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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz erstellen Kempten

Bilanz erstellen Kempten 2026: Steuerberater & Fristen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Unternehmen in Kempten (Allgäu) müssen ihren Jahresabschluss rechtzeitig erstellen und offenlegen – unabhängig davon, ob Sie die Bilanz selbst fertigen oder durch einen Steuerberater erstellen lassen. Dieser Ratgeber erklärt, wer bilanzierungspflichtig ist, welche Fristen 2026 gelten und wie die digitale Bilanzerstellung funktioniert. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Bilanzerstellung in Kempten achten müssen und wie OnlineBilanz Sie mit transparenten Festpreisen unterstützt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In Kempten (Allgäu) sind Kaufleute, Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften nach § 238 HGB bilanzierungspflichtig. Für Geschäftsjahre mit Stichtag 31.12.2025 gelten 2026 strikte Feststellungs- und Offenlegungsfristen (§ 42a GmbHG, § 325 HGB). Wer seinen Jahresabschluss nicht rechtzeitig erstellt oder offenlegt, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. Steuerberater übernehmen die fachgerechte Erstellung und gewährleisten Rechtssicherheit.

Wer muss in Kempten eine Bilanz erstellen?

Die Bilanzierungspflicht in Kempten richtet sich – wie bundesweit – nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Entscheidend ist nicht der Standort, sondern die Rechtsform und wirtschaftliche Größe Ihres Unternehmens. Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 242 HGB und § 264 HGB zur Aufstellung einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet – unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl.

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OHG, KG) greift die Bilanzierungspflicht nach § 238 HGB, sobald die Schwellenwerte nach § 241a HGB überschritten werden: mehr als 800.000 Euro Umsatz und mehr als 80.000 Euro Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Unterhalb dieser Grenzen ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ausreichend.

Praxis-Hinweis für Kempten

Viele Kemptener Unternehmen – insbesondere im Handwerk, Maschinenbau und in der Lebensmittelverarbeitung – überschreiten die Schwellenwerte schneller als erwartet. Eine rechtzeitige Klärung der Bilanzierungspflicht mit Ihrem Steuerberater verhindert teure Nacharbeit und Fristversäumnisse.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleinst ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittel ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegungs- und Prüfungspflichten. Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Bilanz selbst erstellen oder durch Steuerberater in Kempten?

Grundsätzlich darf jeder Geschäftsführer die Bilanz selbst erstellen – eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters besteht nicht. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Handelsbilanz nach § 243 HGB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) und die steuerliche Überleitungsrechnung für die Steuerbilanz erhebliches Fachwissen erfordern.

Vorteile der Steuerberater-Erstellung

  • Haftungssicherheit: Der Steuerberater haftet für Fehler in der Bilanzierung und Steuererklärung nach den Berufshaftungsgrundsätzen.
  • Aktualität: Kenntnis aller BFH-Urteile, BMF-Schreiben und Gesetzesänderungen (z. B. Wachstumschancengesetz, DiRUG).
  • Prüfungssicherheit: Professionell erstellte Bilanzen reduzieren das Risiko von Betriebsprüfungen und Hinzuschätzungen.
  • Zeitersparnis: Der Geschäftsführer konzentriert sich auf operative Aufgaben statt auf komplexe Bilanzierungsfragen.
  • Digitale Abwicklung: Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten transparente Festpreise und kurze Bearbeitungszeiten – ohne Wartezeiten in der Steuerkanzlei.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen den Zeitaufwand für latente Steuern, Rückstellungsbewertung und Anhang-Erstellung. Was anfangs als Kostenersparnis gedacht war, wird schnell zur Haftungsfalle – insbesondere bei Betriebsprüfungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer dennoch selbst bilanzieren möchte, sollte zumindest eine kritische Durchsicht durch einen Steuerberater beauftragen. Die Kosten dafür sind überschaubar und schützen vor teuren Fehlern bei Betriebsprüfungen oder Offenlegungsmängeln.

Welche Fristen gelten 2026 für den Jahresabschluss?

Für Geschäftsjahre, die mit dem Kalenderjahr übereinstimmen (Bilanzstichtag 31.12.2025), gelten im Jahr 2026 folgende verbindliche Fristen. Diese sind unabhängig vom Standort Kempten bundesweit einheitlich geregelt.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Größenklasse Frist Spätester Termin für Bilanzstichtag 31.12.2025
Kleine GmbH 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate 31.08.2026

Die Feststellungsfrist läuft ab dem Ende des Geschäftsjahres. Der Jahresabschluss muss bis zu diesem Termin durch die Gesellschafterversammlung festgestellt sein – nicht nur erstellt. Die bloße Erstellung durch den Steuerberater reicht nicht aus.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: spätestens am 31.12.2026. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Ordnungsgeldverfahren bei Fristversäumnis

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro – auch ohne Verschulden. Die Verfahren laufen automatisiert und treffen jährlich tausende Unternehmen.

  • Bilanz und GuV durch Steuerberater erstellen lassen (Februar–Juni 2026)
  • Jahresabschluss in der Gesellschafterversammlung feststellen (bis 30.11. bzw. 31.08.2026)
  • E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln (zusammen mit Steuererklärung)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister einreichen (bis 31.12.2026)
  • Bestätigung des Unternehmensregisters archivieren (Nachweis für Betriebsprüfung)

Gibt es regionale Besonderheiten in Kempten?

Das Bilanzrecht ist bundeseinheitlich geregelt – rechtliche Unterschiede zwischen Kempten und anderen Standorten gibt es nicht. Allerdings prägen die wirtschaftliche Struktur und die regionalen Gegebenheiten im Allgäu die praktischen Anforderungen an die Bilanzierung.

Typische Branchen in Kempten und bilanzielle Auswirkungen

Maschinenbau & Metallverarbeitung

  • Hohe Anlagenintensität: AfA-Tabellen und Sonderabschreibungen nach § 7g EStG
  • Lange Fertigungszeiten: Teilgewinnrealisierung nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Percentage-of-Completion)
  • Rückstellungen für Gewährleistungen nach § 249 HGB
  • Vorratsbewertung: LIFO, FIFO oder Durchschnittsverfahren

Milchwirtschaft & Lebensmittel

  • Vorratsintensive Betriebe: Bewertung zu Anschaffungs-/Herstellungskosten nach § 253 HGB
  • Verderbliche Ware: Wertberichtigungen und Inventurdifferenzen
  • Saisonale Schwankungen: Abgrenzung von Forderungen und Verbindlichkeiten
  • EU-Subventionen: Bilanzierung als Ertragszuschüsse oder Rücklagen

Hinzu kommen grenzüberschreitende Aktivitäten mit Österreich und der Schweiz: Lieferungen, Dienstleistungen und Tochtergesellschaften erfordern oft eine konsolidierte Bilanzierung oder zumindest vertiefte Anhangangaben nach § 285 Nr. 21 HGB (Beziehungen zu verbundenen Unternehmen).

Finanzamt und IHK-Zuständigkeiten

  • Finanzamt Kempten (Allgäu): Zuständig für Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer der Kemptener Unternehmen. E-Bilanz-Übermittlung erfolgt elektronisch über ELSTER.
  • IHK Schwaben: Zuständige Industrie- und Handelskammer für gewerbliche Unternehmen in Kempten. Beratung zu Gründung, Nachfolge und Außenwirtschaft.
  • Amtsgericht Kempten: Führt das Handelsregister für Kempten. Eintragungen (z. B. Gesellschafterliste, Geschäftsführerwechsel) haben oft Auswirkungen auf die Bilanzierung (z. B. Firmenwertzugang bei Unternehmenskauf).

„Kemptener Mandanten aus dem Maschinenbau schätzen besonders die digitale Abwicklung: Belege per App hochladen, Rückfragen per Video klären, Jahresabschluss pünktlich – ohne Anfahrt zur Kanzlei. Das spart Zeit und Nerven.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was kostet die Bilanzerstellung in Kempten?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie orientieren sich an der Bilanzsumme, dem Umsatz und dem Zeitaufwand. In Kempten bewegen sich die üblichen Honorare im bayernweiten Durchschnitt – mit leichten Aufschlägen gegenüber ländlichen Regionen, aber deutlich unter München oder Stuttgart.

Typische Honorarrahmen (Richtwerte 2026)

Unternehmensgröße Bilanzsumme Honorar (Steuerberater vor Ort) Honorar (OnlineBilanz Festpreis)
Kleinst-GmbH bis 450.000 € 1.200 – 2.500 € ab 990 €
Kleine GmbH bis 2 Mio. € 2.500 – 5.000 € ab 1.490 €
Mittlere GmbH bis 10 Mio. € 5.000 – 12.000 € auf Anfrage
Große GmbH über 10 Mio. € ab 12.000 € auf Anfrage

Die Honorare variieren je nach Komplexität: Einfache Bilanzen mit wenigen Geschäftsvorfällen sind günstiger als Bilanzen mit Konzernverflechtungen, latenten Steuern, Pensionsrückstellungen oder umfangreichen Anhangangaben. Hinzu kommen Zusatzleistungen wie Steuererklärungen, E-Bilanz-Übermittlung und Offenlegung.

Transparente Festpreise statt Stundensätze

Viele Kemptener Unternehmen wechseln zu digitalen Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de, um Planungssicherheit zu erhalten. Statt unklarer Stundensätze gibt es vorab transparente Festpreise – und die Bearbeitung erfolgt durch zugelassene Steuerberater, die den Jahresabschluss rechtsverbindlich unterzeichnen.

Kostenfaktoren, die das Honorar beeinflussen

  • Qualität der Buchhaltung: Saubere, vorbereitete DATEV-Daten senken den Aufwand erheblich.
  • Anzahl der Konten und Buchungen: Mehr Komplexität = höherer Zeitaufwand.
  • Sonderthemen: Latente Steuern (§ 274 HGB), Währungsumrechnung, Konzernabschluss, Kaufpreisallokation.
  • Prüfungspflicht: Mittelgroße und große GmbHs benötigen zusätzlich einen Wirtschaftsprüfer (nicht im StB-Honorar enthalten).
  • Dringlichkeit: Express-Bearbeitungen kosten oft 20–50 % Aufschlag.

Wichtig: Die Kosten für den Steuerberater sind als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Bei einer durchschnittlichen Steuerbelastung von 30 % (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) reduziert sich die Nettolast entsprechend.

Wie läuft die Bilanzerstellung mit einem Steuerberater ab?

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater folgt einem strukturierten Prozess – unabhängig davon, ob Sie eine klassische Kanzlei vor Ort in Kempten oder eine digitale Steuerberater-Plattform wählen. Entscheidend ist die rechtzeitige Vorbereitung und vollständige Datenübermittlung.

Phase 1: Vorbereitung und Datenübermittlung (Januar–März)

  1. Buchhaltung abschließen: Alle Geschäftsvorfälle des Jahres 2025 müssen verbucht sein. Offene Posten (Debitoren, Kreditoren) abstimmen, Bankkonten abgleichen.
  2. Inventur durchführen: Körperliche Bestandsaufnahme zum 31.12.2025 nach § 240 HGB. Inventurlisten an Steuerberater übermitteln.
  3. Belege digitalisieren: Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge, Lohnunterlagen – entweder als DATEV-Export oder per Upload-Portal.
  4. Zusatzinformationen bereitstellen: Gesellschafterbeschlüsse, Darlehensverträge, Leasingverträge, Investitionspläne, Pensionszusagen.

