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OnlineBilanzBlogWas ist eine Verdienstbescheinigung? Zweck, Inhalt und Abgrenzung

Was ist eine Verdienstbescheinigung? Zweck, Inhalt und Abgrenzung

Veröffentlicht: 22.07.2026Aktualisiert: 22.07.2026Fachlich geprüft: 22.07.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Eine Verdienstbescheinigung klingt nach einem simplen Formular – doch hinter ihr steckt eine gesetzliche Pflicht, ein klar definierter Mindestinhalt und eine Abgrenzungsfrage, die für Geschäftsführer, Selbstständige und Freiberufler oft unterschätzt wird. Wer ausstellt, was draufstehen muss und wann eine Steuerberater-Bescheinigung der richtige Weg ist, lesen Sie hier.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Was ist eine Verdienstbescheinigung? Eine Verdienstbescheinigung ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers über das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers. Sie ist in § 108 GewO (Gewerbeordnung) geregelt und muss bei jeder Zahlung des Lohns oder Gehalts ausgestellt werden. Sie enthält Angaben zu Brutto- und Nettoverdienst, Abzügen sowie Abrechnungszeitraum. Für Selbstständige und GmbH-Geschäftsführer ohne klassisches Arbeitsverhältnis existiert kein gesetzlicher Anspruch auf dieses Dokument – sie benötigen stattdessen eine vom Steuerberater ausgestellte Einkommens- oder Verdienstbescheinigung.

Definition: Was ist eine Verdienstbescheinigung?

Der Begriff Verdienstbescheinigung bezeichnet im deutschen Arbeits- und Sozialrecht ein Dokument, das den erzielten Arbeitsverdienst einer Person für einen bestimmten Zeitraum schriftlich belegt. Sie ist kein freiwilliges Informationsblatt des Arbeitgebers, sondern ein gesetzlich verankertes Instrument des Arbeitnehmerschutzes.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Verdienstbescheinigung, Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung und Entgeltabrechnung häufig synonym verwendet – juristisch sind sie jedoch zu unterscheiden. Die Verdienstbescheinigung im engeren Sinne ist der durch § 108 der Gewerbeordnung (GewO) geregelte Nachweis, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung aushändigen muss.

Definition auf einen Blick

Eine Verdienstbescheinigung ist die schriftliche Abrechnung des Arbeitgebers über das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers für einen Abrechnungszeitraum. Sie weist Bruttoverdienst, alle Abzüge und den Nettoauszahlungsbetrag aus und ist gesetzlich durch § 108 GewO vorgeschrieben.

Rechtsgrundlage: § 108 GewO und seine Anforderungen

Die zentrale Norm ist § 108 Gewerbeordnung (GewO). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben enthalten über:

  • den Abrechnungszeitraum,
  • die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts (aufgeschlüsselt nach Art und Höhe der Bezüge sowie Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen),
  • die Abzüge (aufgeschlüsselt nach Art und Höhe, also Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung),
  • den Auszahlungsbetrag (Nettoverdienst).

Entfällt die Abrechnung gegenüber dem Vormonat in einzelnen Positionen nicht, kann der Arbeitgeber gemäß § 108 Abs. 2 GewO auf einen erneuten Ausdruck verzichten und auf die letzte Abrechnung verweisen – der sogenannte Gleichbleibungsvermerk. Dieser Grundsatz gilt für die Papierform; bei digitaler Bereitstellung ist auf Zugänglichkeit zu achten.

Achtung: § 108 GewO gilt nur für Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts. Geschäftsführer einer GmbH, die aufgrund ihrer Gesellschafterstellung als nicht weisungsgebunden einzustufen sind, fallen in der Regel nicht unter den arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff. Für sie greift § 108 GewO nicht automatisch.

Inhalt: Was steht auf einer Verdienstbescheinigung?

Unabhängig davon, ob das Dokument „Lohnabrechnung“, „Gehaltsabrechnung“ oder „Verdienstbescheinigung“ überschrieben ist – der Mindestinhalt nach § 108 GewO ist identisch. In der Praxis enthält eine Verdienstbescheinigung folgende Bestandteile:

Position Inhalt / Beispiel Pflicht nach § 108 GewO?
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdaten Name, Anschrift, Steuernummer/SV-Nummer Nicht explizit, aber handelsüblich
Abrechnungszeitraum z. B. 01.05.–31.05.2025 Ja
Bruttoarbeitsentgelt Grundgehalt, Überstunden, Zulagen Ja (aufgeschlüsselt)
Steuerabzüge Lohnsteuer, Soli, ggf. Kirchensteuer Ja
Sozialversicherungsabzüge (AN-Anteil) KV, PV, RV, AV Ja
Sonstige Abzüge Vermögenswirksame Leistungen, Pfändungen Ja
Nettoauszahlungsbetrag Überweisungsbetrag Ja
Arbeitgeberanteile SV KV, PV, RV, AV (AG-Anteil) Nein, aber üblich

Darüber hinaus enthalten viele Entgeltabrechnungen ergänzend die Steuerklasse, die Lohnsteuer-Identifikationsnummer, den Kinderfreibetrag-Zähler sowie Informationen zum Krankenversicherungsbeitragssatz. Diese Angaben sind zwar nicht zwingend durch § 108 GewO vorgeschrieben, aber zur vollständigen steuerlichen Dokumentation sinnvoll.

Wie sieht eine Verdienstbescheinigung aus?

Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Einheitsformular. Die Verdienstbescheinigung kann als Papierausdruck oder in digitaler Textform übermittelt werden – per E-Mail, über ein Mitarbeiterportal oder als PDF-Download. Entscheidend ist die Textform gemäß § 108 Abs. 1 GewO; eine bloß mündliche Mitteilung genügt nicht.

In der Praxis erzeugen Lohnbuchhaltungsprogramme (z. B. DATEV Lohn und Gehalt, Lexware, Agenda) standardisierte Druckbilder. Diese sind üblicherweise wie folgt gegliedert:

  1. Kopfzeile: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Personalnummer, Abrechnungsmonat
  2. Entgeltblock: Bruttogehalt, variable Bestandteile
  3. Abzugsblock: Steuer- und SV-Abzüge, jeweils mit Prozentsatz und Betrag
  4. Summenzeile: Nettoverdienst / Auszahlungsbetrag
  5. Informationsblock: Steuerdaten, SV-Daten, Bankverbindung

Für Zwecke Dritter (Bank, Behörde, Vermieter) wird eine Verdienstbescheinigung manchmal auf einem separaten Vordruck ausgestellt, z. B. dem Formular der Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit oder dem Formular für Wohngeld- bzw. BAföG-Anträge. Diese Sonderformulare sind inhaltlich mit der monatlichen Entgeltabrechnung deckungsgleich, aber auf den Verwendungszweck des Empfängers zugeschnitten.

Abgrenzung: Gehaltsabrechnung, Einkommensnachweis, Lohnbescheinigung

Die Begriffe überschneiden sich, meinen aber nicht immer dasselbe Dokument:

Verdienstbescheinigung / Entgeltabrechnung

Monatliches Dokument nach § 108 GewO. Ausgestellt vom Arbeitgeber. Basis: tatsächlich gezahltes Arbeitsentgelt. Richtet sich an den Arbeitnehmer.

Einkommensnachweis

Oberbegriff für jedes Dokument, das Einkommen belegt – kann Verdienstbescheinigung, Steuerbescheid, Jahresabschluss oder Steuerberater-Bescheinigung sein. Keine eigene Rechtsnorm.

Lohnsteuerbescheinigung

Jahresbescheinigung des Arbeitgebers an Finanzbehörden und Arbeitnehmer nach § 41b EStG. Enthält den steuerpflichtigen Arbeitslohn des Kalenderjahres sowie einbehaltene Steuerbeträge. Nicht mit der monatlichen Verdienstbescheinigung verwechseln.

Steuerberater-Bescheinigung

Für Selbstständige und GmbH-Geschäftsführer: formlose oder vorgedruckte Bestätigung des Steuerberaters über das erzielte Einkommen, basierend auf Jahresabschluss oder Steuerbescheid. Kein gesetzliches Formular.

Ausführlichere Informationen zu den verschiedenen Formen des Einkommensnachweises, insbesondere für Selbstständige, finden Sie in unserem Artikel zur Einkommensbescheinigung.

Sonderfall: Selbstständige und GmbH-Geschäftsführer

Hier liegt die wichtigste praktische Abgrenzung: § 108 GewO schützt Arbeitnehmer. Wer als Selbstständiger, Freiberufler oder als beherrschender GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer tätig ist, steht in keinem Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne – auch wenn er monatlich ein „Gehalt“ (Geschäftsführervergütung) bezieht.

