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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz erstellen Ettlingen

Bilanz erstellen Ettlingen 2026: Fristen & Kosten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

GmbH und andere Kapitalgesellschaften in Ettlingen müssen jährlich einen Jahresabschluss erstellen, feststellen und offenlegen. Welche Fristen gelten 2026, welche Größenklassen gibt es und was kostet die Bilanzerstellung? Dieser Leitfaden erklärt die gesetzlichen Pflichten nach HGB und GmbHG und zeigt, wie Ettlinger Unternehmen ihren Jahresabschluss rechtssicher und effizient erledigen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften in Ettlingen müssen gemäß § 242 HGB einen Jahresabschluss erstellen. Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittlere/große GmbH) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 HGB). Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro.

Wer muss in Ettlingen eine Bilanz erstellen?

Die Pflicht zur Bilanzerstellung richtet sich in Ettlingen – wie im gesamten Bundesgebiet – nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH ergibt sich die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht unmittelbar aus § 238 HGB sowie § 242 HGB. Jeder Kaufmann ist zur ordnungsgemäßen Buchführung und zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Rechtsformen und Bilanzierungspflicht

In Ettlingen sind folgende Rechtsformen zur Bilanzerstellung verpflichtet:

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Kraft Rechtsform nach § 13 GmbHG i.V.m. § 242 HGB
  • AG, KGaA: Ebenfalls kraft Rechtsform nach § 242 HGB
  • OHG, KG: Als Personenhandelsgesellschaften nach § 238 HGB
  • Einzelkaufleute: Bei Überschreiten der Schwellenwerte (Umsatz > 800.000 Euro oder Gewinn > 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren)

Praxis-Hinweis

Für GmbHs und UGs besteht die Bilanzierungspflicht unabhängig von Umsatz- oder Gewinngrenzen. Auch wenn der Geschäftsbetrieb ruhend ist oder Verluste anfallen, muss ein vollständiger Jahresabschluss erstellt werden. Die Nichterfüllung dieser Pflicht kann neben Ordnungsgeldern auch persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer auslösen.

Welche Größenklasse gilt für Ihre GmbH in Ettlingen?

Die Größenklasse einer GmbH bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten und die Detailtiefe des Jahresabschlusses. Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften in drei Größenklassen eingeteilt, abhängig von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl. Entscheidend sind die Werte zum Bilanzstichtag (in 2026 für Geschäftsjahr 2025: 31.12.2025) sowie die Umsatzerlöse der zwölf Monate vor diesem Stichtag.

Die drei Größenklassen im Detail

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine GmbH gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden. Kleinst-Kapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatzerlöse ≤ 700.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer) profitieren von weiteren Erleichterungen bei der Offenlegung.

6 Mio. €

Bilanzsummen-Grenze für kleine GmbHs

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

§ 267 HGB

Größenklassen-Regelung

Was gehört zum Jahresabschluss einer GmbH?

Der Jahresabschluss einer GmbH setzt sich nach § 242 Abs. 3 HGB aus mehreren Bestandteilen zusammen, deren Umfang von der Größenklasse abhängt. Für alle Kapitalgesellschaften gilt die Pflicht zur Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Anhang erstellen, in dem die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie wesentliche Sachverhalte erläutert werden.

Pflichtbestandteile nach Größenklasse

Kleine GmbH (§ 264 Abs. 1 HGB)

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang (verkürzt möglich nach § 288 HGB)
  • Optional: Lagebericht (nicht verpflichtend)

Mittelgroße und große GmbH

  • Bilanz nach § 266 HGB (vollständig gegliedert)
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang (vollständig nach § 284 ff. HGB)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (Pflicht)

Der Anhang erläutert die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, wesentliche Abweichungen vom Vorjahr, Haftungsverhältnisse und weitere Angaben zu einzelnen Bilanzposten. Bei kleinen GmbHs darf der Anhang verkürzt werden, wenn bestimmte Angaben bereits in der Bilanz vermerkt sind.

„Viele Mandanten unterschätzen die Bedeutung des Anhangs. Gerade bei mittelgroßen GmbHs ist er nicht nur formale Pflicht, sondern auch ein Instrument der Transparenz gegenüber Gesellschaftern, Banken und Geschäftspartnern. Unvollständige Angaben können im Prüfungsfall zu Beanstandungen führen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung?

