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Fabian Klement
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

8–13 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Offenlegung

Jahresabschluss Offenlegung 2026: Unternehmensregister Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt seit August 2022 ausschließlich über das Unternehmensregister – nicht mehr über den Bundesanzeiger. Welche Pflichten, Fristen und Formatvorgaben gelten 2026 für GmbH, UG und AG? Dieser Leitfaden erklärt die gesetzlichen Anforderungen nach HGB und zeigt, wie die digitale Übermittlung an das Unternehmensregister rechtssicher funktioniert. Dabei sollten Unternehmen auch die Kosten der Jahresabschluss-Offenlegung berücksichtigen, um das Budget entsprechend zu planen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister. Kapitalgesellschaften müssen innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB) Bilanz, GuV und weitere Unterlagen einreichen. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Offenlegungspflicht im Unternehmensregister seit DiRUG 2022

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 hat sich die Offenlegungspraxis grundlegend geändert. Die Einreichung des Jahresabschlusses erfolgt seitdem ausschließlich über das Unternehmensregister.

Der Bundesanzeiger fungiert nur noch als technische Plattform für die Datenübermittlung, ist aber nicht mehr die rechtlich maßgebliche Offenlegungsstelle. Alle Veröffentlichungen werden zentral im Unternehmensregister gespeichert und dort öffentlich zugänglich gemacht.

Diese Änderung betrifft alle Kapitalgesellschaften in Deutschland: GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG müssen ihre Jahresabschlüsse digital einreichen. Die Offenlegung dient der wirtschaftlichen Transparenz und ermöglicht Geschäftspartnern, Kreditgebern und der Öffentlichkeit Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

Hinweis

Wichtig: Veröffentlichungen, die vor dem 01.08.2022 über den Bundesanzeiger erfolgten, bleiben dort archiviert. Für alle Geschäftsjahre ab 2022 gilt jedoch ausschließlich das Unternehmensregister als Offenlegungsplattform.

Gesetzliche Grundlagen nach HGB

Die Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften ergibt sich aus den §§ 325 bis 329 HGB. Diese Vorschriften regeln detailliert, welche Unterlagen in welcher Form und innerhalb welcher Fristen eingereicht werden müssen.

§ 325 HGB normiert die grundsätzliche Offenlegungspflicht und die 12-Monats-Frist. § 326 HGB definiert Größenabhängige Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften. § 327 HGB regelt die Offenlegung des Konzernabschlusses.

Ergänzend sind die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG zu beachten: Kleine Gesellschaften haben 11 Monate, mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate Zeit zur Feststellung des Jahresabschlusses nach Ablauf des Geschäftsjahres.

Paragraf Regelungsinhalt
§ 325 HGB Offenlegungspflicht und Frist (12 Monate)
§ 326 HGB Größenabhängige Erleichterungen
§ 327 HGB Konzernabschluss-Offenlegung
§ 335 HGB Ordnungsgeldverfahren (500–25.000 €)
§ 42a GmbHG Feststellungsfristen (8 oder 11 Monate)
§ 267 HGB Definition der Größenklassen

Welche Unternehmen sind zur Offenlegung verpflichtet?

Die Offenlegungspflicht betrifft grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe oder Tätigkeit. Maßgeblich ist die Rechtsform, nicht die wirtschaftliche Bedeutung.

Verpflichtet sind: GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt), AG (Aktiengesellschaft), SE (Societas Europaea), KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) sowie weitere Kapitalgesellschaften nach § 264a HGB wie bestimmte Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter.

Achtung

Achtung für Personengesellschaften: Auch GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG können nach § 264a HGB offenlegungspflichtig sein, wenn keine natürliche Person persönlich haftet. In diesem Fall gelten dieselben Anforderungen wie für Kapitalgesellschaften.

Nicht betroffen sind Einzelunternehmen, GbR oder klassische OHG/KG mit natürlichen Personen als Vollhaftern, sofern keine Kapitalgesellschaft beteiligt ist.

