Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogAnlage V Anleitung

Anlage V Anleitung 2026: Ausfüllen & Abgeben

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Anlage V zur Einkommensteuererklärung erfasst alle Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wer Immobilien vermietet oder verpachtet, muss diese Anlage korrekt ausfüllen – inklusive Einnahmen, Werbungskosten und AfA. In unserer Anleitung zum Ausfüllen der Anlage V erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Angaben erforderlich sind und wie Sie typische Fehler vermeiden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Anlage V ist Teil der Einkommensteuererklärung und dient der Erfassung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG. Sie gliedert sich in Abschnitte zu Einnahmen, Werbungskosten und Abschreibungen (AfA). Vermieter müssen alle Mieteinnahmen, umlagefähige Nebenkosten sowie abzugsfähige Werbungskosten wie Schuldzinsen, Instandhaltung und AfA eintragen. Die digitale Einreichung erfolgt über ELSTER.

Was ist die Anlage V und wer muss sie ausfüllen?

Die Anlage V ist ein Formular der Einkommensteuererklärung, in dem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Einkommensteuergesetz (EStG) erklärt werden. Für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter ist die Anlage V relevant, wenn die GmbH selbst Immobilien vermietet oder wenn Gesellschafter private Vermietungseinkünfte haben, die steuerlich korrekt erfasst werden müssen.

Während die GmbH als Kapitalgesellschaft ihre Einkünfte in der Körperschaftsteuererklärung angibt, nutzen natürliche Personen – etwa der Geschäftsführer privat oder Gesellschafter – die Anlage V für ihre persönliche Einkommensteuererklärung. Die Anlage V erfasst sämtliche Mieteinnahmen, Nebenkosten, Werbungskosten und Abschreibungen im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien.

Typische Anwendungsfälle für GmbH-Geschäftsführer

  • Geschäftsführer vermietet privat eine Wohnung oder ein Haus
  • Gesellschafter vermietet eine Immobilie an die eigene GmbH (Betriebsaufspaltung)
  • GmbH hat Mieteinnahmen aus Immobilien im Betriebsvermögen (keine Anlage V, sondern Gewinnermittlung)
  • Prüfung, ob Einkünfte als Vermietung (§ 21 EStG) oder gewerblich (§ 15 EStG) zu qualifizieren sind

Praxis-Hinweis

Die korrekte Abgrenzung zwischen privater Vermietung (Anlage V) und gewerblicher Tätigkeit (Anlage G) ist entscheidend. Bei umfangreichen Dienstleistungen rund um die Vermietung (z.B. Hotelvermietung mit Service) kann gewerbliche Tätigkeit vorliegen. Ihr Steuerberater prüft die richtige Einordnung.

Aufbau und Struktur der Anlage V im Überblick

Die Anlage V ist in mehrere Abschnitte gegliedert, die systematisch alle relevanten Informationen zu den Vermietungseinkünften erfassen. Für jede vermietete Immobilie ist grundsätzlich eine eigene Anlage V auszufüllen. Stand 2026 verwendet die Finanzverwaltung das Formular in der aktuellen Fassung, das digital über ELSTER übermittelt werden kann.

Die wichtigsten Abschnitte der Anlage V

Abschnitt Inhalt Zeilen
Objekt Lage, Art und Nutzung der Immobilie 1–8
Einnahmen Mieteinnahmen, Nebenkosten, Umlagen 9–14
Werbungskosten Abschreibung (AfA), Schuldzinsen, Instandhaltung, Verwaltung, Sonstiges 15–50
Überschuss/Verlust Ermittlung des Ergebnisses aus Vermietung und Verpachtung 51–52

Jede Zeile der Anlage V ist einem bestimmten Sachverhalt zugeordnet. Die korrekte Eintragung ist entscheidend für die steuerliche Anerkennung der Werbungskosten und die Vermeidung von Rückfragen durch das Finanzamt.