Die Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses unterliegen gesetzlichen Fristen, deren Nichteinhaltung empfindliche Sanktionen nach sich zieht. Für GmbHs mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende zeitliche Vorgaben:

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Abschlussstichtag von den Gesellschaftern festgestellt werden:

  • Kleine GmbH: 11 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (für 2025: bis 30.11.2026)
  • Mittelgroße und große GmbH: 8 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (für 2025: bis 31.08.2026)

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt nach § 325 Abs. 1 HGB 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (für 2025: bis 31.12.2026).

Achtung Ordnungsgeld

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Das Bundesamt für Justiz leitet diese Verfahren von Amts wegen ein – eine Mahnung ist nicht erforderlich. Wiederholungstäter müssen mit höheren Beträgen rechnen.

  • Jahresabschluss durch Steuerberater erstellen lassen
  • Gesellschafterversammlung zur Feststellung einberufen
  • Feststellungsbeschluss protokollieren
  • Unterlagen für Offenlegung vorbereiten (ggf. mit Bestätigungsvermerk bei Prüfungspflicht)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister bis 12 Monate nach Bilanzstichtag

Jahresabschluss selbst erstellen oder durch Steuerberater?

Grundsätzlich darf der Geschäftsführer einer GmbH den Jahresabschluss selbst erstellen, sofern er über ausreichende buchhalterische und steuerrechtliche Kenntnisse verfügt. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die komplexen Vorschriften des HGB, die steuerlichen Wahlrechte nach EStG und KStG sowie die Anforderungen an Anhang und Offenlegung ein hohes Maß an Fachwissen erfordern.

Argumente für die Beauftragung eines Steuerberaters

  • Rechtssicherheit: Steuerberater kennen aktuelle Rechtsprechung, BMF-Schreiben und IDW-Standards
  • Haftungsminimierung: Fehlerhafte Jahresabschlüsse können zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers führen
  • Steueroptimierung: Nutzung von Wahlrechten (z. B. § 6 EStG, § 254 HGB) zur legalen Steuergestaltung
  • Zeitersparnis: Geschäftsführer können sich auf das operative Geschäft konzentrieren
  • Bankgespräche: Ein von einem Steuerberater erstellter Jahresabschluss genießt höhere Glaubwürdigkeit bei Kreditgebern

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange nach einem lokalen Ansprechpartner in Ettlingen zu suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Die zugelassenen Steuerberater erstellen, prüfen und unterzeichnen den Jahresabschluss rechtsverbindlich – koordiniert über die Plattform durch Servet Gündogan als Büroleiter in Stuttgart.

„Viele Ettlinger Mandanten schätzen die Kombination aus persönlichem Ansprechpartner und digitaler Abwicklung. Sie senden ihre Belege digital ein, wir koordinieren mit unseren Steuerberatern, und der fertige Jahresabschluss wird fristgerecht zur Offenlegung vorbereitet – ohne Zeitdruck, ohne Wartezeiten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Fehler sollten Sie bei der Bilanzerstellung vermeiden?

Selbst bei sorgfältiger Arbeit unterlaufen Geschäftsführern und Buchhaltern immer wieder Fehler, die im schlimmsten Fall zu Steuernachzahlungen, Ordnungsgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich in formale, materielle und verfahrenstechnische Mängel unterteilen.

Typische Fehlerquellen in der Praxis

Formale Fehler

  • Unvollständige Gliederung nach § 266 HGB
  • Fehlende oder unvollständige Anhangangaben
  • Falsche Bezeichnungen von Bilanzposten
  • Nichtbeachtung des Stetigkeitsgebots (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Materielle Fehler

  • Fehlbewertungen von Vermögensgegenständen (§ 253 HGB)
  • Unterlassene Abschreibungen (AfA)
  • Nichtbildung notwendiger Rückstellungen (§ 249 HGB)
  • Falsche Aktivierung von Aufwendungen

Verfahrensfehler

  • Versäumte Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG)
  • Verspätete Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Fehlendes Feststellungsprotokoll
  • Unvollständige Unterlagen für Offenlegung

Bewertungsfehler und ihre Folgen

Besonders kritisch sind Bewertungsfehler, die das Eigenkapital und damit die steuerliche Bemessungsgrundlage betreffen. Eine zu hohe Bewertung von Forderungen (fehlende Einzelwertberichtigungen nach § 253 Abs. 4 HGB) oder eine zu niedrige Bewertung von Verbindlichkeiten (fehlende Rückstellungen nach § 249 HGB) führen zu einem zu hohen Gewinnausweis und damit zu überhöhten Steuerzahlungen. Umgekehrt können zu niedrige Bewertungen den Verdacht der Steuerhinterziehung begründen.

Praxis-Tipp

Eine sorgfältige Dokumentation aller Bewertungsannahmen ist unverzichtbar. Bei Außenprüfungen fordert das Finanzamt regelmäßig Nachweise für Abschreibungen, Rückstellungen und Forderungsbewertungen. Wer diese nicht schlüssig belegen kann, riskiert Hinzuschätzungen und Strafzuschläge.

Was kostet die Bilanzerstellung in Ettlingen?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese sieht für die Erstellung des Jahresabschlusses eine Gebührenspanne vor, die vom Gegenstandswert (in der Regel Bilanzsumme oder Umsatz) und vom Schwierigkeitsgrad abhängt. In Ettlingen wie bundesweit bewegen sich die Kosten je nach Größe und Komplexität des Unternehmens zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro.

Gebührenrahmen nach StBVV

Nach § 35 StBVV beträgt die Gebühr für die Erstellung des Jahresabschlusses einer GmbH 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1 zur StBVV). Die tatsächliche Höhe hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Umfang und Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit
  • Bedeutung der Angelegenheit
  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers
  • Erforderliche Haftung des Steuerberaters
Gegenstandswert Volle Gebühr Gebührenrahmen (10/10 – 40/10)
100.000 € 276 € 276 € – 1.104 €
300.000 € 621 € 621 € – 2.484 €
600.000 € 1.097 € 1.097 € – 4.388 €
1.000.000 € 1.657 € 1.657 € – 6.628 €

Hinzu kommen häufig Kosten für die laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen. Viele Steuerberater in Ettlingen bieten Paketpreise an, die mehrere Leistungen bündeln.

Transparente Festpreise als Alternative

Wer Planungssicherheit bei den Kosten wünscht, findet auf Plattformen wie OnlineBilanz.de transparente Festpreise für den Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater. Die Preise orientieren sich an der Unternehmensgröße und sind vorab klar kalkulierbar – ohne Überraschungen nach Fertigstellung.

§ 35 StBVV

Gebührengrundlage für Jahresabschluss

10/10 – 40/10

Gebührenrahmen nach Tabelle A

100 %

Preistransparenz bei Festpreismodellen

Wie funktioniert die digitale Bilanzerstellung für Ettlinger Unternehmen?

Die Digitalisierung hat auch im Steuerberaterbereich Einzug gehalten. Statt physischer Ordner und persönlicher Termine vor Ort können Geschäftsführer in Ettlingen ihre Buchhaltung und den Jahresabschluss vollständig digital abwickeln lassen. Dies spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit mit dem Steuerberater – unabhängig vom Standort.

Ablauf der digitalen Jahresabschlusserstellung

  1. Upload der Buchhaltungsdaten: Belege, Kontoauszüge und DATEV-Exporte werden über eine sichere Plattform hochgeladen
  2. Prüfung und Abstimmung: Der zuständige Steuerberater prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität
  3. Erstellung des Entwurfs: Der Jahresabschluss wird nach HGB erstellt, inklusive Bilanz, GuV und Anhang
  4. Abstimmungsrunden: Rückfragen und Korrekturen werden digital geklärt, ohne physische Termine
  5. Finalisierung und Feststellung: Nach Freigabe durch den Geschäftsführer erfolgt die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung
  6. Offenlegung: Der Steuerberater oder die Plattform übernimmt die fristgerechte Einreichung beim Unternehmensregister

Plattformen wie OnlineBilanz.de kombinieren die Vorteile der Digitalisierung mit der Fachexpertise zugelassener Steuerberater. Servet Gündogan als Büroleiter in Stuttgart koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten aus Ettlingen und dem Steuerberater-Team, das den Jahresabschluss erstellt, prüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.

„Die digitale Abwicklung ist für viele Ettlinger Mandanten eine echte Erleichterung. Sie müssen nicht mehr nach Karlsruhe oder Stuttgart fahren, sondern können alle Unterlagen bequem hochladen. Unsere Steuerberater arbeiten die Fälle zügig ab, und die Mandanten haben jederzeit Einblick in den Bearbeitungsstand.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vorteile der digitalen Abwicklung

Für Geschäftsführer

  • Keine Anfahrt zum Steuerberater nötig
  • Flexible Einreichung der Unterlagen rund um die Uhr
  • Transparente Festpreise ohne versteckte Kosten
  • Schnellere Bearbeitung durch digitale Prozesse

Für das Unternehmen

  • Rechtssichere Erstellung durch zugelassene Steuerberater
  • Fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Revisionssichere Dokumentation aller Schritte
  • Zugriff auf digitales Archiv für Prüfungen und Folgejahre

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Einzelunternehmer in Ettlingen freiwillig eine Bilanz erstellen?

Ja, auch wenn Sie als Einzelunternehmer oder GbR nicht bilanzierungspflichtig sind, können Sie freiwillig zur doppelten Buchführung mit Bilanzerstellung übergehen (§ 242 HGB analog). Dies kann sinnvoll sein, um bessere Kreditkonditionen zu erhalten oder sich auf ein zukünftiges Wachstum vorzubereiten. Ein Steuerberater kann Sie bei der Umstellung von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung unterstützen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist in Ettlingen verpasse?

Das Bundesamt für Justiz verhängt bei Versäumnis der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro gemäß § 335 HGB. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Dauer der Verspätung. Zudem kann die Offenlegungspflicht zwangsweise durchgesetzt werden. Eine nachträgliche Offenlegung befreit nicht automatisch vom Ordnungsgeld.

Muss ich in Ettlingen einen lokalen Steuerberater beauftragen?

Nein, Sie sind nicht an einen Steuerberater vor Ort gebunden. Dank Digitalisierung können Sie bundesweit mit zugelassenen Steuerberatern zusammenarbeiten. Wichtig ist, dass der Steuerberater über die notwendige Zulassung verfügt und mit den aktuellen HGB-Vorschriften vertraut ist. Plattformen wie OnlineBilanz.de ermöglichen die vollständig digitale Abwicklung mit Steuerberatern aus ganz Deutschland.

Wie lange muss ich Bilanzen und Jahresabschlüsse in Ettlingen aufbewahren?

Jahresabschlüsse, Bilanzen und die zugehörigen Buchungsbelege müssen gemäß § 257 HGB zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt müssen diese Unterlagen vollständig vorgelegt werden können. Eine digitale Archivierung ist zulässig, wenn sie den GoBD-Anforderungen entspricht.

Gilt die Offenlegungspflicht auch für gemeinnützige GmbHs in Ettlingen?

Ja, auch gemeinnützige GmbHs (gGmbH) unterliegen als Kapitalgesellschaften der vollen Bilanzierungs- und Offenlegungspflicht nach §§ 264, 325 HGB. Die Gemeinnützigkeit befreit nicht von diesen handelsrechtlichen Pflichten. Allerdings können kleine gGmbHs von Erleichterungen bei der Offenlegung profitieren, wenn sie die Größenkriterien des § 267 HGB einhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz in Ettlingen?

Die Handelsbilanz wird nach HGB-Vorschriften erstellt und dient der Information von Gesellschaftern, Gläubigern und Öffentlichkeit. Die Steuerbilanz folgt den Vorschriften des EStG und dient als Grundlage für die Gewinnermittlung und Steuerberechnung. Oft werden beide Bilanzen parallel geführt, da es Bewertungsunterschiede gibt (z. B. bei Abschreibungen). Ein Steuerberater erstellt typischerweise beide Bilanzen im Rahmen des Jahresabschlusses.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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KI-Assistenz