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OnlineBilanzBlogSanierungskonzept erstellen nach IDW S6: Aufbau, Anforderungen und Inhalt

Sanierungskonzept erstellen nach IDW S6: Aufbau, Anforderungen und Inhalt

Veröffentlicht: 30.06.2026Aktualisiert: 30.06.2026Fachlich geprüft: 30.06.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Wenn ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise gerät, entscheidet oft ein rechtssicheres, strukturiertes Sanierungskonzept darüber, ob Banken und Gläubiger mitziehen – oder ob der Weg in die Insolvenz unausweichlich wird. Der IDW Standard S6 liefert den verbindlichen Rahmen, den Gerichte, Kreditinstitute und Sanierungsberater in Deutschland gleichermaßen akzeptieren.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Ein Sanierungskonzept erstellen bedeutet nach IDW S6, die Krisenursachen systematisch zu analysieren, die Sanierungsbedürftigkeit und -fähigkeit nachzuweisen, ein Leitbild des sanierten Unternehmens zu entwickeln und konkrete Maßnahmen in einer integrierten Finanz-, Ertrags- und Liquiditätsplanung zu hinterlegen. Der Nachweis der Sanierungsfähigkeit erfordert dabei regelmäßig eine Prüfung, ob eine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung vorliegt oder durch die geplanten Maßnahmen beseitigt werden kann. Nur ein so aufgebautes, qualifiziertes Konzept entfaltet Rechtswirkung gegenüber Banken, Gläubigern und ggf. der Insolvenzordnung.

Was ist IDW S6?

Der Standard IDW S6 „Anforderungen an Sanierungskonzepte“ wird vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegeben und legt fest, welche inhaltlichen und methodischen Mindestanforderungen ein Sanierungskonzept erfüllen muss, damit es als fachlich belastbar gilt. Die aktuell maßgebliche Fassung stammt aus 2018 und ist seither ständige Referenz in der Sanierungspraxis.

IDW S6 ist kein Gesetz, entfaltet aber faktisch normative Wirkung: Banken, Insolvenzgerichte und Restrukturierungsberater messen Konzepte an seinen Kriterien. Wer ein Sanierungskonzept nach IDW S6 vorlegt, signalisiert, dass eine neutrale, sachkundige Instanz die Tragfähigkeit der Sanierung beurteilt hat.

Rechtlicher Kontext

Die Insolvenzordnung (§ 18 InsO – drohende Zahlungsunfähigkeit, § 19 InsO – Überschuldung) verpflichtet Geschäftsführer zur unverzüglichen Handlung bei Insolvenzreife. Ein IDW-S6-Konzept kann belegen, dass zum Erstellungszeitpunkt keine Insolvenzreife vorlag oder dass eine überwiegende Fortführungsprognose besteht – ein zentrales Element für die Bilanzierung nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB (Going-Concern).

Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsfähigkeit

IDW S6 unterscheidet streng zwischen zwei Kernfeststellungen, die das Konzept zu treffen hat:

Sanierungsbedürftigkeit

Das Unternehmen befindet sich in einer Krise, die ohne aktives Eingreifen zur Insolvenzreife führt. Die Krise kann auf mehreren Stufen vorliegen: Stakeholder-Krise, Strategiekrise, Produkt- und Absatzkrise, Erfolgskrise, Liquiditätskrise. Die Analyse muss alle relevanten Krisenebenen identifizieren und kausal verknüpfen.

Sanierungsfähigkeit

Das Unternehmen ist grundsätzlich in der Lage, unter realistischen Annahmen wieder nachhaltig wettbewerbsfähig zu werden. IDW S6 fordert den Nachweis, dass das Unternehmen nach Durchführung der Maßnahmen ein wettbewerbsfähiges Geschäftsmodell besitzt und die Kapitaldienstfähigkeit wiederherstellt.

Beide Feststellungen müssen positiv ausfallen – fehlt eine davon, ist das Konzept unvollständig und wird von Banken und Gläubigern regelmäßig nicht als belastbar akzeptiert. Die Sanierungsfähigkeit ist dabei keine Prognose ins Blaue: Sie muss auf nachvollziehbaren, plausibilisierten Annahmen basieren.

Aufbau des Sanierungskonzepts nach IDW S6

IDW S6 schreibt keinen festen Gliederungszwang vor, definiert aber Kernelemente, die in jedem qualifizierten Sanierungskonzept enthalten sein müssen. Die Praxis hat sich auf folgende Struktur eingespielt:

Element Inhalt IDW-S6-Bezug
Auftragsrahmen und Grundlagen Auftraggeber, Berichtszweck, verwendete Unterlagen, Abgrenzung der Verantwortlichkeiten Rz. 10–14
Krisenanalyse Krisenursachen, Krisenstadium, Krisentiefe Rz. 50–70
Leitbild des sanierten Unternehmens Zielzustand, Geschäftsmodell, Marktpositionierung Rz. 71–80
Sanierungsmaßnahmen Operative, strategische und finanzielle Maßnahmen inkl. Umsetzungsverantwortung Rz. 81–100
Integrierte Planung GuV, Bilanz, Liquiditätsplanung (mindestens 3 Jahre) Rz. 101–120
Gesamtwürdigung Abschlussbewertung: Sanierungsbedürftigkeit/-fähigkeit, Fortführungsprognose Rz. 121–130

Schritt 1: Krisenanalyse und Krisenursachen

Die Krisenanalyse bildet das analytische Fundament. Sie muss rückblickend erklären, wie es zur Krise kam, und vorausschauend zeigen, welche Hebel zur Lösung existieren. IDW S6 fordert eine mehrstufige Betrachtung:

  • Unternehmensanalyse: Geschäftsmodell, Organisation, Leistungsprozesse, Personal, IT
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse: Branchenumfeld, Wettbewerber, Kundenstruktur, Abhängigkeiten
  • Finanzanalyse: Jahresabschlüsse der letzten 3–5 Jahre, Kennzahlen (EBITDA, Working Capital, Eigenkapitalquote), unterjährige Berichte
  • Krisenursachen: Unterscheidung in endogene (z. B. Managementfehler, Produktionsmängel) und exogene Faktoren (z. B. Marktveränderungen, Zinswende)

Die Analyse der Jahresabschlüsse ist dabei ein zentrales Instrument. Wie ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss aufgebaut ist und welche Kennzahlen er liefert, ist Grundvoraussetzung für eine belastbare Krisendiagnose. Erst wer die historische Ertragslage, die Bilanzstruktur und die Kapitalflussrechnung versteht, kann Krisenursachen sauber herausarbeiten.

Krisenstadien nach IDW S6

IDW S6 differenziert explizit nach dem Krisenstadium, da dieses die Dringlichkeit und Art der Maßnahmen bestimmt. Eine Liquiditätskrise erfordert sofortigen Handlungsbedarf (kurzfristige Überbrückungsfinanzierung, Moratorien), während eine Strategiekrise langfristige Umstrukturierungen zulässt. Das Krisenstadium beeinflusst auch die Fortführungsprognose nach HGB.

Schritt 2: Leitbild des sanierten Unternehmens

Das Leitbild des sanierten Unternehmens beschreibt den angestrebten Zielzustand nach vollständiger Umsetzung der Sanierung. Es ist keine visionäre Hochglanzbeschreibung, sondern ein konkreter operativer Sollzustand mit messbaren Eckdaten:

Definiertes Kerngeschäft: Welche Produkte, Dienstleistungen und Märkte gehören zum sanierten Unternehmen?
Ziel-Organisationsstruktur: Aufbau- und Ablauforganisation nach der Sanierung
Wettbewerbsposition: Angestrebter Marktanteil, Alleinstellungsmerkmale, Differenzierung
Finanzielle Zielkennzahlen: Ziel-EBITDA-Marge, Eigenkapitalquote, Nettoverschuldung
Zeitrahmen: Wann ist der Zielzustand realistisch erreichbar?

Das Leitbild ist das Bindeglied zwischen der Ist-Analyse und den Sanierungsmaßnahmen: Jede Maßnahme muss einen nachvollziehbaren Beitrag zur Erreichung des Leitbilds leisten.

Schritt 3: Sanierungsmaßnahmen

IDW S6 fordert, dass Sanierungsmaßnahmen vollständig, konkret und in ihrer Wirkung quantifiziert dargestellt werden. Eine rein verbale Beschreibung ohne Ergebnisbeitrag ist unzureichend. Die Maßnahmen gliedern sich typischerweise in drei Kategorien:

Leistungswirtschaftliche Maßnahmen

  • Portfoliobereinigung (Aufgabe verlustbringender Geschäftsbereiche)
  • Kapazitätsanpassungen, Kurzarbeit, Personalabbau
  • Optimierung Einkauf und Supply Chain
  • Vertriebsoffensiven, Pricing-Korrekturen
Finanzwirtschaftliche Maßnahmen

  • Kapitalschnitt und anschließende Kapitalerhöhung
  • Gesellschafterdarlehen oder Rangrücktrittserklärungen
  • Debt-to-Equity-Swap
  • Stundungs- und Moratoriumsvereinbarungen mit Gläubigern
  • Verwertung nicht betriebsnotwendiger Vermögenswerte

Für jede Maßnahme sind Verantwortliche, Zeitplan und quantitativer Ergebnisbeitrag (Kosteneinsparung, Erlössteigerung, Liquiditätsfreisetzung) zu dokumentieren. Die erwartete Liquiditätsfreisetzung lässt sich dabei präzise durch einen rollierenden 13-Wochen-Liquiditätsstatus überwachen. Nur so kann die integrierte Planung die Maßnahmen sauber abbilden und deren tatsächliche Wirkung nachverfolgen.

Achtung: Haftungsrisiko für Geschäftsführer

Wird trotz erkannter Insolvenzreife kein Sanierungskonzept erstellt oder werden Maßnahmen verschleppt, droht dem Geschäftsführer die persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO i. V. m. § 823 Abs. 2 BGB sowie Strafbarkeit gemäß § 15a Abs. 4 InsO. Ein IDW-S6-Konzept dokumentiert das pflichtgemäße Handeln und schützt vor diesen Risiken.

Schritt 4: Integrierte Planung

Die integrierte Planung ist das Herzstück des Sanierungskonzepts. Sie besteht aus drei aufeinander abgestimmten Planungsrechnungen, die konsistent ineinandergreifen müssen:

Planungsrechnung Inhalt Mindestlaufzeit
Ertragsplanung (Plan-GuV) Umsatz, Rohertrag, EBITDA, EBIT, EBT, Jahresüberschuss/-fehlbetrag 3 Jahre
Bilanzplanung (Plan-Bilanz) Entwicklung Eigenkapital, Verschuldung, Bilanzsumme 3 Jahre
Liquiditätsplanung Monatsgenaue Zahlungsströme im 1. Jahr, quartalsmäßig im 2./3. Jahr 3 Jahre (1. Jahr monatlich)

Die Planung ist in der Regel als Drei-Szenarien-Modell aufzubauen: Base Case (realistisches Szenario), Best Case und Stress-Szenario (Downside). Nur wenn selbst im Stress-Szenario die Zahlungsfähigkeit gewahrt bleibt, ist die Sanierungsfähigkeit überzeugend nachgewiesen. Planannahmen – etwa Umsatzwachstum, Rohmargenentwicklung, Personalkosten – sind detailliert zu begründen und an Marktdaten zu spiegeln.

Qualifiziertes Sanierungskonzept: Wann ist diese Bezeichnung berechtigt?

Der Begriff „qualifiziertes Sanierungskonzept“ hat besondere rechtliche Relevanz. Er taucht insbesondere im Kontext des Steuerrechts auf: Nach dem Sanierungserlass (BMF-Schreiben vom 27.03.2003, aufgegriffen durch § 3a EStG und § 7b GewStG) kann ein Sanierungsgewinn – der entsteht, wenn Gläubiger auf Forderungen verzichten – steuerfrei sein, wenn u. a. ein qualifiziertes Sanierungskonzept vorliegt. Ein qualifiziertes Konzept nach IDW S6 erfüllt typischerweise diese Voraussetzungen, weil es:

  • von einem unabhängigen Sachverständigen (Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, erfahrener Steuerberater) erstellt oder begutachtet wurde,
  • die Sanierungsbedürftigkeit und -fähigkeit positiv feststellt,
  • einen konkreten Sanierungsplan mit integrierten Planzahlen enthält und
  • auf vollständiger und aktueller Datenbasis beruht.

