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Datum

Lesedauer

16–25 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Amazon FBA

Buchhaltung Amazon FBA 2026: Leitfaden für Händler

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung für Amazon FBA stellt Händler vor besondere Herausforderungen: Warenbestände in fremden Lagern, grenzüberschreitende Umsatzsteuer nach OSS und komplexe Transaktionsströme. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie als FBA-Händler Ihre Buchführungspflichten nach § 238 HGB erfüllen, Amazon-Gebühren richtig kontieren und den Jahresabschluss rechtssicher erstellen. Für GmbHs gelten dabei zusätzliche Besonderheiten – eine fundierte Grundlage bietet die FBA-Buchhaltung speziell für GmbHs, die auf die erweiterten Pflichten nach § 264 HGB eingeht.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Amazon FBA-Händler müssen ihre Buchführung nach § 238 HGB ordnungsgemäß führen. Besonderheiten bestehen bei der Kontierung von Amazon-Gebühren, der Bestandsführung in fremden Lagern, der Umsatzsteuerbehandlung bei grenzüberschreitenden Verkäufen (OSS-Verfahren) und der Bilanzierung zum Jahresabschluss. Eine softwaregestützte Integration zwischen Amazon Seller Central und Buchhaltungsprogrammen ist empfehlenswert.

Was ist Amazon FBA und welche buchhalterischen Besonderheiten gibt es?

Amazon FBA (Fulfillment by Amazon) ist ein Logistikmodell, bei dem Amazon die Lagerung, den Versand und den Kundenservice für Händler übernimmt. Aus buchhalterischer Sicht entstehen dadurch spezifische Herausforderungen: Die Warenbestände befinden sich physisch in Amazon-Lagern, Umsätze werden über verschiedene europäische Marktplätze erzielt, und Amazon behält diverse Gebühren direkt vom Verkaufserlös ein. Diese Konstellation erfordert eine präzise Erfassung aller Geschäftsvorfälle gemäß § 238 HGB, wonach jeder Kaufmann verpflichtet ist, Bücher zu führen und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen.

Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet dies konkret: Jede Transaktion auf Amazon – vom Wareneingang ins FBA-Lager über Verkäufe bis zu Rücksendungen – muss einzeln erfasst und den korrekten Erlös- und Aufwandskonten zugeordnet werden. Die Amazon-Abrechnungsberichte (Settlement Reports) enthalten oft Hunderte von Einzelposten pro Abrechnungsperiode, die in die Finanzbuchhaltung übertragen werden müssen. Besonders herausfordernd ist die korrekte Behandlung von Währungsumrechnungen bei Pan-EU-Versand sowie die umsatzsteuerliche Einordnung grenzüberschreitender Lieferungen seit der OSS-Regelung (One-Stop-Shop) ab 2021.

Hinweis

Praxishinweis: Amazon stellt keine Buchführungssoftware zur Verfügung. Die Settlement Reports sind lediglich Abrechnungsdokumente und ersetzen nicht die gesetzlich erforderliche Buchführung nach § 238 HGB. Eine professionelle Buchhaltungslösung oder die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist daher unerlässlich.

Zentrale Anforderungen an die FBA-Buchhaltung

  • Vollständige Erfassung aller Transaktionen aus den Amazon Settlement Reports
  • Korrekte Zuordnung von Amazon-Gebühren (FBA-Gebühren, Werbekosten, Lagergebühren) zu den jeweiligen Aufwandskonten
  • Getrennte Erfassung der Umsatzsteuer nach Ländern bei Pan-EU-Versand
  • Bestandsführung der im FBA-Lager befindlichen Waren (§ 240 HGB Inventurpflicht)
  • Währungsumrechnung bei ausländischen Marktplätzen nach § 256a HGB

Welche gesetzlichen Pflichten bestehen für FBA-Händler?

FBA-Händler, die ihre Geschäftstätigkeit in der Rechtsform einer GmbH betreiben, unterliegen den handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten nach §§ 238 ff. HGB. Dies umfasst die Pflicht zur doppelten Buchführung, zur Erstellung einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 242 HGB. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorgänge und die Lage des Unternehmens vermitteln kann (§ 238 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Für GmbHs gelten zusätzlich die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben des GmbH-Gesetzes. Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen aufgestellt werden: Bei Kleinst- und kleinen GmbHs beträgt die Frist elf Monate, bei mittelgroßen und großen GmbHs acht Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) bedeutet dies eine Aufstellungsfrist bis spätestens 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH). Anschließend besteht nach § 325 HGB die Pflicht zur Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag, also bis 31.12.2026.

Pflicht Rechtsgrundlage Frist für Bilanzstichtag 31.12.2025
Buchführungspflicht § 238 HGB Laufend
Jahresabschluss Aufstellung (klein) § 42a GmbHG Bis 30.11.2026
Jahresabschluss Aufstellung (mittel/groß) § 42a GmbHG Bis 31.08.2026
Offenlegung Unternehmensregister § 325 HGB Bis 31.12.2026
Inventur § 240 HGB Zum Bilanzstichtag

Achtung

Achtung Ordnungsgeld: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung des Jahresabschlusses droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz verfolgt Verstöße systematisch und automatisiert.

Umsatzsteuerliche Besonderheiten

Neben den handelsrechtlichen Pflichten müssen FBA-Händler besondere umsatzsteuerliche Regelungen beachten. Seit Juli 2021 gilt für grenzüberschreitende Fernverkäufe innerhalb der EU die One-Stop-Shop-Regelung (OSS). Wenn der Schwellenwert von 10.000 Euro jährlich überschritten wird, muss die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes abgeführt werden. Bei Nutzung von Amazon Pan-EU FBA werden Waren in verschiedenen EU-Ländern gelagert, was zusätzliche umsatzsteuerliche Registrierungspflichten oder die Nutzung des OSS-Verfahrens erforderlich macht. Diese umsatzsteuerlichen Sachverhalte müssen in der Buchführung korrekt abgebildet und dokumentiert werden.

Wie werden Amazon-Transaktionen richtig kontiert?

Die korrekte Kontierung von Amazon-Transaktionen ist eine der größten Herausforderungen in der FBA-Buchhaltung. Der Amazon Settlement Report enthält typischerweise mehrere Dutzend verschiedene Transaktionstypen: Produktverkäufe (Order), Versanderlöse (Shipping), FBA-Gebühren (FBA Fees), Werbekosten (Advertising), Lagergebühren (Storage Fees), Rückerstattungen (Refund), Gutschriften und viele weitere. Jede dieser Transaktionen muss dem korrekten Konto im SKR03 oder SKR04 Kontenrahmen zugeordnet werden.

Typische Kontierungsschema für FBA-Transaktionen (SKR03)

Transaktionstyp Konto SKR03 Beschreibung
Produktverkauf 8400 / 8300 Erlöse 19% / 7% USt
Versanderlöse 8400 Erlöse 19% USt
FBA-Gebühren 4980 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Amazon-Provision 4980 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Werbekosten (PPC) 4630 Werbe- und Reisekosten
Lagergebühren 4980 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Rückerstattungen 8400 (negativ) Erlösschmälerung
Währungsdifferenzen 2660 / 7650 Währungsgewinne/-verluste

Bei der Kontierung ist besonders zu beachten, dass Amazon die Umsatzsteuer bereits im Verkaufspreis einbezieht und in den Reports ausweist. Die Erlösbuchung muss daher immer Netto erfolgen, mit separatem Ausweis der Umsatzsteuer auf dem entsprechenden Vorsteuerkonto. Bei grenzüberschreitenden Verkäufen innerhalb der EU ist zu prüfen, ob die deutsche Umsatzsteuer oder die des Bestimmungslandes anzuwenden ist – abhängig von der Nutzung des OSS-Verfahrens und den Lagerhaltungsstrukturen.

