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Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogAmazon FBA Jahresabschluss

Amazon FBA Jahresabschluss 2026: Praxisleitfaden

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Amazon-FBA-Händler stehen vor besonderen buchhalterischen Herausforderungen: Warenbestände in fremden Lagern, komplexe Gebührenstrukturen, Währungsdifferenzen und grenzüberschreitende Umsatzsteuer erfordern eine präzise Abbildung im Jahresabschluss. Dieser Leitfaden erklärt, wie GmbHs die handels- und steuerrechtlichen Pflichten für 2026 korrekt erfüllen – von der Bewertung der FBA-Bestände bis zur fristgerechten Offenlegung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Amazon-FBA-GmbHs müssen Warenbestände in Amazon-Lagern bilanzieren, Gebühren periodengerecht abgrenzen und OSS-Umsatzsteuer korrekt abbilden. Der Jahresabschluss ist innerhalb von 11 Monaten (Kleinstkapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße GmbHs) nach Bilanzstichtag festzustellen und innerhalb von 12 Monaten im Unternehmensregister offenzulegen, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

Warum der Jahresabschluss bei Amazon FBA besondere Herausforderungen mit sich bringt

Der Jahresabschluss für GmbHs, die über Amazon FBA (Fulfillment by Amazon) handeln, unterscheidet sich in mehreren Punkten erheblich von klassischen Handelsunternehmen. Die Besonderheit liegt in der komplexen Transaktionsstruktur: Amazon agiert als Vermittler, Logistikdienstleister und Zahlungsabwickler zugleich. Die Waren befinden sich physisch in verschiedenen Amazon-Lagern europaweit, während die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht beim Händler verbleibt. Eine ordnungsgemäße Amazon FBA Buchführung bildet daher die unverzichtbare Grundlage für einen korrekten Jahresabschluss.

Aus handelsrechtlicher Sicht nach § 242 HGB müssen alle Vermögensgegenstände und Schulden vollständig erfasst werden. Bei FBA-Händlern bedeutet dies: Die im Amazon-Lager befindlichen Waren sind als Vorratsvermögen zu bilanzieren, obwohl sie physisch nicht im eigenen Betrieb lagern. Gleichzeitig entstehen durch die Amazon-Gebührenstruktur (Lagergebühren, FBA-Gebühren, Provisionen) buchhalterische Abgrenzungsfragen, die in der Praxis oft zu Fehlern führen.

Typische Stolpersteine im FBA-Jahresabschluss

  • Unvollständige Erfassung der Warenbestände in Amazon-Lagern zum Bilanzstichtag (§ 240 HGB)
  • Fehlende periodengerechte Abgrenzung von Amazon-Gebühren und Provisionen (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)
  • Währungsumrechnungen bei europaweiten Amazon-Marktplätzen (UK, Polen, Schweden)
  • Umsatzsteuerliche Sonderregelungen durch Pan-EU-Versand und OSS-Verfahren
  • Mangelhafte Dokumentation der Transaktionsketten für Betriebsprüfungen

Achtung

Praxiswarnung: Viele FBA-Händler unterschätzen den Aufwand für die korrekte Bestandsbewertung. Amazon liefert zwar Inventory-Reports, diese entsprechen aber nicht automatisch den handelsrechtlichen Anforderungen nach § 256 HGB. Eine manuelle Überleitung und Plausibilisierung ist zwingend erforderlich.

Welche Pflichten zur Jahresabschlusserstellung bestehen für Amazon-FBA-GmbHs

Jede GmbH ist nach § 242 HGB und § 264 HGB verpflichtet, zum Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen – unabhängig davon, ob sie über Amazon FBA, einen eigenen Webshop oder stationär verkauft. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt Umfang und Offenlegungspflichten.

