Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Apotheke

Buchhaltung Apotheke 2026: Pflichten & Besonderheiten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung für Apotheken unterliegt besonderen Anforderungen: Rezeptabrechnungen mit Krankenkassen, differenzierte Umsatzsteuer-Regelungen, Bestandsbewertung von Arzneimitteln und umfassende Dokumentationspflichten bei Betäubungsmitteln müssen fachgerecht abgebildet werden. Ähnlich wie in der Buchhaltung in der Landwirtschaft erfordert auch die Apotheken-Branche branchenspezifisches Know-how bei der ordnungsgemäßen Buchführung. Dieser Artikel zeigt Ihnen alle relevanten Besonderheiten, gesetzlichen Pflichten und digitalen Lösungen für die Apotheken-Buchhaltung im Jahr 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Apotheken unterliegen einer buchhalterischen Sondersituation: Die Umsatzerfassung erfolgt überwiegend über Rezeptabrechnungen mit Krankenkassen (§ 300 SGB V), die Bestandsbewertung der Arzneimittel folgt strengen handelsrechtlichen Vorgaben (§ 253 HGB), und bei Betäubungsmitteln gelten besondere Dokumentationspflichten nach dem Betäubungsmittelgesetz. Je nach Rechtsform (Einzelunternehmen, OHG, GmbH) bestehen unterschiedliche Buchführungs-, Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten nach HGB und GmbHG.

Welche Besonderheiten gelten bei der Buchhaltung für Apotheken?

Die Buchhaltung einer Apotheke weist gegenüber anderen Einzelhandelsunternehmen erhebliche Besonderheiten auf. Neben den allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Pflichten nach HGB und AO müssen Apotheken zahlreiche branchenspezifische Regelungen beachten. Dazu gehören die Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG), der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sowie die komplexen Abrechnungssysteme mit Krankenkassen und Rezeptabrechnungszentren.

Apotheken unterliegen grundsätzlich der Buchführungspflicht nach § 238 HGB, sobald sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren). In der Praxis organisieren die meisten Apotheken ihre Buchhaltung jedoch ohnehin vollständig, da die komplexen Warenwirtschaftssysteme, Rezeptabrechnungen und Retaxationsverfahren eine lückenlose Dokumentation erfordern.

Zentrale Herausforderungen in der Apotheken-Buchhaltung

  • Rezeptabrechnung: Monatliche Abrechnung mit Krankenkassen über Rezeptabrechnungszentren (z. B. ARZ Haan, AVWL), mit zeitverzögerter Zahlung und Retaxationsrisiko
  • Warenbestand: Hoher Lagerumschlag bei temperaturempfindlichen Arzneimitteln, Verfalldaten-Management, BtM-Bestandsführung nach § 15 BtMVV
  • Umsatzsteuer: Differenzierung zwischen umsatzsteuerfreien Arzneimitteln (§ 4 Nr. 14 UStG) und steuerpflichtigen Waren (Kosmetik, Nahrungsergänzung)
  • Lieferantenmanagement: Verschiedene Bezugsquellen (Großhandel, Direktbezug, Parallelimport) mit unterschiedlichen Zahlungszielen und Konditionen
  • Betäubungsmittel: Separate Dokumentationspflichten nach BtMG und BtMVV, die parallel zur kaufmännischen Buchhaltung geführt werden müssen

Praxis-Hinweis

Viele Apotheken nutzen branchenspezifische Warenwirtschaftssysteme (z. B. IXOS, ADG, Awinta), die buchhalterisch relevante Daten erzeugen. Eine saubere Schnittstelle zwischen Warenwirtschaft und Finanzbuchhaltung ist essentiell, um Fehler bei Umsatzerfassung, Bestandsbewertung und Retaxationen zu vermeiden.

Welche Rechtsformen sind bei Apotheken üblich und wie wirkt sich das auf die Buchführungspflicht aus?

Apotheken werden in Deutschland überwiegend als Einzelunternehmen, GbR (bei Gemeinschaftsapotheken) oder als Apotheken-GmbH betrieben. Seit der Lockerung des Fremdbesitzverbots durch das VOASG 2012 ist auch der Betrieb von bis zu vier Apotheken durch einen approbierten Apotheker möglich, was die Gründung von GmbH-Strukturen begünstigt hat.

