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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Lutherstadt Wittenberg

Buchhaltung Lutherstadt Wittenberg 2026: Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Buchhaltung und Jahresabschluss in Lutherstadt Wittenberg unterliegen klaren gesetzlichen Pflichten nach HGB und GmbHG. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Fristen 2026 für Feststellung und Offenlegung gelten, wie die Größenklasse nach § 267 HGB den Umfang bestimmt und welche Fehler Sie vermeiden sollten. Erfahren Sie, ob Eigenleistung oder Steuerberater die richtige Wahl ist – mit praxisnahen Checklisten und Kostentransparenz.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

GmbHs in Lutherstadt Wittenberg müssen Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung nach HGB erfüllen. Die Feststellung erfolgt spätestens 11 Monate (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittlere/große GmbH) nach Bilanzstichtag, die Offenlegung beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche Buchhaltungspflichten gelten für GmbHs in Lutherstadt Wittenberg?

Für Kapitalgesellschaften mit Sitz in Lutherstadt Wittenberg gelten die bundeseinheitlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes. Nach § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Für GmbHs bedeutet dies konkret: laufende Erfassung aller Geschäftsvorfälle, systematische Ablage von Belegen und Erstellung eines Jahresabschlusses.

Gesetzliche Grundlagen der Buchführungspflicht

  • § 238 HGB: Verpflichtung zur Buchführung für alle Kaufleute, insbesondere Kapitalgesellschaften
  • § 242 HGB: Pflicht zur Erstellung von Inventar und Bilanz zum Abschlussstichtag
  • § 264 HGB: Besondere Pflichten für Kapitalgesellschaften (Jahresabschluss, Lagebericht bei mittelgroßen/großen GmbHs)
  • § 13 GmbHG: Aufstellung des Jahresabschlusses in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahrs

Praxis-Hinweis

Die Größenklasse Ihrer GmbH (§ 267 HGB) bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten und ob ein Lagebericht erforderlich ist. Kleinstgesellschaften (§ 267a HGB) können verkürzte Bilanzen offenlegen, mittelgroße und große GmbHs müssen umfassendere Unterlagen beim Unternehmensregister einreichen.

Der Standort Lutherstadt Wittenberg ändert nichts an diesen bundesweit gültigen Anforderungen. Entscheidend ist die Rechtsform und Größenklasse, nicht der Unternehmenssitz. Wer eine digitale Steuerberater-Lösung für die laufende Buchhaltung und den Jahresabschluss sucht, findet auf OnlineBilanz.de Festpreis-Angebote mit zugelassenen Steuerberatern.

Welche Fristen gelten 2026 für Jahresabschluss und Offenlegung?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten für GmbHs in Lutherstadt Wittenberg folgende gesetzliche Fristen, die unbedingt einzuhalten sind, um Ordnungsgelder zu vermeiden:

Frist Rechtsgrundlage Inhalt
3 Monate nach Bilanzstichtag § 13 GmbHG Aufstellung des Jahresabschlusses durch Geschäftsführung (bis 31.03.2026)
11 Monate nach Bilanzstichtag (kleine GmbH) § 42a Abs. 2 GmbHG Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafterversammlung (bis 30.11.2026)
8 Monate nach Bilanzstichtag (mittelgroße/große GmbH) § 42a Abs. 2 GmbHG Feststellung des Jahresabschlusses (bis 31.08.2026)
12 Monate nach Bilanzstichtag § 325 HGB Offenlegung beim Unternehmensregister (bis 31.12.2026)

Ordnungsgeld-Risiko

Bei verspäteter Offenlegung droht nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) prüft automatisiert und fordert säumige Unternehmen zur Offenlegung auf. Wiederholte Versäumnisse führen zu höheren Bußgeldern.

„Viele Mandanten unterschätzen die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG. Selbst wenn der Jahresabschluss rechtzeitig erstellt wurde, muss er formell durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden — erst dann beginnt die 12-Monats-Frist für die Offenlegung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts) am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Einreichung kann elektronisch über das Unternehmensregister-Portal oder über einen Steuerberater erfolgen.

Wie bestimmt die Größenklasse den Offenlegungsumfang?

Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften in vier Größenklassen eingeteilt. Die Zuordnung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden, damit sich die Größenklasse ändert.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme (€) Umsatzerlöse (€) Arbeitnehmer
Kleinstgesellschaft (§ 267a) ≤ 450.000 ≤ 900.000 ≤ 10
Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1) ≤ 7.500.000 ≤ 15.000.000 ≤ 50
Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2) ≤ 25.000.000 ≤ 50.000.000 ≤ 250
Große GmbH (§ 267 Abs. 3) > 25.000.000 > 50.000.000 > 250

Offenlegungsumfang je Größenklasse

  • Kleinstgesellschaften: Können nach § 326 Abs. 1 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen (ohne GuV), wenn kein Gesellschafter widerspricht
  • Kleine GmbH: Bilanz (ggf. verkürzt), Anhang, ggf. verkürzte GuV bei Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 326 Abs. 1 HGB
  • Mittelgroße GmbH: Vollständiger Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) plus Lagebericht nach § 289 HGB
  • Große GmbH: Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungspflicht nach § 316 HGB)

Größenklassen-Wechsel

Erreicht Ihre GmbH die Schwellenwerte für eine höhere Größenklasse erstmals zum 31.12.2025, erfolgt die Umklassifizierung erst, wenn auch am 31.12.2026 zwei der drei Kriterien überschritten werden. Dann gilt die neue Größenklasse ab dem Jahresabschluss 2026.

Buchhaltung selbst erledigen oder Steuerberater beauftragen?

GmbH-Geschäftsführer stehen vor der Entscheidung: Buchhaltung und Jahresabschluss intern erledigen oder an einen Steuerberater delegieren? Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die von der Unternehmensgröße, vorhandener Fachkompetenz und verfügbaren Ressourcen abhängen.

Buchhaltung in Eigenregie

  • Volle Kontrolle über alle Zahlen und Vorgänge
  • Keine laufenden Steuerberater-Honorare für Fibu
  • Erfordert Fachkenntnisse (HGB, GoB, Umsatzsteuer)
  • Haftungsrisiko liegt beim Geschäftsführer
  • Zeitaufwand für laufende Buchungen und Updates
  • Fehlerrisiko bei komplexen Sachverhalten (Rückstellungen, latente Steuern)

Steuerberater-Mandat

  • Fachliche Sicherheit durch zugelassenen Steuerberater
  • Haftung liegt beim Steuerberater (Berufshaftpflicht)
  • Zeitersparnis für operative Geschäftstätigkeit
  • Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen berücksichtigt
  • Laufende Kosten nach StBVV oder Pauschalvereinbarung
  • Digitale Plattformen (z.B. OnlineBilanz) bieten Festpreise statt StBVV-Gebühren

„Die laufende Buchhaltung kann bei einfachen Geschäftsmodellen intern erfolgen, der Jahresabschluss sollte aber aus Haftungsgründen durch einen Steuerberater erstellt werden. Die Erstellung nach § 264 HGB, Bilanzierung von Rückstellungen nach § 253 HGB oder die korrekte Auslegung von § 266 HGB (Gliederung der Bilanz) erfordern fundierte Fachkenntnisse.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Viele GmbHs nutzen hybride Modelle: Die laufende Finanzbuchhaltung erfolgt intern mit Software (DATEV, Lexoffice, sevDesk), der Jahresabschluss wird durch einen Steuerberater erstellt und geprüft. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten hier transparente Festpreise für den Jahresabschluss, ohne dass ein klassisches Vor-Ort-Mandat erforderlich ist.

Gibt es regionale Besonderheiten für Unternehmen in Lutherstadt Wittenberg?

Lutherstadt Wittenberg liegt im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt und ist als UNESCO-Weltkulturerbe-Stadt überregional bekannt. Für GmbHs mit Sitz in Wittenberg gelten die bundeseinheitlichen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, jedoch gibt es regionale Ansprechpartner und Strukturen, die für Unternehmer relevant sind.

Zuständige Institutionen für GmbHs in Lutherstadt Wittenberg

  • Handelsregister: Amtsgericht Dessau-Roßlau (zuständig für den Landkreis Wittenberg)
  • Finanzamt: Finanzamt Stendal (örtlich zuständig für Wittenberg)
  • IHK: Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (Mitgliedschaft für gewerbliche Unternehmen)
  • Unternehmensregister: Bundesweite elektronische Plattform für Offenlegung (www.unternehmensregister.de)

Regionale Wirtschaftsförderung

Die Wirtschaftsförderung Lutherstadt Wittenberg bietet Unterstützung bei Betriebsansiedlungen, Fördermittelberatung und Gewerbeflächen-Vermittlung. Für steuerliche Fragen und Jahresabschluss-Erstellung ist jedoch ein Steuerberater unverzichtbar.

