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Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchführung Amazon FBA

Buchführung Amazon FBA 2026: Leitfaden für Händler

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Amazon FBA stellt Händler vor besondere buchhalterische Herausforderungen: Settlement-Reports statt klassischer Rechnungen, Pan-EU-Lagerbestände, Währungsumrechnung und komplexe Umsatzsteuer-Konstellationen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie die Buchführung bei Amazon FBA rechtssicher gestalten, Settlement-Daten korrekt verarbeiten und den Jahresabschluss 2026 fristgerecht erstellen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Amazon FBA erfordert eine angepasste Buchführung: Settlement-Reports müssen periodengerecht verarbeitet, Warenbestände in EU-Lagern bewertet und Umsatzsteuer je Marktplatz korrekt abgeführt werden. FBA-Händler sind bei Überschreiten der Schwellenwerte nach § 141 AO buchführungspflichtig; GmbHs unterliegen zusätzlich den Offenlegungs- und Bilanzierungspflichten nach HGB.

Welche Besonderheiten hat die Buchführung bei Amazon FBA?

Amazon FBA (Fulfillment by Amazon) stellt Unternehmen vor spezifische buchhalterische Herausforderungen. Anders als im klassischen Handelsgeschäft lagern die Waren in Amazon-Fulfillment-Centern, die Zahlungsströme laufen über Amazon Pay, und die Umsatzsteuer wird je nach Lagerstandort in verschiedenen EU-Ländern fällig. Diese Konstellation erfordert eine präzise Erfassung aller Geschäftsvorfälle nach § 238 HGB und § 146 AO.

Die zentrale Herausforderung liegt in der Vielzahl der Buchungsvorgänge: Amazon erstellt zwar Settlement-Reports, diese bilden jedoch nicht die handelsrechtlich erforderliche Systematik ab. Sie müssen in eine ordnungsgemäße Buchführung überführt werden, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht.

Typische Geschäftsvorfälle bei Amazon FBA

  • Warenverkäufe: Umsatzerlöse werden brutto ausgewiesen, Amazon behält Gebühren direkt ein
  • Amazon-Gebühren: FBA-Lagergebühren, Versandgebühren, Referral Fees, monatliche Gebühren
  • Retouren und Erstattungen: Rückabwicklung von Verkäufen mit Umsatzsteuerkorrektur
  • Werbekosten: Amazon PPC (Sponsored Products, Brands, Display) als Betriebsausgaben
  • Bestandsveränderungen: Waren im Amazon-Lager müssen inventarisiert und bewertet werden
  • Währungsdifferenzen: Bei Verkäufen in anderen EU-Märkten (UK, FR, IT, ES, PL etc.)

Praxis-Hinweis

Amazon weist in den Settlement-Reports häufig Nettobeträge aus. Für die handelsrechtliche Buchführung sind jedoch Bruttobeträge mit gesondertem Steuerausweis nach § 14 UStG erforderlich. Die korrekte Zuordnung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach Lieferland ist zwingend, sobald ein FBA-Lager in einem anderen EU-Land genutzt wird.

Wer ist bei Amazon FBA zur Buchführung verpflichtet?

Die Buchführungspflicht für Amazon-FBA-Händler richtet sich nach der Rechtsform und der Größe des Unternehmens. Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sind nach § 238 Abs. 1 HGB grundsätzlich zur doppelten Buchführung verpflichtet – unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen der Buchführungspflicht nach § 238 HGB, sobald sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten.

Schwellenwerte für die Buchführungspflicht (Stand 2026)

Kriterium Schwellenwert
Umsatzerlöse (Jahr) über 800.000 Euro
Jahresüberschuss über 80.000 Euro
Überschreitung beider Werte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen

Amazon-FBA-Händler erreichen diese Schwellenwerte häufig bereits im ersten vollen Geschäftsjahr. Eine GmbH, die über Amazon FBA verkauft, ist ab Eintragung ins Handelsregister buchführungspflichtig. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermittelt (§ 238 Abs. 1 Satz 2 HGB).

