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18.10.25
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Moers

Buchhaltung Moers 2026: Pflichten, Fristen & Digitalisierung

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

GmbHs in Moers unterliegen umfassenden Buchführungs-, Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten nach HGB und GmbHG. Dieser Leitfaden erklärt, welche Anforderungen 2026 gelten, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie Sie Ihre Buchhaltung digital und rechtssicher organisieren – mit oder ohne Steuerberater.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH in Moers muss nach § 238 HGB Bücher führen, einen Jahresabschluss erstellen (§ 242 HGB) und diesen beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittelgroße/große GmbH), die Offenlegungsfrist 12 Monate nach Bilanzstichtag. Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche Buchhaltungspflichten gelten für GmbHs in Moers?

Jede GmbH mit Sitz in Moers unterliegt den handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten nach § 238 HGB. Die ordnungsgemäße Buchführung bildet die Grundlage für den Jahresabschluss, der gemäß § 242 HGB aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH kommen zusätzlich die erweiterten Vorschriften der §§ 264 ff. HGB zur Anwendung.

Umfang der Buchführungspflicht

Die Buchhaltung muss sämtliche Geschäftsvorfälle zeitnah, vollständig und sachlich geordnet erfassen. Nach § 239 HGB sind die Eintragungen so vorzunehmen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln können. Die Aufbewahrungspflicht beträgt für Buchungsbelege zehn Jahre gemäß § 257 HGB.

  • Laufende Finanzbuchhaltung mit Debitoren-, Kreditoren- und Hauptbuch
  • Monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach § 18 UStG
  • Ordnungsgemäße Belegablage (digital oder physisch) mit Nachvollziehbarkeit
  • Einhaltung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form)
  • Jahresabschluss nach §§ 242, 264 HGB innerhalb gesetzlicher Fristen

Praxishinweis

Viele GmbH-Geschäftsführer in Moers lagern die Buchhaltung an externe Dienstleister oder Steuerberater aus. Wer die Buchhaltung und den Jahresabschluss digital durch zugelassene Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen — ohne langes Suchen vor Ort.

Welche Größenklasse hat Ihre GmbH und welche Folgen ergeben sich?

Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt Umfang und Detailtiefe der Buchhaltung, des Jahresabschlusses und der Offenlegungspflichten. Entscheidend sind drei Schwellenwerte: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Konsequenzen für Buchhaltung und Jahresabschluss

Kleine GmbH

Verkürzte Bilanz (§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB), keine Pflicht zur Offenlegung der GuV, vereinfachte Anhangangaben nach § 288 HGB. Feststellungsfrist: 11 Monate nach § 42a Abs. 2 S. 2 GmbHG. Offenlegungsfrist: 12 Monate nach § 325 HGB beim Unternehmensregister.

Mittelgroße und große GmbH

Vollständige Bilanz und GuV, umfangreicher Anhang, Lagebericht ab mittelgroß (§ 264 Abs. 1 HGB). Feststellungsfrist: 8 Monate. Pflichtprüfung durch Wirtschaftsprüfer ab mittelgroß (§ 316 HGB). Offenlegung vollständiger Unterlagen beim Unternehmensregister.

„In Moers wie bundesweit gilt: Die Größenklasse ist kein statisches Merkmal. Wächst Ihr Unternehmen über die Schwellenwerte, ändern sich die Pflichten ab dem Folgejahr. Unsere Steuerberater achten darauf, dass Mandanten rechtzeitig über erweiterte Anforderungen informiert werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Fristen gelten für Jahresabschluss und Offenlegung in 2026?

Für GmbHs in Moers mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten zwei zentrale Fristen: die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG für die gesellschaftsrechtliche Feststellung des Jahresabschlusses und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB für die Veröffentlichung beim Unternehmensregister. Beide Fristen sind zwingend einzuhalten; Verstöße können zu Ordnungsgeld nach § 335 HGB führen.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

  • Kleine GmbH: 11 Monate nach Bilanzstichtag → bei Stichtag 31.12.2025 also spätestens 30.11.2026
  • Mittelgroße und große GmbH: 8 Monate nach Bilanzstichtag → bei Stichtag 31.12.2025 also spätestens 31.08.2026
  • Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss; der Geschäftsführer muss den Jahresabschluss rechtzeitig vorlegen

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Die Offenlegungsfrist beträgt einheitlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, also bei Stichtag 31.12.2025 bis spätestens 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der früher genutzte Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Ordnungsgeldverfahren

Versäumen Sie die Offenlegungsfrist, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt gemäß § 335 HGB mindestens 500 Euro, maximal 25.000 Euro. Auch gegen den Geschäftsführer persönlich kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Die Offenlegungspflicht bleibt trotz Zahlung bestehen.