Fristen und Termine für das Geschäftsjahr 2025

Für Geschäftsjahre, die dem Kalenderjahr entsprechen (Bilanzstichtag 31.12.2025), gelten folgende Fristen im Jahr 2026:

31.12.2025

Bilanzstichtag

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

31.12.2026

Späteste Offenlegung

Vor der Offenlegung muss der Jahresabschluss festgestellt sein. Hierfür gelten nach § 42a GmbHG unterschiedliche Fristen je nach Unternehmensgröße:

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Frist bis: 30.11.2026
  • Anschließend Offenlegung bis 31.12.2026

Mittelgroße und große Gesellschaften

  • Frist bis: 31.08.2026
  • Mehr Zeitpuffer bis zur Offenlegung
  • Prüfungspflicht zu beachten

„Viele Unternehmen unterschätzen den Zeitbedarf zwischen Feststellung und Offenlegung. Eine frühzeitige Planung der Gesellschafterversammlung und digitale Prozesse sind entscheidend, um die 12-Monats-Frist sicher einzuhalten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft gemäß § 267 HGB. Grundsätzlich gehören zum Jahresabschluss die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen und offenlegen. Große Gesellschaften sind außerdem zur Erstellung und Veröffentlichung eines Lageberichts verpflichtet (§ 264 Abs. 1 HGB).

  • Bilanz (§ 266 HGB) – Pflicht für alle Größenklassen
  • Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) – Pflicht für alle
  • Anhang (§ 284 HGB) – ab mittelgroß verpflichtend
  • Lagebericht (§ 289 HGB) – nur große Kapitalgesellschaften
  • Bestätigungsvermerk – bei Prüfungspflicht (ab mittelgroß)
  • Ergebnisverwendungsbeschluss – falls Gewinnausschüttung
  • Gesellschafterliste – in bestimmten Konstellationen

Alle Unterlagen müssen in einem strukturierten elektronischen Format (XHTML oder ESEF bei kapitalmarktorientierten Unternehmen) eingereicht werden. PDF-Dateien sind nur noch als Ergänzung zulässig, nicht als alleiniges Format.

Größenklassen und Offenlegungserleichterungen nach § 267 HGB

Die Einteilung in Größenklassen erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl. Werden zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten, erfolgt ein Größenklassenwechsel.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6,0 Mio. € ≤ 12,0 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20,0 Mio. € ≤ 40,0 Mio. € ≤ 250
Groß > 20,0 Mio. € > 40,0 Mio. € > 250

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen und auf die Veröffentlichung der GuV vollständig verzichten. Der Anhang kann ebenfalls entfallen, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

Kleine Gesellschaften

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB
  • Keine GuV-Offenlegung nötig
  • Kein Anhang erforderlich
  • Keine Prüfungspflicht

Mittelgroße Gesellschaften

  • Vollständige Bilanz
  • Verkürzte GuV möglich
  • Anhang erforderlich
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Große Gesellschaften

  • Bilanz vollständig
  • GuV vollständig
  • Anhang und Lagebericht
  • Prüfung verpflichtend

Digitale Einreichung: Technische Anforderungen und Formate

Die Einreichung beim Unternehmensregister erfolgt ausschließlich elektronisch über die Schnittstelle des Betreibers (Bundesanzeiger Verlag). Dabei sind strenge technische und formale Vorgaben einzuhalten.

Seit DiRUG müssen Jahresabschlüsse in einem strukturierten elektronischen Format übermittelt werden. Akzeptiert wird XHTML-Format gemäß ESEF-Taxonomie (European Single Electronic Format) für kapitalmarktorientierte Unternehmen oder herkömmliches strukturiertes XHTML für nicht-kapitalmarktorientierte Gesellschaften.

Hinweis

Technische Voraussetzungen: Die Übermittlung erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein Organisationszertifikat. Ohne gültige Signatur wird die Einreichung abgelehnt. OnlineBilanz.de übernimmt die gesamte technische Abwicklung inklusive Signatur und Formatierung.

Die Unterlagen werden nach erfolgreicher Einreichung maschinell geprüft. Dabei werden formale Fehler, fehlende Pflichtangaben oder ungültige Formate erkannt und zurückgewiesen. Eine erneute Einreichung ist dann erforderlich.

