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13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogEORI-Nummer: Beantragen, prüfen und wann Ihre GmbH sie braucht

EORI-Nummer: Beantragen, prüfen und wann Ihre GmbH sie braucht

Veröffentlicht: 22.07.2026Aktualisiert: 22.07.2026Fachlich geprüft: 22.07.2026Lesezeit: ca. 9 Minuten

Wer als GmbH oder UG Waren aus Drittländern importiert oder in Drittländer exportiert, benötigt zwingend eine EORI-Nummer – ohne sie akzeptiert der Zoll keine Zollanmeldung. Der Antrag ist kostenlos, aber er muss rechtzeitig gestellt werden. Dieser Artikel erklärt, was die EORI-Nummer ist, wann Ihre GmbH sie braucht, wie Sie sie beim Zoll beantragen und wie Sie eine bestehende Nummer über die EU-Validierungsdatenbank prüfen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine EU-einheitliche Zollnummer, die jede GmbH oder UG benötigt, sobald sie auch nur eine einzige Zollanmeldung stellt – egal ob Import oder Export. Der kostenlose Antrag läuft über das Bürger- und Geschäftskundenportal der Generalzolldirektion (BuG-Portal). Die deutsche EORI-Nummer besteht aus dem Länderkürzel „DE“ gefolgt von bis zu 15 Ziffern. Sie ist nicht identisch mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und kann über die EORI-Validierungsdatenbank der EU-Kommission jederzeit geprüft werden.

Was ist eine EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine europaweit einheitliche Kennnummer für Wirtschaftsbeteiligte, die am Zollverkehr teilnehmen. Rechtsgrundlage ist Art. 9 des Unionszollkodex (UZK, Verordnung (EU) Nr. 952/2013) sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447. Seit dem 1. Juli 2009 ersetzte sie in Deutschland die frühere Zollnummer des Deutschen Zolltarifs.

Ziel der EORI ist die eindeutige Identifizierung aller am Zollverfahren beteiligten Personen – natürliche wie juristische – gegenüber den Zollbehörden der gesamten EU. Einmal registriert, gilt die Nummer in allen 27 Mitgliedstaaten; Sie müssen sie nicht in jedem Land neu beantragen.

Hinweis: Geltungsbereich

Die EORI-Nummer gilt EU-weit. Eine in Deutschland ausgestellte DE-EORI-Nummer kann also auch bei einer Zollanmeldung in den Niederlanden oder Belgien verwendet werden – zum Beispiel wenn Waren über den Hafen Rotterdam abgefertigt werden.

Wer braucht eine EORI-Nummer?

Grundsätzlich gilt: Jede juristische oder natürliche Person, die zollrechtliche Tätigkeiten ausübt, benötigt eine EORI-Nummer – und zwar bereits ab der ersten Zollanmeldung. Es gibt keine Mindestumsatz- oder Mengengrenze. Konkret trifft dies Ihre GmbH oder UG in folgenden Konstellationen:

  • Import von Waren aus Drittländern (z. B. China, USA, Türkei) – Einfuhranmeldung nach Art. 158 UZK
  • Export von Waren in Drittländer – Ausfuhranmeldung im ATLAS-Verfahren
  • Stellung von Versandverfahren (T1/T2) oder anderen besonderen Zollverfahren
  • Auftreten als indirekter Zollvertreter für andere Unternehmen
  • Nutzung von Zolllagern oder aktiver/passiver Veredelung
  • Einmalige Einfuhr oder Ausfuhr – auch ein einziger Vorgang begründet die Pflicht

Rein innergemeinschaftliche Warenströme (EU → EU) lösen keine EORI-Pflicht aus; hier greifen die Intrastat-Meldepflichten. Sobald jedoch auch nur eine Drittlandssendung hinzukommt, ist die EORI zwingend.

