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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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14:05 · Fabian
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Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Werder

Steuerberater Werder 2026: Jahresabschluss GmbH & UG

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie suchen einen Steuerberater in Werder (Havel) für Ihren Jahresabschluss 2026? OnlineBilanz verbindet zugelassene Steuerberater mit moderner Software – für GmbH und UG. Transparente Festpreise, keine Wartezeiten, digitale Zusammenarbeit. Unser Service steht auch Unternehmen in anderen Regionen zur Verfügung, etwa als Steuerberater in Dachau. Erfahren Sie alles zu Fristen, Größenklassen und Offenlegungspflichten nach HGB.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Steuerberater in Werder (Havel) erstellen Jahresabschlüsse für GmbH und UG nach § 264 HGB. Für das Geschäftsjahr 2025 gelten Feststellungsfristen bis November 2026 (kleine GmbH) bzw. August 2026 (mittelgroße/große) und Offenlegung bis Dezember 2026. OnlineBilanz bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen – unabhängig vom Standort.

Steuerberater in Werder (Havel): Jahresabschluss für GmbH und UG

Geschäftsführer von GmbH und UG in Werder (Havel) stehen vor der gesetzlichen Verpflichtung, den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen oder mindestens prüfen zu lassen. Nach § 242 HGB müssen Kapitalgesellschaften für jeden Bilanzstichtag eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Während die Buchführung auch intern erfolgen kann, liegt die fachliche und rechtsverbindliche Verantwortung für den Jahresabschluss in der Praxis beim Steuerberater.

Die Suche nach einem geeigneten Steuerberater in Werder gestaltet sich für viele Unternehmen schwierig: Lange Wartezeiten, unklare Honorare und begrenzte Kapazitäten prägen den lokalen Markt. Seit 2026 hat sich die digitale Zusammenarbeit mit zugelassenen Steuerberatern als effiziente Alternative etabliert. Plattformen wie OnlineBilanz verbinden Geschäftsführer mit Steuerberatern, die den Jahresabschluss zu transparenten Festpreisen erstellen – ohne Wartezeiten und mit vollständiger Rechtssicherheit.

Jahresabschluss GmbH/UG: Diese Unterlagen benötigt Ihr Steuerberater

Für die Erstellung des Jahresabschlusses benötigen Steuerberater von Ihnen: vollständige Buchführungsunterlagen (DATEV, lexoffice, sevDesk etc.), Bankkontoauszüge, Belege zu Anlagevermögen, Verträge (Miete, Leasing, Darlehen), Gesellschafterbeschlüsse sowie Angaben zu Verbindlichkeiten und Forderungen zum Bilanzstichtag.

Warum Geschäftsführer auf Steuerberater angewiesen sind

  • Gesetzliche Anforderungen: § 264 HGB fordert für Kapitalgesellschaften einen handelsrechtlichen Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und Anhang.
  • Steuerliche Überleitungen: Die E-Bilanz nach § 5b EStG muss über das ELSTER-Portal an das Finanzamt übermittelt werden – eine Aufgabe, die Steuerberater routiniert übernehmen.
  • Haftungsvermeidung: Fehler im Jahresabschluss können zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers führen (§ 43 GmbHG). Steuerberater tragen die Berufshaftung.
  • Offenlegungspflicht: Nach § 325 HGB muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden – bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder bis 25.000 Euro (§ 335 HGB).

Fristen für Jahresabschluss und Offenlegung 2026 in Brandenburg

Für GmbH und UG mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten in Brandenburg dieselben bundesweiten Fristen wie im gesamten Bundesgebiet. Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate, für mittelgroße und große 8 Monate nach Bilanzstichtag. Das bedeutet: Kleine GmbH/UG müssen den Jahresabschluss bis 30.11.2026 feststellen, mittelgroße und große bis 31.08.2026.

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt einheitlich 12 Monate nach Bilanzstichtag. Für den Stichtag 31.12.2025 läuft die Frist also bis 31.12.2026. Wird diese Frist versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein – unabhängig davon, ob der Jahresabschluss intern fertiggestellt ist oder nicht.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Es richtet sich gegen die Gesellschaft und persönlich gegen den Geschäftsführer. Wiederholte Verstöße führen zu höheren Beträgen. Die Offenlegung erfolgt seit August 2022 ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Größenklasse Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) Ordnungsgeld bei Versäumnis
Kleine GmbH/UG 11 Monate (bis 30.11.2026) 12 Monate (bis 31.12.2026) 500 – 25.000 Euro
Mittelgroße GmbH 8 Monate (bis 31.08.2026) 12 Monate (bis 31.12.2026) 500 – 25.000 Euro
Große GmbH 8 Monate (bis 31.08.2026) 12 Monate (bis 31.12.2026) 500 – 25.000 Euro

„Viele Geschäftsführer in Werder kontaktieren uns im November oder Dezember – oft kurz vor Fristablauf. Wer frühzeitig plant und die Unterlagen strukturiert vorbereitet, vermeidet Stress und Ordnungsgelder. Unser Steuerberater-Team kann Jahresabschlüsse auch kurzfristig erstellen, sofern die Buchhaltung vollständig ist.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen nach § 267 HGB: Was gilt für Ihre GmbH?

Die Größenklasse Ihrer GmbH oder UG bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten und die Gestaltung des Jahresabschlusses. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl. Zwei von drei Merkmalen müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten werden, damit ein Größenwechsel eintritt.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt)
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die kleine GmbH profitiert von erheblichen Erleichterungen: Sie darf nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen und nach § 276 HGB auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichten, sofern im Anhang Angaben zu Umsatzerlösen und zum Jahresergebnis gemacht werden. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) haben nochmals reduzierte Pflichten, benötigen aber dennoch einen Jahresabschluss.

Offenlegungsumfang je Größenklasse

  • Kleine Kapitalgesellschaft: Bilanz (verkürzt), Anhang (verkürzt), ggf. ohne GuV – Lagebericht entfällt.
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaft: Bilanz, GuV (verkürzt möglich), Anhang, Lagebericht.
  • Große Kapitalgesellschaft: Vollständiger Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht), ggf. Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel nach § 264 Abs. 1 HGB.

„Die Größenklasse wird häufig falsch eingeschätzt. Wer knapp über den Schwellenwerten liegt, muss dies zwei Jahre in Folge beachten. Unsere Steuerberater prüfen die Größenklasse bei jeder Mandatsaufnahme und stimmen den Offenlegungsumfang exakt darauf ab.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was kostet der Jahresabschluss durch einen Steuerberater in Werder?

Die Kosten für den Jahresabschluss einer GmbH oder UG richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühren orientieren sich am Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Umsatz) und werden als Zehntelgebühr (1/10 bis 10/10) angesetzt. Für eine kleine GmbH mit einer Bilanzsumme von 500.000 Euro liegt die volle Gebühr (10/10) bei ca. 1.200 Euro netto – viele Steuerberater rechnen jedoch mit reduzierten Sätzen ab.

In Werder (Havel) variieren die Honorare stark: Lokale Kanzleien verlangen für den Jahresabschluss je nach Größe und Komplexität zwischen 800 und 2.500 Euro netto. Hinzu kommen oft pauschale Zuschläge für E-Bilanz, Anhang oder Offenlegung. Die Preisgestaltung ist häufig intransparent, und viele Geschäftsführer erhalten erst nach Fertigstellung die Abrechnung.

Festpreis für GmbH-Jahresabschluss: 499,95 Euro

OnlineBilanz bietet den Jahresabschluss für kleine GmbH und UG zu einem transparenten Festpreis von 499,95 Euro netto an. Enthalten sind: Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz-Übermittlung und Offenlegung beim Unternehmensregister. Erstellt und unterzeichnet durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert durch Servet Gündogan und unser Büroteam.

Kostenfaktoren beim Jahresabschluss

  • Größenklasse und Bilanzsumme: Je höher die Bilanzsumme, desto höher die Gebühr nach StBVV.
  • Komplexität der Buchführung: Viele Geschäftsvorfälle, Anlagegüter oder internationale Sachverhalte erhöhen den Aufwand.
  • Zusatzleistungen: E-Bilanz, Anhang, Lagebericht, Offenlegung – diese werden oft separat berechnet.
  • Digitalisierungsgrad: Wer mit DATEV, lexoffice oder sevDesk arbeitet, spart Zeit und Kosten durch automatisierte Schnittstellen.