„In der Praxis sehen wir häufig, dass FBA-Händler die Amazon-Gebühren pauschal auf ein Sammelkonto buchen. Das führt zu Problemen bei Betriebsprüfungen und verhindert eine aussagekräftige Kostenstellenrechnung. Wir empfehlen eine differenzierte Kontierung nach Gebührenarten, um die tatsächliche Kostenstruktur transparent zu machen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Automatisierung durch Schnittstellen

Aufgrund der hohen Transaktionszahl bei FBA-Geschäftsmodellen empfiehlt sich der Einsatz spezialisierter Software-Lösungen, die über API-Schnittstellen mit Amazon verbunden sind und die Transaktionen automatisiert in die Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexware, sevDesk etc.) übertragen. Tools wie A2X, Taxdoo oder hellotax bieten solche Integrationen an. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die automatische Kontierung stets durch fachkundige Personen geprüft werden muss – die Verantwortung für die korrekte Buchführung verbleibt beim Geschäftsführer bzw. beim beauftragten Steuerberater.

Wie erfolgt die Bestandsführung bei Amazon FBA-Lagern?

Die Bestandsführung stellt bei Amazon FBA eine besondere Herausforderung dar, da sich die Waren physisch in Amazon-Lagern befinden und der Händler keinen unmittelbaren Zugriff auf die Bestände hat. Dennoch besteht nach § 240 HGB die Pflicht, zum Bilanzstichtag eine Inventur durchzuführen und alle Vermögensgegenstände und Schulden zu erfassen. Dies umfasst auch die im FBA-Lager befindlichen Warenbestände, die in der Bilanz als Vorratsvermögen (§ 266 Abs. 2 B.I. HGB) auszuweisen sind.

Für die Bewertung des Warenbestands ist der Anschaffungs- oder Herstellungswert maßgeblich (§ 253 Abs. 1 HGB). Bei zugekauften Waren entspricht dies den Einkaufspreisen zuzüglich Anschaffungsnebenkosten wie Fracht, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Die Ermittlung des Verbrauchs kann nach verschiedenen Verfahren erfolgen (FIFO, LIFO, Durchschnittsbewertung), wobei die gewählte Methode stetig beizubehalten ist (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB Stetigkeitsgrundsatz).

Praktische Durchführung der FBA-Inventur

  1. Bestandsbericht von Amazon: Export des FBA Inventory Reports zum Stichtag über das Amazon Seller Central
  2. Abgleich mit eigener Warenwirtschaft: Vergleich der Amazon-Daten mit den eigenen Bestandsaufzeichnungen
  3. Klärung von Differenzen: Untersuchung von Abweichungen (z.B. durch Beschädigungen, Retouren, Amazon-Verluste)
  4. Bewertung: Multiplikation der Mengen mit den jeweiligen Anschaffungskosten
  5. Dokumentation: Erstellung eines Inventurverzeichnisses gemäß § 240 Abs. 1 HGB

Achtung

Wichtig bei Pan-EU FBA: Bei Nutzung des Pan-EU-Programms werden Waren in mehreren europäischen Ländern gelagert. Die Inventur muss alle Standorte umfassen. Für die Bilanzierung sind die Bestände zusammenzufassen, da die rechtliche Eigentümerstellung beim Händler verbleibt – unabhängig vom physischen Lagerort.

Wertberichtigungen und Amazon-Verluste

In der Praxis kommt es bei FBA regelmäßig zu Warenverlusten durch Beschädigungen, Verlust bei Amazon oder unverkäufliche Retouren. Diese Bestände müssen gegebenenfalls abgeschrieben werden. Nach § 253 Abs. 4 HGB ist bei voraussichtlich dauernder Wertminderung eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorzunehmen. Amazon erstattet in vielen Fällen den Warenwert bei nachweislichen Verlusten – diese Erstattungen sind ertragswirksam zu buchen (Konto ‚Sonstige betriebliche Erträge‘).

