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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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98%
19.10.25
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4650Bewirtung
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20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
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22.10.25
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
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14:05 · Fabian
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  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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=
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
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Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Karlsruhe

Bilanz erstellen lassen Karlsruhe 2026 – Steuerberater

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie suchen einen Steuerberater in Karlsruhe, der Ihre Bilanz und Ihren Jahresabschluss 2026 rechtssicher erstellt? Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, was die Bilanzerstellung kostet und wie Sie digital mit einem Steuerberater zusammenarbeiten – ohne langes Suchen, mit transparenten Festpreisen. OnlineBilanz verbindet Steuerberater-Qualität mit moderner Software.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH und viele andere Kaufleute sind nach § 242 HGB zur Bilanz verpflichtet. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten 2026 je nach Größenklasse Feststellungsfristen von 8 bis 11 Monaten sowie eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten beim Unternehmensregister. Wer die aktuellen Fristen und Kosten in Karlsruhe im Überblick behalten möchte, findet dort alle relevanten Eckdaten. Ein Steuerberater vor Ort oder digital über OnlineBilanz erstellt Ihre Bilanz rechtssicher und fristgerecht.

Wer muss eine Bilanz erstellen lassen?

Die Pflicht zur Bilanzerstellung ergibt sich in Deutschland aus mehreren Rechtsgrundlagen. Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH verschärft § 264 HGB diese Pflicht: Sie müssen ihren Jahresabschluss nicht nur aufstellen, sondern auch prüfen lassen (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften) und offenlegen.

Bilanzierungspflicht für GmbH in Karlsruhe

Jede GmbH – unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Sitz in Karlsruhe – ist nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Hinzu kommt der Anhang, bei mittelgroßen und großen GmbH zusätzlich ein Lagebericht. Die Verantwortung trägt die Geschäftsführung nach § 41 GmbHG.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichterfüllung

Wird die Bilanz nicht fristgerecht erstellt und offengelegt, drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem kann die Nichterfüllung der Publizitätspflicht bei Insolvenz als Insolvenzverschleppung gewertet werden – mit persönlicher Haftung des Geschäftsführers nach § 15a InsO.

  • Alle GmbH müssen einen Jahresabschluss nach § 264 HGB aufstellen
  • Kleine GmbH: Bilanz, GuV, Anhang
  • Mittelgroße und große GmbH: zusätzlich Lagebericht und Prüfungspflicht
  • Verantwortung liegt beim Geschäftsführer nach § 41 GmbHG
  • Offenlegung beim Unternehmensregister seit DiRUG (01.08.2022) verpflichtend

Welche Fristen gelten 2026 für die Bilanzerstellung?

Für Geschäftsjahre, die mit dem 31.12.2025 enden, gelten im Jahr 2026 konkrete gesetzliche Fristen. Diese Fristen sind gestaffelt und hängen von der Größenklasse der GmbH ab. Ein Versäumnis kann teuer werden, da das Bundesamt für Justiz bei Fristüberschreitung automatisch Ordnungsgeldverfahren einleitet.

Feststellung des Jahresabschlusses

Nach § 42a GmbHG müssen die Gesellschafter den Jahresabschluss in der Gesellschafterversammlung feststellen. Für kleine GmbH beträgt die Frist 11 Monate nach Bilanzstichtag, also bis zum 30.11.2026. Mittelgroße und große GmbH haben nur 8 Monate Zeit – hier ist der Stichtag der 31.08.2026.

Größenklasse Feststellungsfrist § 42a GmbHG Stichtag für Bilanzstichtag 31.12.2025
Kleine GmbH 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate 31.08.2026

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: spätestens am 31.12.2026. Seit der DiRUG-Reform vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Praxis-Tipp für Karlsruher GmbH

Starten Sie die Bilanzerstellung bereits im Januar oder Februar 2026. Viele Steuerberater haben im Frühjahr Kapazitätsengpässe. Wer frühzeitig beauftragt, vermeidet Zeitdruck und profitiert von besserer Beratungsqualität. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Welche Größenklasse hat Ihre GmbH nach § 267 HGB?

