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OnlineBilanzBlogEinkommensnachweis für den Unterhalt bei Selbstständigen: Bereinigtes Einkommen und Dreijahresschnitt

Einkommensnachweis für den Unterhalt bei Selbstständigen: Bereinigtes Einkommen und Dreijahresschnitt

Veröffentlicht: 22.07.2026Aktualisiert: 22.07.2026Fachlich geprüft: 22.07.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Wer als Selbstständiger oder GmbH-Geschäftsführer unterhaltsrechtlich herangezogen wird, steht vor einem strukturellen Problem: Das Familiengericht akzeptiert keine Lohnabrechnung – es will das bereinigte Nettoeinkommen über mehrere Jahre sehen. Wie dieser Nachweis rechtssicher aufgebaut wird, welche Positionen bereinigt werden müssen und welche Rolle eine qualifizierte Steuerberater-Bescheinigung spielt, zeigt dieser Fachartikel.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Der Einkommensnachweis für den Unterhalt bei Selbstständigen basiert auf dem bereinigten Nettoeinkommen, das Familiengerichte regelmäßig als Dreijahresdurchschnitt aus Steuerbescheiden, BWA und Jahresabschlüssen ermitteln (§ 1603 BGB, Düsseldorfer Tabelle 2026). Einmaleffekte, Abschreibungen und nicht-liquide Erträge sind herauszurechnen; bei GmbH-Geschäftsführern zählt das Geschäftsführergehalt zuzüglich verdeckter Gewinnausschüttungen und tatsächlich entnommener Gewinne. Eine förmliche Steuerberater-Bescheinigung ist prozessual erheblich und kann eine gerichtliche Einkommensschätzung abwenden.

Rechtliche Grundlagen: § 1603 BGB und Düsseldorfer Tabelle 2026

Die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit eines Selbstständigen oder Geschäftsführers richtet sich nach § 1603 BGB. Danach ist nicht leistungsfähig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Das klingt simpel, ist aber für Selbstständige methodisch komplex, weil ihr Einkommen per definitionem schwankt und sich nicht aus einer Gehaltsabrechnung ablesen lässt.

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 – das bundesweit anerkannte Leitwerk der Oberlandesgerichte – geht beim Selbstständigen vom nachhaltig erzielbaren Nettoeinkommen aus. Der OLG-Rechtsprechung folgend bedeutet das: Maßgeblich ist nicht der Jahresüberschuss eines einzelnen guten oder schlechten Jahres, sondern ein geglättetes, bereinigtes Einkommen über einen repräsentativen Zeitraum.

Hinweis zur Düsseldorfer Tabelle 2026

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 wurde zum 1. Januar 2026 angepasst. Der Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen Kindern beträgt 1.450 EUR/Monat (netto). Gegenüber einem getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten gilt ein Selbstbehalt von 1.600 EUR/Monat. Diese Werte sind bei der Berechnung des bereinigten Einkommens als Untergrenze zu beachten.

Der Dreijahresdurchschnitt: Methodik und Datengrundlage

Familiengerichte und Unterhaltsrechtsprechung verwenden für Selbstständige standardmäßig den Dreijahresdurchschnitt. Die Rechtfertigung liegt in der Volatilität selbstständiger Einkünfte: Ein einzelnes Ausreißerjahr – positiv wie negativ – würde ein verzerrtes Bild erzeugen. Der BGH hat diese Methodik in ständiger Rechtsprechung bestätigt (vgl. BGH, FamRZ 2011, 1041).

Als Datengrundlage dienen in der Praxis:

  • Einkommensteuerbescheide der letzten drei abgeschlossenen Veranlagungsjahre
  • Jahresabschlüsse (Bilanz + GuV oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) für denselben Zeitraum
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) für das laufende Jahr bis zum aktuellen Stichtag
  • Bei GmbH: Gesellschafterbeschlüsse über Gewinnausschüttungen, Geschäftsführerverträge

Liegt der aktuelle Jahresabschluss noch nicht vor – was bei der handelsrechtlichen Aufstellungsfrist nach § 264 HGB von bis zu zwölf Monaten häufig vorkommt –, ist eine aktuelle BWA einzureichen. Das Gericht kann bei fehlenden Unterlagen eine Einkommensschätzung vornehmen, die erfahrungsgemäß zum Nachteil des Unterhaltspflichtigen ausfällt.

Achtung: Wer Unterlagen verweigert oder unvollständig einreicht, riskiert eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO. Diese fällt selten zu Gunsten des Unterhaltspflichtigen aus. Vollständige und rechtzeitige Offenlegung ist die sicherste Strategie.

