Steuerberater Ludwigsfelde 2026: Jahresabschluss GmbH
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Sie suchen einen Steuerberater in Ludwigsfelde für den Jahresabschluss Ihrer GmbH oder UG? In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Pflichten 2026 gelten, was die Erstellung kostet und ob ein digitaler Steuerberater eine Alternative zur lokalen Kanzlei sein kann. Ähnliche Anforderungen gelten übrigens auch für Unternehmen in anderen Regionen – so können Sie beispielsweise die Leistungen eines Steuerberaters in Coburg mit denen in Ludwigsfelde vergleichen. Wir zeigen Ihnen die Fristen für Offenlegung, E-Bilanz-Anforderungen und wie moderne Plattformen wie OnlineBilanz den Prozess transparenter und effizienter gestalten.
Kurzantwort
Für GmbHs und UGs in Ludwigsfelde gelten die gleichen gesetzlichen Pflichten wie bundesweit: Jahresabschluss nach § 242 HGB, E-Bilanz-Übermittlung und Offenlegung beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten. Die Kosten richten sich nach StBVV und liegen je nach Größe zwischen 1.500 und 8.000 Euro. Digitale Steuerberater bieten dabei oft Festpreise, transparente Abläufe und kurze Bearbeitungszeiten – eine moderne Alternative zur klassischen Vor-Ort-Kanzlei.
Inhaltsverzeichnis
Steuerberater in Ludwigsfelde: Überblick über die lokale Beratungslandschaft
Ludwigsfelde liegt im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg, etwa 25 Kilometer südlich von Berlin. Die Stadt ist geprägt von mittelständischen Unternehmen, produzierendem Gewerbe und einer wachsenden Zahl von GmbHs und UGs. Geschäftsführer dieser Kapitalgesellschaften stehen vor umfangreichen steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten – von der jährlichen E-Bilanz über die Körperschaftsteuererklärung bis zur fristgerechten Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.
Die klassische Steuerberaterlandschaft in Ludwigsfelde besteht aus mittelgroßen Kanzleien, die oft familiengeführt sind und ein breites Mandantsspektrum bedienen. Die Herausforderungen sind bekannt: eingeschränkte Sprechzeiten, Terminwartezeiten von mehreren Wochen, intransparente Honorarvereinbarungen nach StBVV. Für digital arbeitende Unternehmen stellt sich daher immer häufiger die Frage, ob ein lokaler Steuerberater vor Ort zwingend erforderlich ist oder ob digitale Steuerberater-Plattformen – mit zugelassenen Steuerberatern, transparenten Festpreisen und DATEV-Anbindung – eine wirtschaftlichere Alternative darstellen.
Digitale Alternative für Ludwigsfelder GmbHs
OnlineBilanz.de bietet Geschäftsführern aus Ludwigsfelde den vollständigen Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater zum transparenten Festpreis ab 499,95 Euro. Die Zusammenarbeit erfolgt digital über eine sichere Plattform mit direkter Anbindung an DATEV, lexoffice und sevDesk – ohne Wartezeiten, ohne versteckte Kosten.
Typische Leistungen eines Steuerberaters für GmbH und UG
- Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach § 242 ff. HGB
- E-Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt gemäß § 5b EStG
- Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung
- Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG
- Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag
- Laufende Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnbuchhaltung
Jahresabschluss für GmbH und UG: Diese Pflichten gelten in Ludwigsfelde
Jede GmbH und UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Ludwigsfelde unterliegt den handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten nach §§ 238 ff. HGB. Der Geschäftsführer ist nach § 41 GmbHG verpflichtet, den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung – unverzüglich nach Ende des Geschäftsjahres aufzustellen. Für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB gelten Erleichterungen, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang und einen Lagebericht erstellen.
Fristen für Feststellung und Offenlegung (Stand 2026)
Für Geschäftsjahre, die mit dem 31.12.2025 enden, gelten folgende verbindliche Fristen: Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB müssen den Jahresabschluss binnen 11 Monaten, also bis zum 30.11.2026, von der Gesellschafterversammlung feststellen lassen (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Mittelgroße und große Gesellschaften haben dafür lediglich 8 Monate Zeit, also bis zum 31.08.2026. Unabhängig von der Größenklasse muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag – also bis spätestens 31.12.2026 – im elektronischen Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 Abs. 1 HGB).
Achtung: Ordnungsgeld droht bei verspäteter Offenlegung
Das Bundesamt für Justiz verhängt bei Versäumnis der Offenlegungsfrist gemäß § 335 HGB Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Festsetzung erfolgt automatisiert – auch ohne Verschulden des Geschäftsführers. Eine rechtzeitige Planung des Jahresabschlusses ist daher unerlässlich.
| Größenklasse | Feststellungsfrist | Offenlegungsfrist | Anhang/Lagebericht |
|---|---|---|---|
| Kleinstgesellschaft (§ 267a HGB) | 11 Monate | 12 Monate | Anhang fakultativ |
| Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB) | 11 Monate | 12 Monate | Anhang erforderlich |
| Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) | 8 Monate | 12 Monate | Anhang + Lagebericht |
| Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB) | 8 Monate | 12 Monate | Anhang + Lagebericht + Prüfung |
Was kostet ein Steuerberater in Ludwigsfelde für den Jahresabschluss?
Die Honorare für steuerliche Beratungsleistungen richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Danach wird die Gebühr anhand des Gegenstandswerts (z. B. Bilanzsumme, Umsatzerlöse) und eines Gebührensatzes berechnet. In der Praxis ergeben sich für GmbHs und UGs mit durchschnittlichen Bilanzsummen zwischen 100.000 und 500.000 Euro Jahresabschlusskosten zwischen 1.200 und 3.500 Euro – je nach Komplexität, Größenklasse und regionalem Honorarniveau.
Regionale Honorarpraxis in Brandenburg
Im Raum Ludwigsfelde und Teltow-Fläming liegen die Stundensätze für Steuerberater typischerweise zwischen 120 und 180 Euro. Die Abrechnung erfolgt oft nach Aufwand, was für Mandanten nur schwer kalkulierbar ist. Hinzu kommen Nebenkosten für Porto, Telekommunikation und Datenverarbeitung. Viele Kanzleien stellen zudem separate Honorarnoten für Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Jahresabschluss aus, sodass Geschäftsführer am Jahresende mit einer Gesamtbelastung von 4.000 bis 8.000 Euro rechnen müssen.
„Mandanten aus dem Berliner Umland fragen uns häufig, warum der Jahresabschluss bei OnlineBilanz deutlich günstiger ist als vor Ort. Die Antwort ist einfach: Wir arbeiten ausschließlich digital, standardisieren Prozesse durch Software und vermeiden Zeitverluste durch Papier und manuelle Abstimmungen. Die fachliche Qualität bleibt dabei unverändert – jeder Abschluss wird durch einen zugelassenen Steuerberater erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Klassische Kanzlei Ludwigsfelde
- Honorar nach StBVV, oft 1.500–3.500 € für Jahresabschluss
- Zusätzliche Nebenkosten (Porto, Telekommunikation)
- Abrechnungen nach Aufwand, schwer kalkulierbar
- Terminvereinbarung erforderlich, Wartezeiten üblich
OnlineBilanz (digitale StB-Plattform)
- Festpreis ab 499,95 € für GmbH-Jahresabschluss
- Keine versteckten Kosten, volle Kostentransparenz
- 100 % digital, DATEV/lexoffice/sevDesk-Anbindung
- Zugelassene Steuerberater, rechtssicher, ohne Wartezeit
Digitaler Steuerberater oder lokale Kanzlei: Was passt besser?
Viele Geschäftsführer in Ludwigsfelde stehen vor der Frage, ob ein persönlicher Ansprechpartner vor Ort zwingend erforderlich ist oder ob eine digitale Steuerberater-Plattform die gleiche fachliche Qualität zu besseren Konditionen bieten kann. Die Antwort hängt von der Komplexität der steuerlichen Situation, der eigenen digitalen Affinität und den Erwartungen an Verfügbarkeit und Service ab.
Vorteile einer lokalen Kanzlei in Ludwigsfelde
- Persönliche Treffen vor Ort möglich, insbesondere bei komplexen Gestaltungen
- Kenntnis regionaler Besonderheiten (z. B. Gewerbesteuerhebesatz Ludwigsfelde: 385 %)
- Langjährige Mandantenbeziehungen, oft über Generationen
- Ggf. Netzwerk zu lokalen Banken, Rechtsanwälten und IHK Potsdam
Vorteile einer digitalen Steuerberater-Plattform
- Transparente Festpreise ohne Überraschungen am Jahresende
- Keine Wartezeiten, keine Terminvereinbarung notwendig
- Direkte Anbindung an DATEV, lexoffice, sevDesk – automatisierter Datenimport
- Alle Unterlagen digital verfügbar, jederzeit abrufbar
- Zugelassene Steuerberater prüfen und unterzeichnen den Jahresabschluss rechtssicher
- Rechtlicher Rahmen identisch: § 3 StBerG, § 62 StBerG Verschwiegenheit, § 323 HGB Haftung
Für wen eignet sich OnlineBilanz besonders?
