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Datum

Lesedauer

12–17 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Garbsen

Buchhaltung Garbsen: GmbH-Pflichten 2026 im Überblick

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

GmbHs in Garbsen unterliegen umfassenden Buchhaltungs- und Offenlegungspflichten nach HGB und GmbHG. Jahresabschluss, Fristen und ordnungsgemäße Buchführung sind zentrale Anforderungen, die jährlich fristgerecht erfüllt werden müssen. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Vorgaben, digitale Lösungen und praktische Hinweise für Geschäftsführer.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH in Garbsen muss eine ordnungsgemäße Buchführung nach § 238 HGB führen, jährlich einen Jahresabschluss erstellen (§ 264 HGB) und diesen beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate bei kleinen GmbHs, die Offenlegungsfrist 12 Monate nach Bilanzstichtag. Bei Nichteinhaltung drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche Buchhaltungspflichten gelten für GmbHs in Garbsen?

Für GmbHs mit Sitz in Garbsen gelten dieselben handels- und steuerrechtlichen Buchführungspflichten wie für alle Kapitalgesellschaften in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage bildet § 238 HGB, wonach jeder Kaufmann verpflichtet ist, Bücher zu führen und darin seine Handelsgeschäfte sowie die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen. Für die GmbH als Kapitalgesellschaft verschärfen sich diese Anforderungen nochmals durch § 264 HGB, der zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet.

Umfang der Buchhaltungspflichten nach HGB

  • Doppelte Buchführung: Laufende, vollständige und zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (Soll und Haben)
  • Inventur: Jährliche körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag sowie Bewertung nach § 240 HGB
  • Jahresabschluss: Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der gesetzlichen Fristen nach § 264 Abs. 1 HGB
  • Aufbewahrungspflichten: 10 Jahre für Bücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Lageberichte (§ 257 HGB); 6 Jahre für Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen

Praxis-Hinweis für Garbsener GmbHs

Die Größenklassifizierung nach § 267 HGB bestimmt den Umfang Ihrer Offenlegungspflichten. Für das Wirtschaftsjahr 2025 gelten erhöhte Schwellenwerte: Kleine GmbHs (Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €, Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. €, ≤ 50 Arbeitnehmer) können von Erleichterungen profitieren, müssen aber dennoch einen vollständigen Jahresabschluss erstellen und beim Unternehmensregister offenlegen.

Garbsen als Teil der Region Hannover bietet zahlreiche mittelständische Produktions- und Dienstleistungsunternehmen in der Rechtsform der GmbH. Die Digitalisierung der Buchhaltung ist mittlerweile Standard – moderne Buchhaltungssoftware ermöglicht die Integration von DATEV-Schnittstellen, was die Zusammenarbeit mit Steuerberatern erheblich erleichtert.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2025?

Für GmbHs in Garbsen, die zum 31.12.2025 bilanzieren, gelten präzise gesetzliche Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB führen.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Die Geschäftsführung muss den Jahresabschluss aufstellen und den Gesellschaftern zur Feststellung vorlegen. Die Feststellungsfrist richtet sich nach der Größenklasse:

Größenklasse Feststellungsfrist Stichtag für JA 2025
Kleine GmbH 11 Monate nach Bilanzstichtag 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate nach Bilanzstichtag 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate nach Bilanzstichtag 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB ist der festgestellte Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch einzureichen. Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 endet diese Frist am 31.12.2026. Seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – der Bundesanzeiger dient nur noch als Bekanntmachungsplattform.

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Das Bundesamt für Justiz verhängt bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro gemäß § 335 HGB. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Verschuldensgrad. Eine automatische Erinnerung erfolgt nicht – die Fristwahrung liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung.

„Viele Mandanten unterschätzen den Zeitbedarf für die Jahresabschlusserstellung. Wir empfehlen, spätestens im zweiten Quartal nach Bilanzstichtag alle Belege vollständig vorzulegen, damit ausreichend Puffer für Rückfragen und Prüfungen bleibt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Buchhaltung in Garbsen: Eigenleistung oder Steuerberater?

GmbH-Geschäftsführer in Garbsen stehen vor der Frage, ob sie die laufende Buchhaltung und den Jahresabschluss intern bearbeiten oder an einen Steuerberater auslagern. Die Entscheidung hängt von fachlicher Kompetenz, verfügbaren Ressourcen und Haftungsrisiken ab.

Eigenständige Buchhaltung: Möglichkeiten und Grenzen

Grundsätzlich darf der Geschäftsführer oder ein angestellter Buchhalter die laufende Finanzbuchhaltung selbst führen. Moderne Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk) bietet dafür ausreichende Funktionen. Allerdings endet die rechtliche Zulässigkeit bei steuerberatenden Tätigkeiten: Die Erstellung der Steuererklärungen und die steuerliche Beratung sind nach § 3 StBerG Steuerberatern und anderen zulässigen Berufsgruppen vorbehalten.

Eigenleistung möglich

  • Laufende Buchführung (Debitoren, Kreditoren, Kasse, Bank)
  • Belegerfassung und Kontierung
  • Vorbereitende Monatsabschlüsse
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen (bei entsprechender Qualifikation)
  • Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (mit zertifizierter Software)

Steuerberater erforderlich

  • Jahresabschluss mit Bilanz und GuV nach HGB
  • Steuerliche Gewinnermittlung und Steuererklärungen
  • Steueroptimierung und Gestaltungsberatung
  • Vertretung gegenüber Finanzamt und anderen Behörden
  • Rechtssichere Offenlegung beim Unternehmensregister

Haftungsrisiken und Geschäftsführerverantwortung

Der GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für Pflichtverletzungen bei der Buchführung und Offenlegung. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Buchführung können Schätzungsbescheide des Finanzamts, Bußgelder und im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen drohen (§ 283b StGB – Verletzung der Buchführungspflicht bei Insolvenz). Die Beauftragung eines Steuerberaters mindert dieses Risiko, da der Berater für seine Arbeit haftet (Berufshaftpflicht) und die Erstellung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sowie den aktuellen steuerlichen Vorgaben gewährleistet.

Für Geschäftsführer in Garbsen, die professionelle Unterstützung suchen, bietet sich die digitale Zusammenarbeit mit Steuerberatern an. Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit transparenten Festpreisen und kurzen Bearbeitungszeiten – ohne lange Wartezeiten oder regionale Einschränkungen.

Wie digitalisieren GmbHs in Garbsen ihre Buchhaltung?

Die Digitalisierung der Buchhaltung ist für GmbHs in Garbsen kein Zukunftsthema mehr, sondern gelebte Praxis. Digitale Prozesse reduzieren Fehlerquellen, beschleunigen Abläufe und ermöglichen eine standortunabhängige Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Buchhaltern.

GoBD-konforme digitale Buchführung

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) vom BMF regeln seit 2014 (aktualisiert 2019) die Anforderungen an digitale Buchführung. Entscheidend sind Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung, Unveränderbarkeit und Zugriffsmöglichkeit.

  • Einsatz GoBD-zertifizierter Buchhaltungssoftware
  • Revisionssichere Archivierung aller digitalen Belege (E-Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge)
  • Verfahrensdokumentation: Schriftliche Beschreibung aller buchhalterischen Prozesse und Systeme
  • Datensicherung und Zugriffskontrolle: Regelmäßige Backups, Berechtigungskonzepte
  • Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen nur mit Protokollierung (Audit-Trail)

Workflow: Vom Beleg zum Jahresabschluss

  1. Belegerfassung: Eingangsrechnungen per Scan oder digitale Rechnungen direkt in die Buchhaltungssoftware importieren; moderne Systeme nutzen OCR-Texterkennung für automatische Datenextraktion
  2. Kontierung und Buchung: Zuordnung zu Sachkonten nach SKR03 oder SKR04; Freigabe-Workflows für mehrstufige Kontrolle
  3. Bankabgleich: Automatischer Import von Kontoauszügen via FinTS/HBCI oder CSV; Abgleich mit offenen Posten
  4. Umsatzsteuer-Voranmeldung: Monatliche oder quartalsweise Übermittlung via ELSTER; Vorbereitung durch Buchhaltungssoftware
  5. Monats- und Quartalsabschlüsse: Vorbereitende Abschlüsse zur laufenden Kontrolle und Liquiditätsplanung
  6. Jahresabschluss: Übergabe der vollständigen Buchhaltungsdaten an Steuerberater; Erstellung von Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht nach HGB

„Die Digitalisierung der Belege ist nur der erste Schritt. Entscheidend ist die durchgängige Prozesskette von der Erfassung bis zur Offenlegung. Mandanten, die ihre Buchhaltung sauber digital führen, profitieren von kürzeren Bearbeitungszeiten und niedrigeren Steuerberaterkosten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Viele GmbHs in Garbsen arbeiten bereits mit DATEV-basierten Lösungen, die eine nahtlose Schnittstelle zum Steuerberater ermöglichen. Die digitale Belegablage, kombiniert mit automatisierten Buchungsvorschlägen, reduziert den manuellen Aufwand erheblich.

Wie läuft die Offenlegung beim Unternehmensregister ab?

Jede GmbH – unabhängig vom Sitz in Garbsen oder anderswo – ist nach § 325 HGB zur elektronischen Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister verpflichtet. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ist das Unternehmensregister die einzige zulässige Offenlegungsstelle; der Bundesanzeiger dient lediglich noch als Publikationsmedium.

Technischer Ablauf der elektronischen Offenlegung

  1. Vorbereitung: Festgestellter Jahresabschluss muss als strukturierter Datensatz im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als eingescanntes PDF vorliegen
  2. Einreichung: Upload über das Einreichungsportal des Unternehmensregisters (www.unternehmensregister.de); Authentifizierung via ELSTER-Zertifikat oder De-Mail
  3. Validierung: Automatische Prüfung der formalen Anforderungen (Vollständigkeit, Taxonomie-Konformität bei XBRL)
  4. Veröffentlichung: Nach erfolgreicher Prüfung wird der Jahresabschluss im Unternehmensregister dauerhaft hinterlegt und ist öffentlich einsehbar
  5. Bekanntmachung: Automatische Publikation im elektronischen Bundesanzeiger

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Größenklasse Offenlegungspflichtige Unterlagen Erleichterungen
Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1) Bilanz, Anhang, ggf. verkürzter Anhang nach § 327 Nr. 1 Offenlegung der GuV freiwillig (§ 326 Abs. 1); keine Lagebericht-Pflicht
Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2) Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht (optional verkürzt) Erleichterungen bei Gliederungstiefe nach § 327
Große GmbH (§ 267 Abs. 3) Vollständiger Jahresabschluss inkl. Lagebericht Keine Erleichterungen; ggf. Konzernabschlusspflicht

Praxis-Tipp: XBRL oder PDF?

Kleine und mittelgroße GmbHs können zwischen XBRL-Format und PDF wählen. XBRL bietet maschinelle Auswertbarkeit, ist aber aufwendiger in der Erstellung. PDFs sind einfacher zu handhaben, erfüllen aber die gesetzlichen Anforderungen gleichermaßen. Viele Steuerberater bieten die XBRL-Konvertierung als Zusatzleistung an.

Geschäftsführer von GmbHs in Garbsen sollten die Offenlegung nicht unterschätzen: Fehlerhafte Einreichungen werden vom System abgelehnt, was zu Zeitverlust führt. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält in der Regel auch die rechtssichere Offenlegung als Teil der Dienstleistung.

Was kostet die Buchhaltung und der Jahresabschluss für eine GmbH?

Die Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss richten sich nach dem Umfang der Leistungen, der Größe des Unternehmens und dem gewählten Dienstleister. Steuerberater orientieren sich in der Regel an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Gebührenrahmen für einzelne Tätigkeiten festlegt.

Gebührenrahmen nach StBVV (Stand 2026)

Die StBVV definiert Mittelgebühren, die je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang zwischen 1/10 und 6/10 Gebühr variieren können. Maßgeblich für die Berechnung ist der Gegenstandswert (z. B. Jahresumsatz, Bilanzsumme, Anzahl Belege).

Leistung Gegenstandswert (Beispiel) Gebührenrahmen (Mittelgebühr) Typische Kosten
Laufende Buchhaltung (monatlich) 50–200 Belege/Monat 2/10 – 12/10 je nach Aufwand 150 – 600 € / Monat
Jahresabschluss kleine GmbH Bilanzsumme 500.000 € 10/10 – 40/10 nach § 35 StBVV 1.500 – 3.500 €
Jahresabschluss mittelgroße GmbH Bilanzsumme 3 Mio. € 10/10 – 40/10 nach § 35 StBVV 3.000 – 7.000 €
Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt) Jahresumsatz 500.000 € Nach § 24, § 25, § 26 StBVV 800 – 2.500 €

Festpreise als Alternative zur StBVV

Viele moderne Steuerberatungsplattformen bieten transparente Festpreise statt variabler Gebührenrahmen. Dies schafft Planungssicherheit für Geschäftsführer und vermeidet Überraschungen bei der Abrechnung. OnlineBilanz.de beispielsweise arbeitet mit festen Paketpreisen für Jahresabschlüsse – koordiniert durch Servet Gündogan und erstellt durch zugelassene Steuerberater.

1.500 – 3.500 €

Typische Kosten Jahresabschluss kleine GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500 – 25.000 €

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

GmbHs in Garbsen sollten bei der Auswahl eines Steuerberaters nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf Erreichbarkeit, Digitalisierungsgrad und Branchenkenntnisse. Die Investition in eine professionelle Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung zahlt sich durch Rechtssicherheit, steuerliche Optimierung und Zeitersparnis aus.

Welche häufigen Fehler sollten GmbHs in der Buchhaltung vermeiden?

Fehler in der Buchhaltung können zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen führen – von Steuernachzahlungen über Ordnungsgelder bis hin zu persönlicher Haftung der Geschäftsführung. Die nachfolgenden Fehlerquellen treten in der Praxis besonders häufig auf.

