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OnlineBilanzBlogGeschäftsführervertrag Muster: Pflichtklauseln und steuerliche Anerkennung

Geschäftsführervertrag Muster: Pflichtklauseln und steuerliche Anerkennung

Veröffentlicht: 22.07.2026Aktualisiert: 22.07.2026Fachlich geprüft: 22.07.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Ein fehlender, lückenhafter oder nicht gelebter Geschäftsführervertrag ist einer der häufigsten Auslöser für eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) beim Gesellschafter-Geschäftsführer. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Klauseln ein rechtssicheres und steuerlich anerkanntes Muster enthalten muss – und wo Finanzamt und BFH besonders genau hinschauen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Ein Geschäftsführervertrag Muster für die GmbH muss mindestens Regelungen zu Aufgaben und Vertretung, Vergütung (Festgehalt, Tantieme), Dienstwagen, betrieblicher Altersvorsorge, Urlaub, Krankheit, Wettbewerbsverbot und Kündigungsfristen enthalten. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer gilt darüber hinaus: Alle Vereinbarungen müssen vor ihrer Durchführung schriftlich getroffen, von der Gesellschafterversammlung beschlossen und tatsächlich vollzogen werden – sonst droht die Umqualifizierung als vGA nach § 8 Abs. 3 KStG.

Warum der Vertrag steuerlich entscheidend ist

Der Geschäftsführervertrag (auch: Anstellungsvertrag Geschäftsführer) ist weit mehr als ein arbeitsrechtliches Dokument. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer ist er das zentrale Instrument, um Gehaltsaufwendungen der GmbH als Betriebsausgaben steuerlich abzusetzen. Das Finanzamt prüft dabei anhand dreier Kernfragen:

  • Wurde die Vereinbarung vor der Leistungserbringung schriftlich getroffen (Rückwirkungsverbot)?
  • Ist sie tatsächlich durchgeführt worden (Fremdvergleich)?
  • Entspricht die Gesamtvergütung dem, was ein fremder Dritter unter gleichen Bedingungen erhalten würde (Angemessenheit)?

Fehlt der Vertrag oder wird er nicht gelebt, wertet das Finanzamt Zahlungen an den Gesellschafter-GF als verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 KStG. Die Folge: Die Zahlung wird beim Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuergewinn der GmbH hinzugerechnet und beim GF als Kapitalertrag (Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren) behandelt – ein doppelter Steuernachteil. Ausführliche Grundlagen zur Vertragsstruktur finden Sie in unserem Artikel GmbH-Geschäftsführervertrag: Grundlagen.

Wichtig: Rückwirkungsverbot

Gehaltserhöhungen, neue Tantiemeregelungen oder die erstmalige Vereinbarung eines Dienstwagens dürfen steuerlich nicht rückwirkend vereinbart werden. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung muss dem Beginn der Leistungserbringung zwingend vorausgehen. Dies gilt auch für Änderungen bestehender Verträge.

Zivilrechtliche Wirksamkeit: Wer schließt den Vertrag?

Ein häufig übersehener Fehler: Der Gesellschafter-Geschäftsführer unterzeichnet seinen eigenen Anstellungsvertrag sowohl auf Seiten der GmbH als auch auf seiner eigenen Seite. Zivilrechtlich ist das nur zulässig, wenn er ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft) befreit ist. Diese Befreiung muss im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss erteilt und im Handelsregister eingetragen werden.

Für den Abschluss und jede Änderung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags ist grundsätzlich die Gesellschafterversammlung zuständig, nicht der Geschäftsführer selbst (vgl. § 46 Nr. 5 GmbHG). Der Beschluss ist zu protokollieren. Bei der Ein-Mann-GmbH ist ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss mit Datum und Unterschrift unverzichtbar – er ersetzt das Protokoll der Gesellschafterversammlung und dokumentiert die zeitliche Reihenfolge gegenüber dem Finanzamt.

Praxis-Hinweis Schriftform

Obwohl das GmbHG keine zwingende Schriftform für den Anstellungsvertrag vorschreibt, ist sie aus steuerlichen Gründen zwingend zu empfehlen. Mündliche Abreden gelten beim Gesellschafter-GF in der Betriebsprüfung regelmäßig als nicht vereinbart und lösen vGA-Risiken aus.

Klausel 1: Aufgaben, Vertretung und § 181 BGB

Die Aufgabenbeschreibung legt fest, welche Geschäfte der GF allein führen darf und welche eines Gesellschafterbeschlusses bedürfen (Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte). Typische Regelungen:

  • Allein- oder Gesamtvertretungsbefugnis
  • Befreiung von § 181 BGB (Insichgeschäft) – falls gewünscht und gesellschaftsvertraglich gedeckt
  • Zustimmungspflicht bei Investitionen über einem definierten Schwellenwert (z. B. 25.000 €)
  • Recht zur Erteilung von Prokura

Steuerlich relevant ist die Aufgabenklausel vor allem dann, wenn der GF gleichzeitig als Berater oder in anderer Funktion für die GmbH tätig sein soll – hier muss klar abgegrenzt werden, um Doppelvergütungen und vGA zu vermeiden.