„Bei der Jahresabschlusserstellung für FBA-Händler prüfen wir systematisch die Amazon Reimbursement Reports. Oft werden berechtigte Erstattungsansprüche nicht geltend gemacht, weil die automatischen Amazon-Prozesse nicht alle Verluste erfassen. Eine sorgfältige Prüfung kann erhebliche Beträge zurückholen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie wird die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden FBA-Verkäufen behandelt?

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Amazon FBA-Verkäufen hat sich durch die EU-weite E-Commerce-Reform zum 1. Juli 2021 grundlegend geändert. Seitdem gilt für Fernverkäufe innerhalb der EU eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro pro Jahr. Wird diese Schwelle überschritten, muss die Umsatzsteuer grundsätzlich im Bestimmungsland abgeführt werden. Zur Vereinfachung wurde das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) eingeführt, das es ermöglicht, die Umsatzsteuer für alle EU-Länder zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anzumelden und abzuführen.

Für FBA-Händler, die das Pan-EU-Programm nutzen, ergeben sich zusätzliche Komplexitäten: Da Amazon die Waren eigenständig in verschiedene EU-Lager verschiebt, kommt es zu innergemeinschaftlichen Verbringungen gemäß § 3 Abs. 1a UStG. Diese Verbringungen sind im Abgangsland steuerfrei (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG), lösen jedoch eine Erwerbsbesteuerung im Zielland aus. In der Praxis bedeutet dies: Der deutsche FBA-Händler muss sich in den jeweiligen EU-Ländern, in denen Amazon seine Waren lagert, umsatzsteuerlich registrieren oder das vereinfachte Verfahren nach § 18i UStG nutzen.

OSS-Verfahren vs. lokale Registrierung

One-Stop-Shop (OSS)

  • Anmeldung über BZSt
  • Quartalsweise Meldung
  • Keine lokalen USt-IDs nötig
  • Nur für B2C-Fernverkäufe

Lokale Registrierung

  • USt-ID in jedem Lagerland
  • Lokale USt-Voranmeldungen
  • Auch für B2B und Lagerverbringung
  • Hoher Verwaltungsaufwand

In der buchhaltungstechnischen Umsetzung bedeutet dies: Jeder Verkauf muss nach dem Bestimmungsland und dem anwendbaren Umsatzsteuersatz erfasst werden. Die Amazon Settlement Reports enthalten diese Informationen in der Regel länderspezifisch. Die Buchführung muss so strukturiert sein, dass die Umsätze nach Ländern getrennt ausgewiesen werden können, um die OSS-Meldung oder die lokalen Umsatzsteuervoranmeldungen korrekt erstellen zu können.

Hinweis

Praxistipp: Die Nutzung spezialisierter Tools wie Taxdoo, hellotax oder VARIO hilft bei der korrekten Zuordnung und automatischen Erstellung der OSS-Meldungen. Diese Tools synchronisieren sich mit Amazon und ordnen jede Transaktion dem korrekten Land und Steuersatz zu.

Buchhalterische Erfassung der Umsatzsteuer

In der Finanzbuchhaltung sind die Umsätze getrennt nach Steuersätzen und Ländern zu erfassen. Bei OSS-Nutzung werden die ausländischen Umsatzsteuerbeträge nicht als Verbindlichkeit gegenüber den jeweiligen Finanzämtern gebucht, sondern als Durchlaufposten über das BZSt. Die quartalsweise OSS-Zahlung erfolgt dann als Gesamtbetrag. Bei lokaler Registrierung ist für jedes Land ein separates Umsatzsteuerkonto zu führen und die jeweiligen Voranmeldungstermine sind zu beachten. Für das Geschäftsjahr 2025 sind diese länderspezifischen Besonderheiten in der Jahresabschlusserstellung zu berücksichtigen und im Anhang gegebenenfalls erläuterungspflichtig.

Welche Besonderheiten gibt es beim Jahresabschluss für FBA-Händler?

