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11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogEinkommensnachweis auf Englisch: Income Proof für internationale Zwecke

Einkommensnachweis auf Englisch: Income Proof für internationale Zwecke

Veröffentlicht: 22.07.2026Aktualisiert: 22.07.2026Fachlich geprüft: 22.07.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Wer als GmbH-Geschäftsführer oder Selbstständiger ins Ausland zieht, eine Wohnung in London mietet oder ein Bankkonto in den USA eröffnet, steht schnell vor einem bürokratischen Problem: Die deutsche Einkommensbescheinigung existiert in der anglophonen Welt so nicht. Dieser Artikel erklärt, welche englischen Entsprechungen es gibt, warum es kein 1:1-Pendant gibt und wie ein Steuerberater eine international verwertbare Bescheinigung aufbereitet.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Ein Einkommensnachweis auf Englisch wird international meist als proof of income, certificate of earnings oder income statement bezeichnet. Ein direktes deutsches Pendant existiert nicht, weil das deutsche Steuer- und Gesellschaftsrecht eigene Dokumente kennt (Einkommensteuerbescheid, Gehaltsbescheinigung, Steuerberater-Bescheinigung). Für internationale Zwecke – Visum, ausländische Bank, Vermieter im Ausland – empfiehlt sich eine zweisprachige Steuerberater-Bescheinigung, die die relevanten Einkommensgrößen nach deutschem Recht erklärt und in englischer Sprache zusammenfasst.

Englische Begriffe: proof of income, certificate of earnings & Co.

Im angelsächsischen Rechtsraum gibt es mehrere gebräuchliche Begriffe, die je nach Kontext und Land unterschiedlich eingesetzt werden. Eine pauschale Übersetzung greift zu kurz – wer den falschen Begriff verwendet, riskiert Missverständnisse gegenüber ausländischen Behörden oder Banken.

Proof of income

Der weiteste Begriff; bezeichnet jeden Nachweis über erzielte Einkünfte. Wird von US-amerikanischen, britischen und australischen Vermietern sowie Banken verwendet. Umfasst Lohnabrechnungen, Steuerbescheide und Bankkontoauszüge.

Certificate of earnings

Eher formelles Dokument, das ein Arbeitgeber oder ein Steuerberater ausstellt. Betont den Charakter einer offiziellen Bestätigung. Häufig im britischen und Commonwealth-Raum verlangt.

Income statement / Statement of income

Achtung: Im Unternehmenskontext bezeichnet income statement die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV). Im persönlichen Kontext meint es dagegen eine Übersicht über persönliche Einkünfte. Der Begriff ist daher für GmbH-Geschäftsführer besonders missverständlich.

Tax assessment notice

Die englische Bezeichnung für den deutschen Einkommensteuerbescheid. Viele ausländische Behörden und Banken akzeptieren diesen als belastbaren Einkommensnachweis, sofern er durch eine apostillierte Übersetzung begleitet wird.

Hinweis zur Terminologie

Britische, US-amerikanische und australische Institutionen verwenden dieselben englischen Begriffe, meinen aber teils unterschiedliche Dokumente. Klären Sie vor der Einreichung immer, welche konkreten Informationen (Bruttoeinkommen, Nettoeinkommen, steuerliches Einkommen) die anfragende Stelle benötigt.

Warum es kein 1:1-Pendant gibt

Das deutsche Steuerrecht und das angelsächsische Steuerrecht basieren auf grundlegend verschiedenen Konzepten. In Deutschland unterscheidet das Einkommensteuergesetz (§ 2 EStG) sieben Einkunftsarten – darunter Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb und aus Kapitalvermögen. Diese Differenzierung ist einem angelsächsischen System, das vor allem zwischen employment income, self-employment income und investment income unterscheidet, fremd.

Hinzu kommt die Trennung zwischen der steuerrechtlichen Person und der Kapitalgesellschaft. Ein GmbH-Geschäftsführer, der sein Gehalt nach § 35 GmbHG bezieht und gleichzeitig als Gesellschafter Gewinnausschüttungen erhält, hat de facto zwei Einkommensquellen – die in einem einzigen angelsächsischen proof of income-Dokument kaum trennscharf abgebildet werden können.

Schließlich fehlt im angelsächsischen Raum das Konzept des deutschen Einkommensteuerbescheids als behördliches Dokument mit Rechtskraft. In den USA etwa werden Steuererklärungen (tax returns) beim IRS eingereicht, aber ein behördlicher Bescheid, der dem deutschen Pendant entspricht, wird nicht generiert – die Steuererklärung ist gleichzeitig die Festsetzung. Diese konzeptionelle Lücke macht die Übertragung so schwierig.