Bereinigtes Nettoeinkommen: Was bleibt, was fällt weg

Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen ist nicht identisch mit dem steuerlichen Gewinn. Familiengerichte ermitteln das bereinigte Nettoeinkommen in mehreren Schritten:

Schritt 1: Ausgangsgröße

Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG) oder – beim GmbH-GF – das Brutto-Geschäftsführergehalt (§ 19 EStG) zuzüglich weiterer Bezüge aus der Gesellschaft.

Schritt 2: Steuerabzug

Von der Ausgangsgröße sind die tatsächlich gezahlten Steuern abzuziehen: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Maßgeblich sind die im Steuerbescheid festgesetzten Beträge, nicht etwaige Vorauszahlungen oder Rückstellungen.

Schritt 3: Bereinigungen

Folgende Positionen sind unterhaltsrechtlich herauszurechnen oder hinzuzurechnen:

Position Behandlung Begründung
Abschreibungen (AfA) Hinzurechnen, soweit nicht liquiditätswirksam Kein tatsächlicher Mittelabfluss
Investitionen/Anschaffungen Abziehen, soweit betriebsnotwendig Erhalt der Einkommensquelle
Privatanteile PKW, Telefon Hinzurechnen Geldwerter Vorteil = Einkommen
Nicht betriebsnotwendige Ausgaben Hinzurechnen Verdeckte Einkommensverwendung
Einmalerlöse (Veräußerungsgewinne) Herausrechnen oder zeitanteilig verteilen Nicht nachhaltig
Außerordentliche Aufwendungen Prüfen: einmalig → herausrechnen Nicht repräsentativ
Tilgung betrieblicher Darlehen Abziehen, soweit unterhaltsrechtlich anerkannt Liquiditätsbelastung
Kranken-/Rentenversicherung (Selbstständige) Abziehen Entspricht AN-Arbeitnehmeranteil

Sonderfall GmbH-Geschäftsführer: Gehalt, Tantieme und vGA

Beim GmbH-Geschäftsführer ist die Einkommensermittlung besonders vielschichtig. Das Familiengericht schaut nicht nur auf den Gehaltszettel, sondern auf die wirtschaftliche Gesamtposition des GF als (Mit-)Gesellschafter.

Relevante Einkommenskomponenten beim GmbH-GF

Laufendes GF-Gehalt
Bruttobezüge laut Anstellungsvertrag abzüglich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge (bei beherrschendem GF oft keine SV-Pflicht → Kranken-/PV-Beiträge separat abziehen).
Tantieme / Sonderzahlungen
Erfolgsabhängige Vergütungen sind unterhaltsrechtlich relevant, aber für den Dreijahresdurchschnitt zu glätten, sofern sie stark schwanken.
Gewinnausschüttungen
Tatsächlich beschlossene und ausgezahlte Dividenden erhöhen das unterhaltsrechtliche Einkommen. Thesaurierte Gewinne zählen nur, wenn der GF als beherrschender Gesellschafter Ausschüttungen steuern kann.
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)
Vom Finanzamt festgestellte vGA (§ 8 Abs. 3 KStG) werden unterhaltsrechtlich als Einkommen angesetzt – unabhängig davon, ob eine steuerliche Nachzahlung erfolgt.

Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer (Anteil > 50 %) kann Ausschüttungen grundsätzlich selbst beschließen. Familiengerichte gehen daher davon aus, dass er sich notfalls Gewinne ausschütten könnte – und rechnen thesaurierte Gewinne anteilig dem Einkommen zu, wenn die Gesellschaft nachhaltig profitabel ist. Zu den unterhaltsrechtlichen Pflichten und Gestaltungsgrenzen des GF-Vertrags finden Sie weiterführende Hinweise in unserem Artikel zur Einkommensbescheinigung für Geschäftsführer.

Steuerrechtlicher Hintergrund: § 8 Abs. 3 KStG

Verdeckte Gewinnausschüttungen mindern nach § 8 Abs. 3 KStG das körperschaftsteuerliche Einkommen der GmbH nicht. Unterhaltsrechtlich sind sie beim GF als Einkommenszufluss zu werten, soweit sie auf seine Person entfallen.

Einmaleffekte und Sonderposten bereinigen

Die größte Streitquelle in unterhaltsrechtlichen Verfahren sind Einmaleffekte: Ein Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Betriebsgrundstücks, eine einmalige Großbestellung, ein Fördermittelzufluss oder coronabedingte Sondereffekte. Für die unterhaltsrechtliche Bereinigung gilt:

  • Einmalige Erträge (z. B. Veräußerungsgewinne nach § 16 EStG, Entschädigungen): herauszurechnen, da nicht nachhaltig. Alternativ kann das Gericht eine Verteilung auf mehrere Jahre vornehmen.
  • Einmalige Aufwendungen (z. B. außerordentliche Rechtskosten, einmaliger Maschinenausfall): ebenfalls herauszurechnen, wenn nicht strukturell wiederkehrend.
  • COVID-Hilfen und Förderzuschüsse: von Gerichten unterschiedlich behandelt – überwiegende Tendenz zur Herausrechnung für die Vorjahre, da nicht dauerhaft erzielbar.
  • Rückstellungsauflösungen: Erhöhen den bilanziellen Gewinn, sind aber unterhaltsrechtlich zu prüfen, ob der Mittelzufluss tatsächlich beim GF ankommt.

Die Bereinigung muss nachvollziehbar dokumentiert werden – idealerweise in einer tabellarischen Überleitungsrechnung vom Steuergewinn zum unterhaltsrechtlichen Einkommen, unterzeichnet vom Steuerberater.

Die Steuerberater-Bescheinigung als Beweismittel

Eine formelle Steuerberater-Bescheinigung ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, hat sich aber in der familiengerichtlichen Praxis als zentrales Beweismittel etabliert. Sie geht über eine einfache BWA-Bestätigung hinaus und enthält:

  1. Aufstellung des Jahresgewinns/-verlusts der letzten drei Jahre (nach HGB oder EStG)
  2. Überleitungsrechnung zum unterhaltsrechtlich bereinigten Nettoeinkommen
  3. Erläuterung von Einmaleffekten und deren Bereinigung
  4. Angaben zu Entnahmen, Ausschüttungen und Darlehensrückführungen
  5. Bestätigung der Vollständigkeit und Plausibilität durch den unterzeichnenden StB

Prozessual entfaltet die StB-Bescheinigung eine erhebliche Wirkung: Sie ist kein Sachverständigengutachten im Sinne von § 402 ZPO, aber sie kann das Gericht davon überzeugen, auf ein kostenintensives gerichtliches Sachverständigengutachten zu verzichten. Wer eine solche Bescheinigung professionell aufsetzen lassen möchte, findet bei onlinebilanz.de – Einkommensbescheinigung eine strukturierte Lösung.

Wichtig für Steuerberater: Die Bescheinigung ist keine steuerrechtliche Erklärung, sondern ein privates Gutachten mit Haftungsrelevanz. Der unterzeichnende StB sollte den unterhaltsrechtlichen Bereinigungsrahmen kennen und die Bescheinigung als solche kennzeichnen – nicht als Steuerbescheinigung.

Praxisbeispiel: GmbH-GF mit schwankendem Einkommen

Der folgende Fall illustriert die typischen Bereinigungsschritte bei einem beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (100 % Anteil, keine SV-Pflicht).

Ausgangsdaten (vereinfacht)

Position Jahr 2022 Jahr 2023 Jahr 2024
Brutto-GF-Gehalt 84.000 € 84.000 € 90.000 €
Tantieme (beschlossen) 15.000 € 0 € 20.000 €
Gewinnausschüttung 0 € 30.000 € 0 €
Einmalerlös (Grundstücksverkauf) 0 € 80.000 € 0 €
PKW-Privatanteil (geldwerter Vorteil) 5.400 € 5.400 € 5.400 €
Einkommensteuer + SolZ 26.800 € 44.200 € 31.200 €
Kranken- + Pflegeversicherung 8.400 € 8.400 € 8.700 €

Bereinigungsrechnung

Schritt 2022 2023 2024
Summe Bruttobezüge inkl. PKW-Vorteil 104.400 € 199.400 € 115.400 €
./. Einkommensteuer / SolZ –26.800 € –44.200 € –31.200 €
./. Kranken-/Pflegeversicherung –8.400 € –8.400 € –8.700 €
./. Einmalerlös Grundstück (bereinigt) 0 € –80.000 € 0 €
Bereinigtes Nettoeinkommen 69.200 € 66.800 € 75.500 €
Monatsdurchschnitt 5.767 € 5.567 € 6.292 €

Dreijahresdurchschnitt monatlich: (5.767 + 5.567 + 6.292) / 3 = 5.875 EUR/Monat

Dieses bereinigte monatliche Nettoeinkommen ist die Grundlage für die Einordnung in die Düsseldorfer Tabelle 2026. Der Grundstückserlös aus 2023 wurde vollständig herausgerechnet, da es sich um einen einmaligen, nicht nachhaltigen Vermögenserlös handelt. Die Tantieme-Ausschüttungen hingegen wurden einbezogen, da sie auf Gesellschafterbeschlüssen beruhen und beim beherrschenden GF als gestaltbar gelten.

Tipp für die Praxis

Möchten Sie Ihr bereinigtes Einkommen vorab durchrechnen, bevor Sie Unterlagen einreichen? Mit dem Kostenrechner von onlinebilanz.de können Sie erste Eckwerte ermitteln und die Bescheinigung dann gezielt vorbereiten lassen.

Checkliste: Unterlagen für den Einkommensnachweis

  • Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre (alle Einkünfte)
  • Jahresabschlüsse (Bilanz + GuV oder EÜR) der letzten drei Jahre
  • Aktuelle BWA (max. 3 Monate alt) für das laufende Geschäftsjahr
  • Geschäftsführer-Anstellungsvertrag inkl. aller Nachträge
  • Gesellschafterbeschlüsse über Gewinnausschüttungen der letzten drei Jahre
  • Nachweise über PKW-Privatnutzung (Fahrtenbuch oder 1%-Regelung)
  • Belege für Sonderzahlungen, Tantiemen, außerordentliche Erträge
  • Nachweis Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge (Jahresbescheinigung)
  • Steuerberater-Bescheinigung mit Überleitungsrechnung
  • Bei Freiberuflern: EÜR und ggf. Umsatzsteuervoranmeldungen als Plausibilitätsprüfung

Fazit

Der Einkommensnachweis für den Unterhalt bei Selbstständigen ist weit mehr als das Einreichen von Steuerbescheiden. Er erfordert eine methodisch saubere Überleitungsrechnung vom steuerlichen Gewinn zum unterhaltsrechtlich bereinigten Nettoeinkommen über mindestens drei Jahre. Einmaleffekte, nicht-liquiditätswirksame Posten und geldwerte Vorteile müssen konsequent bereinigt werden. Beim GmbH-Geschäftsführer treten Besonderheiten durch Tantieme, Gewinnausschüttungen und potenzielle verdeckte Gewinnausschüttungen hinzu, die das Gericht eigenständig in die Einkommensermittlung einbezieht.

Eine qualifizierte Steuerberater-Bescheinigung, die diese Bereinigungen nachvollziehbar dokumentiert, ist das wirksamste Instrument, um eine nachteilige gerichtliche Schätzung zu vermeiden. Wer frühzeitig strukturiert vorgeht, spart nicht nur Prozesskosten, sondern schützt sich vor unangemessen hohen Unterhaltsansätzen. Nutzen Sie dafür die Einkommensbescheinigung von onlinebilanz.de oder starten Sie direkt mit einer kostenlosen Demo.

1.450 EUR

Selbstbehalt erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger ggü. Minderjährigen (Düsseldorfer Tabelle 2026)

3 Jahre

Standardzeitraum Dreijahresdurchschnitt für Selbstständige

5.875 EUR

Beispiel: Bereinigtes monatliches Nettoeinkommen GmbH-GF (Praxisfall)

Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen brauche ich als Selbstständiger für den Unterhalt-Einkommensnachweis?

Sie benötigen Einkommensteuerbescheide, Jahresabschlüsse und eine aktuelle BWA der letzten drei Jahre sowie eine Steuerberater-Bescheinigung mit Überleitungsrechnung vom Steuergewinn zum unterhaltsrechtlichen Nettoeinkommen.

Was ist der Dreijahresdurchschnitt beim Unterhalt für Selbstständige?

Familiengerichte ermitteln das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen als Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahre, um einkommensbedingte Schwankungen zu glätten und ein nachhaltiges Einkommen darzustellen.

Wie wird das bereinigte Nettoeinkommen bei Selbstständigen berechnet?

Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn oder das Brutto-Gehalt. Davon werden Steuern und Versicherungen abgezogen; Einmalerlöse werden herausgerechnet, geldwerte Vorteile wie PKW-Privatnutzung werden hinzugerechnet.

Zählen thesaurierte GmbH-Gewinne beim Unterhalt des Geschäftsführers?

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (Anteil > 50 %) rechnen Gerichte nicht ausgeschüttete Gewinne anteilig zum Einkommen, wenn die Gesellschaft nachhaltig profitabel ist und der GF Ausschüttungen selbst beschließen könnte.

Ist eine Steuerberater-Bescheinigung beim Unterhalt verpflichtend?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, aber prozessual sehr relevant: Sie kann eine teure gerichtliche Sachverständigenbeauftragung verhindern und stärkt die Glaubwürdigkeit der Einkommensdarstellung erheblich.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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