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Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Physiotherapie

Buchhaltung Physiotherapie 2026: Pflichten & Praxis

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung in Physiotherapie-Praxen erfordert fundiertes Wissen über Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG, Kassenbuchhaltung, Forderungsmanagement gegenüber Krankenkassen sowie spezielle Buchführungspflichten für gewerbliche Praxisbetreiber. Für Physiotherapie-GmbHs gelten strenge handelsrechtliche Anforderungen nach HGB – von der doppelten Buchführung über den Jahresabschluss bis zur fristgerechten Offenlegung beim Unternehmensregister.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Physiotherapie-Praxen als GmbH sind nach § 238 HGB zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Besondere Herausforderungen liegen in der korrekten Behandlung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG, der Erlös- und Forderungsbuchung bei Krankenkassen und Privatpatienten sowie der Erfassung von Personalkosten und Anlagevermögen. Der Jahresabschluss muss fristgerecht erstellt und beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Welche Besonderheiten gelten für die Buchhaltung in Physiotherapie-Praxen?

Die Buchhaltung in Physiotherapie-Praxen unterscheidet sich in mehreren zentralen Punkten von klassischen Handels- oder Dienstleistungsunternehmen. Im Mittelpunkt steht die Abrechnung mit Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen, die eigene buchhalterische Strukturen erfordert. Hinzu kommen umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten nach § 4 Nr. 14 UStG (Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen), die korrekt dokumentiert und abgegrenzt werden müssen.

Zentrale buchhalterische Herausforderungen

  • Abrechnungsmodelle: Kassenabrechnung über KV-Abrechnungsstellen, Privatpatienten-Direktabrechnung, Selbstzahler und Präventionsangebote müssen getrennt erfasst werden.
  • Forderungsmanagement: Lange Zahlungsziele bei Kassenleistungen (oft 4-8 Wochen), offene Posten bei Privatpatienten und Zuzahlungen erfordern strukturiertes Debitorenmanagement.
  • Umsatzsteuer: Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, Präventionskurse, Wellness oder Gerätevermietung jedoch steuerpflichtig — Mischkalkulationen müssen sauber dokumentiert werden.
  • Personalkosten: Physiotherapeuten, oft als Angestellte oder freie Mitarbeiter, erzeugen hohe Lohnnebenkosten und erfordern exakte Zeiterfassung für die Abrechnung.

Hinweis

Physiotherapie-Praxen, die als GmbH organisiert sind, unterliegen der vollständigen Buchführungspflicht nach § 238 HGB und müssen Jahresabschlüsse nach § 264 HGB erstellen. Die Besonderheiten der Branche müssen in der Buchhaltungssoftware und in der Kontenstruktur korrekt abgebildet werden.

Für GmbH-Geschäftsführer von Physiotherapie-Praxen ist es entscheidend, die buchhalterische Infrastruktur von Beginn an auf die Branche auszurichten. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, der die spezifischen Anforderungen der Gesundheitsbranche kennt, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

Welche Buchführungspflichten gelten für Physiotherapie-Praxen als GmbH?

Physiotherapie-Praxen, die in der Rechtsform der GmbH geführt werden, unterliegen unabhängig von ihrer Größe der Buchführungspflicht nach § 238 HGB sowie der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 242 und § 264 HGB. Diese Verpflichtung besteht ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister und gilt unabhängig davon, ob Umsatz- oder Gewinnschwellen überschritten werden.

Gesetzliche Grundlagen der Buchführungspflicht

Rechtsgrundlage Inhalt Relevanz für Physiotherapie-GmbH
§ 238 HGB Pflicht zur Führung von Büchern und Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen Gilt für jede GmbH, unabhängig von Umsatz oder Gewinn
§ 242 HGB Pflicht zur Erstellung von Inventar, Bilanz und GuV Jahresabschluss muss spätestens 11/8 Monate nach Bilanzstichtag festgestellt werden
§ 264 HGB Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Anhang) Für Kleinstkapitalgesellschaften gelten Erleichterungen nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB
§ 325 HGB Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister Frist: 12 Monate nach Bilanzstichtag (31.12.2026 für Bilanzstichtag 31.12.2025)

Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage der Gesellschaft vermitteln kann (§ 238 Abs. 1 Satz 2 HGB). In der Praxis bedeutet dies: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen zeitnah, vollständig und nachvollziehbar erfasst werden — bei Physiotherapie-Praxen insbesondere Kassenerlöse, Privatrechnungen, Lohn- und Materialkosten.

