oder Festpreismodelle an, die kalkulatorische Sicherheit bieten. Auf Plattformen wie OnlineBilanz.de wird diese Transparenz konsequent umgesetzt: Festpreise für definierte Leistungspakete, ohne versteckte Zusatzkosten. Gerade für kleinere und mittlere GmbHs kann die Auslagerung damit deutlich günstiger sein als die Beschäftigung eigenen Personals – bei gleichzeitig höherer fachlicher Expertise.

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Die reine Kostenbetrachtung greift zu kurz. Entscheidend ist der Gesamtnutzen: Qualität der Buchhaltung, Zeitersparnis für den Geschäftsführer, Sicherheit bei Betriebsprüfungen, Verfügbarkeit aktueller betriebswirtschaftlicher Auswertungen. Eine professionell geführte externe Finanzbuchhaltung ermöglicht es dem Geschäftsführer, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren – das ist oft wertvoller als die nominale Kostenersparnis.

Wie hängen Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss zusammen?

Die Finanzbuchhaltung und der Jahresabschluss sind untrennbar miteinander verbunden: Die laufende Buchführung liefert die Datenbasis, auf der der Jahresabschluss aufbaut. Nach § 242 Abs. 1 HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften gelten nach §§ 264 ff. HGB erweiterte Anforderungen: Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, für mittelgroße und große GmbHs zusätzlich aus einem Lagebericht.

Von der laufenden Buchhaltung zum fertigen Jahresabschluss

  1. Laufende Finanzbuchhaltung: Alle Geschäftsvorfälle des Jahres werden chronologisch und sachlich geordnet erfasst. Grundlage ist das System der doppelten Buchführung mit Soll und Haben auf den jeweiligen Konten.
  2. Kontenschluss: Zum Bilanzstichtag (meist 31.12.) werden alle Konten abgeschlossen. Die Salden fließen in die Eröffnungsbilanz des Folgejahres bzw. werden über das Gewinn- und Verlustkonto oder direkt in die Bilanz übertragen.
  3. Inventur: Gemäß § 240 HGB muss ein Verzeichnis des Vermögens und der Schulden aufgestellt werden. Die körperliche Bestandsaufnahme ist zwingende Voraussetzung für die Bewertung.
  4. Bewertung: Nach §§ 252 ff. HGB erfolgt die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden. Hier greifen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, insbesondere Vorsichtsprinzip, Realisations- und Imparitätsprinzip.
  5. Rückstellungen und Abgrenzungen: Rückstellungen nach § 249 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten, aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB.
  6. Erstellung Bilanz und GuV: Die vorbereitete Datenbasis wird in die gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemata nach §§ 266, 275 HGB überführt.
  7. Anhang und ggf. Lagebericht: Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen und weiteren Pflichtangaben nach §§ 284 ff. HGB.

Eine sauber geführte Finanzbuchhaltung ist die Voraussetzung für einen zeitnahen und fehlerfreien Jahresabschluss. Sind die laufenden Buchungen korrekt, vollständig und aktuell, reduziert sich der Jahresabschlussaufwand erheblich. Umgekehrt führt eine lückenhafte oder fehlerhafte laufende Buchhaltung zu hohem Nacharbeitsaufwand, Verzögerungen und potenziellen Fehlern im Abschluss.

„In unserer täglichen Arbeit zeigt sich: GmbHs, die ihre Finanzbuchhaltung durchgängig aktuell halten und monatlich abstimmen, können ihren Jahresabschluss innerhalb weniger Wochen fertigstellen. Bei Gesellschaften, die die Buchhaltung erst zum Jahresende aufarbeiten, dauert es oft Monate – mit entsprechenden Risiken für die Einhaltung der Feststellungs- und Offenlegungsfristen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Fristen für Feststellung und Offenlegung

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss der Jahresabschluss in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufgestellt werden (bei kleinen GmbHs: elf Monate). Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Feststellung bis spätestens 31.08.2026 (kleine GmbH: 30.11.2026). Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag offengelegt werden – also bis 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Welche häufigen Fehler sollten bei der Finanzbuchhaltung vermieden werden?

Auch bei grundsätzlich ordnungsgemäßer Buchführung schleichen sich in der Praxis immer wieder Fehler ein, die bei Betriebsprüfungen zu Beanstandungen, Hinzuschätzungen oder Verzögerungen führen können. GmbH-Geschäftsführer sollten diese typischen Schwachstellen kennen und durch geeignete Prozesse und Kontrollen ausschließen.

