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OnlineBilanzBlogTagegeld bei Dienstreisen: Sätze, Abgrenzung & steuerliche Behandlung

Tagegeld bei Dienstreisen: Sätze, Abgrenzung & steuerliche Behandlung

Veröffentlicht: 01.07.2026Aktualisiert: 01.07.2026Fachlich geprüft: 01.07.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Wer als Geschäftsführer einer GmbH oder UG Mitarbeitende auf Dienstreise schickt – oder selbst unterwegs ist –, stößt unweigerlich auf den Begriff Tagegeld bei Dienstreisen. Hinter dem Alltagsbegriff verbergen sich präzise gesetzliche Pauschalen, enge Abgrenzungsfragen und erhebliche Haftungsrisiken, wenn Arbeitgeber die Grenzen des steuerfreien Rahmens überschreiten. Dieser Artikel beleuchtet ausschließlich die dienstreisespezifische Perspektive: Wie hoch sind die aktuellen Sätze, was ist der Unterschied zur allgemeinen Verpflegungspauschale, und wie behandeln GmbH und Finanzamt Tagegelder buchhalterisch korrekt?

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Das Tagegeld bei Dienstreisen (auch: Verpflegungsmehraufwand-Pauschale) beträgt 2025 für Abwesenheiten ab 8 Stunden im Inland 14 EUR und für volle 24-Stunden-Abwesenheit 28 EUR pro Tag; am An- und Abreisetag gilt stets 14 EUR. Bis zu diesen Pauschalen erstattet die GmbH steuerfrei und sozialversicherungsfrei nach § 9 Abs. 4a EStG. Übersteigende Beträge sind steuerpflichtiger Arbeitslohn; bei Selbstständigen und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern gelten Besonderheiten. Das Tagegeld für Dienstreisen ist von der allgemeinen Verpflegungspauschale (Arbeitnehmer-Werbungskosten ohne Arbeitgeberersatz) strikt zu trennen.

Gesetzliche Grundlagen & Begriffe

Der Begriff „Tagegeld“ ist im Steuerrecht kein eigenständig definierter Terminus. Er bezeichnet im betrieblichen Kontext die pauschale Abgeltung des Verpflegungsmehraufwands, der entsteht, wenn ein Arbeitnehmer oder Geschäftsführer aus beruflichen Gründen vorübergehend seine erste Tätigkeitsstätte verlässt. Die Rechtsgrundlage bildet § 9 Abs. 4a EStG, der die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei auswärtiger beruflicher Tätigkeit abschließend regelt.

Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Mitarbeitende vorübergehend außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) tätig wird. Wesentliche Voraussetzung: Es muss sich um eine Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte handeln. Reine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte lösen keinen Tagegeld-Anspruch aus.

Wichtiger Hinweis

Das Tagegeld für Dienstreisen deckt ausschließlich den Verpflegungsmehraufwand ab – also die Mehrkosten gegenüber der üblichen Ernährung zu Hause. Übernachtungskosten, Fahrtkosten und sonstige Reisenebenkosten sind separate Kostenarten mit eigenen Erstattungsregeln.

Inlandssätze 2025 im Detail

Die Pauschbeträge für Inlandsdienstreisen sind in § 9 Abs. 4a Satz 3 EStG gesetzlich fixiert und wurden zuletzt durch das Jahressteuergesetz 2022 angepasst. Für 2025 gelten unverändert folgende Werte:

Abwesenheitsdauer Pauschbetrag (steuerfrei) Regelung
Volle Abwesenheit (24 Stunden) 28 EUR § 9 Abs. 4a S. 3 Nr. 1 EStG
Ab 8 Stunden Abwesenheit 14 EUR § 9 Abs. 4a S. 3 Nr. 3 EStG
An- und Abreisetag (mehrtägige Reise) 14 EUR (je Tag, ohne Mindestdauer) § 9 Abs. 4a S. 3 Nr. 2 EStG
Unter 8 Stunden Abwesenheit 0 EUR Kein Anspruch

Die 8-Stunden-Grenze gilt für den Gesamttag, also die Abwesenheit von der Wohnung, nicht nur von der Tätigkeitsstätte. Für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Dienstreisen entfällt die 8-Stunden-Mindestdauer – hier greift der Pauschbetrag von 14 EUR unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer.

Dreimonatsregel

Wird ein Mitarbeitender dauerhaft an denselben auswärtigen Einsatzort entsandt, gilt nach drei Monaten ununterbrochener Tätigkeit dort die dortige Einrichtung als neue erste Tätigkeitsstätte. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die steuerfreie Tagegeldzahlung. Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen (aus beliebigem Grund) setzt die Dreimonatsfrist neu in Gang (§ 9 Abs. 4a S. 6–8 EStG).

Auslandssätze: Länderpauschalen

Bei Auslandsdienstreisen gelten länderspezifische Pauschbeträge, die das Bundesfinanzministerium (BMF) jährlich per Schreiben aktualisiert. Das maßgebliche BMF-Schreiben für 2025 legt für jedes Land eigene Auslandstagegelder und Übernachtungsgelder fest. Die Struktur entspricht der Inlandsregelung:

  • Voller Tagessatz: 24-stündige Abwesenheit im jeweiligen Land
  • Abwesenheit ab 8 Stunden oder An-/Abreisetag: 80 % des vollen Ländersatzes

Praxishinweis Ausland

Maßgeblich für den anzuwendenden Ländersatz ist das Land, in dem sich der Mitarbeitende zum Beginn des letzten inländischen Ortes vor Auslandsabflug befindet bzw. das Zielland. Bei mehrtägigen Auslandsreisen gilt für den Rückreisetag der Satz des letzten ausländischen Aufenthaltsorts. Prüfen Sie stets das jeweils aktuelle BMF-Schreiben, da sich Ländersätze jährlich ändern können.

Abgrenzung: Tagegeld bei Dienstreisen vs. allgemeine Verpflegungspauschale

In der Praxis werden die Begriffe oft vermischt. Die steuerrechtliche Unterscheidung ist jedoch fundamental:

Tagegeld bei Dienstreisen (Arbeitgeberersatz)

  • Arbeitgeber erstattet dem Mitarbeitenden die Pauschale
  • Bis zur Höchstgrenze (28/14 EUR) steuer- und SV-frei
  • Buchung als Betriebsausgabe der GmbH
  • Erscheint nicht als Werbungskosten beim Arbeitnehmer
  • Muss in Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgewiesen werden (bei steuerfreiem Betrag)
Allgemeine Verpflegungspauschale (Werbungskosten-Abzug)

  • Arbeitnehmer macht die Pauschale selbst in der Steuererklärung geltend
  • Nur relevant, wenn kein oder unvollständiger Arbeitgeberersatz erfolgt
  • Minderung durch bereits erstattete steuerfreie Beträge zwingend
  • Selber Höchstbetrag (28/14 EUR), aber Werbungskosten-Logik

Erstattet die GmbH das Tagegeld vollständig steuerfrei, bleibt dem Mitarbeitenden kein eigener Werbungskostenabzug. Erstattet die GmbH nur einen Teil, kann der Mitarbeitende die Differenz bis zur Pauschale als Werbungskosten absetzen. Erstattet die GmbH mehr als die Pauschale, ist der übersteigende Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn – der Mitarbeitende kann dann dennoch die volle Pauschale als Werbungskosten geltend machen, sofern er die Aufwendungen nachweist.

Sonderfall GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (allgemein: Beteiligung > 50 % oder Sperrminorität) gelten verschärfte Anforderungen. Das Finanzamt prüft hier besonders kritisch, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegt.

Voraussetzungen für steuerfreie Tagegelder beim Gesellschafter-Geschäftsführer:

Im Geschäftsführer-Dienstvertrag muss ein Anspruch auf Reisekostenerstattung schriftlich vereinbart sein (Fremdvergleich).
Die Erstattung muss auf Basis ordnungsgemäßer Reisekostenabrechnungen erfolgen – einzeln belegt, mit Orts-, Zeit- und Zweckangabe.
Die Richtlinien müssen denen entsprechen, die auch für leitende Angestellte gelten würden (Fremdvergleichsgrundsatz).
Pauschal gezahlte Tagegelder ohne Einzelnachweis der Dienstreise begründen regelmäßig eine vGA.
Die Reisekostenabrechnung muss zeitnah eingereicht und von einem ggf. unabhängigen Organ genehmigt werden.

Achtung vGA-Risiko: Zahlt die GmbH dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ohne wirksamen Fremdvergleich Tagegelder – etwa pauschal ohne Abrechnung –, liegt eine vGA vor. Diese ist bei der GmbH nicht als Betriebsausgabe abziehbar (§ 8 Abs. 3 KStG) und beim Gesellschafter auf Ebene der Ausschüttung steuerpflichtig (Abgeltungsteuer/Teileinkünfteverfahren). Doppelte steuerliche Belastung ist die Folge. Um solche vGA-Risiken zu vermeiden, sollten alle Vergütungsbestandteile bereits im Geschäftsführervertrag klar geregelt und fremdüblich ausgestaltet sein.

Buchhalterische Behandlung & Praxisbeispiel

Tagegelder für Dienstreisen sind in der GmbH-Buchhaltung als Betriebsausgaben zu erfassen. Der korrekte SKR-03/SKR-04-Kontorahmen unterscheidet je nach Empfänger:

Empfänger SKR-03-Konto SKR-04-Konto Bezeichnung
Arbeitnehmer 4670 6650 Reisekosten Arbeitnehmer (steuerfreie Erstattung)
Unternehmer/GF (ohne AN-Status) 4660 6640 Reisekosten Unternehmer
Steuerpflichtiger Mehrbetrag 4120 6020 Lohn und Gehalt (lohnsteuerpflichtiger Anteil)

Konkretes Praxisbeispiel: Dreitägige Dienstreise eines GmbH-Mitarbeiters

Sachverhalt: Mitarbeiterin M fährt für die Muster GmbH von Montag bis Mittwoch zu einem Kunden in Hamburg. Abreise Montag 7:00 Uhr, Rückkehr Mittwoch 19:00 Uhr. Die GmbH erstattet das gesetzliche Tagegeld vollständig. Keine Mahlzeitengestellung durch den Kunden.

Tag Abwesenheit Kategorie Tagegeld
Montag Abreisetag (mehrtägig) An-/Abreisetag 14 EUR
Dienstag 24 h vollständig auswärts Vollständiger Tag 28 EUR
Mittwoch Abreisetag, Ankunft 19:00 Uhr An-/Abreisetag 14 EUR
Gesamt steuerfreies Tagegeld 56 EUR
Reisekosten Arbeitnehmer (SKR03: 4670) 56 EUR an Bank/Verbindlichkeiten 56 EUR
Buchungstext: Tagegeld Dienstreise Hamburg 17.–19.03.2025, Mitarbeiterin M, steuerfrei gem. § 9 Abs. 4a EStG

Für die GmbH sind die 56 EUR vollständig als Betriebsausgabe abziehbar. Es fällt keine Lohnsteuer an. Für die Lohnsteuerbescheinigung ist keine gesonderte Eintragung erforderlich, da der Betrag innerhalb der steuerfreien Grenzen liegt.

Möchten Sie Reisekosten und Tagegelder direkt in Ihrer GmbH-Buchhaltung kalkulieren? Nutzen Sie den Kostenrechner auf onlinebilanz.de für eine schnelle Einschätzung Ihrer Betriebsausgaben.

Lohnsteuer & Sozialversicherung

Steuerfreie Tagegelder im Rahmen der gesetzlichen Pauschalen unterliegen weder der Lohnsteuer noch der Sozialversicherungspflicht (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 16 SvEV). Übersteigt die Erstattung die Pauschale, gilt der Mehrbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann diesen Mehrbetrag mit dem Pauschalsteuersatz von 25 % nach § 40 Abs. 2 EStG pauschal versteuern – dann entfällt die Sozialversicherungspflicht ebenfalls. Diese Pauschalierung ist im Einzelfall vorteilhaft, wenn das individuelle Grenzsteuerniveau des Mitarbeitenden über 25 % liegt.

Kürzung bei Mahlzeitengestellung & Bewirtung

Werden dem Mitarbeitenden während der Dienstreise Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder auf dessen Kosten gestellt, ist das Tagegeld zu kürzen (§ 9 Abs. 4a S. 8 EStG):

Gestellte Mahlzeit Kürzung des Tagesgelds
Frühstück 5,60 EUR (= 20 % von 28 EUR)
Mittagessen 11,20 EUR (= 40 % von 28 EUR)
Abendessen 11,20 EUR (= 40 % von 28 EUR)

Die Kürzung erfolgt auch dann, wenn das Tagegeld des konkreten Reisetages geringer ist als der Kürzungsbetrag – dann entfällt das Tagegeld vollständig, wird aber nicht negativ. Wichtig: Die Kürzung betrifft nur Mahlzeiten, die der Arbeitgeber trägt oder veranlasst. Selbst bezahlte Restaurantbesuche des Mitarbeitenden lösen keine Kürzung aus.

Bei Bewirtungskosten (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG) ist zu beachten: Lädt der Geschäftsführer im Rahmen einer Dienstreise Geschäftspartner ein, sind diese Kosten getrennt als Bewirtungsaufwand (75 % abziehbar) zu erfassen und nicht mit dem Tagegeld zu vermischen.

Prüffalle Kongressfrühstück: Ist im Kongressbeitrag ein Frühstück enthalten und zahlt die GmbH diesen Beitrag, gilt das Frühstück als arbeitgebergestellt. Das Tagegeld ist um 5,60 EUR zu kürzen – unabhängig davon, ob der Mitarbeitende das Frühstück tatsächlich in Anspruch genommen hat.