Achtung

Achtung: Die Größenklasse der GmbH nach § 267 HGB entscheidet über den Umfang des Jahresabschlusses und die Prüfungspflicht. Kleine Physiotherapie-GmbHs (Bilanzsumme ≤ 7.500.000 €, Umsatz ≤ 15.000.000 €, Mitarbeiter ≤ 50) dürfen verkürzte Bilanz und GuV veröffentlichen, müssen aber intern vollständige Unterlagen führen.

„Physiotherapie-GmbHs unterschätzen oft, dass die Buchführungspflicht unabhängig von der Größe besteht. Viele Praxen wachsen schnell und müssen dann rückwirkend Strukturen nachrüsten. Wer von Anfang an sauber bucht, spart später Zeit und Kosten bei der Jahresabschlusserstellung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie wird die Umsatzsteuer in der Physiotherapie-Buchhaltung korrekt behandelt?

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Physiotherapie-Leistungen ist eine der häufigsten Fehlerquellen in der Buchhaltung. Heilbehandlungen im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von Angehörigen der gesetzlich geregelten Heilberufe erbracht werden und der Heilung oder Linderung von Krankheiten dienen. Für Physiotherapeuten bedeutet dies: Leistungen auf ärztliche Verordnung (Rezept) sind in der Regel steuerfrei.

Steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen

Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG

  • Physiotherapeutische Behandlungen auf Rezept (GKV und PKV)
  • Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage
  • Leistungen zur Heilung oder Linderung von Krankheiten
  • Abrechnung mit Krankenkassen über KV-Abrechnungsstellen

Steuerpflichtig (19% USt)

  • Präventionskurse ohne ärztliche Verordnung
  • Wellness-Angebote, Massage ohne Rezept
  • Vermietung von Trainingsgeräten an Privatpersonen
  • Verkauf von Gesundheitsprodukten (z.B. Bandagen, Kinesio-Tape)

In der Buchhaltung müssen steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze strikt getrennt erfasst werden. Dies erfolgt durch unterschiedliche Erlöskonten im SKR 03 oder SKR 04. Für steuerfreie Heilbehandlungen wird ein eigenes Konto ohne Umsatzsteuer genutzt (z.B. Konto 8100 im SKR 03), während steuerpflichtige Leistungen auf Konten mit 19% USt gebucht werden (z.B. Konto 8400 im SKR 03).

Hinweis

Wichtig: Der Verzicht auf die Steuerbefreiung (Option zur Umsatzsteuerpflicht nach § 9 UStG) ist bei Heilbehandlungen nicht möglich. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG ist zwingend und kann nicht zur Vorsteuerabzugsfähigkeit gewählt werden.

Vorsteuerabzug bei gemischten Leistungen

Da Heilbehandlungen steuerfrei sind, entfällt der Vorsteuerabzug für direkt zuordenbare Kosten (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Bei gemischter Nutzung — z.B. Räume, die sowohl für steuerfreie Heilbehandlungen als auch für steuerpflichtige Präventionskurse genutzt werden — muss die Vorsteuer nach einem sachgerechten Schlüssel aufgeteilt werden. In der Praxis erfolgt dies oft nach Umsatzanteilen oder Flächennutzung.

„Die korrekte umsatzsteuerliche Zuordnung ist entscheidend für die spätere Betriebsprüfung. Wir empfehlen Physiotherapie-GmbHs, bereits in der Buchhaltungssoftware Erlöskonten strikt zu trennen und bei Mischleistungen frühzeitig mit dem Steuerberater einen Aufteilungsschlüssel zu definieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie werden Erlöse und Forderungen in der Physiotherapie-Buchhaltung erfasst?

