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OnlineBilanzBlogFCA Incoterms: Bedeutung, Gefahrübergang und Umsatzsteuer für GmbH-Geschäftsführer

FCA Incoterms: Bedeutung, Gefahrübergang und Umsatzsteuer für GmbH-Geschäftsführer

Veröffentlicht: 22.07.2026Aktualisiert: 22.07.2026Fachlich geprüft: 22.07.2026Lesezeit: ca. 9 Minuten

FCA (Free Carrier) ist die meistgewählte Incoterms-Klausel im internationalen Warenverkehr – und aus steuerlicher Sicht die sicherste Wahl für deutsche GmbHs, die Waren zoll- und umsatzsteuerfrei ins Drittland oder in die EU liefern. Dieser Artikel erklärt die FCA-Lieferbedingung rechtlich präzise, zeigt die entscheidende 2020er-Neuerung zum Bordkonnossement und beleuchtet, warum FCA bei steuerfreien Ausfuhr- und innergemeinschaftlichen Lieferungen dem EXW deutlich überlegen ist.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
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Kurzantwort

Bei FCA Incoterms (Free Carrier) übergibt der Verkäufer die Ware an dem von ihm genannten Ort an den vom Käufer beauftragten Frachtführer; Gefahr und Kosten gehen in diesem Moment auf den Käufer über. Steuerlich handelt es sich um eine Versendungslieferung nach § 3 Abs. 6 UStG, bei der der Verkäufer die Ausfuhranmeldung selbst durchführen kann – ein entscheidender Vorteil gegenüber EXW für die Nachweisführung bei steuerfreien Ausfuhr- und IG-Lieferungen.

Was ist FCA (Free Carrier)? – Grundlagen der FCA-Lieferbedingung

FCA steht für Free Carrier und ist eine der elf Klauseln der Incoterms® 2020, herausgegeben von der Internationalen Handelskammer (ICC). Der Incoterm FCA regelt, an welchem Ort und zu welchem Zeitpunkt der Verkäufer seine Lieferpflicht erfüllt, wo Gefahr und Kosten auf den Käufer übergehen und wer für Transport, Versicherung und Zollformalitäten verantwortlich ist.

Die FCA-Klausel gilt für alle Transportmittel – Straße, Schiene, Luft, See und Multimodal – und ist damit deutlich flexibler als reine Seefrachttermini wie FOB oder CIF. Genau das macht FCA zum bevorzugten Incoterm im modernen Containerverkehr und bei komplexen Lieferketten.

Definition FCA Incoterms

Der Verkäufer erfüllt seine Lieferpflicht, wenn er die Ware zur Ausfuhr abgefertigt an den vom Käufer benannten Frachtführer oder eine andere vom Käufer benannte Person am benannten Ort oder Abgang übergibt. Ist kein genauer Punkt vereinbart, kann der Verkäufer innerhalb des benannten Ortes oder Bereichs den für seinen Zweck am besten geeigneten Ort wählen.

Praktisch unterscheidet FCA zwei Szenarien:

  • Übergabe beim Verkäufer (z. B. Werk oder Lager): Lieferung gilt als vollzogen, wenn die Ware auf das vom Käufer bereitgestellte Transportmittel verladen ist.
  • Übergabe an anderem benannten Ort (z. B. Bahnhof, Flughafen, Container Depot): Lieferung gilt als vollzogen, wenn die Ware beim Frachtführer abgeladen und zur Verfügung gestellt wird.

Gefahrübergang und Kostenübergang im Detail

Der Gefahrübergang – also das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Ware – findet bei FCA genau im Moment der Übergabe an den Frachtführer statt. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle weiteren Transport- und Lagerrisiken, unabhängig davon, ob die Ware noch nicht am Bestimmungsort angekommen ist.