Typische Fehler & Haftungsrisiken

Fehlende Reisekostenabrechnungen: Tagegelder ohne Einzelnachweis (Ort, Zeit, Zweck, Dauer) sind nicht steuerbefreit; der gesamte Betrag wird lohnsteuerpflichtig.
Dreimonatsfrist ignoriert: Wird ein Mitarbeiter dauerhaft an denselben Ort entsandt, läuft die Dreimonatsfrist. Danach ausgezahlte Tagegelder sind steuerpflichtiger Arbeitslohn; Nachforderungen inkl. Zinsen drohen.
Kürzung bei Mahlzeitengestellung vergessen: Fehler häufen sich bei Hotelfrühstücken, die im Zimmerpreis enthalten sind. Das Tagegeld ist zu kürzen; unterbleibt dies, entsteht steuerpflichtiger Vorteil.
Pauschalen für Ausland falsch angesetzt: Inlandspauschalen für Auslandsreisen anzusetzen ist unzulässig; die länderspezifischen BMF-Sätze sind verbindlich.
Gesellschafter-GF ohne Fremdvergleich: Tagegelder ohne vertragliche Grundlage und ordnungsgemäße Abrechnung begründen vGA (siehe oben).
8-Stunden-Grenze falsch berechnet: Maßgeblich ist die Gesamtabwesenheit von der Wohnung; nicht die Zeit am Einsatzort.

Zur vollständigen buchhalterischen Abbildung Ihrer Dienstreisekosten und zur Vermeidung dieser typischen Fehler empfehlen wir, die Prozesse frühzeitig zu digitalisieren. Testen Sie die Möglichkeiten unter login.onlinebilanz.de/demo unverbindlich.

Fazit

Das Tagegeld bei Dienstreisen ist ein klar gesetzlich geregeltes Instrument zur steuerfreien Abgeltung von Verpflegungsmehraufwand. Die Inlandssätze (28 EUR / 14 EUR) sind 2025 unverändert; für Auslandsreisen gelten die jährlich aktualisierten BMF-Länderpauschalen. Die scharfe Abgrenzung zur allgemeinen Verpflegungspauschale (Werbungskosten des Arbeitnehmers) ist essenziell: Erstattet die GmbH vollständig steuerfrei, entfällt der Werbungskostenabzug beim Mitarbeitenden. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer müssen besonders auf vertragliche Grundlage und ordnungsgemäße Abrechnung achten, um eine vGA zu vermeiden. Kürzungen bei Mahlzeitengestellung, die Dreimonatsfrist und die korrekte Buchung auf getrennten Konten sind operative Pflichtelemente jeder GmbH-Reisekostenabrechnung. Wer diese Punkte beachtet, schöpft den steuerfreien Rahmen vollständig aus und minimiert Haftungsrisiken bei Betriebsprüfungen.

28 EUR

Tagegeld Inland (24 h, 2025)

14 EUR

Tagegeld ab 8 h / An-Abreisetag

75 %

Abzugsfähigkeit Bewirtungskosten

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Tagegeld für Dienstreisen im Inland 2025?

Bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden beträgt das Tagegeld 14 EUR steuerfrei. Bei vollständiger 24-stündiger Abwesenheit sind es 28 EUR. An- und Abreisetage einer mehrtägigen Dienstreise werden stets mit 14 EUR angesetzt, unabhängig von der tatsächlichen Stundenzahl.

Muss das Tagegeld in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden?

Steuerfreie Tagegelder innerhalb der gesetzlichen Pauschalen müssen nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Übersteigt die Erstattung die Pauschalen, ist der steuerpflichtige Mehrbetrag als Arbeitslohn zu erfassen und ggf. zu bescheinigen.

Was passiert, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer kein Tagegeld-Konzept vertraglich vereinbart hat?

Ohne vertragliche Grundlage und ordnungsgemäße Einzelabrechnung werden Tagegeldzahlungen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) behandelt. Dies führt zur Nichtabzugsfähigkeit als Betriebsausgabe bei der GmbH (§ 8 Abs. 3 KStG) und zu steuerpflichtigen Ausschüttungseinkünften beim Gesellschafter.

Wie wirkt sich die Dreimonatsfrist auf das Tagegeld bei Dienstreisen aus?

Wird ein Mitarbeitender ununterbrochen länger als drei Monate an denselben auswärtigen Einsatzort entsandt, gilt dieser Ort als neue erste Tätigkeitsstätte. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die steuerfreie Tagegeldzahlung. Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen aus beliebigem Grund setzt die Dreimonatsfrist neu in Gang.

Werden Tagegelder bei Dienstreisen ins Ausland genauso behandelt wie im Inland?

Die Systematik ist identisch, aber die Höhe der Pauschalen unterscheidet sich. Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschbeträge, die das BMF jährlich aktualisiert. Für Abwesenheiten ab 8 Stunden oder An-/Abreisetage gilt 80 % des jeweiligen Ländersatzes.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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