Der Jahresabschluss einer FBA-handelnden GmbH weist einige Besonderheiten auf, die über die reguläre Bilanzierung hinausgehen. Neben der korrekten Erfassung der Warenbestände und der periodengerechten Abgrenzung von Erlösen und Aufwendungen sind insbesondere die Amazon-spezifischen Forderungen und Verbindlichkeiten zu beachten. Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 ist zu prüfen, welche Zahlungen von Amazon noch ausstehen (offene Settlements) und welche Gebühren bereits abgerechnet, aber noch nicht überwiesen wurden.

Wesentliche Bilanzposten bei FBA-Geschäftsmodellen

  • Vorräte (§ 266 Abs. 2 B.I. HGB): Warenbestände im FBA-Lager zu Anschaffungskosten, abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen
  • Forderungen gegen Amazon: Offene Settlement-Beträge zum Stichtag, die noch nicht ausgezahlt wurden
  • Aktive Rechnungsabgrenzung: Vorausbezahlte Amazon-Gebühren (z.B. Lagergebühren für Folgeperioden)
  • Verbindlichkeiten: Offene Warenlieferungen an Lieferanten, noch nicht bezahlte Amazon-Dienstleister
  • Passive Rechnungsabgrenzung: Bereits vereinnahmte Erlöse für Verkäufe, die erst im Folgejahr versendet werden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unvollständige Abgrenzung von Amazon-Transaktionen zum Jahresende. Da Amazon im 14-tägigen Settlement-Rhythmus abrechnet, fällt der Bilanzstichtag 31.12.2025 in der Regel mitten in eine Abrechnungsperiode. Alle Verkäufe und Gebühren vom letzten Settlement-Datum bis zum 31.12.2025 müssen geschätzt und abgegrenzt werden, um dem Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) zu entsprechen. In der Praxis erfolgt dies durch Export der Transaktionsdaten aus dem Seller Central und manuelle oder automatisierte Aufsummierung.

„Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen für FBA-Händler legen wir besonderen Wert auf die vollständige Periodenabgrenzung. Die Settlement-Struktur von Amazon passt nie exakt zum Bilanzstichtag, daher sind Abgrenzungsbuchungen zwingend erforderlich. Ohne diese stimmen die Erlöse nicht mit den tatsächlich erbrachten Leistungen überein.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Währungsumrechnung bei internationalen Marktplätzen

Viele FBA-Händler verkaufen nicht nur auf Amazon.de, sondern auch auf internationalen Marktplätzen wie Amazon.com (USA), Amazon.co.uk (Großbritannien) oder Amazon.co.jp (Japan). Die dabei erzielten Erlöse und entstehenden Aufwendungen lauten auf Fremdwährungen und müssen für die deutsche Bilanzierung in Euro umgerechnet werden. Nach § 256a HGB sind auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen. Realisierte Währungsgewinne und -verluste sind erfolgswirksam zu erfassen, unrealisierte Gewinne dürfen aufgrund des Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) nicht berücksichtigt werden, unrealisierte Verluste müssen jedoch gebucht werden.

Position Bewertung Rechtsgrundlage
Fremdwährungsforderungen Stichtagskurs (bei Verlust) / Anschaffungskurs (bei Gewinn) § 256a, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
Fremdwährungsverbindlichkeiten Stichtagskurs (bei Verlust) / Anschaffungskurs (bei Gewinn) § 256a, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
Realisierte Währungsdifferenzen Erfolgswirksam buchen § 256a HGB
Warenbestände in Fremdwährung Ursprünglicher Anschaffungskurs § 253 Abs. 1 HGB

Anhangangaben und Erläuterungspflichten

Abhängig von der Größenklasse der GmbH nach § 267 HGB bestehen unterschiedliche Anforderungen an den Anhang. Kleine GmbHs können die Erleichterungen nach § 288 HGB nutzen und einen verkürzten Anhang erstellen. Mittelgroße und große GmbHs müssen umfangreichere Angaben machen, darunter die Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Für FBA-Händler kann es sinnvoll sein, im Anhang auf die Besonderheiten der Geschäftstätigkeit hinzuweisen, insbesondere auf die Abhängigkeit vom Amazon-Marktplatz und damit verbundene Risiken. Wer den Jahresabschluss 2025 durch einen Steuerberater erstellen lässt – etwa über digitale Plattformen wie OnlineBilanz – erhält dabei Unterstützung bei der korrekten Anhangerstellung und der Einhaltung aller Offenlegungspflichten.