Einzelunternehmen und GbR

Apotheken in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der GbR sind nach § 238 HGB buchführungspflichtig, sobald sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten. In der Praxis trifft dies auf nahezu alle Apotheken zu, da der durchschnittliche Jahresumsatz einer öffentlichen Apotheke in Deutschland 2025 bei etwa 2,8 Millionen Euro lag. Die Buchführung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG durch Betriebsvermögensvergleich.

Apotheken-GmbH

Die GmbH ist für Apothekeninhaber mit mehreren Filialen die gängige Rechtsform. Sie unterliegt unabhängig von Größenmerkmalen der unbedingten Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach § 238 HGB i. V. m. § 13 GmbHG. Zusätzlich gelten die Offenlegungspflichten nach § 325 HGB: Der Jahresabschluss muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

„In der Praxis sehen wir bei Apotheken-GmbHs häufig die Herausforderung, dass operative Tätigkeit und formale Jahresabschlusspflichten zeitlich kollidieren. Gerade bei mehreren Filialen empfehlen wir, frühzeitig die Jahresabschluss-Koordination zu planen, damit die Feststellungs- und Offenlegungsfristen eingehalten werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Rechtsform Buchführungspflicht Offenlegungspflicht Typische Größe
Einzelunternehmen ab Schwellenwert § 241a HGB nein 1 Apotheke
GbR ab Schwellenwert § 241a HGB nein Gemeinschaftsapotheke
GmbH immer (§ 238, § 13 GmbHG) ja (§ 325 HGB) 1–4 Apotheken
UG (haftungsbeschränkt) immer (§ 238, § 13 GmbHG) ja (§ 325 HGB) Start-up-Phase

Wie werden Umsätze aus Rezeptabrechnungen korrekt erfasst?

Die Rezeptabrechnung ist das Herzstück der Apotheken-Buchhaltung. Anders als im klassischen Einzelhandel erhält die Apotheke den Großteil ihrer Einnahmen nicht direkt vom Kunden, sondern zeitversetzt von den gesetzlichen Krankenkassen über Rezeptabrechnungszentren. Dies führt zu besonderen Anforderungen an die periodengerechte Umsatzerfassung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB.

Zeitpunkt der Umsatzrealisierung

Nach handelsrechtlichen Grundsätzen (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB, Realisationsprinzip) entsteht der Umsatz im Zeitpunkt der Leistungserbringung, also bei Abgabe des Arzneimittels an den Patienten – nicht erst bei Zahlungseingang von der Krankenkasse. Die Apotheke muss daher zum Monatsende alle abgegebenen Rezepte als Forderung gegen die Krankenkassen buchen, auch wenn die Abrechnung über das Rechenzentrum erst im Folgemonat erfolgt und die Zahlung noch später eingeht.

Buchungslogik bei Rezeptabrechnungen

  1. Abgabe am Patienten: Buchung ‚Forderungen Rezeptabrechnungszentrum‘ an ‚Umsatzerlöse Rx‘ (zum Taxwert, also Apothekenverkaufspreis)
  2. Einreichung beim Rechenzentrum: Monatliche Sammelabrechnung, keine neue Buchung, aber Dokumentation der eingereichten Rezeptmenge
  3. Zahlungseingang: Buchung ‚Bank‘ an ‚Forderungen Rezeptabrechnungszentrum‘ (nach Abzug von Skonti, Gebühren, ggf. Abschlägen)
  4. Retaxationen: Nachträgliche Kürzungen (z. B. wegen Formfehlern, Aut-idem-Verstößen) werden als ‚Erlösschmälerungen‘ oder ‚Außerordentlicher Aufwand‘ gebucht

Retaxationsrisiko beachten

Retaxationen können die Liquidität erheblich belasten. In der Buchhaltung sollten regelmäßig Rückstellungen für zu erwartende Retaxationen gebildet werden (§ 249 Abs. 1 HGB). Die Höhe richtet sich nach Erfahrungswerten der Vorjahre, typischerweise 0,5–2 % der Rezeptumsätze.

