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A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

14–22 Minuten

OnlineBilanzBlogEigenkapitalnachweis GmbH

Eigenkapitalnachweis GmbH 2026: Aufbau & Anforderungen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Eigenkapitalnachweis dokumentiert die Eigenkapitalausstattung der GmbH nach § 266 HGB und ist zentral für Finanzierungen, Behördenanfragen und die Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO. Banken, Investoren und Ämter verlangen einen testierten Nachweis, der Stammkapital, Rücklagen und Gewinnvortrag transparent ausweist. Wir erläutern Aufbau, Anforderungen und wie Sie einen rechtssicheren Eigenkapitalnachweis erhalten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Der Eigenkapitalnachweis für die GmbH zeigt die Eigenkapitalausstattung gemäß § 266 Abs. 3 A. HGB: Stammkapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen und Gewinnvortrag. Banken, Behörden und Investoren fordern diesen Nachweis zur Bonitätsprüfung und Überschuldungsprüfung. Ein durch einen Steuerberater geprüfter und unterzeichneter Eigenkapitalnachweis bietet Rechtssicherheit und wird von allen Institutionen akzeptiert.

Was ist ein Eigenkapitalnachweis für die GmbH?

Der Eigenkapitalnachweis ist ein strukturierter Beleg, der die Zusammensetzung und Höhe des Eigenkapitals einer GmbH zu einem bestimmten Stichtag dokumentiert. Er basiert auf der Bilanzposition nach § 266 Abs. 3 A. HGB und weist alle Bestandteile des Eigenkapitals nach: Gezeichnetes Kapital (Stammkapital), Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss oder -fehlbetrag. Dieser Nachweis dient insbesondere gegenüber Banken, Investoren, Behörden oder bei Ausschreibungen als Bonitätsbeleg.

Im Unterschied zum vollständigen Jahresabschluss konzentriert sich der Eigenkapitalnachweis ausschließlich auf die Passivseite der Bilanz – genauer: auf die Position A gemäß § 266 Abs. 3 HGB. Ergänzend kann der Nachweis durch einen Eigenkapitalspiegel nach § 264 Abs. 1 HGB oder durch beglaubigte Auszüge aus dem elektronischen Bundesanzeiger (historisch) bzw. dem Unternehmensregister (seit DiRUG ab 01.08.2022) erbracht werden.

Praxishinweis

Banken verlangen bei Kreditanträgen regelmäßig einen aktuellen Eigenkapitalnachweis, um die Eigenkapitalquote und damit die Kreditwürdigkeit der GmbH einzuschätzen. Ein testierter Jahresabschluss durch einen Steuerberater erhöht die Akzeptanz erheblich.

Wann wird ein Eigenkapitalnachweis benötigt?

  • Bei Kreditanträgen oder Kreditverlängerungen gegenüber Banken und Sparkassen
  • Im Rahmen von Ausschreibungen und Vergabeverfahren (öffentliche Auftraggeber)
  • Bei Beteiligungsverhandlungen oder Due-Diligence-Prüfungen
  • Zur Vorlage bei Bürgschaftsbanken oder Förderinstituten (z. B. KfW)
  • Im Insolvenzverfahren oder bei Sanierungsgutachten nach IDW S 6
  • Zur Prüfung der Überschuldung gemäß § 19 Abs. 2 InsO

Aufbau des Eigenkapitals nach § 266 HGB

Das Eigenkapital der GmbH wird in der Bilanz gemäß § 266 Abs. 3 A. HGB gegliedert dargestellt. Die Struktur ist für alle Kapitalgesellschaften – unabhängig von der Größenklasse nach § 267 HGB – verbindlich. Diese Gliederung ermöglicht eine transparente Darstellung der Herkunft und Bindung des Eigenkapitals.

Position Bezeichnung nach § 266 Abs. 3 HGB Erläuterung
A.I. Gezeichnetes Kapital Stammkapital der GmbH (mindestens 25.000 € nach § 5 Abs. 1 GmbHG)
A.II. Kapitalrücklage Agio, Zuzahlungen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1–4 HGB
A.III. Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage (§ 150 AktG analog), satzungsmäßige, andere Gewinnrücklagen
A.IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag Kumuliertes Ergebnis der Vorjahre nach Ergebnisverwendung
A.V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres vor Ergebnisverwendung

Die Summe dieser Positionen ergibt das bilanzielle Eigenkapital. Bei negativem Eigenkapital (bilanzieller Überschuldung) sind die Positionen entsprechend mit negativem Vorzeichen auszuweisen. In diesem Fall besteht gemäß § 19 Abs. 2 InsO die Pflicht zur Überschuldungsprüfung anhand einer Fortführungsprognose.

„Viele Geschäftsführer verwechseln das Stammkapital mit dem Eigenkapital. Tatsächlich ist das Stammkapital nur eine – meist die kleinste – Komponente. Entscheidend für die Bonität sind die thesaurierten Gewinne in den Rücklagen und der Gewinnvortrag.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Stammkapital und Kapitalrücklage: Die gebundenen Eigenkapitalpositionen

Gezeichnetes Kapital (Stammkapital)

Das Stammkapital nach § 5 Abs. 1 GmbHG beträgt mindestens 25.000 Euro und ist in Geschäftsanteile zerlegt. Es ist die haftungsrechtlich bedeutsamste Position, da es den Gläubigern als Haftungsmasse dient und nach § 30 Abs. 1 GmbHG nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden darf (Kapitalerhaltungsgebot). Das Stammkapital muss bei Gründung mindestens zur Hälfte eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG), ausstehende Einlagen sind gemäß § 272 Abs. 1 HGB auf der Aktivseite offen abzusetzen.

Eine Erhöhung des Stammkapitals erfolgt durch Gesellschafterbeschluss und Handelsregistereintragung (§§ 55 ff. GmbHG). Eine Herabsetzung ist nach §§ 58 ff. GmbHG nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, insbesondere unter Wahrung des Gläubigerschutzes durch öffentliche Bekanntmachung und Sicherheitsleistung.

Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 HGB

Die Kapitalrücklage entsteht durch Einlagen der Gesellschafter, die nicht das Stammkapital erhöhen. Nach § 272 Abs. 2 HGB zählen dazu insbesondere: Aufgelder (Agio) bei Ausgabe von Geschäftsanteilen über den Nennbetrag hinaus, Zuzahlungen ohne Erhöhung des Stammkapitals sowie der Betrag von Zuzahlungen, die geleistet werden, um einen Jahresfehlbetrag auszugleichen.

Wichtig für Gesellschafter

Die Kapitalrücklage unterliegt dem Ausschüttungssperrgesetz (§ 268 Abs. 8 HGB). Sie darf nur ausgeschüttet werden, soweit sie nach Ausschüttung zusammen mit den Gewinnrücklagen nicht den Betrag der Entwicklungskosten übersteigt, die auf der Aktivseite ausgewiesen sind. Eine Verletzung kann zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer nach § 43 Abs. 2 GmbHG führen.

Stammkapital

  • Kapitalerhaltungsgebot § 30 GmbHG
  • Rückzahlung nur bei Kapitalherabsetzung
  • Grundlage der Haftungsmasse

Kapitalrücklage

  • Bildung nach § 272 Abs. 2 HGB
  • Ausschüttungssperre § 268 Abs. 8 HGB
  • Keine HR-Änderung erforderlich

Gewinnrücklagen und Gewinnvortrag: Thesaurierte Gewinne

Gewinnrücklagen entstehen durch Thesaurierung (Einbehaltung) von Jahresüberschüssen. Sie sind gemäß § 266 Abs. 3 A.III. HGB in gesetzliche Rücklagen, satzungsmäßige Rücklagen und andere Gewinnrücklagen zu untergliedern. Die Bildung von Gewinnrücklagen erfolgt im Rahmen der Ergebnisverwendung nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a Abs. 2 GmbHG, § 29 GmbHG).

Arten von Gewinnrücklagen

Rücklagenart Rechtsgrundlage Bildung
Gesetzliche Rücklage § 150 AktG analog (bei Ein-Personen-GmbH) Zwingend 5 % des Jahresüberschusses, bis 10 % des Stammkapitals erreicht sind
Satzungsmäßige Rücklage Gesellschaftsvertrag Wenn im Gesellschaftsvertrag vorgesehen (z. B. Investitionsrücklage)
Andere Gewinnrücklagen § 58 Nr. 3 GmbHG Freiwillige Bildung durch Gesellschafterbeschluss nach § 29 GmbHG

Der Gewinnvortrag bzw. Verlustvortrag (§ 266 Abs. 3 A.IV. HGB) erfasst das kumulierte Ergebnis der Vorjahre nach Ergebnisverwendung. Er entsteht, wenn Jahresüberschüsse nicht vollständig ausgeschüttet oder in Rücklagen eingestellt werden – oder wenn Verluste nicht durch Rücklagenauflösung oder Kapitalherabsetzung ausgeglichen wurden. Der Gewinnvortrag mindert oder erhöht das zur Ausschüttung verfügbare Ergebnis des Folgejahres.

Steuerliche Besonderheit

Gewinnrücklagen und Gewinnvortrag sind handelsbilanzielle Größen. Steuerlich können sie durch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) oder Organschaftsverhältnisse beeinflusst werden. Der Eigenkapitalnachweis sollte daher stets im Zusammenhang mit dem steuerlichen Einlagenkonto nach § 27 KStG betrachtet werden.

„In der Beratungspraxis sehen wir häufig, dass GmbHs mit hohem Gewinnvortrag bei Banken deutlich bessere Konditionen erzielen. Eine strategische Thesaurierung – statt Vollausschüttung – stärkt die Eigenkapitalbasis nachhaltig und signalisiert wirtschaftliche Stabilität.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Eigenkapitalnachweis erstellen: Anforderungen und Form

Der Eigenkapitalnachweis wird in der Regel auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses erstellt. Formell genügt ein strukturierter Auszug der Passivseite A nach § 266 Abs. 3 HGB, ergänzt um einen Eigenkapitalspiegel, der die Entwicklung der einzelnen Eigenkapitalpositionen im Geschäftsjahr nachvollziehbar macht. Viele Banken und Behörden akzeptieren nur Nachweise, die von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellt und testiert wurden.

Bestandteile eines vollständigen Eigenkapitalnachweises

  • Bilanzauszug Passivseite A (Eigenkapital) gemäß § 266 Abs. 3 HGB zum Stichtag 31.12.2025
  • Eigenkapitalspiegel mit Anfangsbestand, Zu- und Abgängen, Endbestand jeder Position
  • Angabe des Bilanzstichtags und der Firma der GmbH (§ 264 Abs. 2 HGB)
  • Unterschrift des Geschäftsführers oder Bestätigungsvermerk des Steuerberaters
  • Bei testierten Abschlüssen: Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB (bei prüfungspflichtigen GmbHs)
  • Optional: Begleitschreiben mit Erläuterungen zu wesentlichen Veränderungen

Für mittelgroße und große GmbHs gemäß § 267 Abs. 2 und 3 HGB ist der Jahresabschluss nach § 316 HGB prüfungspflichtig. In diesen Fällen wird der Eigenkapitalnachweis regelmäßig zusammen mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers eingereicht. Kleine GmbHs nach § 267 Abs. 1 HGB können den Nachweis auch durch den erstellenden Steuerberater bestätigen lassen – dies erhöht die Glaubwürdigkeit erheblich.

Eigenkapitalspiegel: Entwicklung transparent darstellen

Der Eigenkapitalspiegel ist ein tabellarisches Instrument, das die Veränderung aller Eigenkapitalpositionen vom Vorjahresstichtag zum aktuellen Bilanzstichtag nachweist. Er zeigt transparent, wie sich Kapitalerhöhungen, Gewinnausschüttungen, Rücklagenbildung oder Verlustverrechnung auf das Eigenkapital ausgewirkt haben. Insbesondere bei Kreditanträgen wird ein nachvollziehbarer Eigenkapitalspiegel von Banken als Qualitätsmerkmal gewertet.

Position Stand 01.01.2025 Zuführung Entnahme/Verwendung Stand 31.12.2025
Stammkapital 25.000 25.000
Kapitalrücklage 10.000 10.000
Gewinnrücklagen 30.000 15.000 45.000
Gewinnvortrag 12.000 12.000
Jahresüberschuss 2025 40.000 -25.000 15.000
Summe Eigenkapital 77.000 55.000 -25.000 107.000

Wer den Eigenkapitalnachweis sowie den gesamten Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, kann auf Plattformen wie OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen in Anspruch nehmen – ohne langes Suchen und Wartezeiten.

Eigenkapitalquote und Bonität: Warum Banken auf das Eigenkapital achten

Die Eigenkapitalquote ist eine zentrale Kennzahl der Bilanzanalyse und wird von Banken, Ratingagenturen und Kreditversicherern als Indikator für die Finanzstabilität herangezogen. Sie errechnet sich als Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme (Eigenkapital / Bilanzsumme × 100) und gibt Auskunft über die finanzielle Unabhängigkeit der GmbH. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Insolvenzrisiko und desto bessere Kreditkonditionen sind zu erwarten.

≥ 30 %

gilt als sehr gut

20–30 %

solide Eigenkapitalbasis

10–20 %

üblich, aber ausbaufähig

< 10 %

kritisch, Finanzierungsrisiko

Nach § 18 Abs. 1 KWG und den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) müssen Kreditinstitute die Bonität ihrer Firmenkunden regelmäßig prüfen. Dabei fließen neben der Eigenkapitalquote auch weitere Kennzahlen wie Verschuldungsgrad, Liquiditätskennzahlen und Cashflow in das Rating ein. Ein solider Eigenkapitalnachweis ist daher nicht nur formale Pflicht, sondern strategischer Erfolgsfaktor bei Verhandlungen.

Wie lässt sich die Eigenkapitalquote verbessern?

  • Thesaurierung von Gewinnen statt Vollausschüttung (Bildung von Gewinnrücklagen)
  • Kapitalerhöhung durch Bareinlagen oder Sacheinlagen der Gesellschafter
  • Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital (Debt-Equity-Swap)
  • Verzicht auf Entnahme oder Stundung von Geschäftsführergehältern (kurzfristig)
  • Abbau von Forderungen und Vorräten zur Reduzierung der Bilanzsumme (Working Capital Management)
  • Forderungsverzicht oder Rangrücktritt der Gesellschafter (wirtschaftliches Eigenkapital)

Vorsicht bei bilanzpolitischen Maßnahmen

Bilanzpolitische Gestaltungen zur Verbesserung der Eigenkapitalquote – etwa durch Bewertungswahlrechte bei Rückstellungen oder Abschreibungen – sind grundsätzlich zulässig, müssen aber den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§ 243 HGB) entsprechen. Manipulationen oder Verstöße gegen das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) können zu zivilrechtlicher Haftung und strafrechtlichen Konsequenzen nach § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht) führen.

Negatives Eigenkapital und Überschuldung: Handlungspflichten des Geschäftsführers

Ein negatives Eigenkapital liegt vor, wenn die Passivposten (Fremdkapital und Verbindlichkeiten) die Aktivseite der Bilanz übersteigen. In diesem Fall ist die GmbH bilanziell überschuldet. Nach § 19 Abs. 2 InsO liegt Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vor, wenn das Vermögen der GmbH die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt – es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (positive Fortführungsprognose).

Insolvenzantragspflicht beachten

Tritt Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) ein, ist der Geschäftsführer nach § 15a Abs. 1 InsO verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrundes, einen Insolvenzantrag zu stellen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zur persönlichen Haftung nach § 15b InsO sowie zur Strafbarkeit nach § 15a Abs. 4 InsO (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) führen.

Fortführungsprognose und Überschuldungsstatus

Die Überschuldungsprüfung erfolgt zweistufig: Zunächst wird die bilanzielle Überschuldung festgestellt (Vermögen < Verbindlichkeiten auf Basis Liquidationswerte). Liegt diese vor, ist in einem zweiten Schritt eine Fortführungsprognose zu erstellen. Ist die Fortführung des Unternehmens für mindestens zwölf Monate überwiegend wahrscheinlich, entfällt die Insolvenzantragspflicht trotz bilanzieller Überschuldung. Die Prognose muss dokumentiert und nachvollziehbar sein – idealerweise durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

  • Erstellung einer Überschuldungsbilanz (Liquidationswerte statt Fortführungswerte)
  • Ermittlung der tatsächlichen Vermögenswerte und aller Verbindlichkeiten (inkl. Eventualverbindlichkeiten)
  • Erstellung einer integrierten Planungsrechnung (Liquiditätsplan für 12 Monate)
  • Bewertung der Fortführungsannahme anhand objektiver Kriterien (Aufträge, Finanzierung, Marktlage)
  • Dokumentation der Prognose und der zugrunde liegenden Annahmen
  • Vorlage an Gesellschafter und ggf. Beirat oder Aufsichtsrat

Liegt negatives Eigenkapital vor, jedoch keine insolvenzrechtliche Überschuldung, bleibt die GmbH handlungsfähig. Dennoch sind Geschäftsführer verpflichtet, Maßnahmen zur Sanierung einzuleiten: Kapitalerhöhung, Forderungsverzicht, Rangrücktritt, Kostensenkung oder Restrukturierung. Der Eigenkapitalnachweis wird in dieser Situation besonders kritisch geprüft – von Banken, Lieferanten und potenziellen Investoren.

„Bei negativem Eigenkapital ist höchste Sorgfalt geboten. Wir empfehlen, unverzüglich eine Überschuldungsprüfung durch einen Steuerberater vornehmen zu lassen und die Fortführungsprognose schriftlich zu dokumentieren. So schützt sich der Geschäftsführer persönlich und schafft eine belastbare Grundlage für Sanierungsgespräche.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Eigenkapitalnachweis für Bank und Behörden: Anforderungen in der Praxis

In der Unternehmenspraxis wird der Eigenkapitalnachweis vor allem von Banken, öffentlichen Auftraggebern, Bürgschaftsbanken und Förderinstituten angefordert. Jede dieser Institutionen stellt spezifische Anforderungen an Form, Aktualität und Bestätigung des Nachweises. Während Banken meist einen testierten oder steuerberaterbestätigten Nachweis verlangen, genügen bei Behörden oft beglaubigte Auszüge aus dem Unternehmensregister.

Anforderungen von Banken bei Kreditanträgen

Kreditinstitute fordern im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18 KWG regelmäßig einen aktuellen Eigenkapitalnachweis – idealerweise nicht älter als zwölf Monate. Der Nachweis muss auf einem festgestellten Jahresabschluss basieren (§ 42a GmbHG) und sollte durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt sein. Zusätzlich verlangen Banken häufig eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie eine Liquiditätsplanung.

Kreditantrag Hausbank

  • Eigenkapitalnachweis inkl. Eigenkapitalspiegel
  • Jahresabschluss der letzten zwei Geschäftsjahre
  • Aktuelle BWA (nicht älter als drei Monate)
  • Liquiditätsplan und Investitionsplan
  • Gesellschafterliste und Geschäftsführererklärung

Öffentliche Ausschreibung

  • Eigenkapitalnachweis zum letzten Bilanzstichtag
  • Beglaubigte Auszüge aus Handels- und Unternehmensregister
  • Umsatzerklärung der letzten drei Jahre
  • Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
  • Ggf. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren

Offenlegung und Abruf im Unternehmensregister

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 325 HGB ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger dient nur noch als Bekanntmachungsorgan, nicht mehr als Hinterlegungsstelle. GmbHs müssen den Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen – für den Stichtag 31.12.2025 somit bis spätestens 31.12.2026.

Behörden und Geschäftspartner können den offengelegten Jahresabschluss elektronisch abrufen und erhalten so Einblick in die Eigenkapitalstruktur. Ein aktueller, fristgerecht offengelegter Abschluss signalisiert Transparenz und Seriosität – eine verspätete Offenlegung kann ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro nach sich ziehen.

Praxistipp für Ausschreibungen

Öffentliche Auftraggeber verlangen häufig neben dem Eigenkapitalnachweis eine Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Lage sowie eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Diese Dokumente sollten parallel zum Jahresabschluss vorbereitet werden, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden.

„In der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern erleben wir immer wieder, dass GmbHs wegen unvollständiger Unterlagen aus Vergabeverfahren ausscheiden. Ein professionell erstellter Eigenkapitalnachweis vom Steuerberater spart nicht nur Zeit, sondern erhöht die Erfolgsquote bei Ausschreibungen erheblich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Eigenkapitalnachweis durch den Steuerberater: Sicherheit und Akzeptanz

Die Erstellung des Eigenkapitalnachweises durch einen Steuerberater bietet rechtliche Sicherheit und erhöht die Akzeptanz bei Banken, Behörden und Geschäftspartnern erheblich. Steuerberater sind nach § 33 StBerG zur gewissenhaften und unabhängigen Berufsausübung verpflichtet und haften für die Richtigkeit ihrer Angaben. Ein vom Steuerberater erstellter und unterzeichneter Nachweis gilt daher als glaubwürdig und rechtsverbindlich.

Leistungen des Steuerberaters beim Eigenkapitalnachweis

  • Erstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB unter Beachtung aller handelsrechtlichen Vorschriften
  • Gliederung des Eigenkapitals nach § 266 Abs. 3 A. HGB
  • Erstellung eines Eigenkapitalspiegels mit Nachweis aller Bewegungen
  • Prüfung der Einhaltung von Kapitalerhaltungsvorschriften (§ 30 GmbHG, § 268 Abs. 8 HGB)
  • Beratung zu bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der GoB
  • Bestätigung oder Testierung des Jahresabschlusses
  • Unterstützung bei der elektronischen Offenlegung im Unternehmensregister

Insbesondere bei komplexen Sachverhalten – etwa bei Kapitalerhöhungen, Umwandlungen, Verschmelzungen oder nach Sanierungen – ist die fachliche Begleitung durch einen Steuerberater unverzichtbar. Auch bei negativem Eigenkapital oder drohender Überschuldung sollte die Überschuldungsprüfung und Fortführungsprognose stets durch einen Steuerberater dokumentiert werden, um die persönliche Haftung des Geschäftsführers abzusichern.

Digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen

Geschäftsführer, die einen Eigenkapitalnachweis sowie den vollständigen Jahresabschluss benötigen, können auf spezialisierte Plattformen wie OnlineBilanz.de zurückgreifen. Hier erhalten sie Steuerberater-Qualität digital koordiniert – mit transparenten Festpreisen, ohne lange Wartezeiten und mit verbindlicher Terminzusage. Die Jahresabschlüsse werden von zugelassenen Steuerberatern erstellt, fachlich geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.

Transparente Festpreise

Kein Honorarpoker, klare Kalkulation nach Unternehmensgröße und Komplexität – vor Auftragserteilung.

Digitale Koordination

Büroleiter Servet Gündogan koordiniert zwischen Mandant und Steuerberater-Team – ohne Medienbruch, alles digital.

Steuerberater-Qualität

Erstellung, Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater.

Der Eigenkapitalnachweis wird dabei automatisch im Rahmen der Jahresabschlusserstellung mitgeliefert und kann direkt für Kreditanträge, Ausschreibungen oder Behördenanfragen verwendet werden. Die Offenlegung im Unternehmensregister erfolgt auf Wunsch ebenfalls über OnlineBilanz – fristgerecht und rechtssicher.

„Unsere Mandanten schätzen besonders die Verbindlichkeit: Sie erhalten einen festen Termin für den fertigen Jahresabschluss und damit auch für den Eigenkapitalnachweis. Das ermöglicht ihnen, Kreditgespräche und Ausschreibungen präzise zu planen – ohne böse Überraschungen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Eigenkapitalnachweis auch selbst erstellen?

Ja, grundsätzlich können Sie als Geschäftsführer den Eigenkapitalnachweis selbst erstellen. Allerdings verlangen Banken, Investoren und Behörden häufig einen durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer testierten Nachweis, da nur dieser die erforderliche Rechtssicherheit und Glaubwürdigkeit bietet. Eine selbst erstellte Aufstellung wird oft nicht akzeptiert.

Wie oft muss ein Eigenkapitalnachweis aktualisiert werden?

Die Aktualisierungspflicht hängt vom Verwendungszweck ab. Für Kreditanträge oder Behördenanfragen wird meist ein Nachweis zum letzten Bilanzstichtag verlangt, in manchen Fällen eine unterjährige Zwischenbilanz. Bei laufenden Kreditlinien können Banken quartalsweise oder jährliche Nachweise fordern. Prüfen Sie die vertraglichen Vereinbarungen mit Ihrer Bank.

Welche Konsequenzen hat eine Überschuldung bei negativem Eigenkapital?

Bei negativem Eigenkapital müssen Geschäftsführer gemäß § 19 Abs. 2 InsO prüfen, ob eine Überschuldung vorliegt. Ist das Unternehmen überschuldet und nicht fortführungsfähig, besteht eine Insolvenzantragspflicht binnen drei Wochen nach § 15a InsO. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zu persönlicher Haftung und strafrechtlichen Konsequenzen (§ 15a Abs. 4-5 InsO, § 266a StGB) führen.

Welche Rolle spielt die Eigenkapitalquote bei der Kreditvergabe?

Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/Bilanzsumme × 100) ist eine zentrale Kennzahl für die Bonitätsbewertung durch Banken im Rahmen von Basel III. Eine höhere Quote (ab 20-30 %) signalisiert finanzielle Stabilität und reduziert das Ausfallrisiko, was zu besseren Kreditkonditionen führt. Niedrige Quoten (unter 10 %) erhöhen das Risiko und können Kreditablehnungen oder höhere Zinsen zur Folge haben.

Was ist der Unterschied zwischen Eigenkapitalnachweis und Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss nach § 242 HGB umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang und Lagebericht und zeigt die vollständige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Eigenkapitalnachweis ist ein Auszug oder eine Aufstellung, die sich ausschließlich auf die Eigenkapitalpositionen der Bilanz konzentriert und deren Entwicklung dokumentiert. Er wird oft zusätzlich zum Jahresabschluss angefordert.

Kann eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro negatives Eigenkapital haben?

Ja, das ist möglich. Das Stammkapital ist lediglich die nominelle Haftungsgrundlage bei Gründung gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG. Durch Verluste kann das tatsächliche Eigenkapital unter das Stammkapital sinken oder sogar negativ werden. In diesem Fall liegt bilanziell ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag vor, der auf der Passivseite als Minusposten erscheint und eine Überschuldungsprüfung auslöst.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB (Gliederung der Bilanz), § 5 GmbHG (Stammkapital), § 19 InsO (Überschuldung), § 15a InsO (Insolvenzantragspflicht). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
Ben
KI-Steuerberater