499,95 €

Festpreis GmbH-Jahresabschluss bei OnlineBilanz

800–2.500 €

Übliche Kosten bei lokalen Steuerberatern

100 %

Preistransparenz ohne versteckte Zuschläge

Digitale Steuerberatung: So funktioniert die Zusammenarbeit mit OnlineBilanz

Die Zusammenarbeit mit OnlineBilanz unterscheidet sich grundlegend von der klassischen Steuerberaterkanzlei vor Ort: Sie schicken keine Ordner, vereinbaren keine Termine und warten nicht auf Rückrufe. Stattdessen läuft die gesamte Kommunikation und Datenübermittlung digital – koordiniert durch Servet Gündogan und unser Büroteam, fachlich bearbeitet durch unser zugelassenes Steuerberater-Team.

Ablauf der digitalen Jahresabschluss-Erstellung

  1. Mandatsaufnahme online: Sie füllen ein Formular aus, laden Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug hoch – fertig in 10 Minuten.
  2. Buchhaltungsdaten bereitstellen: DATEV-Export, lexoffice- oder sevDesk-Zugang – unser Team übernimmt die Datenabholung.
  3. Fachliche Prüfung durch Steuerberater: Unsere Steuerberater erstellen Bilanz, GuV, Anhang und E-Bilanz nach gesetzlichen Vorgaben.
  4. Durchsicht und Freigabe: Sie erhalten den fertigen Jahresabschluss digital, prüfen ihn und geben ihn frei.
  5. Offenlegung beim Unternehmensregister: OnlineBilanz übernimmt die fristgerechte Einreichung nach § 325 HGB.

Die digitale Zusammenarbeit spart nicht nur Zeit, sondern bietet auch volle Transparenz: Sie sehen jederzeit den Status Ihrer Unterlagen, haben alle Dokumente zentral verfügbar und können Rückfragen direkt über die Plattform stellen. Für Geschäftsführer in Werder bedeutet das: Keine Fahrten nach Potsdam oder Berlin, keine Wartezeiten, keine unklaren Honorare.

„Unsere Mandanten schätzen vor allem die Planbarkeit: Festpreis, klare Fristen, digitaler Zugang. Ich koordiniere die Kommunikation zwischen Geschäftsführer und Steuerberater-Team – das spart beiden Seiten Zeit und sorgt für reibungslose Abläufe.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Buchhaltung vollständig und mit DATEV, lexoffice oder sevDesk geführt
  • Bankkontoauszüge und Belege digital verfügbar
  • Gesellschafterbeschlüsse und Verträge aktuell
  • Ansprechpartner für Rückfragen benannt
  • Fristen für Feststellung (§ 42a GmbHG) und Offenlegung (§ 325 HGB) im Blick

Offenlegung beim Unternehmensregister: Pflichten und Ablauf 2026

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich über das Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle. § 325 HGB verpflichtet alle GmbH und UG, den festgestellten Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag elektronisch einzureichen.

Die Offenlegung umfasst je nach Größenklasse unterschiedliche Dokumente: Kleine Kapitalgesellschaften reichen Bilanz und Anhang ein, mittelgroße zusätzlich die GuV und den Lagebericht, große Gesellschaften den vollständigen Jahresabschluss. Wird die Frist versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein – unabhängig davon, ob die Gesellschaft aktiv ist oder sich in der Krise befindet.

Ordnungsgeldverfahren bei Fristversäumnis

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich gegen die Gesellschaft und persönlich gegen den Geschäftsführer. Wiederholungstäter zahlen deutlich höhere Beträge. Die Offenlegung ist keine freiwillige Serviceleistung, sondern gesetzliche Pflicht.

Technischer Ablauf der Offenlegung

  • Einreichung erfolgt elektronisch: Über das Portal des Unternehmensregisters oder durch bevollmächtigte Steuerberater.
  • Authentifizierung erforderlich: Geschäftsführer benötigen ein ELSTER-Zertifikat oder beauftragen den Steuerberater als technischen Einreicher.
  • Prüfung durch Register: Das Unternehmensregister prüft formale Vollständigkeit, nicht die inhaltliche Richtigkeit.
  • Veröffentlichung im Register: Nach erfolgreicher Prüfung wird der Jahresabschluss öffentlich einsehbar.