OnlineBilanz ist ideal für GmbHs und UGs, die ihre Buchhaltung bereits digital führen (DATEV, lexoffice, sevDesk), keine komplexen Sonderfragen haben (z. B. internationale Verflechtungen, Konzernstrukturen) und Wert auf transparente Kosten, schnelle Bearbeitung und moderne Kommunikation legen. Die fachliche Qualität entspricht der einer klassischen Kanzlei – mit dem Unterschied, dass alle Prozesse durchgängig digital und ohne Medienbrüche ablaufen.
Für Geschäftsführer in Ludwigsfelde bedeutet die digitale Alternative keine Einbuße an Qualität, sondern einen Gewinn an Effizienz und Planbarkeit. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Wartezeiten und mit voller Kostentransparenz, findet in digitalen Plattformen wie OnlineBilanz eine zeitgemäße Lösung.
Offenlegung beim Unternehmensregister: So erfüllen Sie die Pflicht fristgerecht
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim elektronischen Unternehmensregister, das vom Bundesanzeiger Verlag betrieben wird. Der früher übliche Weg über den Bundesanzeiger als Publikationsplattform entfällt. Die Offenlegungsfrist beträgt unverändert 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB). Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) endet die Frist am 31.12.2026.
Ablauf der elektronischen Offenlegung
- Der festgestellte Jahresabschluss wird im strukturierten XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als PDF eingereicht.
- Die Einreichung erfolgt über ein Unternehmenskonto im Unternehmensregister. Der Steuerberater kann dies im Auftrag des Geschäftsführers übernehmen.
- Nach Prüfung der formalen Vollständigkeit wird der Jahresabschluss veröffentlicht und ist damit öffentlich einsehbar.
- Die Offenlegung gilt als fristgerecht, wenn die Einreichung spätestens am letzten Tag der Frist erfolgt ist. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist unerheblich.
Ordnungsgeldverfahren vermeiden
Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegungsfristen automatisiert. Bei Versäumnis wird ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet – auch ohne vorherige Mahnung. Die Ordnungsgelder liegen zwischen 500 und 25.000 Euro. Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie die Frist schuldhaft versäumen.
„Die Offenlegung ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell die 12-Monats-Frist verstreicht – insbesondere, wenn der Jahresabschluss erst spät im Jahr fertiggestellt wird. Bei OnlineBilanz übernehmen unsere Steuerberater die Einreichung direkt nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung, sodass unsere Mandanten keine Frist verpassen.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
-
Jahresabschluss fristgerecht durch Gesellschafterversammlung feststellen lassen (§ 42a GmbHG)
-
Offenlegungsumfang nach Größenklasse prüfen (§ 325 HGB, § 326 HGB)
-
XBRL-Datei oder strukturiertes PDF vorbereiten
-
Unternehmenskonto im Unternehmensregister anlegen (sofern noch nicht vorhanden)
-
Einreichung spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag durchführen
-
Bestätigung der Veröffentlichung dokumentieren
E-Bilanz: Diese Anforderungen gelten 2026 für GmbHs in Ludwigsfelde
Neben der handelsrechtlichen Offenlegung beim Unternehmensregister sind Kapitalgesellschaften nach § 5b EStG verpflichtet, ihre steuerliche Bilanz elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die sogenannte E-Bilanz muss im XBRL-Format gemäß der amtlich vorgeschriebenen Taxonomie eingereicht werden. Für das Wirtschaftsjahr 2025 gilt die Taxonomie 6.7 (Stand 2026). Die Übermittlung erfolgt über das ELSTER-Portal und ist integraler Bestandteil der Körperschaftsteuererklärung.
Unterschied zwischen E-Bilanz und Handels-Jahresabschluss
Die E-Bilanz ist die steuerliche Darstellung der Vermögens- und Ertragslage und basiert auf der steuerlichen Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 8 Abs. 1 KStG. Sie kann von der handelsrechtlichen Bilanz abweichen, z. B. bei der Bewertung von Rückstellungen, der Aktivierung von Entwicklungskosten oder der Behandlung von Disagio. Der Steuerberater erstellt in der Regel zunächst den Handelsabschluss, leitet daraus die steuerliche Überleitungsrechnung ab und generiert dann die E-Bilanz. Beide Dokumente – handelsrechtlicher Jahresabschluss und E-Bilanz – müssen inhaltlich konsistent sein, die formalen Anforderungen unterscheiden sich jedoch erheblich.
| Merkmal | E-Bilanz (§ 5b EStG) | Handels-Jahresabschluss (§ 242 HGB) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 5b EStG, Taxonomie 6.7 | §§ 242, 264 HGB |
| Adressat | Finanzamt (ELSTER) | Gesellschafter, Unternehmensregister |
| Format | XBRL, strukturiert | XBRL oder PDF |
| Inhalt | Steuerliche Bilanz, ggf. Überleitungsrechnung | Handelsrechtliche Bilanz, GuV, Anhang |
| Frist | Abgabe mit KSt-Erklärung, ca. 14 Monate nach Bilanzstichtag | Offenlegung innerhalb 12 Monate |
OnlineBilanz übernimmt E-Bilanz und Handelsabschluss
Im Festpreis ab 499,95 Euro sind sowohl der handelsrechtliche Jahresabschluss als auch die E-Bilanz-Übermittlung enthalten. Unsere Steuerberater erstellen beide Dokumente parallel, prüfen die Konsistenz und übermitteln die E-Bilanz fristgerecht über ELSTER. Mandanten erhalten alle Unterlagen digital über das OnlineBilanz-Portal.
DATEV, lexoffice, sevDesk: Nahtlose Integration beim digitalen Steuerberater
Moderne Buchhaltungssoftware wie DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk ermöglicht es Geschäftsführern, ihre Finanzbuchhaltung selbst zu führen oder an einen Steuerberater zu delegieren. Die Daten werden in Echtzeit erfasst, Belege digital archiviert und via DATEV-Schnittstelle oder API automatisiert an den Steuerberater übertragen. Diese nahtlose Integration ist die Grundlage für eine effiziente, fehlerfreie und rechtssichere Zusammenarbeit.
Vorteile der automatisierten Datenübergabe
- Keine manuelle Erfassung durch den Steuerberater – Zeit- und Kostenersparnis
- Belege sind digital archiviert und GoBD-konform abgelegt (§ 146a AO, § 147 AO)
- Datenübertragung verschlüsselt und revisionssicher
- Steuerberater kann jederzeit auf aktuelle Zahlen zugreifen und Hinweise geben
- Automatische Plausibilitätsprüfungen minimieren Fehler vor der Jahresabschlusserstellung
DATEV
Marktführer bei Steuerberatern in Deutschland. DATEV Unternehmen online bietet volle Integration in die Kanzleisoftware, automatisierte Kontierung und ELSTER-Anbindung.
lexoffice
Cloud-Buchhaltung von Lexware, besonders beliebt bei Gründern und kleinen GmbHs. Einfache Bedienung, DATEV-Export, API-Anbindung für Steuerberater.
sevDesk
Moderne Cloud-Lösung mit Fokus auf Benutzerfreundlichkeit. Integrierte Belegerfassung, Rechnungsstellung und automatische Steuerberater-Zugriff per DATEV-Schnittstelle.
„Viele Mandanten aus Ludwigsfelde und dem Berliner Umland arbeiten bereits mit lexoffice oder sevDesk. Über die DATEV-Schnittstelle können wir die Buchhaltungsdaten direkt importieren, ohne Medienbruch. Das reduziert den Abstimmungsaufwand drastisch und ermöglicht uns, den Jahresabschluss deutlich schneller und günstiger zu erstellen – ohne Qualitätsverlust.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wer seine Buchhaltung bereits digital führt, profitiert bei OnlineBilanz von der direkten Anbindung an DATEV, lexoffice und sevDesk. Die Datenübergabe erfolgt automatisiert, die Jahresabschlusserstellung durch unsere zugelassenen Steuerberater rechtssicher und transparent zum Festpreis.
So funktioniert der Jahresabschluss mit OnlineBilanz für Ludwigsfelder GmbHs
OnlineBilanz bietet Geschäftsführern aus Ludwigsfelde eine vollständig digitale Steuerberater-Leistung: von der Datenübergabe über die Erstellung des Jahresabschlusses bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister. Die Zusammenarbeit erfolgt über eine sichere Online-Plattform, der gesamte Prozess ist transparent dokumentiert. Jeder Jahresabschluss wird durch einen zugelassenen Steuerberater geprüft, erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet – wie bei einer klassischen Kanzlei, aber ohne Wartezeiten und mit transparentem Festpreis.
Ablauf in fünf Schritten
- Anmeldung und Datenanbindung: Sie registrieren sich auf OnlineBilanz.de, wählen Ihr Paket (z. B. GmbH-Jahresabschluss ab 499,95 Euro) und verbinden Ihre Buchhaltungssoftware (DATEV, lexoffice, sevDesk) über die Schnittstelle.
- Datenprüfung und Rückfragen: Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, prüft die übermittelten Daten auf Vollständigkeit und klärt offene Fragen direkt mit Ihnen – per E-Mail, Telefon oder über die Plattform.
- Erstellung des Jahresabschlusses: Unser Steuerberater-Team erstellt den handelsrechtlichen Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) sowie die E-Bilanz gemäß § 5b EStG. Sie erhalten den Entwurf digital zur Prüfung.
- Feststellung und Unterschrift: Nach Ihrer Freigabe bereiten wir die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung vor. Sie beschließen die Feststellung gemäß § 42a GmbHG, wir dokumentieren das Protokoll.
- Offenlegung beim Unternehmensregister: Wir reichen den festgestellten Jahresabschluss fristgerecht im Unternehmensregister ein (§ 325 HGB) und übermitteln die E-Bilanz an das Finanzamt über ELSTER. Sie erhalten alle Belege und Bestätigungen digital.
499,95 €
Festpreis GmbH-Jahresabschluss
100 %
Digital & DATEV-integriert
0 Tage
Wartezeit auf Termin
Zugelassene Steuerberater, volle Rechtssicherheit
OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform. Alle Jahresabschlüsse werden durch Steuerberater erstellt, die bei der Steuerberaterkammer zugelassen sind (§ 3 StBerG) und der gesetzlichen Verschwiegenheit (§ 57 StBerG) sowie der Berufshaftpflicht (§ 67 StBerG) unterliegen. Die rechtliche Qualität entspricht exakt der einer klassischen Kanzlei – mit dem Vorteil digitaler Prozesse und transparenter Preise.
Für GmbHs und UGs in Ludwigsfelde, die ihre steuerlichen Pflichten professionell, rechtssicher und ohne Überraschungen erfüllen wollen, ist OnlineBilanz die moderne Alternative zur klassischen Steuerberaterkanzlei vor Ort. Digitale Abläufe, transparente Festpreise und zugelassene Steuerberater – alles aus einer Hand.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich zwingend einen Steuerberater aus Ludwigsfelde beauftragen?
Nein, Sie können bundesweit jeden zugelassenen Steuerberater beauftragen. Seit der Digitalisierung spielt der Standort kaum noch eine Rolle. Viele Mandanten nutzen digitale Plattformen, die mit Steuerberatern aus ganz Deutschland arbeiten – entscheidend ist die Qualifikation und Zulassung, nicht die Postleitzahl.
Welche Unterlagen braucht der Steuerberater für den Jahresabschluss?
Sie benötigen die Finanzbuchhaltung (DATEV, lexoffice, sevDesk etc.), Kontoauszüge, Belege für Anlagenzugänge und -abgänge, Verträge zu Darlehen und Mieten, Inventurlisten sowie Informationen zu offenen Forderungen und Verbindlichkeiten. Ein guter Steuerberater stellt Ihnen eine Checkliste zur Verfügung.
Kann ich den Jahresabschluss auch selbst erstellen?
Rechtlich ja, sofern Sie die erforderliche Fachkenntnis haben. Bei GmbHs und UGs empfiehlt sich jedoch dringend die Beauftragung eines Steuerberaters: Er haftet für Fehler, kennt aktuelle Rechtsprechung und sichert die fristgerechte E-Bilanz-Übermittlung sowie Offenlegung ab.
Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?
Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren ein. Nach § 335 HGB drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem kann die Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG verstreichen, was zu weiteren gesellschaftsrechtlichen Problemen führt.
Bietet OnlineBilanz auch Beratung zu Steuererklärungen oder nur Jahresabschluss?
OnlineBilanz fokussiert sich auf den Jahresabschluss (HGB-Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht) sowie E-Bilanz und Offenlegung. Für laufende Steuerdeklaration (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung) arbeiten unsere Steuerberater auf Wunsch ebenfalls – sprechen Sie Servet Gündogan oder unser Team einfach an.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