Typische Fehlerquellen in der laufenden Buchhaltung

  • Unvollständige Belege: Fehlende Pflichtangaben auf Rechnungen (§ 14 UStG), fehlende Unterschriften auf Eigenbelegen, nicht maschinell auswertbare Kassenbelege
  • Verspätete Verbuchung: Belege werden erst Monate nach dem Geschäftsvorfall erfasst, Verstöß gegen zeitnahe Erfassung nach § 238 Abs. 1 HGB
  • Privatentnahmen nicht dokumentiert: Vermischung privater und betrieblicher Ausgaben, fehlende Buchung von Privatentnahmen und -einlagen
  • Fehlerhafte Kontierung: Verwechslung von Aufwands- und Aktivierungspflicht, falsche Umsatzsteuerschlüssel (7 % statt 19 % oder umgekehrt), Verwechslung von durchlaufenden Posten
  • Fehlende Abstimmung der Konten: Bankkonten, Kassen und Debitoren/Kreditoren werden nicht regelmäßig abgestimmt, offene Posten bleiben unbearbeitet
  • Mangelhafte Belegarchivierung: Belege sind nicht auffindbar, keine chronologische Ablage, digitale Belege nicht GoBD-konform archiviert
  • Kassenbuchführung unvollständig: Tägliche Kassensturzpflicht nicht beachtet, Bareinnahmen und -ausgaben nicht lückenlos dokumentiert
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen fehlerhaft: Vorsteuer aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen (§ 15 Abs. 1a UStG), innergemeinschaftliche Erwerbe nicht korrekt erfasst

Besondere Vorsicht bei Kassenbuchführung

Die Kassenbuchführung ist ein Dauerbrenner bei Betriebsprüfungen. Seit den strengeren Anforderungen aus der Kassensicherungsverordnung und den BMF-Schreiben zur Kassenbuchführung prüft das Finanzamt hier besonders genau. Fehlt eine ordnungsgemäße Kassenführung komplett, kann das Finanzamt die Buchführung insgesamt verwerfen und den Gewinn schätzen – mit oft drastischen Folgen.

Fehler bei Jahresabschlussarbeiten

Auch beim Übergang von der laufenden Buchhaltung zum Jahresabschluss passieren regelmäßig Fehler: Rückstellungen werden vergessen oder falsch bewertet (§ 249 HGB), Rechnungsabgrenzungsposten nicht korrekt gebildet, Forderungen nicht oder falsch wertberichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB), Anlagenspiegel unvollständig, latente Steuern bei größeren GmbHs nicht gebildet. Diese Fehler führen zu einer fehlerhaften Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und können im Extremfall die Nichtigkeit des Jahresabschlusses zur Folge haben.

„Unsere Erfahrung zeigt: Die meisten Fehler entstehen nicht aus Vorsatz, sondern aus Unwissenheit oder Zeitdruck. Eine professionelle Betreuung durch Steuerberater, die sowohl die laufende Buchhaltung als auch den Jahresabschluss aus einer Hand übernehmen, minimiert diese Risiken erheblich. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen dabei eine engmaschige Betreuung zu planbaren Kosten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Finanzbuchhaltung digital mit Steuerberater: Das OnlineBilanz-Modell

Die klassische Zusammenarbeit mit dem Steuerberater vor Ort funktioniert für viele Unternehmen gut, ist aber oft mit Wartezeiten, intransparenten Kosten und umständlicher Kommunikation verbunden. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit den Vorteilen moderner Software-Lösungen: transparente Festpreise, kurze Durchlaufzeiten, digitale Kommunikation und jederzeit Einblick in den Bearbeitungsstand.

So funktioniert die digitale Finanzbuchhaltung mit OnlineBilanz

  1. Digitale Belegübermittlung: Der Mandant lädt Belege, Kontoauszüge und Dokumente über eine sichere Plattform hoch – per Upload, E-Mail-Weiterleitung oder automatischer Schnittstelle zur Bank.
  2. Professionelle Verarbeitung durch Steuerberater: Das OnlineBilanz Steuerberater-Team kontiert, verbucht und erstellt alle erforderlichen Auswertungen und Meldungen. Alle Steuerberater sind zugelassen und tragen die volle rechtliche Verantwortung.
  3. Koordination durch Büroleiter: Servet Gündogan als Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart ist erster Ansprechpartner für organisatorische Fragen und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater-Team.
  4. Monatliche Auswertungen: Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Summen- und Saldenlisten, Umsatzsteuervoranmeldungen stehen digital bereit.
  5. Jahresabschluss aus einer Hand: Die laufende Finanzbuchhaltung mündet nahtlos in den Jahresabschluss – ohne Medienbrüche, ohne Datenverlust, ohne zusätzliche Schnittstellen.

Transparenz

Festpreise statt StBVV-Gebühren nach Aufwand. Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne versteckte Zusatzrechnungen für „Rückfragen“ oder „Abstimmungen“.

Geschwindigkeit

Durch digitale Prozesse und spezialisierte Teams sind die Durchlaufzeiten deutlich kürzer als bei traditionellen Kanzleien. Monatsabschlüsse liegen in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen vor.

Flexibilität

Das Leistungspaket wächst mit Ihrem Unternehmen mit. Vom Starter-Paket für kleine GmbHs bis zur Vollbetreuung mit Lohnbuchhaltung, Controlling und steuerlicher Beratung.