Welche deutschen Dokumente akzeptiert werden

Ausländische Banken, Botschaften und Vermieter akzeptieren erfahrungsgemäß folgende deutsche Dokumente – vorausgesetzt, sie liegen in beglaubigter Übersetzung vor:

Deutsches Dokument Englische Bezeichnung Typischer Verwendungszweck
Einkommensteuerbescheid Tax assessment notice / Income tax assessment Visum, Bankkonto, Immobilienkauf
Gehaltsabrechnung (letzte 3 Monate) Pay slips / Payroll statements Mietvertrag, Konsumentenkreditantrag
Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers Certificate of employment & earnings Visum, Mietvertrag
Steuerberater-Bescheinigung Accountant’s letter / CPA letter Selbstständige, GmbH-GF ohne festes Gehalt
Jahresabschluss (§ 242 HGB) Annual financial statements Unternehmensfinanzierungen, Banken
BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) Management accounts / Monthly profit & loss report Laufende Kreditentscheidungen

Für GmbH-Geschäftsführer, die eine Einkommensbescheinigung benötigen, ist es entscheidend, zwischen dem persönlichen Einkommen (Geschäftsführergehalt, Ausschüttungen) und den Ergebnissen der Gesellschaft zu unterscheiden. Ausländische Stellen verwechseln häufig den Unternehmensgewinn mit dem persönlichen Einkommen des Geschäftsführers – ein Fehler, der sowohl zu Überschätzungen als auch zu Ablehnung führen kann.

Die Steuerberater-Bescheinigung international aufbereitet

Für Selbstständige und GmbH-Geschäftsführer ohne reguläre Gehaltsabrechnung – oder mit einer, die das Gesamtbild nicht vollständig widerspiegelt – ist die Steuerberater-Bescheinigung das wichtigste Instrument. Im angelsächsischen Raum entspricht sie dem accountant’s letter oder CPA letter (Certified Public Accountant), also einer formellen Bescheinigung eines zugelassenen Steuerberaters.

Inhaltliche Anforderungen

Eine international verwertbare Steuerberater-Bescheinigung sollte folgende Elemente enthalten:

  • Briefkopf des Steuerberaters mit vollständiger Adresse, Steuerberaternummer und Berufsbezeichnung (German Certified Tax Advisor / Steuerberater)
  • Identifikation des Mandanten: Name, Adresse, ggf. Steuer-ID
  • Einkommenszeitraum: Angabe der betrachteten Steuerjahre (mindestens die letzten zwei abgeschlossenen Veranlagungszeiträume)
  • Art der Einkünfte: Klare Benennung, ob es sich um Geschäftsführergehalt (managing director’s salary), Gewinnausschüttungen (profit distributions / dividends) oder selbstständige Tätigkeit (self-employment income) handelt
  • Brutto- und Nettobetrag: In Euro, ggf. mit durchschnittlichem Jahresbetrag
  • Verweis auf das Steuerrecht: Kurze Erläuterung, dass die Einkommensermittlung nach dem deutschen EStG erfolgte
  • Hinweis auf Kontinuität: Erklärung, ob das Einkommen als dauerhaft stabil einzuschätzen ist (wichtig für Vermieter und Banken)
  • Unterschrift und Datum

Wichtig: Keine Apostille automatisch

Eine Steuerberater-Bescheinigung ist kein behördliches Dokument und kann daher grundsätzlich nicht apostilliert werden. Manche Länder verlangen jedoch eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Steuerberaters oder eine vereidigte Übersetzung (certified translation). Klären Sie diese Anforderung vorab mit der empfangenden Institution.

Zweisprachige Aufbereitung

Die Praxis zeigt, dass zweisprachige Dokumente (Deutsch/Englisch) von ausländischen Stellen in der Regel besser akzeptiert werden als rein englischsprachige Übersetzungen. Durch die parallele Darstellung kann die Gegenseite die Authentizität des Originals prüfen, ohne auf eine externe Übersetzung angewiesen zu sein. Steuerberater, die regelmäßig international tätige Mandanten betreuen, halten hierfür Standardvorlagen vor.

Besonderheiten für GmbH-Geschäftsführer

Der GmbH-Geschäftsführer nimmt eine Doppelrolle ein: Er ist einerseits Organ der Gesellschaft nach § 35 GmbHG, andererseits Einkommensbezieher. Für den internationalen Einkommensnachweis müssen beide Ebenen sauber voneinander getrennt werden.