11 Mon.

Feststellung kleine GmbH

8 Mon.

Feststellung mittel/groß

12 Mon.

Offenlegungsfrist

Wie digitalisieren Sie Ihre Buchhaltung rechtskonform?

Die Digitalisierung der Buchhaltung ist für GmbHs in Moers kein Zukunftsthema, sondern wirtschaftliche Notwendigkeit. Entscheidend ist, dass digitale Prozesse den GoBD entsprechen: Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Aufbewahrungssicherheit. Seit 2026 sind digitale Rechnungen zunehmend verpflichtend (E-Rechnungsgesetz), und die Finanzverwaltung setzt voraus, dass digitale Buchführung revisionssicher erfolgt.

Anforderungen an digitale Buchhaltungssysteme

  • GoBD-konforme Archivierung aller Belege (unveränderbar, maschinell auswertbar)
  • Versionierung und Protokollierung aller Buchungen
  • Schnittstellen zur Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (ELSTER)
  • Nachvollziehbare Belegzuordnung (OCR-Erkennung, Belegbilder)
  • Datensicherung und Backup-Strategie nach § 257 HGB
  • Zugriffskontrolle und Berechtigungskonzept

Moderne Buchhaltungssoftware wie DATEV, Lexoffice oder sevDesk erfüllt diese Anforderungen grundsätzlich. Entscheidend ist jedoch nicht nur die Software, sondern die fachlich korrekte Verbuchung. Hier empfiehlt sich die enge Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der die laufende Buchhaltung prüft und den Jahresabschluss rechtssicher erstellt.

„Wir sehen in der Praxis oft GmbHs, die eine Software nutzen, aber steuerlich relevante Sachverhalte falsch verbuchen — etwa bei Abschreibungen, Rückstellungen oder Rechnungsabgrenzungen. Die Software allein garantiert keine steueroptimale Buchhaltung. Deshalb koordinieren wir als Büroleiter zwischen Mandant und Steuerberater, damit nichts übersehen wird.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

OnlineBilanz für digitale Buchhaltung

OnlineBilanz.de verbindet moderne Software mit zugelassenen Steuerberatern. Sie führen Ihre Buchhaltung digital, unser Steuerberater-Team prüft, optimiert und erstellt den Jahresabschluss — rechtsverbindlich unterzeichnet, zu transparenten Festpreisen.

Wann lohnt sich ein Steuerberater für die Buchhaltung in Moers?

Die Entscheidung, ob Sie die Buchhaltung intern führen oder an einen Steuerberater auslagern, hängt von mehreren Faktoren ab: Größe der GmbH, Komplexität der Geschäftsvorfälle, vorhandenes internes Know-how und zeitliche Kapazität. Rechtlich ist die Einschaltung eines Steuerberaters nicht verpflichtend (außer bei Pflichtprüfung nach § 316 HGB), fachlich jedoch oft sinnvoll.

Vorteile der Steuerberater-gestützten Buchhaltung

Fachliche Sicherheit

Steuerberater kennen aktuelle Rechtsprechung, BMF-Schreiben und Änderungen in HGB, EStG, UStG. Sie minimieren Fehlerquellen bei Rückstellungen, Abgrenzungen, Bewertung und sorgen für steueroptimale Gestaltung.

Haftung und Versicherung

Steuerberater haften für fehlerhafte Beratung und sind berufshaftpflichtversichert. Bei internen Fehlern in der Buchhaltung haftet der Geschäftsführer persönlich gegenüber der GmbH und ggf. auch gegenüber Gläubigern.

Kostenvergleich: Intern vs. extern

Eine interne Buchhaltungskraft verursacht Personalkosten (Gehalt, Sozialabgaben, Urlaubsvertretung, Weiterbildung). Ein Steuerberater rechnet nach StBVV oder Festpreis ab. Für kleine und mittlere GmbHs ist die externe Lösung oft wirtschaftlicher, da kein Fixkostenblock entsteht und fachliche Expertise jederzeit verfügbar ist.

Kriterium Intern Steuerberater
Personalkosten 40.000–60.000 €/Jahr nach Aufwand oder Festpreis
Fachliche Aktualität Weiterbildung nötig inklusive
Haftung Geschäftsführer Steuerberater (versichert)
Vertretung bei Urlaub/Krankheit problematisch gesichert

Wer in Moers einen Steuerberater sucht, steht oft vor langen Wartezeiten oder unklaren Honorarstrukturen. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten hier eine Alternative: Zugelassene Steuerberater, transparente Festpreise, keine Wartezeiten — die Koordination übernimmt unser Büroteam, die fachliche Verantwortung tragen unsere Steuerberater.