Die Einstufung Ihrer GmbH in eine Größenklasse nach § 267 HGB ist entscheidend für den Umfang der Berichtspflichten, die Prüfungspflicht und die Offenlegungstiefe. Die Schwellenwerte wurden zuletzt 2024 erhöht und gelten für Geschäftsjahre ab 2024 unverändert auch 2026.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6.000.000 € ≤ 12.000.000 € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20.000.000 € ≤ 40.000.000 € ≤ 250
Groß > 20.000.000 € > 40.000.000 € > 250

Eine GmbH gilt als klein, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreitet. Das Gleiche gilt für die Einstufung als mittelgroß. Überschreitet eine GmbH die Schwellenwerte für mittelgroß, ist sie groß. Die Größenklasse bestimmt unter anderem, ob eine Prüfungspflicht nach § 316 HGB besteht.

Praktische Auswirkungen für Karlsruher GmbH

  • Kleine GmbH: Verkürzte Bilanz und GuV möglich, kein Lagebericht, keine Prüfungspflicht, vereinfachte Offenlegung
  • Mittelgroße GmbH: Vollständiger Jahresabschluss mit Lagebericht, Prüfungspflicht nach § 316 HGB, vollständige Offenlegung
  • Große GmbH: Erweiterte Berichtspflichten, zwingend Abschlussprüfung, zusätzliche Angabepflichten im Anhang

„Viele Mandanten in Karlsruhe sind sich nicht bewusst, dass sie durch Wachstum oder Schwellenüberschreitung plötzlich prüfungspflichtig werden. Eine vorausschauende Planung mit dem Steuerberater hilft, Überraschungen und Fristprobleme zu vermeiden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Bilanz selbst erstellen oder Steuerberater beauftragen?

Rechtlich ist es GmbH-Geschäftsführern erlaubt, den Jahresabschluss selbst zu erstellen – sofern sie über die notwendige Sachkenntnis verfügen. In der Praxis ist das jedoch nur bei sehr kleinen, überschaubaren Gesellschaften sinnvoll. Die Komplexität der handelsrechtlichen Rechnungslegung nach HGB, die steuerlichen Besonderheiten und die Haftungsrisiken sprechen meist für die Beauftragung eines Steuerberaters.

Risiken der Eigenabwicklung

  • Fehlerhafte Bewertungen (z. B. § 253 HGB Anschaffungskosten, Abschreibungen) führen zu falschen Jahresergebnissen
  • Verstoß gegen Bilanzierungsgebote kann Nichtigkeit des Jahresabschlusses nach sich ziehen
  • Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei schuldhaften Fehlern nach § 43 GmbHG
  • Fehlende steuerliche Optimierung – Verlust von Gestaltungsspielräumen
  • Zeitaufwand bindet Kapazitäten, die operativ fehlen

Vorteile der Steuerberater-Beauftragung

Rechtssicherheit

  • Jahresabschluss entspricht HGB-Vorschriften
  • Steuerberater haftet berufshaftpflichtversichert
  • Berufsrechtliche Sorgfaltspflicht nach § 33 StBerG

Steueroptimierung

  • Nutzung von Wahlrechten (z. B. § 254 HGB Rückstellungen)
  • Optimierung von Abschreibungen und Bewertungen
  • Abstimmung zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz

Für Karlsruher GmbH, die einen Steuerberater suchen, aber keine langen Wartezeiten oder intransparente Honorare wünschen, bietet OnlineBilanz.de eine moderne Alternative: Jahresabschlüsse durch zugelassene Steuerberater, digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Was kostet die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater in Karlsruhe?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Dabei spielen der Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Umsatz), die Größe der GmbH und der Schwierigkeitsgrad eine Rolle. Die StBVV gibt Gebührenrahmen vor – die tatsächliche Abrechnung erfolgt häufig nach Zeitaufwand oder pauschal.

Gebührenrahmen nach StBVV

Für die Erstellung eines Jahresabschlusses sieht die StBVV eine Gebühr zwischen 10/10 und 40/10 der vollen Gebühr vor (§ 35 StBVV). Bei einer kleinen GmbH mit einer Bilanzsumme von 500.000 Euro liegt die Mittelgebühr (25/10) bei etwa 1.200 bis 1.800 Euro – je nach Komplexität. Mittelgroße GmbH zahlen oft zwischen 2.500 und 5.000 Euro, große GmbH deutlich mehr.

Transparenz durch Festpreise

Klassische Steuerberater-Kanzleien rechnen oft nach Zeitaufwand ab – das macht die Kosten schwer kalkulierbar. OnlineBilanz.de arbeitet mit transparenten Festpreisen: Sie wissen vorab, was der Jahresabschluss kostet, ohne Überraschungen. Die Leistung erfolgt durch zugelassene Steuerberater mit voller berufshaftpflichtversicherter Verantwortung.

Zusätzliche Kostenfaktoren

  • Buchführung: Wird die laufende Buchhaltung extern bearbeitet, entstehen zusätzliche Kosten nach § 33 StBVV
  • Abschlussprüfung: Mittelgroße und große GmbH benötigen einen Wirtschaftsprüfer – Kosten ab 5.000 Euro aufwärts
  • Offenlegung: Die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister kostet ca. 50–80 Euro
  • Komplexität: Umstrukturierungen, Beteiligungen oder internationale Sachverhalte erhöhen den Aufwand

1.200–1.800 €

Kleine GmbH (ca. 500 T€ Bilanzsumme)

2.500–5.000 €

Mittelgroße GmbH

5.000+ €

Große GmbH + Prüfung

Wie läuft die Bilanzerstellung mit einem Steuerberater ab?

Die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess: Er beginnt mit der Aufbereitung der Buchhaltungsdaten und endet mit der Offenlegung beim Unternehmensregister. Dies gilt grundsätzlich bundesweit – ob beim Bilanz erstellen in Kempten oder in anderen Regionen wie Karlsruhe. Ein professioneller Steuerberater koordiniert dabei alle Schritte und stellt sicher, dass gesetzliche Fristen eingehalten werden.

Phase 1: Vorbereitung und Datensammlung

Der Geschäftsführer stellt alle relevanten Unterlagen bereit: Kontoauszüge, Belege, Verträge, Inventurlisten, Anlageverzeichnisse. Moderne Steuerberater nutzen digitale Plattformen, über die Dokumente sicher hochgeladen werden können. Bei OnlineBilanz.de erfolgt die gesamte Kommunikation digital – ohne Postversand oder Ordnerschleppen.

Phase 2: Buchführung abschließen und abstimmen

Die laufende Buchhaltung wird geprüft, Konten werden abgestimmt, offene Posten geklärt. Der Steuerberater nimmt notwendige Korrekturbuchungen vor und erstellt Abschlussbuchungen (Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB). Erst danach kann die Bilanz erstellt werden.

  • Vollständigkeit der Belege prüfen
  • Kontenabstimmung (Bank, Forderungen, Verbindlichkeiten)
  • Inventur durchführen oder plausibilisieren
  • Abschreibungen nach § 253 HGB buchen
  • Rückstellungen bilden (z. B. Urlaubsrückstellungen, Steuerrückstellungen)
  • Aktive und passive Rechnungsabgrenzung nach § 250 HGB

Phase 3: Jahresabschluss erstellen

Der Steuerberater erstellt Bilanz, GuV und Anhang nach den Vorschriften des HGB. Je nach Größenklasse werden Erleichterungen genutzt (z. B. verkürzte Bilanz für kleine GmbH nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB). Die Entwurfsversion wird dem Geschäftsführer zur Prüfung vorgelegt.

Phase 4: Feststellung durch Gesellschafter

Der Geschäftsführer legt den Jahresabschluss der Gesellschafterversammlung vor. Diese stellt ihn nach § 42a Abs. 2 GmbHG fest. Das Protokoll muss die Feststellung dokumentieren. Erst nach Feststellung darf der Jahresabschluss offengelegt werden.

Phase 5: Offenlegung beim Unternehmensregister

Der festgestellte Jahresabschluss wird elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht – seit DiRUG ausschließlich dort, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Der Steuerberater übernimmt in der Regel auch diese Einreichung. Die Frist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag.

„Die Mandanten schätzen besonders, dass wir bei OnlineBilanz alle Schritte digital koordinieren. Von der Dokumentenübergabe bis zur Offenlegung läuft alles über eine Plattform – transparent, schnell und ohne Medienbrüche. Servet Gündogan und unser Steuerberater-Team behalten den gesamten Prozess im Blick.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Typische Fehler bei der Bilanzerstellung vermeiden

Auch wenn die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater erfolgt, können Fehler auf Mandantenseite den Prozess verzögern oder zu fehlerhaften Abschlüssen führen. Viele dieser Fehler lassen sich durch rechtzeitige Vorbereitung und klare Kommunikation vermeiden.

Fehler 1: Zu späte Beauftragung

Viele Geschäftsführer warten bis kurz vor Fristablauf, bevor sie den Steuerberater beauftragen. In der Hochphase (September bis November) sind viele Kanzleien ausgelastet. Die Folge: Zeitdruck, Qualitätsverlust, möglicherweise Fristversäumnis. Optimal ist eine Beauftragung bereits im ersten Quartal nach Bilanzstichtag.

Fehler 2: Unvollständige Unterlagen

Fehlende Belege, unvollständige Inventurlisten oder nicht abgestimmte Bankkonten verzögern die Erstellung erheblich. Der Steuerberater muss nachfragen, Klärungen einholen – das kostet Zeit und erhöht das Honorar. Eine saubere Vorbereitung spart beiden Seiten Aufwand.

Inventurpflicht nicht vergessen

Nach § 240 HGB besteht eine Inventurpflicht zum Bilanzstichtag. Wer keine ordnungsgemäße Inventur durchführt, riskiert Schätzungen durch das Finanzamt und eine Versagung des Betriebsausgabenabzugs. Die Inventur muss dokumentiert und nachprüfbar sein.

Fehler 3: Falsche Bewertungsansätze

  • Anschaffungskosten werden nicht korrekt ermittelt (§ 255 HGB)
  • Abschreibungen erfolgen nicht planmäßig oder mit falschen Nutzungsdauern
  • Rückstellungen werden nicht oder in falscher Höhe gebildet (§ 249 HGB)
  • Forderungen werden nicht wertberichtigt, obwohl Ausfallrisiken bestehen

Fehler 4: Gesellschafterbeschluss fehlt oder ist fehlerhaft

Ohne wirksamen Feststellungsbeschluss der Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG ist der Jahresabschluss nicht festgestellt – und darf nicht offengelegt werden. Der Beschluss muss ordnungsgemäß protokolliert werden. Fehlt er, drohen Ordnungsgelder und persönliche Haftungsrisiken.

Fehler 5: Offenlegung beim falschen Adressaten

Seit der DiRUG-Reform vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Wer noch beim Bundesanzeiger offenlegt, erfüllt die gesetzliche Pflicht nicht. Der Steuerberater übernimmt diese Einreichung in der Regel – aber der Geschäftsführer sollte die Bestätigung prüfen.

„Die häufigsten Verzögerungen entstehen durch unvollständige Unterlagen und verspätete Beauftragung. Wer frühzeitig plant und digital arbeitet, spart Zeit und Nerven. Unsere Mandanten profitieren von klaren Checklisten und der strukturierten Abwicklung über die OnlineBilanz-Plattform.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Vorteile der digitalen Bilanzerstellung mit OnlineBilanz

Die klassische Zusammenarbeit mit einem lokalen Steuerberater in Karlsruhe ist bewährt – doch viele GmbH-Geschäftsführer wünschen sich heute mehr Transparenz, schnellere Prozesse und klare Preisstrukturen. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden die fachliche Qualität zugelassener Steuerberater mit moderner Software und effizienten Prozessen.

Transparente Festpreise statt unkalkulierbarer Abrechnungen

Während klassische Kanzleien häufig nach Zeitaufwand abrechnen, arbeitet OnlineBilanz.de mit transparenten Festpreisen. Sie wissen vor Beauftragung genau, was der Jahresabschluss kostet – ohne versteckte Positionen oder Nachberechnungen. Das schafft Planungssicherheit und Vertrauen.

Digitale Zusammenarbeit ohne Medienbrüche

Alle Unterlagen werden digital hochgeladen, die Kommunikation erfolgt über die Plattform, Rückfragen werden strukturiert gestellt. Das spart Zeit, vermeidet Postversand und ermöglicht eine parallele Bearbeitung. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter die Abläufe zwischen Mandant und Steuerberater-Team – transparent und nachvollziehbar.