Die Erlösbuchhaltung in Physiotherapie-Praxen unterscheidet sich fundamental von anderen Branchen, da die Leistungserbringung, Rechnungsstellung und Zahlung zeitlich und organisatorisch auseinanderfallen. Kassenleistungen werden über Abrechnungsstellen abgerechnet, Privatpatienten erhalten Rechnungen mit oft langen Zahlungszielen, und Selbstzahler zahlen direkt vor Ort. Diese Vielfalt erfordert eine strukturierte Erfassung in der Buchhaltung.

Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen

Leistungen für gesetzlich Versicherte werden in der Regel über Kassenärztliche Vereinigungen oder spezialisierte Abrechnungsstellen (z.B. AWINTA, medatixx) abgerechnet. Die Praxis erfasst die erbrachten Leistungen quartalsweise und reicht die Abrechnung ein. Der Zahlungseingang erfolgt oft 4-8 Wochen später. Buchhalterisch bedeutet dies:

  1. Leistungserfassung: Bei Erbringung der Leistung wird die Forderung gebucht (Debitor ‚Kassenärztliche Vereinigung‘ an Erlöse steuerfrei § 4 Nr. 14 UStG).
  2. Zahlungseingang: Nach Überweisung durch die Abrechnungsstelle wird der Eingang verbucht (Bank an Debitor).
  3. Abzüge und Kürzungen: Retaxierungen oder Kürzungen werden als Erlösminderung erfasst (Erlösschmälerung an Debitor).

Privatpatienten und Selbstzahler

Abrechnungsart Buchungsvorgang Besonderheiten
Privatpatienten Debitor Privatpatient an Erlös (steuerfrei) Rechnungsstellung nach GOÄ, Zahlungsziel 14-30 Tage, Mahnwesen erforderlich
Selbstzahler (vor Ort) Kasse an Erlös (steuerfrei) Sofortige Verbuchung, ggf. Kassenbuch nach § 146 AO
Präventionskurse Debitor/Kasse an Erlös (19% USt) Steuerpflichtig, Rechnungsstellung an Teilnehmer oder Kostenträger
Zuzahlungen GKV Kasse/Debitor an Erlös (steuerfrei) Gesetzliche Zuzahlung (i.d.R. 10 €), direkt beim Patienten eingezogen

Achtung

Achtung Forderungsmanagement: Privatpatienten zahlen im Durchschnitt später als Kassenpatienten. Ein konsequentes Mahnwesen ist essentiell. Forderungen, die älter als 12 Monate sind, sollten einzelwertberichtigt werden (§ 253 Abs. 4 HGB), um die Bilanz nicht zu verzerren.

Für eine korrekte Umsatzerfassung ist die Wahl des richtigen Zeitpunkts entscheidend. Nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB (Realisationsprinzip) ist der Umsatz zu erfassen, wenn die Leistung erbracht wurde — nicht erst bei Zahlungseingang. Bei Physiotherapie-Leistungen ist dies der Zeitpunkt der Behandlung, nicht der Zeitpunkt der Abrechnung oder des Geldeingangs.

Wie werden Personalkosten in der Physiotherapie-Buchhaltung abgebildet?

Personalkosten bilden in Physiotherapie-Praxen den größten Kostenblock und machen häufig 50-70% der Gesamtkosten aus. Die korrekte buchhalterische Erfassung umfasst nicht nur die Bruttogehälter, sondern auch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Lohnnebenkosten, Urlaubsrückstellungen und ggf. Honorare für freie Mitarbeiter. Die Abgrenzung zwischen Angestellten und freien Mitarbeitern ist dabei sowohl steuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich von hoher Bedeutung.