OnlineBilanz übernimmt die Offenlegung für Mandanten als festen Bestandteil des Leistungspakets. Unser Steuerberater-Team reicht den Jahresabschluss fristgerecht ein, überwacht die Bestätigung und informiert Sie über den Abschluss des Verfahrens. So vermeiden Sie Ordnungsgelder und behalten die gesetzlichen Fristen sicher im Blick.

„Die Offenlegung ist für viele Geschäftsführer eine technische Hürde. Wer kein ELSTER-Zertifikat hat oder sich mit dem Unternehmensregister nicht auskennt, riskiert Fehler und Verzögerungen. Unsere Steuerberater übernehmen diesen Schritt komplett – das gehört zum Service.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Werder (Havel) als Unternehmensstandort: Warum digitale Steuerberatung die bessere Wahl ist

Werder (Havel) im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist ein wachsender Wirtschaftsstandort in Brandenburg – bekannt für Obstwirtschaft, Tourismus und mittelständische Betriebe. Viele GmbH und UG sind hier ansässig, von Handwerksbetrieben über IT-Dienstleister bis zu Handelsunternehmen. Die Suche nach einem passenden Steuerberater gestaltet sich jedoch oft schwierig: Die wenigen Kanzleien vor Ort sind ausgelastet, die Wartezeiten lang, die Honorare intransparent.

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten Geschäftsführern in Werder eine effiziente Alternative: Sie erhalten dieselbe fachliche Qualität wie bei einer lokalen Kanzlei – erstellt durch zugelassene Steuerberater mit voller Berufshaftung – aber ohne Wartezeiten, mit transparenten Festpreisen und vollständig digitaler Abwicklung. Die räumliche Nähe spielt 2026 keine Rolle mehr: DATEV, lexoffice und sevDesk ermöglichen die nahtlose Datenübermittlung, Videocalls ersetzen Vor-Ort-Termine.

Lokaler Steuerberater in Werder

  • Lange Wartezeiten auf Termine
  • Intransparente Honorare nach StBVV
  • Begrenzte Kapazitäten, vor allem in der Hochsaison (November–März)
  • Persönliche Termine erforderlich

Digitale Steuerberatung (OnlineBilanz)

  • Keine Wartezeiten, sofortige Mandatsaufnahme
  • Transparenter Festpreis (499,95 € für GmbH-Jahresabschluss)
  • Zugelassene Steuerberater mit voller Berufshaftung
  • Vollständig digitale Abwicklung, keine Fahrten nötig

Brandenburger Besonderheiten im Blick

Als Unternehmensstandort in Brandenburg gelten für Werder dieselben bundesweiten Vorschriften nach HGB, GmbHG und EStG. Dennoch kennen unsere Steuerberater regionale Besonderheiten – etwa bei der Gewerbesteuer, bei Förderprogrammen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder bei der Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Potsdam. Die digitale Zusammenarbeit bedeutet nicht, dass regionale Expertise verloren geht – im Gegenteil: Unser Steuerberater-Team betreut Mandanten bundesweit und hat dadurch branchenübergreifende Erfahrung.

„Viele Geschäftsführer aus Brandenburg schätzen die Kombination: Steuerberater-Qualität mit bundesweiter Erfahrung, digitale Effizienz ohne Verlust an Erreichbarkeit. Ich bin als Büroleiter erster Ansprechpartner und sorge dafür, dass keine Frage unbeantwortet bleibt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

DATEV, lexoffice, sevDesk: Digitale Buchhaltung als Grundlage für den Jahresabschluss

Die Qualität und Geschwindigkeit der Jahresabschluss-Erstellung hängt maßgeblich von der Qualität der Buchführung ab. Wer seine laufende Buchhaltung mit modernen Systemen wie DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk führt, schafft die ideale Grundlage für eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Diese Systeme bieten Schnittstellen, die den Export von Buchungsdaten, Belegen und Kontoinformationen vollautomatisch ermöglichen.

OnlineBilanz arbeitet mit allen gängigen Buchhaltungssystemen: Unser Steuerberater-Team kann DATEV-Exporte direkt importieren, lexoffice- und sevDesk-Mandate über API-Zugang abrufen und so die Daten ohne manuelle Nacharbeit in den Jahresabschluss überführen. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und senkt die Kosten – denn der Aufwand für Dateneingabe entfällt.

Vorteile digitaler Buchhaltungssysteme

  • DATEV: Marktführer im Steuerberaterumfeld, nahtlose Integration in Kanzleisoftware, höchste Datensicherheit nach deutschem Recht.
  • lexoffice: Cloudbasiert, einfach bedienbar, ideal für kleine GmbH und UG, direkter Bankzugang und automatische Belegerfassung.
  • sevDesk: Moderne Oberfläche, günstige Preismodelle, ebenfalls cloudbasiert, sehr gut geeignet für Gründer und kleine Teams.
  • Automatische Belegerkennung: Alle drei Systeme bieten OCR-Funktionen, die Rechnungen und Belege automatisch auslesen und verbuchen.

Buchhaltung selbst führen oder auslagern?

Viele Geschäftsführer führen die laufende Buchhaltung selbst mit lexoffice oder sevDesk und übergeben die Daten quartalsweise oder jährlich an den Steuerberater. Das ist kostengünstig und gibt Ihnen Kontrolle. Alternativ kann auch die laufende Buchhaltung an OnlineBilanz ausgelagert werden – sprechen Sie uns an.

DATEV Unternehmen online

Professionelle Lösung für Steuerberater und Unternehmen, höchste Sicherheitsstandards, direkte Anbindung an Kanzleisoftware.

lexoffice

Cloud-Buchhaltung für kleine GmbH, einfache Bedienung, automatischer Bankabgleich, ideal für Einsteiger.

sevDesk

Moderne Cloud-Software, günstige Preismodelle, automatische Belegerfassung, sehr gute mobile App.

„Wer seine Buchhaltung digital führt, spart beim Jahresabschluss Zeit und Geld. Wir können DATEV-Exporte direkt importieren, lexoffice- und sevDesk-Daten automatisch abrufen – das verkürzt die Bearbeitungszeit auf wenige Tage statt Wochen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH in Werder den Jahresabschluss selbst erstellen?

Ja, grundsätzlich dürfen Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst aufstellen. Allerdings müssen alle Vorgaben nach § 264 HGB, § 266 HGB (Bilanzgliederung) und § 275 HGB (GuV) eingehalten werden. In der Praxis empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters, um Fehler zu vermeiden und die Offenlegungsfristen sicher einzuhalten.

Muss ich als Geschäftsführer einer kleinen GmbH in Werder Bilanz und GuV offenlegen?

Ja, nach § 325 HGB sind auch kleine Kapitalgesellschaften zur Offenlegung verpflichtet. Kleine GmbHs dürfen jedoch Erleichterungen nutzen: verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und Verzicht auf die Offenlegung der GuV gemäß § 326 Abs. 1 HGB. Der Anhang muss in jedem Fall eingereicht werden.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist 2026 verpasse?

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden. Eine rechtzeitige Einreichung beim Unternehmensregister ist daher zwingend erforderlich.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für den Jahresabschluss 2025?

Der Steuerberater benötigt die vollständige Buchhaltung (DATEV, lexoffice, sevDesk o. ä.), Kontoauszüge, Beleglisten, Verträge (Miet-, Darlehens-, Leasingverträge), Inventurlisten, offene Posten (Debitoren/Kreditoren) sowie Nachweise zu Rückstellungen und Abgrenzungen. Bei OnlineBilanz erfolgt der Upload digital über eine verschlüsselte Plattform.

Gilt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auch für digitale Steuerberater?

Ja, die StBVV gilt bundesweit für alle zugelassenen Steuerberater – unabhängig davon, ob sie klassisch vor Ort oder digital arbeiten. OnlineBilanz arbeitet mit Festpreisen, die sich an der StBVV orientieren, aber transparent im Voraus feststehen. So entfallen Überraschungen bei der Abrechnung.

Kann ich auch als UG (haftungsbeschränkt) in Werder von digitaler Steuerberatung profitieren?

Ja, UGs unterliegen denselben handelsrechtlichen Pflichten wie GmbHs (§ 264 ff. HGB). OnlineBilanz erstellt Jahresabschlüsse für UGs ebenso wie für GmbHs – mit denselben Festpreisen und digitaler Zusammenarbeit. Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Offenlegung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen von Kapitalgesellschaften, § 325 HGB – Offenlegung des Jahresabschlusses, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
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Dr. Martin Pilz
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Dr. Martin Pilz
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Fabian Klement
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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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