Größenklassen und ihre Konsequenzen für FBA-Händler

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Offenlegungsumfang
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10 Bilanz (verkürzt möglich)
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Bilanz + Anhang (verkürzt)
Mittelgroße KapG ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Bilanz + GuV + Anhang
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Vollständiger JA + Lagebericht + Prüfung

Viele Amazon-FBA-Händler fallen in die Kategorie der kleinen Kapitalgesellschaften. Hier greifen Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB (verkürzte Bilanz) und § 276 HGB (verkürzter Anhang). Dennoch bleibt die vollständige Buchführungspflicht nach § 238 HGB bestehen, und die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG – acht Monate für mittelgroße und große, elf Monate für kleine Kapitalgesellschaften – muss eingehalten werden.

Hinweis

Praxistipp: Wer seinen Bilanzstichtag auf den 31.12.2025 legt, muss den Jahresabschluss bis zum 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH) feststellen lassen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss dann bis zum 31.12.2026 erfolgen (§ 325 HGB, 12-Monats-Frist).

„Viele FBA-Händler starten als GmbH, um Haftungsrisiken zu begrenzen. Was sie oft unterschätzen: Die Rechtsform bringt umfangreiche Publizitätspflichten mit sich. Wer den Jahresabschluss nicht fristgerecht erstellt und offenlegt, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach § 335 HGB – und das Bundesamt für Justiz mahnt konsequent ab.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie Sie Warenbestände in Amazon-Lagern korrekt erfassen und bewerten

Die Bewertung der Vorräte ist einer der kritischsten Punkte im Jahresabschluss von Amazon-FBA-Händlern. Nach § 240 Abs. 1 HGB müssen alle Vermögensgegenstände einzeln aufgenommen und bewertet werden. Das bedeutet: Auch die in Amazon-Lagern befindlichen Waren gehören zum Vorratsvermögen der GmbH und müssen zum Bilanzstichtag vollständig inventarisiert werden.

Datenquellen und Bestandsermittlung

Amazon stellt über Seller Central verschiedene Reports zur Verfügung, insbesondere den Inventory Ledger Report und den Inventory Age Report. Diese Reports liefern eine Übersicht über alle SKUs (Stock Keeping Units), deren Menge, Standorte (Fulfillment Center) und Bewegungen. Wichtig: Die Reports müssen stichtagsbezogen zum 31.12.2025 (0:00 Uhr) gezogen werden, um den Bestand für die Bilanz korrekt abzubilden.

  • Inventory Ledger: Zeigt alle Warenbewegungen (Eingang, Verkauf, Rückgabe, Vernichtung) pro SKU
  • FBA Inventory Report: Gibt den aktuellen Bestand pro Fulfillment Center an
  • Reimbursements Report: Dokumentiert Erstattungen für verlorene oder beschädigte Waren

Bewertung nach § 253 HGB: Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten (§ 253 Abs. 1 HGB). Bei zugekauften Waren entspricht dies dem Einkaufspreis zuzüglich Anschaffungsnebenkosten (Fracht, Zoll, Verpackung). Bei Eigenproduktion sind die Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB zu ermitteln. Nicht in die Bewertung einfließen dürfen Amazon-FBA-Gebühren, da diese erst bei Verkauf bzw. Lagerung als Aufwand anfallen.

Anschaffungskosten

  • Einkaufspreis netto
  • + Zoll / Einfuhrumsatzsteuer
  • + Fracht / Logistik bis FBA-Lager
  • = Anschaffungskosten pro Einheit

Nicht aktivierbar

  • FBA-Lagergebühren
  • Amazon-Provisionen
  • Versandkosten an Endkunden
  • Marketing / PPC-Kosten

Achtung

Achtung Niederstwertprinzip: Liegt der Marktwert (Wiederbeschaffungspreis oder erzielbarer Verkaufspreis) unter den Anschaffungskosten, muss zwingend auf den niedrigeren Wert abgeschrieben werden (§ 253 Abs. 4 HGB). Gerade bei Saisonware oder Produkten mit sinkender Nachfrage ist eine Teilwertabschreibung oft geboten.

Amazon-Gebühren und Provisionen periodengerecht abgrenzen

Eine der größten Fehlerquellen im Jahresabschluss von FBA-Händlern ist die periodengerechte Abgrenzung von Aufwendungen. Amazon zieht Gebühren teils täglich, teils monatlich ab – oft verzögert oder als Sammelbuchung. Nach dem Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) müssen alle Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden.

Typische Amazon-Gebührenarten und deren Abgrenzung

Gebührenart Abgrenzungslogik Buchhalterische Behandlung
FBA-Fulfillment-Gebühr Fällt bei Verkauf an Aufwand im Monat der Lieferung an Endkunden
Lagergebühr (monatlich) Fällt für gelagerte Einheiten an Monatliche Periodenabgrenzung, Jahresendbestand prüfen
Langzeitlagergebühr Fällt quartalsweise an (>181 bzw. >365 Tage) Rückstellung oder Abgrenzung, wenn Stichtag zwischen Fälligkeit liegt
Verkaufsprovision Prozentual vom Verkaufspreis bei Transaktion Aufwand im Monat der Bestellung/Lieferung
Erstattungen (Reimbursements) Gutschrift für verlorene/beschädigte Ware Ertrag oder Aufwandsminderung im Monat der Gutschrift

Konkret bedeutet dies: Wurden im Dezember 2025 Waren verkauft und ausgeliefert, die entsprechenden Amazon-Gebühren aber erst im Januar 2026 abgerechnet, müssen diese Aufwendungen im Jahresabschluss 2025 als sonstige Verbindlichkeiten oder über eine Rechnungsabgrenzungsposition nach § 250 HGB erfasst werden.

Praktische Umsetzung: Settlement-Reports auswerten

Amazon erstellt regelmäßig Settlement-Reports (i.d.R. alle 14 Tage), die alle Umsätze, Gebühren und Auszahlungen zusammenfassen. Für den Jahresabschluss müssen alle Transaktionen zwischen dem letzten Settlement vor dem 31.12.2025 und dem ersten Settlement danach analysiert werden. Die zeitliche Zuordnung erfolgt nach dem Leistungsdatum (Versand an Endkunden), nicht nach dem Settlement-Datum.

„Die periodengerechte Abgrenzung ist bei Amazon FBA eine der anspruchsvollsten Aufgaben. Wir empfehlen unseren Mandanten, die Settlement-Reports monatlich sauber zu verbuchen und nicht erst zum Jahresende. So vermeiden Sie größere Abgrenzungsposten und haben laufend den korrekten Gewinn im Blick.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Hinweis

Praxistipp: Viele Buchhaltungsprogramme bieten Schnittstellen zu Amazon (z. B. über A2X, Link My Books oder DataQlick). Diese Tools bereiten die Settlement-Reports buchhaltungsgerecht auf und erleichtern die periodengerechte Verbuchung erheblich.

Umsatzsteuerliche und währungsbezogene Besonderheiten im Amazon-FBA-Geschäft

Amazon-FBA-Händler, die europaweit verkaufen, stehen vor komplexen umsatzsteuerlichen Fragestellungen. Seit dem 1. Juli 2021 gilt das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) für Fernverkäufe innerhalb der EU. Händler können ihre grenzüberschreitenden B2C-Umsätze zentral in einem EU-Mitgliedstaat anmelden, statt in jedem Zielland eine USt-ID zu beantragen.

Pan-EU-Programm und umsatzsteuerliche Konsequenzen

Wer am Pan-EU-Programm von Amazon teilnimmt, lässt seine Waren automatisch in mehreren europäischen Lagern verteilen. Steuerlich bedeutet das: Es entstehen innergemeinschaftliche Verbringungen (§ 3 Abs. 1a UStG), die in Deutschland steuerfrei sind, aber im Zielland zur Erwerbsbesteuerung führen. Ohne OSS-Verfahren wäre in jedem Land eine USt-Registrierung erforderlich.

  • Deutschland → Polen: Verbringung steuerfrei in DE (§ 4 Nr. 1b UStG), Erwerb in Polen
  • Verkauf an polnischen Endkunden: polnischer Steuersatz (23%), meldbar über OSS
  • Im Jahresabschluss: Umsatzsteuerverbindlichkeiten korrekt abgrenzen, OSS-Meldungen dokumentieren

Währungsumrechnung bei UK- und Nicht-EU-Marktplätzen

Verkäufe über Amazon UK (GBP), Schweden (SEK) oder andere Nicht-Euro-Marktplätze erfordern eine Währungsumrechnung. Nach § 256a HGB sind monetäre Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umzurechnen. Unrealisierte Verluste sind zu berücksichtigen (Imparitätsprinzip, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), unrealisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden (Realisationsprinzip).

Forderungen in Fremdwährung

  • Stichtagskurs 31.12.2025 anwenden
  • Unrealisierte Verluste → sofort aufwandswirksam
  • Unrealisierte Gewinne → nicht erfassen (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Verbindlichkeiten in Fremdwährung

  • Stichtagskurs 31.12.2025
  • Unrealisierte Verluste → aufwandswirksam
  • Unrealisierte Gewinne → nicht erfassen

Achtung

Achtung bei Amazon Currency Converter: Wenn Sie den automatischen Währungsumtausch von Amazon nutzen, erfolgt die Abrechnung bereits in Euro. Dann entfallen Währungsumrechnungen im Jahresabschluss, dafür zahlen Sie Wechselkursaufschläge an Amazon, die als Finanzierungsaufwand zu erfassen sind.

Rückstellungen für Retouren, Forderungsausfälle und Garantieverpflichtungen bilden

Im E-Commerce über Amazon FBA treten spezifische Risiken auf, die im Jahresabschluss durch Rückstellungen abzubilden sind. Nach § 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und unterlassene Instandhaltungen zu bilden. Für FBA-Händler sind insbesondere Retouren, Gewährleistungen und Forderungsausfälle relevant.

Rückstellung für Retouren und Rücksendungen

Das Widerrufsrecht nach § 312g BGB i.V.m. § 355 BGB gewährt Verbrauchern eine 14-tägige Rückgabefrist. In der Praxis liegt die Retourenquote bei FBA-Händlern zwischen 5 % und 20 %, abhängig von Produktkategorie und Zielgruppe. Wurden im Dezember 2025 Waren verkauft, die im Januar 2026 zurückgeschickt werden, ist der erwartete Aufwand (Warenwert abzüglich Restwert, Logistikkosten) im Jahresabschluss 2025 als Rückstellung zu erfassen.

  • Retourenquote der letzten 12 Monate ermitteln (aus Amazon-Reports)
  • Umsätze Dezember 2025 identifizieren, deren Widerrufsfrist ins neue Jahr reicht
  • Durchschnittliche Kosten pro Retoure berechnen (Warenwert – Restwert + FBA-Rücksendegebühr)
  • Rückstellung in Höhe von [Retourenquote × Umsätze Dezember × Ø-Kosten] bilden
  • Auflösung der Rückstellung im Folgejahr bei tatsächlicher Retoure

Rückstellung für Gewährleistungen und Garantien

Verkäufer haften für Sachmängel nach § 434 ff. BGB. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Wenn Sie Produkte verkaufen, bei denen erfahrungsgemäß Gewährleistungsansprüche auftreten (Elektronik, Haushaltsgeräte), ist eine Rückstellung für künftige Garantieleistungen zu bilden. Die Höhe bemisst sich nach der Schätzung der zu erwartenden Inanspruchnahme.

5–8 %

Typische Retourenquote bei Nicht-Fashion-Produkten

2 Jahre

Gesetzliche Gewährleistungsfrist nach § 438 BGB

1–3 %

Durchschnittliche Garantiequote bei Elektronik

Einzelwertberichtigung für zweifelhafte Forderungen

Bei FBA-Geschäften ist das Forderungsausfallrisiko gering, da Amazon die Zahlungsabwicklung übernimmt und die Auszahlung per Settlement erfolgt. Dennoch können Forderungen gegenüber Amazon entstehen (z. B. Erstattungsansprüche für verlorene Ware, offene Reimbursements). Sind diese zum Bilanzstichtag älter als 90 Tage und zweifelhaft, ist eine Einzelwertberichtigung nach § 253 Abs. 4 HGB geboten.