Angestellte Physiotherapeuten

Angestellte Therapeuten werden über die Lohnbuchhaltung abgerechnet. Die Buchung erfolgt monatlich und umfasst mehrere Schritte:

  • Bruttolohn: Personalaufwand an Verbindlichkeit gegenüber Arbeitnehmer (für Nettoauszahlung) und Verbindlichkeit gegenüber Sozialversicherung/Finanzamt.
  • Arbeitgeberanteile: Zusätzlicher Personalaufwand für Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (ca. 20% des Bruttolohns).
  • Lohnnebenkosten: Berufsgenossenschaft (BG), Umlagen U1/U2, Insolvenzgeldumlage werden als weiterer Personalaufwand gebucht.
  • Rückstellungen: Urlaubsansprüche und Überstunden müssen als Rückstellung nach § 249 HGB passiviert werden, wenn sie am Bilanzstichtag noch nicht genommen bzw. ausgeglichen wurden.

Freie Mitarbeiter und Honorarkräfte

Viele Physiotherapie-Praxen arbeiten mit freien Mitarbeitern. Die buchhalterische Behandlung unterscheidet sich erheblich von Angestellten: Freie Mitarbeiter stellen Rechnungen (oft mit Umsatzsteuer), die als Fremdleistung oder sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst werden. Steuerlich ist jedoch höchste Vorsicht geboten: Liegt eine Scheinselbstständigkeit vor, drohen erhebliche Nachzahlungen zur Sozialversicherung und steuerliche Konsequenzen.

Hinweis

Die Abgrenzung zwischen freiem Mitarbeiter und Angestelltem richtet sich nach tatsächlicher Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Praxisbetrieb und wirtschaftlichem Risiko. Bei regelmäßiger, ausschließlicher Tätigkeit für eine Praxis prüft die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV die Scheinselbstständigkeit.

50-70%

Personalkostenquote in Physiotherapie-Praxen

~20%

Arbeitgeberanteil Sozialversicherung

2,5-3%

Lohnnebenkosten (BG, U1/U2, Insolvenzgeld)

„Bei der Buchhaltung von Personalkosten sehen wir häufig Fehler bei der Rückstellungsbildung für Urlaub und Überstunden. Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 müssen alle nicht genommenen Urlaubstage und geleisteten Überstunden bewertet und passiviert werden — sonst ist die Bilanz nicht HGB-konform.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie werden Anlagevermögen und Abschreibungen in der Physiotherapie-Praxis verbucht?

Physiotherapie-Praxen investieren erheblich in medizinische Geräte, Trainingsausstattung, Praxiseinrichtung und Software. Diese Investitionen sind als Anlagevermögen zu aktivieren und über die Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben (§ 253 Abs. 3 HGB). Die korrekte Abschreibung ist sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich (§ 7 EStG) von zentraler Bedeutung und beeinflusst unmittelbar den Jahresüberschuss und die Steuerlast.

Typische Anlagegüter in Physiotherapie-Praxen

Medizinische Geräte

  • Ultraschallgeräte
  • Elektrotherapiegeräte
  • Laser- und Stoßwellengeräte
  • Laufbänder, Ergometer
  • Nutzungsdauer: 5-10 Jahre

Praxisausstattung

  • Behandlungsliegen
  • Empfangstresen, Möbel
  • EDV-Hardware (PCs, Server)
  • Telefonanlage
  • Nutzungsdauer: 5-13 Jahre

Immaterielle Vermögensgegenstände

  • Praxissoftware (Abrechnung, Verwaltung)
  • Lizenzen und Zertifikate
  • Website und digitale Infrastruktur
  • Nutzungsdauer: 3-5 Jahre

Die Anschaffungskosten umfassen neben dem Kaufpreis auch Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und ggf. nicht abzugsfähige Vorsteuer (bei steuerfreien Heilbehandlungen). Die Abschreibung beginnt im Monat der Inbetriebnahme und erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich nach der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums richtet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Anschaffungen bis 800 € netto können nach § 6 Abs. 2 EStG sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden (GWG-Sofortabschreibung). Alternativ können Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 € netto in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2a EStG). Die Wahl der Methode muss für das gesamte Wirtschaftsjahr einheitlich erfolgen und sollte in der Buchhaltung dokumentiert werden.