„Viele FBA-Händler starten als Einzelunternehmen und wechseln später zur GmbH. Der Wechsel bringt nicht nur haftungsrechtliche Vorteile, sondern auch die zwingende Pflicht zur doppelten Buchführung und zum Jahresabschluss. Wir empfehlen, die Buchführung von Anfang an professionell aufzusetzen – das spart später erheblichen Korrekturaufwand.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Auch wer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG startet, wird bei Amazon FBA schnell umsatzsteuerpflichtig. Sobald Waren in ausländischen Amazon-Lagern liegen, greifen die EU-weiten Umsatzsteuerregelungen – eine reine EÜR reicht dann meist nicht mehr aus, um alle Meldepflichten korrekt zu erfüllen.

Wie verarbeite ich Amazon Settlement-Reports richtig?

Amazon stellt alle 14 Tage einen Settlement-Report bereit, der alle Transaktionen des Abrechnungszeitraums zusammenfasst. Dieser Report ist jedoch kein Buchungsbeleg im Sinne des § 239 HGB und ersetzt nicht die Einzelaufzeichnungspflicht. Er muss systematisch in einzelne Geschäftsvorfälle zerlegt und buchhalterisch aufbereitet werden.

Aufbau eines Settlement-Reports

Der Settlement-Report enthält typischerweise folgende Positionen:

  • Order-Umsätze: Bruttoverkaufserlöse je Bestellung
  • Referral Fees: Provisionen an Amazon (meist 8–15 % je nach Kategorie)
  • FBA-Gebühren: Lager-, Versand- und Bearbeitungsgebühren
  • Werbekosten: Amazon Advertising (PPC-Kampagnen)
  • Retouren und Erstattungen: Rückabwicklungen mit negativen Beträgen
  • Sonstige Gebühren: Monatliche Lagergebühren, Langzeitlagergebühren, Entsorgungsgebühren
  • Netto-Überweisung: Endbetrag, der auf das Bankkonto ausgezahlt wird

Buchhalterische Verarbeitung

Die korrekte Buchung erfordert eine Aufspaltung der Positionen auf die jeweiligen Konten nach dem SKR 03 oder SKR 04. Eine typische Buchungssequenz sieht so aus:

Vorgang Soll Haben Hinweis
Umsatzerlös Forderung Amazon Erlöse 19 % USt Bruttobetrag inkl. USt
Referral Fee Vertriebskosten Forderung Amazon Netto zzgl. 19 % USt auf Provision
FBA-Gebühr Lager-/Versandkosten Forderung Amazon Netto zzgl. 19 % USt
Amazon PPC Werbekosten Forderung Amazon Netto zzgl. 19 % USt
Auszahlung Bank Forderung Amazon Saldoausgleich

Wichtig

Amazon weist in den Reports oft nur Nettobeträge aus. Die Umsatzsteuer muss für jede Position manuell berechnet und gebucht werden, damit die Umsatzsteuer-Voranmeldung korrekt ist. Bei ausländischen Marktplätzen (z. B. Amazon.co.uk, Amazon.fr) ist zudem die jeweilige landesspezifische USt-ID und OSS/IOSS-Meldung zu beachten.

Viele FBA-Händler nutzen spezialisierte Software (z. B. Taxdoo, hellotax, A2X), die Settlement-Reports automatisch in buchbare Datensätze umwandelt. Diese Tools übernehmen die Umsatzsteuerberechnung, erstellen DATEV-kompatible Exporte und erleichtern die Abstimmung mit dem Bankkonto erheblich.

Wie funktioniert die Umsatzsteuer bei FBA in mehreren EU-Ländern?

Sobald Waren in einem Amazon-Lager außerhalb Deutschlands eingelagert werden, entsteht in diesem Land eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte. Das hat weitreichende Konsequenzen: Es wird eine lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) erforderlich, Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind im jeweiligen Land abzugeben, und die Lieferschwellen spielen keine Rolle mehr.

