Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz erstellen Wetzlar

Bilanz erstellen Wetzlar 2026: Fristen & Steuerberater

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Unternehmen in Wetzlar müssen nach HGB und GmbHG ihren Jahresabschluss fristgerecht erstellen, feststellen und offenlegen. Welche Fristen 2026 gelten, wer bilanzierungspflichtig ist und wie Sie die Bilanzerstellung rechtssicher durch einen Steuerberater umsetzen lassen, erfahren Sie hier. Ähnliche Anforderungen gelten übrigens auch für Unternehmen im Raum Ettlingen. OnlineBilanz bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In Wetzlar müssen alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie bilanzierungspflichtige Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach §§ 238 ff. HGB eine Bilanz erstellen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten in 2026 Feststellungsfristen von 8–11 Monaten (§ 42a GmbHG) und eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten (§ 325 HGB). Diese Regelungen sind bundesweit einheitlich – so gelten für Unternehmen, die eine Bilanz in Freiburg erstellen, dieselben gesetzlichen Fristen und Pflichten. Die Bilanzerstellung kann selbst erfolgen oder durch einen Steuerberater – OnlineBilanz verbindet Steuerberater-Qualität mit digitalen Prozessen und Festpreisen.

Wer muss in Wetzlar eine Bilanz erstellen?

Die Pflicht zur Bilanzerstellung knüpft nicht an den Standort Wetzlar, sondern an die Rechtsform und Größe des Unternehmens nach § 238 HGB. Alle Kaufleute im Sinne des HGB – insbesondere GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG und OHG – sind buchführungspflichtig und müssen einen Jahresabschluss aufstellen. Einzelunternehmen und GbR unterliegen der Bilanzpflicht erst ab Überschreitung der Schwellenwerte nach § 241a HGB (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren).

Kapitalgesellschaften sind immer bilanzierungspflichtig

Für GmbH und UG gilt: Unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl besteht die Pflicht zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses gemäß § 264 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss umfasst mindestens Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Anhang. Je nach Größenklasse (§ 267 HGB) kommen weitere Bestandteile wie Lagebericht oder Kapitalflussrechnung hinzu.

Hinweis

Praxis-Tipp für Wetzlarer Unternehmen: Auch wenn Ihr Unternehmen nur regional tätig ist, gelten bundesweit einheitliche Bilanzierungspflichten. Eine sorgfältige Dokumentation über das Geschäftsjahr erleichtert die spätere Bilanzerstellung erheblich – insbesondere bei Inventur, Forderungsbewertung und Rückstellungsbildung.

Rechtsform Bilanzpflicht Rechtsgrundlage
GmbH, UG (haftungsbeschränkt) Ja, immer § 264 HGB
OHG, KG Ja, immer § 238 HGB
Einzelunternehmen, GbR Nur bei Überschreitung der Schwellenwerte § 241a HGB
Freiberufler (Steuerberater, Arzt) Nein (EÜR ausreichend) § 18 EStG

Größenklassen und Umfang des Jahresabschlusses nach § 267 HGB

Die Größenklasse Ihrer GmbH oder UG bestimmt sowohl den Umfang der Bilanzierungspflichten als auch die Offenlegungsfristen und -inhalte. § 267 HGB definiert drei Klassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Mitarbeiterzahl. Mindestens zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden, um die Größenklasse zu wechseln.

Die drei Größenklassen im Detail

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Lagebericht
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Nein
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Ja
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Ja, erweitert

Für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Mitarbeiter) gelten umfangreiche Erleichterungen: verkürzte Bilanz, kein Anhang bei Angabe unter der Bilanz, keine GuV-Offenlegung. Dennoch bleibt die Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister bestehen.

„Viele Wetzlarer GmbH fallen in die Kategorie ‚klein‘ und profitieren von deutlichen Erleichterungen. Trotzdem unterschätzen Geschäftsführer häufig die formalen Anforderungen an Anhang und Offenlegung – hier entstehen die meisten Ordnungsgeldverfahren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Fristen für Feststellung und Offenlegung in 2026

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 zwei wesentliche Fristen: die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB. Beide sind unabhängig voneinander zu beachten, und Verstöße führen zu unterschiedlichen Sanktionen.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss innerhalb bestimmter Fristen nach dem Abschlussstichtag von den Gesellschaftern förmlich festgestellt werden. Für kleine Kapitalgesellschaften beträgt die Frist 11 Monate (§ 42a Abs. 2 GmbHG), für mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate (§ 42a Abs. 1 GmbHG). Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Feststellung bis 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß).

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Unabhängig von der Feststellung muss der Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) offengelegt werden – also bis 31.12.2026 für das Geschäftsjahr 2025. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Achtung

Ordnungsgeldverfahren bei Fristversäumnis: Wird die Offenlegungsfrist nicht eingehalten, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro (§ 335 HGB) und richtet sich gegen die Gesellschaft sowie persönlich gegen die Geschäftsführer.

  • Jahresabschluss rechtzeitig durch Steuerberater erstellen lassen
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Feststellungsbeschluss protokollieren
  • Festgestellten Jahresabschluss digital beim Unternehmensregister einreichen
  • Einreichungsbestätigung archivieren (Nachweis der fristgerechten Offenlegung)
  • Bei Fristversäumnis: unverzüglich nachholen, um Ordnungsgeld zu minimieren

Bilanz selbst erstellen oder durch Steuerberater?

Rechtlich ist es zulässig, den Jahresabschluss als Geschäftsführer selbst zu erstellen – eine gesetzliche Pflicht zur Einschaltung eines Steuerberaters besteht nicht. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Komplexität der Bilanzierung (Bewertungsvorschriften, Rückstellungen, latente Steuern, Anhang-Angaben) regelmäßig unterschätzt wird. Fehlerhafte Jahresabschlüsse können zu steuerlichen Nachteilen, zivilrechtlicher Haftung und strafrechtlichen Risiken führen.

Risiken der Eigenerstimmung

  • Steuerliche Fehler: Falsche Abschreibungen, nicht erkannte Bewertungswahlrechte, fehlerhafte Rückstellungen erhöhen die Steuerlast unnötig oder führen zu Nachzahlungen.
  • Formale Mängel: Unvollständiger Anhang, fehlende Angaben nach § 264 HGB oder § 285 HGB führen zu Ordnungsgeldverfahren.
  • Haftungsrisiken: Geschäftsführer haften persönlich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen bei der Rechnungslegung (§ 43 GmbHG).
  • Zeitaufwand: Die Einarbeitung in Bilanzierungsstandards, DATEV-Software und Offenlegungs-Prozesse bindet erhebliche Ressourcen.

Vorteile der Steuerberater-Beauftragung

Ein zugelassener Steuerberater haftet berufsrechtlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, kennt aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsauffassungen und optimiert die steuerliche Gestaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Für GmbH-Geschäftsführer in Wetzlar, die sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren möchten, bietet die Delegation an einen Steuerberater Rechtssicherheit, Zeitersparnis und steuerliche Optimierung.

„Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen oder Wartezeiten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen, prüfen und unterzeichnen den Jahresabschluss – die Koordination übernimmt unser Büroleiter-Team.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Besonderheiten für Unternehmen am Standort Wetzlar

Wetzlar ist als Zentrum der optischen und feinmechanischen Industrie sowie als Standort mittelständischer Technologieunternehmen bekannt. Unternehmen profitieren von der Nähe zur Universität Gießen, dem Technologie- und Innovationszentrum Wetzlar (TIZ) und einer starken regionalen Wirtschaftsförderung. Diese Faktoren haben bilanzielle Auswirkungen, die bei der Jahresabschlusserstellung zu berücksichtigen sind.

Fördermittel und Investitionszulagen

Zahlreiche Wetzlarer Unternehmen nutzen Förderprogramme des Landes Hessen, des Bundes (z. B. Investitionszuschüsse für Digitalisierung, Forschung und Entwicklung) oder EU-Mittel. Die bilanzielle Behandlung von Zuschüssen und Investitionszulagen erfordert sorgfältige Abwägung: Aktivierung als Sonderposten (§ 247 Abs. 3 HGB), passivischer Abzug vom Anlagevermögen oder erfolgswirksame Vereinnahmung. Fehlerhafte Bilanzierung kann zum Verlust steuerlicher Vorteile führen.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Technologieunternehmen in Wetzlar investieren häufig in Forschung und Entwicklung. Nach § 255 Abs. 2a HGB besteht ein Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – steuerlich hingegen gilt ein Aktivierungsverbot (§ 5 Abs. 2 EStG). Die daraus resultierenden Bilanzierungsunterschiede erfordern die Bildung latenter Steuern nach § 274 HGB.

Handelsrechtlich (§ 255 Abs. 2a HGB)

Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Entwicklungskosten, Software, Patente). Abschreibung über Nutzungsdauer.

Steuerrechtlich (§ 5 Abs. 2 EStG)

Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter. Sofortiger Betriebsausgabenabzug. Differenz = latente Steuern.

Hinweis

Regionalfaktor Steuerberatung: Auch wenn OnlineBilanz bundesweit tätig ist, kennen unsere Steuerberater regionale Besonderheiten – etwa hessische Förderprogramme, Investitionszulagen oder branchentypische Bewertungsfragen. Die Koordination erfolgt digital, die fachliche Betreuung durch zugelassene Steuerberater.

Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung vermeiden

Selbst erfahrene Geschäftsführer und Buchhalter unterlaufen bei der Jahresabschlusserstellung immer wieder typische Fehler, die zu Ordnungsgeldverfahren, steuerlichen Nachteilen oder Haftungsrisiken führen. Im Folgenden die häufigsten Stolperfallen und wie Sie diese vermeiden.

1. Inventur unvollständig oder nicht rechtzeitig

§ 240 HGB schreibt eine vollständige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag vor. Viele Unternehmen führen die Inventur zu spät durch, dokumentieren Bestände unzureichend oder verzichten auf Stichprobenkontrollen. Folge: Fehlerhafte Bewertung von Vorräten, nicht erkannte Wertminderungen, fehlende Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.

2. Rückstellungen fehlen oder sind falsch bemessen

§ 249 HGB verpflichtet zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste und unterlassene Instandhaltung. Typische Fehler: fehlende Rückstellungen für Urlaubsansprüche, Jahresabschlusserstellung, Steuerberatungskosten, Garantieverpflichtungen oder Altersteilzeit. Steuerlich sind nur bestimmte Rückstellungen zulässig (§ 5 Abs. 4a–4c EStG), was zu latenten Steuern führt.

3. Abschreibungen nicht korrekt berechnet

Fehlerhafte Nutzungsdauern, vergessene Abschreibungen oder falsche Abschreibungsmethoden (linear vs. degressiv) führen zu Über- oder Unterbewertung des Anlagevermögens. Besondere Vorsicht ist geboten bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG, § 6 Abs. 2 EStG), Sammelposten und außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB.

4. Anhang unvollständig oder fehlerhaft

Der Anhang ist kein Freitext, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangabe nach § 284, § 285 HGB. Häufig fehlen: Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen, Organbezügen, durchschnittlicher Mitarbeiterzahl, Vorjahreszahlen oder latenten Steuern. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen Erleichterungen nutzen (§ 288 HGB), müssen aber dennoch Mindestangaben machen.

Achtung

Rechtsfolge unvollständiger Jahresabschlüsse: Ein fehlerhafter oder unvollständiger Jahresabschluss ist nicht feststellungsfähig und nicht offenlegungsfähig. Das Bundesamt für Justiz leitet Ordnungsgeldverfahren ein, das Finanzamt kann Mehr-/Weniger-Rechnungen durchführen, und Geschäftsführer haften persönlich nach § 43 GmbHG.

  • Inventur rechtzeitig und vollständig durchführen, Protokoll erstellen
  • Alle Rückstellungen systematisch prüfen (Personal, Steuern, Garantien, Prozesse)
  • Abschreibungen laut AfA-Tabelle prüfen, GWG-Grenze beachten (seit 2024: 1.000 € netto)
  • Anhang vollständig nach §§ 284, 285 HGB erstellen, Vorjahresangaben nicht vergessen
  • Gesellschafterbeschluss förmlich protokollieren, Feststellungsdatum dokumentieren
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb 12 Monate, Bestätigung archivieren

Digitale Prozesse: E-Bilanz und elektronische Offenlegung

Seit 2012 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Bilanzdaten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (§ 5b EStG). Die sogenannte E-Bilanz ersetzt die papierhafte Einreichung und erfordert eine Übermittlung im XBRL-Format gemäß der amtlichen Taxonomie. Parallel dazu erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) auch die Offenlegung beim Unternehmensregister ausschließlich elektronisch.