Aufbau der deutschen EORI-Nummer

Die deutsche EORI-Nummer folgt einem definierten Schema:

Bestandteil Beispiel Erläuterung
Länderkürzel DE ISO-3166-Alpha-2-Code des ausstellenden Mitgliedstaats
Numerischer Teil 123456789012345 Bis zu 15 Stellen; in Deutschland wird i. d. R. die Steuernummer des Unternehmens herangezogen

Die Gesamtlänge beträgt damit maximal 17 Zeichen (2 + 15). In Deutschland entspricht der numerische Teil häufig der beim Bundeszentralamt für Steuern geführten Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) bzw. wird aus der steuerlichen Registriernummer des Unternehmens abgeleitet. Wichtig: Die EORI-Nummer ist nicht identisch mit der W-IdNr. oder der USt-IdNr. – dazu mehr im Abschnitt EORI vs. USt-IdNr.

EORI-Nummer beantragen: Schritt für Schritt

Der Antrag ist für Unternehmen mit Sitz in der EU kostenfrei. Zuständige Behörde in Deutschland ist die Generalzolldirektion (GZD), Dienstsitz Bonn. Der gesamte Prozess läuft digital über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal) der Bundeszollverwaltung ab.

Voraussetzungen vor der Antragstellung

Ihre GmbH muss im Handelsregister eingetragen und steuerlich beim Finanzamt erfasst sein. Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse sowie ein ELSTER-Zertifikat oder ein BundID-Konto für die Authentifizierung im BuG-Portal.

Benötigte Angaben für GmbH/UG

Angaben zur juristischen Person

  • Vollständige Firma (Handelsregistername)
  • Rechtsform (GmbH / UG (haftungsbeschränkt))
  • Registergericht und HRB-Nummer
  • Anschrift des Sitzes / der Niederlassung
  • USt-IdNr. (falls vorhanden)
  • Steuernummer (vom zuständigen Finanzamt)
Angaben zum Antragsteller / Vertretungsberechtigten

  • Name des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • Funktion und Vertretungsbefugnis
  • Kontakt-E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Art der geplanten Zolltätigkeiten (Import/Export)

Antragsprozess im BuG-Portal

  1. Anmeldung im BuG-Portal unter zoll.de mit BundID oder ELSTER-Zertifikat.
  2. Formular „EORI-Nummer beantragen“ aufrufen und die oben genannten Unternehmensdaten eingeben.
  3. Angaben zum Tätigkeitsbereich (Zollverfahren, Import/Export) auswählen.
  4. Elektronische Signatur und Absenden; Eingangsbestätigung per E-Mail.
  5. Nach Bearbeitung durch die GZD: Zustellung der EORI-Nummer per Bescheid (ebenfalls digital im Portal).

Tipp für die Praxis

Drittstaaten-Unternehmen ohne EU-Niederlassung (z. B. eine US-Muttergesellschaft, die in Deutschland verzollen möchte) können die EORI ebenfalls bei der GZD beantragen, müssen aber einen in der EU ansässigen Zollvertreter benennen.

Bearbeitungsdauer und Fristen

Die GZD strebt eine Bearbeitungszeit von drei bis fünf Werktagen an. In Stoßzeiten (Jahresanfang, Messezeiten) kann es länger dauern. Eine gesetzlich normierte Maximalfrist existiert nicht.

Achtung – häufiger Fehler: Viele GmbHs beantragen die EORI erst, wenn die erste Sendung bereits im Hafen steht oder die Spedition die Nummer für die Zollanmeldung anfordert. Ohne EORI kann die Ware nicht zollamtlich gestellt werden; sie verbleibt im Zollgewahrsam, was Standgelder, Lagerkosten und im schlimmsten Fall Rückweisung der Sendung verursacht. Stellen Sie den Antrag, sobald der erste Importauftrag oder Exportauftrag absehbar ist – mindestens zwei Wochen im Voraus.

EORI-Nummer prüfen: EU-Validierungsdatenbank

Ob eine EORI-Nummer gültig und aktiv ist, können Sie – und Ihre Geschäftspartner – jederzeit kostenlos über die EORI-Validierungsdatenbank der EU-Kommission prüfen. Das Abfragesystem ist unter ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_validation.jsp erreichbar.