Pan-EU und CEE: Automatische Warenbewegung

Amazon bietet mit Pan-EU (Westeuropa) und CEE (Mittel-/Osteuropa) Programme an, bei denen Waren automatisch in mehreren Ländern verteilt werden, um schnellere Lieferzeiten zu erreichen. Steuerlich bedeutet das:

  • Innergemeinschaftliche Warenbewegung (§ 4 Nr. 1b UStG) von Deutschland in das Ziellager
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb im Zielland mit dort gültiger USt
  • Verkäufe erfolgen aus dem jeweiligen Lagerland → lokale Umsatzsteuer fällig
  • Voranmeldepflichten in jedem Land, in dem Ware gelagert wird

One-Stop-Shop (OSS) als Vereinfachung?

Seit dem 1. Juli 2021 gibt es das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) für innergemeinschaftliche Fernverkäufe. Es ermöglicht, alle EU-Umsätze zentral in einem EU-Land (z. B. Deutschland) zu melden. Wichtig: OSS gilt nur, wenn die Ware aus Deutschland versendet wird. Liegt die Ware bereits in einem ausländischen Amazon-Lager, ist OSS nicht anwendbar – dann gilt lokale Umsatzsteuer im Lagerland.

Häufiger Fehler

Viele FBA-Händler verwenden OSS, obwohl ihre Waren bereits in Polen, Tschechien oder Frankreich lagern. Das führt zu Umsatzsteuer-Nachforderungen im jeweiligen Land. Die korrekte Bestimmung des Lieferortes nach § 3 Abs. 6 UStG ist entscheidend.

„Die Umsatzsteuer bei FBA in mehreren Ländern ist komplex und fehleranfällig. Wer hier nicht sauber bucht, riskiert Nachzahlungen, Säumniszuschläge und im schlimmsten Fall Steuerstrafverfahren. Unsere Steuerberater prüfen bei jedem Jahresabschluss die korrekte Zuordnung der Umsätze zu den Lagerländern und die vollständige Abgabe aller Voranmeldungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Praktische Checkliste: Umsatzsteuer FBA EU

  • USt-ID in jedem Land beantragen, in dem Ware gelagert wird
  • Monatliche oder quartalsweise Voranmeldungen im Ausland einreichen
  • Innergemeinschaftliche Warenbewegungen (§ 4 Nr. 1b UStG) korrekt dokumentieren
  • OSS nur nutzen, wenn Ware tatsächlich aus Deutschland versendet wird
  • Zusammenfassende Meldung (ZM) für innergemeinschaftliche Lieferungen abgeben
  • Vorsteuerabzug aus ausländischen Eingangsrechnungen über Vorsteuervergütungsverfahren geltend machen

Wie bewerte ich Warenbestände im Amazon-Lager bilanzrechtlich?

Warenbestände im Amazon-FBA-Lager sind zum Bilanzstichtag (z. B. 31.12.2025) als Umlaufvermögen in der Bilanz auszuweisen (§ 266 Abs. 2 B. I. HGB). Die Bewertung erfolgt nach § 253 Abs. 1 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 253 Abs. 4 HGB).

Inventur im Amazon-Lager

Amazon stellt zum Bilanzstichtag einen Inventory-Report bereit, der die Anzahl der verfügbaren, reservierten und in Bearbeitung befindlichen Artikel je ASIN (Amazon Standard Identification Number) enthält. Dieser Report ist Grundlage für die körperliche Bestandsaufnahme nach § 240 Abs. 1 HGB.