Anlagegut Nutzungsdauer (AfA-Tabelle) Abschreibungsmethode Beispiel
Medizinische Geräte 5-10 Jahre Linear Ultraschallgerät 10.000 € → 1.000 €/Jahr
EDV-Hardware 3 Jahre Linear PC 1.500 € → 500 €/Jahr
Praxissoftware 3-5 Jahre Linear Abrechnungssoftware 6.000 € → 1.200-2.000 €/Jahr
Praxiseinrichtung 13 Jahre Linear Empfangstresen 13.000 € → 1.000 €/Jahr
GWG (bis 800 €) Sofort Sofortabschreibung Behandlungshocker 600 € → sofort 600 € Aufwand

Achtung

Wichtig: Bei Investitionen, die sowohl für steuerfreie Heilbehandlungen als auch für steuerpflichtige Leistungen genutzt werden, ist die Vorsteuer nur anteilig abzugsfähig. Die nicht abzugsfähige Vorsteuer erhöht die Anschaffungskosten und wird über die Nutzungsdauer mitabgeschrieben.

Die korrekte Anlagenbuchhaltung erfordert ein Anlagenverzeichnis nach § 241 HGB, in dem alle Anlagegüter mit Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und kumulierten Abschreibungen erfasst werden. Dieses Verzeichnis ist Bestandteil der Buchführung und muss bei Betriebsprüfungen vorgelegt werden können.

Welche Pflichten bestehen bei Jahresabschluss und Offenlegung für Physiotherapie-GmbHs?

Physiotherapie-Praxen in der Rechtsform der GmbH unterliegen uneingeschränkt den handelsrechtlichen Pflichten zur Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Diese Pflichten bestehen unabhängig von Umsatz oder Gewinn und gelten ab Eintragung ins Handelsregister. Die Nichteinhaltung der Fristen kann zu empfindlichen Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen.

Fristen für Feststellung und Offenlegung

Pflicht Frist Rechtsgrundlage Beispiel (Bilanzstichtag 31.12.2025)
Aufstellung Jahresabschluss 3 Monate (klein), sonst angemessene Zeit § 264 Abs. 1 HGB Bis spätestens 31.03.2026 (Praxis)
Feststellung durch Gesellschafter 11 Monate (klein), 8 Monate (mittel/groß) § 42a GmbHG Kleine GmbH: bis 30.11.2026, mittlere/große: bis 31.08.2026
Offenlegung Unternehmensregister 12 Monate nach Bilanzstichtag § 325 HGB Bis 31.12.2026
Ordnungsgeld bei Verstoß 500 bis 25.000 € § 335 HGB Automatische Prüfung durch Bundesamt für Justiz

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss und muss im Protokoll der Gesellschafterversammlung dokumentiert werden. Erst nach Feststellung darf der Jahresabschluss offengelegt werden. Die Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister — nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Umfang des Jahresabschlusses nach Größenklasse

Die Größenklasse der GmbH nach § 267 HGB bestimmt, welche Bestandteile veröffentlicht werden müssen. Für kleine Physiotherapie-GmbHs (Bilanzsumme ≤ 7.500.000 €, Umsatz ≤ 15.000.000 €, Mitarbeiter ≤ 50) gelten Erleichterungen: Es genügt die Offenlegung einer verkürzten Bilanz ohne GuV und Anhang (§ 326 Abs. 1 HGB). Intern muss jedoch der vollständige Jahresabschluss erstellt und festgestellt werden.