Pflichten des Verkäufers (FCA)

  • Ware verpacken und kennzeichnen
  • Ausfuhranmeldung und -abfertigung durchführen
  • Ware an Frachtführer am benannten Ort übergeben
  • Handelsrechnung und vereinbarte Dokumente bereitstellen
Pflichten des Käufers (FCA)

  • Frachtführer benennen und beauftragen
  • Alle Kosten ab Übergabe tragen (Fracht, Versicherung)
  • Einfuhrabgaben und -anmeldung im Bestimmungsland
  • Frachtführer rechtzeitig benennen

Dieser klare Schnitt ist der zentrale Vorteil von FCA gegenüber unklaren Klauseln: Gefahr und Kosten gehen am selben Punkt über. Es gibt keine gespaltene Risikoverteilung wie etwa bei DAP oder DDP.

Incoterms 2020: Die Bordkonnossement-Neuerung bei FCA

Die bedeutendste Änderung in den Incoterms® 2020 betrifft genau die FCA-Klausel: das sogenannte „On-Board-Konnossement“ bei FCA-Seefrachtgeschäften.

Hintergrund: Viele Akkreditivbanken (Letters of Credit) verlangen ein Bordkonnossement (On-Board Bill of Lading) als Dokument, das bestätigt, dass die Ware tatsächlich an Bord des Schiffes verladen wurde. Bei klassischer FCA-Lieferung (Übergabe an den Frachtführer an Land, z. B. im Container Terminal) hatte der Verkäufer aber keine Möglichkeit, dieses Dokument vom Reeder zu erhalten – die Ware war zwar übergeben, aber noch nicht verschifft.

Incoterms 2020 – FCA-Neuerung Bordkonnossement

Seit Incoterms® 2020 können Käufer und Verkäufer vertraglich vereinbaren, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer nach dem tatsächlichen Verladen ein Bordkonnossement auszustellen. Der Verkäufer reicht dieses Dokument dann an den Käufer (bzw. die finanzierende Bank) weiter. Die Lieferpflicht und der Gefahrübergang selbst bleiben unverändert beim Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer.

Diese Neuerung macht FCA nun auch für Akkreditiv-finanzierte Seefrachtgeschäfte uneingeschränkt nutzbar und löst ein langjähriges Praxisproblem. GmbHs, die Exportgeschäfte über Dokumentenakkreditive abwickeln, sollten diese Option in ihren Kaufverträgen ausdrücklich vereinbaren.

Abgrenzung: FCA vs. EXW und FCA vs. CPT

FCA vs. EXW (Ex Works)

Bei EXW (Ab Werk) ist die Lieferpflicht des Verkäufers auf ein Minimum reduziert: Er stellt die Ware lediglich auf seinem Gelände bereit – der Käufer muss alles Weitere organisieren, inklusive der Ausfuhranmeldung. Für den deutschen Exporteur hat das fatale steuerliche Konsequenzen: Führt der Käufer die Ausfuhr durch, hat der Verkäufer keinen direkten Einfluss auf die Ausfuhrnachweise. Das Finanzamt kann die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung nach § 6 UStG ablehnen, wenn die Belegnachweise lückenhaft sind. Mehr zu den Anforderungen an die Nachweisführung lesen Sie in unserem Artikel zur steuerfreien Ausfuhrlieferung ins Drittland.

Bei FCA hingegen führt der Verkäufer die Ausfuhranmeldung selbst durch und hält damit die Ausfuhrnachweise in der eigenen Hand. Das ist der entscheidende steuerliche Vorteil, der EXW im Exportgeschäft für deutsche Verkäufer praktisch unattraktiv macht.

FCA vs. CPT (Carriage Paid To)

Bei CPT übernimmt der Verkäufer zusätzlich die Frachtkosten bis zum vereinbarten Bestimmungsort. Der Gefahrübergang findet aber – wie bei FCA – bereits bei Übergabe an den ersten Frachtführer statt. Das bedeutet: Der Verkäufer trägt die Kosten, der Käufer das Transportrisiko ab Übergabe. FCA ist daher zu bevorzugen, wenn der Käufer den Frachtführer selbst wählen und das Transportrisiko selbst absichern möchte. CPT eignet sich, wenn der Verkäufer Frachtraten-Vorteile an den Käufer weitergeben kann oder die Logistikkette zentralisiert steuert.

FCA und Umsatzsteuer: Versendungslieferung nach § 3 Abs. 6 UStG

Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist die korrekte Einordnung der FCA-Lieferung fundamental für die Frage, wo die Lieferung steuerbar ist und ob Steuerfreiheit beansprucht werden kann.