Die Bewertung erfolgt nach folgenden Schritten:

  1. Mengenmäßige Erfassung: Export des Inventory-Reports zum Stichtag (31.12.2025)
  2. Zuordnung der Anschaffungskosten: Je ASIN die durchschnittlichen Einkaufspreise (gewogenes Mittel) oder FIFO-Methode
  3. Wertminderungen prüfen: Bei überlagerter oder beschädigter Ware, bei sinkenden Verkaufspreisen oder hohen Retourenquoten
  4. Niederstwertprinzip anwenden: Liegt der beizulegende Wert (Verkaufspreis abzgl. Vertriebskosten) unter den Anschaffungskosten, ist auf diesen niedrigeren Wert abzuschreiben (§ 253 Abs. 4 HGB)

Praxis-Tipp

Amazon kennzeichnet Artikel als unfulfillable (nicht verkaufsfähig), wenn sie beschädigt oder abgelaufen sind. Diese Artikel sind in der Regel vollständig abzuschreiben. Auch Artikel mit hoher Langzeitlagergebühr (über 365 Tage im Lager) sollten kritisch auf ihre Werthaltigkeit geprüft werden.

Bewertungsvereinfachungsverfahren

Nach § 256 HGB sind Bewertungsvereinfachungsverfahren zulässig, sofern sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Für FBA-Lagerbestände kommen in Betracht:

  • Durchschnittsmethode (gewogenes Mittel): Einkaufspreise werden über das Jahr gemittelt
  • FIFO (First In, First Out): Die zuerst eingekauften Artikel gelten als zuerst verkauft, der Endbestand wird mit den jüngsten Einkaufspreisen bewertet
  • Festwertverfahren (§ 240 Abs. 3 HGB): Nur bei gleichbleibendem Bestand und geringen Wertschwankungen

Die gewählte Methode ist stetig anzuwenden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) und im Anhang anzugeben, sofern eine Anhangpflicht besteht (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Wie rechne ich Umsätze und Kosten aus ausländischen Amazon-Marktplätzen um?

FBA-Händler, die auf Amazon.co.uk (Großbritannien), Amazon.com (USA) oder anderen Nicht-Euro-Marktplätzen verkaufen, müssen alle Geschäftsvorfälle in Euro umrechnen. Die handelsrechtlichen Vorgaben finden sich in § 256a HGB und § 244 HGB (Buchführung in fremder Währung nur mit Genehmigung).

Umrechnung laufender Geschäftsvorfälle

Laufende Geschäftsvorfälle (Umsätze, Gebühren, Werbekosten) sind nach § 256a Satz 1 HGB zum Kassakurs im Zeitpunkt der Buchung umzurechnen. In der Praxis bedeutet das:

  • Jeder Settlement-Report (alle 14 Tage) wird mit dem EUR/GBP- oder EUR/USD-Kurs des jeweiligen Abrechnungstages umgerechnet
  • Alternativ: Monatsdurchschnittskurs der EZB (Vereinfachung nach BMF-Schreiben)
  • Währungsdifferenzen zwischen Buchungsdatum und Zahlungsdatum werden als Kursdifferenz (sonstiger betrieblicher Aufwand/Ertrag) erfasst

Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung sind zum Bilanzstichtag (31.12.2025) nach dem Stichtagskurs umzurechnen (§ 256a Satz 2 HGB). Dabei gilt:

Forderungen (z. B. offene Amazon-Auszahlungen)

Bewertung zum Stichtagskurs. Unrealisierte Verluste sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Imparitätsprinzip) zu erfassen, unrealisierte Gewinne dürfen nicht angesetzt werden (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Verbindlichkeiten (z. B. offene Gebühren)

Bewertung zum Stichtagskurs. Unrealisierte Verluste sind zu erfassen, unrealisierte Gewinne dürfen nicht angesetzt werden.