  • Jahresabschluss intern vollständig erstellt (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung protokolliert
  • Größenklasse nach § 267 HGB geprüft (bestimmt Offenlegungsumfang)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) eingereicht
  • Frist 12 Monate nach Bilanzstichtag eingehalten (z.B. 31.12.2026 für Stichtag 31.12.2025)
  • Bei elektronischer Einreichung: Datei im ESEF- oder PDF-Format hochgeladen

„Viele Physiotherapie-GmbHs vergessen die Offenlegungspflicht oder nehmen sie nicht ernst. Das Bundesamt für Justiz prüft mittlerweile systematisch und verhängt Ordnungsgelder ab 500 Euro. Wer die Frist von 12 Monaten verpasst, muss mit automatischen Sanktionen rechnen. Eine frühzeitige Koordination mit dem Steuerberater spart hier bares Geld.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

OnlineBilanz unterstützt GmbH-Geschäftsführer bei der vollständigen Abwicklung: Von der Erstellung des Jahresabschlusses durch zugelassene Steuerberater über die Vorbereitung des Feststellungsbeschlusses bis zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister — alles digital und zu transparenten Festpreisen.

Welche Software-Lösungen eignen sich für die Buchhaltung in Physiotherapie-Praxen?

Die Wahl der richtigen Buchhaltungssoftware ist für Physiotherapie-GmbHs von zentraler Bedeutung. Die Software muss nicht nur die gesetzlichen Anforderungen an die ordnungsmäßige Buchführung nach § 238 HGB und § 146 AO erfüllen, sondern auch die branchenspezifischen Besonderheiten abbilden: Abrechnung mit Krankenkassen, Debitorenmanagement für Privatpatienten, gemischte Umsatzsteuer und komplexe Personalabrechnung.

Anforderungen an die Buchhaltungssoftware

  • GoBD-Konformität: Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Verfügbarkeit der Daten nach den ‚Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form‘ (GoBD).
  • Schnittstellen zu Abrechnungssystemen: Import von Kassenabrechnungen aus AWINTA, medatixx, Theorg oder anderen Branchensystemen.
  • Debitorenverwaltung: Verwaltung von Privatpatienten-Rechnungen mit Mahnwesen und Zahlungsverfolgung.
  • USt-Trennung: Automatische Zuordnung steuerfreier (§ 4 Nr. 14 UStG) und steuerpflichtiger Umsätze.
  • Lohnbuchhaltung oder Schnittstelle: Integration mit DATEV, Lexware oder anderen Lohnabrechnungsprogrammen.
  • DATEV-Export: Übergabe der Buchhaltungsdaten an den Steuerberater im DATEV-Format.

Marktübersicht Software für Physiotherapie-Praxen

Software Zielgruppe Besonderheiten DATEV-Schnittstelle
DATEV Unternehmen online GmbH mit Steuerberater Vollintegriert, Echtzeit-Zugriff für StB, GoBD-konform Nativ (DATEV-Ökosystem)
Lexware buchhaltung Kleine GmbH, Selbstbucher Einfache Bedienung, für nicht-Bilanzierer und Bilanzierer, Preis-Leistung Ja (Export)
sevDesk Kleine Praxen, Freiberufler Cloud-basiert, moderne UI, Belegerfassung per App Ja (Export)
AWINTA/medatixx Abrechnungssoftware Branchenspezifisch, Kassenabrechnung, oft ohne vollständige Fibu Eingeschränkt
Theorg Therapeuten-Praxen Terminverwaltung + Abrechnung, Fibu-Funktionen begrenzt Über Schnittstellen

In der Praxis hat sich eine Kombination bewährt: Branchensoftware (z.B. AWINTA) für Terminverwaltung und Kassenabrechnung, kombiniert mit professioneller Finanzbuchhaltung (DATEV, Lexware) für die vollständige Buchführung und Jahresabschlusserstellung. Die Daten aus der Branchensoftware werden per Schnittstelle oder manuell in die Fibu übertragen.

Hinweis

OnlineBilanz arbeitet primär mit DATEV Unternehmen online, da dies die nahtlose Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater ermöglicht. Geschäftsführer haben jederzeit Echtzeit-Einblick in die Buchhaltung, das Steuerberater-Team kann direkt unterstützen und prüfen. Alternativ werden Daten aus Lexware, sevDesk oder anderen Systemen per Export übernommen.

