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Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
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Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
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sevDeskverbunden
+ 14 weitere
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Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
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Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
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22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogDigitale Buchhaltung Jahresabschluss

Jahresabschluss erstellen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die digitale Buchhaltung vereinfacht die Erstellung Ihres Jahresabschlusses erheblich. Sie erfassen alle relevanten Daten strukturiert, behalten jederzeit den Überblick und vermeiden typische Fehler. OnlineBilanz.de führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der laufenden Erfassung bis zur rechtssicheren Offenlegung beim Unternehmensregister.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die digitale Buchhaltung erleichtert die Jahresabschlusserstellung durch strukturierte Datenerfassung, automatische Zuordnungen und Prüfmechanismen. Sie vermeiden Fehler, sparen Zeit und erhalten vollständige Unterlagen für Bilanz, GuV und Offenlegung. OnlineBilanz.de unterstützt Sie dabei mit fachlicher Prüfung und rechtskonformer Übermittlung.

Vorteile der digitalen Buchhaltung für den Jahresabschluss

Die digitale Buchhaltung bietet erhebliche Vorteile gegenüber der traditionellen Papierablage. Alle Geschäftsvorfälle werden strukturiert erfasst, systematisch zugeordnet und jederzeit abrufbar gespeichert. Dies schafft eine solide Grundlage für die spätere Jahresabschlusserstellung.

Durch automatische Prüfmechanismen werden Fehler bereits bei der Erfassung erkannt und korrigiert. Sie vermeiden dadurch zeitaufwendige Nacharbeiten und erhalten von Beginn an vollständige, korrekte Datensätze für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

70%

Zeitersparnis bei Abschlusserstellung

95%

Weniger Erfassungsfehler

100%

Digitale Nachvollziehbarkeit

  • Strukturierte Datenerfassung ohne Papierstapel
  • Automatische Zuordnung von Belegen und Buchungen
  • Jederzeit aktueller Überblick über die Finanzlage
  • Weniger Fehler durch integrierte Plausibilitätsprüfungen
  • Schnellere Vorbereitung für Bilanz und GuV
  • Direkte Anbindung an Steuerberater und Finanzamt

„Die digitale Buchhaltung ist kein reines Technik-Tool, sondern ein strategisches Werkzeug für rechtssichere Jahresabschlüsse. Wer das ganze Jahr über sauber erfasst, vermeidet Stress am Jahresende und erhält verlässliche Zahlen für Geschäftsführung und Gesellschafter.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Grundlagen der digitalen Buchhaltung

Die digitale Buchhaltung begleitet Sie kontinuierlich durch das Geschäftsjahr. Alle Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten werden laufend erfasst und systematisch kategorisiert. Am Jahresende liegen dadurch alle erforderlichen Daten für den Jahresabschluss vollständig vor.

Ein Jahresabschluss nach § 242 HGB verlangt eine vollständige Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden sowie eine Erfolgsrechnung. Die digitale Buchhaltung liefert genau diese Datenbasis strukturiert und prüfbar.

Typische Datengruppen in der digitalen Buchhaltung

Vermögenswerte

  • Anlagevermögen (Maschinen, Gebäude, Software)
  • Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Kasse)
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Schulden und Eigenkapital

  • Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Jahresüberschuss)
  • Rückstellungen (Pensionen, Steuern, Gewährleistungen)
  • Verbindlichkeiten (Lieferanten, Darlehen, Steuern)

Die klare Strukturierung ermöglicht es, jederzeit einen Zwischenstand abzurufen. Sie können unterjährig Auswertungen erstellen, Liquidität planen und rechtzeitig Anpassungen vornehmen.

Hinweis

Tipp: Nutzen Sie digitale Belegarchivierung nach GoBD. Scannen Sie Papierbelege unmittelbar nach Eingang und ordnen Sie diese den jeweiligen Buchungen zu. So erfüllen Sie die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren gemäß § 147 AO und haben jederzeit Zugriff auf alle Nachweise.

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich aus der Rechtsform und der Größe des Unternehmens. Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich nach § 264 HGB verpflichtet, unabhängig von Umsatz oder Bilanzsumme.

Verpflichtete Rechtsformen

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Jahresabschluss nach § 264 HGB verpflichtend, Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB
  • AG: Erweiterte Pflichten nach § 264 HGB, zusätzlich Lagebericht ab mittlerer Größe nach § 264 Abs. 1 HGB
  • Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG): Jahresabschluss nach § 242 HGB, Offenlegungspflicht nur bei Größe oder Kapitalmarktorientierung
  • Einzelkaufleute: Jahresabschluss nach § 242 HGB, keine Offenlegungspflicht bei Kleinunternehmen

Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können nach § 4 Abs. 3 EStG eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen. Dennoch profitieren auch sie von einer digitalen Buchhaltung, da sie Ordnung schafft und die Steuererklärung erleichtert.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittel ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden, um die Größenklasse zu wechseln. Die Größenklasse bestimmt Umfang und Detailtiefe der Offenlegung.

Komponenten des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht aus mehreren Bestandteilen, die zusammen ein vollständiges Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. Die digitale Buchhaltung liefert für jede Komponente die erforderlichen Ausgangsdaten.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt Aktiva und Passiva zum Abschlussstichtag gegenüber. Sie zeigt, welche Vermögenswerte vorhanden sind und wie diese finanziert wurden. Die Gliederung nach § 266 HGB ist für Kapitalgesellschaften verpflichtend.

Aktivseite

Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen) und Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand)

Passivseite

Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss) und Schulden (Rückstellungen, Verbindlichkeiten)

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB

Die GuV zeigt den Erfolg des Geschäftsjahres durch Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen. Kapitalgesellschaften können zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren wählen. Die meisten nutzen das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.

  • Umsatzerlöse und Bestandsveränderungen
  • Materialaufwand und Personalaufwand
  • Abschreibungen auf Anlagevermögen
  • Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
  • Zinsen und ähnliche Erträge/Aufwendungen
  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen vom Vorjahr, Aufgliederung von Sammelposten und weitere Pflichtangaben nach § 284 und § 285 HGB.

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 288 HGB und müssen nur reduzierte Angaben machen. Mittelgroße und große Gesellschaften haben umfangreichere Pflichten.

Achtung

Achtung: Der Anhang ist ebenso prüfungs- und offenlegungspflichtig wie Bilanz und GuV. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können zur Zurückweisung durch das Unternehmensregister führen und Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) auslösen.

Digitale Prozesse im Ablauf der Jahresabschlusserstellung

Die digitale Buchhaltung strukturiert den gesamten Prozess von der laufenden Erfassung bis zur Offenlegung. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf und wird durch automatisierte Prüfungen abgesichert.

Schritt 1: Laufende Erfassung während des Geschäftsjahres

Alle Geschäftsvorfälle werden zeitnah gebucht, Belege werden digital archiviert und den Buchungen zugeordnet. Die Software prüft automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität. Offene Posten werden laufend überwacht.

Schritt 2: Vorbereitung zum Bilanzstichtag

Zum 31.12.2025 werden alle Konten abgestimmt, Inventuren durchgeführt und Bewertungen vorgenommen. Rückstellungen werden gebildet, Forderungen auf Werthaltigkeit geprüft, Abgrenzungen vorgenommen.

  • Abstimmung aller Bankkonten und Kassen
  • Inventur von Vorräten und Anlagevermögen
  • Bewertung von Forderungen (Einzelwertberichtigungen)
  • Bildung von Rückstellungen für bekannte Risiken
  • Zeitliche Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen
  • Prüfung des Anlagevermögens auf außerplanmäßige Abschreibungen

Schritt 3: Erstellung von Bilanz und GuV

Die Software generiert aus den gebuchten Daten automatisch die Bilanzgliederung nach § 266 HGB und die GuV nach § 275 HGB. Sie prüfen die Ergebnisse, nehmen eventuelle Korrekturen vor und erstellen den Anhang mit den erforderlichen Erläuterungen.

Schritt 4: Feststellung und Offenlegung

Nach § 42a GmbHG müssen kleine Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten feststellen. Mittelgroße und große Gesellschaften haben 8 Monate Zeit. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB erfolgen.

Hinweis

Digitale Übermittlung: Wenn Sie Ihren Jahresabschluss digital erstellen, übermittelt OnlineBilanz.de diesen elektronisch und rechtssicher an das Unternehmensregister. Sie erhalten eine Bestätigung über die fristgerechte Einreichung und vermeiden Ordnungsgelder.

Rechtliche Anforderungen an die digitale Buchhaltung

Die digitale Buchhaltung muss die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) erfüllen.

GoBD-Anforderungen

  • Nachvollziehbarkeit: Jede Buchung muss nachvollziehbar, unveränderbar und mit Originalbeleg verknüpft sein
  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden
  • Richtigkeit: Buchungen müssen sachlich und rechnerisch korrekt sein
  • Zeitgerechtheit: Erfassung muss zeitnah zum Geschäftsvorfall erfolgen
  • Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen müssen protokolliert werden

Aufbewahrungsfristen

Dokument Aufbewahrungsfrist Rechtsgrundlage
Jahresabschluss, Bilanzen 10 Jahre § 147 Abs. 1 AO
Buchungsbelege 10 Jahre § 147 Abs. 1 AO
Geschäftsbriefe 6 Jahre § 147 Abs. 3 AO
Handels- und Geschäftsbriefe 6 Jahre § 257 HGB

Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist. Für den Jahresabschluss 2025 läuft die Aufbewahrungsfrist bis zum 31.12.2035.

Achtung

Wichtig: Verstöße gegen die GoBD können zur Verwerfung der gesamten Buchhaltung durch das Finanzamt führen. In diesem Fall wird der Gewinn geschätzt – meist zu Ihrem Nachteil. Achten Sie daher auf GoBD-zertifizierte Software.

Fristen und Offenlegung beim Unternehmensregister

Kapitalgesellschaften müssen nicht nur ihren Jahresabschluss erstellen und feststellen, sondern diesen auch beim Unternehmensregister offenlegen. Gerade bei der Frage, ob der GmbH Jahresabschluss selbst erstellt werden darf oder wann ein Steuerberater hinzugezogen werden muss, bestehen häufig Unsicherheiten. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Kleine Kapitalgesellschaften

11 Monate nach Bilanzstichtag. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Feststellung bis spätestens 30.11.2026.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

8 Monate nach Bilanzstichtag. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Feststellung bis spätestens 31.08.2026.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Frist bis zum 31.12.2026.

Die Übermittlung erfolgt elektronisch im XBRL-Format oder als PDF. OnlineBilanz.de übernimmt die technische Aufbereitung und Übermittlung, sodass Sie sich um die formalen Anforderungen nicht kümmern müssen.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500 – 25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

100%

Elektronische Übermittlung erforderlich

Achtung

Achtung: Das Ordnungsgeld wird gegen die Gesellschaft und gegen die persönlich verantwortlichen Geschäftsführer festgesetzt. Auch nach nachträglicher Offenlegung entfällt das Ordnungsgeld nicht automatisch – Sie müssen einen Antrag auf Ermäßigung stellen.

Unterstützung durch OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de verbindet digitale Buchhaltung mit fachlicher Expertise. Sie erfassen Ihre Daten eigenständig in einer benutzerfreundlichen Oberfläche, während erfahrene Fachleute Ihre Angaben prüfen, optimieren und rechtssicher übermitteln.

Schritt-für-Schritt-Führung

Die Plattform führt Sie durch alle erforderlichen Eingaben – von der Bilanzgliederung über die GuV bis zum Anhang. Integrierte Hilfen und Erklärungen stellen sicher, dass Sie alle Pflichtangaben vollständig erfassen.

Fachliche Prüfung und Optimierung

Nach Abschluss Ihrer Eingaben prüfen erfahrene Bilanzbuchhalter und Steuerberater Ihre Daten auf Vollständigkeit, Plausibilität und Rechtskonformität. Fehler und Unstimmigkeiten werden erkannt und korrigiert, bevor die Unterlagen weitergeleitet werden.

Elektronische Übermittlung

OnlineBilanz.de übernimmt die elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister und das Finanzamt. Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgreiche Einreichung und haben alle Nachweise für Ihre Unterlagen.

Zeitersparnis

Keine manuelle Formatierung, keine komplizierte XBRL-Aufbereitung, keine Abstimmung mit Behörden

Rechtssicherheit

Fachliche Prüfung durch erfahrene Experten, Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen

Transparenz

Jederzeit Einblick in den Bearbeitungsstatus, direkte Kommunikation bei Rückfragen

„Viele Geschäftsführer scheuen den Jahresabschluss, weil sie die Komplexität unterschätzen. Mit OnlineBilanz.de erhalten Sie eine klare Struktur, fachliche Unterstützung und die Sicherheit, dass alle Fristen und Vorschriften eingehalten werden. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Kosteneffizienz: Digitale Jahresabschlusserstellung ist deutlich günstiger als die klassische Steuerberatung. Sie sparen Beratungskosten, behalten die Kontrolle über Ihre Daten und erhalten dennoch professionelle fachliche Prüfung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechtsformen müssen einen Jahresabschluss erstellen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen und offenzulegen. Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) müssen einen Jahresabschluss nach § 242 HGB erstellen, sind aber nur bei bestimmten Größenkriterien offenlegungspflichtig. Einzelkaufleute erstellen einen Jahresabschluss für das Finanzamt, Freiberufler und Kleingewerbetreibende können eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nutzen.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026 erfolgen (12-Monats-Frist nach § 325 HGB). Die Feststellung muss bei kleinen Kapitalgesellschaften bis 30.11.2026 (11 Monate) und bei mittelgroßen/großen Gesellschaften bis 31.08.2026 (8 Monate) nach § 42a GmbHG erfolgen. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was sind die Vorteile digitaler Buchhaltung für den Jahresabschluss?

Digitale Buchhaltung strukturiert die Datenerfassung, reduziert Fehler durch automatische Prüfungen und spart Zeit bei der Abschlusserstellung. Sie haben jederzeit Überblick über Ihre Finanzlage, können unterjährige Auswertungen erstellen und vermeiden Stress am Jahresende. Außerdem erfüllen Sie die GoBD-Anforderungen automatisch und haben alle Belege digital archiviert mit 10-jähriger Aufbewahrung nach § 147 AO.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Offenlegungsstelle. Die Übermittlung muss im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF erfolgen. OnlineBilanz.de übernimmt die technische Aufbereitung und elektronische Übermittlung rechtssicher, Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgreiche Einreichung.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Impressum, Datenschutz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
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