Die Datenbank gibt zurück:

  • Gültigkeitsstatus (valid / invalid)
  • Name des Inhabers (sofern nicht gesperrt)
  • Registrierungsland
  • Datum der Erstzulassung

Praktisch relevant ist die Prüfung insbesondere dann, wenn Sie als Lieferant oder Zollspediteur die EORI eines Kunden für eine Exportzollanmeldung benötigen, oder wenn Sie eine Zollvertretung übernehmen. Ungültige EORI-Nummern führen zu abgelehnten Zollanmeldungen in ATLAS.

EORI-Nummer vs. USt-IdNr.: zwei verschiedene Nummern

In der Praxis kommt es häufig zur Verwechslung zwischen EORI-Nummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Beide sind für den grenzüberschreitenden Handel relevant – verfolgen aber vollständig unterschiedliche Zwecke:

Merkmal EORI-Nummer USt-IdNr.
Rechtsgrundlage Art. 9 UZK (Zollrecht) § 27a UStG
Ausstellende Behörde (DE) Generalzolldirektion Bundeszentralamt für Steuern
Zweck Identifikation im Zollverfahren Steuerl. Identifikation im EU-Binnenmarkt (ig Lieferungen/Leistungen)
Format (DE) DE + bis zu 15 Ziffern DE + 9 Ziffern
Geltungsbereich Zollanmeldungen weltweit (EU-weit anerkannt) Innergemeinschaftliche Umsätze
Pflicht ab wann Erste Zollanmeldung Sobald ig Lieferungen/Leistungen

Für die umsatzsteuerliche Behandlung von Einfuhren – insbesondere den Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer – verweisen wir auf unseren detaillierten Artikel zur Einfuhrumsatzsteuer: Berechnung, Zahlung und Vorsteuerabzug. Dort finden Sie u. a. die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG für den Vorsteuerabzug aus dem Einfuhrumsatzsteuerbescheid.

EORI im Zielland bei DDP-Lieferungen

Eine besonders praxisrelevante Konstellation betrifft DDP-Lieferungen (Delivered Duty Paid, Incoterms® 2020). Hier übernimmt der Verkäufer die Einfuhrverzollung im Bestimmungsland – inklusive Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer. Für eine GmbH mit Sitz in Deutschland, die Waren nach Großbritannien, in die Schweiz oder in die USA liefert, bedeutet das:

  • Die GmbH muss in dem jeweiligen Drittland als Importeur auftreten.
  • Für die Einfuhranmeldung im Zielland wird die dortige Wirtschaftsbeteiligten-Kennnummer benötigt – in der EU wäre das die EORI, in Großbritannien die EORI (GB), in der Schweiz die MwSt-Nummer / UID.
  • Innerhalb der EU: Verzollt eine deutsche GmbH Waren in Belgien oder Frankreich (DDP), kann sie ihre deutsche DE-EORI-Nummer verwenden – die EU-weite Geltung erlaubt das.
  • Nach dem Brexit: Für Lieferungen nach Großbritannien ist eine separate GB-EORI-Nummer erforderlich, die über die britische Zollbehörde HMRC beantragt wird. Die DE-EORI ist dort nicht gültig.

Haftungshinweis DDP: Viele GmbHs vereinbaren DDP-Konditionen, ohne vorab zu prüfen, ob sie im Zielland überhaupt als Importeur zugelassen werden können. Insbesondere in Nicht-EU-Ländern ist die steuerliche Registrierung Voraussetzung. Ohne EORI bzw. vergleichbare Kennnummer im Zielland ist DDP faktisch nicht lieferbar – was zu erheblichen Lieferverzögerungen und vertraglichen Haftungsrisiken führt. Weiterführende steuerliche Aspekte der steuerfreien Ausfuhrlieferung finden Sie in unserem Artikel zur steuerfreien Ausfuhrlieferung ins Drittland nach § 4 Nr. 1a UStG.