Phase 2: Erstellung durch den Steuerberater (März–Juni)

Der Steuerberater prüft die Buchhaltung auf Vollständigkeit und Plausibilität, nimmt notwendige Korrekturbuchungen vor und erstellt die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Parallel dazu werden die Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, ggf. Umsatzsteuer-Jahreserklärung) vorbereitet.

  • Anlagenbuchhaltung: AfA-Berechnung, Zugänge/Abgänge nach § 253 HGB
  • Rückstellungen: Bewertung nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB (z. B. Urlaubsrückstellungen, Gewährleistungen)
  • Forderungsbewertung: Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen
  • Latente Steuern: Berechnung nach § 274 HGB (ab mittlerer Größenklasse Pflicht)
  • Anhang: Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach § 284 ff. HGB

„Die häufigsten Verzögerungen entstehen durch unvollständige Unterlagen. Wer im Januar alle Belege liefert, erhält den Jahresabschluss oft schon im April – wer bis Juni wartet, riskiert Termindruck und Fristversäumnisse.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Phase 3: Feststellung und Offenlegung (Juni–Dezember)

  1. Gesellschafterversammlung einberufen: Jahresabschluss vorlegen, erläutern und durch Gesellschafterbeschluss feststellen (Protokoll dokumentieren!).
  2. E-Bilanz übermitteln: Steuerberater übermittelt die Bilanz elektronisch ans Finanzamt Kempten (ELSTER-Verfahren).
  3. Offenlegung beim Unternehmensregister: Einreichung der Bilanz, GuV und ggf. Anhang/Lagebericht im XML-Format über das Unternehmensregister-Portal (bis 31.12.2026).
  4. Archivierung: Alle Unterlagen (Bilanz, Beschlüsse, Offenlegungsbestätigung) 10 Jahre aufbewahren nach § 257 HGB.
  • Buchhaltung vollständig und abgestimmt
  • Inventur durchgeführt und dokumentiert
  • Alle Belege digital an Steuerberater übermittelt
  • Rückfragen des Steuerberaters zeitnah beantwortet
  • Gesellschafterversammlung terminiert und Jahresabschluss festgestellt
  • E-Bilanz an Finanzamt übermittelt
  • Offenlegung beim Unternehmensregister eingereicht
  • Bestätigung archiviert

Welche Fehler sollten bei der Bilanzerstellung vermieden werden?

Fehler in der Bilanzierung können teure Folgen haben: Betriebsprüfungen mit Hinzuschätzungen, Ordnungsgeldverfahren, Haftungsrisiken für den Geschäftsführer oder sogar strafrechtliche Konsequenzen bei grober Fahrlässigkeit. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich durch sorgfältige Vorbereitung und fachkundige Beratung vermeiden.

Fehler 1: Unvollständige oder verspätete Buchführung

Eine ordnungsgemäße Buchführung nach § 238 HGB ist Grundvoraussetzung für die Bilanz. Fehlende Belege, nicht abgestimmte Konten oder nachträgliche Korrekturen führen zu Schätzungen durch das Finanzamt – oft zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.

Vorsicht bei Privatentnahmen und verdeckten Gewinnausschüttungen

Geschäftsführer-Gesellschafter müssen private Nutzungen (Firmenwagen, Darlehen, Mieten) korrekt verbuchen. Fehler führen zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) nach § 8 Abs. 3 KStG – mit Nachversteuerung und Zinsen.

Fehler 2: Falsche Bewertung von Vermögensgegenständen

  • Anlagevermögen: Abschreibungen (AfA) müssen nach den amtlichen AfA-Tabellen erfolgen. Sonderabschreibungen nach § 7g EStG müssen in der Handelsbilanz angepasst werden.
  • Vorräte: Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 255 HGB. Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB beachten.
  • Forderungen: Wertberichtigungen für uneinbringliche Forderungen müssen einzeln begründet werden.
  • Rückstellungen: Überhöhte oder zu niedrige Rückstellungen führen zu Steuernachzahlungen oder Liquiditätsengpässen.