E-Bilanz: Anforderungen und Taxonomie

Die E-Bilanz besteht aus einer strukturierten Datei, die sämtliche Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemäß der amtlichen Taxonomie abbildet. Unternehmen müssen ihre Konten entsprechend zuordnen (Konten-Mapping). Steuerberater nutzen hierzu in der Regel DATEV oder vergleichbare Software. Fehlerhafte Zuordnungen oder fehlende Positionen führen zu Rückfragen des Finanzamts und verzögern die Bearbeitung.

Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit dem DiRUG erfolgt die Offenlegung nicht mehr über den Bundesanzeiger, sondern direkt beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die Einreichung erfolgt im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften können verkürzte Abschlüsse einreichen. Die Offenlegung ist gebührenpflichtig (ca. 35–45 Euro für kleine Gesellschaften, Stand 2026).

100 %

E-Bilanz-Pflicht für bilanzierende Unternehmen seit 2012

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB ab Bilanzstichtag

35–45 €

Gebühr für elektronische Offenlegung (klein)

„Die Digitalisierung der Bilanzierung erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater erheblich. Bei OnlineBilanz übernehmen wir die gesamte technische Abwicklung – von der E-Bilanz-Übermittlung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister. Der Mandant erhält Transparenz und Nachweise, ohne sich in Software einarbeiten zu müssen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Hinweis

Praxis-Tipp: Bewahren Sie die Einreichungsbestätigung des Unternehmensregisters unbedingt auf. Sie dient als Nachweis der fristgerechten Offenlegung und schützt vor Ordnungsgeldverfahren, selbst wenn das Bundesamt für Justiz später Zweifel äußert.

Was kostet die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Gebührenrahmen in Abhängigkeit vom Gegenstandswert vorsieht. Die tatsächliche Vergütung hängt ab von: Größe und Komplexität des Unternehmens, Umfang der Buchführung, Qualität der Vorarbeiten (Belege, Kontenabstimmung) und gewähltem Gebührensatz (1/10 bis 10/10 der Mittelgebühr).

Gebührenrahmen nach StBVV

Für die Jahresabschlusserstellung sieht die StBVV eine Zeitgebühr (§ 13 StBVV, 60–140 € je angefangene halbe Stunde) oder eine Gegenstandswertgebühr (§ 35 StBVV) vor. Bei einem Gegenstandswert (= Bilanzsumme oder Umsatz) von 500.000 € beträgt die volle Gebühr beispielsweise 1.110 €, bei 2 Mio. € 2.607 €. Hinzu kommen Gebühren für Anhang, Lagebericht, Steuerberatung und Offenlegung.

Gegenstandswert Volle Gebühr (§ 35 StBVV) Üblicher Rahmen (inkl. Anhang)
250.000 € 807 € 1.200 – 2.000 €
500.000 € 1.110 € 1.800 – 3.500 €
1.000.000 € 1.690 € 2.800 – 5.500 €
2.000.000 € 2.607 € 4.500 – 8.000 €

Transparente Festpreise als Alternative

Viele moderne Steuerberater-Plattformen – darunter auch OnlineBilanz – bieten transparente Festpreise anstelle der StBVV-Abrechnung. Mandanten wissen vorab, welche Kosten entstehen, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Dies schafft Planungssicherheit und vermeidet Überraschungen bei der Rechnungsstellung. Für kleine GmbH in Wetzlar beginnen Festpreise typischerweise bei 1.500–2.500 €, je nach Komplexität und Buchungsvolumen.

Hinweis

OnlineBilanz Festpreis-Modell: Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen Ihren Jahresabschluss zu einem vorab vereinbarten Festpreis. Sie erhalten volle Steuerberater-Qualität – digital koordiniert, ohne Wartezeiten, mit transparenter Kostenkalkulation. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihr individuelles Angebot zu erhalten.

So läuft die Zusammenarbeit mit OnlineBilanz ab

OnlineBilanz verbindet die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit modernen digitalen Prozessen. Mandanten aus Wetzlar und ganz Deutschland erhalten ihren Jahresabschluss ohne langes Suchen, ohne Wartezeiten – zu transparenten Festpreisen. Die Koordination übernimmt unser Büroleiter-Team, die fachliche Erstellung und rechtsverbindliche Unterzeichnung erfolgt durch unsere Steuerberater.

1. Erstgespräch und Angebot

Sie schildern Ihre Situation (Rechtsform, Größe, Besonderheiten). Unser Büroleiter Servet Gündogan erfasst die Eckdaten und erstellt ein individuelles Festpreis-Angebot. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine transparente Kalkulation – ohne versteckte Kosten, ohne StBVV-Gebührenpoker.

