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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Amazon FBA

Bilanz Amazon FBA 2026: Bilanzierung & Jahresabschluss

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Amazon FBA stellt Händler vor spezielle Herausforderungen in der Bilanzierung: Warenbestand liegt im Ausland, Umsatzerlöse werden zeitversetzt überwiesen, FBA-Gebühren müssen periodengerecht abgegrenzt werden. Zusätzlich sind häufig schwebende Geschäfte im Jahresabschluss zu berücksichtigen, etwa bei Lieferverträgen über den Bilanzstichtag hinweg. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Jahresabschluss und Offenlegung nach HGB und EStG rechtssicher umsetzen – mit praktischen Buchungsbeispielen für FBA-Händler.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Bei Amazon FBA müssen Warenbestand im Auslandslager, Umsatzerlöse zum Verkaufszeitpunkt und FBA-Gebühren periodengerecht bilanziert werden. Die Inventur erfolgt durch Abgleich von Amazon-Reports mit der Buchhaltung. Umsatzsteuerlich gelten bei Pan-EU besondere Registrierungspflichten. Der Jahresabschluss muss nach § 325 HGB fristgerecht offengelegt werden.

Wie funktioniert die Bilanzierung bei Amazon FBA?

Die Bilanzierung von Amazon-FBA-Geschäften (Fulfillment by Amazon) stellt GmbH-Geschäftsführer vor besondere Herausforderungen. Anders als im klassischen Handel lagern Warenbestände nicht im eigenen Lager, sondern in Amazon-Logistikzentren – oft grenzüberschreitend in mehreren EU-Ländern. Trotzdem bleiben Sie als Unternehmen wirtschaftlicher Eigentümer der Ware und müssen diese nach § 246 Abs. 1 HGB vollständig in der Bilanz erfassen.

Die buchhalterische Erfassung beginnt beim Wareneinkauf und endet beim Verkauf über die Amazon-Plattform. Dabei entstehen spezifische Buchungsvorgänge: FBA-Gebühren, Pan-EU-Warenverschiebungen, Rücksendungen, Amazon-eigene Zahlungsabwicklung und oft mehrwöchige Abrechnungszyklen. Nach § 238 HGB müssen alle Geschäftsvorfälle chronologisch und lückenlos erfasst werden – bei Amazon FBA keine Trivialität.

Besonderheiten der FBA-Logistik in der Buchhaltung

  • Wirtschaftliches Eigentum: Ware im Amazon-Lager bleibt Ihr Vermögensgegenstand nach § 246 HGB, auch wenn Sie keinen physischen Zugriff haben.
  • Pan-EU-Programm: Amazon verschiebt Ware zwischen Ländern – buchhalterisch innergemeinschaftliche Warenbewegungen, die umsatzsteuerlich zu erfassen sind.
  • Abrechnungszyklen: Amazon zahlt nicht sofort, sondern alle 14 Tage – Forderungsabgrenzung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB (Realisationsprinzip) erforderlich.
  • Gebührenstruktur: FBA-Gebühren, Lagergebühren, Langzeitlagergebühren – alle Betriebsausgaben müssen periodengerecht abgegrenzt werden.

Praxis-Hinweis

Die meisten Amazon-Seller nutzen keine integrierte Warenwirtschaft mit DATEV-Schnittstelle. Wer seinen Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte alle Amazon-Reports (Settlement-Reports, Inventory-Reports, FBA-Gebühren) strukturiert bereitstellen – idealerweise als CSV-Export pro Monat.

Wie wird der Warenbestand im FBA-Lager inventiert?

Nach § 240 Abs. 1 HGB sind Sie verpflichtet, zum Bilanzstichtag (z. B. 31.12.2025) eine Inventur durchzuführen. Das bedeutet: Alle Vermögensgegenstände – inklusive der in Amazon-Lagern befindlichen Ware – müssen körperlich oder buchmäßig erfasst werden. Amazon stellt dafür den Inventory-Report zum Stichtag bereit, der alle sich im FBA-Netzwerk befindenden Einheiten nach SKU und ASIN auflistet.

Die Herausforderung: Der Amazon-Report zeigt nur Mengen, keine Einkaufspreise. Sie müssen die Stückzahlen mit Ihren Einstandspreisen bewerten – nach § 253 Abs. 1 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bei mehreren Einkäufen desselben Artikels zu unterschiedlichen Preisen ist ein Bewertungsvereinfachungsverfahren (FIFO, gleitender Durchschnitt nach § 256 HGB) zulässig und empfehlenswert.