Gehalt aus dem Anstellungsvertrag: Das Geschäftsführergehalt ist steuerlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 19 EStG. Es erscheint auf der Lohnabrechnung und wird mit dem Lohnsteuerabzug belastet. International lässt es sich gut als employment income / managing director’s salary kommunizieren – mit den entsprechenden Pay Slips als Beleg.

Gewinnausschüttungen: Ausschüttungen nach § 29 GmbHG sind steuerlich Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer und tauchen auf dem Einkommensteuerbescheid auf, nicht aber auf der Gehaltsabrechnung. Ausländische Stellen verstehen diese Einkommensquelle häufig nicht intuitiv – hier ist eine erläuternde Steuerberater-Bescheinigung unerlässlich.

Gesellschafterdarlehen: Rückzahlungen aus Gesellschafterdarlehen sind kein Einkommen und dürfen keinesfalls in einem Einkommensnachweis ausgewiesen werden. Dieser Fehler wird gelegentlich gemacht, wenn Mandanten versuchen, ihren Lebensstandard nachzuweisen.

Praxisbeispiel: GmbH-GF mit Visumsantrag USA

Herr M. ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen UG (haftungsbeschränkt), die er in eine GmbH umwandeln möchte. Er beantragt ein US-Investorenvisum (EB-5 bzw. E-2) und muss seiner Bearbeitungsstelle einen proof of income für die vergangenen drei Jahre vorlegen.

Ausgangslage

Jahresgehalt GF-Vertrag: 72.000 € brutto
Gewinnausschüttung 2023: 45.000 € (nach KSt/SolZ auf Gesellschaftsebene)
Einkommensteuerbescheid 2023: liegt vor
Jahresabschluss 2023 nach HGB: testiert vom Steuerberater

Der Steuerberater erstellt folgendes Dokumentenpaket:

  1. Zweisprachige Steuerberater-Bescheinigung (DE/EN): Bestätigt das Gehalt als managing director’s salary (§ 19 EStG) und die Ausschüttung als profit distribution (§ 20 EStG, § 29 GmbHG). Gesamteinkommen auf persönlicher Ebene: 117.000 € brutto.
  2. Kopie des Einkommensteuerbescheids 2023 mit vereidigter englischer Übersetzung (certified translation of income tax assessment notice).
  3. Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate mit englischer Kurzerläuterung der Spaltenbezeichnungen.
  4. Jahresabschluss 2023 als annual financial statements pursuant to § 242 HGB – als Beleg für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Gesellschaft.

Das Ergebnis: Die US-Behörde erhält ein kohärentes Bild des persönlichen Einkommens, das klar von der Unternehmensebene getrennt ist. Rückfragen können auf der Basis des zweisprachigen Accountant’s Letter unmittelbar beantwortet werden.

Buchungshinweis: Kosten für die Erstellung der internationalen Steuerberater-Bescheinigung sowie der Übersetzungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, sofern ein betrieblicher Veranlassungszusammenhang besteht (§ 4 Abs. 4 EStG) – z. B. bei Visumsantrag für eine Geschäftsreise oder Unternehmensgründung im Ausland.

Checkliste: Unterlagen für den internationalen Einkommensnachweis

  • Einkommensteuerbescheide der letzten 2–3 Veranlagungszeiträume (mit vereidigter Übersetzung)
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 3–12 Monate (je nach Anforderung der Gegenstelle)
  • Zweisprachige Steuerberater-Bescheinigung mit Erläuterung der Einkunftsarten
  • Aktueller Handelsregisterauszug der GmbH (englisch: commercial register extract) – nicht älter als 3 Monate
  • Gesellschaftsvertrag / Satzung (englisch: articles of association) – falls Gesellschafterstellung nachzuweisen ist
  • Jahresabschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres nach HGB
  • Kontoauszüge der letzten 3–6 Monate (persönliches Konto)
  • Apostille oder notarielle Beglaubigung – sofern vom Empfängerland gefordert
  • Vereidigte Übersetzung aller behördlichen Dokumente

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Fehler 1: Unternehmensgewinn als persönliches Einkommen deklarieren

Besonders bei Alleingesellschafter-Geschäftsführern entsteht die Versuchung, den Jahresüberschuss der GmbH als persönliches Einkommen auszuweisen. Das ist falsch: Der Gewinn gehört der Gesellschaft, nicht dem Geschäftsführer persönlich. Erst nach einem Ausschüttungsbeschluss gemäß § 29 GmbHG und dem Zufluss beim Gesellschafter handelt es sich um persönliches Einkommen. Ausländische Banken und Botschaften entdecken diese Verwechslung erfahrungsgemäß und lehnen den Antrag ab.