Fremdgeschäftsführer (also GmbH-Geschäftsführer ohne oder mit nur geringer Beteiligung) können je nach Ausgestaltung des Anstellungsvertrags als Arbeitnehmer qualifiziert werden. In diesen Fällen greift § 108 GewO und die GmbH muss eine reguläre Entgeltabrechnung erstellen. Bei der Frage der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung ist stets die tatsächliche Weisungsgebundenheit maßgeblich (BSG-Rechtsprechung).

Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschender Stellung (in der Regel ab 50 % Stimmrechtsanteil oder Sperrminorität) gelten sozialversicherungsrechtlich typischerweise als selbstständig. Sie erhalten zwar häufig eine Lohnabrechnung für steuerliche Zwecke (Lohnsteuerabzug), haben aber keinen arbeitsrechtlichen Anspruch auf eine Verdienstbescheinigung nach § 108 GewO.

Für Selbstständige und diese Kategorie von Geschäftsführern gilt: Wenn Banken, Vermieter oder Behörden einen Verdienstnachweis verlangen, können sie keine standardisierte Entgeltabrechnung vorlegen. Sie benötigen stattdessen:

  • Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei bis drei Jahre
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) des laufenden Jahres
  • Jahresabschlüsse (HGB-Abschluss) der Vorjahre
  • Steuerberater-Bescheinigung über das erzielte Einkommen
  • Ggf. Gesellschafterbeschluss über die Geschäftsführervergütung

Praxisbeispiel: GmbH-Geschäftsführer benötigt Verdienstnachweis

Ausgangssituation: Herr Müller ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Müller Handels-GmbH. Er hält 100 % der Anteile und bezieht eine monatliche Geschäftsführervergütung von 8.000 € brutto. Er möchte eine Immobilie finanzieren – die Bank fordert einen Verdienstnachweis für die letzten drei Jahre.

Problem: Herr Müller ist kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne. Eine Entgeltabrechnung nach § 108 GewO existiert zwar in der Lohnbuchhaltung der GmbH (für den Lohnsteuerabzug), reicht der Bank aber allein nicht aus, da das Einkommen des Gesellschafter-Geschäftsführers stark von Ausschüttungspolitik und Unternehmensergebnis abhängt.

Lösung durch den Steuerberater:

Dokument Inhalt Aussteller
Steuerberater-Bescheinigung Bestätigung Geschäftsführergehalt + Gewinnausschüttungen 2022–2024 Steuerberater
Einkommensteuerbescheide 2022, 2023, 2024 Zu versteuerndes Einkommen inkl. Kapitalerträge Finanzamt
Jahresabschlüsse der GmbH 2022–2024 Bilanz, GuV, Eigenkapitalentwicklung GmbH / Steuerberater
Aktuelle BWA (z. B. April 2025) Liquiditätslage und vorläufiges Ergebnis lfd. Jahr Steuerberater

Buchungstechnischer Hintergrund – Geschäftsführervergütung in der GmbH:

Aufwandsbuchung Geschäftsführergehalt:
Soll: 4120 Geschäftsführergehälter 8.000,00 €
Haben: 3730 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 8.000,00 €

Bei Auszahlung nach Abzug Lohnsteuer/SV:
Soll: 3730 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 8.000,00 €
Haben: 1200 Bank (Nettobetrag) + 3730/1740 (Steuer/SV-Verbindlichkeiten)

Die GmbH führt also Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge ab – sofern der Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist. Eine vollständige monatliche Entgeltabrechnung wird für den Lohnsteuerabzug erstellt. Diese dient der Bank jedoch nur als ein Baustein; die Steuerberater-Bescheinigung gibt das Gesamtbild wieder.

Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer eine professionelle Bescheinigung Ihres Einkommens benötigen oder Ihre Lohnabrechnung optimieren möchten, können Sie unsere Plattform unverbindlich testen: Demo kostenlos starten.

Wer stellt aus – und bei welchem Anlass?

Die Verdienstbescheinigung wird in der Praxis aus verschiedenen Anlässen benötigt. Je nach Kontext unterscheidet sich der Aussteller und die Form:

Anlass: Mietvertrag

Vermieter verlangen in der Regel die letzten drei Entgeltabrechnungen. Bei Selbstständigen: Steuerbescheide oder Steuerberater-Bescheinigung. Kein gesetzlicher Zwang zur Vorlage, aber übliche Praxis.

Anlass: Kreditantrag / Hypothek

Banken verlangen neben Entgeltabrechnungen auch den Arbeitgebernachweis (unbefristetes Arbeitsverhältnis). Bei GmbH-GF: Jahresabschlüsse, BWA, Steuerberater-Bescheinigung.

Anlass: Sozialleistungen (ALG I, Elterngeld, Krankengeld)

Eigene Formulare der Behörden (Bundesagentur für Arbeit, Krankenkassen). Arbeitgeber füllt spezifisches Formular aus; Basis ist die Entgeltabrechnung nach § 108 GewO.

Anlass: BAföG, Wohngeld, Unterhaltsberechnung

Behördenformulare, ggf. eigene Nachweispflichten. Bei Selbstständigen oft Steuerbescheid der letzten zwei Jahre als Pflichtvorlage.

Arbeitgeber sind durch § 108 GewO nur zur laufenden monatlichen Abrechnung verpflichtet. Eine nachträgliche Bescheinigung für Dritte – etwa als gesondertes Schreiben für die Bank – ist gesetzlich nicht geregelt, in der Praxis aber üblich und arbeitsrechtlich zumutbar (Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag).

Für die exakte Berechnung der Vergütungshöhe und die korrekte Dokumentation empfiehlt sich der Einsatz eines Lohnkostenrechners. Den Kostenrechner von onlinebilanz.de können Sie direkt für eine erste Orientierung nutzen.

Fazit

Was ist eine Verdienstbescheinigung – zusammengefasst: Es handelt sich um das nach § 108 GewO vorgeschriebene Dokument des Arbeitgebers, das bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung in Textform übergeben werden muss. Sie weist Bruttoverdienst, alle Abzugsarten und den Nettoauszahlungsbetrag aus. Für die Praxis ist die Abgrenzung entscheidend: Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf dieses Dokument; Selbstständige und beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer hingegen nicht. Sie müssen ihr Einkommen über Steuerbescheide, Jahresabschlüsse und Steuerberater-Bescheinigungen nachweisen. Wer als Geschäftsführer einer GmbH regelmäßig solche Nachweise benötigt – etwa für Finanzierungen oder Behördenanfragen – sollte mit seinem Steuerberater frühzeitig ein belastbares Dokumentationskonzept abstimmen.

§ 108 GewO

Rechtsgrundlage Verdienstbescheinigung

4 Pflichtangaben

Mindestinhalt nach § 108 GewO

3 Jahre

Üblicher Nachweiszeitraum bei Kreditanträgen

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Verdienstbescheinigung und wer muss sie ausstellen?

Eine Verdienstbescheinigung ist die schriftliche Entgeltabrechnung nach § 108 GewO, die der Arbeitgeber bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung in Textform ausstellen muss. Sie weist Bruttoentgelt, alle Abzüge und den Nettobetrag aus.

Unterscheidet sich eine Verdienstbescheinigung von einer Gehaltsabrechnung?

Inhaltlich sind sie identisch. „Gehaltsabrechnung" oder „Lohnabrechnung" ist der umgangssprachliche Begriff; „Verdienstbescheinigung" betont den Nachweischarakter gegenüber Dritten. Rechtlich ist die Entgeltabrechnung nach § 108 GewO maßgebend.

Was brauchen GmbH-Geschäftsführer statt einer Verdienstbescheinigung?

Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer haben keinen Anspruch auf eine Verdienstbescheinigung nach § 108 GewO. Sie weisen ihr Einkommen durch Einkommensteuerbescheide, Jahresabschlüsse der GmbH, betriebswirtschaftliche Auswertungen und eine Steuerberater-Bescheinigung nach.

Wie sieht eine Verdienstbescheinigung aus?

Es gibt kein Einheitsformular. Üblich ist ein strukturierter Ausdruck mit Kopfdaten (Arbeitgeber/Arbeitnehmer), Entgeltblock (Brutto), Abzugsblock (Steuern, SV) und Summenzeile (Netto). Die Form ist frei, Textform ist Pflicht.

Ist eine Verdienstbescheinigung dasselbe wie eine Lohnsteuerbescheinigung?

Nein. Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein Jahresdokument nach § 41b EStG, das der Arbeitgeber nach Ablauf des Kalenderjahres ausstellt und ans Finanzamt übermittelt. Die Verdienstbescheinigung ist die monatliche Abrechnung nach § 108 GewO.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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