Digitalisierung und Belegerfassung

Die Digitalisierung der Buchhaltung spart Zeit und reduziert Fehler. Moderne Systeme bieten automatische Belegerfassung per App (Foto der Rechnung), OCR-Texterkennung und automatische Kontierung. Die digitalen Belege müssen nach § 146 Abs. 5 AO revisionssicher archiviert werden — bei Cloud-Lösungen ist dies in der Regel integriert. Papierbelege können nach Scannen und revisionssicherer Archivierung vernichtet werden, sofern keine steuerlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

„Die Digitalisierung der Buchhaltung ist kein Luxus mehr, sondern Standard. Wer 2026 noch mit Papierordnern und Excel-Listen arbeitet, verschenkt Zeit und riskiert Fehler. Eine professionelle Cloud-Buchhaltung mit Schnittstelle zum Steuerberater ist für jede Physiotherapie-GmbH die richtige Basis.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche häufigen Fehler sollten in der Physiotherapie-Buchhaltung vermieden werden?

Aus der Praxis der Jahresabschlusserstellung für Physiotherapie-GmbHs kennen wir wiederkehrende Fehlerquellen, die zu Mehraufwand, Nachbuchungen und im schlimmsten Fall zu steuerlichen Nachforderungen oder Ordnungsgeldern führen. Viele dieser Fehler lassen sich durch strukturierte Prozesse und frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater vermeiden.

Die sieben häufigsten Buchhaltungsfehler in Physiotherapie-Praxen

  1. Vermischung steuerfreier und steuerpflichtiger Umsätze: Präventionskurse oder Wellness-Leistungen werden fälschlicherweise als steuerfrei verbucht. Folge: Fehlerhafte USt-Voranmeldung, Nachforderung durch das Finanzamt.
  2. Fehlende Rückstellungen für Urlaub und Überstunden: Zum Bilanzstichtag nicht genommener Urlaub und Überstunden müssen bewertet und passiviert werden. Fehlt dies, ist die Bilanz nicht HGB-konform.
  3. Scheinselbstständigkeit bei freien Mitarbeitern: Freie Therapeuten werden nicht korrekt abgegrenzt, die Deutsche Rentenversicherung stuft sie als Scheinselbstständige ein → Nachzahlung Sozialversicherung für bis zu 4 Jahre.
  4. Privatentnahmen nicht dokumentiert: Geschäftsführer entnehmen Geld, ohne dies zu buchen. Folge: Verdeckte Gewinnausschüttung, steuerliche Konsequenzen.
  5. Vorsteuer aus gemischter Nutzung nicht aufgeteilt: Bei Investitionen, die sowohl für steuerfreie Heilbehandlungen als auch steuerpflichtige Leistungen genutzt werden, wird die Vorsteuer komplett abgezogen → Korrektur durch Betriebsprüfung.
  6. Offenlegungsfrist verpasst: Jahresabschluss wird nicht oder verspätet beim Unternehmensregister eingereicht → Ordnungsgeld 500-25.000 € nach § 335 HGB.
  7. Belegarchivierung nicht GoBD-konform: Rechnungen werden nur in Papierform oder unsortiert digital aufbewahrt, nicht revisionssicher archiviert → Verstoß gegen § 146 AO, Schätzungsbescheid möglich.

Achtung

Achtung: Das Finanzamt prüft bei Physiotherapie-Praxen regelmäßig die korrekte Abgrenzung zwischen steuerfreien Heilbehandlungen und steuerpflichtigen Zusatzleistungen. Eine nachträgliche Korrektur der USt-Voranmeldungen führt zu Zinsen nach § 233a AO (0,15% pro Monat = 1,8% p.a. ab 2025).

Checkliste: So vermeiden Sie Buchführungsfehler

  • Erlöskonten strikt nach steuerfrei (§ 4 Nr. 14 UStG) und steuerpflichtig (19%) trennen
  • Monatliche Abstimmung der Kassenabrechnungen mit den gebuchten Erlösen
  • Regelmäßiges Forderungsmanagement, Mahnwesen für Privatpatienten einrichten
  • Urlaubsansprüche und Überstunden quartalsweise erfassen, zum Jahresende bewerten und rückstellen
  • Statusfeststellung für freie Mitarbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung einholen (§ 7a SGB IV)
  • Privatentnahmen und Geschäftsführer-Gehalt sauber dokumentieren und buchen
  • Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung nach sachgerechtem Schlüssel aufteilen
  • Jahresabschluss rechtzeitig erstellen, feststellen und offenlegen (Fristen nach § 325 HGB, § 42a GmbHG beachten)
  • Belege revisionssicher archivieren (digital oder Papier, 10 Jahre nach § 147 Abs. 3 AO)

„Die meisten Fehler entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unkenntnis oder Zeitmangel. Wir empfehlen GmbH-Geschäftsführern, quartalsweise mit dem Steuerberater zu sprechen — nicht erst zum Jahresende. So lassen sich Fehler frühzeitig korrigieren und böse Überraschungen vermeiden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer sich unsicher ist oder die Buchhaltung professionell aufsetzen möchte, findet auf OnlineBilanz.de Unterstützung durch zugelassene Steuerberater — von der laufenden Buchhaltung über die Jahresabschlusserstellung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister. Digital koordiniert, mit Festpreisen, ohne Wartezeiten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Physiotherapeut freiwillig zur Umsatzsteuer optieren?

Ja, nach § 9 UStG kann ein Physiotherapeut auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG verzichten und zur Regelbesteuerung optieren. Dies ist sinnvoll, wenn hohe Vorsteuern aus Investitionen anfallen. Die Option bindet für mindestens fünf Jahre und muss gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Buchhaltungsunterlagen in Physiotherapie-Praxen?

Nach § 257 HGB und § 147 AO gelten für Buchungsbelege, Rechnungen und Jahresabschlüsse zehn Jahre Aufbewahrungspflicht, für empfangene Handelsbriefe und Kopien abgesandter Handelsbriefe sechs Jahre. Die Fristen beginnen mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte.

Muss eine Physiotherapie-Einzelpraxis eine Bilanz erstellen?

Einzelpraxen von Physiotherapeuten sind als Freiberufler nach § 18 EStG grundsätzlich nicht buchführungspflichtig und ermitteln ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Nur bei Überschreitung der Schwellenwerte nach § 141 AO (Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 €) oder gewerblichem Betrieb entsteht Buchführungspflicht.

Wie werden Zuschüsse und Fördermittel in der Physiotherapie-Buchhaltung erfasst?

Investitionszuschüsse und Fördermittel (z. B. Corona-Hilfen, Digitalisierungsförderung) werden als sonstige betriebliche Erträge gebucht. Bei nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen kann eine Saldierung mit den Anschaffungskosten erfolgen. Rückzahlbare Darlehen sind als Verbindlichkeiten zu passivieren. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach § 3 Nr. 2 EStG und R 6.5 EStR.

Welche Besonderheiten gelten bei der Übernahme einer Physiotherapie-Praxis?

Bei der Praxisübernahme müssen Kaufpreisallokation, Firmenwert (Goodwill), übernommenes Anlagevermögen und Verbindlichkeiten korrekt bilanziert werden. Der Goodwill wird nach § 246 Abs. 1 HGB aktiviert und nach § 253 Abs. 3 HGB planmäßig abgeschrieben. Die Bewertung sollte durch einen Steuerberater begleitet werden, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

Wie wirkt sich die Privatnutzung eines Praxisfahrzeugs auf die Buchhaltung aus?

Die Privatnutzung eines Praxisfahrzeugs muss nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG versteuert werden, entweder mit der 1-%-Methode oder der Fahrtenbuchmethode. In der Buchhaltung wird die Privatnutzung als Entnahme gebucht und erhöht den Gewinn. Bei GmbHs erfolgt die Versteuerung als geldwerter Vorteil beim Gesellschafter-Geschäftsführer.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Umsatzsteuergesetz (UStG), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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