Nach § 3 Abs. 6 UStG gilt eine Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer oder in seinem Auftrag an einen Dritten beginnt (Versendungslieferung). Bei FCA ist dieser Ort eindeutig bestimmbar: Es ist der Übergabeort an den Frachtführer.

Steuerlicher Lieferort bei FCA

Eine FCA-Lieferung ab Stuttgart an einen Frachtführer in Stuttgart ist in Deutschland steuerbar (Lieferort Stuttgart). Sie kann jedoch steuerfrei sein, wenn die Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung (§ 6 UStG) oder innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a UStG) erfüllt sind.

Wichtig: Da der Verkäufer bei FCA die Ware selbst dem Frachtführer übergibt und die Ausfuhranmeldung in eigenem Namen durchführt, ist die Nachweisführung nach § 9 UStDV (Ausfuhrnachweis) und § 10 UStDV (Buchnachweis) deutlich einfacher zu erbringen als bei EXW.

Steuerfreie Ausfuhr- und innergemeinschaftliche Lieferung: Warum FCA die bessere Wahl ist

Ausfuhrlieferung ins Drittland (§ 6 UStG)

Eine Ausfuhrlieferung ist nach § 6 UStG steuerfrei, wenn der Gegenstand in das Drittlandsgebiet gelangt und der Unternehmer dies nachweist. Entscheidend ist, dass der Verkäufer als Ausführer in der Zollanmeldung (ATLAS) eingetragen ist und den elektronischen Ausgangsvermerk (EAV) als Ausfuhrnachweis vorlegen kann.

Bei EXW ist der Käufer typischerweise der Ausführer – der deutsche Verkäufer erhält den EAV häufig gar nicht oder nur unzuverlässig. Bei FCA hingegen ist der Verkäufer der Ausführer, der EAV geht direkt an ihn, und die Steuerfreiheit ist sauber nachgewiesen. Detaillierte Anforderungen an die Nachweisführung finden Sie in unserem Spezialartikel zur steuerfreien Ausfuhrlieferung ins Drittland nach § 6 UStG.

Innergemeinschaftliche Lieferung in die EU (§ 6a UStG)

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (IG-Lieferungen) verlangt § 6a UStG, dass die Ware in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt und der Abnehmer ein Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. ist. Die Steuerfreiheit ist durch Buch- und Belegnachweise nach §§ 17a ff. UStDV nachzuweisen (sog. Gelangensbestätigung oder alternative Nachweise).

Bei FCA hat der Verkäufer die vollständige Kontrolle über die Versendungsdokumente (CMR-Frachtbrief, Spediteursbescheinigung), die er direkt vom von ihm beauftragten oder vom Käufer benannten Frachtführer erhält. Die Gelangensbestätigung nach § 17a UStDV kann der Käufer im Bestimmungsland ausreichend und zeitnah ausstellen. Bei EXW ist die Dokumentenkette hingegen oft unterbrochen, weil der Käufer die Ware selbst abholt und der Verkäufer keine Frachtdokumente erhält. Weitere Details zu Rechnungspflichtangaben bei IG-Lieferungen lesen Sie in unserem Artikel zur innergemeinschaftlichen Lieferung und Rechnung.

Praxisbeispiel: Stuttgarter GmbH liefert Maschine FCA nach Frankreich

Ausgangssachverhalt

Die Muster Maschinenbau GmbH (Stuttgart, DE, USt-IdNr. DE123456789) verkauft eine CNC-Fräsmaschine für 80.000 EUR netto an die Dupont SAS (Lyon, Frankreich, USt-IdNr. FR987654321). Vereinbart ist: FCA Stuttgart Werk. Der von Dupont beauftragte Spediteur Kübler Logistics holt die Maschine am 15. März 2025 beim Werk in Stuttgart ab.

Ereignis Zeitpunkt Rechtliche Folge
Spediteur Kübler übernimmt Maschine am Stuttgarter Werk 15.03.2025, 10:00 Uhr Gefahrübergang auf Dupont SAS; Lieferpflicht der GmbH erfüllt
Umsatzsteuerlicher Lieferort Stuttgart (§ 3 Abs. 6 UStG); Lieferung steuerbar in Deutschland
Steuerfreiheit IG-Lieferung § 6a UStG: steuerfrei, sofern Nachweise erbracht (USt-IdNr. DE + FR, Gelangensbestätigung)
Umsatzrealisierung in der Buchführung 15.03.2025 Erlös 80.000 EUR; Gefahrübergang = Lieferung i.S.d. § 252 HGB
Rechnung Spätestens 15.04.2025 Ohne USt; Hinweis „steuerfreie IG-Lieferung gem. § 6a UStG“ und USt-IdNrn. beider Parteien

Buchungssatz bei der Muster Maschinenbau GmbH

Forderungen aus L&L (Dupont SAS) 80.000 EUR
    an Umsatzerlöse IG-Lieferung 80.000 EUR
(Buchung zum 15.03.2025; keine USt, da steuerfreie IG-Lieferung nach § 6a UStG)

Die GmbH muss die IG-Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) für März 2025 an das BZSt melden (§ 18a UStG). Voraussetzung: Die Gelangensbestätigung der Dupont SAS liegt vor, aus der hervorgeht, dass die Maschine in Frankreich eingegangen ist.

Praxis-Warnung: Fehlt die Gelangensbestätigung oder ist die USt-IdNr. des Abnehmers ungültig, versagt das Finanzamt die Steuerfreiheit. Die GmbH schuldet dann 19 % USt auf 80.000 EUR = 15.200 EUR – ohne Regressmöglichkeit gegen den Käufer, wenn der Kaufvertrag keine entsprechende Klausel enthält. FCA schützt hier, weil der CMR-Frachtbrief direkt beim Verkäufer vorliegt und die Nachweiskette lückenlos ist.

Bilanzierung und Umsatzrealisierung beim Gefahrübergang

Nach HGB-Grundsätzen – konkret dem Realisationsprinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB – dürfen Gewinne erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind. Bei Lieferverträgen gilt die Leistung als realisiert, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht auf den Käufer übergegangen ist. Bei FCA ist dieser Zeitpunkt exakt definiert: die Übergabe an den Frachtführer.

Das bedeutet für die Jahresabschlusserstellung der GmbH: Liegt das Wirtschaftsjahresende (z. B. 31.12.) zwischen Übergabe an den Frachtführer und Ankunft beim Käufer, ist der Umsatz dennoch im alten Jahr zu erfassen. Ware, die sich noch „auf dem Transportweg“ befindet und bereits an den Frachtführer übergeben wurde, ist bilanziell beim Käufer zu aktivieren (kein Umlaufvermögen mehr beim Verkäufer). Diese klare Stichtagsabgrenzung ist ein weiterer praktischer Vorteil von FCA gegenüber Klauseln mit spätem Gefahrübergang (z. B. DDP).

Für IFRS-bilanzierende Unternehmen (z. B. GmbH mit Konzernmutter) entspricht der FCA-Gefahrübergang dem Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtung nach IFRS 15 (Control-Transfer), was die Konsistenz zwischen handelsrechtlicher und internationaler Rechnungslegung vereinfacht.

FCA-Checkliste für GmbH-Geschäftsführer

  • Übergabeort in Kaufvertrag und Rechnung exakt benennen (z. B. „FCA Stuttgart, Musterstraße 1, 70173 Stuttgart“)
  • Ausfuhranmeldung (ATLAS) auf den Verkäufer (GmbH) als Ausführer ausstellen lassen
  • Elektronischen Ausgangsvermerk (EAV) für Drittland-Ausfuhren archivieren
  • USt-IdNr. des EU-Abnehmers vor Lieferung beim BZSt validieren (§ 18e UStG)
  • CMR-Frachtbrief oder Spediteursbescheinigung vom Frachtführer anfordern und archivieren
  • Gelangensbestätigung des EU-Abnehmers nach Warenerhalt einholen
  • Bei Akkreditivgeschäften: Bordkonnossement-Klausel nach Incoterms 2020 im Kaufvertrag vereinbaren
  • Buchung und Umsatzrealisierung zum Übergabedatum (nicht Rechnungsdatum) vornehmen
  • Zusammenfassende Meldung (ZM) fristgerecht beim BZSt einreichen
  • Vertragsklausel zu Regressmöglichkeit bei fehlenden Nachweisen mit dem Käufer vereinbaren

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Fazit: FCA Incoterms als Standard für exportierende GmbHs

FCA Incoterms ist aus gutem Grund die meistgenutzte Lieferbedingung im internationalen Warenverkehr. Die klare Regelung von Gefahrübergang und Kostenübergang am Übergabepunkt an den Frachtführer schafft Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien. Die 2020er-Neuerung zur Bordkonnossement-Ausstellung macht FCA auch für akkreditivfinanzierte Seefrachtgeschäfte vollständig praxistauglich.

Steuerlich ist FCA für deutsche GmbHs dem EXW eindeutig überlegen: Der Verkäufer führt die Ausfuhranmeldung selbst durch, hält die Nachweise für steuerfreie Ausfuhrlieferungen (§ 6 UStG) und innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG) in der eigenen Hand und minimiert so das Risiko nachträglicher Umsatzsteuerfestsetzungen durch das Finanzamt. Die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs entspricht dem handelsrechtlichen Realisationsprinzip und vereinfacht die Jahresabschlussabgrenzung erheblich. Wer als GmbH-Geschäftsführer international liefert, sollte FCA als Standardklausel in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Exportprozesse integrieren.

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Incoterms-Klauseln in der Ausgabe 2020

2020

Jahr der aktuellen Incoterms-Ausgabe (ICC)

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet FCA bei Incoterms?

FCA (Free Carrier) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an dem vereinbarten Ort an den vom Käufer benannten Frachtführer übergibt. Ab diesem Moment gehen Gefahr und Kosten auf den Käufer über. FCA gilt für alle Transportmittel und ist die meistgenutzte Incoterms-Klausel im internationalen Handel.

Wo liegt der Gefahrübergang bei FCA?

Der Gefahrübergang liegt genau bei der körperlichen Übergabe der Ware an den vom Käufer beauftragten Frachtführer am benannten Ort. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer das Transportrisiko vollständig.

Warum ist FCA umsatzsteuerlich besser als EXW?

Bei FCA führt der deutsche Verkäufer die Ausfuhranmeldung selbst durch und erhält den elektronischen Ausgangsvermerk (EAV) direkt. Damit kann er die Steuerfreiheit nach § 6 UStG (Ausfuhr) oder § 6a UStG (IG-Lieferung) lückenlos nachweisen. Bei EXW übernimmt der Käufer die Ausfuhranmeldung; der Verkäufer hat keinen direkten Zugriff auf die Nachweise und riskiert die Versagung der Steuerfreiheit.

Was hat sich bei FCA mit den Incoterms 2020 geändert?

Seit Incoterms® 2020 kann vertraglich vereinbart werden, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer nach dem Verladen ein Bordkonnossement (On-Board Bill of Lading) auszustellen. Damit ist FCA nun auch für Akkreditiv-finanzierte Seefrachtgeschäfte vollständig nutzbar.

Wann ist der Umsatz bei einer FCA-Lieferung in der Buchführung zu erfassen?

Der Umsatz ist zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs zu erfassen, also bei Übergabe der Ware an den Frachtführer. Das Rechnungsdatum ist für die Umsatzrealisierung nach § 252 HGB nicht maßgeblich. Liegt der Jahresabschluss-Stichtag zwischen Übergabe und Ankunft beim Käufer, ist der Erlös im alten Geschäftsjahr zu buchen.

Gilt FCA auch für Seefrachttransporte?

Ja, FCA gilt für alle Transportmittel inklusive Seefracht und Multimodal-Transport. Für reine Seefracht-Stückgutgeschäfte ohne Containerisierung sind jedoch FAS oder FOB spezialisierter. FCA ist bei containerisierter Seefracht (Übergabe im Container Terminal) die korrekte und seit Incoterms 2020 auch akkreditiv-taugliche Wahl.

Über Autor und fachliche Prüfung

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Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

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Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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