Die geografische Lage ändert nichts an den Buchhaltungspflichten nach HGB. Einige Unternehmer schätzen jedoch die Möglichkeit, mit einem lokalen Steuerberater vor Ort zusammenzuarbeiten. Alternativ ermöglichen digitale Steuerberater-Plattformen die bundesweite Zusammenarbeit: Der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt, die Kommunikation erfolgt digital, Belege werden elektronisch übermittelt.

Welche häufigen Fehler sollten GmbHs bei Buchhaltung und Jahresabschluss vermeiden?

In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Fehlerquellen, die zu Beanstandungen durch Finanzamt, Gesellschafter oder Betriebsprüfer führen können. Die Kenntnis dieser Fallstricke hilft, kostspielige Korrekturen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Typische Fehler in der laufenden Buchhaltung

  • Fehlende oder unvollständige Belege (§ 238 Abs. 2 HGB verlangt lückenlose Dokumentation)
  • Vermischung privater und geschäftlicher Vorgänge (insbesondere bei Einzelgesellschafter-GmbHs)
  • Fehlerhafte Umsatzsteuer-Voranmeldungen durch falsche Zuordnung von Erlösen oder Vorsteuerbeträgen
  • Nicht zeitnahe Buchung von Geschäftsvorfällen (erschwert Liquiditätsplanung und Monatsabschlüsse)
  • Mangelhafte Abstimmung von Debitoren- und Kreditorenkonten

Kritische Punkte beim Jahresabschluss

  • Bilanzierung von Rückstellungen: § 253 Abs. 1 HGB verlangt die Passivierung für ungewisse Verbindlichkeiten. Häufig werden Urlaubsrückstellungen, Prozessrisiken oder Gewährleistungen nicht oder falsch angesetzt
  • Aktivierungsverbote und -gebote: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (z.B. Software) dürfen nach § 248 Abs. 2 HGB nicht aktiviert werden — ein häufiger Fehler
  • Abschreibungen: Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode müssen nach § 253 Abs. 3 HGB den tatsächlichen Wertverzehr widerspiegeln
  • Anhang-Angaben: § 284 HGB listet zahlreiche Pflichtangaben. Fehlende Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden führen zu formellen Mängeln
  • Fristversäumnisse: Verspätete Feststellung (§ 42a GmbHG) oder Offenlegung (§ 325 HGB) lösen Ordnungsgelder aus

Haftungsrisiko Geschäftsführer

Nach § 43 Abs. 1 GmbHG haften Geschäftsführer bei Pflichtverletzungen persönlich gegenüber der GmbH. Dazu zählt auch die Verletzung der Buchführungs- und Offenlegungspflichten. Eine sorgfältige Erfüllung oder die Delegation an einen Steuerberater minimiert dieses Risiko.

„Die häufigsten Korrekturen betreffen Rückstellungen und Abgrenzungen. Viele Geschäftsführer übersehen, dass auch noch nicht bezahlte, aber wirtschaftlich bereits realisierte Aufwendungen (z.B. ausstehende Rechnungen für Dezember 2025, die erst im Januar 2026 eingehen) periodengerecht abgegrenzt werden müssen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie digitalisiere ich die Buchhaltung effizient und rechtskonform?

Die Digitalisierung der Buchhaltung ist kein Trend, sondern Standard. Nach § 257 HGB können Handelsbücher und sonstige Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, sofern die Wiedergabe mit der Urschrift übereinstimmt und während der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, lesbar und maschinell auswertbar ist. Das bedeutet: Digitale Buchhaltung ist erlaubt, aber es gelten strenge Anforderungen (GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form).

Anforderungen der GoBD an digitale Buchhaltungssysteme

  • Unveränderbarkeit: Jede Buchung muss nachvollziehbar und nachträglich nicht veränderbar sein (oder Änderungen müssen protokolliert werden)
  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden
  • Zeitgerechte Buchung: Geschäftsvorfälle sind zeitnah (in der Regel innerhalb von 10 Tagen) zu buchen
  • Ordnung: Systematische Ablage und eindeutige Belegkennzeichnung (Belegnummern)
  • Nachvollziehbarkeit: Ein sachverständiger Dritter (z.B. Betriebsprüfer) muss sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick verschaffen können

Geeignete Software-Lösungen für GmbHs

DATEV-Systeme

  • DATEV Unternehmen online
  • DATEV Mittelstand Faktura
  • Hohe Integrationsdichte