Welche Fehler in der Buchhaltung führen zu Problemen?

Fehler in der Buchhaltung können schwerwiegende steuerliche und handelsrechtliche Folgen haben: Nachforderungen durch das Finanzamt, Versagung des Betriebsausgabenabzugs, Schätzungsbescheide, Ordnungsgelder bei fehlerhafter Offenlegung. Die häufigsten Fehlerquellen betreffen unvollständige Belege, fehlerhafte Umsatzsteuer, unzutreffende Abgrenzungen und Bewertungsfehler.

Typische Fehlerquellen im Überblick

  1. Fehlende oder unvollständige Belege: Ohne ordnungsgemäßen Beleg (§ 14 UStG) kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen. Auch Eigenbelege müssen den GoBD genügen.
  2. Falsche Umsatzsteuer: Verwechslung von 7 % und 19 %, Nichtbeachtung der Reverse-Charge-Regelung bei EU-Geschäften (§ 13b UStG), fehlende Zusammenfassende Meldung.
  3. Private Kfz-Nutzung: Wird der Firmenwagen auch privat genutzt, muss dies nach 1-%-Methode oder Fahrtenbuch versteuert werden. Unterlassungen führen zu Nachforderungen.
  4. Fehlerhafte Rückstellungen: Rückstellungen nach § 249 HGB müssen dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sein. Überhöhte Rückstellungen mindern das Ergebnis unzulässig.
  5. Nicht abgegrenzte Aufwendungen/Erträge: Zahlungen für mehrere Perioden (z. B. Versicherungen, Mieten) müssen nach § 250 HGB abgegrenzt werden.
  6. Fehlende Inventur: § 240 HGB verlangt eine körperliche Bestandsaufnahme. Schätzungen sind nur in engen Grenzen zulässig.

Folgen bei Betriebsprüfung

Bei einer Betriebsprüfung prüft das Finanzamt die formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung. Werden gravierende Mängel festgestellt, kann die Buchführung verworfen und das Einkommen geschätzt werden (§ 162 AO). Dies führt regelmäßig zu erheblichen Nachzahlungen und Zinsen nach § 233a AO.

„Unsere Steuerberater sehen in jeder Betriebsprüfung, wie wichtig saubere, GoBD-konforme Buchhaltung ist. Wer von Anfang an fachlich korrekt bucht, spart im Ernstfall viel Geld und Nerven. Deshalb legen wir Wert auf laufende Qualitätsprüfung, nicht erst beim Jahresabschluss.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie läuft die Erstellung des Jahresabschlusses konkret ab?

Der Jahresabschluss nach §§ 242, 264 HGB ist der formelle Abschluss des Geschäftsjahres und bildet die Grundlage für Steuererklärungen, Gewinnverwendung und Offenlegung. Die Erstellung gliedert sich in mehrere Phasen: Vorbereitung, Erstellung, Prüfung (bei Pflichtprüfung), Feststellung und Offenlegung.

Ablauf in sieben Schritten

  1. Abstimmung der laufenden Buchhaltung: Saldenliste, Kontenabstimmung, Klärung offener Posten, Abstimmung Bank und Kasse.
  2. Inventur: Körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag nach § 240 HGB (Waren, Anlagevermögen, Forderungen, Verbindlichkeiten).
  3. Abgrenzung und Bewertung: Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB, Rückstellungen nach § 249 HGB, Bewertung des Anlagevermögens (Abschreibungen nach § 253 HGB), Bewertung des Umlaufvermögens (Niederstwertprinzip).
  4. Erstellung von Bilanz und GuV: Gliederung nach § 266 (Bilanz) und § 275 (GuV) HGB, bei kleinen GmbHs verkürzte Darstellung möglich.
  5. Anhang: Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Angaben zu Haftungsverhältnissen, Organbezügen etc. nach §§ 284 ff. HGB.
  6. Lagebericht (ab mittelgroß): Darstellung von Geschäftsverlauf, Lage, Chancen und Risiken nach § 289 HGB.
  7. Feststellung durch Gesellschafterbeschluss: Der Geschäftsführer legt den Jahresabschluss vor, die Gesellschafterversammlung stellt ihn fest (§ 42a GmbHG).