Fehler 3: Fristversäumnisse bei Feststellung und Offenlegung

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (11 bzw. 8 Monate) wird häufig übersehen. Noch kritischer: Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB (12 Monate) wird vom Bundesamt für Justiz automatisiert überwacht. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldverfahren – unabhängig davon, ob die Bilanz fertig ist.

~18.000

Ordnungsgeldverfahren jährlich in Deutschland

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Fehler 4: Fehlerhafte oder fehlende E-Bilanz

Seit 2012 müssen alle bilanzierenden Unternehmen die E-Bilanz elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Die XBRL-Taxonomie verlangt eine detaillierte Kontenzuordnung. Fehler in der Zuordnung führen zu Rückfragen und verzögern die Steuerfestsetzung.

Fehler 5: Unzureichender Anhang oder Lagebericht

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen nach § 264 Abs. 1 HGB einen Anhang erstellen. Dieser muss u. a. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen und Organbezügen enthalten. Fehlende oder unvollständige Anhangangaben gelten als Verstoß gegen die Offenlegungspflicht.

„Die meisten Fehler entstehen nicht aus Vorsatz, sondern aus Unkenntnis oder Zeitdruck. Eine frühzeitige Beauftragung des Steuerberaters – idealerweise schon im Januar – verhindert die meisten Probleme.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitale Bilanzerstellung: Wie funktioniert OnlineBilanz?

Immer mehr Kemptener Unternehmen setzen auf digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de. Der Vorteil: Sie erhalten die volle Steuerberater-Leistung – mit rechtsverbindlicher Unterzeichnung und Haftung – aber ohne Wartezeiten, mit transparenten Festpreisen und digitaler Abwicklung. OnlineBilanz ist keine Software, sondern eine Steuerberater-Dienstleistung mit digitaler Koordination.

So läuft die digitale Bilanzerstellung ab

  1. Festpreis-Angebot einholen: Sie geben online wenige Eckdaten ein (Rechtsform, Umsatz, Bilanzsumme) und erhalten sofort einen transparenten Festpreis – ohne versteckte Stundensätze.
  2. Unterlagen hochladen: DATEV-Export, Belege, Inventurlisten und Zusatzinformationen laden Sie sicher verschlüsselt über das Portal hoch. Alternativ: direkte DATEV-Schnittstelle.
  3. Koordination durch Servet Gündogan: Als Büroleiter in Stuttgart ist Servet Gündogan Ihr erster Ansprechpartner. Er prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und koordiniert die Bearbeitung mit dem Steuerberater-Team.
  4. Bearbeitung durch zugelassene Steuerberater: Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Steuererklärungen – mit voller Berufshaftung.
  5. Digitale Rücksprache: Offene Fragen klären Sie per E-Mail, Telefon oder Videocall – ohne Anfahrt nach Kempten oder Stuttgart.
  6. E-Bilanz und Offenlegung: OnlineBilanz übernimmt die Übermittlung ans Finanzamt und die Einreichung beim Unternehmensregister – Sie erhalten alle Bestätigungen digital.
  7. Archivierung: Alle Dokumente bleiben 10 Jahre lang im Portal abrufbar – revisionssicher und GoBD-konform.

Vorteile gegenüber klassischer Kanzlei vor Ort

Klassische Steuerberatung Kempten

  • Terminvereinbarung und Anfahrt nötig
  • Stundensätze oft unklar, Endrechnung überrascht
  • Wartezeiten in der Steuersaison (März–Juli)
  • Papierbasierte Unterlagenübergabe
  • Persönlicher Kontakt vor Ort

OnlineBilanz (digitale StB-Plattform)

  • Komplett digital – keine Anfahrt
  • Transparenter Festpreis vorab
  • Schnellere Bearbeitung durch spezialisiertes Team
  • Upload-Portal, DATEV-Schnittstelle, Belegscan-App
  • Persönlicher Ansprechpartner (Servet Gündogan) + Video-Calls

OnlineBilanz ist Steuerberater – nicht Software

Wichtig: OnlineBilanz ersetzt nicht Ihren Steuerberater, sondern ist Ihr Steuerberater. Die Jahresabschlüsse werden durch zugelassene Steuerberater erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet. Sie erhalten die volle Haftung und Sicherheit einer klassischen Kanzlei – nur digital organisiert.

„Viele Mandanten aus Kempten schätzen die Kombination: digitale Effizienz ohne Qualitätsverlust. Sie müssen nicht mehr in die Kanzlei fahren, bekommen aber trotzdem fachlich einwandfreie Jahresabschlüsse – pünktlich und zum Festpreis.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für Kemptener Unternehmen bedeutet das: Sie können weiterhin auf lokale Steuerberater setzen – oder die Vorteile digitaler Plattformen nutzen, ohne auf Steuerberater-Qualität zu verzichten. Die Entscheidung hängt von individuellen Präferenzen ab: Wer persönliche Treffen schätzt, bleibt lokal. Wer Effizienz und Transparenz priorisiert, findet in OnlineBilanz eine professionelle Alternative.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH in Kempten die Bilanz nachträglich ändern lassen?

Ja, eine Bilanzberichtigung ist nach § 4 Abs. 2 EStG möglich, wenn sich nachträglich Fehler herausstellen. Die Korrektur muss dann beim Unternehmensregister neu offengelegt werden. Eine Bilanzänderung nach Feststellung erfordert jedoch einen neuen Gesellschafterbeschluss und kann steuerliche Folgewirkungen haben. Steuerberater prüfen, ob eine Berichtigung, Änderung oder lediglich eine Anpassung der Steuererklärung erforderlich ist.

Muss ich als Einzelunternehmer in Kempten immer eine Bilanz erstellen?

Nein. Einzelunternehmer sind nur dann bilanzierungspflichtig, wenn sie die Schwellenwerte nach § 241a HGB überschreiten (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren) oder im Handelsregister eingetragen sind. Kleingewerbetreibende dürfen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG führen. Eine freiwillige Bilanzierung ist jedoch jederzeit möglich.

Welche Unterlagen benötige ich für die Bilanzerstellung in Kempten?

Für die Bilanzerstellung benötigen Sie alle Buchhaltungsbelege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankauszüge, Kassen- und Lohnunterlagen), Inventurlisten, Verträge (Miet-, Darlehens-, Leasingverträge), Anlageverzeichnisse, Kontoauszüge zum Bilanzstichtag sowie Vorjahresabschlüsse. Steuerberater prüfen die Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen und fordern fehlende Dokumente gezielt nach. Eine lückenlose Dokumentation beschleunigt den Prozess erheblich.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist in Kempten verpasse?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und kann bei wiederholter Säumnis mehrfach festgesetzt werden. Zudem sind die gesetzlichen Vertreter persönlich haftbar. Eine verspätete Offenlegung bleibt öffentlich sichtbar im Unternehmensregister. Steuerberater können in dringenden Fällen die Offenlegung auch kurzfristig nachholen und so Ordnungsgelder minimieren.

Kann ich den Jahresabschluss auch ohne Steuerberater beim Unternehmensregister einreichen?

Ja, grundsätzlich können Sie den Jahresabschluss selbst über das Unternehmensregister elektronisch einreichen. Dazu benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Die Daten müssen im XBRL- oder ESEF-Format vorliegen. Allerdings haften Sie persönlich für die inhaltliche Richtigkeit und formale Vollständigkeit. Steuerberater gewährleisten durch Prüfung und Unterzeichnung die Rechtssicherheit und übernehmen die fristgerechte Einreichung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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