Praktisches Vorgehen bei der FBA-Inventur

  1. Inventory-Report ziehen: Amazon Seller Central → Berichte → Fulfillment → Stichtag 31.12.2025 (oder Bilanzstichtag).
  2. Mengen validieren: Abgleich mit eigener Warenwirtschaft, eventuelle Korrekturen für Waren in Zulauf (noch nicht im FBA-Lager).
  3. Bewertung zuordnen: Jeder SKU den entsprechenden Einstandspreis (netto, ggf. zzgl. Einfuhrzoll, Fracht) zuweisen.
  4. Niederstwerttest: Nach § 253 Abs. 4 HGB prüfen, ob aktuelle Verkaufspreise abzgl. Vertriebskosten unter Einstandspreis liegen → ggf. Abwertung.
  5. Dokumentation: Inventurliste mit Datum, Quelle (Amazon-Report), Bewertungsmethode – GoBD-konform aufbewahren.

„Viele FBA-Seller vergessen, dass auch Ware auf dem Transportweg (‚Inbound Shipment‘) zum Bilanzstichtag bereits wirtschaftlich ihnen gehört, wenn der Gefahrübergang erfolgt ist. Diese Menge muss separat erfasst und ebenfalls bewertet werden – oft ein Stolperstein bei der Inventur.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Achtung: Pan-EU und Standorte

Bei Teilnahme am Pan-EU-Programm lagert Ihre Ware in mehreren EU-Ländern. Der Inventory-Report zeigt alle Standorte. Umsatzsteuerlich relevant: Übersteigt der Warenbestand in einem Land bestimmte Schwellen, kann dort eine Registrierungspflicht entstehen. Für die Bilanz ist zunächst die Gesamtmenge entscheidend, umsatzsteuerlich müssen Sie jedoch länderspezifisch prüfen.

Wann werden Umsatzerlöse bei Amazon FBA bilanziert?

Nach dem Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) dürfen Umsatzerlöse erst dann in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, wenn die Lieferung oder Leistung erbracht wurde. Bei Amazon FBA ist dieser Zeitpunkt die Versandbestätigung durch Amazon – nicht der Zahlungseingang auf dem Amazon-Konto. Amazon versendet die Ware im eigenen Namen, aber für Ihre Rechnung; Sie bleiben Verkäufer im Sinne des § 433 BGB.

Das bedeutet für die Praxis: Auch wenn Amazon erst 14 Tage später auszahlt, entsteht die Umsatzrealisierung bereits am Versandtag. Sie müssen also eine Forderung gegenüber Amazon (nicht gegenüber dem Endkunden) buchen. Diese Forderung wird beim nächsten Settlement ausgeglichen. Wer zum Bilanzstichtag 31.12.2025 noch offene Umsätze hat, die Amazon erst im Januar 2026 auszahlt, muss diese als Forderung in der Bilanz ausweisen.

Periodengerechte Abgrenzung bei Jahresabschluss

Für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt: Alle Verkäufe, die Amazon bis zum 31.12.2025 versendet hat, gehören in die GuV 2025 – unabhängig davon, ob Amazon das Settlement erst am 10.01.2026 durchführt. Das erfordert eine saubere Abgrenzung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB. Wie Sie die zeitliche Abgrenzung korrekt vornehmen, zeigt unser Praxisleitfaden zum Amazon FBA Jahresabschluss 2026. In der Praxis nutzen Steuerberater dafür den Transaction-Report oder Date Range Report aus Amazon Seller Central, gefiltert nach Versanddatum.

Umsatzrealisierung

  • Transaction-Report: posted-date
  • Versandbestätigung ist maßgeblich
  • Forderung gg. Amazon entsteht

Zahlungseingang

  • Settlement-Report zeigt Auszahlung
  • Forderung wird ausgeglichen
  • Keine Umsatzrealisierung hier

Steuerberater-Tipp

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, sollte die Amazon-Reports für Dezember und Januar bereithalten. So kann der Steuerberater die Abgrenzung präzise vornehmen und alle Umsätze periodengerecht zuordnen – ohne manuellen Mehraufwand für Sie.

Wie werden FBA-Gebühren und Kosten richtig gebucht?

Amazon berechnet zahlreiche Gebühren: FBA-Versandgebühren, Lagergebühren, Langzeitlagergebühren, Verweisgebühren (Referral Fees), Retourenbearbeitungsgebühren und weitere. Alle diese Positionen sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG und mindern den Gewinn. Wichtig ist die periodengerechte Zuordnung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB: Jede Gebühr muss dem Wirtschaftsjahr zugeordnet werden, in dem der zugrunde liegende Geschäftsvorfall stattgefunden hat.

Amazon zieht die Gebühren direkt vom Settlement ab – sie erscheinen nicht als separate Rechnung, sondern als Positionen im Settlement-Report. Das erschwert die Buchhaltung, weil keine klassische Eingangsrechnung vorliegt. Nach § 14 UStG und § 147 AO (GoBD) müssen Sie dennoch alle Gebühren einzeln und nachvollziehbar dokumentieren.

Typische Gebührenkategorien und Kontierung

Gebührenart Beschreibung Kontierung (SKR03/04) Umsatzsteuer
FBA-Versandgebühr Pro Versand, abhängig von Größe/Gewicht 4980 / 6855 (Frachtkosten) 19 % Vorsteuer (innerh. DE)
Lagergebühr Monatlich, pro m³ Lagerfläche 4920 / 6825 (Raumkosten) 19 % Vorsteuer
Referral Fee (Verkaufsprovision) Prozentual vom Verkaufspreis 4970 / 6850 (Provisionen) 19 % Vorsteuer
Langzeitlagergebühr Ab 180/365 Tagen Lagerdauer 4920 / 6825 19 % Vorsteuer
Retourenbearbeitung Pauschale pro Rücksendung 4980 / 6855 19 % Vorsteuer

Wichtig: Amazon stellt für alle Gebühren innerhalb Deutschlands Rechnungen mit ausgewiesener deutscher Umsatzsteuer aus. Diese sind im Settlement-Report oder unter ‚Transaktionsübersicht‘ als PDF abrufbar und müssen GoBD-konform archiviert werden.

Achtung: Skonti und Gutschriften

Amazon gewährt gelegentlich Gutschriften (z. B. bei verlorenen oder beschädigten Artikeln). Diese erscheinen als negative Positionen im Settlement-Report. Sie müssen als Ertrag (‚Sonstige betriebliche Erträge‘, SKR03: 2730 / SKR04: 4860) gebucht werden – nicht einfach gegen Aufwand verrechnen, da sonst die GuV-Struktur verzerrt wird.

„Die häufigste Fehlerquelle in der FBA-Buchhaltung: Gebühren werden pauschal als ‚Amazon-Kosten‘ verbucht, statt sauber nach Art aufzuteilen. Das erschwert die betriebswirtschaftliche Auswertung enorm. Unser Steuerberater-Team empfiehlt: Settlement-Report in Excel aufbereiten und jede Gebührenart separat buchen – so behalten Sie den Überblick über Ihre tatsächliche Marge.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche umsatzsteuerlichen Besonderheiten gelten bei Amazon FBA?

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Amazon FBA ist komplex, insbesondere bei Nutzung des Pan-EU-Programms. Amazon verschiebt Ihre Ware eigenständig zwischen Lagern in verschiedenen EU-Ländern (z. B. von Polen nach Deutschland), um Lieferzeiten zu verkürzen. Steuerlich handelt es sich dabei um innergemeinschaftliche Verbringungen nach § 3 Abs. 1a UStG – Sie müssen diese in der Umsatzsteuer-Voranmeldung als innergemeinschaftliche Lieferung und gleichzeitig als innergemeinschaftlichen Erwerb erfassen (sog. Doppeltatbestand).

Zusätzlich gilt seit Juli 2021 das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) für Fernverkäufe innerhalb der EU. Überschreiten Sie die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro (netto) nicht, können Sie alle EU-Verkäufe in Deutschland versteuern. Oberhalb dieser Schwelle müssen Sie entweder das OSS-Verfahren nutzen oder sich in jedem Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren.

Pan-EU und Registrierungspflichten

  • Verbringung ins EU-Ausland: Sobald Amazon Ihre Ware in ein ausländisches Lager verschiebt, liegt eine innergemeinschaftliche Verbringung vor – meldepflichtig in der Zusammenfassenden Meldung (ZM).
  • Lagerbestand im Ausland: Haben Sie Ware in einem EU-Land gelagert, gilt dort ein ‚Lieferlager‘. Bei Verkäufen an Privatkunden in diesem Land entsteht dort Umsatzsteuerpflicht – Registrierung erforderlich.
  • OSS als Alternative: Mit OSS können Sie alle EU-Fernverkäufe zentral in Deutschland melden, ohne Einzelregistrierungen – aber nur für B2C-Verkäufe unter 10.000 Euro Schwelle oder bei bewusster Nutzung.
  • B2B-Lieferungen: Bei Verkäufen an Unternehmen (mit gültiger USt-IdNr.) greift das Reverse-Charge-Verfahren – der Kunde versteuert selbst, Sie stellen eine Rechnung ohne deutsche USt aus.

Praxis-Tipp: OSS-Schwelle prüfen

Viele FBA-Seller überschreiten die 10.000-Euro-Schwelle unbemerkt. Prüfen Sie quartalsweise Ihre EU-Umsätze. Ab Überschreitung müssen Sie entweder OSS nutzen oder sich in allen relevanten Ländern registrieren. Die Entscheidung sollten Sie mit Ihrem Steuerberater abstimmen – digitale Steuerberater-Leistungen wie bei OnlineBilanz umfassen auch die Beratung zu OSS und Registrierungspflichten.

10.000 €

EU-weite Lieferschwelle (netto) für OSS-Pflicht

14 Tage

Frist für Zusammenfassende Meldung (ZM) nach Monatsende

7 Länder

Durchschnittliche Anzahl FBA-Standorte im Pan-EU-Programm

Was muss bei Jahresabschluss und Offenlegung beachtet werden?

Eine GmbH, die über Amazon FBA Handel betreibt, unterliegt denselben Publizitätspflichten wie jede andere GmbH. Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen Sie einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang aufstellen. Sind Sie als kleine GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB eingestuft (Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €, Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. €, ≤ 50 Mitarbeiter – zwei von drei Kriterien), gelten Erleichterungen.

Nach § 42a GmbHG müssen die Gesellschafter den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag feststellen. Anschließend besteht nach § 325 HGB die Pflicht zur Offenlegung im Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle.

Fristen für Bilanzstichtag 31.12.2025 (Beispiel)

Frist Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1) Mittelgroße/Große GmbH (§ 267 Abs. 2/3) Rechtsgrundlage
Feststellung Jahresabschluss Bis 30.11.2026 Bis 31.08.2026 § 42a GmbHG
Offenlegung Unternehmensregister Bis 31.12.2026 Bis 31.12.2026 § 325 HGB
Ordnungsgeld bei Versäumnis 500 – 25.000 € 500 – 25.000 € § 335 HGB

Ordnungsgeld droht automatisch

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) prüft die Offenlegung systematisch und verhängt bei Fristversäumnis automatisch ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB – typischerweise zwischen 500 und 2.500 Euro im ersten Jahr, bei Wiederholung deutlich höher. Die Nichteinhaltung der Fristen ist keine Bagatelle und kann auch den Geschäftsführer persönlich betreffen.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von fristgerechter Erstellung und automatischer Offenlegung. Plattformen wie OnlineBilanz bieten digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – inklusive Offenlegungs-Service, damit Sie keine Fristen verpassen.

„Amazon-FBA-Geschäftsführer unterschätzen oft den Aufwand des Jahresabschlusses. Die Settlement-Reports allein reichen nicht – wir benötigen Inventurlisten, Bewertungsgrundlagen, Abgrenzungen. Wer frühzeitig plant und alle Unterlagen strukturiert bereitstellt, spart Zeit und Kosten. Servet Gündogan und unser Steuerberater-Team koordinieren den gesamten Prozess digital, damit der Jahresabschluss fristgerecht steht.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche typischen Fehler passieren in der FBA-Buchhaltung?

Die Buchhaltung für Amazon FBA ist fehleranfällig, weil klassische Warenwirtschaftssysteme und Buchhaltungsprozesse nicht auf die Besonderheiten der Amazon-Plattform ausgelegt sind. Viele GmbH-Geschäftsführer buchen pauschal die Amazon-Auszahlungen als Umsatz – ohne periodengerechte Abgrenzung, ohne Trennung von Umsatz und Gebühren, ohne korrekte Vorsteuerbehandlung. Das führt zu falschen Gewinnermittlungen und kann bei Betriebsprüfungen zu Nachforderungen führen.