Typische Fehlerquellen und ihre Vermeidung

Fehler Folgen Prävention
Verspätete oder fehlende Belege Unvollständige Buchführung, Schätzung durch Finanzamt Digitale Belegerfassung direkt nach Erhalt; Mahnwesen für fehlende Belege
Fehlerhafte Kontierung Falsche GuV, fehlerhafte Steuererklärungen Schulung der Buchhalter; 4-Augen-Prinzip; regelmäßige Kontenabstimmung
Nichtbeachtung von Abschreibungen Überhöhter Gewinn, zu hohe Steuerlast AfA-Tabellen nutzen; Anlagenbuchhaltung führen
Private Ausgaben über Geschäftskonto Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) Strikte Trennung von privaten und betrieblichen Konten
Fristversäumnis bei Offenlegung Ordnungsgeld 500 – 25.000 € nach § 335 HGB Fristen im Kalender markieren; Steuerberater beauftragen
Fehlende Verfahrensdokumentation GoBD-Verstoß, Verwerfung der Buchführung Schriftliche Prozessbeschreibung erstellen und aktuell halten

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vermeiden

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den ein ordentlicher Geschäftsleiter einem Dritten nicht gewährt hätte (§ 8 Abs. 3 KStG). Typische Fälle sind überhöhte Geschäftsführergehälter, private Pkw-Nutzung ohne Versteuung, zinsgünstige Darlehen oder Nutzung von Betriebsvermögen für private Zwecke. Die vGA wird vom Finanzamt außerbilanziell hinzugerechnet und erhöht den steuerpflichtigen Gewinn.

Geschäftsführerhaftung bei grober Pflichtverletzung

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Buchführungspflichten kann der Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden – gegenüber der GmbH (§ 43 Abs. 2 GmbHG) und im Insolvenzfall auch gegenüber Gläubigern. Eine ordnungsgemäße, zeitnahe Buchführung ist daher keine Option, sondern gesetzliche Pflicht.

„Die meisten Fehler entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit oder Zeitdruck. Eine regelmäßige Abstimmung mit dem Steuerberater – mindestens quartalsweise – hilft, Fehler frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren, bevor sie zu Problemen führen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

GmbH-Geschäftsführer in Garbsen, die sich unsicher sind, sollten nicht zögern, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für eine qualifizierte Steuerberatung sind in der Regel deutlich niedriger als die finanziellen und rechtlichen Risiken fehlerhafter Buchführung.

Häufig gestellte Fragen

Muss eine GmbH in Garbsen zwingend einen Steuerberater beauftragen?

Nein, eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters besteht nicht. Allerdings ist die ordnungsgemäße Buchführung, Bilanzerstellung und Steuererklärung komplex. Viele Geschäftsführer beauftragen daher einen Steuerberater, um Fehler, Haftungsrisiken und Sanktionen zu vermeiden. Zudem unterzeichnet nur ein zugelassener Steuerberater den Jahresabschluss rechtsverbindlich.

Welche Größenklasse gilt für meine GmbH in Garbsen?

Die Größenklasse richtet sich nach § 267 HGB. Eine kleine GmbH darf an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei der drei Merkmale nicht überschreiten: Bilanzsumme 6 Mio. Euro, Umsatzerlöse 12 Mio. Euro, durchschnittlich 50 Arbeitnehmer. Mittelgroße und große GmbHs liegen darüber und unterliegen erweiterten Offenlegungs- und Prüfungspflichten.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro fest. Zudem können Geschäftsführer persönlich haften, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen. Eine nachträgliche Offenlegung beendet das Verfahren nicht automatisch.

Kann ich als Geschäftsführer für Fehler in der Buchhaltung haftbar gemacht werden?

Ja. Nach § 43 GmbHG haftet der Geschäftsführer für Pflichtverletzungen, auch bei mangelhafter Buchführung oder verspäteter Offenlegung. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Haftung persönlich und unbeschränkt sein. Eine D&O-Versicherung deckt solche Risiken oft ab, befreit aber nicht von der Sorgfaltspflicht.

Welche Software wird für die digitale Buchhaltung in Garbsen empfohlen?

Verbreitete Lösungen sind DATEV, Lexware, sevDesk oder WISO. Wichtig ist die GoBD-Konformität (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung), revisionssichere Archivierung und eine Schnittstelle zum Steuerberater. Viele Steuerberater arbeiten bevorzugt mit DATEV, da dort die Datenübergabe und Prüfung standardisiert ist.

Gilt die Offenlegungspflicht auch für eine Ein-Personen-GmbH?

Ja. Jede GmbH – unabhängig von der Anzahl der Gesellschafter oder Mitarbeiter – unterliegt der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Auch eine Ein-Personen-GmbH muss den Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen. Erleichterungen gibt es nur bei der Größenklassifizierung (kleine GmbH darf verkürzte Bilanz offenlegen).

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Bundesamt für Justiz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
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Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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