„Eine saubere Trennung zwischen realisierten Umsätzen und tatsächlichen Zahlungseingängen ist bei Apotheken unerlässlich. Wer die Rezeptforderungen nicht periodengerecht abgrenzt, riskiert ein verzerrtes Betriebsergebnis und Probleme bei der Jahresabschlusserstellung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie werden Arzneimittelbestände bilanziell bewertet?

Der Warenbestand einer Apotheke – bestehend aus verschreibungspflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimitteln, Kosmetik, Nahrungsergänzungsmitteln und apothekenüblichen Waren – gehört zum Umlaufvermögen und ist nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen. Die Bestandsbewertung erfolgt in der Regel zum Bilanzstichtag 31.12., kann aber auch unterjährig (z. B. monatlich) für interne Zwecke durchgeführt werden.

Bewertungsmethoden

In der Praxis kommen für Apotheken folgende Bewertungsverfahren in Betracht:

  • Einzelbewertung: Bei hochpreisigen Artikeln (z. B. Spezialarzneimittel, Onkologika) wird jeder Artikel einzeln mit dem tatsächlichen Einkaufspreis bewertet
  • Durchschnittsbewertung: Gewogener Durchschnitt aus allen Einkaufspreisen einer Artikelgruppe (§ 240 Abs. 4 HGB, § 256 HGB)
  • Festwertverfahren: Für Artikel mit geringem Wert und regelmäßigem Umschlag (z. B. Kleinmaterial, Verpackungen) kann ein Festwert angesetzt werden, sofern Bestand, Wert und Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegen (§ 240 Abs. 3 HGB)

Besondere Abwertungstatbestände

Über das allgemeine Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB) hinaus müssen Apotheken folgende Abwertungen vornehmen:

  • Verfalldatum: Arzneimittel, deren Verfalldatum innerhalb von 6 Monaten nach Bilanzstichtag abläuft, müssen abgewertet oder vollständig ausgebucht werden, wenn keine Rückgabe an den Großhandel mehr möglich ist
  • Preisverfall: Bei Arzneimitteln, für die rückwirkend niedrigere Erstattungspreise (Festbeträge, Rabattverträge) festgesetzt wurden, ist der niedrigere Wert anzusetzen
  • Langsamdreher: Artikel, die seit mehr als 12 Monaten nicht mehr verkauft wurden, sollten kritisch geprüft und ggf. abgewertet werden

Warenwirtschaftssystem als Grundlage

Die meisten Apotheken-Warenwirtschaftssysteme bieten automatische Inventur- und Bewertungsfunktionen. Entscheidend ist, dass die Einkaufspreise korrekt hinterlegt sind und das System regelmäßig mit den tatsächlichen Beständen abgeglichen wird (körperliche Inventur nach § 240 Abs. 1 HGB mindestens zum Bilanzstichtag).

Anschaffungskosten

Einkaufspreis beim Großhandel/Hersteller inkl. Nebenkosten (Fracht, Versicherung), abzüglich Skonti und Rabatte (§ 255 Abs. 1 HGB)

Niedrigerer Wert

Bei dauerhafter Wertminderung (z. B. Verfalldatum, Preisverfall) muss der niedrigere beizulegende Wert angesetzt werden (§ 253 Abs. 4 HGB)

Welche Umsatzsteuer-Besonderheiten gelten für Apotheken?

Apotheken sind umsatzsteuerlich gemischte Unternehmen: Sie führen sowohl umsatzsteuerfreie als auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus. Die korrekte Zuordnung ist entscheidend für die Umsatzsteuer-Voranmeldung, den Jahresabschluss und die Vorsteuerberichtigung.

Umsatzsteuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 14 UStG

Nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG sind die Lieferungen von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes umsatzsteuerfrei, sofern sie durch Apotheken im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs erfolgen. Dazu gehören:

  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx-Arzneimittel)
  • Apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC mit Apothekenpflicht)
  • Rezepturarzneimittel (individuelle Herstellung nach ärztlicher Verschreibung)
  • Verblisterte Arzneimittel im Rahmen patientenindividueller Verblisterung

Umsatzsteuerpflichtige Umsätze (19 % bzw. 7 %)

Folgende Warengruppen unterliegen der Umsatzsteuer:

  • 19 % Umsatzsteuer: Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel (außer Arzneimittel), Medizinprodukte (z. B. Blutdruckmessgeräte, Inhalationsgeräte), Sanitätsartikel, Tierarzneimittel für Nicht-Nutztiere
  • 7 % Umsatzsteuer: Bestimmte Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte, die unter die ermäßigte Besteuerung fallen (nach § 12 Abs. 2 UStG i. V. m. Anlage 2)

Vorsteuerabzug und -aufteilung

Da Apotheken sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Umsätze erzielen, ist der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen. Vorsteuerbeträge, die sowohl den steuerfreien als auch den steuerpflichtigen Umsätzen zuzuordnen sind (z. B. Miete, Strom, allgemeine Verwaltungskosten), müssen nach dem Umsatzschlüssel aufgeteilt werden. Nur der auf steuerpflichtige Umsätze entfallende Anteil ist abzugsfähig. Die meisten Apotheken-Warenwirtschaftssysteme berechnen diesen Schlüssel automatisch auf Basis der Umsatzstruktur.

~72%

Anteil umsatzsteuerfreier Arzneimittel am Gesamtumsatz

~28%

Anteil steuerpflichtiger Waren (19%/7%)

„Die umsatzsteuerliche Aufteilung wird häufig unterschätzt. Wer die Vorsteuern nicht korrekt zuordnet, riskiert Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen. Eine saubere Warengruppenzuordnung im Warenwirtschaftssystem ist die Grundlage für korrekte USt-Voranmeldungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche buchhalterischen Pflichten bestehen bei Betäubungsmitteln?

Apotheken, die Betäubungsmittel (BtM) lagern und abgeben, unterliegen strengen Dokumentationspflichten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Diese Pflichten laufen parallel zur kaufmännischen Buchhaltung und müssen separat erfüllt werden.

BtM-Buch nach § 15 BtMVV

Nach § 15 Abs. 1 BtMVV muss jede Apotheke für jedes Betäubungsmittel ein separates Nachweisbuch (BtM-Buch) führen. Darin sind sämtliche Zu- und Abgänge einzeln, fortlaufend und unverzüglich zu dokumentieren. Das BtM-Buch kann in Papierform oder elektronisch geführt werden, muss aber jederzeit lesbar und vor Manipulation geschützt sein. Folgende Angaben sind verpflichtend:

  • Datum des Zu- oder Abgangs
  • Menge (in Gramm oder Stück)
  • Lieferant bzw. Empfänger (bei Abgabe: Name des Patienten, Verschreibungsdatum)
  • Aktueller Bestand nach jeder Buchung
  • Bei Abgabe: Nummer des BtM-Rezepts

Aufbewahrungspflichten

BtM-Bücher und BtM-Rezepte sind nach § 15 Abs. 3 BtMVV für drei Jahre aufzubewahren, gerechnet ab Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist. Diese Frist ist kürzer als die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren nach § 257 HGB für Buchungsbelege, gilt aber speziell für die BtM-Dokumentation.

Verbindung zur kaufmännischen Buchhaltung

Die BtM-Dokumentation ersetzt nicht die handelsrechtliche Buchhaltung. Einkauf und Verkauf von Betäubungsmitteln müssen wie alle anderen Arzneimittel auch in der Finanzbuchhaltung erfasst werden (Wareneinsatz, Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen). Das BtM-Buch dient der behördlichen Überwachung durch die zuständige Landesbehörde und das BfArM, nicht der kaufmännischen Rechenschaftslegung.

Strafrechtliche Konsequenzen

Verstöße gegen die BtM-Dokumentationspflicht können als Ordnungswidrigkeit (§ 32 BtMG, Bußgeld bis 25.000 Euro) oder bei schwerwiegenden Fällen sogar als Straftat (§ 29 BtMG) geahndet werden. Zudem droht der Entzug der Betriebserlaubnis nach § 4 ApBetrO.

  • BtM-Buch für jedes Präparat getrennt führen
  • Jeden Zu- und Abgang unverzüglich (am selben Tag) dokumentieren
  • Bestand monatlich mit körperlichem Bestand abgleichen (Inventur)
  • BtM-Rezepte separat aufbewahren und drei Jahre archivieren
  • Digitale BtM-Dokumentation gegen Manipulation schützen (Audit-Trail)

Welche Jahresabschluss- und Offenlegungspflichten haben Apotheken?

Die Pflicht zur Erstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses richtet sich nach der Rechtsform und Größe der Apotheke. Während Einzelunternehmen und GbR grundsätzlich nur zur internen Jahresabschlusserstellung verpflichtet sind (sofern buchführungspflichtig), müssen Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB öffentlich offenlegen.

Jahresabschluss bei Apotheken-GmbH

Eine Apotheken-GmbH muss nach § 264 Abs. 1 HGB einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang aufstellen. Bei Überschreiten der Schwellenwerte für mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) ist zusätzlich ein Lagebericht erforderlich. Die Fristen sind streng geregelt:

  1. Aufstellung des Jahresabschlusses: Innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB), bei Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis spätestens 31.03.2026
  2. Feststellung durch Gesellschafterversammlung: Bei kleinen GmbH innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen/großen GmbH innerhalb von 8 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 42a Abs. 2 GmbHG)
  3. Offenlegung im Unternehmensregister: Innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB), also bis 31.12.2026 bei Bilanzstichtag 31.12.2025

Größenklassen und Offenlegungsumfang

Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften in drei Größenklassen eingeteilt. Die meisten Einzel-Apotheken-GmbHs fallen in die Kategorie kleine Kapitalgesellschaft, Apotheken-Kooperationen mit mehreren Filialen können mittelgroß sein:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Offenlegungsumfang
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50 Bilanz + Anhang (verkürzt möglich)
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250 Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250 vollständiger Jahresabschluss + Lagebericht

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Apotheken-GmbHs können von umfangreichen Erleichterungen profitieren: Sie dürfen Bilanz und Anhang verkürzt aufstellen (§ 266 Abs. 1, § 288 HGB) und müssen die GuV nicht offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Die Offenlegung beschränkt sich auf die Bilanz und einen verkürzten Anhang.

Ordnungsgeldverfahren bei Nichtoffenlegung

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer. Wer den Jahresabschluss auch nach Festsetzung des Ordnungsgeldes nicht offenlegt, muss mit weiteren Ordnungsgeldern rechnen.

„Viele Apothekeninhaber unterschätzen den administrativen Aufwand der Jahresabschlusserstellung und Offenlegung. Wer frühzeitig mit der Vorbereitung beginnt und einen erfahrenen Steuerberater einbindet, vermeidet Fristversäumnisse und Ordnungsgelder. OnlineBilanz bietet hierfür digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen und transparenter Koordination.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Rolle spielt die Digitalisierung in der Apotheken-Buchhaltung?

Die Digitalisierung hat die Buchhaltung in Apotheken in den letzten Jahren grundlegend verändert. Während früher Rezepte manuell erfasst, Belege in Papierform archiviert und Bestände händisch inventarisiert wurden, ermöglichen moderne Warenwirtschaftssysteme und Cloud-Buchhaltungslösungen heute eine weitgehend automatisierte, revisionssichere Buchhaltung.

Warenwirtschaftssysteme als Buchhaltungsbasis

Branchenspezifische Warenwirtschaftssysteme wie IXOS, ADG, Awinta oder ApoEdition sind heute Standard in deutschen Apotheken. Sie bilden nicht nur die Arzneimittelabgabe und Lagerverwaltung ab, sondern erzeugen auch alle buchhalterisch relevanten Daten:

  • Tagesabschlüsse mit Umsätzen (Kasse, EC, Rezept) getrennt nach Steuerklassen
  • Wareneingangsbuchungen mit automatischer Bestandsfortschreibung
  • Inventurdaten mit Bewertung zu Einkaufspreisen
  • Schnittstellen zu Rezeptabrechnungszentren (ARZ, AVWL) für automatischen Forderungsabgleich

Integration mit Finanzbuchhaltung

Die Schnittstelle zwischen Warenwirtschaftssystem und Finanzbuchhaltung (z. B. DATEV, Lexoffice, sevDesk) ist entscheidend für eine effiziente Buchhaltung. Idealerweise werden täglich oder wöchentlich folgende Daten automatisiert übertragen:

  • Tagesumsätze differenziert nach Erlöskonten (Rx, OTC, Kosmetik, Sonstiges)
  • Kasseneinnahmen und EC-Umsätze für den Bankabgleich
  • Wareneingänge mit automatischer Zuordnung auf Kreditorenkonten
  • Offene Forderungen gegenüber Rezeptabrechnungszentren

GoBD-konforme Archivierung

Seit Inkrafttreten der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) im Jahr 2015, verschärft durch die Neufassung 2019, gelten strenge Anforderungen an die digitale Archivierung. Apotheken müssen sicherstellen, dass alle steuerlich relevanten Daten unveränderbar, vollständig und jederzeit maschinell auswertbar gespeichert werden. Dazu gehören:

  • Elektronische Kassenaufzeichnungen (inkl. TSE-Protokolle nach KassenSichV)
  • Digitale Belege (Lieferantenrechnungen, Bankauszüge) im Originalformat (PDF, ZUGFeRD)
  • Rezeptabrechnungsdaten und Forderungslisten vom Rechenzentrum
  • Jahresabschlüsse, Buchungsjournal, Kontenpläne
  • BtM-Dokumentation (sofern digital geführt)

„Die GoBD-Konformität wird bei Betriebsprüfungen intensiv kontrolliert. Apotheken sollten ihre Archivierungssysteme regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass Daten aus Warenwirtschaft, Kasse und Finanzbuchhaltung lückenlos und revisionssicher gespeichert werden. Eine Verfahrensdokumentation nach GoBD ist empfehlenswert.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Warenwirtschaft

IXOS, ADG, Awinta – erzeugt Umsatz-, Bestands- und Einkaufsdaten als Buchhaltungsbasis

Finanzbuchhaltung

DATEV, Lexoffice, sevDesk – übernimmt Daten aus WWS und erstellt Buchungsjournal und Abschluss

Archivierung

GoBD-konforme DMS-Systeme (z. B. DATEV Unternehmen online, DocuWare) für revisionssichere Belegablage

Warum sollten Apotheken einen spezialisierten Steuerberater beauftragen?

Die Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung für Apotheken erfordert tiefgreifendes Fachwissen über branchenspezifische Besonderheiten. Von der Rezeptabrechnung über die Bestandsbewertung bis hin zu umsatzsteuerlichen Sonderfragen unterscheidet sich die Apotheken-Buchhaltung erheblich von anderen Branchen. Ein spezialisierter Steuerberater bringt die nötige Expertise mit und spart dem Apothekeninhaber Zeit, Geld und Haftungsrisiken.

Zentrale Aufgaben eines Steuerberaters für Apotheken

  • Laufende Buchhaltung: Monatliche Erfassung und Kontrolle aller Geschäftsvorfälle, Abstimmung mit Warenwirtschaftssystem, Kontierung nach branchenspezifischem Kontenrahmen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Korrekte Aufteilung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen, Vorsteueraufteilung nach Umsatzschlüssel, fristgerechte Abgabe
  • Jahresabschlusserstellung: Bilanz, GuV, Anhang (bei GmbH), Bestandsbewertung nach HGB, Rückstellungsbildung (z. B. für Retaxationen, Urlaubsansprüche)
  • Steuerliche Optimierung: Nutzung von Abschreibungsspielräumen, Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g EStG), steueroptimale Gestaltung bei Filialerweiterungen
  • Offenlegung: Fristgerechte elektronische Einreichung beim Unternehmensregister, Vermeidung von Ordnungsgeldern
  • Betriebswirtschaftliche Beratung: Kennzahlenanalyse (Rohertragsmarge, Personalquote, Lagerumschlag), Liquiditätsplanung, Investitionsentscheidungen

Vorteile der digitalen Zusammenarbeit

Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen eine vollständig digitale Zusammenarbeit: Belege werden per App oder Scan übermittelt, die Buchhaltung erfolgt cloudbasiert mit Echtzeit-Zugriff, und der Jahresabschluss wird digital erstellt und rechtsverbindlich durch zugelassene Steuerberater unterzeichnet. Das spart Apothekeninhaber Zeit für Präsenztermine und schafft maximale Transparenz durch Festpreise und klare Leistungspakete.