Klausel 2: Vergütung – Festgehalt und Tantieme

Die Vergütungsklausel ist der steuerlich sensibelste Teil des Vertrags. Sie umfasst typischerweise:

Festgehalt

Monatlich festes Bruttogehalt, auszuzahlen in zwölf (oder 13/14) gleichen Raten. Betrag und Auszahlungsmodalität müssen exakt benannt sein. Die Angemessenheit richtet sich nach Branche, Unternehmensgröße und Qualifikation – ausführlich dazu unser Artikel Geschäftsführergehalt: Angemessenheit und vGA.

Tantieme

Erfolgsabhängige Vergütung. Muss im Voraus als klarer Prozentsatz vom Jahresüberschuss (vor oder nach Steuern – eindeutig definieren!) vereinbart werden. Deckelungsklausel und Fälligkeitszeitpunkt (nach Feststellung des Jahresabschlusses) sind Pflicht. Mehr dazu: Tantieme Geschäftsführer: steuerliche Behandlung.

Die Finanzverwaltung erkennt Tantiemen beim beherrschenden Gesellschafter-GF nur an, wenn die Bemessungsgrundlage eindeutig ist und die Gesamtvergütung (Festgehalt + Tantieme + Sachleistungen) den Fremdvergleich besteht. Als Faustformel gilt: Tantiemen sollten nicht mehr als 25–50 % der Gesamtvergütung ausmachen; reine Umsatztantiemen sind besonders prüfanfällig.

Klausel 3: Dienstwagen und geldwerter Vorteil

Die Dienstwagenklausel muss regeln:

  • Fahrzeugklasse / Anschaffungspreis (oder: Überlassung eines bestimmten Fahrzeugs)
  • Private Nutzung: ausdrücklich erlaubt oder verboten
  • Bewertungsmethode des geldwerten Vorteils: 1-%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder Fahrtenbuch
  • Kostentragung (Kraftstoff, Versicherung, Wartung – üblicherweise GmbH)

Ist die private Nutzung zwar stillschweigend geduldet, aber vertraglich nicht geregelt, wertet das Finanzamt dies als weiteren Anhaltspunkt für eine vGA. Die GmbH muss den geldwerten Vorteil lohnversteuern; die Kosten bleiben Betriebsausgabe der GmbH. Wichtig: Bei Elektrofahrzeugen (Bruttolistenpreis bis 70.000 €) gilt seit 2024 der Ansatz von 0,25 % – die Dienstwagenklausel sollte fahrzeugtypoffen formuliert sein.

Klausel 4: Betriebliche Altersvorsorge und Pensionszusage

Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer sind steuerlich hochsensibel. Damit die Pensionsrückstellung nach § 6a EStG anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Schriftliche Zusage mit klar definierter Leistungshöhe (Festbetrag oder Formel)
  • Ernsthaftigkeit: Die GmbH muss wirtschaftlich in der Lage sein, die Zusage zu erfüllen (Probe-GF-Phase von mind. 2–3 Jahren vor Zusage)
  • Keine Überversorgung: Gesamtversorgung (gesetzliche Rente + Betriebsrente) darf 75 % der letzten Aktivbezüge nicht übersteigen
  • Angemessene Wartezeit (Finanzamt erwartet i. d. R. mind. 5 Jahre Betriebszugehörigkeit)
  • Klare Unverfallbarkeitsregelung und Regelung für den Insolvenzfall

Alternativ zur Pensionszusage kommen Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds in Betracht. Details zur steuerlichen Behandlung und zu den Rückstellungsregeln lesen Sie in unserem Pensionszusage-Artikel (verlinkt im Bereich bAV auf onlinebilanz.de).

Klausel 5: Urlaub, Krankheit und Lohnfortzahlung

Auch wenn Geschäftsführer in der Regel nicht dem Bundesurlaubsgesetz unterliegen (sie sind keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, sofern kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht), sollte der Vertrag explizit regeln:

Regelungsbereich Empfohlener Inhalt Steuerliche Relevanz
Urlaubstage Anzahl der Werktage p. a. (üblich: 25–30 Tage) Fehlende Regelung = Indiz für fehlende Fremdüblichkeit
Urlaubsabgeltung Auszahlung bei Vertragsende – ja oder nein? Nachzahlung ohne Vereinbarung = vGA-Risiko
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Dauer (üblich: 6 Monate), danach Freistellung Rückstellungspflicht prüfen
Meldepflicht Unverzügliche Anzeige und Attest-Pflicht Nachweis bei Betriebsprüfung