2. Dokumenten-Upload und Datenzugang

Nach Auftragserteilung erhalten Sie Zugang zu unserer digitalen Plattform. Sie laden Belege, Buchungskonten, Kontoauszüge und Verträge hoch – alternativ gewähren Sie uns DATEV-Zugang oder übermitteln Daten aus Ihrer Buchhaltungssoftware. Unser Team prüft Vollständigkeit und meldet fehlende Unterlagen zurück.

3. Erstellung durch unsere Steuerberater

Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen Bilanz, GuV und Anhang, berechnen Rückstellungen, prüfen Abschreibungen und optimieren steuerliche Wahlrechte. Sie erhalten Entwürfe zur Durchsicht und können Rückfragen stellen. Nach finaler Freigabe unterzeichnen die Steuerberater den Jahresabschluss rechtsverbindlich.

4. Feststellung, E-Bilanz und Offenlegung

Sie erhalten eine Beschlussvorlage für die Gesellschafterversammlung. Nach Feststellung übermitteln wir die E-Bilanz an das Finanzamt und legen den Jahresabschluss beim Unternehmensregister offen. Sie erhalten alle Nachweise und Bestätigungen – fristgerecht, rechtssicher, ohne eigenen Verwaltungsaufwand.

  • Unverbindliches Erstgespräch mit Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
  • Festpreis-Angebot innerhalb 24 Stunden, transparent und verbindlich
  • Digitaler Dokumenten-Upload oder DATEV-Zugang, sichere Datenübertragung
  • Erstellung durch zugelassene Steuerberater, rechtsverbindliche Unterzeichnung
  • Gesellschafterbeschluss-Vorlage, E-Bilanz-Übermittlung, Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Alle Nachweise und Bestätigungen digital archiviert, jederzeit abrufbar

„Mandanten aus Wetzlar schätzen, dass sie nicht vor Ort zum Steuerberater fahren müssen, aber dennoch persönliche Ansprechpartner haben. Unser Büroleiter-Team koordiniert, unsere Steuerberater liefern die fachliche Qualität – das Beste aus beiden Welten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH in Wetzlar auf die Bilanzierung verzichten?

Nein. Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind nach § 264 Abs. 1 HGB ausnahmslos bilanzierungspflichtig – unabhängig von Größe, Umsatz oder Gewinn. Ein Verzicht ist nicht möglich. Auch Kleinstkapitalgesellschaften müssen nach § 267a HGB einen Jahresabschluss erstellen und offenlegen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro fest. Bei wiederholter Säumnis können die Beträge ansteigen. Die Offenlegung muss beim Unternehmensregister erfolgen – seit DiRUG (01.08.2022) nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Muss ich die E-Bilanz auch bei kleinen GmbHs einreichen?

Ja. Seit 2013 müssen alle bilanzierenden Unternehmen die Steuerbilanz elektronisch nach amtlichem XBRL-Taxonomie-Standard übermitteln (§ 5b EStG). Das gilt für kleine wie große Kapitalgesellschaften gleichermaßen. Die E-Bilanz wird über ELSTER an das Finanzamt übertragen.

Kann ein Buchhalter meine Bilanz rechtssicher erstellen?

Ein Buchhalter darf die laufende Buchhaltung führen, jedoch nicht den Jahresabschluss rechtsverbindlich erstellen und unterzeichnen. Nach § 6 StBerG ist die Erstellung des Jahresabschlusses für Dritte Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern vorbehalten. Nur diese dürfen den Abschluss fachlich prüfen und rechtsverbindlich fertigen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Bilanzerstellung?

Sie benötigen die vollständige Finanzbuchhaltung (DATEV o. ä.), Bankkontoauszüge, Inventurlisten, Verträge (Miet-, Darlehens-, Leasingverträge), Nachweise über offene Forderungen und Verbindlichkeiten sowie ggf. Anlageverzeichnis und Abschreibungstabellen. Ihr Steuerberater prüft die Unterlagen und erstellt auf dieser Basis den Jahresabschluss.

Wie lange muss ich den Jahresabschluss aufbewahren?

Nach § 257 HGB und § 147 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse 10 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Jahresabschluss aufgestellt wurde. Die Aufbewahrung muss so erfolgen, dass die Unterlagen jederzeit lesbar gemacht werden können – elektronische Archivierung ist zulässig.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Einkommensteuergesetz (EStG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz