Steuerberater Freital 2026: Jahresabschluss GmbH & UG
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Geschäftsführer von GmbH und UG in Freital stehen jährlich vor der Pflicht, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen und fristgerecht offenzulegen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Fristen 2026 gelten, was ein Steuerberater leistet, welche Kosten anfallen und ob eine digitale Plattform wie OnlineBilanz eine Alternative zur lokalen Kanzlei darstellt.
Kurzantwort
Jede GmbH und UG in Freital muss nach § 264 HGB einen Jahresabschluss erstellen und nach § 325 HGB offenlegen. Die Feststellung muss binnen 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große) erfolgen, die Offenlegung binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag. Ein Steuerberater erstellt Bilanz, GuV, Anhang und koordiniert die Offenlegung beim Unternehmensregister – digital oder in Freital vor Ort.
Inhaltsverzeichnis
- Warum benötigen GmbH und UG in Freital einen Steuerberater?
- Welche Fristen gelten 2026 für Jahresabschluss und Offenlegung?
- Welche Größenklassen gelten nach § 267 HGB?
- Welche Leistungen umfasst der Steuerberater beim Jahresabschluss?
- Was kostet der Jahresabschluss in Freital?
- Digitale Plattform oder lokale Kanzlei in Freital?
- Welche Fehler sollten Geschäftsführer vermeiden?
- Wie funktioniert der Jahresabschluss mit OnlineBilanz?
Warum benötigen GmbH und UG in Freital einen Steuerberater für den Jahresabschluss?
Kapitalgesellschaften mit Sitz in Freital unterliegen unabhängig von ihrer Größe der handelsrechtlichen Pflicht zur Erstellung, Prüfung und Offenlegung eines Jahresabschlusses. Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen GmbH und UG (haftungsbeschränkt) ihren Jahresabschluss um einen Anhang erweitern und gemäß den Vorschriften des HGB aufstellen. Diese Verpflichtung gilt bereits ab dem ersten Geschäftsjahr nach Eintragung ins Handelsregister.
Die gesetzlichen Vertreter — in der Regel die Geschäftsführer — tragen nach § 41 GmbHG die persönliche Verantwortung für die ordnungsgemäße und fristgerechte Aufstellung. Während die formelle Erstellung auch durch qualifizierte Buchhaltungskräfte erfolgen kann, übernehmen Steuerberater die fachliche Prüfung, steuerliche Optimierung und rechtsverbindliche Unterzeichnung des Abschlusses. Für GmbH-Geschäftsführer in Freital bedeutet dies: Wer Haftungsrisiken minimieren und steuerliche Gestaltungsspielräume nutzen möchte, benötigt fachkundige Unterstützung.
Gesetzliche Grundlagen für Freital als Standort
Freital liegt im Bundesland Sachsen und untersteht damit dem sächsischen Gewerbeaufsichtsamt sowie der Steuergesetzgebung des Freistaats. Die handelsrechtlichen Vorschriften nach HGB gelten bundesweit einheitlich, ebenso die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB über das Unternehmensregister. Lokale Besonderheiten ergeben sich vor allem bei Gewerbesteuer-Hebesätzen — Freital hat zum Stand 2026 einen Hebesatz von 440 %, der bei der Steuerplanung zu berücksichtigen ist.
Praxis-Hinweis: Digitale Steuerberater-Leistungen
Geschäftsführer in Freital müssen nicht zwingend einen lokalen Steuerberater vor Ort beauftragen. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Qualität zugelassener Steuerberater mit digitaler Koordination und transparenten Festpreisen — ohne Wartezeiten und mit direkter DATEV-, lexoffice- oder sevDesk-Anbindung.
Welche Fristen gelten 2026 für Jahresabschluss und Offenlegung?
Für GmbH und UG mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 drei zentrale Fristen, die strikt einzuhalten sind. Diese Fristen sind gesetzlich vorgegeben und führen bei Versäumnis zu empfindlichen Sanktionen.
1. Aufstellungsfrist nach § 264 Abs. 1 HGB
Der Jahresabschluss ist innerhalb der ersten Monate des Folgejahres durch die Geschäftsführung aufzustellen. Das Gesetz fordert, dass dies innerhalb einer „angemessenen Frist“ erfolgt — üblicherweise drei bis sechs Monate nach Bilanzstichtag. Für den Stichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Aufstellung bis spätestens 30.06.2026.
2. Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG
Nach Aufstellung muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist hierfür beträgt für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) elf Monate, für mittelgroße und große Gesellschaften acht Monate nach Bilanzstichtag. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt:
- Kleine GmbH/UG: Feststellung bis spätestens 30.11.2026
- Mittelgroße und große GmbH: Feststellung bis spätestens 31.08.2026
3. Offenlegungsfrist nach § 325 HGB
Der festgestellte Jahresabschluss muss spätestens zwölf Monate nach Bilanzstichtag beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht werden. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ist ausschließlich das Unternehmensregister zuständig — nicht mehr der Bundesanzeiger. Für den Stichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026.
Achtung: Ordnungsgeldverfahren
Wer die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro — auch ohne Verschulden. Wiederholungstäter werden regelmäßig mit höheren Beträgen belegt.
„Viele Mandanten unterschätzen die Offenlegungsfrist. Wir empfehlen, spätestens im Oktober mit der Aufstellung zu beginnen, damit genügend Puffer für Gesellschafterbeschluss und Einreichung bleibt. Gerade bei digitaler Zusammenarbeit lässt sich die gesamte Frist effizient nutzen.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Welche Größenklassen gelten für GmbH und UG nach § 267 HGB?
Die Anforderungen an Inhalt, Umfang und Offenlegung des Jahresabschlusses hängen maßgeblich von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft ab. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Mitarbeiterzahl. Entscheidend ist, dass an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt sein müssen.
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|
| Klein (§ 267 Abs. 1) | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 16 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) | ≤ 25 Mio. € | ≤ 40 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß (§ 267 Abs. 3) | > 25 Mio. € | > 40 Mio. € | > 250 |
Die überwiegende Mehrheit der GmbH und UG in Freital fällt unter die Kategorie kleine Kapitalgesellschaft. Diese profitieren von erheblichen Erleichterungen: Sie dürfen eine verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB offenlegen, den Anhang nach § 288 HGB reduzieren und sind von der Pflicht zur Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung befreit (§ 326 Abs. 1 HGB).
Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB
Seit 2013 existiert zusätzlich die Kategorie der Kleinstkapitalgesellschaften. Diese müssen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei der folgenden Merkmale unterschreiten:
- Bilanzsumme ≤ 450.000 €
- Umsatzerlöse ≤ 900.000 €
- Durchschnittlich ≤ 10 Mitarbeiter
Kleinstkapitalgesellschaften können weitere Erleichterungen in Anspruch nehmen (§ 326 Abs. 2 HGB), etwa eine noch stärker verkürzte Bilanz. Allerdings bleibt die Offenlegungspflicht bestehen — lediglich der Umfang wird reduziert.
Hinweis: Größenklasse jährlich prüfen
Die Größenklasse kann sich durch Wachstum oder Schrumpfung ändern. Steuerberater prüfen bei jeder Jahresabschlusserstellung, ob die Schwellenwerte überschritten werden und passen die Darstellung entsprechend an. Dies verhindert Offenlegungsfehler und nutzt mögliche Erleichterungen optimal.
Welche Leistungen umfasst der Steuerberater beim Jahresabschluss?
Die Beauftragung eines Steuerberaters für den Jahresabschluss geht weit über das reine Zusammenstellen von Zahlen hinaus. Ein professioneller Jahresabschluss kombiniert buchhalterische Korrektheit, steuerliche Optimierung und rechtssichere Dokumentation.
1. Prüfung und Aufbereitung der Buchhaltung
Bevor der Jahresabschluss erstellt werden kann, prüft der Steuerberater die laufende Finanzbuchhaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Typische Prüfpunkte umfassen Kontierungsfehler, fehlende Belege, nicht abgestimmte Konten (z. B. Bankkonten, Kreditoren, Debitoren) sowie korrekte Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Gerade bei Mandanten, die mit DATEV, lexoffice oder sevDesk arbeiten, erfolgt diese Prüfung digital und effizient.
2. Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Auf Basis der geprüften Buchhaltung wird die Bilanz nach § 266 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB erstellt. Der Steuerberater sorgt für die korrekte Gliederung, Bewertung nach § 252 ff. HGB (Anschaffungskosten, planmäßige Abschreibung, Rückstellungsbewertung) und Einhaltung der Bilanzierungsgrundsätze.
3. Erstellung des Anhangs und Lageberichts (falls erforderlich)
Der Anhang nach § 284 ff. HGB erläutert die Bilanz und GuV und ist für alle Kapitalgesellschaften verpflichtend. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen den Anhang nach § 288 HGB verkürzen. Mittelgroße und große GmbH müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen, der die wirtschaftliche Lage, Risiken und Prognosen darstellt.
4. Steuerliche Optimierung und Gestaltungsberatung
Ein wesentlicher Mehrwert der Steuerberater-Leistung liegt in der steuerlichen Optimierung: Nutzung von Abschreibungswahlrechten (z. B. degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG, soweit gesetzlich zulässig), Bewertung von Rückstellungen nach steuerlichen Vorgaben, Verlustvorträge nach § 10d EStG und Gestaltung der Gewinnverwendung. Diese Maßnahmen senken die Steuerlast legal und nachhaltig.
5. Erstellung der Steuererklärungen
Parallel zum handelsrechtlichen Jahresabschluss erstellt der Steuerberater die steuerlichen Abschlussarbeiten: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung sowie — falls Gesellschafter Geschäftsführer sind — die Feststellung von verdeckten Gewinnausschüttungen und Anpassung der privaten Einkommensteuererklärung.
6. Offenlegung beim Unternehmensregister
Nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung übernimmt der Steuerberater die fristgerechte elektronische Einreichung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB. Dies umfasst die Authentifizierung, Datenaufbereitung im XBRL-Format (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften) und Überwachung der Veröffentlichung.
„Ein vollständiger Jahresabschluss durch den Steuerberater bedeutet: Der Mandant erhält nicht nur Zahlen, sondern eine rechtsverbindliche, steueroptimierte und offenlegungsfähige Dokumentation. Bei OnlineBilanz erfolgt die gesamte Koordination digital — der Steuerberater prüft, erstellt und unterzeichnet den Abschluss, während der Mandant jederzeit den Status einsehen kann.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Was kostet der Jahresabschluss durch einen Steuerberater in Freital?
Die Vergütung für steuerberatende Leistungen richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt Gebührenrahmen fest, innerhalb derer der Steuerberater je nach Schwierigkeitsgrad, Umfang und Haftungsrisiko abrechnen kann. Für den Jahresabschluss einer GmbH oder UG ist vor allem die Gegenstandswertgebühr nach § 35 StBVV relevant.
Gegenstandswert und Gebührenrahmen
Der Gegenstandswert bemisst sich nach § 24 StBVV anhand der Bilanzsumme oder des Umsatzes. Für eine kleine GmbH mit einer Bilanzsumme von 500.000 € liegt der Gegenstandswert bei etwa 50.000 bis 100.000 €. Die volle Gebühr nach Tabelle C (§ 35 StBVV) bewegt sich dann zwischen 500 und 2.500 €, je nach Zehntel- bis Zwanzigstel-Gebühr. Hinzu kommen Gebühren für Anhang, Steuererklärungen und eventuell Offenlegung.
In der Praxis bedeutet dies: Ein Jahresabschluss für eine typische kleine GmbH in Freital kann zwischen 1.500 und 4.000 € kosten — abhängig von Komplexität, Buchführungsqualität und Verhandlung. Viele Steuerberater bieten Pauschalpreise an, um Transparenz und Planbarkeit zu schaffen.
Festpreise als Alternative zur StBVV-Abrechnung
Während lokale Kanzleien in Freital häufig nach StBVV oder individuell vereinbarten Stundensätzen abrechnen, setzen digitale Steuerberater-Plattformen auf transparente Festpreise. OnlineBilanz beispielsweise bietet den GmbH-Jahresabschluss inklusive Erstellung, Prüfung, Steuererklärungen und Offenlegung für einen Festpreis von 499,95 € an — unabhängig von Gegenstandswert oder Bearbeitungszeit. Dies schafft Planungssicherheit und vermeidet Überraschungen.
Klassische Kanzlei Freital
- Abrechnung nach StBVV oder Stundensatz
- Kosten: ca. 1.500–4.000 €
- Persönlicher Vor-Ort-Termin
- Wartezeiten je nach Auslastung
- Individuelle Preisverhandlung nötig
OnlineBilanz (digitale Steuerberater-Plattform)
- Festpreis 499,95 € für GmbH-Jahresabschluss
- Inklusive Steuererklärungen und Offenlegung
- Digitale Koordination, DATEV/lexoffice/sevDesk-Anbindung
- Zugelassene Steuerberater erstellen und unterzeichnen
- Keine Wartezeiten, transparente Kommunikation
Transparenz und Vergleichbarkeit
Geschäftsführer in Freital sollten bei der Wahl des Steuerberaters nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Leistungsumfang, Reaktionszeiten und digitale Prozesse achten. Festpreismodelle bieten den Vorteil, dass alle Leistungen von vornherein definiert sind — ohne versteckte Zusatzkosten.
Digitale Steuerberater-Plattform oder lokale Kanzlei in Freital?
Geschäftsführer in Freital stehen vor der Wahl: Soll der Jahresabschluss durch eine klassische Kanzlei vor Ort oder durch eine digitale Steuerberater-Plattform erstellt werden? Beide Modelle haben ihre Berechtigung — die Entscheidung hängt von individuellen Präferenzen, Arbeitsweise und Anforderungen ab.
Vorteile lokaler Steuerberater in Freital
- Persönlicher Kontakt: Manche Mandanten schätzen den direkten Austausch vor Ort, insbesondere bei komplexen Beratungsfragen oder erstmaliger Mandatsübernahme.
- Regionale Vernetzung: Lokale Steuerberater kennen die wirtschaftlichen Strukturen in Freital, haben Kontakte zu Banken, IHK Dresden und anderen Dienstleistern.
- Langjährige Geschäftsbeziehungen: Vertrauen entsteht oft durch persönliche Kontinuität — gerade bei Familienunternehmen.
Vorteile digitaler Steuerberater-Plattformen
- Transparente Festpreise: Keine StBVV-Gebührenrahmen, sondern klare Preisstruktur — OnlineBilanz z. B. 499,95 € für den GmbH-Jahresabschluss.
- Digitale Effizienz: Anbindung an DATEV, lexoffice, sevDesk — Belege und Buchhaltung werden digital übermittelt, der Steuerberater arbeitet ohne Medienbrüche.
- Kurze Bearbeitungszeiten: Durch spezialisierte Prozesse und digitale Workflows entfallen Wartezeiten; Mandanten erhalten schneller Rückmeldungen.
- Örtliche Unabhängigkeit: Geschäftsführer in Freital können jederzeit und von überall auf Dokumente zugreifen, Fragen stellen und den Status des Jahresabschlusses einsehen.
- Steuerberater-Qualität: Die Abschlüsse werden durch zugelassene Steuerberater geprüft, erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet — die fachliche Verantwortung bleibt identisch zur lokalen Kanzlei.
Hybridmodell: Das Beste aus beiden Welten
Moderne Plattformen wie OnlineBilanz kombinieren digitale Effizienz mit persönlicher Betreuung. Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner zwischen Mandant und Steuerberater-Team. Bei Bedarf sind Telefonate, Videocalls oder sogar persönliche Treffen möglich — die Plattform bleibt dabei flexibel und mandantenorientiert.
„Viele Mandanten aus Freital und Umgebung schätzen die Kombination: digitale Effizienz für Routine-Abschlüsse, persönliche Beratung bei strategischen Fragen. Wir als OnlineBilanz sind keine anonyme Software, sondern ein Team aus zugelassenen Steuerberatern — mit moderner Technik im Hintergrund.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
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Benötigen Sie regelmäßige Vor-Ort-Termine oder reicht digitale Kommunikation?
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Legen Sie Wert auf transparente Festpreise oder ist StBVV-Abrechnung akzeptabel?
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Nutzen Sie bereits digitale Buchhaltungstools (DATEV, lexoffice, sevDesk)?
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Wie wichtig sind kurze Reaktionszeiten und Status-Transparenz?
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Möchten Sie Jahresabschluss und laufende Steuerberatung aus einer Hand?
Welche Fehler sollten Geschäftsführer beim Jahresabschluss vermeiden?
Selbst bei Beauftragung eines Steuerberaters können auf Seiten der Geschäftsführung Versäumnisse auftreten, die den Jahresabschluss verzögern, verteuern oder rechtlich angreifbar machen. Die folgenden Fehler treten in der Praxis regelmäßig auf und sind durch strukturierte Vorbereitung vermeidbar.
1. Unvollständige oder fehlerhafte Buchhaltung
Der häufigste Grund für Verzögerungen ist eine lückenhafte laufende Buchhaltung. Fehlende Belege, nicht abgestimmte Bankkonten, nicht verbuchte Kreditkartenumsätze oder fehlerhafte Umsatzsteuer-Voranmeldungen führen dazu, dass der Steuerberater vor der Jahresabschlusserstellung aufwendige Nacharbeiten leisten muss. Dies erhöht nicht nur die Kosten, sondern gefährdet auch die Einhaltung der Fristen.
2. Verspätete Bereitstellung von Unterlagen
Wer dem Steuerberater erst im November oder Dezember die Unterlagen für das abgelaufene Geschäftsjahr übergibt, riskiert Zeitdruck und Fristversäumnis. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB endet zwölf Monate nach Bilanzstichtag — bei Stichtag 31.12.2025 also am 31.12.2026. Optimal ist die Übergabe der Unterlagen bis März/April des Folgejahres.
3. Fehlende Dokumentation von Gesellschafterbeschlüssen
Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt werden (§ 42a GmbHG). Dieser Beschluss muss protokolliert und dem Steuerberater zur Offenlegung vorgelegt werden. Fehlt das Protokoll, kann die Offenlegung nicht fristgerecht erfolgen.
4. Unterschätzung steuerlicher Gestaltungsspielräume
Manche Mandanten betrachten den Jahresabschluss als reine Pflichterfüllung und verzichten auf steuerliche Optimierung. Dabei bieten Bewertungswahlrechte, Rückstellungen, Abschreibungen und Gewinnverwendung erhebliche Gestaltungsspielräume. Ein proaktiver Austausch mit dem Steuerberater vor Jahresende ermöglicht es, diese Spielräume zu nutzen.
5. Versäumnis der Offenlegungsfrist
Auch wenn der Jahresabschluss erstellt und festgestellt ist, muss er fristgerecht beim Unternehmensregister eingereicht werden. Geschäftsführer unterschätzen oft, dass die Offenlegung ein eigenständiger Prozess ist — mit eigenem Fristende und eigenen Sanktionen bei Versäumnis (Ordnungsgeld nach § 335 HGB).
Haftungsrisiko für Geschäftsführer
Gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG haften Geschäftsführer der Gesellschaft für Schäden, die durch Pflichtverletzungen entstehen. Dazu zählt auch die verspätete oder fehlerhafte Erstellung des Jahresabschlusses. Bei Insolvenz kann der Insolvenzverwalter Schadensersatzansprüche geltend machen — ein professioneller Steuerberater minimiert dieses Risiko.
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Laufende Buchhaltung monatlich prüfen und abstimmen
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Belege vollständig und geordnet ablegen (digital oder physisch)
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Unterlagen spätestens bis März/April an Steuerberater übergeben
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Gesellschafterbeschluss zur Feststellung protokollieren
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Offenlegungsfrist im Blick behalten (12 Monate nach Bilanzstichtag)
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Steuerliche Gestaltungsoptionen mit Steuerberater besprechen
Wie funktioniert der Jahresabschluss mit OnlineBilanz für Geschäftsführer in Freital?
OnlineBilanz ist eine digitale Steuerberater-Plattform, die Geschäftsführern in Freital und bundesweit die Erstellung des Jahresabschlusses durch zugelassene Steuerberater ermöglicht — ohne Wartezeiten, mit transparentem Festpreis und vollständig digital koordiniert. Die Plattform verbindet moderne Software mit der fachlichen Verantwortung und Unterzeichnung durch das Steuerberater-Team.
Ablauf in fünf Schritten
- Erstgespräch und Datenzugang: Der Mandant legt ein Konto an, Servet Gündogan als Büroleiter koordiniert die Mandatsaufnahme und klärt den Leistungsumfang. Zugang zu DATEV, lexoffice, sevDesk oder anderen Buchhaltungstools wird digital eingerichtet.
- Prüfung der Buchhaltung: Das Steuerberater-Team prüft die laufende Buchhaltung, identifiziert Lücken oder Fehler und fordert fehlende Belege digital nach. Der Mandant erhält transparente Rückmeldung über den Status.
- Erstellung Jahresabschluss und Steuererklärungen: Nach Klärung aller offenen Punkte erstellt der Steuerberater Bilanz, GuV, Anhang sowie die steuerlichen Abschlussarbeiten (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer). Der Mandant kann Entwürfe digital einsehen und Rückfragen stellen.
- Feststellung durch Gesellschafterversammlung: OnlineBilanz stellt dem Mandanten Beschlussvorlagen zur Verfügung. Nach Beschlussfassung durch die Gesellschafter wird das Protokoll digital übermittelt.
- Offenlegung beim Unternehmensregister: Der Steuerberater übernimmt die fristgerechte elektronische Einreichung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB. Der Mandant erhält eine Bestätigung und kann die Veröffentlichung im Unternehmensregister einsehen.
Festpreis und Leistungsumfang
OnlineBilanz bietet den GmbH-Jahresabschluss zum Festpreis von 499,95 € an. Dieser Preis umfasst:
- Prüfung und Aufbereitung der Buchhaltung
- Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach HGB
- Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung
- Rechtsverbindliche Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater
- Offenlegung beim Unternehmensregister
- Digitale Kommunikation und Status-Tracking
Es gibt keine versteckten Kosten, keine StBVV-Zuschläge und keine Überraschungen. Der Festpreis gilt unabhängig vom Gegenstandswert — solange die Buchhaltung vollständig und korrekt vorliegt.
DATEV, lexoffice, sevDesk: Nahtlose Integration
OnlineBilanz ist technisch an die gängigen Buchhaltungssysteme angebunden. Mandanten, die bereits mit DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk arbeiten, können ihre Daten direkt freigeben. Das Steuerberater-Team greift lesend auf die Buchhaltung zu, prüft und erstellt den Jahresabschluss — ohne dass Daten manuell exportiert oder per E-Mail versendet werden müssen.
499,95 €
Festpreis GmbH-Jahresabschluss
100 %
digital koordiniert
0 Tage
Wartezeit auf Terminvergabe
„Für Mandanten in Freital bedeutet OnlineBilanz: Sie beauftragen zugelassene Steuerberater, die den Jahresabschluss rechtsverbindlich erstellen und unterzeichnen — aber ohne die Nachteile klassischer Kanzleien wie Wartezeiten, intransparente Preise oder aufwendige Terminabstimmungen. Unsere Prozesse sind spezialisiert, schnell und transparent.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Für wen eignet sich OnlineBilanz?
OnlineBilanz ist ideal für GmbH- und UG-Geschäftsführer in Freital, die eine digitale Arbeitsweise bevorzugen, Wert auf Transparenz und Festpreise legen und keinen Bedarf an regelmäßigen Vor-Ort-Terminen haben. Auch Mandanten, die bereits mit digitalen Buchhaltungstools arbeiten, profitieren von der nahtlosen Integration.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Jahresabschluss meiner GmbH auch selbst erstellen?
Rechtlich ist das möglich, sofern der Geschäftsführer über die notwendige Fachkenntnis verfügt. Die Erstellung muss den Vorgaben des HGB entsprechen, insbesondere §§ 242–256, 264–289f HGB. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Steuerberaters, da Fehler zu Haftungsrisiken, Ordnungsgeldern und steuerlichen Nachteilen führen können. Zudem ist der Jahresabschluss Grundlage für die Steuererklärungen.
Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater von mir?
Für den Jahresabschluss benötigt der Steuerberater alle Buchhaltungsbelege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankauszüge, Kasse), Kontensalden, Verträge (Miet-, Darlehens-, Leasingverträge), Inventurlisten, Anlageverzeichnis sowie Angaben zu Rückstellungen und offenen Posten. Je vollständiger und strukturierter die Unterlagen vorliegen, desto schneller und kostengünstiger kann der Jahresabschluss erstellt werden.
Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?
Bei Versäumung der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und kann mehrfach festgesetzt werden. Zudem droht ein Eintrag im Unternehmensregister, der für Geschäftspartner und Banken sichtbar ist und die Bonität beeinträchtigt. Die Offenlegung muss nachgeholt werden – das Ordnungsgeld entfällt dadurch nicht.
Muss ich als UG (haftungsbeschränkt) denselben Jahresabschluss machen wie eine GmbH?
Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) unterliegt denselben handelsrechtlichen Pflichten wie eine GmbH nach §§ 264 ff. HGB. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang müssen erstellt, festgestellt und offengelegt werden. Auch die Größenklassifizierung nach § 267 HGB gilt identisch. Die UG ist lediglich eine Variante der GmbH mit reduziertem Mindeststammkapital, nicht jedoch mit reduzierten Rechnungslegungspflichten.
Kann ich den Steuerberater wechseln, wenn der Jahresabschluss noch nicht fertig ist?
Ja, ein Steuerberaterwechsel ist jederzeit möglich. Der bisherige Steuerberater ist nach § 66 StBerG verpflichtet, alle Unterlagen herauszugeben. Wichtig ist, den neuen Steuerberater frühzeitig einzubinden, damit Fristen nicht gefährdet werden. Offene Honorarforderungen des bisherigen Beraters bleiben bestehen. Ein Wechsel sollte klar kommuniziert und dokumentiert werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Gilt die Offenlegungspflicht auch, wenn die GmbH im Handelsregister gelöscht wird?
Ja. Solange die GmbH im Handelsregister eingetragen ist, besteht die Offenlegungspflicht fort. Wird die Gesellschaft gelöscht, endet die Pflicht mit dem Tag der Löschung. Für das laufende und alle vorangegangenen Geschäftsjahre muss jedoch die Offenlegung vollständig erfolgt sein. Andernfalls kann das Registergericht die Löschung ablehnen oder das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren einleiten – auch nach Löschung.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


