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Datum

Lesedauer

18–27 Minuten

OnlineBilanzBlogAmazon FBA Steuern

Amazon FBA Steuern 2026: Leitfaden für GmbH

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Verkauf über Amazon FBA löst komplexe steuerliche Pflichten aus: Umsatzsteuer-Registrierungen im Ausland, mögliche Betriebsstätten, besondere Buchführung und erweiterte Offenlegungspflichten. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie Amazon FBA Steuern 2026 rechtssicher handhaben – von OSS-Verfahren über Ertragsbesteuerung bis zur korrekten Bilanzierung. Besondere Aufmerksamkeit erfordert dabei die Umsatzsteuer bei Amazon FBA, insbesondere bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Lagerbeständen in mehreren EU-Ländern. Für die Prüfung spezifischer Sachverhalte kann zudem ein Agreed upon Procedures GmbH 2026: Leitfaden relevant sein, etwa bei der Validierung von Umsatzströmen oder Lagerbewertungen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Amazon FBA führt zu komplexen Steuerpflichten: Umsatzsteuer-Registrierungen in mehreren EU-Ländern (oder OSS-Verfahren), mögliche Betriebsstätten im Ausland, besondere Anforderungen an Buchführung und Jahresabschluss. GmbH-Geschäftsführer müssen Amazon-Transaktionen korrekt erfassen, Dokumentationspflichten einhalten und bei grenzüberschreitenden Lieferketten die Ertragsteuer-Folgen prüfen.

Was ist Amazon FBA und welche steuerlichen Besonderheiten gelten?

Amazon FBA (Fulfillment by Amazon) ermöglicht es Händlern, ihre Waren in Amazon-Lagerhäusern zu lagern, während Amazon Versand, Kundenservice und Retouren übernimmt. Aus steuerlicher Sicht entsteht dadurch eine komplexe Situation: Die Waren befinden sich physisch in verschiedenen Ländern, werden aber zentral über eine Plattform verkauft. Für GmbHs, die Amazon FBA nutzen, ergeben sich daraus besondere umsatzsteuerliche, ertragsteuerliche und bilanzielle Pflichten, die weit über den klassischen Onlinehandel hinausgehen. Umso wichtiger sind gezielte Strategien zum Steuern sparen bei Amazon FBA, um die Steuerlast rechtssicher zu optimieren.

Die zentrale Herausforderung liegt in der Lagerfiktion nach § 3 Abs. 6a UStG: Sobald Ihre Waren in einem ausländischen Amazon-Lager eingelagert werden, gilt dies umsatzsteuerlich als innergemeinschaftliche Lieferung (bei EU-Lagern) oder als Export (bei UK- oder US-Lagern). Dies löst bereits vor dem eigentlichen Verkauf steuerliche Meldepflichten aus. Hinzu kommen die OSS-Regelungen (One-Stop-Shop) seit Juli 2021, die grenzüberschreitende B2C-Verkäufe innerhalb der EU vereinfachen sollen, aber genaue Dokumentation erfordern.

Hinweis

Seit 2021 gilt für innergemeinschaftliche Fernverkäufe eine EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro pro Jahr. Wird diese überschritten, müssen Sie die Umsatzsteuer im Bestimmungsland abführen – entweder über OSS oder durch lokale Registrierung.

Steuerliche Dimensionen im Überblick

  • Umsatzsteuer: Innergemeinschaftliche Verbringung, OSS-Verfahren, lokale Registrierungen, Reverse-Charge bei Pan-EU
  • Ertragsteuer: Betriebsstättengefahr bei umfangreicher Lagerung im Ausland, Transferpreisdokumentation bei konzerninternen Strukturen
  • Bilanzierung: Warenbestandsbewertung nach § 253 HGB, Abgrenzung von Forderungen und Verbindlichkeiten bei Amazon-Abrechnungen
  • Dokumentation: Pflicht zur Aufbewahrung aller Amazon-Transaktionsberichte (§ 147 AO), Export- und Importnachweise
  • Buchführung: Korrekte Zuordnung von Amazon-Gebühren (FBA-Fees, Werbekosten, Provisionszahlungen) zu den entsprechenden Konten

Wie funktioniert die Umsatzsteuer bei Amazon FBA (OSS, Pan-EU, Drittland)?