Klausel 6: Wettbewerbsverbot und Kündigungsfristen

Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit ergibt sich bereits aus der Treuepflicht des GF (vgl. § 43 GmbHG), sollte aber explizit aufgenommen werden. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot bedarf einer eigenen vertraglichen Regelung und – wenn es gegenüber einem GF vereinbart wird, der zugleich Arbeitnehmer ist – einer Karenzentschädigung (§§ 74 ff. HGB analog). Steuerlich ist die Karenzentschädigung Betriebsausgabe der GmbH und beim GF einkommensteuerpflichtig.

Kündigungsfristen: Der Anstellungsvertrag und das Amt als Geschäftsführer (Organstellung) sind strikt zu trennen. Die Abberufung als GF ist jederzeit möglich (§ 38 GmbHG), während der Anstellungsvertrag eigene Kündigungsfristen hat. Üblich sind 6 Monate zum Quartalsende. Zu kurze Fristen beim Gesellschafter-GF können ebenso wie zu lange als nicht fremdüblich gewertet werden.

Praxisbeispiel: vGA durch nicht gelebten Vertrag

Fallbeispiel: Mustermann GmbH

Alleingesellschafter-GF Herr Mustermann schließt 2021 einen Anstellungsvertrag über 60.000 € Jahresgehalt ab. 2024 erhöht er das Gehalt eigenmächtig auf 90.000 € – ohne Gesellschafterbeschluss, ohne schriftliche Vertragsänderung, nur durch erhöhte Überweisungen ab Januar 2024. Im Rahmen einer Betriebsprüfung 2025 stellt das Finanzamt fest:

Position Betrag Steuerliche Einordnung
Vertraglich vereinbartes Gehalt 60.000 €/Jahr Betriebsausgabe anerkannt
Tatsächlich gezahltes Gehalt 90.000 €/Jahr
Differenz (rückwirkend erhöht) 30.000 €/Jahr vGA nach § 8 Abs. 3 KStG
Körperschaftsteuer-Nachzahlung (15 %) 4.500 € zzgl. Solidaritätszuschlag
Gewerbesteuer-Nachzahlung (ca. 14 %) 4.200 € je nach Hebesatz
Einkommensteuer Mustermann (Abgeltung 25 % auf 30.000 €) 7.500 € zzgl. SolZ (Teileinkünfte alternativ prüfen)

Der Gesamtschaden aus einer einzigen fehlenden Vertragsänderung beläuft sich auf rund 16.200 € plus Zinsen nach § 233a AO (1,8 % p. a. seit 2022). Korrekt wäre gewesen: Gesellschafterbeschluss im Dezember 2023 über die Gehaltserhöhung ab 01.01.2024, schriftliche Vertragsänderung, Protokoll.

Buchungssatz vGA-Korrektur (vereinfacht):
Gewinnrücklage / Körperschaftsteuer-Aufwand  4.500 €
an Körperschaftsteuerverbindlichkeit  4.500 €

Fremdgeschäftsführer vs. Gesellschafter-GF

Die Unterscheidung ist steuerlich und sozialversicherungsrechtlich grundlegend:

Fremdgeschäftsführer

Kein oder unter 50 % Gesellschaftsanteil. Vergütungsgestaltung unterliegt zwar dem Fremdvergleich, aber nicht dem strengen vGA-Prüfungsraster für Gesellschafter-GF. In der Regel sozialversicherungspflichtig (Statusfeststellung empfohlen). Anstellungsvertrag ist ein Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB.

Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschaftsanteil ≥ 50 % oder Sperrminorität. Kein Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne (i. d. R. nicht SV-pflichtig bei Mehrheitsgesellschaftern). Strenge vGA-Prüfung durch Finanzamt. Rückwirkungsverbot, Schriftformgebot und Gesellschafterbeschluss sind zwingend.

Hinweis: Die Sozialversicherungspflicht beim GF hängt von zahlreichen Einzelumständen ab und sollte durch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (vgl. Grundlagen-Artikel) geklärt werden – dieser Artikel konzentriert sich auf die steuerliche Dimension.