Geschwindigkeit

Durch digitale Prozesse und spezialisierte Teams werden Jahresabschlüsse schneller fertiggestellt – ohne Wartezeiten und ohne dass Qualität leidet.

Rechtssicherheit

Die Jahresabschlüsse werden von zugelassenen Steuerberaten erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – mit voller berufshaftpflichtversicherter Verantwortung.

Flexibilität

Orts- und zeitunabhängige Zusammenarbeit: Karlsruher GmbH profitieren von bundesweiter Expertise, ohne auf persönliche Betreuung verzichten zu müssen.

Vollständige Steuerberater-Leistung – digital koordiniert

OnlineBilanz ist keine Software, die Sie selbst bedienen müssen – sondern eine vollwertige Steuerberater-Dienstleistung. Das Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss, prüft ihn fachlich und übernimmt die Offenlegung beim Unternehmensregister. Sie als Geschäftsführer erhalten ein rechtssicheres, prüfungsfähiges Ergebnis – digital, transparent und zu kalkulierbaren Kosten.

OnlineBilanz für Karlsruher GmbH

Ob Sie eine kleine GmbH mit 200.000 Euro Umsatz oder eine mittelgroße Gesellschaft mit mehreren Millionen Bilanzsumme führen: OnlineBilanz.de bietet passgenaue Lösungen. Jahresabschluss, Steuererklärung, Offenlegung – alles aus einer Hand, durch zugelassene Steuerberater, mit transparenten Festpreisen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH in Karlsruhe die E-Bilanz selbst einreichen?

Ja, grundsätzlich können Sie die E-Bilanz selbst über das Finanzamts-Portal ELSTER einreichen. Allerdings setzt dies voraus, dass Sie die Taxonomie der E-Bilanz korrekt beherrschen und alle steuerlichen Besonderheiten (Bilanzansatz, Bewertung, latente Steuern) fachlich sicher umsetzen. In der Praxis übernimmt das meist der Steuerberater, da Fehler zu Rückfragen oder Schätzungen führen können.

Muss ich auch als Kleinunternehmer in Karlsruhe eine Bilanz erstellen?

Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, die als Einzelunternehmer ohne Eintrag ins Handelsregister tätig sind, sind nicht zur Bilanzierung verpflichtet. Sie erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Sobald Sie als Kaufmann ins Handelsregister eingetragen sind oder die Umsatz- bzw. Gewinngrenzen überschreiten, besteht Bilanzierungspflicht.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater in Karlsruhe für die Bilanz?

Ihr Steuerberater benötigt vollständige Kontoauszüge, Belege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen), Inventurlisten, Verträge (Darlehen, Leasing, Mietverträge), Lohnabrechnungen, Anlageverzeichnis, vorjährige Bilanz und GuV sowie ggf. Gesellschafterbeschlüsse. Je strukturierter Sie diese Unterlagen digital bereitstellen, desto schneller und kostengünstiger erfolgt die Bilanzerstellung.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister verpasse?

Das Bundesamt für Justiz leitet nach Fristablauf automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen. Zudem bleibt die Offenlegungspflicht bestehen, die Bilanz muss nachgereicht werden. Wiederholte Verstöße erhöhen das Ordnungsgeld deutlich.

Kann ein Steuerberater aus Karlsruhe auch bundesweit digital arbeiten?

Ja, Steuerberater sind ortsunabhängig tätig. Die Berufsordnung kennt keine geografische Beschränkung. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen die vollständig digitale Zusammenarbeit: Unterlagen werden digital hochgeladen, der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt und digital übermittelt. Sie profitieren von Steuerberater-Qualität ohne lokale Bindung und ohne Wartezeiten.

Wie lange muss ich Bilanzen und Jahresabschlüsse aufbewahren?

Nach § 257 HGB und § 147 AO müssen Sie Jahresabschlüsse, Bilanzen, Inventare und Buchungsbelege 10 Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Elektronische Aufbewahrung ist zulässig, sofern die Unterlagen jederzeit lesbar und unveränderbar archiviert sind (GoBD).

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellungsfristen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

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Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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