Steuerberater Mayen: Jahresabschluss GmbH 2026
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Geschäftsführer von GmbH und UG in Mayen stehen jährlich vor der Aufgabe, den Jahresabschluss fristgerecht zu erstellen, festzustellen und offenzulegen. OnlineBilanz verbindet die Expertise zugelassener Steuerberater mit digitaler Effizienz – zu transparenten Festpreisen, ohne Wartezeiten. Dieser Artikel erklärt Fristen, Größenklassen, Offenlegungspflichten und zeigt, wie digitale Steuerberater-Plattformen auch für Mandanten aus Mayen eine professionelle Alternative zur klassischen Kanzlei vor Ort bieten.
Kurzantwort
Steuerberater in Mayen erstellen Jahresabschlüsse für GmbH und UG gemäß HGB und sorgen für fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister. OnlineBilanz bietet als digitale Plattform zugelassene Steuerberater mit Festpreisen, DATEV-Integration und vollständiger Abwicklung von Buchhaltung, Bilanz, Steuererklärungen bis zur Offenlegung – auch für Mandanten aus Mayen ohne lokale Präsenzpflicht.
Inhaltsverzeichnis
- Steuerberater in Mayen für den Jahresabschluss der GmbH und UG
- Fristen für Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2025
- Größenklassen und Offenlegungsumfang nach § 267 HGB
- Digitale Steuerberater-Plattformen versus lokale Kanzlei in Mayen
- Buchführung und Schnittstellen: DATEV, lexoffice, sevDesk
- Kosten für den Jahresabschluss: Festpreis versus StBVV
- Offenlegung beim Unternehmensregister seit DiRUG 2022
- Steuererklärungen: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für GmbH
- Warum Geschäftsführer aus Mayen OnlineBilanz nutzen
Steuerberater in Mayen für den Jahresabschluss der GmbH und UG
Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften in Mayen stehen jährlich vor der Aufgabe, den handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 242 HGB zu erstellen. Für GmbH und UG (haftungsbeschränkt) besteht nach § 316 HGB bei Überschreiten bestimmter Größenklassen zudem Prüfungspflicht. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater sichert dabei nicht nur die formale Richtigkeit, sondern auch die fristgerechte Erstellung und Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.
In Mayen, der Kreisstadt des Landkreises Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz, gibt es mehrere Steuerberatungskanzleien. Geschäftsführer können jedoch auch auf digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz zurückgreifen, die bundesweit tätig sind und den Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater zu transparenten Festpreisen erstellen – ohne Wartezeiten und vollständig digital koordiniert.
Pflichten der GmbH und UG nach Handelsrecht
- Aufstellung des Jahresabschlusses: Bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang (§ 264 HGB)
- Feststellung durch Gesellschafterversammlung: Innerhalb von 11 Monaten (Kleinst-/Klein-GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG
- Offenlegung beim Unternehmensregister: Innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB
- Steuerliche Gewinnermittlung: Parallel zur Handelsbilanz für Körperschaft- und Gewerbesteuer
Digitale Steuerberater-Plattform OnlineBilanz
OnlineBilanz erstellt Ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater zum Festpreis von 499,95 Euro (GmbH/UG-Jahresabschluss). Die Koordination erfolgt über Servet Gündogan (Büroleiter Stuttgart), die fachliche Erstellung und rechtsverbindliche Unterzeichnung durch unser Steuerberater-Team. Anbindung an DATEV, lexoffice und sevDesk inklusive.
Fristen für Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2025
Für den Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten klare gesetzliche Fristen, deren Nichteinhaltung empfindliche Sanktionen nach sich zieht. Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG unterscheidet sich nach Größenklasse der Gesellschaft.
Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG
| Größenklasse | Frist nach Stichtag | Späteste Feststellung für 31.12.2025 |
|---|---|---|
| Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) | 11 Monate | 30.11.2026 |
| Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) | 11 Monate | 30.11.2026 |
| Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) | 8 Monate | 31.08.2026 |
| Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) | 8 Monate | 31.08.2026 |
Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister
Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden. Für den Jahresabschluss 2025 bedeutet dies: spätestens am 31.12.2026. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nur noch Veröffentlichungsmedium, keine Einreichungsstelle mehr.
Ordnungsgeldverfahren bei Fristverstößen
Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Das Verfahren richtet sich sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen die Geschäftsführer.
„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Konsequenzen verspäteter Offenlegung. Das Ordnungsgeldverfahren ist automatisiert und trifft nicht nur die GmbH, sondern auch die Geschäftsführer persönlich. Wer rechtzeitig einen Steuerberater beauftragt, vermeidet dieses Risiko vollständig.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Größenklassen und Offenlegungsumfang nach § 267 HGB
Der Umfang der Offenlegungspflichten richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft gemäß § 267 HGB. Die Klassifizierung erfolgt anhand von drei Schwellenwerten: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden.
Größenklassen 2026 (Stand: Jahresabschluss 2025)
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Mitarbeiter | Offenlegungsumfang |
|---|---|---|---|---|
| Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) | ≤ 450.000 € | ≤ 900.000 € | ≤ 10 | Verkürzte Bilanz (ohne GuV möglich) |
| Kleine KapG (§ 267 Abs. 1) | ≤ 6 Mio. € | ≤ 12 Mio. € | ≤ 50 | Bilanz, Anhang (GuV freiwillig) |
| Mittelgroße KapG (§ 267 Abs. 2) | ≤ 20 Mio. € | ≤ 40 Mio. € | ≤ 250 | Bilanz, GuV (verkürzt), Anhang |
| Große KapG (§ 267 Abs. 3) | > 20 Mio. € | > 40 Mio. € | > 250 | Vollständiger Jahresabschluss, ggf. Lagebericht |
Kleinstkapitalgesellschaften haben nach § 326 Abs. 1 HGB die Möglichkeit, lediglich eine verkürzte Bilanz offenzulegen, ohne Gewinn- und Verlustrechnung. Kleine Kapitalgesellschaften können die GuV ebenfalls von der Offenlegung ausnehmen (§ 326 Abs. 1 Satz 2 HGB). Mittelgroße und große Gesellschaften müssen vollständigere Unterlagen einreichen, letztere bei Vorliegen der Voraussetzungen auch einen Lagebericht nach § 289 HGB.
Erleichterungen für kleinere Gesellschaften
- § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB: Kleine und Kleinstgesellschaften dürfen die Bilanz verkürzt darstellen
- § 276 HGB: Erleichterungen bei der GuV-Gliederung für kleine Kapitalgesellschaften
- § 288 HGB: Kleine Gesellschaften können auf die Erstellung eines Lageberichts verzichten
- § 327 HGB: Möglichkeit der Hinterlegung statt Offenlegung für Kleinstgesellschaften (faktisch kaum genutzt)
Digitale Steuerberater-Plattformen versus lokale Kanzlei in Mayen
Geschäftsführer in Mayen stehen vor der Wahl: lokale Steuerberatungskanzlei oder digitale Steuerberater-Plattform? Beide Wege führen zum rechtssicheren Jahresabschluss, unterscheiden sich jedoch in Prozess, Honorargestaltung und Flexibilität.
Lokale Steuerberater in Mayen
In Mayen gibt es mehrere Steuerberatungskanzleien, die klassische Mandatsbetreuung anbieten. Der persönliche Kontakt vor Ort wird von vielen Mandanten geschätzt. Die Honorare orientieren sich regelmäßig an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), konkret am Gegenstandswert nach §§ 24, 35 StBVV. Bei einem durchschnittlichen Gegenstandswert von 50.000 Euro für eine kleine GmbH bewegt sich die Gebühr für den Jahresabschluss zwischen 708 Euro (5/10-Gebühr) und 2.832 Euro (20/10-Gebühr).
Digitale Steuerberater-Plattform OnlineBilanz
OnlineBilanz ist keine Alternative zum Steuerberater, sondern ist die Steuerberater-Leistung – vollständig digital koordiniert. Die Abschlusserstellung erfolgt durch zugelassene Steuerberater, die den Jahresabschluss fachlich prüfen und rechtsverbindlich unterzeichnen. Der Festpreis für GmbH- und UG-Jahresabschlüsse liegt bei 499,95 Euro, unabhängig vom Gegenstandswert. Die Koordination übernimmt Servet Gündogan (Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart) als erste Ansprechpartner.
Lokale Kanzlei Mayen
- Persönlicher Kontakt vor Ort
- Individuelle Abstimmung möglich
- Honorar nach StBVV (ca. 708–2.832 €)
- Termindruck in Hochphase (Frühjahr)
- Ggf. längere Wartezeiten
OnlineBilanz (digital)
- Festpreis 499,95 € (GmbH/UG)
- Zugelassene Steuerberater erstellen & unterzeichnen
- Keine Wartezeiten, digitaler Workflow
- DATEV, lexoffice, sevDesk-Anbindung
- Bundesweit verfügbar (auch Mayen)
„Viele Mandanten aus der Region Mayen-Koblenz schätzen die Planungssicherheit durch den Festpreis. Sie erhalten die volle Steuerberater-Leistung – rechtssicher, pünktlich, ohne versteckte Kosten. Die digitale Koordination spart Zeit und ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit, auch wenn der Geschäftsführer häufig unterwegs ist.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Buchführung und Schnittstellen: DATEV, lexoffice, sevDesk
Die Qualität des Jahresabschlusses hängt maßgeblich von der laufenden Buchführung ab. Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen, die seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens ersichtlich machen. Für GmbH und UG bedeutet dies: doppelte Buchführung mit Kontierung nach SKR 03 oder SKR 04.
Gängige Buchhaltungssoftware und Steuerberater-Anbindung
Die meisten Geschäftsführer nutzen cloudbasierte Buchhaltungssoftware wie DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk. Alle drei Systeme bieten standardisierte Schnittstellen, über die Steuerberater die Finanzbuchhaltung auswerten, prüfen und den Jahresabschluss ableiten können.
- DATEV: Marktführer im Steuerberater-Umfeld, vollständige Integration in DATEV-Kanzleisysteme, höchste Datenqualität
- lexoffice: Benutzerfreundliche Cloud-Lösung für Kleinunternehmen und GmbH, einfache Belegerfassung, DATEV-Export möglich
- sevDesk: Moderne Oberfläche, automatisierte Belegverarbeitung, DATEV-Schnittstelle, beliebt bei jungen Unternehmen
OnlineBilanz unterstützt alle drei Systeme. Nach Mandatserteilung erfolgt die Anbindung an die bestehende Buchhaltung, sodass keine Doppelerfassung notwendig ist. Die Steuerberater prüfen die Buchungen, korrigieren Fehler und erstellen auf dieser Basis den handelsrechtlichen Jahresabschluss sowie die steuerlichen Gewinnermittlungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer).
Praxishinweis: Vorbereitung für den Jahresabschluss
Stellen Sie sicher, dass alle Belege bis zum Bilanzstichtag erfasst sind. Prüfen Sie offene Posten in der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Klären Sie Bankabstimmungen und Kassendifferenzen. Je sauberer die laufende Buchführung, desto schneller und kostengünstiger der Jahresabschluss.
Aufgabenteilung zwischen Mandant und Steuerberater
-
Mandant erfasst laufende Geschäftsvorfälle in lexoffice/sevDesk/DATEV
-
Steuerberater prüft Buchungen auf sachliche und formale Richtigkeit
-
Steuerberater erstellt Abschlussbuchungen (Abgrenzungen, Rückstellungen, Bewertungen nach §§ 252 ff. HGB)
-
Steuerberater erstellt Bilanz, GuV, Anhang und steuerliche Gewinnermittlungen
-
Geschäftsführer stellt Jahresabschluss der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vor
-
Steuerberater übermittelt festgestellten Jahresabschluss an Unternehmensregister
Kosten für den Jahresabschluss: Festpreis versus StBVV
Die Kosten für den Jahresabschluss einer GmbH oder UG variieren erheblich – je nach Steuerberater, Gegenstandswert und Abrechnungsmodus. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gibt Rahmengebühren vor, innerhalb derer der Steuerberater nach Schwierigkeit, Umfang und Verantwortung abrechnet.
Gebührenberechnung nach StBVV
Nach § 35 StBVV bemisst sich die Gebühr für die Anfertigung eines Jahresabschlusses nach dem Gegenstandswert (Summe der Aktiva oder 10 % der Betriebseinnahmen). Die Tabelle C zur StBVV sieht eine Rahmengebühr zwischen 5/10 und 20/10 vor.
| Gegenstandswert | 5/10-Gebühr (minimal) | 10/10-Gebühr (mittel) | 20/10-Gebühr (maximal) |
|---|---|---|---|
| 25.000 € | 369 € | 738 € | 1.476 € |
| 50.000 € | 708 € | 1.416 € | 2.832 € |
| 100.000 € | 1.106 € | 2.212 € | 4.424 € |
| 250.000 € | 1.781 € | 3.562 € | 7.124 € |
| 500.000 € | 2.806 € | 5.612 € | 11.224 € |
In der Praxis rechnen viele Kanzleien mit der 10/10- bis 15/10-Gebühr ab. Hinzu kommen meist Auslagen, Umsatzsteuer (soweit nicht befreit nach § 4 Nr. 14 UStG bei bestimmten Leistungen) und ggf. Gebühren für Nebenleistungen (E-Bilanz-Übermittlung, Offenlegung, Steuererklärungen).
Festpreis-Modell von OnlineBilanz
OnlineBilanz bietet für GmbH- und UG-Jahresabschlüsse einen Festpreis von 499,95 Euro. Darin enthalten sind die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses durch zugelassene Steuerberater, die E-Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt sowie die Koordination durch den Büroleiter. Die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt gegen geringe Zusatzgebühr (abhängig vom Umfang).
499,95 €
Festpreis GmbH-Jahresabschluss
100 %
Steuerberater-Qualität
0 €
Versteckte Kosten
Der Festpreis gilt unabhängig vom Gegenstandswert, solange es sich um eine kleine oder Kleinstkapitalgesellschaft mit überschaubarer Komplexität handelt (keine Konzernverflechtungen, keine außergewöhnlichen Bewertungsfragen). Für Geschäftsführer bedeutet das volle Planungssicherheit – ohne Überraschungen bei der Schlussrechnung.
„Viele Mandanten sind überrascht, dass ein Steuerberater-Jahresabschluss auch zum Festpreis erhältlich ist. Wir können das anbieten, weil wir Prozesse digitalisiert und standardisiert haben – ohne Abstriche bei der fachlichen Qualität. Jeder Abschluss wird von zugelassenen Steuerberatern geprüft und unterzeichnet.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Offenlegung beim Unternehmensregister seit DiRUG 2022
Seit dem 01.08.2022 ist durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich über das Unternehmensregister vorzunehmen. Der Bundesanzeiger ist seitdem nur noch Veröffentlichungsmedium, keine Einreichungsstelle mehr. Diese Änderung betrifft alle Kapitalgesellschaften in Deutschland, auch GmbH und UG in Mayen.
Ablauf der Offenlegung
- Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung (Protokoll erforderlich)
- Einreichung beim Unternehmensregister über das Portal www.unternehmensregister.de
- Upload der Dokumente im XHTML- oder PDF-Format (strukturierte E-Bilanz bei mittleren/großen Gesellschaften)
- Zahlung der Offenlegungsgebühr (gestaffelt nach Größenklasse, ca. 37–67 Euro)
- Automatische Veröffentlichung im Bundesanzeiger nach Prüfung
Die Offenlegung muss bis spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 HGB). Für den Jahresabschluss 2025 ist der 31.12.2026 die letzte fristgerechte Möglichkeit.
Folgen verspäteter oder unterlassener Offenlegung
Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB
Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegungspflicht automatisiert. Bei Fristversäumnis wird ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann jedoch bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer. Wiederholungstäter müssen mit höheren Beträgen rechnen.
Zusätzlich kann die verspätete Offenlegung negative Auswirkungen auf die Bonität haben: Auskunfteien wie Creditreform oder Bürgel werten fehlende Jahresabschlüsse als negatives Signal. Geschäftspartner, Banken und Lieferanten prüfen regelmäßig die Offenlegung im Unternehmensregister.
Unterstützung durch Steuerberater
Viele Steuerberater bieten die Offenlegung als Nebenleistung an. OnlineBilanz koordiniert die gesamte Kette: Erstellung des Jahresabschlusses, Vorbereitung der Gesellschafterversammlung, elektronische Einreichung beim Unternehmensregister. Der Geschäftsführer erhält rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen und Hinweise, um Fristen sicher einzuhalten.
Praxishinweis: Vollmacht für die Offenlegung
Erteilen Sie Ihrem Steuerberater eine Vollmacht für die Offenlegung beim Unternehmensregister. Das ermöglicht eine reibungslose elektronische Einreichung ohne zusätzliche Rückfragen und spart Zeit. OnlineBilanz stellt die notwendigen Vollmachtsformulare direkt zur Verfügung.
Steuererklärungen: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für GmbH
Parallel zum handelsrechtlichen Jahresabschluss müssen GmbH und UG ihre steuerlichen Pflichten erfüllen. Das betrifft vor allem die Körperschaftsteuererklärung (§ 31 KStG) und die Gewerbesteuererklärung (§ 14a GewStG). Beide Erklärungen bauen auf der steuerlichen Gewinnermittlung auf, die vom handelsrechtlichen Ergebnis ausgeht und um steuerliche Korrekturen (§ 60 EStDV, § 8 KStG) ergänzt wird.
Körperschaftsteuer
Die GmbH ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG). Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer, sodass die Gesamtbelastung bei rund 15,825 % liegt.
Die Körperschaftsteuererklärung ist bis zum 31.07. des Folgejahres abzugeben. Wird ein Steuerberater beauftragt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum letzten Tag des Februars des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO). Für den Jahresabschluss 2025 gilt somit: 28.02.2027 (bzw. 31.07.2026 ohne Steuerberater).
Gewerbesteuer
Jede GmbH unterliegt der Gewerbesteuer nach § 2 Abs. 2 GewStG. Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag (§ 7 GewStG), der aus dem steuerlichen Gewinn durch Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) ermittelt wird. Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben; der Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
In Mayen (Rheinland-Pfalz) beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz 400 % (Stand 2026). Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 Euro ergibt sich folgende Berechnung:
- Gewerbeertrag: 100.000 €
- Steuermesszahl: 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG)
- Steuermessbetrag: 3.500 €
- Hebesatz Mayen: 400 %
- Gewerbesteuer: 14.000 €
Erstellung durch Steuerberater
Die Steuererklärungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erfordern fundierte Fachkenntnisse, insbesondere bei steuerlichen Hinzurechnungen, Kürzungen und Sonderregelungen (z. B. § 8b KStG bei Beteiligungserträgen). OnlineBilanz erstellt beide Steuererklärungen im Rahmen des Jahresabschluss-Pakets und übermittelt sie elektronisch an das Finanzamt.
„Viele Geschäftsführer übersehen, dass die Gewerbesteuer in Mayen mit einem Hebesatz von 400 % deutlich höher ausfällt als in manchen Nachbargemeinden. Eine vorausschauende Steuerplanung kann helfen, Gewerbeertrag durch zulässige Gestaltungen zu optimieren – etwa durch Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG oder steueroptimierte Finanzierungsstrukturen.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Fristverlängerung durch Steuerberater-Vollmacht
Mandanten, die OnlineBilanz oder einen anderen Steuerberater beauftragen, erhalten automatisch die verlängerte Abgabefrist bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Das verschafft zeitlichen Spielraum und vermeidet Verspätungszuschläge nach § 152 AO.
Warum Geschäftsführer aus Mayen OnlineBilanz nutzen
Immer mehr Geschäftsführer von GmbH und UG in Mayen entscheiden sich für digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz. Die Gründe liegen in der Kombination aus fachlicher Kompetenz, transparenten Kosten und zeitgemäßem, digitalem Workflow.
Transparenter Festpreis statt variabler Abrechnung
Der Festpreis von 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss schafft Planungssicherheit. Keine Überraschungen, keine versteckten Gebühren. Geschäftsführer wissen von Anfang an, welche Kosten auf sie zukommen – unabhängig vom Gegenstandswert nach StBVV.
Zugelassene Steuerberater, volle Haftung
OnlineBilanz ist kein Software-Tool, sondern eine vollwertige Steuerberater-Dienstleistung. Der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet. Das Steuerberater-Team trägt die volle berufsrechtliche Verantwortung und ist haftpflichtversichert.
Digitaler Workflow, keine Vor-Ort-Termine nötig
Die gesamte Kommunikation erfolgt digital: Hochladen der Unterlagen, Rückfragen per E-Mail oder Videocall, Bereitstellung des fertigen Jahresabschlusses im geschützten Mandantenportal. Das spart Zeit und ermöglicht flexible Zusammenarbeit – ideal für Geschäftsführer, die viel unterwegs sind oder ihre Zeit effizient nutzen möchten.
Anbindung an DATEV, lexoffice, sevDesk
OnlineBilanz integriert sich nahtlos in die gängigen Buchhaltungssysteme. Keine Doppelerfassung, keine manuelle Datenübergabe. Die Finanzbuchhaltung wird direkt aus DATEV, lexoffice oder sevDesk übernommen, geprüft und für den Jahresabschluss aufbereitet.
Festpreis-Garantie
499,95 € für GmbH/UG-Jahresabschluss – keine variablen Gebühren, keine Überraschungen.
Steuerberater-Qualität
Erstellung und Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater mit voller berufsrechtlicher Haftung.
Digitale Effizienz
Vollständig digitaler Workflow, Anbindung an DATEV/lexoffice/sevDesk, keine Vor-Ort-Termine.
„Mandanten aus Mayen schätzen besonders die Verlässlichkeit: Feste Ansprechpartner, klare Fristen, transparente Kosten. Wir koordinieren den gesamten Prozess – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister. Der Geschäftsführer kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wer als Geschäftsführer in Mayen einen Steuerberater für den Jahresabschluss sucht, findet in OnlineBilanz eine moderne, rechtssichere und kostentransparente Lösung – ohne Kompromisse bei der fachlichen Qualität.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als GmbH in Mayen den Jahresabschluss selbst erstellen?
Grundsätzlich ja – der Geschäftsführer darf die Bilanz und GuV selbst aufstellen. Allerdings erfordert dies fundierte HGB-Kenntnisse, und Fehler können zu Haftungsrisiken führen. Zudem müssen Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen fachlich korrekt erstellt werden. Die meisten Geschäftsführer beauftragen deshalb einen Steuerberater, der Bilanzierung, Steuererklärungen und Offenlegung rechtskonform übernimmt.
Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?
Das Bundesamt für Justiz leitet bei Fristversäumnis ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Zudem bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – Sie müssen den Jahresabschluss nachreichen und riskieren weitere Ordnungsgelder bei wiederholter Versäumnis.
Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für den Jahresabschluss?
Sie sollten die vollständige Finanzbuchhaltung (DATEV, lexoffice, sevDesk oder andere Software), Bankkontoauszüge, Kassen- und Rechnungsbelege, Verträge (Miete, Leasing, Darlehen), Inventurlisten sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen bereitstellen. Je strukturierter die Unterlagen, desto schneller und günstiger kann der Steuerberater arbeiten.
Muss jede GmbH in Mayen einen Anhang zum Jahresabschluss erstellen?
Nein. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB sind von der Pflicht zur Erstellung eines Anhangs befreit, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden. Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB müssen einen verkürzten Anhang erstellen. Mittelgroße und große Gesellschaften sind zu einem vollständigen Anhang verpflichtet.
Kann ich die Buchhaltung in Mayen führen und den Jahresabschluss digital erstellen lassen?
Ja, das ist das Kernprinzip digitaler Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz. Sie führen Ihre Buchhaltung lokal oder mit Cloud-Software (DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk), und der Steuerberater übernimmt die Prüfung, Bilanzierung und Offenlegung vollständig digital – ohne Vor-Ort-Termine. Das spart Zeit und Kosten.
Gilt die Offenlegungspflicht auch für eine Ein-Personen-GmbH?
Ja, jede GmbH – unabhängig von der Anzahl der Gesellschafter – muss den Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Auch eine Ein-Personen-GmbH oder eine vermögensverwaltende GmbH ohne Mitarbeiter unterliegt § 325 HGB und den Offenlegungsfristen nach § 325 Abs. 1 HGB (12 Monate nach Bilanzstichtag).
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung, § 335 HGB – Ordnungsgeld. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