„Viele Mandanten unterschätzen den Detailgrad der Anlage V. Fehlende Belege oder falsch zugeordnete Kosten führen regelmäßig zu Nachfragen. Eine saubere Dokumentation spart Zeit und Nerven.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung korrekt erfassen

Im Abschnitt Einnahmen der Anlage V werden alle Einnahmen aus der Vermietung erfasst. Dazu gehören nicht nur die Kaltmiete, sondern auch umgelegte Nebenkosten, Betriebskostennachzahlungen, Mietvorauszahlungen und Entschädigungen (z.B. Mietausfallentschädigungen). Maßgeblich ist das Zuflussprinzip gemäß § 11 EStG: Einnahmen sind in dem Jahr zu versteuern, in dem sie dem Vermieter tatsächlich zugeflossen sind.

Welche Einnahmen gehören in die Anlage V?

  • Kaltmiete (Zeile 9): Die vereinbarte Nettomiete ohne Nebenkosten
  • Umlagen für Nebenkosten (Zeile 10–11): Vom Mieter gezahlte Betriebskosten und Nachzahlungen
  • Mietvorauszahlungen und Kautionszinsen (Zeile 12): Soweit nicht zurückzuzahlen
  • Sonstige Einnahmen (Zeile 13): z.B. Entschädigungen, Mietereinbauten, Wertersatz

Achtung bei Nebenkosten

Umgelegte Nebenkosten sind als Einnahme zu erfassen, die entsprechenden Ausgaben (z.B. Müllabfuhr, Hausmeister) als Werbungskosten. Pauschale Nebenkostenabrechnungen ohne Einzelnachweis können vom Finanzamt beanstandet werden.

Bei Vermietung an nahe Angehörige (z.B. Kinder oder Eltern) prüft das Finanzamt besonders kritisch, ob die Miete einem Fremdvergleich standhält. Liegt die Miete unter 50 % der ortsüblichen Miete, ist eine Aufteilung der Werbungskosten erforderlich oder die Einkünfteerzielungsabsicht wird infrage gestellt.

Werbungskosten bei Vermietung: Was kann abgesetzt werden?

Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch die Vermietung veranlasst sind und die Einnahmen mindern. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG definiert Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Bei Vermietungseinkünften ist die Bandbreite groß und reicht von der Abschreibung über Schuldzinsen bis zu laufenden Instandhaltungskosten.

Die wichtigsten Werbungskosten im Überblick

Abschreibung (AfA)

Absetzung für Abnutzung des Gebäudes nach § 7 EStG. Für nach 2022 fertiggestellte Wohngebäude gilt 3 % linear über 33 Jahre, für ältere Gebäude 2 % über 50 Jahre. Grund und Boden sind nicht abschreibbar.

Schuldzinsen

Zinsen für Darlehen zur Finanzierung der Immobilie oder von Renovierungen sind in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig. Tilgung ist nicht absetzbar.

Praxis-Tipp: Sofortabzug vs. Aktivierung

Ob Aufwendungen sofort als Werbungskosten abziehbar sind oder aktiviert und über Jahre abgeschrieben werden müssen, hängt von der Qualifikation als Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten ab. Die Grenze liegt bei substanzvermehrenden oder -erweiternden Maßnahmen. Ihr Steuerberater prüft jeden Einzelfall.

Besondere Vorsicht ist bei anschaffungsnahen Herstellungskosten geboten: Überschreiten Instandsetzungsarbeiten in den ersten drei Jahren nach Anschaffung 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes (ohne Grund und Boden), sind sie nicht sofort abzugsfähig, sondern müssen aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Abschreibung (AfA) richtig berechnen und eintragen

Die Abschreibung (AfA) ist bei Vermietung einer der wichtigsten Werbungskosten. Sie bildet die Wertminderung des Gebäudes über die Nutzungsdauer ab. Grund und Boden werden nicht abgeschrieben, da sie keinem Wertverzehr unterliegen. Die Aufteilung zwischen Gebäude und Grund und Boden erfolgt nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder mittels amtlicher Arbeitshilfen (z.B. Sachwertverfahren, Kaufpreisaufteilung).

AfA-Sätze für Wohngebäude (Stand 2026)

Fertigstellung AfA-Satz Nutzungsdauer
Vor 1925 2,5 % (§ 7 Abs. 4 EStG) 40 Jahre
1925 bis 31.12.2022 2,0 % 50 Jahre
Ab 01.01.2023 3,0 % 33 Jahre (bei Neubau/Herstellung)

Die AfA beginnt im Monat der Anschaffung oder Fertigstellung. Bei unterjährigem Erwerb ist die AfA zeitanteilig zu berechnen. Beispiel: Erwerb am 15.07.2025, Gebäudeanteil 300.000 €, AfA 2 % = 6.000 € p.a. Für 2025 sind nur 6 Monate abzugsfähig: 3.000 €.

„Die korrekte Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden sowie Gebäude ist häufig streitanfällig. Wir empfehlen, die Aufteilung bereits im Kaufvertrag zu dokumentieren oder ein Gutachten einzuholen, um spätere Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Erhöhte AfA bei Baudenkmal oder Sanierung

Für Baudenkmäler (§ 7i EStG) und energetische Sanierungen können erhöhte Abschreibungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. Diese sind gesondert zu beantragen und zu dokumentieren. Die erhöhte AfA für Baudenkmäler beträgt in den ersten 8 Jahren 9 % p.a., in den folgenden 4 Jahren 7 % p.a.

Häufige Fehler beim Ausfüllen der Anlage V vermeiden

Die Anlage V ist ein komplexes Formular, bei dem sowohl formelle als auch materielle Fehler häufig vorkommen. Aus der Beratungspraxis lassen sich typische Stolperfallen identifizieren, die zu Rückfragen, Steuernachzahlungen oder sogar zur Nichtanerkennung von Werbungskosten führen können.

Die 8 häufigsten Fehler in der Praxis

  • Fehlende Belegaufbewahrung: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen durch Belege nachgewiesen werden. Aufbewahrungspflicht beträgt 10 Jahre nach § 147 AO.
  • Falsche Zuordnung von Erhaltungsaufwand: Herstellungskosten werden fälschlicherweise sofort abgesetzt statt aktiviert und abgeschrieben.
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten übersehen: 15-%-Grenze in den ersten drei Jahren nach Anschaffung nicht beachtet.
  • Grund und Boden abgeschrieben: Nur das Gebäude ist abschreibbar, nicht der Grund und Boden.
  • Nebenkosten doppelt angesetzt: Umgelegte Nebenkosten als Einnahme vergessen, Ausgaben aber als Werbungskosten angesetzt.
  • Private Nutzung nicht berücksichtigt: Bei teilweiser Eigennutzung oder unentgeltlicher Überlassung sind Kosten aufzuteilen.
  • Fahrtkosten ohne Nachweis: Fahrten zur Immobilie müssen dokumentiert werden (Datum, Zweck, Kilometer).
  • Verluste bei verbilligter Vermietung: Vermietung unter 50 % der ortsüblichen Miete führt zur Kürzung der Werbungskosten.

Vorsicht bei Verlusten

Dauerhafte Verluste aus Vermietung und Verpachtung können vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft werden. Die Einkünfteerzielungsabsicht muss objektiv nachweisbar sein – etwa durch eine Prognoserechnung über die gesamte Vermietungsdauer.

Wer unsicher ist, ob alle Angaben korrekt erfasst sind, sollte die Anlage V von einem Steuerberater prüfen lassen. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen, sodass die Steuererklärung fachlich korrekt und rechtskonform erstellt wird.

Besonderheit: Anlage V bei Betriebsaufspaltung und Vermietung an die eigene GmbH

Eine häufige Konstellation in der GmbH-Praxis ist die Betriebsaufspaltung: Der Gesellschafter-Geschäftsführer vermietet eine Immobilie (z.B. Büro, Lager, Produktionshalle) an die eigene GmbH. Steuerlich entsteht dadurch eine Betriebsaufspaltung, wenn personelle und sachliche Verflechtung vorliegen. Die Einkünfte aus der Vermietung sind dann nicht mehr als Vermietungseinkünfte (§ 21 EStG), sondern als gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) zu qualifizieren.

Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • Personelle Verflechtung: Dieselbe Person oder Personengruppe beherrscht sowohl das Besitzunternehmen (Vermieter) als auch die Betriebs-GmbH (Mieter).
  • Sachliche Verflechtung: Das vermietete Objekt ist für die Betriebs-GmbH von wesentlicher Bedeutung (z.B. Betriebsgrundstück).
  • Folge: Die Vermietung wird gewerblich, Einkünfte sind in Anlage G zu erklären, nicht in Anlage V. Gewerbesteuer fällt an.

Praxis-Hinweis

Bei Betriebsaufspaltung entfällt die Anlage V. Stattdessen ist eine Gewinnermittlung für das Besitzunternehmen (z.B. Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) zu erstellen. Die Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer und Gewerbesteuer.

Die Miete muss einem Fremdvergleich standhalten. Zu hohe oder zu niedrige Mieten können zu verdeckten Gewinnausschüttungen oder verdeckten Einlagen führen. Eine marktübliche Miete ist anhand von Vergleichsobjekten, Gutachten oder ortsüblichen Mieten zu ermitteln.

„Die Betriebsaufspaltung wird von vielen Mandanten übersehen. Die steuerlichen Folgen sind erheblich – von der Gewerbesteuerpflicht bis zur Nachversteuerung stiller Reserven bei Beendigung. Wir prüfen solche Konstellationen im Vorfeld und strukturieren sie steueroptimal.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Anlage V digital über ELSTER einreichen: So funktioniert es

Seit 2019 ist die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung für die meisten Steuerpflichtigen verpflichtend (§ 25 Abs. 4 EStG). Die Anlage V wird über das Portal ELSTER (Elektronische Steuererklärung) eingereicht. Die digitale Einreichung bietet Vorteile: schnellere Bearbeitung, automatische Plausibilitätsprüfung und direkte Übermittlung an das zuständige Finanzamt.

Schritt-für-Schritt: Anlage V über ELSTER einreichen

  1. ELSTER-Zugang einrichten: Registrierung auf www.elster.de, Freischaltung per Post (Aktivierungs-ID) oder sofortige Registrierung mit Personalausweis und eID-Funktion.
  2. Einkommensteuererklärung starten: Im ELSTER-Portal ‚Formulare und Leistungen‘ wählen, Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 anlegen.
  3. Anlage V hinzufügen: In der Übersicht ‚Weitere Anlagen‘ die Anlage V auswählen. Für jede Immobilie eine eigene Anlage V anlegen.
  4. Daten eintragen: Alle Einnahmen, Werbungskosten, AfA und sonstigen Angaben gemäß den Belegen eintragen. Plausibilitätsprüfung beachten.
  5. Belege digital anhängen (optional): Seit 2017 können Belege digital übermittelt werden, sind aber nur auf Anforderung des Finanzamts einzureichen.
  6. Erklärung absenden: Nach Prüfung aller Angaben die Erklärung elektronisch signieren und übermitteln. Bestätigung per E-Mail und im ELSTER-Portal.

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025 endet grundsätzlich am 31.07.2026. Für steuerlich beratene Mandanten gilt die verlängerte Frist bis 30.04.2027 (§ 149 Abs. 3 AO). Wer die Frist versäumt, riskiert Verspätungszuschläge nach § 152 AO.

Achtung bei Fristen

Verspätungszuschläge werden seit 2019 automatisch festgesetzt, wenn die Erklärung 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres noch nicht eingereicht wurde. Pro angefangenen Monat der Verspätung werden 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 € pro Monat, fällig.

Wer unsicher ist oder mehrere Immobilien verwaltet, kann die Einkommensteuererklärung inklusive Anlage V durch einen Steuerberater erstellen lassen. OnlineBilanz.de bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – die Erklärung wird fachlich korrekt erstellt und fristgerecht eingereicht.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Anlage V auch handschriftlich einreichen oder ist ELSTER Pflicht?

Grundsätzlich besteht seit 2019 für die meisten Steuerpflichtigen die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung über ELSTER (§ 25 Abs. 4 EStG). Eine Härtefallregelung erlaubt in Ausnahmefällen die Papierform, wenn die elektronische Übermittlung unzumutbar ist. Dies muss beim Finanzamt beantragt werden.

Was passiert, wenn ich vergessen habe, eine Nebenkostenabrechnung in der Anlage V anzugeben?

Wenn Sie eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung nicht als Einnahme erfasst haben, können Sie eine Korrektur über eine berichtigte Steuererklärung (Änderungsantrag nach § 173 AO) einreichen, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist. Bei bereits bestandskräftigen Bescheiden ist eine Änderung nur bei Änderungsvorbehalten oder groben Fehlern möglich.

Muss ich die Anlage V auch ausfüllen, wenn ich nur an Familienangehörige vermiete?

Ja, auch Vermietungen an Angehörige sind in der Anlage V anzugeben. Allerdings prüft das Finanzamt bei verbilligter Vermietung (unter 66 % der ortsüblichen Miete) die Einkünfteerzielungsabsicht. Bei weniger als 50 % ortsüblicher Miete erfolgt eine zeitanteilige Kürzung der Werbungskosten gemäß § 21 Abs. 2 EStG.

Welche Unterlagen sollte ich zur Anlage V aufbewahren und wie lange?

Sie sollten alle Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Rechnungen für Werbungskosten, Darlehensverträge und AfA-Berechnungen aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich 6 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wurde (§ 147 AO). Bei Immobilien empfiehlt sich eine längere Aufbewahrung wegen möglicher späterer Nachfragen zur AfA-Bemessungsgrundlage.

Kann ich Renovierungskosten vor der ersten Vermietung steuerlich geltend machen?

Ja, Aufwendungen für Renovierung und Instandsetzung vor erstmaliger Vermietung sind als vorab entstandene Werbungskosten abzugsfähig, sofern ein konkreter Vermietungsentschluss nachweisbar ist (z. B. durch Inserate, Maklerauftrag). Wichtig: Herstellungskosten, die den Wert der Immobilie erhöhen, sind nicht sofort abzugsfähig, sondern erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), § 21 EStG – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, § 9 EStG – Werbungskosten, § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung (AfA). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Antwort < 24h garantiert, werktags
Ihr fester Berater gerade online
? portal.onlinebilanz.de/chat
BOnlineBilanz
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Chat 2
FK
F. Klement · Steuerberater online · schreibt gerade…
Beratung · USt
Guten Morgen Herr Müller — ich habe Ihre Rückfrage zum Reverse‑Charge bei dem spanischen Dienstleister gesehen. 09:12
Moin! Genau. Die Rechnung kam netto rein, MwSt steht nicht drauf. Muss ich da was tun? 09:14 · gelesen
Kurz: ja — das ist §13b UStG. Sie schulden die USt, dürfen sie aber gleichzeitig als Vorsteuer ziehen. Cashflow‑neutral, aber muss in die UStVA. 09:15
Merkblatt_§13b_UStG.pdf 2 Seiten · von F. Klement geteilt
Nachricht an F. Klement… Senden
9:16
FK
F. Klement ● online
Heute · 9:15
Kurze Frage unterwegs — darf ich das Mittagessen mit Kunde X als BK absetzen? 9:15
Ja, 70 % wenn Bewirtungsbeleg korrekt. Foto vom Beleg genügt, lade es im Portal hoch ? 9:16 ✓✓
Top, danke! ? 9:16
iMessage…

Ihre Buchhaltung war noch nie so

Unkompliziert.

Jede Branche. Jede Rechtsform. Jede Unternehmensgröße. KI übernimmt die Vorarbeit, erfahrene Steuerberater prüfen, beraten und erstellen Ihre Jahresabschlüsse. Erstellen Sie kostenlos ein Konto in unserem Portal – und arbeiten Sie direkt mit Ihrem festen Steuerberater zusammen: Aufträge erteilen, Fragen stellen, Dokumente abrufen. Alles an einem Ort.

Worauf warten Sie noch? Erstellen Sie noch heute kostenlos Ihr Konto im OnlineBilanz-Portal. Ihr fester Steuerberater steht bereit – für Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Fragen und Beratung. Aufträge erteilen, Dokumente hochladen, Antworten erhalten. Keine langen Wartezeiten, kein Papierkram, kein unklares Honorar. Nur Sie, Ihr Steuerberater und ein Portal, das wirklich funktioniert.

Maßgeschneiderte Steuerberatung für UG, GmbH und Holding.

Steueroptimierung, Beratung & steuerliche Gestaltung.

Vertretung gegenüber dem Finanzamt – inklusive.

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Steuerberater