Die häufigsten Buchhaltungsfehler im Überblick

  • Settlement statt Umsatz: Auszahlungen werden als Umsatz gebucht – richtig wäre: Umsatz am Versandtag, Settlement als Forderungsausgleich.
  • Keine Abgrenzung zum Jahreswechsel: Umsätze aus Dezember 2025, die Amazon im Januar 2026 auszahlt, fehlen in der GuV 2025.
  • Gebühren nicht aufgeteilt: Alle Amazon-Gebühren landen auf einem Konto ‚Sonstiges‘ – betriebswirtschaftlich nicht auswertbar.
  • Vorsteuer nicht geltend gemacht: Amazon-Rechnungen für FBA-Gebühren werden nicht archiviert, Vorsteuerabzug geht verloren.
  • Warenbestand nicht bewertet: Inventur zeigt nur Mengen, aber keine Bewertung nach § 253 HGB – Bilanz unvollständig.
  • Pan-EU nicht gemeldet: Innergemeinschaftliche Verbringungen werden nicht in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) erfasst – Risiko bei Betriebsprüfung.
  • OSS-Schwelle übersehen: EU-Umsätze über 10.000 Euro, aber keine OSS-Registrierung oder Länderregistrierungen.
  • Rücksendungen falsch gebucht: Retouren werden als negativer Umsatz gebucht, statt als Erlösschmälerung nach § 277 Abs. 1 HGB.

„Die größte Herausforderung ist die Schnittstelle zwischen Amazon und der Finanzbuchhaltung. Wer keine spezialisierte Software nutzt, muss Settlement-Reports und Transaction-Reports manuell aufbereiten. Unser Steuerberater-Team sieht regelmäßig Fälle, in denen die Buchhaltung monatelang falsch geführt wurde – mit entsprechend aufwendigen Korrekturen. Deshalb raten wir: Lassen Sie die FBA-Buchhaltung von Anfang an fachlich begleiten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Lösung: Digitale Steuerberater-Unterstützung

Wer den Aufwand scheut oder unsicher ist, kann die gesamte Buchhaltung und den Jahresabschluss durch spezialisierte Steuerberater erledigen lassen. OnlineBilanz bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen – ohne Wartezeiten, mit transparenter Kommunikation und vollständiger StB-Haftung. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den gesamten Prozess zwischen Ihnen und unserem Steuerberater-Team.

Welche Software-Tools erleichtern die FBA-Buchhaltung?

Die manuelle Aufbereitung von Amazon-Reports ist zeitaufwendig und fehleranfällig. Spezialisierte Software-Tools können die Schnittstelle zwischen Amazon Seller Central und Ihrer Finanzbuchhaltung (z. B. DATEV, Lexoffice, sevDesk) automatisieren. Sie importieren automatisch alle Transaktionen, teilen Umsätze und Gebühren auf und erstellen buchungsfertige Datensätze – inklusive korrekter Umsatzsteuer-Behandlung.

Anforderungen an eine FBA-Buchhaltungssoftware

  • Automatischer Import: Settlement- und Transaction-Reports werden automatisch aus Amazon Seller Central abgerufen.
  • Umsatzabgrenzung: Umsätze werden nach Versanddatum (nicht Auszahlungsdatum) erfasst – periodengerecht nach § 252 HGB.
  • Gebührenaufteilung: FBA-Gebühren, Provisionen, Lagergebühren werden automatisch auf die richtigen Konten (SKR03/04) verteilt.
  • DATEV-Schnittstelle: Export als DATEV-CSV oder direkte Übergabe an den Steuerberater via DATEV Unternehmen Online.
  • GoBD-Konformität: Alle Amazon-Belege (Rechnungen, Reports) werden revisionssicher archiviert nach § 147 AO.
  • Pan-EU-Unterstützung: Innergemeinschaftliche Verbringungen werden automatisch erkannt und für die ZM aufbereitet.

Spezialisierte Tools

  • Automatischer Datenimport
  • Umsatzsteuer-Compliance (OSS, Pan-EU)
  • DATEV-Export

Standard-Buchhaltungssoftware

  • Manuelle Nachbearbeitung nötig
  • Gut für einfache Fälle
  • Günstiger in der Anschaffung

Steuerberater-Plattformen

  • Keine eigene Software nötig
  • Festpreis, keine Überraschungen
  • Volle StB-Haftung inklusive

Die Wahl der richtigen Software hängt von Ihrem Geschäftsvolumen, der Anzahl der Marktplätze und Ihrer internen Buchhaltungs-Kompetenz ab. Bei komplexen Pan-EU-Strukturen oder hohen Umsätzen empfiehlt sich eine spezialisierte Lösung oder die Auslagerung an einen Steuerberater mit Amazon-Erfahrung.

Praxis-Tipp

Viele Steuerberater akzeptieren auch manuell aufbereitete Excel-Listen, solange diese vollständig und nachvollziehbar sind. Wer keine Software kaufen möchte, kann Settlement- und Transaction-Reports selbst in Excel strukturieren und monatlich an den Steuerberater übermitteln. OnlineBilanz bietet dafür Vorlagen und koordiniert die Übergabe digital – ohne dass Sie sich um DATEV-Technik kümmern müssen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich für jedes EU-Land, in dem Amazon FBA-Ware lagert, eine eigene Bilanz erstellen?

Nein, deutsche Unternehmen erstellen eine einheitliche HGB-Bilanz. Allerdings müssen Sie für jedes Land, in dem Ware lagert oder verkauft wird, umsatzsteuerlich registriert sein (Pan-EU-Programm). Die steuerliche Erfassung erfolgt zentral in der deutschen Buchhaltung, ggf. mit Ausweis von Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten.

Wie werden Amazon-Gutschriften und Rückerstattungen bilanziert?

Amazon-Gutschriften (z. B. bei beschädigter Ware, Kundenrücksendungen) mindern den Umsatzerlös in der Periode der Gutschrift. Erfolgt die Gutschrift nach Bilanzstichtag, aber für Umsätze des Vorjahres, ist eine Korrektur als Erlösminderung im Folgejahr zu buchen. Bei wesentlichen Beträgen kann eine Rückstellung für erwartete Retouren sinnvoll sein.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Bewertung von FBA-Warenbestand nach Niederstwertprinzip?

Nach § 253 Abs. 4 HGB ist der Warenbestand zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Wert (Verkaufspreis abzüglich Vertriebskosten) zu bewerten. Bei Amazon FBA müssen Sie alle FBA-Gebühren (Fulfillment, Lagerung, Versand) als Vertriebskosten abziehen. Liegt dieser Nettowert unter den Anschaffungskosten, ist eine Abwertung erforderlich. Langfristig gelagerte Artikel sind besonders kritisch zu prüfen.

Wie gehe ich mit Währungsdifferenzen um, wenn Amazon in ausländischer Währung abrechnet?

Umsatzerlöse und Aufwendungen sind grundsätzlich zum Tageskurs der Transaktion umzurechnen. Forderungen und Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag sind nach § 256a HGB zum Stichtagskurs zu bewerten. Unrealisierte Verluste sind sofort zu erfassen (Imparitätsprinzip), unrealisierte Gewinne erst bei Realisierung. Nutzen Sie für die laufende Buchhaltung einen konsistenten Wechselkursmodus (z. B. Monatsendkurs).

Können FBA-Gebühren als Betriebsausgaben sofort abgezogen werden oder müssen sie aktiviert werden?

FBA-Fulfillment- und Versandgebühren sind Vertriebskosten und werden als Aufwand in der Periode des Verkaufs gebucht. Lagergebühren sind laufende Kosten und sofort abzugsfähig. Einmalige Einstell- oder Etikettierungskosten können bei wesentlichem Umfang den Anschaffungskosten der Ware zugerechnet werden und gehen dann in die Bestandsbewertung ein. Die steuerliche Behandlung ist mit dem Steuerberater abzustimmen.

Was passiert, wenn Amazon Ware verliert oder beschädigt – wie bilde ich das in der Bilanz ab?

Meldet Amazon einen Verlust oder Schaden, erstattet das Unternehmen in der Regel den Warenwert. Die Erstattung ist als sonstiger betrieblicher Ertrag zu buchen, der Warenabgang als Wareneinsatz oder Verlust. Bleibt eine Erstattung aus, ist der Verlust als außerordentlicher Aufwand oder Warenschwund zu erfassen. Dokumentieren Sie alle Amazon-Benachrichtigungen für die Prüfungssicherheit.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Einkommensteuergesetz (EStG), Umsatzsteuergesetz (UStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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