„Viele Mandanten vergessen die Retourenrückstellung komplett. Dabei ist sie handelsrechtlich zwingend, wenn die Widerrufsfrist über den Bilanzstichtag hinausreicht. Wir empfehlen: Retourenquote monatlich tracken und zum Jahresende sauber abgrenzen. So entspricht der Jahresabschluss dem tatsächlichen wirtschaftlichen Ergebnis.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Fristen für Erstellung, Feststellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses

Wer als GmbH über Amazon FBA handelt, muss die gesetzlichen Fristen für den Jahresabschluss strikt einhalten. Verstöße können zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro nach § 335 HGB führen und die Löschung der GmbH nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG begünstigen. Die relevanten Fristen sind in § 42a GmbHG (Feststellung), § 316 ff. HGB (Prüfung) und § 325 HGB (Offenlegung) geregelt.

Frist zur Aufstellung und Feststellung (§ 42a GmbHG)

Der Jahresabschluss ist vom Geschäftsführer aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB) und anschließend von der Gesellschafterversammlung festzustellen (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Die Feststellungsfrist beträgt:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: 11 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: 8 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (§ 290 Abs. 1 HGB analog)

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss bis spätestens 30.11.2026 feststellen lassen, mittelgroße und große bis 31.08.2026.

Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig. Kleine Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich von der Prüfungspflicht befreit (§ 316 Abs. 1 Satz 2 HGB). Eine freiwillige Prüfung ist jedoch möglich und bei Bankkrediten oder Investorenbeteiligung oft erwünscht.

Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)

Seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de), nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres (§ 325 Abs. 1a HGB). Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung bis 31.12.2026 erfolgen.

Rechtsgrundlage Frist Konsequenz bei Verstoß
§ 42a GmbHG (Feststellung) 11 Monate (klein) / 8 Monate (mittel/groß) Gesellschafterversammlung muss nachholen, ggf. Haftungsrisiko Geschäftsführer
§ 325 HGB (Offenlegung) 12 Monate nach Bilanzstichtag Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB (500–25.000 €)
§ 316 HGB (Prüfung) Vor Feststellung Jahresabschluss nicht feststellbar, Nichtigkeit möglich

Achtung

Praxiswarnung: Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Offenlegung automatisiert. Wer die Frist versäumt, erhält ein Erinnerungsschreiben und anschließend ein Ordnungsgeldverfahren. Die Gebühren summieren sich schnell auf mehrere Tausend Euro, besonders wenn mehrere Geschäftsjahre nachzuholen sind.

Hinweis

Wer den Jahresabschluss fristgerecht und rechtssicher durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater übernehmen Aufstellung, Feststellung und Offenlegung – alles aus einer Hand.

Software, Tools und Schnittstellen für die automatisierte Buchhaltung im FBA-Geschäft

Die manuelle Verbuchung von Amazon-Transaktionen ist fehleranfällig und zeitaufwendig. Moderne Buchhaltungssoftware und spezialisierte FBA-Tools können die Datenbeschaffung, Aufbereitung und Verbuchung weitgehend automatisieren. Entscheidend ist, dass die gewählte Lösung die handelsrechtlichen Anforderungen nach § 238 ff. HGB (Ordnungsmäßigkeit der Buchführung) erfüllt.

Anforderungen an eine GoBD-konforme Buchhaltungslösung

Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) müssen alle Buchungen nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar sein. Für Amazon-FBA-Händler bedeutet das:

  • Alle Settlement-Reports müssen revisionssicher archiviert werden (10 Jahre Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB)
  • Jede Buchung muss auf einen Beleg zurückführbar sein (z. B. Settlement-Report, Invoice)
  • Änderungen an Buchungen müssen protokolliert werden (Unveränderbarkeit oder Änderungshistorie)
  • Die Software muss eine Verfahrensdokumentation ermöglichen

Übersicht spezialisierter FBA-Buchhaltungstools

A2X

  • Automatische Kategorisierung
  • Mehrere Marktplätze parallel
  • Währungsumrechnung integriert

Link My Books

  • Günstige Einstiegslösung
  • Automatische Settlement-Verbuchung
  • Begrenzte Anpassungsmöglichkeiten

DATEV Unternehmen online

  • GoBD-konform
  • Direkte Zusammenarbeit mit Steuerberater
  • Hohe Flexibilität

Die Wahl des richtigen Tools hängt von der Unternehmensgröße, der Anzahl der Marktplätze und der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ab. Viele Steuerberater arbeiten bevorzugt mit DATEV, sodass eine Schnittstelle zu DATEV Unternehmen online sinnvoll ist.

„Wir arbeiten mit Mandanten, die A2X oder Link My Books nutzen, und solchen, die alles manuell per CSV aufbereiten. Unser Rat: Investieren Sie in eine vernünftige Automatisierung. Das spart nicht nur Zeit, sondern reduziert Fehler – und damit auch unsere Nacharbeit. Am Ende wird der Jahresabschluss schneller und günstiger.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Praxistipp: Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, klären Sie vorab, welche Datenformate und Tools dieser bevorzugt. OnlineBilanz arbeitet herstellerunabhängig und kann Settlement-Reports aus allen gängigen Tools verarbeiten – für einen reibungslosen Jahresabschluss ohne Medienbrüche.

Häufige Fehler im Amazon-FBA-Jahresabschluss vermeiden: Checkliste für Geschäftsführer

Die Praxis zeigt: Viele Fehler im Jahresabschluss von FBA-Händlern sind vermeidbar, wenn grundlegende Prinzipien beachtet werden. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste der häufigsten Stolpersteine und wie Sie diese umgehen.

Die 10 häufigsten Fehler im FBA-Jahresabschluss

  • Warenbestand nicht vollständig erfasst: Inventory Reports von allen Marktplätzen und Fulfillment Centern zum Stichtag einholen und konsolidieren.
  • Niederstwertprinzip ignoriert: Saisonware, Ladenhüter und beschädigte Ware müssen abgeschrieben werden (§ 253 Abs. 4 HGB).
  • Amazon-Gebühren nicht periodengerecht abgegrenzt: Settlement-Reports prüfen und alle Aufwendungen für Dezember-Verkäufe im alten Jahr erfassen.
  • Retouren-Rückstellung fehlt: Retourenquote ermitteln und für Dezember-Umsätze eine Rückstellung bilden (§ 249 Abs. 1 HGB).
  • Währungskurse falsch angewandt: Stichtagskurs 31.12.2025 für alle Fremdwährungspositionen verwenden, unrealisierte Verluste erfassen.
  • Pan-EU-Verbringungen nicht dokumentiert: Innergemeinschaftliche Warenbewegungen müssen umsatzsteuerlich sauber erfasst und im OSS gemeldet sein.
  • Belege nicht GoBD-konform archiviert: Alle Settlement-Reports, Inventory-Reports und Rechnungen müssen 10 Jahre revisionssicher aufbewahrt werden.
  • Offenlegungsfrist übersehen: Jahresabschluss muss bis 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden, sonst droht Ordnungsgeld.
  • Feststellungsbeschluss fehlt: Gesellschafterversammlung muss den Jahresabschluss förmlich feststellen (§ 42a GmbHG) – Protokoll erforderlich.
  • Keine Abstimmung mit Steuerberater: FBA-Geschäftsmodell ist komplex – frühzeitig den Steuerberater einbinden, nicht erst im November.

Empfohlener Zeitplan für den Jahresabschluss 2025

Monat Aufgabe Verantwortlich
Januar 2026 Alle Dezember-Settlement-Reports und Inventory-Reports sichern Geschäftsführer / Buchhaltung
Februar 2026 Vorläufige Bilanz erstellen, offene Fragen klären Steuerberater
März 2026 Rückstellungen, Abgrenzungen und Bewertungen finalisieren Steuerberater
April 2026 Jahresabschluss aufstellen, Anhang erstellen Steuerberater
Mai 2026 Gesellschafterversammlung: Feststellungsbeschluss Geschäftsführer / Gesellschafter
Juni 2026 Offenlegung beim Unternehmensregister Geschäftsführer / Steuerberater

„Der größte Fehler ist, den Jahresabschluss auf die lange Bank zu schieben. Wer im November merkt, dass Belege fehlen oder Daten unvollständig sind, gerät in Zeitnot. Unser Tipp: Bereits im Januar mit der Datensammlung beginnen und den Steuerberater frühzeitig einbinden. So bleibt genug Zeit für Rückfragen und Korrekturen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer seinen Jahresabschluss professionell, fristgerecht und rechtssicher erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de eine vollständig digitale Steuerberater-Lösung. Unsere zugelassenen Steuerberater sind auf E-Commerce und Amazon FBA spezialisiert und bieten transparente Festpreise – ohne versteckte Kosten, ohne Wartezeiten.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Amazon-FBA-Händler ein separates Bankkonto für mein Geschäft führen?

Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht, aber die Trennung von privaten und geschäftlichen Zahlungsströmen ist dringend zu empfehlen. Bei einer GmbH ist die Vermischung ohnehin unzulässig, da die Gesellschaft rechtlich selbstständig ist. Ein separates Geschäftskonto erleichtert die Buchhaltung, die Nachvollziehbarkeit von Amazon-Auszahlungen und vereinfacht die Jahresabschlusserstellung erheblich.

Wie gehe ich mit Amazon-Gutschriften um, die erst im Folgejahr ausgezahlt werden?

Amazon-Gutschriften (z. B. für Retouren, Gebührenerstattungen oder Werbekostengutschriften) sind nach dem Realisationsprinzip im Wirtschaftsjahr zu erfassen, in dem der Anspruch entsteht – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. Erfolgt die Auszahlung erst 2026, buchen Sie per 31.12.2025 eine Forderung gegen Amazon. Die korrekte periodengerechte Zuordnung ist entscheidend für ein zutreffendes Jahresergebnis.

Kann ich den Jahresabschluss auch selbst erstellen oder brauche ich zwingend einen Steuerberater?

Rechtlich können Sie als Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen. Allerdings verlangen Banken, Investoren und das Finanzamt in der Regel eine steuerliche Beratung oder zumindest eine fachliche Prüfung. Besonders bei komplexen Sachverhalten wie Amazon FBA – internationale Warenbewegungen, OSS, Währungsdifferenzen – ist die Einbindung eines Steuerberaters ratsam, um Fehler und spätere Korrekturen oder Ordnungsgelder zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss verpasse?

Das Bundesamt für Justiz leitet bei Fristversäumnis automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Zudem drohen weitere Zwangsgelder, wenn Sie auch nach Aufforderung nicht offenlegen. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister – seit dem DiRUG (01.08.2022) nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Wie behandle ich Amazon-Werbekosten (Sponsored Products) im Jahresabschluss?

Amazon-Werbekosten (Sponsored Products, Sponsored Brands etc.) sind Betriebsausgaben und werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Periodengerecht bedeutet: Kosten, die in 2025 angefallen sind, müssen auch in 2025 gebucht werden – unabhängig davon, wann Amazon die Rechnung ausstellt oder abbucht. Prüfen Sie daher am Jahresende offene Werbekostenabrechnungen und grenzen Sie diese korrekt ab.

Muss ich Inventur über meine FBA-Bestände durchführen, obwohl die Ware bei Amazon liegt?

Ja, die Inventurpflicht nach § 240 HGB besteht unabhängig vom Lagerort. Sie können sich auf die Amazon-Inventory-Reports stützen, sollten diese aber durch eigene Stichproben oder Plausibilitätsprüfungen validieren. Dokumentieren Sie den Inventurzeitpunkt, die verwendeten Reports und eventuelle Abweichungen. Eine reine Übernahme der Amazon-Daten ohne Prüfung erfüllt die gesetzliche Inventurpflicht nicht vollständig.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen von Kapitalgesellschaften, § 325 HGB – Offenlegung des Jahresabschlusses, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kontakt & häufige Fragen

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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