Praxisbeispiel: Maschinenhändler-GmbH

Die TechMach GmbH (Sitz Frankfurt, gegründet 2023) handelt mit Industriefräsen. Bisher bezog sie alle Maschinen von einem Zulieferer in Polen (EU-Binnenmarkt, keine Zollanmeldung nötig). Ab Januar 2025 will die GmbH erstmals Fräsen direkt aus der Volksrepublik China importieren – Warenwert je Sendung ca. 85.000 EUR, CIF Hamburg.

Schritt 1: EORI rechtzeitig beantragen

Der Geschäftsführer erkennt beim Vertragsabschluss im Oktober 2024, dass noch keine EORI vorliegt. Er meldet sich im BuG-Portal an, trägt HRB-Nummer, Steuernummer und die geplanten Zolltätigkeiten (Import aus Drittland, Tarifkapitel 84) ein und sendet den Antrag ab. Zwei Wochen später: Zustellung der EORI-Nummer DE987654321000001.

Schritt 2: Prüfung der Nummer

Der beauftragte Zollspediteur prüft die Nummer über die EU-Validierungsdatenbank – Status: valid. Damit kann die Einfuhranmeldung in ATLAS gestellt werden.

Schritt 3: Zollabwicklung und EUSt

Bei der Einfuhranmeldung fallen an:

Position Berechnung Betrag
Zollwert (CIF-Preis) Rechnungswert + Fracht + Versicherung 85.000 EUR
Einfuhrzoll (Tarifnr. 8457 10 10 00, Drittlandszollsatz 2,7 %) 85.000 × 2,7 % 2.295 EUR
Bemessungsgrundlage EUSt 85.000 + 2.295 87.295 EUR
Einfuhrumsatzsteuer (19 %) 87.295 × 19 % 16.586,05 EUR

Die EUSt von 16.586,05 EUR ist als Vorsteuer abzugsfähig (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG), sofern die Maschinen für steuerpflichtige Ausgangsumsätze der TechMach GmbH verwendet werden und der Einfuhrumsatzsteuerbescheid vorliegt. Details zur Berechnung und zum Vorsteuerabzug der EUSt siehe Einfuhrumsatzsteuer: Berechnung, Zahlung und Vorsteuerabzug.

Buchungssatz – Einfuhrumsatzsteuer (Zahlung und Vorsteuererfassung):
Einfuhrumsatzsteuer (VSt) 16.586,05 EUR an Verbindlichkeiten gegenüber Zoll 16.586,05 EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Zoll 16.586,05 EUR an Bank 16.586,05 EUR

Schritt 4: Folgeauftrag unter DDP nach Österreich

Die TechMach GmbH liefert eine der Fräsen an einen österreichischen Kunden unter DDP-Konditionen (Bestimmungsort Wien). Da Österreich EU-Mitglied ist, kann die DE-EORI-Nummer auch für eine eventuelle Zollanmeldung in Österreich genutzt werden. Eine separate österreichische Kennnummer ist nicht erforderlich.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1 – Antrag erst bei der Ware im Hafen: Die häufigste und teuerste Fehlerkette. Ohne EORI keine Zollanmeldung, ohne Zollanmeldung keine Überführung in den freien Verkehr. Ware verbleibt im Zollgewahrsam, Standgeld läuft. Lösung: EORI beantragen, bevor der erste Bestellvertrag unterzeichnet wird.

Fehler 2 – EORI mit USt-IdNr. verwechseln: Beide Nummern sind verschieden. Die USt-IdNr. beginnt mit „DE“ und hat 9 Stellen; die EORI hat bis zu 17 Zeichen. Im Zollformular das falsche Feld befüllen führt zu Ablehnungen.

Fehler 3 – DDP-Lieferung in Drittland ohne dortige EORI: Eine DE-EORI gilt nur in der EU. Für Lieferungen nach GB, Schweiz, USA etc. unter DDP-Konditionen ist eine länderspezifische Registrierung erforderlich. Ohne diese ist die GmbH als Importeur im Zielland rechtlich nicht handlungsfähig.