Welche Software-Tools unterstützen die FBA-Buchhaltung?

Aufgrund der hohen Transaktionsvolumina und der Komplexität der Amazon-Abrechnungen ist eine manuelle Buchhaltung für FBA-Händler kaum praktikabel. Der Markt bietet verschiedene spezialisierte Software-Lösungen, die über API-Schnittstellen mit Amazon verbunden sind und die Buchhaltungsprozesse weitgehend automatisieren. Diese Tools importieren die Settlement Reports, kategorisieren die Transaktionen, ordnen sie den korrekten Buchungskonten zu und exportieren die Daten in gängige Buchhaltungsprogramme wie DATEV, Lexware, sevDesk oder WISO.

Übersicht relevanter FBA-Buchhaltungstools

Tool Hauptfunktion Integration Besonderheit
A2X Automatische Settlement-Verbuchung DATEV, Xero, QuickBooks, sevDesk Marktführer, detaillierte Kategorisierung
Taxdoo Umsatzsteuer-Compliance & Buchhaltung DATEV, lexoffice Spezialisiert auf OSS und EU-Umsatzsteuer
hellotax Umsatzsteuer-Automatisierung Verschiedene Buchhaltungsprogramme Fokus auf Pan-EU und OSS
VARIO ERP für Amazon-Händler Eigenständiges System Vollständige Warenwirtschaft integriert
Link My Books QuickBooks-Integration QuickBooks Einfache Lösung für kleinere Händler

Bei der Auswahl einer Software-Lösung sollten FBA-Händler auf folgende Kriterien achten: Kompatibilität mit der bereits genutzten Buchhaltungssoftware, Unterstützung mehrerer Marktplätze und Währungen, automatische Kategorisierung nach deutschem Kontenrahmen (SKR03/SKR04), OSS-Unterstützung für EU-Verkäufe sowie die Möglichkeit zur Bestandsführung und Inventurerstellung. Die Kosten dieser Tools liegen typischerweise zwischen 50 und 500 Euro monatlich, abhängig vom Transaktionsvolumen und Funktionsumfang.

Hinweis

Integration mit Steuerberatung: Viele dieser Tools bieten DATEV-Exporte, was die Zusammenarbeit mit Steuerberatern erheblich erleichtert. Bei OnlineBilanz verarbeiten unsere Steuerberater regelmäßig Daten aus A2X, Taxdoo und anderen FBA-Tools, sodass die digitale Schnittstelle nahtlos funktioniert.

Grenzen der Automatisierung

Trotz hochentwickelter Software ersetzt die Automatisierung nicht die fachliche Prüfung durch einen sachkundigen Buchhalter oder Steuerberater. Folgende Bereiche erfordern weiterhin manuelle Kontrolle und Beurteilung: Plausibilitätsprüfung der automatischen Kontierung, korrekte Behandlung von Sonderfällen (z.B. Schadenersatz von Amazon, außergewöhnliche Rückerstattungen), Währungsumrechnungen und Bewertung von Fremdwährungsbeständen, Periodenabgrenzungen zum Jahresende sowie die korrekte Erfassung von Wareneingängen und Bestandsbewertung. Die Software übernimmt die repetitiven Buchungsvorgänge, die steuerliche und bilanzielle Beurteilung verbleibt jedoch beim Fachexperten.

„Wir arbeiten regelmäßig mit automatisierten FBA-Buchführungssystemen. Die Zeitersparnis ist enorm, aber die Erfahrung zeigt: Ohne abschließende Kontrolle durch den Steuerberater entstehen Fehler, die bei Betriebsprüfungen teuer werden können. Die Kombination aus Automatisierung und fachlicher Expertise ist optimal.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche häufigen Fehler sollten FBA-Händler vermeiden?

Die Buchhaltung für Amazon FBA ist fehleranfällig, insbesondere wenn Händler ohne fachliche Unterstützung arbeiten oder die Besonderheiten des Geschäftsmodells unterschätzen. Aus der Beratungspraxis lassen sich typische Fehlerquellen identifizieren, die zu falschen Jahresabschlüssen, steuerlichen Nachzahlungen oder Problemen bei Betriebsprüfungen führen können. Die häufigsten Fehler betreffen die Umsatzsteuer, die Bestandsbewertung, die Periodenabgrenzung und die Währungsumrechnung.

Die sieben häufigsten Buchhaltungsfehler bei FBA

  1. Fehlende Periodenabgrenzung: Verkäufe und Gebühren zwischen letztem Settlement und Bilanzstichtag werden nicht abgegrenzt, was zu falschen Jahresergebnissen führt.
  2. Pauschale Gebührenbuchung: Alle Amazon-Gebühren werden auf ein einziges Konto gebucht, ohne Differenzierung nach Art (FBA, Werbung, Lagerung), was die Kostenanalyse unmöglich macht.
  3. Falsche Umsatzsteuerzuordnung: Bei Pan-EU-Verkäufen wird immer die deutsche Umsatzsteuer angesetzt, statt länderspezifisch zu differenzieren.
  4. Vernachlässigte Inventur: Die FBA-Bestände werden nicht korrekt erfasst oder bewertet, Differenzen zu den Amazon-Reports werden nicht aufgeklärt.
  5. Fehlende Währungsumrechnung: Fremdwährungstransaktionen werden mit historischen Kursen statt Stichtagskursen bewertet oder überhaupt nicht umgerechnet.
  6. Nicht dokumentierte Privatentnahmen: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden Warenentnahmen für private Zwecke nicht erfasst.
  7. Unvollständige Belegarchivierung: Settlement Reports und sonstige Amazon-Dokumente werden nicht systematisch und GoBD-konform archiviert.

Achtung

Risiko Betriebsprüfung: Das Finanzamt prüft bei FBA-Händlern besonders genau die Vollständigkeit der Umsatzerfassung und die korrekte Umsatzsteuerbehandlung bei grenzüberschreitenden Verkäufen. Unvollständige oder fehlerhafte Buchhaltung kann zu erheblichen Nachzahlungen, Zinsen und Verspätungszuschlägen führen.

Rechtliche und wirtschaftliche Risiken

Über die steuerlichen Risiken hinaus bestehen für GmbH-Geschäftsführer persönliche Haftungsrisiken. Nach § 43 GmbHG haftet der Geschäftsführer bei Pflichtverletzungen persönlich für den der Gesellschaft entstandenen Schaden. Dazu gehört auch die Verletzung der Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Pflichten zur Offenlegung des Jahresabschlusses (§ 325 HGB) kann zudem ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet werden, das Geldbußen zwischen 500 und 25.000 Euro zur Folge haben kann.

Wirtschaftlich problematisch ist zudem eine unzureichende Buchführung für die Unternehmenssteuerung. Ohne transparente Kostenstruktur und zeitnahe Auswertungen ist keine fundierte Entscheidungsfindung möglich. FBA-Händler, die ihre Marge nicht genau kennen, riskieren unwirtschaftliche Produktentscheidungen, falsche Werbebudgets oder Liquiditätsengpässe. Eine professionelle Buchhaltung – gegebenenfalls mit Unterstützung durch spezialisierte Steuerberater wie die von OnlineBilanz – ist daher nicht nur rechtliche Pflicht, sondern auch wirtschaftliche Notwendigkeit.

GoBD-Konformität und Belegarchivierung

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) gelten selbstverständlich auch für FBA-Händler. Alle Settlement Reports, Transaktionsübersichten,Inventurberichte und sonstigen relevanten Amazon-Dokumente müssen vollständig, unveränderbar und maschinell auswertbar archiviert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre für Bücher und Aufzeichnungen sowie sechs Jahre für sonstige Geschäftsunterlagen (§ 147 AO, § 257 HGB). Cloud-basierte Archivierungslösungen sind zulässig, sofern sie GoBD-konform sind und der Zugriff auch bei Beendigung der Amazon-Geschäftstätigkeit gewährleistet bleibt.

