Steuerberater Werder 2026: Jahresabschluss GmbH & UG
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Sie suchen einen Steuerberater in Werder (Havel) für Ihren Jahresabschluss 2026? OnlineBilanz verbindet zugelassene Steuerberater mit moderner Software – für GmbH und UG. Transparente Festpreise, keine Wartezeiten, digitale Zusammenarbeit. Unser Service steht auch Unternehmen in anderen Regionen zur Verfügung, etwa als Steuerberater in Dachau. Erfahren Sie alles zu Fristen, Größenklassen und Offenlegungspflichten nach HGB.
Kurzantwort
Steuerberater in Werder (Havel) erstellen Jahresabschlüsse für GmbH und UG nach § 264 HGB. Für das Geschäftsjahr 2025 gelten Feststellungsfristen bis November 2026 (kleine GmbH) bzw. August 2026 (mittelgroße/große) und Offenlegung bis Dezember 2026. OnlineBilanz bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen – unabhängig vom Standort.
Inhaltsverzeichnis
- Steuerberater in Werder (Havel): Jahresabschluss für GmbH und UG
- Fristen für Jahresabschluss und Offenlegung 2026 in Brandenburg
- Größenklassen nach § 267 HGB: Was gilt für Ihre GmbH?
- Was kostet der Jahresabschluss durch einen Steuerberater in Werder?
- Digitale Steuerberatung: So funktioniert die Zusammenarbeit mit OnlineBilanz
- Offenlegung beim Unternehmensregister: Pflichten und Ablauf 2026
- Werder (Havel) als Unternehmensstandort: Warum digitale Steuerberatung die bessere Wahl ist
- DATEV, lexoffice, sevDesk: Digitale Buchhaltung als Grundlage für den Jahresabschluss
Steuerberater in Werder (Havel): Jahresabschluss für GmbH und UG
Geschäftsführer von GmbH und UG in Werder (Havel) stehen vor der gesetzlichen Verpflichtung, den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen oder mindestens prüfen zu lassen. Nach § 242 HGB müssen Kapitalgesellschaften für jeden Bilanzstichtag eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Während die Buchführung auch intern erfolgen kann, liegt die fachliche und rechtsverbindliche Verantwortung für den Jahresabschluss in der Praxis beim Steuerberater.
Die Suche nach einem geeigneten Steuerberater in Werder gestaltet sich für viele Unternehmen schwierig: Lange Wartezeiten, unklare Honorare und begrenzte Kapazitäten prägen den lokalen Markt. Seit 2026 hat sich die digitale Zusammenarbeit mit zugelassenen Steuerberatern als effiziente Alternative etabliert. Plattformen wie OnlineBilanz verbinden Geschäftsführer mit Steuerberatern, die den Jahresabschluss zu transparenten Festpreisen erstellen – ohne Wartezeiten und mit vollständiger Rechtssicherheit.
Jahresabschluss GmbH/UG: Diese Unterlagen benötigt Ihr Steuerberater
Für die Erstellung des Jahresabschlusses benötigen Steuerberater von Ihnen: vollständige Buchführungsunterlagen (DATEV, lexoffice, sevDesk etc.), Bankkontoauszüge, Belege zu Anlagevermögen, Verträge (Miete, Leasing, Darlehen), Gesellschafterbeschlüsse sowie Angaben zu Verbindlichkeiten und Forderungen zum Bilanzstichtag.
Warum Geschäftsführer auf Steuerberater angewiesen sind
- Gesetzliche Anforderungen: § 264 HGB fordert für Kapitalgesellschaften einen handelsrechtlichen Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und Anhang.
- Steuerliche Überleitungen: Die E-Bilanz nach § 5b EStG muss über das ELSTER-Portal an das Finanzamt übermittelt werden – eine Aufgabe, die Steuerberater routiniert übernehmen.
- Haftungsvermeidung: Fehler im Jahresabschluss können zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers führen (§ 43 GmbHG). Steuerberater tragen die Berufshaftung.
- Offenlegungspflicht: Nach § 325 HGB muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden – bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder bis 25.000 Euro (§ 335 HGB).