Cloud-Buchhaltung

  • Lexoffice
  • sevDesk
  • fastbill

ERP-Systeme

  • SAP Business One
  • Microsoft Dynamics 365
  • Odoo

Schnittstelle zum Steuerberater

Viele Buchhaltungs-Softwarelösungen bieten direkte Schnittstellen zu DATEV oder Export-Funktionen, die ein nahtloses Übertragen der Buchhaltungsdaten an den Steuerberater ermöglichen. Das reduziert Medienbrüche und beschleunigt die Jahresabschluss-Erstellung erheblich.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von digitalen Prozessen: Belege werden gescannt oder per App fotografiert, die Buchhaltungsdaten werden verschlüsselt übermittelt, der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss und übermittelt diesen zur Feststellung und Offenlegung. Plattformen wie OnlineBilanz kombinieren diese digitalen Workflows mit transparenten Festpreisen und zugelassenen Steuerberatern.

Was kostet ein Steuerberater für Buchhaltung und Jahresabschluss?

Die Vergütung von Steuerberatern richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV). Diese legt Gebührenrahmen fest, die sich am Gegenstandswert orientieren. In der Praxis führt dies oft zu intransparenten und schwer kalkulierbaren Kosten. Alternativ können Steuerberater und Mandant Pauschalvereinbarungen oder Festpreise vereinbaren.

Gebührenberechnung nach StBVV

  • Laufende Buchhaltung: 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (abhängig vom Gegenstandswert = z.B. Jahresumsatz oder Bilanzsumme)
  • Jahresabschluss (§ 35 StBVV): 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A
  • Lagebericht: Zusätzliche Gebühr nach § 35a StBVV
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen: 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A je Anmeldung

10/10–40/10

Gebührenrahmen Jahresabschluss (StBVV)

§ 4 StBVV

Ermächtigung zu Pauschalvereinbarungen

100%

Preistransparenz bei OnlineBilanz

Nach § 4 StBVV können Steuerberater und Mandant abweichende Vereinbarungen treffen. Digitale Steuerberater-Plattformen nutzen diese Möglichkeit, um transparente Festpreise anzubieten. Bei OnlineBilanz erhalten GmbH-Geschäftsführer ein verbindliches Angebot für den Jahresabschluss – ohne versteckte Kosten oder nachträgliche Gebührenerhöhungen. Die Abwicklung erfolgt digital, der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet.

Kostenfaktoren bei der Steuerberater-Auswahl

Klassisches Steuerberater-Mandat

  • Abrechnung nach StBVV (oft Mittel- oder Obersatz)
  • Persönlicher Ansprechpartner vor Ort
  • Beratung zu allen steuerlichen Fragen
  • Ggf. Wartezeiten in der Hochphase (März–Mai)
  • Oft jahrelange Zusammenarbeit und tiefe Branchenkenntnis

Digitale Steuerberater-Plattform

  • Transparente Festpreise (Pauschalvereinbarung nach § 4 StBVV)
  • Digitaler Workflow (Belege per Upload, E-Mail-Kommunikation)
  • Schnellere Abwicklung durch Spezialisierung
  • Zugelassene Steuerberater mit voller Berufshaftpflicht
  • Bundesweite Verfügbarkeit, unabhängig vom Standort

„Viele Mandanten schätzen die Planbarkeit von Festpreisen. Statt einer Gebührenrechnung nach StBVV, die erst nach Abschluss der Arbeiten vorliegt, wissen sie von Anfang an, welche Kosten für den Jahresabschluss anfallen. Das erleichtert die Budgetplanung erheblich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Checkliste: So bereiten Sie den Jahresabschluss 2025 optimal vor

Eine gründliche Vorbereitung beschleunigt die Erstellung des Jahresabschlusses und reduziert Rückfragen. Die folgende Checkliste hilft Geschäftsführern, alle relevanten Unterlagen und Informationen zusammenzustellen.

Unterlagen und Daten für den Jahresabschluss 2025

  • Vollständige Buchhaltung (alle Belege, Kontoauszüge, Banken, Kassen)
  • Saldenliste (Summen- und Saldenliste) zum 31.12.2025
  • Inventurliste (Bestandsaufnahme Warenbestand, Anlagegüter, Forderungen, Verbindlichkeiten)
  • Übersicht über offene Forderungen (Debitorenliste) und Verbindlichkeiten (Kreditorenliste)
  • Anlagenspiegel (Entwicklung des Anlagevermögens: Zugänge, Abgänge, Abschreibungen)
  • Darlehensverträge und Tilgungspläne (Stand zum 31.12.2025)
  • Mietverträge, Leasingverträge, Versicherungspolicen (für Rückstellungen und Abgrenzungen)
  • Unterlagen zu Rückstellungen (Urlaub, Prozesse, Garantien, Steuern)
  • Gesellschafterbeschlüsse (z.B. geplante Gewinnverwendung, Ausschüttungen)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2025 (inkl. Dauerfristverlängerung, falls genutzt)
  • Lohnbuchhaltung und Sozialversicherungsnachweise (falls Arbeitnehmer beschäftigt)

Digitale Belegsammlung

Nutzen Sie digitale Tools für die Belegerfassung: Moderne Buchhaltungs-Software erlaubt das direkte Hochladen von Belegen (per Scan oder Smartphone-App). Das spart Zeit und erfüllt die GoBD-Anforderungen, sofern die Belege unveränderbar archiviert und mit Buchungen verknüpft werden.

Abstimmungen und Kontrollen vor Jahresabschluss-Erstellung

  1. Bankkonten abstimmen: Saldo laut Buchhaltung = Saldo laut Kontoauszug zum 31.12.2025
  2. Kasse abstimmen: Kassenbuch mit tatsächlichem Kassenbestand abgleichen (Kassensturz)
  3. Debitorenliste prüfen: Sind alle Forderungen noch werthaltig? Müssen Einzelwertberichtigungen (§ 253 Abs. 4 HGB) gebildet werden?
  4. Kreditorenliste prüfen: Sind alle Verbindlichkeiten erfasst? Fehlen noch Eingangsrechnungen für 2025?
  5. Anlagevermögen prüfen: Sind alle Zugänge und Abgänge erfasst? Stimmen die Abschreibungen?
  6. Rückstellungen bewerten: Welche ungewissen Verbindlichkeiten bestehen (Urlaub, Prozesse, Garantien, Steuernachzahlungen)?
  7. Abgrenzungen bilden: Sind alle Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet (z.B. Versicherungsprämien, Mieten, Zinsen)?

„Je besser die Vorbereitung, desto schneller kann der Jahresabschluss erstellt werden. Wenn alle Belege vollständig vorliegen und die Buchhaltung abgestimmt ist, reduziert sich die Bearbeitungszeit erheblich. Das hilft, die gesetzlichen Fristen sicher einzuhalten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte diese Unterlagen frühzeitig bereitstellen. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten sichere Upload-Portale, über die alle Dokumente verschlüsselt übermittelt werden können. Nach Erstellung des Jahresabschlusses übernimmt der Steuerberater auch die Offenlegung beim Unternehmensregister – rechtzeitig vor Ablauf der 12-Monats-Frist.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Ein-Personen-GmbH in Lutherstadt Wittenberg auch einen Jahresabschluss offenlegen?

Ja. Auch eine Ein-Personen-GmbH ist nach § 325 HGB zur Offenlegung verpflichtet, unabhängig von der Anzahl der Gesellschafter. Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt lediglich den Umfang der offenzulegenden Unterlagen. Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB Erleichterungen nutzen, müssen aber mindestens Bilanz und Anhang einreichen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem wird die Säumnis öffentlich im Unternehmensregister vermerkt, was das Unternehmensimage und die Bonität beeinträchtigen kann. Eine nachträgliche Offenlegung hebt das Verfahren nicht auf.

Kann ich die Buchhaltung für meine GmbH komplett in die Cloud verlagern?

Ja, cloudbasierte Buchhaltung ist zulässig, solange die GoBD-Anforderungen (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) eingehalten werden. Dazu gehören u. a. Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Datensicherheit und eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation. Die Cloud-Lösung muss zudem DSGVO-konform sein.

Welche Unterlagen muss ich für die Betriebsprüfung in Lutherstadt Wittenberg aufbewahren?

Nach § 147 AO müssen Buchführungsunterlagen (Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte) 10 Jahre, Handels- und Geschäftsbriefe 6 Jahre aufbewahrt werden. Dazu zählen sämtliche Belege, Rechnungen, Kontoauszüge und digitale Buchungen. Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Bei digitaler Archivierung ist die GoBD-Konformität sicherzustellen.

Brauche ich als GmbH in Lutherstadt Wittenberg einen Aufsichtsrat?

Nein, grundsätzlich nicht. Ein Aufsichtsrat ist nach § 52 GmbHG nur verpflichtend, wenn die GmbH in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt (Drittelbeteiligungsgesetz) oder unter das Mitbestimmungsgesetz fällt. Kleine und mittlere GmbHs ohne Mitbestimmungspflicht benötigen keinen Aufsichtsrat, können aber freiwillig einen Beirat einrichten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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