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Steuerschuldnerschaft · § 13b UStG

Reverse Charge
Die Steuer schuldet der Empfänger.

Für Sie heißt das: Rechnung ohne Umsatzsteuer — aber mit dem richtigen Hinweis.
digital+persönlich+bezahlbar

Beim Reverse-Charge-Verfahren geht die Steuer­schuldnerschaft auf den Leistungs­empfänger über. Bei Dienstleistungen an EU-Unternehmer ist das der Regelfall: Der Leistungsort liegt am Sitz des Empfängers (§ 3a Abs. 2 UStG), und dieser meldet die Steuer selbst an — bei vollem Vorsteuerabzug ohne Zahlungsfluss. Sie fakturieren ohne Umsatzsteuer, brauchen aber USt-IdNr., Hinweis und ZM.

◆Preis vor Auftrag◆In Kooperation mit Steuerberater
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — bei ihren Kammern zugelassen.
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01
Zwei Richtungen

Ausgang und Eingang — zwei verschiedene Pflichten.

Reverse Charge betrifft Sie in beide Richtungen: als Leistender und als Empfänger. Die Pflichten unterscheiden sich erheblich.

Ausgang

Sie leisten an einen EU-Unternehmer

Rechnung ohne Umsatzsteuer, mit beiden USt-IdNr. und dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungs­empfängers". Der Umsatz gehört in die ZM und in Kennzahl 21 der Voranmeldung.

Rechtsbasis§ 3a Abs. 2 · § 14a Abs. 1 UStG
Eingang

Ein EU-Unternehmer leistet an Sie

Sie schulden die Steuer und melden sie in der Voranmeldung an — mit gleichzeitigem Vorsteuer­abzug, sofern Sie zum Abzug berechtigt sind. Ergebnis: null Zahlung, aber Meldepflicht.

Rechtsbasis§ 13b Abs. 1, 5 UStG
Ohne Abzug

Kleinunternehmer und steuerfreie Umsätze

Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist — Kleinunternehmer, Ärzte, Vermieter — schuldet die Steuer trotzdem und muss sie tatsächlich zahlen.

Rechtsbasis§ 13b Abs. 5, 8 UStG
!
Auch Kleinunternehmer schulden die Reverse-Charge-Steuer.

Leicht übersehen: Wer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG eine Dienstleistung aus dem EU-Ausland bezieht — Software­abo, Werbung, Beratung — schuldet die deutsche Umsatzsteuer nach § 13b UStG und hat keinen Vorsteuer­abzug. Er muss die Steuer also tatsächlich zahlen und dafür eine Voranmeldung abgeben, obwohl er sonst keine abgibt. Dasselbe gilt für Ärzte, Vermieter und andere mit steuerfreien Ausgangsumsätzen.

Kurz erklärt
Was bedeutet Reverse Charge?

Die Umkehr der Steuer­schuldnerschaft: Nicht der Leistende führt die Umsatzsteuer ab, sondern der Leistungs­empfänger. Bei sonstigen Leistungen an EU-Unternehmer ist das der Regelfall, weil der Leistungsort am Sitz des Empfängers liegt (§ 3a Abs. 2 UStG).

Für den Leistenden heißt das: Rechnung ohne Umsatzsteuer, mit beiden USt-IdNr. und dem Hinweis auf die Steuer­schuldnerschaft. Für den Empfänger: Anmeldung der Steuer in der eigenen Voranmeldung, in der Regel mit gleichzeitigem Vorsteuer­abzug — dann fließt kein Geld.

0
% auf der RechnungKein Steuerausweis beim Reverse Charge.
§ 3a
Abs. 2 UStGLeistungsort am Sitz des Empfängers.
§ 13b
UStGSteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
19
%Zahlungspflicht ohne Vorsteuerabzug.
02
Die Anwendungsfälle

Wann Reverse Charge greift.

Nicht nur grenz­überschreitend: § 13b UStG kennt auch mehrere reine Inlandsfälle.

FallWer schuldetVoraussetzungFundstelle
Dienstleistung an EU-UnternehmerEmpfängerGültige USt-IdNr., Leistung für das Unternehmen§ 3a Abs. 2 UStG
Leistung eines EU-Unternehmers an SieSieAuch als Kleinunternehmer§ 13b Abs. 1, 5 UStG
Werklieferung ausländischer UnternehmerEmpfängerLeistender im Ausland ansässig§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG
BauleistungEmpfängerEmpfänger erbringt selbst nachhaltig Bauleistungen§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG
GebäudereinigungEmpfängerEmpfänger erbringt selbst Reinigungsleistungen§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG
Schrott und AltmetalleEmpfängerGegenstände der Anlage 3 zum UStG§ 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG
Mobilfunkgeräte und TabletsEmpfängerAb 5.000 € je wirtschaftlichem Vorgang§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG
Leistung an PrivatpersonSie selbstKein Reverse Charge — ggf. OSS§ 3a Abs. 1 UStG

Bei der Bauleistung kommt es auf den Empfänger an: Reverse Charge greift nur, wenn der Empfänger selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Als Nachweis dient die Bescheinigung des Finanzamts (Vordruck USt 1 TG, § 13b Abs. 5 S. 2 UStG).

03
Die Rechnung

Was auf die Rechnung muss.

Diese Angaben entscheiden darüber, ob die Rechnung ordnungsgemäß ist.

AngabePflichtBeispielFundstelle
Eigene USt-IdNr.zwingendDE123456789§ 14a Abs. 1 UStG
USt-IdNr. des EmpfängerszwingendNL123456789B01§ 14a Abs. 1 UStG
Hinweis auf die Umkehrzwingend„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"§ 14a Abs. 1, 5 UStG
Kein SteuerausweiszwingendKein Steuersatz, kein Steuerbetrag§ 14c Abs. 1 UStG
Bei EU-Kunden zusätzlichempfohlenHinweis in der Landessprache oder auf EnglischPraxis

Der Hinweis ist Pflicht, nicht Empfehlung (§ 14a Abs. 1 und 5 UStG). Fehlt er, ist die Rechnung formal fehlerhaft, und der Empfänger kann eine Korrektur verlangen. Wird umgekehrt versehentlich Umsatzsteuer ausgewiesen, schulden Sie diese nach § 14c Abs. 1 UStG zusätzlich.

04
Typische Fehler

Vier Fehler beim Reverse Charge.

Zwei betreffen die Ausgangsseite, zwei die Eingangsseite.

×
Eingangsleistung nicht angemeldet

Software, Werbung, Beratung aus dem EU-Ausland: Sie schulden die Steuer (§ 13b Abs. 5 UStG) und müssen sie anmelden — auch als Kleinunternehmer.

×
Als Kleinunternehmer nicht gezahlt

Ohne Vorsteuerabzug ist die Reverse-Charge-Steuer tatsächlich zu zahlen. Das trifft auch Ärzte, Vermieter und andere mit steuerfreien Umsätzen.

×
Hinweis auf der Rechnung vergessen

§ 14a UStG verlangt ihn ausdrücklich. Ohne Hinweis ist die Rechnung fehlerhaft, und der Kunde kann eine Korrektur verlangen.

×
Bauleistung falsch beurteilt

Reverse Charge greift nur, wenn der Empfänger selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Nachweis ist die Bescheinigung USt 1 TG des Finanzamts.

05
Sonderfälle

Vier Situationen mit eigener Antwort.

Der Empfängerstatus entscheidet — und der ist nicht immer eindeutig.

Fall 1

Kunde nennt keine USt-IdNr.

Ohne gültige USt-IdNr. ist der Unternehmerstatus schwer nachzuweisen; im Zweifel wird der Kunde wie ein Nichtunternehmer behandelt: Sie fakturieren mit deutscher Umsatzsteuer oder prüfen das OSS-Verfahren.

Rechtsbasis: mit USt
Fall 2

Kleinunternehmer bezieht aus der EU

Er schuldet die Steuer nach § 13b UStG ohne Vorsteuerabzug und muss deshalb eine Voranmeldung abgeben — obwohl er sonst keine abgibt.

Rechtsbasis: zahlen und melden
Fall 3

Leistung an eine Privatperson in der EU

Kein Reverse Charge. Bei elektronischen Dienstleistungen greift oberhalb von 10.000 € der Bestimmungsort und damit das OSS-Verfahren.

Rechtsbasis: OSS prüfen
Fall 4

Leistender aus einem Drittland

Auch dann greift § 13b UStG: Sie schulden die Steuer — etwa bei Software oder Werbeleistungen aus den USA.

Rechtsbasis: auch Drittland
06
Kosten

Was es kostet.

Verbindlich sind das bestätigte Angebot und der darin bezeichnete Leistungsumfang einschließlich gesonderter Berufsträgerleistungen.

LeistungPreis nettoEnthalten
Prüfung Ihrer Reverse-Charge-Fällenach AngebotEin- und Ausgangsseite, Rechnungsangaben, Meldepflichten — durch den beauftragten Steuerberater
Umsatzsteuervoranmeldungennach AngebotInklusive § 13b-Fälle
Zusammenfassende Meldungnach AngebotÜbermittlung durch den beauftragten Steuerberater
Laufende Buchhaltungnach AngebotJe Gesellschaft
Umsatzsteuerjahreserklärungim JahresabschlussMit Abstimmung der § 13b-Umsätze
✓Steuererklärungen inklusiveIm Preis des Jahresabschlusses enthalten
✓Preis vor AuftragLeistungsumfang und Preis stehen vor der Beauftragung fest.
Häufige Fragen

Was zum Reverse Charge gefragt wird.

Was ist Reverse Charge?
Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer (§ 13b UStG). Bei Dienstleistungen an EU-Unternehmer ist das der Regelfall, weil der Leistungsort am Sitz des Empfängers liegt (§ 3a Abs. 2 UStG).
Was muss auf die Rechnung?
Beide USt-IdNr., der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" und kein Steuerausweis (§ 14a Abs. 1 und 5 UStG). Wird versehentlich Umsatzsteuer ausgewiesen, schulden Sie diese zusätzlich nach § 14c Abs. 1 UStG.
Gilt Reverse Charge auch für Kleinunternehmer?
Ja. Bezieht ein Kleinunternehmer eine Leistung aus dem Ausland, schuldet er die deutsche Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG — ohne Vorsteuerabzug. Er muss sie also tatsächlich zahlen und dafür eine Voranmeldung abgeben.
Gilt das nur innerhalb der EU?
Nein. § 13b UStG greift auch bei Leistungen aus Drittländern — etwa Software, Cloud-Dienste oder Werbung aus den USA. Ein Unterschied liegt bei der Zusammenfassenden Meldung: Die betrifft ausschließlich EU-Umsätze.
Was gilt bei Bauleistungen im Inland?
Reverse Charge greift nur, wenn der Leistungsempfänger selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG). Nachweis ist die Bescheinigung des Finanzamts (Vordruck USt 1 TG).
Was, wenn der Kunde keine USt-IdNr. hat?
Dann ist er im Zweifel wie ein Nichtunternehmer zu behandeln. Sie fakturieren mit deutscher Umsatzsteuer — oder prüfen bei elektronischen Dienstleistungen an Privatpersonen das OSS-Verfahren nach § 18j UStG.
07
Freigabe · zwei Modelle

Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.

Die KI-Assistenz erstellt einen Entwurf zur weiteren Prüfung. Sie können ihn herunterladen und selbst weiterverwenden. Bei Einreichung über uns prüft, korrigiert und übermittelt der beauftragte Steuerberater.

Entwurf · eigene Verwendung
Sie prüfen und verwenden den Entwurf
Die Software bereitet einen KI-gestützten Entwurf vor. Sie prüfen und verwenden den Entwurf; Sie können ihn herunterladen und eigenständig verwenden.
  • Aufgabenverteilung: Sie entscheiden über die eigenständige Verwendung des Entwurfs; die Verantwortung für diese Verwendung liegt bei Ihnen.
  • Passt bei übersichtlichen Verhältnissen, ruhenden Gesellschaften und Mandanten, die ihre Zahlen selbst im Griff haben.
Einreichung · Steuerberaterprüfung
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Bei Einreichung über OnlineBilanz übernimmt der gesondert beauftragte Steuerberater die fachliche Prüfung, erforderliche Korrekturen und die Übermittlung.
  • Aufgabenverteilung: Der beauftragte Steuerberater prüft, korrigiert und übermittelt bei Einreichung über OnlineBilanz.
  • Passt bei Bank- und Investoren­gesprächen, Betriebs­prüfungs­risiko, Holding­strukturen und komplexen Sachverhalten.
In Kooperation mit

Drei Köpfe, eine tragfähige Struktur.

Für steuerliche Einzelfallberatung und fachliche Freigaben wird ein befugter Berufsträger gesondert beauftragt.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Kooperierender Berufsträger · Wirtschaftsprüferkammer

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

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Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
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Rechtsgrundlagen & Stand

Die rechtlichen Aussagen dieser Seite im Volltext.

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Stand: September 2026
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlicher Ansprechpartner
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Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
Preis vor AuftragIn Kooperation mit Steuerberater
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