Die Umsatzsteuer ist bei Amazon FBA die größte steuerliche Herausforderung. Entscheidend ist zunächst die Unterscheidung zwischen innergemeinschaftlichen Lieferungen (EU) und Exporten in Drittländer (z. B. UK, USA). Innerhalb der EU löst bereits die Verbringung Ihrer Waren aus Deutschland in ein Amazon-Lager in Polen oder Tschechien eine umsatzsteuerliche Bewegung aus – auch wenn der spätere Verkauf erst Wochen später erfolgt.

Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop)

Seit dem 1. Juli 2021 können Händler, die innergemeinschaftliche Fernverkäufe an Privatkunden (B2C) tätigen, das OSS-Verfahren nutzen. Statt sich in jedem EU-Land umsatzsteuerlich registrieren zu müssen, können Sie alle EU-Umsätze zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Deutschland melden und abrechnen. Das BZSt leitet die Umsatzsteuer dann an die jeweiligen Mitgliedstaaten weiter.

Vorteile OSS

  • Nur eine Registrierung in Deutschland beim BZSt erforderlich
  • Quartalsmeldung für alle EU-Umsätze ausreichend
  • Keine lokalen Steuerberater in jedem EU-Land nötig
  • Vereinfachte Buchhaltung durch zentrale Abwicklung

Nachteile OSS

  • Keine Vorsteuerabzugsmöglichkeit über OSS (nur über lokale Registrierung)
  • Bei Fehlern drohen Nachforderungen aus mehreren Ländern gleichzeitig
  • Datenmeldungen müssen sehr präzise erfolgen (landesspezifische USt-Sätze)
  • Nicht nutzbar für B2B-Geschäfte oder wenn Betriebsstätte im Ausland besteht

Pan-EU-Programm und innergemeinschaftliche Verbringung

Wer am Pan-EU-Programm von Amazon teilnimmt, erlaubt Amazon, die Waren automatisch in mehrere EU-Lager zu verteilen, um schnellere Lieferzeiten zu ermöglichen. Steuerlich bedeutet dies: Bei jeder Verbringung von Deutschland nach Polen, Tschechien, Spanien etc. entsteht eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nr. 1b UStG – allerdings mit Meldepflicht in der Zusammenfassenden Meldung (ZM). Im Zielland erfolgt parallel ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb, der Sie zur Registrierung verpflichtet, sofern Sie nicht OSS nutzen. Die korrekte buchhalterische Erfassung dieser Vorgänge erfordert besondere Sorgfalt; Details hierzu finden Sie in unserem Leitfaden zur Amazon FBA Finanzbuchhaltung.

Achtung

Viele FBA-Händler übersehen die Meldepflicht der innergemeinschaftlichen Verbringung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM). Fehler oder Versäumnisse führen zu Bußgeldern nach § 26a UStG und gefährden die Steuerfreiheit der Verbringung.

Exporte in Drittländer (UK, USA, Schweiz)

Verkäufe über Amazon UK oder Amazon USA sind umsatzsteuerlich Exporte nach § 6 UStG und damit in Deutschland steuerfrei – sofern Sie den Ausfuhrnachweis erbringen. Amazon stellt oft elektronische Ausfuhrbelege bereit, die Sie zwingend aufbewahren müssen (§ 147 AO: 10 Jahre). Im Zielland können jedoch lokale Registrierungspflichten entstehen, etwa für die UK-VAT oder US-Sales-Tax, abhängig von den dortigen Schwellenwerten.

„Viele Mandanten sind überrascht, dass bereits die Einlagerung ins ausländische Lager umsatzsteuerliche Pflichten auslöst – nicht erst der Verkauf. Wer das OSS-Verfahren nicht korrekt einrichtet oder die Zusammenfassende Meldung vergisst, riskiert empfindliche Nachforderungen aus mehreren EU-Ländern gleichzeitig.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wann entsteht durch Amazon FBA eine Betriebsstätte im Ausland?

Neben der Umsatzsteuer stellt sich bei grenzüberschreitenden FBA-Aktivitäten die Frage nach einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte im Ausland. Eine Betriebsstätte nach § 12 AO bzw. Art. 5 OECD-Musterabkommen liegt vor, wenn ein Unternehmen im Ausland über eine feste Geschäftseinrichtung verfügt, durch die es seine Tätigkeit ganz oder teilweise ausübt. Die entscheidende Frage: Ist ein Amazon-Lager eine solche feste Geschäftseinrichtung Ihrer GmbH?

Die Finanzverwaltung und die meisten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verneinen dies in der Regel, da Sie keine rechtliche Verfügungsmacht über das Amazon-Lager haben – Amazon stellt lediglich Logistikdienstleistungen bereit. Dennoch kann in Einzelfällen eine Betriebsstätte entstehen, insbesondere wenn Sie zusätzliche Aktivitäten im Zielland entfalten (z. B. lokales Personal, Werbebüro, Kundenservice-Standort).

Voraussetzungen für eine Betriebsstätte

Kriterium FBA-Lager allein FBA + lokale Aktivitäten
Feste Geschäftseinrichtung Nein (nur Logistik durch Amazon) Möglich (eigenes Büro, Personal)
Verfügungsmacht Nein (Amazon verwaltet) Ja (bei eigenem Standort)
Geschäftstätigkeit vor Ort Nein (nur Lagerung) Ja (Vertrieb, Marketing, Service)
Betriebsstättengefahr Gering Hoch

Sollte tatsächlich eine Betriebsstätte vorliegen, sind die Konsequenzen erheblich: Die im Ausland erzielten Gewinne unterliegen dort der Ertragsbesteuerung, Sie müssen lokale Steuererklärungen abgeben und ggf. eine Transferpreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO erstellen, um die Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte nachzuweisen.

Hinweis

Für die Transferpreisdokumentation gilt seit 2017 die dreigliedrige Struktur: Local File, Master File (ab 100 Mio. Euro Umsatz) und Country-by-Country-Reporting (ab 750 Mio. Euro Konzernumsatz). Bei grenzüberschreitendem Handel sollten Sie auch unterhalb dieser Schwellen saubere Verrechnungspreise dokumentieren.

Praxisempfehlung: Risikoanalyse und Dokumentation

  • Klären Sie, ob neben FBA weitere Aktivitäten im Ausland bestehen (Personal, Büro, Marketing)
  • Prüfen Sie die DBA-Regelungen mit den betroffenen Ländern (z. B. Deutschland-Polen, Deutschland-Tschechien)
  • Dokumentieren Sie die reine Logistikfunktion von Amazon (Vertragsunterlagen, Service-Agreement)
  • Erstellen Sie bei umfangreichen Auslandsaktivitäten eine Transferpreisdokumentation (§ 90 Abs. 3 AO)
  • Stimmen Sie die steuerliche Beurteilung mit Ihrem Steuerberater ab, idealerweise vor Aufnahme neuer Märkte

Wie buchen Sie Amazon-FBA-Transaktionen korrekt in der GmbH-Buchhaltung?

Die Buchführung bei Amazon FBA erfordert Detailgenauigkeit und systematisches Vorgehen. Amazon rechnet nicht pro Einzelbestellung ab, sondern erstellt periodische Settlement-Berichte (meist alle 14 Tage), in denen Umsätze, Gebühren, Retouren, Erstattungen und Werbungskosten saldiert werden. Für die ordnungsgemäße Buchführung nach § 239 HGB und § 140 AO müssen Sie jedoch alle Geschäftsvorfälle einzeln und zeitnah erfassen.

Typische Amazon-Transaktionsarten und deren Verbuchung

Transaktionstyp Buchung Soll Buchung Haben Hinweis
Produktverkauf (brutto) Forderungen Amazon Umsatzerlöse / USt Pro Verkauf einzeln oder täglich summiert
FBA-Gebühren Logistikkosten / Fremdleistungen Forderungen Amazon Abzug im Settlement
Amazon-Provision Provisionsaufwand Forderungen Amazon Abzug im Settlement
Werbekosten (Amazon Ads) Werbekosten Forderungen Amazon Separat oder in Settlement
Retouren Umsatzerlöse / USt (Storno) Forderungen Amazon Gutschrift an Kunde
Auszahlung Settlement Bank Forderungen Amazon Netto-Betrag nach allen Abzügen

In der Praxis empfiehlt sich der Einsatz von automatisierten Schnittstellen zwischen Amazon Seller Central und Ihrer Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV Unternehmen Online, lexoffice, sevDesk). Solche Tools importieren die Amazon-Transaktionsberichte automatisch und schlagen Buchungssätze vor, die Sie dann prüfen und freigeben.

Achtung

Die Amazon-Settlements enthalten oft Umsätze aus mehreren Ländern mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen. Sie müssen diese pro Land und Steuersatz trennen, um die OSS-Meldung korrekt erstellen zu können. Versäumnisse führen zu falschen Umsatzsteuervoranmeldungen.

Wareneinsatz und Bestandsführung

Die Warenbestände in Amazon-Lagern sind Teil Ihres Umlaufvermögens und müssen nach § 240 HGB und § 253 HGB bilanziert werden. Sie benötigen eine laufende Bestandsführung, die sowohl die Zugänge (Einlieferung ins FBA-Lager) als auch die Abgänge (Verkäufe, Retouren, Vernichtungen) dokumentiert. Amazon stellt hierfür Inventory-Berichte zur Verfügung, die Sie regelmäßig mit Ihrer eigenen Lagerbuchhaltung abgleichen sollten.

  • Warenzugang ins FBA-Lager: Soll Warenbestand FBA / Haben Verbindlichkeiten Lieferant
  • Warenverkauf: Soll Wareneinsatz / Haben Warenbestand FBA
  • Retouren: Rückbuchung in den Warenbestand (falls wiederverkäuflich) oder Aussonderung (bei Beschädigung)
  • Jahresabschluss: Bewertung nach § 253 Abs. 4 HGB zu Anschaffungskosten oder niedrigerem beizulegenden Wert

„In der Praxis sehen wir oft, dass die Warenbestände in Amazon-Lagern nicht sauber in die Finanzbuchhaltung überführt werden. Das führt zu Fehlern in der Bilanz und zu falschen Gewinnausweisen. Eine monatliche Abstimmung zwischen Amazon-Inventory und Ihrer Lagerbuchhaltung ist zwingend erforderlich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Besonderheiten gelten beim Jahresabschluss für Amazon-FBA-Händler?

Der Jahresabschluss einer GmbH, die Amazon FBA nutzt, muss alle bilanziellen und steuerlichen Besonderheiten des Geschäftsmodells abbilden. Neben der korrekten Bewertung der Warenbestände nach § 253 HGB sind insbesondere die Abgrenzung von Forderungen und Verbindlichkeiten, die Behandlung von Amazon-Rückstellungen und die Offenlegungspflichten nach § 325 HGB zu beachten.

Bilanzposten und deren Bewertung

Bilanzposten Besonderheit bei Amazon FBA Rechtsgrundlage
Vorräte FBA-Lagerbestände in mehreren Ländern, Bewertung zu Anschaffungskosten oder niedrigerem Wert § 253 Abs. 4 HGB
Forderungen Offene Settlements, Amazon-Guthaben, Rückerstattungen für Verluste § 253 Abs. 1 HGB
Verbindlichkeiten Offene FBA-Gebühren, Werbekosten, Provisionen, USt-Schulden aus OSS § 253 Abs. 1 HGB
Rückstellungen Garantie-/Gewährleistungsrückstellungen, drohende Verluste aus Retouren, Steuerrückstellungen § 249 HGB
Latente Steuern Bei größenabhängiger Pflicht (mittelgroße/große GmbH) Abgrenzung temporärer Differenzen § 274 HGB

Eine besondere Herausforderung ist die periodengerechte Abgrenzung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB. Amazon-Settlements werden oft erst nach dem Bilanzstichtag ausgezahlt, obwohl die Umsätze wirtschaftlich im alten Jahr realisiert wurden. Hier müssen Sie sicherstellen, dass alle Umsätze, die bis zum 31.12.2025 getätigt wurden, auch im Jahresabschluss 2025 erfasst werden – unabhängig vom Auszahlungsdatum.

Rückstellungen bei Amazon FBA

Nach § 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Bei Amazon FBA sind insbesondere relevant:

  • Gewährleistungsrückstellungen: Für zu erwartende Retouren und Reklamationen aufgrund gesetzlicher Gewährleistung (§ 437 BGB)
  • Rückstellungen für ausstehende Rechnungen: FBA-Gebühren oder Werbekosten, die das alte Jahr betreffen, aber erst im neuen Jahr abgerechnet werden
  • Steuerrückstellungen: Für bereits entstandene, aber noch nicht festgesetzte Steuerverbindlichkeiten (z. B. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
  • Prozess- und Haftungsrückstellungen: Bei drohenden Verfahren wegen Markenverletzungen, Produkthaftung oder Vertragsstrafen

Hinweis

Gewährleistungsrückstellungen sind nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB Pflicht, wenn Sie mit Retouren und Reparaturen rechnen müssen. Erfahrungswerte aus den Vorjahren (z. B. Retourenquote von 8 %) dienen als Schätzgrundlage.

Offenlegung und Prüfungspflichten

Nach § 325 HGB muss der Jahresabschluss jeder GmbH innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag im Unternehmensregister offengelegt werden (für Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis 31.12.2026). Seit dem DiRUG vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Bei Nichteinhaltung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

  • Warenbestände aus allen FBA-Lagern vollständig erfassen und bewerten (§ 253 Abs. 4 HGB)
  • Alle Umsätze bis 31.12. periodengerecht abgrenzen, auch wenn Settlement erst im Januar erfolgt
  • Rückstellungen für Gewährleistung, ausstehende Rechnungen und Steuern bilden (§ 249 HGB)
  • Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Amazon korrekt ausweisen
  • Offenlegung im Unternehmensregister bis 31.12.2026 (bei Bilanzstichtag 31.12.2025)
  • Bei mittelgroßen und großen GmbHs: Prüfungspflicht nach § 316 HGB beachten

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und Wartezeiten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unser Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss rechtsverbindlich und kümmert sich um die fristgerechte Offenlegung.

Welche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bestehen bei Amazon FBA?

Die Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bei Amazon FBA gehen weit über die üblichen Anforderungen hinaus. Sie müssen nicht nur Ihre eigenen Bücher und Belege aufbewahren, sondern auch alle von Amazon bereitgestellten Berichte, da diese die Grundlage für Ihre Steuererklärungen und Jahresabschlüsse bilden. Bereits bei der Gründung Ihres Amazon FBA Business sollten Sie die entsprechenden Archivierungsprozesse implementieren. Nach § 147 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist für Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege 10 Jahre, für empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe 6 Jahre.

Welche Amazon-Berichte müssen Sie aufbewahren?

Berichtstyp Inhalt Aufbewahrungsfrist Verwendungszweck
Settlement-Berichte Alle Umsätze, Gebühren, Auszahlungen 10 Jahre (§ 147 Abs. 1 AO) Buchführung, Steuererklärungen
Transaction-Berichte Einzelne Verkäufe mit USt-Sätzen, Ländern 10 Jahre OSS-Meldung, USt-Voranmeldung
Inventory-Berichte Warenbestände in FBA-Lagern 10 Jahre Bilanzierung, Bestandsführung
VAT-Calculation-Berichte Umsatzsteuerberechnung nach Ländern 10 Jahre OSS-Verfahren, Prüfungen
Fulfillment-Berichte Versand, Retouren, Vernichtungen 6 Jahre Gewährleistung, Reklamationen
Advertising-Berichte Werbekosten Amazon Ads 10 Jahre Betriebsausgaben, Gewinnermittlung

Amazon stellt diese Berichte in Seller Central für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung (oft nur 18-24 Monate). Sie müssen daher regelmäßig Downloads durchführen und die Berichte in einem revisionssicheren Archiv speichern. Ein GoBD-konformes Dokumentenmanagementsystem (DMS) ist hier sehr zu empfehlen.

GoBD-Anforderungen bei Amazon-Daten

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 28. November 2019 stellen klare Anforderungen an die digitale Buchführung. Für Amazon-Händler bedeutet dies:

  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden (§ 239 Abs. 2 HGB, § 146 Abs. 1 AO)
  • Richtigkeit: Die Buchungen müssen den tatsächlichen Transaktionen entsprechen
  • Zeitgerechte Buchung: Erfassung sollte möglichst zeitnah erfolgen, spätestens bis zum Jahresabschluss
  • Nachvollziehbarkeit: Ein sachverständiger Dritter muss die Buchungen in angemessener Zeit prüfen können
  • Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen müssen protokolliert werden (Audit Trail)
  • Datenzugriff: Bei Betriebsprüfungen muss der Prüfer digitalen Zugriff auf alle Daten erhalten (Z1, Z2, Z3-Zugriff)

Achtung

Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt direkten Zugriff auf Ihr Amazon-Seller-Central-Konto verlangen (Z3-Zugriff nach GoBD). Bereiten Sie sich darauf vor, indem Sie alle relevanten Berichte laufend exportieren und eine Verfahrensdokumentation erstellen.

Verfahrensdokumentation für Amazon FBA

Nach den GoBD müssen Sie eine Verfahrensdokumentation erstellen, die beschreibt, wie Sie Ihre Buchführung organisieren. Diese sollte folgende Punkte enthalten:

  • Beschreibung Ihres Amazon-FBA-Geschäftsmodells (Produktsortiment, Märkte, Lagerstandorte)
  • Darstellung der Datenflüsse zwischen Amazon Seller Central und Ihrer Buchhaltungssoftware
  • Beschreibung der Schnittstellen und verwendeten Tools (z. B. A2X, Link My Books, manuelle Importe)
  • Regelungen zur Erfassung von Umsätzen, Gebühren, Retouren und Warenbeständen
  • Kontierung der verschiedenen Amazon-Transaktionen (Kontenplan mit Zuordnungslogik)
  • Prozess der monatlichen/quartalsweisen USt-Voranmeldung und OSS-Meldung
  • Aufbewahrungsstruktur für Amazon-Berichte (Ablageort, Zugriffsberechtigung, Backup)
  • Verantwortlichkeiten (wer erfasst, wer prüft, wer gibt Zahlungen frei)

„Eine gut gepflegte Verfahrensdokumentation ist nicht nur GoBD-Pflicht, sondern schützt Sie auch bei Betriebsprüfungen. Die Finanzverwaltung schaut bei Amazon-Händlern besonders genau hin, weil hier die Fehlerquote erfahrungsgemäß hoch ist.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was sind die häufigsten Steuerfehler bei Amazon FBA und wie vermeiden Sie diese?

In der Beratungspraxis zeigen sich bei Amazon-FBA-Händlern immer wieder typische Fehlerquellen, die zu Nachzahlungen, Bußgeldern oder sogar Strafverfahren führen können. Die Komplexität des Geschäftsmodells – grenzüberschreitend, mehrstufig, digital – macht es leicht, steuerliche Pflichten zu übersehen. Im Folgenden die häufigsten Fehler und wie Sie diese vermeiden.

Fehler 1: Keine oder fehlerhafte OSS-Meldung

Viele Händler melden sich zwar für das OSS-Verfahren an, versäumen aber die quartalsweise Abgabe der OSS-Umsatzsteuer-Voranmeldung beim BZSt. Oder sie melden zwar, aber ohne korrekte Aufteilung der Umsätze nach Ländern und Steuersätzen. Das BZSt gleicht die Meldungen mit den Daten der anderen EU-Mitgliedstaaten ab – Fehler fallen also auf.

Folgen

  • Nachforderung der Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Land
  • Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge
  • Möglicher Ausschluss aus dem OSS-Verfahren
  • Pflicht zur nachträglichen lokalen Registrierung

Vermeidung

  • Automatisierte Auswertung der Amazon VAT-Calculation-Berichte
  • Quartalskalender mit Fristen (OSS: 20.–30. des Folgemonats nach Quartalsende)
  • Abstimmung mit Steuerberater vor jeder OSS-Meldung
  • Verwendung spezialisierter Tools (A2X, Taxdoo, hellotax)

Fehler 2: Fehlende Zusammenfassende Meldung (ZM) bei innergemeinschaftlicher Verbringung

Wer am Pan-EU-Programm teilnimmt, muss jede Verbringung von Waren ins EU-Ausland in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) nach § 18a UStG angeben. Viele Händler vergessen dies, weil Amazon die Verbringung automatisch vornimmt und keine separate Rechnung ausstellt. Ohne ZM-Meldung ist die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 4 Nr. 1b UStG gefährdet.

Fehler 3: Unvollständige Warenbestandserfassung

Warenbestände in ausländischen FBA-Lagern werden oft nicht in die Inventur zum 31.12. einbezogen. Das führt zu einer zu niedrigen Bilanzierung des Umlaufvermögens und damit zu einem zu niedrigen Gewinnausweis – was das Finanzamt bei einer Prüfung korrigiert und mit Zinsen nach § 233a AO belastet.

Fehler 4: Falsche Umsatzabgrenzung bei Jahreswechsel

Amazon zahlt Settlements oft erst Anfang Januar aus, obwohl die Verkäufe im Dezember stattfanden. Steuerlich und bilanziell müssen die Umsätze jedoch im Jahr der Lieferung erfasst werden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB: Realisationsprinzip). Viele Händler buchen aber erst bei Zahlungseingang, was zu einer Verschiebung der Umsätze ins Folgejahr führt.

Hinweis

Richten Sie zum Jahreswechsel eine sonstige Forderung gegen Amazon ein, die alle Umsätze des Dezember enthält, aber erst im Januar ausgezahlt werden. So erfüllen Sie das Realisationsprinzip korrekt.

Fehler 5: Keine Trennung privater und geschäftlicher Amazon-Konten

Manche Geschäftsführer nutzen ihr Amazon-Seller-Konto sowohl für die GmbH als auch für private Verkäufe oder Testkäufe. Das führt zu einem Durcheinander in der Buchhaltung und macht die Zuordnung von Betriebseinnahmen und -ausgaben nahezu unmöglich. Bei einer Betriebsprüfung wird das Finanzamt im Zweifel alle Umsätze der GmbH zurechnen.

Checkliste: Steuerfehler vermeiden

  • OSS-Meldung quartalsweise fristgerecht beim BZSt abgeben (Frist: bis zum 30. des Folgemonats nach Quartalsende)
  • Zusammenfassende Meldung (ZM) monatlich abgeben bei innergemeinschaftlicher Verbringung (Pan-EU)
  • Alle FBA-Lagerbestände in die Jahresinventur einbeziehen (§ 240 HGB)
  • Umsätze nach Leistungsdatum buchen, nicht nach Zahlungseingang (Realisationsprinzip)
  • Private und geschäftliche Amazon-Konten strikt trennen
  • Alle Amazon-Berichte regelmäßig exportieren und GoBD-konform archivieren
  • Verfahrensdokumentation erstellen und jährlich aktualisieren
  • Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten: Betriebsstättengefahr prüfen und dokumentieren

„Wir erleben immer wieder, dass Mandanten erst nach einer Betriebsprüfung feststellen, dass ihre Amazon-Buchhaltung unvollständig war. Die Nachzahlungen sind dann oft existenzbedrohend. Eine laufende Begleitung durch einen Steuerberater, der sich mit E-Commerce auskennt, ist bei Amazon FBA keine Kür, sondern Pflicht – gleiches gilt für die ordnungsgemäße Amazon FBA Bilanz, die als Jahresabschluss alle Transaktionen und Bestände korrekt abbilden muss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann brauchen Sie einen Steuerberater für Amazon FBA – und wie wählen Sie den richtigen?

Die Frage ist nicht ob, sondern ab wann Sie einen Steuerberater für Ihr Amazon-FBA-Geschäft hinzuziehen sollten. Sobald Sie grenzüberschreitend verkaufen, ins Pan-EU-Programm einsteigen oder monatliche Umsätze im fünfstelligen Bereich erzielen, wird die steuerliche Komplexität so hoch, dass Sie ohne fachliche Unterstützung erhebliche Risiken eingehen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

  • Vor dem Start: Idealerweise klären Sie bereits vor der ersten Einlagerung ins FBA-Lager die umsatzsteuerlichen Pflichten und richten OSS ein
  • Bei Expansion in neue Märkte: Wenn Sie von Amazon.de auf Amazon.fr, Amazon.pl oder Amazon.com expandieren, ändern sich die Anforderungen fundamental
  • Bei Überschreitung der Lieferschwellen: Sobald Sie mehr als 10.000 Euro innergemeinschaftliche Fernverkäufe erzielen, müssen Sie aktiv werden
  • Vor dem ersten Jahresabschluss: Spätestens dann müssen alle Warenbestände, Umsätze und Gebühren korrekt bilanziert sein
  • Bei einer Betriebsprüfungsankündigung: Hier sollte bereits eine saubere Dokumentation vorliegen

Worauf sollten Sie bei der Wahl eines Steuerberaters achten?

Nicht jeder Steuerberater ist mit den Besonderheiten von Amazon FBA vertraut. Die Kombination aus E-Commerce, grenzüberschreitendem Handel, OSS-Verfahren und digitaler Buchführung erfordert spezialisiertes Know-how. Achten Sie auf folgende Kriterien:

Kriterium Warum wichtig Prüffragen
E-Commerce-Erfahrung Kenntnis der Amazon-Prozesse, Settlement-Struktur, Gebührenmodelle Wie viele Amazon-FBA-Mandanten betreuen Sie? Kennen Sie die Amazon-Berichte?
Internationale USt-Kompetenz OSS, innergemeinschaftliche Verbringung, Drittlandsexporte Haben Sie Erfahrung mit OSS-Meldungen und Zusammenfassenden Meldungen?
Digitale Affinität Schnittstellen, GoBD, Automatisierung Welche Tools/Schnittstellen nutzen Sie für Amazon-Daten?
Verfügbarkeit & Reaktionszeit Bei grenzüberschreitendem Handel zählt Tempo Wie schnell reagieren Sie auf Anfragen? Gibt es feste Ansprechpartner?
Transparente Preisgestaltung Keine bösen Überraschungen Arbeiten Sie mit Festpreisen oder Stundensätzen? Was ist im Jahresabschluss enthalten?

OnlineBilanz: Steuerberater-Leistung mit digitaler Effizienz

Wer einen Steuerberater sucht, der sich mit Amazon FBA auskennt und gleichzeitig moderne, digitale Prozesse bietet, ist bei OnlineBilanz.de richtig aufgehoben. Unser Steuerberater-Team erstellt Ihren Jahresabschluss rechtsverbindlich, inklusive aller E-Commerce-Besonderheiten, und kümmert sich um die fristgerechte Offenlegung im Unternehmensregister. Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und unseren zugelassenen Steuerberatern.

Transparente Festpreise

Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet – keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnungen.

Digitale Prozesse

Belege hochladen, Rückfragen direkt klären, Fortschritt jederzeit einsehen – alles über unsere Plattform.

Steuerberater-Qualität

Ihr Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.

Besonders für Amazon-FBA-Händler, die grenzüberschreitend tätig sind, bieten wir die nötige Expertise: OSS-Meldungen, Zusammenfassende Meldungen, korrekte Warenbestandsbilanzierung und GoBD-konforme Dokumentation – alles aus einer Hand. So können Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren, während wir die steuerliche Compliance sicherstellen.

Hinweis

Tipp: Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihre spezifische Situation zu besprechen. Servet Gündogan und unser Steuerberater-Team analysieren Ihre Anforderungen und erstellen ein individuelles Angebot.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich mich auch bei Verkäufen unter 10.000 Euro pro EU-Land umsatzsteuerlich registrieren?

Nein, solange Sie die Lieferschwelle von 10.000 Euro pro Jahr EU-weit nicht überschreiten, gilt die Umsatzsteuer Ihres Sitzstaats. Ab Überschreiten müssen Sie sich entweder im Bestimmungsland registrieren oder das OSS-Verfahren nutzen. Bei Pan-EU-Programm entsteht jedoch bereits durch Lagerhaltung im Ausland eine USt-Pflicht vor Ort.

Kann ich Amazon FBA als Kleinunternehmer nutzen?

Ja, grundsätzlich schon. Allerdings entfällt bei Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Lagerhaltung im EU-Ausland wird die Anwendung sehr komplex und oft unvorteilhaft. Die meisten FBA-Händler verzichten daher bewusst auf die Kleinunternehmerregelung.

Wie lange dauert die Registrierung für eine ausländische Umsatzsteuer-ID?

Die Dauer variiert je nach Land zwischen zwei Wochen und mehreren Monaten. In Deutschland (über BZSt für OSS) dauert es meist 2-4 Wochen. In Italien, Frankreich oder Polen kann die Registrierung 8-12 Wochen dauern. Planen Sie daher frühzeitig und starten Sie die Registrierung vor dem ersten Lagereintrag ins Ausland.

Was passiert, wenn Amazon die Umsatzsteuer falsch berechnet hat?

Die steuerliche Verantwortung trägt immer der Händler, nicht Amazon. Sie müssen alle Rechnungen prüfen und Fehler korrigieren. Bei falscher Umsatzsteuer-Berechnung durch Amazon sind Sie verpflichtet, die korrekte Steuer ans Finanzamt abzuführen. Dokumentieren Sie Abweichungen sorgfältig und korrigieren Sie Buchungen zeitnah.

Wie wirkt sich Amazon FBA auf die GewSt-Zerlegung aus?

Wenn durch FBA Betriebsstätten im Ausland entstehen, kann dies die Gewerbesteuer-Zerlegung nach § 28 ff. GewStG beeinflussen. Ausländische Betriebsstätten werden jedoch nicht in die deutsche Zerlegung einbezogen. Die Gewerbesteuer fällt dann ggf. im Ausland an (je nach DBA). Eine steuerliche Beratung zur korrekten Zuordnung ist hier empfehlenswert.

Gilt die erweiterte Offenlegungspflicht auch für kleine GmbHs mit Amazon FBA?

Nein, die Offenlegungspflicht richtet sich nach den Größenklassen des § 267 HGB. Auch wenn Sie über Amazon FBA international verkaufen, bleiben Sie eine kleine GmbH (unter 12 Mio. Euro Umsatz, unter 6 Mio. Euro Bilanzsumme), solange Sie die Schwellenwerte nicht überschreiten. Die Offenlegung erfolgt dann nach § 326 HGB beim Unternehmensregister.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Umsatzsteuergesetz (UStG), Abgabenordnung (AO), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
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Büroleitung & Support
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Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
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Jede Frist. Jede Abgabe.
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Entstehungsgeschichte

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

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    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
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Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Köpfe
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Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
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Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
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Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

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Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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