Fehler 4 – EORI-Nummer des Spediteurs angeben: Der Spediteur kann als direkter oder indirekter Zollvertreter auftreten. Bei indirekter Vertretung handelt er im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Auftraggebers – die Zollschuld trifft dann beide gesamtschuldnerisch. Klären Sie die Art der Vertretung vorab vertraglich.

  • EORI mindestens zwei Wochen vor der ersten Zollanmeldung beantragen
  • EORI-Nummer über EU-Validierungsdatenbank auf Gültigkeit prüfen
  • Bei DDP-Aufträgen ins Nicht-EU-Ausland frühzeitig lokale Registrierungspflichten klären
  • EORI und USt-IdNr. in der Buchhaltungssoftware klar trennen und getrennt hinterlegen
  • Änderungen (Adresse, Geschäftsführerwechsel) der GZD unverzüglich mitteilen – Pflicht nach Art. 9 Abs. 2 UZK

Fazit

Die EORI-Nummer ist das zollrechtliche Eintrittsdokument für jede GmbH oder UG im internationalen Warenverkehr mit Drittländern – ob für einen einmaligen Import oder als Dauerimporteur. Der Antrag ist kostenfrei und läuft vollständig digital über das BuG-Portal der Generalzolldirektion ab; die Bearbeitungszeit beträgt wenige Werktage. Entscheidend ist die rechtzeitige Beantragung, bevor die erste Sendung unterwegs ist. Sie ist weder eine USt-IdNr. noch ersetzt sie diese – beide Nummern erfüllen unterschiedliche Funktionen im Steuer- bzw. Zollrecht. Bei DDP-Lieferungen in Drittstaaten ist zudem eine separate EORI oder vergleichbare Kennnummer im Zielland unabdingbar.

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0 EUR

Kosten der EORI-Beantragung

3–5 Werktage

Typische Bearbeitungsdauer GZD

17 Zeichen

Maximale Länge DE-EORI (DE + 15 Stellen)

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine EORI-Nummer und wozu brauche ich sie?

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine EU-weit gültige Zollkennnummer nach Art. 9 UZK. Jede GmbH oder UG benötigt sie, sobald sie auch nur eine einzige Zollanmeldung stellt – egal ob Import oder Export in/aus Drittländern.

Wie beantrage ich die EORI-Nummer für meine GmbH?

Der Antrag ist kostenlos und läuft digital über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal) der Generalzolldirektion. Sie benötigen Handelsregisterdaten, Steuernummer und Angaben zur geplanten Zolltätigkeit. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei bis fünf Werktage.

Ist die EORI-Nummer dasselbe wie die USt-IdNr.?

Nein. Beide Nummern sind vollständig verschieden. Die EORI (DE + bis zu 15 Stellen) dient der Identifikation im Zollverfahren und wird von der Generalzolldirektion vergeben. Die USt-IdNr. (DE + 9 Stellen) dient der umsatzsteuerlichen Identifikation im EU-Binnenmarkt und wird vom Bundeszentralamt für Steuern ausgestellt.

Brauche ich für DDP-Lieferungen nach Großbritannien eine eigene GB-EORI?

Ja. Die deutsche DE-EORI gilt nur innerhalb der EU. Für Lieferungen nach Großbritannien unter DDP-Konditionen (Verkäufer übernimmt Einfuhrverzollung) ist eine separate GB-EORI bei der britischen Zollbehörde HMRC zu beantragen.

Ab wann muss meine GmbH eine EORI-Nummer haben?

Die EORI-Nummer muss vorliegen, bevor die erste Zollanmeldung gestellt wird. Es gibt keine Umsatz- oder Mengenschwelle – auch eine einmalige Einfuhr oder Ausfuhr begründet die Pflicht. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor der ersten Sendung gestellt werden.

Ab wann muss meine GmbH eine EORI-Nummer haben?

Die EORI-Nummer muss vorliegen, bevor die erste Zollanmeldung gestellt wird. Es gibt keine Umsatz- oder Mengenschwelle – auch eine einmalige Einfuhr oder Ausfuhr begründet die Pflicht. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor der ersten Sendung gestellt werden.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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