„Die Währungsumrechnung wird häufig unterschätzt. Schwankungen des GBP nach dem Brexit oder des USD können erhebliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis haben. Wir empfehlen, die Umrechnung softwaregestützt durchzuführen und monatlich zu kontrollieren, um Überraschungen zum Jahresende zu vermeiden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Praxis-Beispiel: Settlement GBP → EUR

Vorgang Betrag GBP Kurs Betrag EUR
Umsatzerlöse 10.000,00 1,17 11.700,00
Referral Fee −1.500,00 1,17 −1.755,00
FBA-Gebühren −800,00 1,17 −936,00
Amazon PPC −600,00 1,17 −702,00
Auszahlung netto 7.100,00 1,17 8.307,00

Die Auszahlung erfolgt später zum Kurs 1,15 (7.100 GBP × 1,15 = 8.165 EUR). Die Differenz von 142 EUR ist als Kursverlust zu buchen.

Welche Jahresabschluss- und Offenlegungspflichten gelten für FBA-GmbHs?

Eine GmbH, die über Amazon FBA verkauft, ist nach § 242 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet – unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), bei mittelgroßen und großen GmbHs zusätzlich aus einem Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB).

Größenklassen und Fristen (Stand 2026)

Die Größenklasse bestimmt Umfang und Fristen des Jahresabschlusses (§ 267 HGB):

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Feststellungsfrist Offenlegungsfrist
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 11 Monate 12 Monate
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 8 Monate 12 Monate
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 8 Monate 12 Monate

Für einen Bilanzstichtag am 31.12.2025 bedeutet das:

  • Feststellung: Spätestens am 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH) muss der Gesellschafterversammlung der Jahresabschluss zur Feststellung vorgelegt werden (§ 42a GmbHG)
  • Offenlegung: Spätestens am 31.12.2026 muss der festgestellte Jahresabschluss beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden (§ 325 HGB)

Ordnungsgeld droht

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro (§ 335 HGB). Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Erleichterungen für kleine GmbHs

Kleine GmbHs (die meisten FBA-Händler fallen hierunter) dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen. Ein Anhang entfällt, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). Die GuV muss nicht offengelegt werden.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und Warten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss, prüfen alle FBA-spezifischen Besonderheiten und kümmern sich um die fristgerechte Offenlegung.

Wichtig

Der Jahresabschluss muss von den Geschäftsführern unterzeichnet werden (§ 245 HGB). Die Gesellschafterversammlung stellt ihn fest (§ 42a GmbHG). Erst danach kann er beim Unternehmensregister eingereicht werden – alle drei Schritte unterliegen Fristen.

Welche Software-Tools erleichtern die FBA-Buchführung?

Die Buchführung für Amazon FBA ist manuell kaum noch zu bewältigen – zu viele Transaktionen, zu viele Währungen, zu viele Umsatzsteuer-Jurisdiktionen. Spezialisierte Software-Tools automatisieren die Verarbeitung von Settlement-Reports, berechnen Umsatzsteuer korrekt und erstellen DATEV-kompatible Buchungsdaten.

Marktübersicht FBA-Buchhaltungstools (Stand 2026)

Tool Kernfunktion DATEV-Export Preismodell
Taxdoo Umsatzsteuer-Compliance EU-weit, automatische Voranmeldungen Ja Ab 99 €/Monat
hellotax OSS, Umsatzsteuer-Registrierung, Voranmeldungen Ja Ab 79 €/Monat
A2X Settlement-Report-Verarbeitung, Accounting-Integration Ja (via CSV) Ab 19 USD/Monat
CANDIS / DATEV Belegverarbeitung, Bankabgleich, DATEV-native Ja (nativ) Ab 49 €/Monat
Xentral ERP für E-Commerce, FBA-Integration, Warenwirtschaft Ja Ab 100 €/Monat

Anforderungen an eine FBA-Buchhaltungssoftware

  • Automatischer Import von Amazon Settlement-Reports (API-Schnittstelle)
  • Korrekte Umsatzsteuerberechnung nach Lieferland (OSS, lokale USt-Sätze)
  • Währungsumrechnung mit historischen Kursen (EZB, tagesaktuell)
  • DATEV-Export (CSV oder DATEV-Format) für Steuerberater
  • Unterstützung mehrerer Marktplätze (DE, UK, FR, IT, ES, PL, USA etc.)
  • Bestandsabgleich mit Amazon Inventory-Report
  • Zuordnung von Werbekosten (Amazon PPC) zu einzelnen Kampagnen/ASINs

„Viele unserer Mandanten nutzen Taxdoo oder hellotax für die Umsatzsteuer-Compliance und exportieren die Daten dann nach DATEV. Wir erhalten monatlich einen sauberen Buchungsstapel, den wir nur noch kontrollieren und verbuchen müssen. Das spart Zeit und reduziert Fehler erheblich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wichtig ist die Integration mit dem Steuerberater: Nicht jede Software ist DATEV-kompatibel. Wer auf OnlineBilanz setzt, profitiert davon, dass unsere Steuerberater mit allen gängigen FBA-Tools vertraut sind und die Datenübergabe reibungslos funktioniert.

Praxis-Tipp

Viele Tools bieten kostenlose Testphasen. Nutzen Sie diese, um die Software mit echten Settlement-Reports zu testen. Achten Sie darauf, dass die USt-Berechnung korrekt ist – hier liegen die häufigsten Fehlerquellen.

Welche häufigen Buchführungsfehler sollten FBA-Händler vermeiden?

Die Buchführung für Amazon FBA ist komplex, und selbst erfahrene Unternehmer machen Fehler, die später zu Nachforderungen, Strafzahlungen oder Betriebsprüfungen führen können. Hier sind die häufigsten Fehlerquellen – und wie Sie sie vermeiden.

Fehler 1: Umsatzsteuer wird nicht nach Lieferland differenziert

Problem: Viele FBA-Händler buchen alle Umsätze pauschal mit 19 % deutscher Umsatzsteuer, obwohl die Ware aus Polen (23 %), Frankreich (20 %) oder Tschechien (21 %) versendet wird.

Lösung: Settlement-Reports nach Marktplatz und Lagerland aufschlüsseln. Jeder Verkauf wird mit der Umsatzsteuer des Lieferlandes gebucht. OSS nur nutzen, wenn tatsächlich aus Deutschland versendet wird.

Fehler 2: Amazon-Gebühren werden brutto ohne Vorsteuer gebucht

Problem: Amazon weist Gebühren (Referral Fee, FBA-Fee, PPC) netto aus. Viele Händler buchen diese Beträge als Betriebsausgabe, ohne die enthaltene Vorsteuer herauszurechnen.

Lösung: Alle Amazon-Gebühren sind als Netto + 19 % USt zu buchen. Die Vorsteuer kann geltend gemacht werden, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung (§ 14 UStG) vorliegt. Amazon stellt monatlich Rechnungen für Gebühren aus – diese müssen archiviert werden.

Fehler 3: Warenbestände im Ausland werden nicht inventarisiert

Problem: Zum Bilanzstichtag wird nur der Bestand im deutschen Amazon-Lager erfasst, nicht aber die Ware in Polen, Tschechien oder Frankreich.

Lösung: Der Inventory-Report muss alle FBA-Lager weltweit umfassen. Die Warenbewertung erfolgt einheitlich nach § 253 HGB, unabhängig vom Lagerort.

Fehler 4: Retouren werden nicht korrekt storniert

Problem: Retouren führen zu negativen Umsätzen im Settlement-Report. Viele Händler buchen diese pauschal gegen Erlöse, ohne die Umsatzsteuer zu korrigieren.

Lösung: Retouren sind als Umsatzerlösminderung zu buchen, inklusive Korrektur der Umsatzsteuer. Die ursprüngliche Buchung wird storniert oder eine Gutschrift gebucht.

Fehler 5: Währungsdifferenzen werden nicht erfasst

Problem: Umsätze in GBP oder USD werden zum Buchungszeitpunkt umgerechnet, die Auszahlung erfolgt aber später zu einem anderen Kurs. Die Differenz wird nicht gebucht.

Lösung: Jede Währungsdifferenz zwischen Buchungskurs und Zahlungskurs ist als Kursdifferenz (sonstiger betrieblicher Aufwand/Ertrag) zu erfassen.

Wichtig

Fehler in der Umsatzsteuer-Voranmeldung fallen spätestens bei der Betriebsprüfung auf. Nachzahlungen zzgl. 6 % Zinsen p. a. (§ 233a AO) und Verspätungszuschläge (§ 152 AO) können schnell fünfstellige Beträge erreichen.

„Wir sehen regelmäßig Mandanten, die aus Unwissenheit jahrelang falsch gebucht haben. Die Korrektur ist aufwendig und teuer. Deshalb empfehlen wir: Lieber von Anfang an einen Steuerberater einbinden, der FBA-Erfahrung hat. Das spart langfristig Geld und Nerven.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie arbeite ich als FBA-Händler optimal mit einem Steuerberater zusammen?

Die Buchführung für Amazon FBA ist so komplex, dass eine professionelle Begleitung durch einen Steuerberater nicht nur sinnvoll, sondern oft unerlässlich ist. Die richtige Zusammenarbeit spart Zeit, vermeidet Fehler und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Pflichten erfüllt werden.

Was sollte der Steuerberater über FBA wissen?

Nicht jeder Steuerberater ist mit den Besonderheiten von Amazon FBA vertraut. Achten Sie darauf, dass Ihr Steuerberater Erfahrung mit folgenden Themen hat:

  • Verarbeitung von Amazon Settlement-Reports und Inventory-Reports
  • Umsatzsteuer bei Pan-EU und CEE (mehrere Lagerländer)
  • OSS-Verfahren und Abgrenzung zu lokalen Umsatzsteuer-Registrierungen
  • Währungsumrechnung nach § 256a HGB (GBP, USD, PLN etc.)
  • Bestandsbewertung nach § 253 HGB bei FBA-Lagern
  • Umgang mit FBA-Software (Taxdoo, hellotax, A2X) und DATEV-Import

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater monatlich?

Für eine effiziente Zusammenarbeit sollten Sie Ihrem Steuerberater folgende Unterlagen monatlich zur Verfügung stellen:

  • Settlement-Reports: Alle 14-tägigen Abrechnungen von Amazon (CSV oder Excel)
  • Amazon-Rechnungen: Monatliche Gebührenrechnungen für FBA, Werbung, Abonnements
  • Kontoauszüge: Bankkonto, auf das Amazon auszahlt
  • Eingangsrechnungen: Wareneinkäufe, Verpackung, Versand zum Amazon-Lager, sonstige Betriebsausgaben
  • Inventory-Reports: Monatlicher Bestandsreport (zur Kontrolle, Pflicht zum Jahresende)
  • PPC-Reports: Amazon Advertising Kampagnenberichte (falls detaillierte Auswertung gewünscht)

Digitale Zusammenarbeit spart Zeit

OnlineBilanz arbeitet vollständig digital: Sie laden Ihre Belege in ein geschütztes Portal hoch, unsere Steuerberater verarbeiten diese zeitnah, und Sie erhalten monatlich eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Kein Papierkram, keine Wartezeiten, kein Postversand.

Festpreis oder Stundenhonorar?

Viele Steuerberater rechnen nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVergV) ab – das kann bei hoher Transaktionszahl (typisch bei FBA) schnell teuer werden. OnlineBilanz bietet transparente Festpreise für Buchhaltung und Jahresabschluss. Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen – keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen.

„FBA-Händler haben oft Tausende Transaktionen pro Monat. Wer das nach Einzelposten abrechnet, zahlt schnell vierstellige Beträge. Wir setzen auf Automatisierung und Festpreise – so bleibt die Steuerberatung auch für wachsende FBA-Businesses bezahlbar.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was macht einen guten FBA-Steuerberater aus?