Checkliste: Pflichtklauseln auf einen Blick

  • Gesellschafterbeschluss über Vertragsabschluss und -änderung liegt vor (Datum vor Leistungsbeginn)
  • Aufgabenbeschreibung und Vertretungsregelung (Allein-/Gesamtvertretung) schriftlich fixiert
  • § 181 BGB-Befreiung im Handelsregister eingetragen (falls gewünscht)
  • Festgehalt mit Betrag, Fälligkeit und Auszahlungsmodalität eindeutig benannt
  • Tantieme: Bemessungsgrundlage, Prozentsatz, Deckelung und Fälligkeit klar geregelt
  • Dienstwagen: private Nutzung ausdrücklich erlaubt, Bewertungsmethode gewählt
  • bAV/Pensionszusage schriftlich, Überversorgungscheck durchgeführt, § 6a EStG beachtet
  • Urlaubsregelung und Urlaubsabgeltung bei Vertragsende geregelt
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Dauer und Meldepflicht)
  • Wettbewerbsverbot (während und nach Vertragslaufzeit) mit Karenzentschädigung
  • Kündigungsfristen für Anstellungsvertrag (getrennt von Organabberufung)
  • Vertrag wird tatsächlich gelebt (Gehaltsauszahlungen pünktlich, Tantieme nach Feststellung des JA)
  • Anwaltliche und steuerliche Prüfung vor Unterzeichnung

Kein Volltext-Vertragsmuster verwenden

Dieses Muster beschreibt die notwendigen Klauseln in ihrer steuerlichen Funktion. Ein Volltext-Vertragsmuster – etwa von IHK-Websites oder Musterportalen – ersetzt keine individuelle anwaltliche und steuerrechtliche Prüfung. Gesellschaftsstruktur, Branche und Vergütungshöhe erfordern stets eine maßgeschneiderte Gestaltung. Nutzen Sie unser Demo-Portal, um Ihren GmbH-Jahresabschluss digital zu begleiten und Vergütungsbausteine korrekt zu buchen.

Fazit

Ein steuerlich anerkannter Geschäftsführervertrag Muster für die GmbH ist kein bürokratisches Formular, sondern das Fundament der gesamten Vergütungsgestaltung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Die Kernregeln sind eindeutig: Schriftlichkeit, Gesellschafterbeschluss mit korrektem Datum, Fremdüblichkeit aller Einzelklauseln und konsequente Durchführung im Alltag. Jede Abweichung – sei es ein fehlender Tantieme-Beschluss, ein rückwirkend erhöhtes Gehalt oder eine nicht schriftlich fixierte Dienstwagennutzung – kann in der Betriebsprüfung als vGA umqualifiziert und doppelt besteuert werden. Lassen Sie Ihren Anstellungsvertrag vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Ihrem Steuerberater prüfen. Für die laufende digitale Abbildung Ihrer GmbH-Buchhaltung und Jahresabschlüsse steht Ihnen der Kostenrechner von onlinebilanz.de zur Verfügung.

§ 8 Abs. 3 KStG

Rechtsgrundlage vGA

§ 46 Nr. 5 GmbHG

Zuständigkeit Gesellschafterversammlung

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Geschäftsführervertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Das GmbHG schreibt keine Schriftform vor, aber aus steuerlichen Gründen ist sie beim Gesellschafter-GF zwingend zu empfehlen. Mündliche Abreden erkennt das Finanzamt beim beherrschenden GF in der Regel nicht an und wertet Zahlungen als vGA.

Wer ist für den Abschluss des Geschäftsführervertrags zuständig?

Die Gesellschafterversammlung, nicht der Geschäftsführer selbst (§ 46 Nr. 5 GmbHG). Der Beschluss muss protokolliert und vor Beginn der Leistungserbringung gefasst werden.

Was ist das Rückwirkungsverbot beim Gesellschafter-GF?

Gehaltserhöhungen, Tantiemen oder neue Sachleistungen (z. B. Dienstwagen) dürfen steuerlich nicht rückwirkend vereinbart werden. Der Gesellschafterbeschluss muss dem Beginn der Leistungserbringung zeitlich vorausgehen, sonst liegt eine vGA vor.

Wie hoch darf die Tantieme des Gesellschafter-GF sein?

Es gibt keine starre gesetzliche Grenze, aber die Gesamtvergütung muss dem Fremdvergleich standhalten. In der Praxis akzeptiert die Finanzverwaltung Tantiemen bis ca. 25–50 % der Gesamtvergütung. Reine Umsatztantiemen sind besonders prüfanfällig.

Brauche ich für eine Pensionszusage an den GF eine Mindestbetriebszugehörigkeit?

Ja. Das Finanzamt erwartet eine Wartezeit von in der Regel mindestens fünf Jahren, bevor eine Pensionszusage steuerlich anerkannt wird. Zudem muss die Zusage schriftlich, ernsthaft und frei von Überversorgung sein (§ 6a EStG).

Gilt das Wettbewerbsverbot auch ohne vertragliche Regelung?

Ein gesetzliches Wettbewerbsverbot während der Amtszeit folgt aus der Treuepflicht des GF (§ 43 GmbHG). Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot muss jedoch ausdrücklich vereinbart werden und erfordert bei GF mit Arbeitnehmerstatus eine Karenzentschädigung.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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