Praxisablauf mit Steuerberater

In der Praxis übergibt die GmbH die Buchhaltungsunterlagen und Inventurlisten an den Steuerberater. Dieser erstellt den Jahresabschluss, klärt offene Fragen, optimiert steuerlich (z. B. Abschreibungs-Wahlrechte, Rückstellungen) und übergibt den Entwurf an den Geschäftsführer. Nach Freigabe wird der Jahresabschluss festgestellt und an das Unternehmensregister übermittelt.

Digitaler Workflow bei OnlineBilanz

Bei OnlineBilanz.de laden Sie Ihre Unterlagen digital hoch, unser Büroleiter Servet Gündogan koordiniert den Prozess, und unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss rechtsverbindlich. Sie erhalten Bilanz, GuV, Anhang und die Offenlegung — alles aus einer Hand, zu transparenten Festpreisen.

Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung von Jahresabschlüssen ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Offenlegung ist verpflichtend für alle Kapitalgesellschaften nach § 325 HGB, unabhängig von der Größenklasse.

Welche Unterlagen müssen offengelegt werden?

Größenklasse Offenlegungspflichtige Unterlagen
Klein Bilanz (verkürzt möglich), Anhang; GuV ist optional (§ 326 Abs. 1 HGB)
Mittelgroß Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk (bei Prüfungspflicht)
Groß Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk, ggf. Konzernabschluss

Technischer Ablauf der Offenlegung

  1. Registrierung im Unternehmensregister mit ELSTER-Zertifikat oder De-Mail
  2. Upload der Unterlagen im strukturierten Format (XBRL oder PDF)
  3. Validierung und Freigabe durch das Unternehmensregister
  4. Veröffentlichung im Register — ab diesem Zeitpunkt öffentlich einsehbar

Die Offenlegung kann auch durch einen bevollmächtigten Steuerberater erfolgen. Dies ist in der Praxis der Regelfall, da der Steuerberater die erforderlichen Formate und Validierungen kennt und technisch umsetzen kann.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Wird die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB nicht eingehalten, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro (§ 335 HGB) und kann sowohl gegen die GmbH als auch gegen den Geschäftsführer persönlich verhängt werden. Die Offenlegungspflicht bleibt trotz Zahlung bestehen.

„Wir übernehmen für unsere Mandanten die vollständige Offenlegung beim Unternehmensregister — inklusive XBRL-Aufbereitung und fristgerechter Einreichung. So vermeiden Sie Ordnungsgelder und können sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Buchhaltung meiner GmbH in Moers selbst führen?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie als Geschäftsführer die Buchhaltung selbst führen. Voraussetzung ist, dass Sie die handels- und steuerrechtlichen Vorgaben (§§ 238 ff. HGB, GoBD) sicher beherrschen und die Fristen einhalten. Viele Geschäftsführer lagern die Buchhaltung dennoch an einen Steuerberater aus, um Haftungsrisiken zu minimieren und sich auf das operative Geschäft zu konzentrieren.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Buchhaltungsunterlagen in Moers?

Nach § 257 HGB müssen Buchungsbelege, Rechnungen, Handelsbücher und Jahresabschlüsse 10 Jahre aufbewahrt werden. Handels- und Geschäftsbriefe sind 6 Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Verstöße können steuerlich und handelsrechtlich sanktioniert werden.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen. Zudem droht ein weiteres Ordnungsgeld bei fortgesetzter Säumnis. Die verspätete Offenlegung wird im Unternehmensregister öffentlich dokumentiert.

Muss ich für die Buchhaltung eine spezielle Software verwenden?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für eine bestimmte Software. Entscheidend ist, dass Ihre Buchhaltungssoftware die Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) erfüllt: Vollständigkeit, Richtigkeit, Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit. Gängige Buchhaltungsprogramme wie DATEV, Lexware oder sevDesk erfüllen diese Vorgaben.

Gelten für gemeinnützige GmbHs in Moers andere Buchhaltungspflichten?

Auch gemeinnützige GmbHs (gGmbH) unterliegen den vollen handelsrechtlichen Buchführungs- und Offenlegungspflichten nach §§ 238 ff. HGB. Zusätzlich müssen sie die steuerlichen Auflagen für die Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO erfüllen und eine Mittelverwendungsrechnung führen. Die Größenklassengrenzen und Fristen gelten identisch wie bei gewöhnlichen GmbHs.

Wie finde ich einen spezialisierten Steuerberater für Buchhaltung in Moers?

Sie können über die Steuerberaterkammer Düsseldorf gezielt nach Steuerberatern in Moers suchen. Alternativ bieten digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und digitaler Zusammenarbeit – ohne regionale Bindung. Wichtig ist, dass der Steuerberater Erfahrung mit Ihrer Branche und Größenklasse mitbringt.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Bundesamt für Justiz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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