Ein Muster oder Beispiel aus dem Internet ersetzt kein qualifiziertes Sanierungskonzept. Die Individualität des Unternehmens, seiner Gläubigerstruktur und seiner Krisenursachen macht eine pauschale Vorlage fachlich wertlos – und kann im Zweifel sogar haftungsrelevant sein.

Rolle des Sanierungskonzepts gegenüber Banken und Gläubigern

Kreditinstitute sind nach den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement der BaFin) verpflichtet, Engagements mit erkennbaren Risiken intensiv zu betreuen. Ein IDW-S6-Konzept ist in der Praxis der Standard, den Banken für die Gewährung von Sanierungskrediten, die Prolongation bestehender Verbindlichkeiten oder die Vereinbarung von Covenants verlangen. Ohne ein solches Konzept ist eine Kreditverlängerung oder neue Finanzierung in der Krise faktisch nicht erreichbar.

Gegenüber anderen Gläubigern – Lieferanten, Finanzamt, Sozialversicherungsträger – dokumentiert das Konzept, dass das Unternehmen handlungsfähig ist und ein realistischer Sanierungsweg existiert. Dies ist Voraussetzung für Stundungsvereinbarungen nach § 222 AO (Stundung gegenüber dem Finanzamt) und außergerichtliche Vergleiche.

Im Rahmen des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) kann ein IDW-S6-Konzept als Grundlage für einen Restrukturierungsplan dienen, der mehrheitliche Gläubigerzustimmung erfordert. Die Substanz des Konzepts – insbesondere die integrierte Planung und der Nachweis der Sanierungsfähigkeit – fließt direkt in die Plandarstellung des Restrukturierungsplans ein.

Praxisbeispiel: Maschinenbau-GmbH in der Liquiditätskrise

Die Muster Maschinenbau GmbH (Jahresumsatz 8 Mio. EUR, 45 Mitarbeiter) weist Ende des Geschäftsjahres folgende Kennzahlen auf:

Kennzahl Ist (lfd. Jahr) Vorjahr
Umsatz 8,0 Mio. EUR 9,5 Mio. EUR
EBITDA –320.000 EUR +580.000 EUR
Eigenkapital 180.000 EUR (aufgezehrt) 500.000 EUR
Bankverbindlichkeiten 2,1 Mio. EUR 1,8 Mio. EUR
Liquiditätspuffer (30 Tage) 65.000 EUR 310.000 EUR

Krisenanalyse: Der Umsatzrückgang ist auf den Verlust eines Großkunden (32 % Umsatzanteil) zurückzuführen, kombiniert mit gestiegenen Materialkosten (+18 %) infolge globaler Lieferkettenprobleme. Die Fixkostenbasis wurde nicht rechtzeitig angepasst.

Leitbild: Die GmbH fokussiert sich auf zwei Kernproduktlinien (statt bisher vier), erschließt neue Kundensegmente im Bereich erneuerbarer Energien und strebt bis zum Ende von Jahr 3 eine EBITDA-Marge von 7 % an.

Sanierungsmaßnahmen (Auswahl):

  • Personalabbau von 45 auf 36 Mitarbeiter: jährliche Einsparung 540.000 EUR (ab Monat 6)
  • Aufgabe zweier Produktlinien: Einsparung Herstellkosten 280.000 EUR p. a.
  • Gesellschafterdarlehen 400.000 EUR mit Rangrücktritt: unmittelbare Liquiditätsstabilisierung
  • Prolongation Bankkredit um 24 Monate: Entlastung lfd. Tilgung 180.000 EUR p. a.

Integrierte Planung (Base Case, Jahr 1–3):

Position Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3
Umsatz 7,2 Mio. EUR 7,8 Mio. EUR 8,5 Mio. EUR
EBITDA +140.000 EUR +420.000 EUR +595.000 EUR
Liquiditätspuffer (Monatsende) min. 120.000 EUR min. 250.000 EUR min. 380.000 EUR
Eigenkapital 310.000 EUR 520.000 EUR 780.000 EUR

Das Konzept belegt: Im Stress-Szenario (Umsatz –15 % gegenüber Base Case) bleibt die Liquidität in jedem Monat positiv. Damit ist die Sanierungsfähigkeit auch unter widrigen Bedingungen darstellbar.

Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt (Einbuchung):
Bank 400.000 EUR an Verbindlichkeiten ggü. Gesellschafter 400.000 EUR
Bilanzausweis: gesondert als nachrangige Verbindlichkeit; bei qualifiziertem Rangrücktritt kein Ausweis als Fremdkapital i. S. d. Überschuldungsstatus nach § 19 InsO.

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Fazit: Sanierungskonzept erstellen – strukturiert, qualifiziert, rechtssicher

Ein Sanierungskonzept erstellen bedeutet weit mehr als das Verfassen einer Planzahlen-Tabelle. IDW S6 verlangt eine lückenlose Kausalkette: von der Krisendiagnose über das Leitbild und die konkreten Maßnahmen bis zur integrierten, szenariengestützten Finanzplanung. Nur ein so aufgebautes, qualifiziertes Konzept schafft die Vertrauensbasis, die Banken für Sanierungskredite, Gläubiger für Stundungen und Gerichte für die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit benötigen.

Für Geschäftsführer einer GmbH gilt: Das Konzept schützt nicht nur das Unternehmen, sondern auch Sie persönlich vor Haftungsrisiken. Es sollte frühzeitig – idealerweise beim ersten Auftreten von Krisenzeichen – in Auftrag gegeben werden, nicht erst wenn die Liquidität erschöpft ist. Die Qualität der Datenbasis, insbesondere der Jahresabschlüsse und der unterjährigen Berichte, ist dabei entscheidend für die Überzeugungskraft des Konzepts.

IDW S6 (2018)

Maßgebliche Fassung des Standards

3 Szenarien

Base, Best, Stress Case in der Planung

3 Jahre

Mindestlaufzeit der integrierten Planung

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Häufig gestellte Fragen

Was muss ein Sanierungskonzept nach IDW S6 mindestens enthalten?

Ein IDW-S6-Konzept muss Krisenanalyse, Nachweis der Sanierungsbedürftigkeit und -fähigkeit, Leitbild des sanierten Unternehmens, konkrete Sanierungsmaßnahmen mit quantifiziertem Ergebnisbeitrag sowie eine integrierte Planung aus Plan-GuV, Plan-Bilanz und Liquiditätsplanung enthalten.

Was ist ein qualifiziertes Sanierungskonzept?

Ein qualifiziertes Sanierungskonzept wurde von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt oder begutachtet, basiert auf vollständigen und geprüften Unternehmensdaten, stellt Sanierungsbedürftigkeit und -fähigkeit positiv fest und enthält eine plausible integrierte Finanzplanung. Es entfaltet Rechtswirkung im Steuer-, Insolvenz- und Bankrecht.

Wer erstellt ein IDW-S6-Sanierungskonzept?

In der Regel Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder erfahrene Steuerberater mit Sanierungsexpertise, oft gemeinsam mit Unternehmensberatern. Die Unabhängigkeit des Erstellers ist für die Akzeptanz bei Banken und Gerichten entscheidend.

Wie lange dauert die Erstellung eines Sanierungskonzepts nach IDW S6?

Je nach Unternehmensgröße und Datenverfügbarkeit vier bis zwölf Wochen. In akuten Liquiditätskrisen kann ein vorläufiges Konzept (erste Plausibilitätsbeurteilung) bereits nach zwei bis drei Wochen vorgelegt werden, das dann schrittweise verfeinert wird.

Wann ist ein Sanierungskonzept steuerlich relevant?

Bei Forderungsverzichten durch Gläubiger entsteht ein Sanierungsgewinn, der nach § 3a EStG und § 7b GewStG steuerfrei sein kann, wenn u. a. ein qualifiziertes Sanierungskonzept die Sanierungsabsicht und -eignung belegt. Dies ist vom zuständigen Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft zu bestätigen.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: June 2026.

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