  • XHTML-Format für strukturierte Daten verwenden
  • Qualifizierte elektronische Signatur oder Organisationszertifikat
  • Vollständige Unternehmensstammdaten (Registernummer, Sitz)
  • Validierung der Taxonomie vor Übermittlung
  • Bestätigung der Übermittlung durch Eingangsprotokoll
  • Archivierung des Einreichungsnachweises für 10 Jahre

Ordnungsgeld und Sanktionen bei verspäteter Offenlegung

Wird die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB nicht eingehalten, leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Dieses Verfahren ist zwingend und erfolgt automatisch.

Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere und Dauer der Pflichtverletzung sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage

Achtung

Wiederholte Verstöße werden verschärft sanktioniert: Erfolgt auch nach Festsetzung eines Ordnungsgeldes keine Offenlegung, kann ein erneutes, höheres Ordnungsgeld verhängt werden. Die Pflicht zur Offenlegung bleibt auch nach Zahlung bestehen.

Zusätzlich können Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen (§ 43 GmbHG, § 93 AktG). Auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sind möglich.

„Das Ordnungsgeldverfahren ist kein Kavaliersdelikt. Die Behörden prüfen systematisch und verhängen Sanktionen konsequent. Eine rechtzeitige Offenlegung sollte daher oberste Priorität haben – nicht zuletzt wegen der Reputationsrisiken.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Prozessablauf: Jahresabschluss und Offenlegung mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de bildet den gesamten Prozess von der Erstellung bis zur rechtssicheren Offenlegung digital ab. Alle gesetzlichen Anforderungen werden automatisch berücksichtigt, Formatierungen erfolgen systemseitig und die Übermittlung ans Unternehmensregister wird vollständig automatisiert.

Der Ablauf gliedert sich in vier zentrale Schritte: Dateneingabe und Buchführung, Erstellung des Jahresabschlusses, Feststellung durch die Gesellschafter und elektronische Offenlegung. Jeder Schritt wird durch die Software geführt und validiert.

Phase Inhalt Automatisierung durch OnlineBilanz
1. Dateneingabe Erfassung laufender Geschäftsvorfälle, Kontierung Digitale Belegerfassung, automatisierte Buchungsvorschläge
2. Jahresabschluss Bilanz, GuV, Anhang nach HGB-Vorgaben Automatische Gliederung nach § 266/275 HGB, Größenklassen-Erkennung
3. Feststellung Beschluss der Gesellschafterversammlung Dokumentenvorlagen, Protokollgenerator, Fristenüberwachung
4. Offenlegung Übermittlung ans Unternehmensregister XHTML-Export, elektronische Signatur, automatische Einreichung

Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Nutzer automatisch eine Eingangsbestätigung sowie einen Veröffentlichungsnachweis. Diese Dokumente dienen als rechtssicherer Nachweis der fristgerechten Offenlegung und werden im System archiviert.

Hinweis

Rechtssicherheit durch Automatisierung: OnlineBilanz.de prüft vor der Übermittlung automatisch auf Vollständigkeit, Plausibilität und formale Korrektheit. Fehler werden erkannt, bevor sie zu Ablehnungen oder Ordnungsgeldern führen können.

Häufig gestellte Fragen

Wo muss der Jahresabschluss 2026 eingereicht werden?

Seit dem 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nur noch technischer Dienstleister für die Datenübermittlung, aber nicht mehr die rechtlich maßgebliche Offenlegungsstelle. Alle Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2022 werden zentral im Unternehmensregister veröffentlicht.

Welche Frist gilt für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025?

Nach § 325 HGB beträgt die Offenlegungsfrist 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung spätestens bis zum 31.12.2026 erfolgen. Zuvor muss der Jahresabschluss festgestellt sein – kleine Gesellschaften haben dafür 11 Monate, mittelgroße und große 8 Monate Zeit gemäß § 42a GmbHG.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird?

Bei Fristversäumnis leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach Schwere und Dauer der Pflichtverletzung. Die Offenlegungspflicht bleibt auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes bestehen, weitere Sanktionen sind bei anhaltender Weigerung möglich.

Welche Unterlagen muss eine kleine GmbH offenlegen?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB dürfen nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz einreichen und können auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung vollständig verzichten. Auch der Anhang ist nicht verpflichtend, wenn bestimmte Mindestangaben unter der Bilanz gemacht werden. Eine Prüfungspflicht besteht nicht, sodass kein Bestätigungsvermerk erforderlich ist.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater