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Fabian Klement
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Bank & Kasse96.650 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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offengelegt
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz GbR Software

Bilanz GbR Software 2026: Lösungen & Vergleich

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die GbR unterliegt keiner handelsrechtlichen Bilanzpflicht – dennoch setzen viele Gesellschaften auf moderne Software für Buchhaltung, EÜR und vorbereitende Jahresabschlüsse. Ähnliches gilt für Personengesellschaften wie die KG, für die es ebenfalls spezialisierte Buchhaltungslösungen für die KG gibt. Dieser Artikel zeigt, wann sich Bilanz-Software für die GbR lohnt, welche Funktionen entscheidend sind und wie die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater optimal gelingt. Stand: 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die GbR ist nach § 242 HGB nicht buchführungspflichtig und erstellt keine Bilanz, sondern eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Moderne Bilanz-GbR-Software unterstützt dennoch bei Buchhaltung, Belegverwaltung, EÜR-Erstellung und erleichtert die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Besonders beim Wachstum oder einem Rechtsformwechsel zur GmbH zahlt sich professionelle Software aus – in diesem Fall lohnt ein Blick auf spezialisierte Softwarelösungen für die GmbH-Bilanz, die den gestiegenen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.

Warum die GbR keine Bilanzpflicht hat – und wann Software trotzdem sinnvoll ist

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zählt nach § 238 HGB grundsätzlich nicht zu den buchführungspflichtigen Rechtsformen. Anders als die GmbH ist die GbR keine Kapitalgesellschaft und unterliegt daher weder der handelsrechtlichen Bilanzierungspflicht noch der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Solange die Gesellschafter nicht freiwillig in das Handelsregister eintragen (dann: OHG) und die steuerlichen Schwellenwerte nach § 141 AO nicht überschreiten, genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG.

Dennoch nutzen viele GbR-Gesellschafter freiwillig Bilanz-Software oder kaufmännische Buchführungssysteme – aus gutem Grund: Eine saubere Finanzbuchhaltung erleichtert die Entnahmesteuerung, die Liquiditätsplanung und die Vorbereitung für einen späteren Rechtsformwechsel. Wer von Anfang an doppelt bucht, vermeidet Medienbrüche beim Wachstum zur GmbH oder UG.

Praxis-Tipp: Freiwillige Bilanzierung bei der GbR

Auch ohne gesetzliche Pflicht können GbR-Gesellschafter eine freiwillige Bilanz erstellen lassen – etwa zur Vorlage bei Banken (Kreditwürdigkeit), bei geplanter Aufnahme neuer Gesellschafter oder bei Verkauf. Die Bilanz ersetzt dann die EÜR nicht, dient aber als zusätzliches Controlling-Instrument.

Wann wird die GbR buchführungspflichtig?

Die GbR wird steuerlich buchführungspflichtig nach § 141 AO, sobald sie in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren einen Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro oder einen Gewinn von mehr als 80.000 Euro erzielt (Stand 2026). Dann greift die Pflicht zur doppelten Buchführung samt Erstellung einer Bilanz und GuV – allerdings ohne Offenlegungspflicht, da die GbR nicht im Handelsregister eingetragen ist.

GbR-Software vs. GmbH-Bilanzsoftware: Die wichtigsten Unterschiede

Wer nach Bilanz-GbR-Software sucht, meint meist Buchhaltungs- und Abschluss-Software für Personengesellschaften. Die funktionalen Anforderungen unterscheiden sich jedoch erheblich von denen einer GmbH-Bilanzsoftware:

Merkmal GbR (Personengesellschaft) GmbH (Kapitalgesellschaft)
Rechtsgrundlage §§ 705 ff. BGB §§ 13 ff. GmbHG, §§ 264 ff. HGB
Buchführungspflicht Nur bei Überschreitung § 141 AO Immer (§ 238 HGB)
Jahresabschluss EÜR oder freiwillige Bilanz Bilanz + GuV (§ 242, § 264 HGB)
Offenlegung Keine § 325 HGB (Unternehmensregister)
Eigenkapitalgliederung Kapitalkonten der Gesellschafter Gezeichnetes Kapital, Rücklagen (§ 272 HGB)
Prüfungspflicht Keine Ggf. § 316 HGB (mittelgroß/groß)

Eine GbR-Software muss daher vor allem Gesellschafterkonten, Entnahmen und Einlagen transparent abbilden. Eine GmbH-Bilanzsoftware hingegen benötigt Module für Rückstellungen nach § 249 HGB, latente Steuern nach § 274 HGB, Anlagenspiegel nach § 284 HGB und die elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister.

„Viele Gründer starten mit einer GbR und wechseln später zur GmbH. Wer von Anfang an eine Software nutzt, die beide Rechtsformen unterstützt, spart sich den Systemwechsel – und die Datenmigrationsrisiken.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Funktionen muss eine moderne Bilanz-Software für die GbR bieten?

Eine praxistaugliche Bilanz-GbR-Software deckt nicht nur die steuerliche Buchführung ab, sondern unterstützt auch die gesellschaftsrechtliche Transparenz und Liquiditätssteuerung. Folgende Kernfunktionen sollten vorhanden sein:

  • Gesellschafterkonten-Verwaltung: Automatische Verbuchung von Entnahmen, Einlagen, Gewinnverteilung nach Gesellschaftsvertrag
  • EÜR-Erstellung: Nach amtlichem Muster (Anlage EÜR) mit ELSTER-Schnittstelle
  • Freiwillige Bilanz: Doppelte Buchführung mit Bilanz und GuV nach HGB-Gliederung (§ 266, § 275 HGB)
  • Bankanbindung: Automatischer Import von Kontoumsätzen (HBCI, FinTS, EBICS)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Monatlich/quartalsweise mit ELSTER-Übermittlung
  • Anlagenbuchhaltung: AfA-Berechnung nach § 7 EStG, GWG-Behandlung § 6 Abs. 2 EStG
  • Mandantenfähigkeit: Für Steuerberater, die mehrere GbR betreuen
  • Rechtsformwechsel-Support: Nahtlose Migration der Daten bei Umwandlung in GmbH/UG

Für GbR, die ab 2026 e-Rechnungspflicht im B2B-Bereich unterliegen (§ 14 UStG i. V. m. Wachstumschancengesetz), ist zudem eine XRechnung- oder ZUGFeRD-Schnittstelle erforderlich. Moderne Cloud-Lösungen bieten diese bereits integriert.

Cloud vs. Desktop: Was ist für die GbR sinnvoller?

Cloud-Lösung

  • Ideal für verteilte Teams
  • Keine lokale Installation nötig
  • Regelmäßige Sicherheits-Patches

Desktop-Software

  • Keine monatlichen Abo-Kosten
  • Offline-Betrieb möglich
  • Individuelle Backup-Strategien

Bilanz-GbR-Software im Zusammenspiel mit dem Steuerberater nutzen

Auch wenn die GbR keine Bilanzierungspflicht hat, beauftragen viele Gesellschafter einen Steuerberater mit der Erstellung der EÜR, der Steuererklärungen und der betriebswirtschaftlichen Auswertung. Moderne Bilanz-Software ermöglicht eine nahtlose Zusammenarbeit – vorausgesetzt, beide Seiten nutzen kompatible Schnittstellen.

DATEV-Schnittstelle und Standardformate

Die meisten Steuerberater in Deutschland arbeiten mit DATEV. Eine GbR-Software sollte daher Buchungsdaten im DATEV-ASCII-Format exportieren können (z. B. EXTF, DATEV-XML). Alternativ unterstützen moderne Plattformen den Austausch über DATEV Unternehmen online oder andere Cloud-Schnittstellen nach GoBD.

  • Export von Buchungsstapeln: Monatliche oder quartalsweise Übergabe der Fibu-Daten an den Steuerberater
  • Digitale Belegablage: GoBD-konforme Archivierung der Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Belege (§ 147 AO, § 257 HGB)
  • Kontenzugriff für Steuerberater: Mandantenfähige Software erlaubt dem Steuerberater Lesezugriff oder Bearbeitungszugriff – je nach Rollenkonzept
  • Automatisierte Plausibilitätsprüfung: Vor-Ort-Validierung durch Software reduziert Rückfragen und beschleunigt die Erstellung

„Wer seine Buchhaltung sauber in einer Software führt und dem Steuerberater strukturiert übergibt, spart Honorar und Zeit. Das Steuerberater-Team kann sich dann auf die steuerliche Optimierung konzentrieren, statt Belege manuell zu sortieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für GbR-Gesellschafter, die den gesamten Jahresabschluss – auch wenn freiwillig – durch einen Steuerberater erstellen lassen möchten, ohne langes Suchen, bietet OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Die Koordination übernimmt Servet Gündogan als Büroleiter, die fachliche Erstellung und Unterzeichnung erfolgt durch unsere zugelassenen Steuerberater.

Kosten und Nutzen: Lohnt sich Bilanz-Software für jede GbR?

Die Investition in eine Bilanz- oder Buchhaltungssoftware will gut überlegt sein – gerade bei kleinen GbR mit geringem Transaktionsvolumen. Eine Kosten-Nutzen-Analyse hängt von mehreren Faktoren ab:

15–50 €

Monatliche Abo-Kosten einfacher Cloud-Lösungen (z. B. lexoffice, sevDesk)

300–800 €

Einmalige Lizenz Desktop-Software (z. B. WISO, Lexware) – zzgl. jährliche Updates

60–120 Min.

Zeitersparnis pro Monat durch automatisierten Bankimport und Belegerfassung

Wann lohnt sich Software – wann reicht Excel?

Kleine GbR (< 50 Buchungen/Monat)

  • Jahreskosten Software: ca. 180–600 €
  • Alternative: Steuerberater erstellt EÜR komplett (ab ca. 400 € p. a.)

Mittlere GbR (50–300 Buchungen/Monat)

  • Jahreskosten Software: ca. 600–1.200 €
  • Honorarersparnis Steuerberater: bis zu 30 % durch Vorarbeit

Große GbR (> 300 Buchungen/Monat oder steuerliche Buchführungspflicht)

  • Jahreskosten Software: ca. 1.200–3.000 €
  • Alternativ: Vollservice durch Steuerberater (Festpreis oder Stundensatz)

Achtung: GoBD-Anforderungen gelten auch für die GbR

Auch ohne Bilanzpflicht muss die GbR bei steuerlicher Buchführungspflicht (§ 141 AO) die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) einhalten. Das bedeutet: unveränderbare Archivierung, Verfahrensdokumentation, Nachvollziehbarkeit. Excel allein erfüllt diese Anforderungen nicht.

Die wichtigsten Anbieter von Bilanz-GbR-Software im Überblick (Stand 2026)

Der deutsche Markt für Buchhaltungs- und Bilanzsoftware bietet zahlreiche Lösungen – von einfachen Cloud-Tools bis zu professionellen ERP-Systemen. Nachfolgend eine Übersicht der gängigsten Anbieter, die GbR-spezifische Funktionen unterstützen:

Anbieter Typ Besonderheiten für GbR Preisklasse (ca.)
DATEV Desktop/Cloud Mandantenfähig, vollständige HGB-Bilanzierung, Gesellschafterkonten-Modul, ELSTER-Schnittstelle Ab ca. 40 €/Monat (über Steuerberater)
Lexware Desktop/Cloud Buchführung, EÜR, freiwillige Bilanz, Anlagenbuchhaltung, GoBD-Export Ab ca. 15 €/Monat bzw. 300 € Einmallizenz
sevDesk Cloud Einfache Bedienung, Bankanbindung, EÜR, Rechnungswesen, DATEV-Export Ab ca. 16 €/Monat
lexoffice Cloud Cloud-basiert, automatischer Beleg-Import, EÜR, USt-VA, Banking Ab ca. 10 €/Monat
WISO MeinBüro Desktop Kaufmännische Buchhaltung, Warenwirtschaft, EÜR/Bilanz, GoBD-konform Einmallizenz ab ca. 400 €
addison Desktop/Cloud Professionelle Fibu, Bilanz, Konsolidierung, Mandantenfähigkeit Ab ca. 50 €/Monat (über Steuerberater)

Viele Anbieter bieten kostenlose Testphasen (14–30 Tage), um die Software auf GbR-Tauglichkeit zu prüfen. Achten Sie dabei besonders auf die Gesellschafterkonten-Funktion, die korrekte Gewinnverteilung nach § 722 BGB (bzw. abweichender Gesellschaftsvertrag) und die DATEV-Kompatibilität.

Open-Source-Alternativen für technikaffine GbR

Für GbR mit IT-Kompetenz existieren auch Open-Source-Lösungen wie GnuCash oder MonKey Office. Diese sind kostenfrei, erfordern aber manuelle Konfiguration und bieten meist keine automatische ELSTER-Schnittstelle. Für den produktiven Einsatz in buchführungspflichtigen GbR sind sie daher nur bedingt geeignet.

Rechtsformwechsel von GbR zu GmbH: Wie die Software den Übergang erleichtert

Viele Unternehmen starten als GbR und wechseln bei Wachstum zur GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Dieser Rechtsformwechsel ist steuerlich und bilanziell anspruchsvoll – eine durchgängige Software-Infrastruktur kann den Übergang erheblich vereinfachen.

Die bilanzielle Ausgangslage beim Formwechsel

Im Zeitpunkt der Umwandlung (meist durch Neugründung der GmbH und Übertragung der Vermögenswerte) entsteht eine Eröffnungsbilanz der GmbH nach § 242 HGB. Die bisherigen Gesellschafterkonten der GbR (Kapitalkonten I und II) müssen in das gezeichnete Kapital (Stammkapital mind. 25.000 € bei GmbH, 1 € bei UG) und ggf. Kapitalrücklagen (§ 272 Abs. 2 HGB) überführt werden.

  • Buchwertfortführung: Bei Einbringung nach § 20 UmwStG können stille Reserven steuerneutral übertragen werden (Buchwertverknüpfung)
  • Aufdeckung stiller Reserven: Bei Verkauf oder Einbringung zum Verkehrswert (§ 24 UmwStG) entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei der GbR
  • Übertragung von Verbindlichkeiten: Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten und Rückstellungen müssen in der Eröffnungsbilanz der GmbH korrekt erfasst werden
  • Erste Bilanz der GmbH: Spätestens zum Ende des ersten Geschäftsjahrs ist eine HGB-Bilanz zu erstellen und nach § 325 HGB offenzulegen (Unternehmensregister)

„Der Rechtsformwechsel ist der ideale Zeitpunkt, um die Buchhaltung professionell aufzustellen. Wer bereits in der GbR-Phase eine Software nutzt, die auch GmbH-Bilanzierung beherrscht, vermeidet Datenverlust und Doppelarbeit.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praxis-Tipp: Steuerberater frühzeitig einbinden

Die Umwandlung von GbR zu GmbH sollte steuerlich begleitet werden – insbesondere bei stillen Reserven, Grundstücken oder Beteiligungen. OnlineBilanz bietet für solche Übergangsphasen eine Kombi-Beratung: Erstellung der letzten GbR-EÜR/Bilanz und der ersten GmbH-Bilanz durch dasselbe Steuerberater-Team – digital koordiniert, transparent im Festpreis.

Software-Checkliste für den Formwechsel

  • Datenexport der GbR-Buchführung im DATEV- oder Standard-Format
  • Anlage einer neuen Mandantendatei für die GmbH (neue Steuernummer, neue HRB-Nummer)
  • Übernahme der Eröffnungsbilanzwerte in die GmbH-Software
  • Umstellung der Kontenrahmen (z. B. SKR 03 oder SKR 04 auch für GmbH nutzbar)
  • Einrichtung der neuen Eigenkapitalgliederung (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag)
  • Integration der gesetzlichen Offenlegungspflicht (elektronische Übermittlung an Unternehmensregister)

Fazit: Wann sich Bilanz-Software für die GbR lohnt – und welche Lösung passt

Die GbR hat keine gesetzliche Bilanzierungspflicht – solange sie nicht ins Handelsregister eingetragen wird und die steuerlichen Schwellenwerte nach § 141 AO unterschreitet. Dennoch profitieren viele GbR-Gesellschafter von einer strukturierten Buchhaltungssoftware: Sie erleichtert die Liquiditätssteuerung, die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und den späteren Rechtsformwechsel zur GmbH.

Entscheidungshilfe: Wann Software, wann Steuerberater, wann beides?

Software selbst führen

  • Geringem bis mittlerem Transaktionsvolumen (< 300 Buchungen/Monat)
  • Grundkenntnissen in Buchhaltung (oder Lernbereitschaft)
  • Wunsch nach täglicher Transparenz und Kontrolle
  • Kostenbewusstsein (Software günstiger als Vollservice-Steuerberater)

Steuerberater beauftragen

  • Hohem Transaktionsvolumen oder komplexen Geschäftsvorfällen
  • Fehlenden Buchhaltungs-Ressourcen im Team
  • Steuerlicher Buchführungspflicht (§ 141 AO)
  • Geplanter Rechtsformwechsel oder Gesellschafterwechsel

Die optimale Lösung ist häufig eine Kombination: Die GbR führt die laufende Buchhaltung selbst in einer Software (Zeitersparnis, Kostenkontrolle), übergibt die Daten strukturiert an den Steuerberater, der EÜR, Steuererklärungen und Beratung übernimmt. So bleibt die Hoheit über die Zahlen beim Unternehmen, die steuerliche Sicherheit beim Experten.

„GbR-Gesellschafter, die frühzeitig auf saubere Buchhaltung setzen, haben beim Wachstum zur GmbH einen enormen Vorsprung. Die erste GmbH-Bilanz ist dann kein bürokratischer Kraftakt mehr, sondern eine logische Fortführung der bestehenden Prozesse.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer den Jahresabschluss – sei es als freiwillige Bilanz der GbR oder als erste Pflichtbilanz nach Formwechsel – durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Suche und ohne versteckte Kosten, findet bei OnlineBilanz.de ein digitales Steuerberater-Angebot mit transparenten Festpreisen. Die Koordination übernimmt Servet Gündogan als Büroleiter in Stuttgart, die fachliche Erstellung und rechtsverbindliche Unterzeichnung erfolgt durch unsere zugelassenen Steuerberater – bundesweit, digital und zuverlässig.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GbR freiwillig eine Bilanz erstellen statt einer EÜR?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Eine GbR darf freiwillig zur doppelten Buchführung übergehen und eine Bilanz erstellen, auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht. Dies kann sinnvoll sein, um sich auf einen Rechtsformwechsel vorzubereiten oder um Banken und Investoren aussagekräftigere Zahlen zu liefern. Steuerlich bleibt die EÜR jedoch meist die einfachere und kostengünstigere Variante.

Welche GbR muss trotzdem Bücher führen und eine Bilanz erstellen?

Eine GbR wird buchführungspflichtig nach § 141 AO, wenn sie die Grenzen des § 141 Abs. 1 AO überschreitet: Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro im Kalenderjahr (Stand 2026). In diesem Fall ist die GbR zur doppelten Buchführung verpflichtet und muss eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Die reine Rechtsform GbR befreit nicht automatisch von der Buchführungspflicht.

Gibt es spezielle Cloud-Lösungen für GbRs mit mehreren Gesellschaftern?

Ja, viele moderne Buchhaltungsprogramme bieten Mehrbenutzerzugriff und Rollenverwaltung. So können mehrere Gesellschafter gleichzeitig Belege erfassen, Zahlungen freigeben oder Auswertungen abrufen. Besonders wichtig sind dabei Berechtigungskonzepte, damit sensible Daten geschützt bleiben, und eine transparente Protokollierung aller Buchungen. Cloud-Lösungen erleichtern die dezentrale Zusammenarbeit erheblich.

Wie wird die Entnahme und Einlage bei der GbR in der Software abgebildet?

Entnahmen und Einlagen der Gesellschafter werden in der Software über Privatkonten gebucht. Jeder Gesellschafter erhält ein eigenes Privatkonto, auf dem Entnahmen (z. B. Barauszahlungen, private Nutzung) und Einlagen (Kapitalzuführungen) erfasst werden. Die Software berechnet daraus automatisch die Kapitalentwicklung je Gesellschafter und berücksichtigt dies in der EÜR sowie in der steuerlichen Gewinnermittlung. Eine saubere Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen ist essenziell.

Muss die GbR ihre EÜR beim Finanzamt elektronisch einreichen?

Ja, seit 2018 ist die elektronische Übermittlung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung über ELSTER verpflichtend (§ 60 Abs. 4 EStDV). Die meisten modernen GbR-Softwarelösungen bieten eine direkte ELSTER-Schnittstelle oder einen Export im XML-Format, sodass die EÜR inklusive Anlageverzeichnis (Anlage EÜR) digital übermittelt werden kann. Eine Papiereinreichung ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 141 AO (Buchführungspflicht), § 267 HGB (Größenklassen), § 60 EStDV (ELSTER-Pflicht). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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