  • Settlement Reports lückenlos herunterladen und archivieren
  • Transaktionsdetails mindestens monatlich exportieren
  • Inventurberichte zum Jahresende dokumentieren
  • E-Mails von Amazon mit steuerlicher Relevanz aufbewahren
  • Umsatzsteuer-Reports (OSS oder lokal) sichern
  • Reimbursement-Dokumentation vollständig ablegen
  • GoBD-konforme Archivierungslösung einsetzen

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Amazon FBA-Händler ein ERP-System nutzen oder reicht ein einfaches Buchhaltungsprogramm?

Für kleinere FBA-Händler reicht grundsätzlich ein Buchhaltungsprogramm mit Amazon-Schnittstelle (z. B. lexoffice, sevDesk). Bei höherem Volumen, mehreren Marktplätzen oder komplexen Lagerbeständen empfiehlt sich ein ERP-System mit integrierter Warenwirtschaft. Entscheidend ist, dass Sie alle Transaktionen lückenlos und GoBD-konform erfassen können.

Wer haftet bei Inventurdifferenzen im Amazon-Lager?

Nach den AGB von Amazon FBA haftet Amazon bei nachweislichen Verlusten oder Beschädigungen während der Lagerung – jedoch nur bei fristgerechter Reklamation und wenn der Schaden vom Händler dokumentiert wurde. Sie müssen regelmäßige Bestandsabgleiche durchführen und Abweichungen sofort im Seller Central melden. Im Jahresabschluss sind nicht erstattete Verluste als Aufwand zu buchen.

Kann ich die Amazon-Buchhaltung selbst machen oder brauche ich zwingend einen Steuerberater?

Die Buchführung dürfen Sie grundsätzlich selbst führen, sofern Sie die Anforderungen nach § 238 HGB und die GoBD erfüllen. Aufgrund der Komplexität – insbesondere bei OSS, PAN-EU-Programm und Bestandsbewertung – ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater jedoch dringend empfohlen. Der Jahresabschluss sollte bei buchführungspflichtigen Unternehmen stets durch einen Steuerberater erstellt werden.

Wie lange muss ich Amazon-Abrechnungen und Belege aufbewahren?

Für Handelsbücher und Jahresabschlüsse gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach § 257 HGB. Dazu zählen auch die monatlichen Amazon-Abrechnungen, Transaktionsberichte und alle Belege zu Wareneinkäufen und Gebühren. Empfangen Sie die Berichte digital, müssen Sie diese revisionssicher und GoBD-konform archivieren.

Was passiert, wenn ich die OSS-Meldung für FBA-Verkäufe verpasse?

Wenn Sie die vierteljährliche OSS-Meldung nicht oder verspätet abgeben, drohen Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge. Zudem kann das Bundeszentralamt für Steuern Sie vom OSS-Verfahren ausschließen, sodass Sie sich in jedem EU-Land einzeln umsatzsteuerlich registrieren müssen. Bei wiederholten Verstößen können auch Bußgelder verhängt werden.

Wie behandle ich Amazon-Gutschriften und Rückerstattungen in der Buchhaltung?

Gutschriften und Rückerstattungen von Amazon (z. B. bei Retouren, Beschädigungen oder Gebührenkorrekturen) sind als Erlösminderung bzw. Aufwandsminderung zu buchen. Bei Retouren müssen Sie die Umsatzsteuer korrigieren und den Warenbestand anpassen. Achten Sie darauf, dass die Gutschrift in der richtigen Abrechnungsperiode erfasst wird, um die Umsatzsteuermeldung korrekt zu halten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 257 HGB – Aufbewahrungsfristen, Umsatzsteuergesetz (UStG), BMF – Informationen zum OSS-Verfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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