Fachliche Expertise

Kennt die Besonderheiten von Amazon FBA, OSS, Pan-EU, Währungsumrechnung und Bestandsbewertung.

Digitale Arbeitsweise

Nutzt moderne Software, akzeptiert DATEV-Exporte aus FBA-Tools, kommuniziert per E-Mail/Portal.

Proaktive Beratung

Weist auf Fristen hin (Voranmeldungen, Jahresabschluss, Offenlegung), schlägt Optimierungen vor.

Wer einen Steuerberater sucht, der all diese Kriterien erfüllt, ist bei OnlineBilanz richtig. Unser Team aus zugelassenen Steuerberatern kennt die FBA-Welt, arbeitet rein digital und bietet transparente Festpreise. Mehr erfahren.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich für jeden EU-Marktplatz ein separates Bankkonto führen?

Nein, eine rechtliche Pflicht zu separaten Bankkonten je Marktplatz besteht nicht. Aus buchhalterischer Sicht ist es jedoch empfehlenswert, Zahlungsströme eindeutig je Marktplatz zuordnen zu können – entweder über separate Konten oder über klare Kostenstellenstrukturen in der Software. Amazon zahlt Settlement-Beträge oft gebündelt aus, daher ist eine saubere Nachvollziehbarkeit wichtig.

Wie gehe ich mit Amazon-Gutschriften für Werbekosten um?

Werbe-Gutschriften (z. B. Sponsored Products Credits) sind als Ertragsposten oder als Minderung der Werbeaufwendungen zu buchen. Entscheidend ist, ob sie als Kostenerstattung (Konto 4790 sonstige betriebliche Erträge) oder als nachträglicher Rabatt auf bereits gebuchte Werbekosten behandelt werden. Die Verbuchung muss periodengerecht erfolgen, sobald die Gutschrift im Settlement-Report erscheint.

Wie wirken sich Amazon-Rückerstattungen an Kunden auf die Umsatzsteuer aus?

Rückerstattungen (Refunds) mindern den steuerpflichtigen Umsatz. Sie müssen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung des Zeitraums berücksichtigt werden, in dem die Rückerstattung erfolgte (nicht des ursprünglichen Verkaufs). Die Settlement-Reports weisen Refunds separat aus; die Umsatzsteuerkorrektur erfolgt in der UStVA über Zeile 17 (Minderung der Bemessungsgrundlage).

Bin ich verpflichtet, alle Settlement-Reports aufzubewahren?

Ja. Settlement-Reports sind Geschäftsunterlagen im Sinne der §§ 140, 147 AO und müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Sie bilden die Grundlage Ihrer Buchführung und dienen als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Empfohlen wird eine digitale Archivierung in revisionssicherer Form (z. B. als PDF mit Zeitstempel) zusammen mit den zugehörigen Transaktionsübersichten.

Kann ich die Vorsteuer aus Amazon-Gebühren geltend machen?

Ja, sofern Amazon die Gebühren mit deutscher oder EU-Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Amazon Services Europe SARL (Luxemburg) weist in den monatlichen Rechnungen für FBA-Gebühren, Lagerkosten etc. die Umsatzsteuer aus. Diese Vorsteuer ist in der UStVA anzumelden. Wichtig: Prüfen Sie, ob die Rechnung auf Ihre USt-IdNr. lautet und alle Pflichtangaben enthält (§ 14 UStG).

Wie behandle ich verlorene oder beschädigte Ware im Amazon-Lager?

Verluste oder Beschädigungen, die Amazon zu verantworten hat, werden üblicherweise durch Amazon erstattet (Reimbursement). Die Erstattung ist als Ertrag zu buchen (Gegenkonto: Wareneinsatz oder sonstiger betrieblicher Ertrag). Bilanzrechtlich muss der Bestand entsprechend gemindert werden. Verluste ohne Erstattung sind als außerordentlicher Aufwand zu erfassen und mindern das Betriebsergebnis.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), Umsatzsteuergesetz (UStG), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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