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Betriebsstätte · § 12 AO · Art. 5 OECD-MA

Betriebsstätte im Ausland
Sie entsteht, ohne dass Sie sie gründen.

Ein Büro, eine Baustelle über zwölf Monate, ein Vertreter mit Abschlussvollmacht — schon greift das andere Steuerrecht.
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Eine Betriebs­stätte ist keine Rechtsform, sondern ein Zustand: eine feste Geschäfts­einrichtung, über die Sie im Ausland tätig werden (§ 12 AO, Art. 5 OECD-MA). Entsteht sie, darf der andere Staat den dort erwirtschafteten Gewinn besteuern — und Sie brauchen eine Gewinn­abgrenzung, eine dortige Erklärung und in Deutschland die Freistellung oder Anrechnung.

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01
Die Auslöser

Drei Wege in die Betriebsstätte.

Keiner davon setzt eine Gründung voraus. Die Betriebs­stätte entsteht durch Tatsachen, nicht durch einen Eintrag.

Weg 1

Feste Geschäftseinrichtung

Büro, Werkstatt, Verkaufs­stelle, Fabrikations­stätte: eine Einrichtung mit fester örtlicher Bindung und gewisser Dauer, über die Sie verfügen können. Eigentum ist nicht erforderlich, Verfügungs­macht genügt.

Rechtsbasis§ 12 AO · Art. 5 OECD-MA
Weg 2

Bauausführung über die Frist

Nach deutschem Recht begründen Bau- und Montage­arbeiten eine Betriebs­stätte, wenn sie länger als sechs Monate dauern (§ 12 S. 2 Nr. 8 AO). Für die Besteuerung im anderen Staat gilt das DBA: meist mehr als zwölf Monate (Art. 5 Abs. 3 OECD-MA), in einzelnen Abkommen sechs oder neun.

Rechtsbasis§ 12 S. 2 Nr. 8 AO · Art. 5 Abs. 3 OECD-MA
Weg 3

Ständiger Vertreter

Wer im Ausland dauerhaft für das Unternehmen tätig ist und dort in dessen Namen Verträge abschließt, begründet nach den meisten DBA eine Vertreter­betriebs­stätte — auch ohne eigene Räume.

Rechtsbasis§ 13 AO · Art. 5 Abs. 5 OECD-MA
!
Das Homeoffice im Ausland ist der neue Klassiker.

Arbeitet ein Mitarbeiter dauerhaft aus dem Ausland, stellt sich die Frage nach der Verfügungs­macht des Arbeitgebers über die Wohnung. Die Finanz­verwaltung verneint eine Betriebs­stätte in der Regel bei gelegentlicher Tätigkeit ohne Weisung zum Arbeitsort — kann sie aber annehmen, wenn der Arbeitgeber das Homeoffice verlangt oder Kosten trägt und keine Arbeits­möglichkeit im Inland vorhält. Bei Geschäfts­führern und Vertriebs­mitarbeitern ist das Risiko deutlich höher.

Kurz erklärt
Wann entsteht eine Betriebsstätte im Ausland?

Sobald Sie dort über eine feste Geschäfts­einrichtung verfügen, die Ihrer Tätigkeit dient (§ 12 AO). Das kann ein Büro sein, eine Werkstatt, eine Verkaufs­stelle — Eigentum ist nicht nötig, es genügt eine gewisse Dauer und Verfügungs­macht. Hinzu kommen Bau­ausführungen über die maßgebliche Frist (§ 12 AO: sechs Monate, DBA meist zwölf) und der ständige Vertreter mit Abschluss­vollmacht.

Nicht ausreichend sind reine Hilfs­tätigkeiten: ein Warenlager ohne Verkauf, eine Einkaufs­stelle, ein Informations­büro. Diese Ausnahme des Art. 5 Abs. 4 OECD-MA wird allerdings eng ausgelegt — sobald aus dem Lager heraus verkauft wird, kippt die Einordnung.

12
MonateBauausführung nach Art. 5 OECD-MA — einzelne DBA 6 oder 9.
183
TageRegel für die Arbeitnehmerbesteuerung im DBA.
2
ErklärungenIm Betriebsstättenstaat und in Deutschland.
02
Die Folgen

Was sich ändert, sobald sie besteht.

Acht Pflichten, die mit der Betriebs­stätte entstehen — im anderen Staat und in Deutschland.

PflichtWoInhaltFundstelle
Steuerliche RegistrierungBetriebsstättenstaatAnmeldung, oft mit lokaler Steuernummernationales Recht
GewinnabgrenzungbeideSelbständigkeitsfiktion, Funktions- und Risikoanalyse§ 1 Abs. 5 AStG · BsGaV
Hilfs- und NebenrechnungDeutschlandEigene Aufzeichnung für die Betriebsstätte§ 3 BsGaV
Erklärung im AuslandBetriebsstättenstaatKörperschaft- oder Einkommensteuer auf den dortigen Gewinnnationales Recht
Freistellung oder AnrechnungDeutschlandJe nach DBA — häufig Freistellung, bei natürlichen Personen mit ProgressionsvorbehaltArt. 23 OECD-MA
GewerbesteuerDeutschlandKürzung des ausländischen Betriebsstättengewinns§ 9 Nr. 3 GewStG
Lohnsteuer der Mitarbeitermeist Betriebsstättenstaat183-Tage-Regel greift nicht bei BetriebsstätteArt. 15 OECD-MA
SozialversicherungEinzelfallA1-Bescheinigung, Entsendung oder lokale PflichtVO (EG) 883/2004

Zeile 7 wird regelmäßig übersehen: Die bekannte 183-Tage-Regel für Arbeitnehmer gilt nicht, wenn der Lohn von einer Betriebs­stätte im Tätigkeits­staat getragen wird (Art. 15 Abs. 2 Buchst. c OECD-MA). Dann ist der Arbeitslohn dort ab dem ersten Tag steuerpflichtig — auch bei kurzen Einsätzen.

03
Gewinnabgrenzung

Wie der Gewinn aufgeteilt wird.

Die Betriebs­stätte wird steuerlich behandelt, als wäre sie ein selbständiges Unternehmen — mit eigenem Vermögen, eigenen Risiken und fremdüblichen Verrechnungen.

SchrittWas geprüft wirdErgebnisFundstelle
1 · FunktionsanalyseWelche Personalfunktionen werden vor Ort ausgeübt?Zuordnung der maßgeblichen Funktionen§ 1 Abs. 5 AStG · § 4 BsGaV
2 · VermögenszuordnungWelche Wirtschaftsgüter dienen diesen Funktionen?Anlagen, Forderungen, immaterielle Werte§ 5 ff. BsGaV
3 · DotationskapitalWie viel Eigenkapital braucht die Betriebsstätte?Mindestkapitalausstattung bei ausländischer Betriebsstätte§ 13 BsGaV
4 · InnentransaktionenWelche fiktiven Leistungen bestehen zum Stammhaus?Fremdübliche Verrechnung, dokumentiert§ 16 BsGaV
5 · Hilfs- und NebenrechnungJährliche Aufzeichnung des ErgebnissesGrundlage für beide Erklärungen§ 3 BsGaV

Die Hilfs- und Nebenrechnung nach § 3 BsGaV ist keine Formalie: Sie ist spätestens mit Abgabe der Steuer­erklärung zu erstellen und bildet die Grundlage für die Aufteilung. Fehlt sie, kann die Finanzverwaltung die Aufteilung schätzen.

04
Typische Fehler

Vier Fehler bei der Auslandsbetriebsstätte.

Sie fallen oft erst bei der Betriebs­prüfung auf — dann für alle offenen Jahre.

×
Betriebsstätte nicht erkannt

Baustelle, Vertreter oder Homeoffice überschreiten unbemerkt die Schwelle. Die Registrierungs­pflicht im Ausland besteht dann ab Beginn der Tätigkeit.

×
Kürzere DBA-Frist übersehen

§ 12 AO nennt sechs Monate, das OECD-MA zwölf, einzelne DBA sechs oder neun. Für die Besteuerung im anderen Staat entscheidet das Abkommen.

×
Keine Hilfs- und Nebenrechnung

Nach § 3 BsGaV ist sie Pflicht. Ohne sie kann die Gewinnaufteilung geschätzt werden.

×
Freistellung ohne Nachweis

Viele DBA und § 50d Abs. 9 EStG lassen die Freistellung entfallen, wenn der andere Staat die Einkünfte nicht besteuert (Rückfallklauseln). Dann besteuert Deutschland.

05
Sonderfälle

Vier Konstellationen mit eigener Antwort.

Nicht jede Auslands­tätigkeit führt zur Betriebs­stätte — und nicht jede Betriebs­stätte hat dieselben Folgen.

Fall 1

Reines Warenlager

Ein Lager ohne Verkauf ist in der Regel eine Hilfs­tätigkeit und keine Betriebs­stätte (Art. 5 Abs. 4 OECD-MA). Sobald von dort verkauft wird, kippt es.

Ergebnis: meist keine
Fall 2

Baustelle unter der Frist

Bleibt das Projekt unter der DBA-Frist, entsteht im Sinne des Abkommens keine Betriebs­stätte. Vorsicht bei Anschluss­aufträgen: Zusammenhängende Projekte werden zusammengerechnet.

Ergebnis: Frist prüfen
Fall 3

Homeoffice eines Mitarbeiters

In der Regel keine Betriebs­stätte bei freiwilliger Tätigkeit. Risiko bei angeordnetem Homeoffice, Kosten­übernahme oder fehlendem Inlands­arbeitsplatz.

Ergebnis: Einzelfall
Fall 4

Tochtergesellschaft statt Betriebsstätte

Eine eigene Gesellschaft ist keine Betriebs­stätte, sondern ein eigenes Steuer­subjekt — dafür greifen Verrechnungs­preise und ggf. die Hinzurechnungs­besteuerung.

Ergebnis: andere Regeln
06
Kosten

Was es kostet.

Verbindlich sind das bestätigte Angebot und der darin bezeichnete Leistungsumfang einschließlich gesonderter Berufsträgerleistungen.

LeistungPreis nettoEnthalten
Prüfung der Betriebsstättenach AngebotSachverhalt, DBA-Frist und Registrierungspflicht
Hilfs- und Nebenrechnungnach AngebotFunktionsanalyse, Vermögenszuordnung, Dotationskapital
Jahresabschluss mit Betriebsstättenach AngebotInklusive Abgrenzung und Freistellungsnachweis
✓Steuererklärungen inklusiveIm Preis des Jahresabschlusses enthalten
✓Preis vor AuftragLeistungsumfang und Preis stehen vor der Beauftragung fest.
Häufige Fragen

Was zur Auslandsbetriebsstätte gefragt wird.

Wann entsteht eine Betriebsstätte im Ausland?
Bei einer festen Geschäftseinrichtung, über die Sie verfügen und die Ihrer Tätigkeit dient (§ 12 AO) — Büro, Werkstatt, Verkaufsstelle. Außerdem bei Bauausführungen über die maßgebliche Frist und beim ständigen Vertreter mit Abschlussvollmacht (§ 13 AO). Reine Hilfstätigkeiten wie ein Warenlager ohne Verkauf reichen nicht.
Muss ich dann im Ausland Steuern zahlen?
Ja, auf den der Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinn. Deutschland stellt diesen Gewinn nach vielen DBA frei — bei natürlichen Personen mit Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) — oder rechnet die ausländische Steuer an. Welche Methode gilt, steht im jeweiligen Abkommen (Art. 23 OECD-MA).
Ist das Homeoffice eines Mitarbeiters eine Betriebsstätte?
In der Regel nicht, wenn der Mitarbeiter freiwillig von zu Hause arbeitet und im Inland ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Risiko besteht, wenn der Arbeitgeber das Homeoffice anordnet, Kosten trägt oder keinen Inlandsarbeitsplatz vorhält — und bei Geschäftsführern oder Vertriebsmitarbeitern mit Abschlussvollmacht.
Was ist die Hilfs- und Nebenrechnung?
Eine gesonderte Aufzeichnung nach § 3 BsGaV, in der Vermögen, Kapital und Ergebnis der Betriebsstätte geführt werden. Sie ist spätestens mit der Steuererklärung zu erstellen und Grundlage der Gewinnaufteilung. Fehlt sie, kann geschätzt werden.
Gilt bei einer Baustelle immer die Zwölf-Monats-Frist?
Nein. § 12 AO nennt sechs Monate, das OECD-Musterabkommen zwölf; einzelne Doppelbesteuerungsabkommen sehen sechs oder neun Monate vor — für die Besteuerung im anderen Staat geht das Abkommen vor. Zusammenhängende Projekte werden zudem zusammengerechnet; Anschlussaufträge können die Frist rückwirkend auslösen.
Was kostet die Betreuung?
Verbindlich sind das bestätigte Angebot und der darin bezeichnete Leistungsumfang einschließlich gesonderter Berufsträgerleistungen.
06
Freigabe · zwei Modelle

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