Wichtig zu verstehen: OnlineBilanz ist keine Software-Lösung „zusätzlich zum Steuerberater“, sondern ist selbst die Steuerberater-Dienstleistung. Die Buchhaltung wird von zugelassenen Steuerberatern geführt, geprüft und verantwortet – mit allen rechtlichen Konsequenzen und Haftungen. Der Unterschied zu klassischen Kanzleien liegt in der digitalen Prozessorganisation, der Spezialisierung und der transparenten Preisgestaltung.

Für wen eignet sich digitale Finanzbuchhaltung?

Besonders geeignet ist das digitale Modell für kleine und mittlere GmbHs mit standardisierten Geschäftsvorfällen, für Geschäftsführer, die Wert auf schnelle Verfügbarkeit ihrer Zahlen legen, und für Unternehmen, die Kosten planbar halten wollen. Auch für neu gegründete GmbHs oder für Gesellschaften, die ihren bisherigen Steuerberater wechseln möchten, bietet die digitale Zusammenarbeit eine professionelle Alternative.

Regionale Nähe trotz digitaler Prozesse

OnlineBilanz verbindet digitale Effizienz mit persönlicher Betreuung. Als Büroleiter des Standorts Stuttgart steht Servet Gündogan als fester Ansprechpartner zur Verfügung – auch für Mandanten aus Münster und anderen Regionen. Bei Bedarf sind persönliche Gespräche per Videocall oder Telefon jederzeit möglich. Die Steuerberater arbeiten ortsunabhängig, sind aber in Deutschland zugelassen und unterliegen deutschem Berufsrecht sowie der Steuerberaterkammer. Damit ist dieselbe Rechts- und Haftungssicherheit gewährleistet wie bei einem klassischen Steuerberater vor Ort in Münster.

Häufig gestellte Fragen

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Finanzbuchhaltungsunterlagen?

Nach § 257 HGB und § 147 AO müssen Buchungsbelege, Rechnungen, Bankauszüge und Jahresabschlüsse 10 Jahre aufbewahrt werden. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien abgesandter Briefe sind 6 Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist. Eine digitale Archivierung nach GoBD ist zulässig und empfehlenswert.

Muss jede GmbH in Münster einen Steuerberater für die Finanzbuchhaltung beauftragen?

Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht. GmbHs dürfen die Finanzbuchhaltung intern führen, sofern sie über die erforderliche Fachkenntnis und GoBD-konforme Software verfügen. Nur für die Erstellung des Jahresabschlusses und bestimmte steuerliche Erklärungen ist faktisch oft ein Steuerberater notwendig, da die Haftungsrisiken und fachlichen Anforderungen hoch sind. Viele GmbHs lagern die laufende Buchhaltung ebenfalls aus, um Zeit und Fehlerquellen zu reduzieren.

Was bedeutet GoBD-Konformität in der Finanzbuchhaltung konkret?

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) verlangen Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit. Jede Buchung muss durch einen Beleg nachvollziehbar sein, digitale Belege müssen manipulationssicher archiviert werden, und Änderungen an Buchungen müssen protokolliert werden. Eine GoBD-konforme Software erfüllt diese Anforderungen automatisch.

Können Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung vom selben Dienstleister übernommen werden?

Ja, viele Steuerberater und Buchhaltungsdienstleister bieten beide Leistungen an. Die Lohnbuchhaltung (Entgeltabrechnung, Sozialversicherungsmeldungen, Lohnsteueranmeldungen) ist zwar organisatorisch eigenständig, wird aber oft gemeinsam mit der Finanzbuchhaltung abgewickelt, da Lohnkosten in die Buchhaltung einfließen. Eine einheitliche digitale Schnittstelle zwischen Lohn- und Finanzbuchhaltung reduziert Fehlerquellen und Abstimmungsaufwand erheblich.

Wie oft sollte die Finanzbuchhaltung aktualisiert werden?

Empfohlen wird eine monatliche Verbuchung aller Geschäftsvorfälle, um zeitnahe betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) zu erhalten und Liquiditätsengpässe frühzeitig zu erkennen. Viele Steuerberater arbeiten mit monatlichen oder quartalsweisen Buchungszyklen. Bei Kleinunternehmen ist auch eine quartalsweise Verbuchung möglich, jedoch verzögert sich damit die Aussagekraft der Zahlen. Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist meist ein monatlicher oder quartalsweiser Rhythmus vorgeschrieben.

Was passiert bei fehlerhafter Finanzbuchhaltung?

Fehlerhafte Buchhaltung kann zu fehlerhaften Jahresabschlüssen, falschen Steuererklärungen und damit zu Steuernachzahlungen, Zinsen und Bußgeldern führen. Bei vorsätzlicher Manipulation drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht). Auch zivilrechtlich haften Geschäftsführer nach § 43 GmbHG für Schäden aus mangelhafter Buchführung. Eine ordnungsgemäße, zeitnahe und GoBD-konforme Finanzbuchhaltung ist daher unerlässlich.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 140 AO – Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, BMF-Schreiben zu den GoBD, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
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