Fehler 2: Veraltete oder unvollständige Dokumente

Ein Einkommensteuerbescheid aus einem drei Jahre zurückliegenden Veranlagungszeitraum sagt wenig über die aktuelle Einkommenssituation aus. Für Visa-Anträge verlangen die meisten Botschaften Nachweise der letzten zwei bis drei Jahre. Ergänzen Sie ältere Bescheide stets durch aktuelle Gehaltsabrechnungen oder eine aktuelle Steuerberater-Bescheinigung.

Fehler 3: Maschinelle Übersetzungen ohne Zertifizierung

Übersetzungen aus DeepL oder Google Translate sind für behördliche Zwecke grundsätzlich nicht ausreichend. Die meisten Botschaften und ausländischen Finanzinstitutionen verlangen certified translations durch vereidigte Übersetzer. Nicht zertifizierte Übersetzungen werden ohne Prüfung des Inhalts zurückgewiesen.

Fehler 4: Falschen englischen Begriff verwenden

Wer bei einer US-Botschaft einen income statement einreicht und dabei den Jahresabschluss der GmbH meint, sorgt für Verwirrung. Achten Sie auf den Kontext: Im persönlichen Einkommensnachweis-Kontext ist proof of income oder certificate of earnings der korrekte Begriff; der income statement bleibt dem Jahresabschluss vorbehalten.

Digitale Lösung für Geschäftsführer

Wer regelmäßig internationale Einkommensnachweise benötigt, profitiert von einer strukturierten digitalen Buchhaltungslösung, die jederzeit aktuelle BWA, Jahresabschlüsse und Gehaltsabrechnungen bereithält. Testen Sie den Demo-Zugang von onlinebilanz.de oder nutzen Sie den Kostenrechner, um den passenden Leistungsumfang zu ermitteln.

Fazit

Ein Einkommensnachweis auf Englisch ist kein Standarddokument, das man schlicht übersetzt – es ist ein maßgeschneidertes Dokument, das die Eigenheiten des deutschen Steuer- und Gesellschaftsrechts für internationale Adressaten verständlich macht. Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet das: saubere Trennung zwischen Gehalt, Ausschüttung und Unternehmensgewinn, zweisprachige Steuerberater-Bescheinigung sowie vereidigte Übersetzungen aller behördlichen Dokumente. Wer diese Anforderungen kennt und früh plant, vermeidet teure Verzögerungen bei Visumsanträgen, Bankkontoöffnungen oder internationalen Mietverträgen.

7 Einkunftsarten

nach § 2 EStG (DE)

3 Einkommensarten

employment, self-employment, investment (UK/US)

Häufig gestellte Fragen

Was ist die englische Übersetzung von Einkommensnachweis?

Die gebräuchlichsten englischen Entsprechungen sind „proof of income", „certificate of earnings" und „income verification letter". Der richtige Begriff hängt vom jeweiligen Empfänger und Land ab – für behördliche Zwecke ist „certificate of earnings" oft formeller und akzeptierter.

Welche Dokumente akzeptieren ausländische Banken als Einkommensnachweis?

Ausländische Banken akzeptieren in der Regel Einkommensteuerbescheide mit vereidigter Übersetzung, aktuelle Gehaltsabrechnungen sowie eine Steuerberater-Bescheinigung (accountant's letter). Ergänzend werden oft Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate verlangt.

Kann ein GmbH-Geschäftsführer den Unternehmensgewinn als persönliches Einkommen nachweisen?

Nein. Der Jahresüberschuss der GmbH ist Vermögen der Gesellschaft, nicht des Geschäftsführers. Als persönliches Einkommen gilt nur das vertraglich vereinbarte Geschäftsführergehalt sowie beschlossene und zugeflossene Gewinnausschüttungen nach § 29 GmbHG.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung eines Einkommensteuerbescheids?

Die Kosten für eine vereidigte Übersetzung (certified translation) eines Einkommensteuerbescheids liegen in Deutschland typischerweise zwischen 80 und 250 Euro je nach Umfang und Anbieter. Die Kosten sind ggf. als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Brauche ich eine Apostille für eine Steuerberater-Bescheinigung?

Nein – eine Steuerberater-Bescheinigung ist kein behördliches Dokument und kann nicht apostilliert werden. Manche Länder verlangen stattdessen eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Steuerberaters. Behördliche Dokumente wie der Einkommensteuerbescheid können hingegen apostilliert werden.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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