~45%

Zeitersparnis durch digitale Belegerfassung vs. Papier

100%

Transparenz durch Festpreise ohne versteckte Kosten

OnlineBilanz für Apotheken

OnlineBilanz bietet spezialisierte Steuerberater-Leistungen für Apotheken: Von der laufenden Buchhaltung über die Jahresabschlusserstellung bis zur Offenlegung – alles digital koordiniert, mit Festpreisen und persönlicher Betreuung durch Servet Gündogan und das Steuerberater-Team. Mehr Informationen unter OnlineBilanz.de.

„Apotheken haben aufgrund ihrer komplexen Abrechnungsstrukturen und regulatorischen Anforderungen einen besonderen Beratungsbedarf. Ein Steuerberater mit Apotheken-Erfahrung kennt die typischen Fallstricke – von der Retaxationsrückstellung bis zur GoBD-konformen Kassenführung – und sorgt dafür, dass die Buchhaltung nicht nur formal korrekt, sondern auch betriebswirtschaftlich aussagekräftig ist.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Wie lange müssen Apotheken Belege und Bücher aufbewahren?

Nach § 257 HGB gelten für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Für Handels- und Geschäftsbriefe sowie Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Lieferscheine) beträgt die Frist ebenfalls 10 Jahre. Bei Betäubungsmitteln können nach § 18 BtMG zusätzliche Aufbewahrungspflichten von 3 Jahren für BTM-Nachweise gelten. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte oder der Beleg entstanden ist.

Müssen Apotheken eine Kassenbuchführung haben?

Ja, Apotheken mit erheblichem Bargeldverkehr (insbesondere im Freiverkauf) sind verpflichtet, ein ordnungsgemäßes Kassenbuch zu führen. Nach den GoBD muss die Kassenführung zeitnah, vollständig und unveränderbar erfolgen. Bei elektronischen Kassensystemen ist seit 2020 die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) gemäß § 146a AO Pflicht. Tägliche Kassenberichte und Z-Bons müssen archiviert werden. Bareinnahmen aus dem Rezeptgeschäft erfolgen hingegen oft über Zuzahlungen und sind ebenfalls einzeln zu erfassen.

Was passiert bei Verstoß gegen die BtM-Dokumentationspflicht?

Verstöße gegen die Dokumentations- und Nachweispflichten nach § 18 BtMG können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden (§ 32 BtMG). Bei schwerwiegenden oder vorsätzlichen Verstößen drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 29 BtMG. Zudem kann die zuständige Überwachungsbehörde (meist die Bezirksregierung) apothekenrechtliche Maßnahmen ergreifen, bis hin zum Widerruf der Betriebserlaubnis. Eine lückenlose, tägliche Dokumentation und regelmäßige Bestandskontrollen sind daher unerlässlich.

Kann eine Apotheke die EÜR statt Bilanzierung nutzen?

Ja, sofern die Apotheke als Einzelunternehmen geführt wird und die Schwellenwerte des § 141 AO nicht überschreitet (Gewinn unter 60.000 Euro und Umsatz unter 600.000 Euro im Jahr). In der Praxis überschreiten die meisten Apotheken diese Grenzen jedoch deutlich, sodass nach § 140 AO Buchführungspflicht besteht. Apotheken in der Rechtsform GmbH, OHG oder KG sind ohnehin nach §§ 238 ff. HGB buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Die EÜR ist daher nur in Ausnahmefällen (z. B. kleine Filialapotheke, Start-up-Phase) zulässig.

Welche Kontenrahmen eignen sich für Apotheken?

Apotheken verwenden in der Regel den Kontenrahmen SKR 03 oder SKR 04 der DATEV, die beide nach HGB strukturiert sind. SKR 03 ordnet nach Prozessgliederung (Beschaffung, Produktion, Verkauf), SKR 04 nach Abschlussgliederung. Viele Apotheken-Softwarelösungen (z. B. AWINTA, ADG, CGM) bieten vorkonfigurierte Kontenrahmen mit apotheken-spezifischen Konten für Rezeptabrechnungen, Arzneimittelbestände, Retaxationen und Zuzahlungen. Entscheidend ist die Integration der Warenwirtschaft mit der Finanzbuchhaltung über standardisierte Schnittstellen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Umsatzsteuergesetz (UStG), Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz