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OnlineBilanzBlogEinkommensnachweis Elterngeld Selbstständige: Der Gewinn zählt

Einkommensnachweis Elterngeld Selbstständige: Der Gewinn zählt

Veröffentlicht: 22.07.2026Aktualisiert: 22.07.2026Fachlich geprüft: 22.07.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Für Arbeitnehmer ist der Einkommensnachweis fürs Elterngeld ein einfacher Lohnzettel – für Selbstständige und GmbH-Geschäftsführer ist es deutlich komplexer. Maßgeblich ist nicht das, was auf dem Konto ankommt, sondern der steuerliche Gewinn des Bemessungszeitraums. Wer das früh versteht, kann sich eine Menge Ärger mit der Elterngeldstelle sparen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Der Einkommensnachweis für das Elterngeld bei Selbstständigen basiert gemäß § 2d BEEG auf dem steuerlichen Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt. Als Nachweis dienen der Steuerbescheid und – falls dieser noch nicht vorliegt – eine vom Steuerberater erstellte Gewinnermittlung nach § 4 EStG oder § 5 EStG. GmbH-Geschäftsführer, die ausschließlich Gehalt beziehen, weisen ihr Einkommen hingegen wie Arbeitnehmer nach.

Welcher Gewinn zählt: Bemessungszeitraum & Rechtsgrundlage

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) unterscheidet bei der Einkommensermittlung strikt zwischen abhängig Beschäftigten und Selbstständigen. Während bei Arbeitnehmern die zwölf Monate vor dem Geburtsmonat ausgewertet werden, gilt für Selbstständige und freiberuflich Tätige eine eigene Berechnungslogik: Maßgeblich ist gemäß § 2d BEEG das Einkommen aus dem letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum, der vor dem Geburtsmonat des Kindes abgeschlossen ist. Ähnlich wie beim Einkommensnachweis für Unterhaltsverpflichtungen wird also das steuerlich relevante Einkommen herangezogen, nicht der aktuelle Kontostand.

Das klingt trivial, hat aber erhebliche Konsequenzen: „Abgeschlossen“ bedeutet im technischen Sinne, dass der Steuerbescheid ergangen ist. Liegt dieser noch nicht vor – was bei Selbstständigen mit Steuererklärungsfristverlängerung durch einen Steuerberater häufig vorkommt – darf die Elterngeldstelle die Gewinnermittlung auch ohne Steuerbescheid als vorläufige Grundlage akzeptieren. Der Bescheid wird dann nachgereicht und das Elterngeld ggf. endgültig festgesetzt.

Rechtshinweis: § 2d BEEG – Maßgeblicher Veranlagungszeitraum

Als maßgeblicher Zeitraum gilt der letzte vollständige Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr), für den ein Einkommensteuerbescheid vorliegt. Liegt kein Bescheid vor, kann die Elterngeldstelle eine vom Steuerberater unterschriebene Gewinnermittlung als vorläufigen Nachweis anerkennen. Die endgültige Festsetzung erfolgt nach Vorlage des Bescheids.

Der relevante Gewinnbegriff richtet sich nach dem Einkommensteuerrecht. Selbstständige, die ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, legen § 4 Abs. 3 EStG zugrunde. Buchführungspflichtige Gewerbetreibende und Kapitalgesellschafter (soweit sie selbst betriebliche Einkünfte erzielen) unterliegen dem Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG. Sozialversicherungsbeiträge der Selbstständigen werden hierbei gesondert behandelt: Sie mindern das anzurechnende Elterngeld-Einkommen pauschal gemäß § 2d Abs. 2 BEEG.

Nicht zum Einkommen im Sinne des BEEG zählen:

  • Einmalzahlungen und außerordentliche Einkünfte (z. B. Veräußerungsgewinne nach § 16 EStG)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), soweit sie nicht betrieblich veranlasst sind
  • Steuerfreie Einnahmen
  • Verlustvortrag aus Vorjahren (nur der laufende Verlust des Bemessungsjahres ist relevant)

Welche Unterlagen verlangt die Elterngeldstelle?

Die Anforderungen der Elterngeldstellen variieren leicht von Bundesland zu Bundesland, folgen aber einem gemeinsamen bundesrechtlichen Rahmen. Für den Einkommensnachweis Elterngeld Selbstständige sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:

Einkommensteuerbescheid des maßgeblichen Veranlagungszeitraums (Kopie ausreichend)
Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) oder Anlage G (gewerbliche Einkünfte) aus der Steuererklärung
EÜR-Formular (amtliches Vordruck nach § 60 EStDV) oder – bei Buchführungspflicht – Jahresabschluss (Bilanz + GuV)
Bei fehlendem Steuerbescheid: Gewinnermittlung mit Unterschrift des Steuerberaters und dessen Stempel/Berufsbezeichnung
Nachweis über gezahlte Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung, ggf. Rentenversicherung)
Bescheinigung über Betriebsaufgabe oder -unterbrechung, falls während der Elternzeit relevant

Achtung: Kontoauszüge, Honorarabrechnungen oder betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) allein werden von den Elterngeldstellen grundsätzlich nicht als Einkommensnachweis anerkannt. Die BWA ist kein steuerrechtlich verbindliches Dokument und kann von der Elterngeldstelle abgelehnt werden. Ähnlich wie bei vielen anderen Behörden und Institutionen gilt auch hier: Der Einkommensteuerbescheid als Einkommensnachweis ist zwar ein wichtiges Dokument, reicht aber in Kombination mit weiteren Unterlagen wie dem Steuerbescheid für eine vollständige Prüfung oft nicht aus.

Für eine reibungslose Bearbeitung empfiehlt es sich, alle Unterlagen zusammenzustellen, bevor der Elterngeldantrag gestellt wird. Die gesetzliche Antragsfrist beachten: Elterngeld wird rückwirkend maximal für drei Monate vor dem Antragsmonat gezahlt (§ 7 Abs. 1 BEEG).

Wie der Steuerberater den Nachweis aufbereitet

Der Steuerberater nimmt bei der Elterngeld-Antragstellung für Selbstständige eine Schlüsselrolle ein. Seine Aufgabe geht über das bloße Unterzeichnen der Gewinnermittlung hinaus. Eine professionell aufbereitete Bescheinigung sollte folgende Elemente enthalten:

Formelle Anforderungen

  • Vollständiger Name und Steuernummer des Antragstellers
  • Bezeichnung des Veranlagungszeitraums (z. B. 01.01.–31.12.2024)
  • Eigenhändige Unterschrift des StB mit Kanzleistempel
  • Datum der Erstellung
  • Hinweis auf vorläufigen Charakter, falls kein Bescheid vorliegt
Inhaltliche Anforderungen

  • Gewinn vor Steuern aus der jeweiligen Einkunftsart
  • Abzug tatsächlich gezahlter Sozialversicherungsbeiträge
  • Herausrechnung einmaliger/außerordentlicher Positionen
  • Monatliches Durchschnittseinkommen (Jahresgewinn ÷ 12)
  • Abgleich mit Steuerbescheid, sobald vorliegend

Besonders wichtig ist die korrekte Darstellung der Sozialversicherungsbeiträge. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbstständige können die tatsächlich gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abziehen. Dieser Abzug senkt das für das Elterngeld maßgebliche Einkommen und damit die Elterngeld-Bemessungsgrundlage – ein Punkt, der in der Praxis häufig falsch berechnet wird.

Für Mandanten, die eine professionelle Einkommensbescheinigung benötigen, bieten wir auf onlinebilanz.de eine speziell aufbereitete Einkommensbescheinigung an, die den Anforderungen der Elterngeldstellen entspricht und alle erforderlichen Angaben strukturiert zusammenfasst.

GmbH-Geschäftsführer: Gehalt, Gewinn oder beides?

Für GmbH-Geschäftsführer ist die Frage des Einkommensnachweises besonders differenziert zu betrachten. Die Antwort hängt davon ab, welcher Art die Einkünfte des Geschäftsführers sind:

Konstellation Einkunftsart Nachweisdokument
Fremd-GF (kein Gesellschafter) Nichtselbstständige Arbeit (§ 19 EStG) Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigung
GF mit Minderheitsbeteiligung (< 50 %) Grds. nichtselbstständig, ggf. steuerlich umqualifiziert Lohnsteuerbescheinigung + ggf. Steuerbescheid
GG-GF mit Mehrheitsbeteiligung (≥ 50 %) Nichtselbstständig, aber sozialversicherungsrechtlich selbstständig Lohnsteuerbescheinigung; Elterngeld nach Arbeitnehmer-Methode
GF mit Gewinnbeteiligung / Tantieme Gemischt: Gehalt + ggf. KapErt. (§ 20 EStG) Lohnsteuerbescheinigung; Kapitalerträge zählen NICHT
Einzelunternehmer mit UG/GmbH-Beteiligung Selbstständige Einkünfte aus EU/GW zusätzlich zum GF-Gehalt Steuerbescheid + EÜR/Jahresabschluss für das EU

Kritischer Punkt: Gewinnausschüttungen der GmbH
Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen aus der GmbH-Beteiligung zählen für das Elterngeld grundsätzlich nicht als Einkommen. Sie sind Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) und werden im Rahmen des BEEG nicht berücksichtigt. Wer sein Gehalt bewusst niedrig hält und stattdessen Ausschüttungen vornimmt, erleidet beim Elterngeld erhebliche Nachteile.

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der keinen Anstellungsvertrag hat und keine Vergütung bezieht, sondern ausschließlich vom Gewinn der GmbH lebt, hat beim Elterngeld eine denkbar schlechte Ausgangslage: Sein Einkommen aus der GmbH-Beteiligung ist für das BEEG irrelevant. Steuerliche Gestaltungen zur Optimierung der GmbH-Steuerbelastung können also zu empfindlichen Elterngeld-Einbußen führen. Diese Abwägung sollte langfristig – idealerweise vor der Familienplanung – mit dem Steuerberater besprochen werden.

Praxisbeispiel: Elterngeld-Berechnung für eine UG-Gründerin

Die folgende Berechnung zeigt exemplarisch, wie das Elterngeld für eine selbstständige UG-Geschäftsführerin ermittelt wird, die neben ihrem Gehalt keine weiteren Einkünfte bezieht.

Beispielsachverhalt

Maria K. ist alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin ihrer UG (haftungsbeschränkt). Sie bezieht ein Bruttogehalt von 3.500 EUR/Monat (42.000 EUR/Jahr). Ihr Kind wird im März 2025 geboren. Maßgeblicher Veranlagungszeitraum ist 2023, da der Steuerbescheid 2024 noch nicht ergangen ist (Fristverlängerung bis 31.07.2025). Als freiwillig Versicherte zahlt sie 520 EUR/Monat Kranken-/Pflegeversicherung.

Position Betrag/Jahr Betrag/Monat
Bruttogehalt GF (laut Lohnsteuerbescheinigung 2023) 42.000 EUR 3.500 EUR
./. Werbungskosten (Pauschbetrag § 9a EStG) – 1.230 EUR – 102,50 EUR
./. Sozialversicherungsbeiträge (KV/PV freiwillig) – 6.240 EUR – 520 EUR
./. Lohnsteuer + SolZ (geschätzt gem. § 2c BEEG) – 7.800 EUR – 650 EUR
Maßgebl. Nettoeinkommen (BEEG) 26.730 EUR 2.227,50 EUR
Ersatzrate (67 % bei diesem Einkommensniveau) 1.492,43 EUR
Elterngeld (vor Geschwisterbonus, Deckelung) ca. 1.492 EUR

In diesem Beispiel ist Maria K. trotz ihrer Stellung als GmbH-/UG-GF einkommensteuerlich als Arbeitnehmerin einzustufen – ihr Nachweis erfolgt daher wie bei Arbeitnehmern über die Lohnsteuerbescheinigung, nicht über eine Gewinnermittlung. Anders wäre es, wenn sie neben dem GF-Gehalt zusätzliche gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte hätte: Diese müssten über den Steuerbescheid oder eine StB-Bescheinigung gesondert nachgewiesen werden.

Für eine schnelle Überschlagsrechnung Ihres individuellen Elterngeldanspruchs steht Ihnen unser Online-Kostenrechner zur Verfügung.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

In der Praxis begegnen Steuerberatern bei der Elterngeld-Antragstellung für Selbstständige immer wieder dieselben Fehler. Die folgende Übersicht zeigt die kritischsten Punkte:

Falscher Bemessungszeitraum: Mandanten gehen davon aus, es zähle das laufende Jahr vor der Geburt. Tatsächlich ist es der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum mit Steuerbescheid.
Fehlende Abgrenzung von Einmaleffekten: Veräußerungsgewinne, Investitionsabzugsbeträge (§ 7g EStG), steuerliche Sonderabschreibungen – all das kann das Elterngeld-Einkommen verzerren und muss gesondert dargestellt werden.
Verwechslung Gewinn und Cashflow: Der steuerliche Gewinn (EÜR oder Bilanzgewinn) ist nicht identisch mit dem Betrag auf dem Geschäftskonto. Hohe Investitionen senken den Gewinn, hohe Einnahmen ohne Ausgaben erhöhen ihn.
Falsche Behandlung der KV-Beiträge: Selbstständige können ihre tatsächlich gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abziehen, nicht nur einen Pauschalbetrag.
Zu späte Antragstellung: Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, auch wenn Unterlagen noch fehlen. Rückwirkend wird Elterngeld maximal für drei Monate gezahlt.
Unvollständige Unterlagen: Fehlende Anlagen zur Steuererklärung oder nicht unterzeichnete Gewinnermittlungen führen zu Verzögerungen von mehreren Monaten.

Tipp: Frühzeitige Steuerplanung vor der Elternzeit

Wer als Selbstständiger Elterngeld plant, sollte bereits ein bis zwei Jahre vor der geplanten Geburt die steuerliche Gestaltung überdenken. Hohe Gewinnminderungen durch Sonderabschreibungen oder Investitionsabzugsbeträge im Bemessungsjahr senken das Elterngeld dauerhaft. Eine gemeinsame Planung mit dem Steuerberater – idealerweise mit Blick auf den optimalen Bemessungszeitraum – zahlt sich aus. Unsere Demo-Plattform gibt Ihnen einen ersten Einblick in die Möglichkeiten digitaler Steuerberatung.

Fazit

Der Einkommensnachweis Elterngeld Selbstständige folgt eigenen Regeln, die sich fundamental von der Nachweisführung bei Arbeitnehmern unterscheiden. Entscheidend ist nicht das laufende Einkommen, sondern der steuerliche Gewinn des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums – nachgewiesen durch Steuerbescheid oder eine qualifizierte StB-Bescheinigung. Für GmbH-Geschäftsführer gilt: Nur das lohnversteuerte Gehalt zählt, Gewinnausschüttungen bleiben außen vor.

Die häufigsten Fallstricke liegen in der falschen Einschätzung des Bemessungszeitraums, der Verwechslung von steuerlichem Gewinn und Liquidität sowie der fehlenden Bereinigung von Einmaleffekten. Ein frühzeitiges Gespräch mit dem Steuerberater – idealerweise bereits in der Familienplanungsphase – kann den Elterngeldanspruch erheblich optimieren und vermeidet unnötige Wartezeiten bei der Behörde. Nutzen Sie für Ihren Nachweis unsere professionell aufbereitete Einkommensbescheinigung, die alle Anforderungen der Elterngeldstellen erfüllt.

3 Monate

Max. Rückwirkung Elterngeld (§ 7 BEEG)

67 %

Standardersatzrate Elterngeld (bis Einkommensdeckel)

Häufig gestellte Fragen

Welcher Gewinn zählt beim Elterngeld für Selbstständige?

Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor dem Geburtsmonat gemäß § 2d BEEG – also der Gewinn laut Einkommensteuerbescheid, nicht der aktuelle Betrieb-Cashflow.

Kann ich den Elterngeldantrag stellen, bevor der Steuerbescheid vorliegt?

Ja. Die Elterngeldstelle akzeptiert als vorläufigen Nachweis eine vom Steuerberater unterschriebene und gestempelte Gewinnermittlung. Das Elterngeld wird dann vorläufig festgesetzt und nach Vorlage des Bescheids endgültig berechnet.

Zählen Gewinnausschüttungen meiner GmbH für das Elterngeld?

Nein. Dividenden und Gewinnausschüttungen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) und werden beim Elterngeld nicht berücksichtigt. Nur das lohnversteuerte Geschäftsführergehalt fließt in die Bemessungsgrundlage ein.

Welche Unterlagen brauche ich als Selbstständiger für den Elterngeldantrag?

Sie benötigen den Einkommensteuerbescheid des Bemessungsjahres, die zugehörige EÜR oder den Jahresabschluss sowie einen Nachweis über gezahlte Sozialversicherungsbeiträge. Fehlt der Bescheid, ersetzt eine StB-Bescheinigung mit Unterschrift und Stempel den Nachweis vorläufig.

Wirken sich Sonderabschreibungen negativ auf das Elterngeld aus?

Ja. Steuerlich wirksame Abschreibungen (z. B. nach § 7g EStG) senken den steuerlichen Gewinn und damit die Elterngeld-Bemessungsgrundlage. Eine frühzeitige steuerliche Planung mit dem Steuerberater kann helfen, den Bemessungszeitraum optimal zu gestalten.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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