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Steuerfrei · § 4 Nr. 1b · § 6a UStG

Innergemeinschaftliche Lieferung
Steuerfrei nur mit vier Nachweisen.

Fehlt die USt-IdNr., die Zusammenfassende Meldung oder der Nachweis, kann die Lieferung steuerpflichtig werden.
digital+persönlich+bezahlbar

Eine Lieferung ins EU-Ausland ist steuerfrei, wenn vier Dinge zusammenkommen: Der Abnehmer ist Unternehmer mit gültiger USt-IdNr., die Ware gelangt nachweislich in den anderen Mitgliedstaat, die USt-IdNr. wird in der Zusammenfassenden Meldung erfasst, und Sie haben den Beleg- und Buchnachweis. Seit 2020 sind USt-IdNr. und ZM materielle Voraussetzungen — nicht mehr bloß Formalien.

◆Preis vor Auftrag◆In Kooperation mit Steuerberater
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — bei ihren Kammern zugelassen.
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01
Die Voraussetzungen

Drei Prüfungen — vor jeder Lieferung.

Zwei davon dauern eine Minute. Die dritte entscheidet, ob Sie im Streitfall den Nachweis führen können.

Prüfung 1

USt-IdNr. qualifiziert bestätigen

Am besten qualifiziert beim Bundeszentralamt für Steuern: Nummer, Name, Ort, Straße — als Nachweis Ihrer Sorgfalt (§ 6a Abs. 4 UStG). Und zwar zum Zeitpunkt der Lieferung — eine Bestätigung von vor zwei Jahren hilft nicht.

Rechtsbasis§ 18e UStG
Prüfung 2

Warenweg dokumentieren

Die Ware muss nachweislich in den anderen Mitgliedstaat gelangen. Regelfall ist die Gelangens­bestätigung; bei Versendung genügen auch Frachtbrief, Spediteurs­bescheinigung oder Trackingprotokoll.

Rechtsbasis§ 17a bis 17c UStDV
Prüfung 3

Zusammenfassende Meldung

Seit 2020 ist die richtige und vollständige ZM materielle Voraussetzung der Steuerfreiheit (§ 4 Nr. 1b UStG). Eine Berichtigung innerhalb der Festsetzungsfrist wirkt auf den Zeitpunkt der Lieferung zurück.

Rechtsbasis§ 4 Nr. 1b · § 18a UStG
!
Seit 2020 sind USt-IdNr. und ZM keine Formalien mehr.

Früher galt: Wer die materiellen Voraussetzungen erfüllte, bekam die Steuer­freiheit auch bei formalen Mängeln. Mit den Quick Fixes zum 1. Januar 2020 ist das vorbei. Die gültige USt-IdNr. des Abnehmers und die korrekte Zusammen­fassende Meldung sind seither materielle Voraussetzungen (§ 4 Nr. 1b UStG). Fehlt eines von beidem, ist die Lieferung steuerpflichtig — auch wenn die Ware nachweislich über die Grenze gegangen ist. Eine fehlerhafte ZM kann berichtigt werden.

Kurz erklärt
Wann ist eine innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei?

Wenn vier Voraussetzungen zusammen erfüllt sind: Der Abnehmer ist Unternehmer und erwirbt für sein Unternehmen, er verwendet eine gültige USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats, die Ware gelangt nachweislich dorthin, und die Lieferung ist richtig und vollständig in der Zusammenfassenden Meldung erfasst.

Fehlt eine davon, ist die Lieferung in der Regel steuerpflichtig. Da Sie dem Kunden keine Umsatzsteuer berechnet haben, zahlen Sie sie aus der eigenen Marge — bei 19 % auf einen Nettobetrag entspricht das rund 16 % des vereinnahmten Betrags. Eine Nachberechnung beim Kunden ist nicht immer durchsetzbar.

4
VoraussetzungenAlle müssen erfüllt sein — keine wiegt die andere auf.
2020
Quick FixesUSt-IdNr. und ZM sind seither materiell.
19
% RisikoAus eigener Tasche, wenn eine Voraussetzung fehlt.
§ 18e
UStGQualifizierte Bestätigung beim BZSt.
02
Der Nachweis

Welche Belege tragen.

Der Belegnachweis hängt daran, wer die Ware transportiert. Sechs Konstellationen, sechs Anforderungen.

Transport durchErforderlicher NachweisRisikoFundstelle
Sie selbstDoppel der Rechnung und Gelangensbestätigung des Abnehmersgering§ 17b Abs. 2 UStDV
Spediteur in Ihrem AuftragFrachtbrief oder Spediteursbescheinigunggering§ 17b Abs. 3 UStDV
PaketdienstVersendungsbeleg und Trackingprotokoll mit Zustellnachweismittel§ 17b Abs. 3 UStDV
Abnehmer selbst — AbholfallGelangensbestätigung; Vollmacht und Ausweiskopie des Abholers empfohlenhoch§ 17b Abs. 2 UStDV
Spediteur des AbnehmersSpediteursversicherung plus Nachweis der Bezahlung vom Abnehmerkontohoch§ 17b Abs. 3 UStDV
ReihengeschäftZuordnung der bewegten Lieferung dokumentierenhoch§ 3 Abs. 6a UStG

Der Abholfall ist besonders riskant: Der Kunde holt selbst ab, verspricht die Gelangens­bestätigung nachzureichen — und meldet sich nie wieder. Bei Neukunden ohne Historie ist eine Möglichkeit, zunächst mit Umsatzsteuer zu fakturieren und nach Eingang der Bestätigung zu korrigieren.

03
Die Rechnung

Was auf die Rechnung muss.

Fehlen diese Angaben, ist die Rechnung formal fehlerhaft.

AngabePflichtBeispielFundstelle
Eigene USt-IdNr.zwingendDE123456789§ 14a Abs. 3 UStG
USt-IdNr. des AbnehmerszwingendFR12345678901§ 14a Abs. 3 UStG
Hinweis auf die Steuerfreiheitzwingend„Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung"§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG
Kein SteuerausweiszwingendKeine 19 % — sonst § 14c UStG§ 14c Abs. 1 UStG
Übrige PflichtangabenzwingendDatum, Nummer, Menge, Entgelt§ 14 Abs. 4 UStG

Wird auf einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung versehentlich Umsatzsteuer ausgewiesen, schulden Sie diese nach § 14c Abs. 1 UStG — obwohl die Lieferung steuerfrei ist. Die Rechnung lässt sich berichtigen, aber erst nach Rückzahlung an den Kunden. Prüfen Sie den Steuerausweis deshalb vor dem Versand.

04
Typische Fehler

Vier Fehler, die die Steuerfreiheit kosten.

Jeder davon kann dazu führen, dass Sie die Steuer aus der eigenen Marge zahlen.

×
USt-IdNr. nicht qualifiziert geprüft

Die einfache Bestätigung prüft nur die Nummer. Qualifiziert prüfen und den Nachweis archivieren — zum Zeitpunkt jeder Lieferung, nicht einmalig.

×
Zusammenfassende Meldung vergessen

Seit 2020 materielle Voraussetzung (§ 4 Nr. 1b UStG). Eine fehlende oder unrichtige ZM kostet die Steuerfreiheit, bis sie berichtigt ist.

×
Gelangensbestätigung fehlt im Abholfall

Der Klassiker: Der Kunde holt ab und meldet sich nie wieder. Ohne Nachweis droht die Steuerpflicht — bei Neukunden zunächst mit USt fakturieren.

×
Reihengeschäft falsch zugeordnet

Nur eine Lieferung in der Kette ist die bewegte — nur sie kann steuerfrei sein. Eine falsche Zuordnung kann zur Steuerpflicht führen.

05
Sonderfälle

Vier Konstellationen mit eigenen Regeln.

Nicht jede Warenbewegung in die EU ist eine innergemeinschaftliche Lieferung.

Fall 1

Lieferung an Privatpersonen

Keine innergemeinschaftliche Lieferung, sondern Fernverkauf. Über 10.000 € Gesamtumsatz ins EU-Ausland gilt der Bestimmungsort — Lösung ist das OSS-Verfahren.

Ergebnis: § 3c · § 18j UStG
Fall 2

Verbringen ins eigene Lager

Auch die Verbringung ohne Verkauf ist eine innergemeinschaftliche Lieferung an sich selbst — mit Registrierungs­pflicht im Zielstaat, sofern keine Konsignations­lagerregelung greift.

Ergebnis: § 3 Abs. 1a · § 6b UStG
Fall 3

Reihengeschäft

Bei mehreren Beteiligten und einer Warenbewegung ist nur eine Lieferung bewegt — nur sie kann steuerfrei sein. Die Zuordnung richtet sich danach, wer die Ware befördert oder versendet.

Ergebnis: § 3 Abs. 6a UStG
Fall 4

Werklieferung mit Montage

Wird im anderen Staat montiert, liegt keine innergemeinschaftliche Lieferung vor, sondern eine Lieferung mit Montage — steuerbar im Bestimmungsland.

Ergebnis: § 3 Abs. 7 UStG
06
Kosten

Was es kostet.

Verbindlich sind das bestätigte Angebot und der darin bezeichnete Leistungsumfang einschließlich gesonderter Berufsträgerleistungen.

LeistungPreis nettoEnthalten
Prüfung Ihrer EU-Lieferungennach AngebotNachweiskette, Rechnungsangaben, ZM-Pflichten — durch den beauftragten Steuerberater
Zusammenfassende Meldungnach AngebotÜbermittlung durch den beauftragten Steuerberater
Umsatzsteuervoranmeldungennach AngebotMonatlich oder quartalsweise
Einrichtung der Nachweisroutinenach AngebotQualifizierte Bestätigung, Gelangensbestätigung, Archivierung
Umsatzsteuerjahreserklärungim JahresabschlussMit Abstimmung gegen die ZM
✓Steuererklärungen inklusiveIm Preis des Jahresabschlusses enthalten
✓Preis vor AuftragLeistungsumfang und Preis stehen vor der Beauftragung fest.
Häufige Fragen

Was zur EU-Lieferung gefragt wird.

Wann ist eine innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei?
Wenn der Abnehmer Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats ist, die Ware nachweislich dorthin gelangt und die Lieferung richtig und vollständig in der Zusammenfassenden Meldung erfasst wird (§ 4 Nr. 1b, § 6a UStG). Alle Voraussetzungen müssen zusammen erfüllt sein.
Was hat sich 2020 geändert?
Durch die Quick Fixes sind die gültige USt-IdNr. des Abnehmers und die korrekte Zusammenfassende Meldung materielle Voraussetzungen geworden. Früher waren sie Formalien, die durch andere Nachweise geheilt werden konnten — heute nicht mehr.
Reicht eine einfache Bestätigung der USt-IdNr.?
Die einfache Bestätigung prüft nur, ob die Nummer gültig ist. Die qualifizierte Bestätigung beim Bundeszentralamt für Steuern (§ 18e UStG) gleicht zusätzlich Name, Ort und Straße ab und dient dem Nachweis Ihrer Sorgfalt (§ 6a Abs. 4 UStG). Sie sollte zum Zeitpunkt der Lieferung vorliegen und archiviert werden.
Was ist eine Gelangensbestätigung?
Eine Bestätigung des Abnehmers, dass die Ware im anderen Mitgliedstaat angekommen ist — mit Empfänger, Menge, Ort, Datum und Unterschrift. Sie ist der Regelnachweis nach § 17b Abs. 2 UStDV. Bei Versendung genügen alternativ Frachtbrief, Spediteursbescheinigung oder Trackingprotokoll.
Was passiert, wenn ein Nachweis fehlt?
Die Lieferung kann steuerpflichtig werden. Da Sie dem Kunden keine Umsatzsteuer berechnet haben, zahlen Sie sie aus der eigenen Marge — bei 19 % rund 16 % des vereinnahmten Betrags. Eine Nachberechnung beim Kunden ist nicht immer durchsetzbar.
Gilt das auch bei Lieferungen an Privatpersonen?
Nein. Das ist keine innergemeinschaftliche Lieferung, sondern ein Fernverkauf (§ 3c UStG). Über 10.000 € Gesamtumsatz ins EU-Ausland verlagert sich der Ort ins Bestimmungsland — dafür gibt es das OSS-Verfahren nach § 18j UStG.
07
Freigabe · zwei Modelle

Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.

Die KI-Assistenz erstellt einen Entwurf zur weiteren Prüfung. Sie können ihn herunterladen und selbst weiterverwenden. Bei Einreichung über uns prüft, korrigiert und übermittelt der beauftragte Steuerberater.

Entwurf · eigene Verwendung
Sie prüfen und verwenden den Entwurf
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Drei Köpfe, eine tragfähige Struktur.

Für steuerliche Einzelfallberatung und fachliche Freigaben wird ein befugter Berufsträger gesondert beauftragt.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Kooperierender Berufsträger · Wirtschaftsprüferkammer

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Jakob Röß, Steuerberater
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Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
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Dr. Jeannine Dinnebier
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Rechtsgrundlagen & Stand

Die rechtlichen Aussagen dieser Seite im Volltext.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: September 2026
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlicher Ansprechpartner
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Berufsbezeichnung
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Zuständige Kammer
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Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
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