Fristen für Jahresabschluss und Offenlegung 2026 in Brandenburg
Für GmbH und UG mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten in Brandenburg dieselben bundesweiten Fristen wie im gesamten Bundesgebiet. Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate, für mittelgroße und große 8 Monate nach Bilanzstichtag. Das bedeutet: Kleine GmbH/UG müssen den Jahresabschluss bis 30.11.2026 feststellen, mittelgroße und große bis 31.08.2026.
Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt einheitlich 12 Monate nach Bilanzstichtag. Für den Stichtag 31.12.2025 läuft die Frist also bis 31.12.2026. Wird diese Frist versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein – unabhängig davon, ob der Jahresabschluss intern fertiggestellt ist oder nicht.
Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung
Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Es richtet sich gegen die Gesellschaft und persönlich gegen den Geschäftsführer. Wiederholte Verstöße führen zu höheren Beträgen. Die Offenlegung erfolgt seit August 2022 ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.
| Größenklasse | Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) | Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) | Ordnungsgeld bei Versäumnis |
|---|---|---|---|
| Kleine GmbH/UG | 11 Monate (bis 30.11.2026) | 12 Monate (bis 31.12.2026) | 500 – 25.000 Euro |
| Mittelgroße GmbH | 8 Monate (bis 31.08.2026) | 12 Monate (bis 31.12.2026) | 500 – 25.000 Euro |
| Große GmbH | 8 Monate (bis 31.08.2026) | 12 Monate (bis 31.12.2026) | 500 – 25.000 Euro |
„Viele Geschäftsführer in Werder kontaktieren uns im November oder Dezember – oft kurz vor Fristablauf. Wer frühzeitig plant und die Unterlagen strukturiert vorbereitet, vermeidet Stress und Ordnungsgelder. Unser Steuerberater-Team kann Jahresabschlüsse auch kurzfristig erstellen, sofern die Buchhaltung vollständig ist.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Größenklassen nach § 267 HGB: Was gilt für Ihre GmbH?
Die Größenklasse Ihrer GmbH oder UG bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten und die Gestaltung des Jahresabschlusses. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl. Zwei von drei Merkmalen müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten werden, damit ein Größenwechsel eintritt.
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) |
|---|---|---|---|
| Klein | ≤ 6 Mio. € | ≤ 12 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroß | ≤ 20 Mio. € | ≤ 40 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß | > 20 Mio. € | > 40 Mio. € | > 250 |
Die kleine GmbH profitiert von erheblichen Erleichterungen: Sie darf nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen und nach § 276 HGB auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichten, sofern im Anhang Angaben zu Umsatzerlösen und zum Jahresergebnis gemacht werden. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) haben nochmals reduzierte Pflichten, benötigen aber dennoch einen Jahresabschluss.
Offenlegungsumfang je Größenklasse
- Kleine Kapitalgesellschaft: Bilanz (verkürzt), Anhang (verkürzt), ggf. ohne GuV – Lagebericht entfällt.
- Mittelgroße Kapitalgesellschaft: Bilanz, GuV (verkürzt möglich), Anhang, Lagebericht.
- Große Kapitalgesellschaft: Vollständiger Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht), ggf. Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel nach § 264 Abs. 1 HGB.
„Die Größenklasse wird häufig falsch eingeschätzt. Wer knapp über den Schwellenwerten liegt, muss dies zwei Jahre in Folge beachten. Unsere Steuerberater prüfen die Größenklasse bei jeder Mandatsaufnahme und stimmen den Offenlegungsumfang exakt darauf ab.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Was kostet der Jahresabschluss durch einen Steuerberater in Werder?
Die Kosten für den Jahresabschluss einer GmbH oder UG richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühren orientieren sich am Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Umsatz) und werden als Zehntelgebühr (1/10 bis 10/10) angesetzt. Für eine kleine GmbH mit einer Bilanzsumme von 500.000 Euro liegt die volle Gebühr (10/10) bei ca. 1.200 Euro netto – viele Steuerberater rechnen jedoch mit reduzierten Sätzen ab.
In Werder (Havel) variieren die Honorare stark: Lokale Kanzleien verlangen für den Jahresabschluss je nach Größe und Komplexität zwischen 800 und 2.500 Euro netto. Hinzu kommen oft pauschale Zuschläge für E-Bilanz, Anhang oder Offenlegung. Die Preisgestaltung ist häufig intransparent, und viele Geschäftsführer erhalten erst nach Fertigstellung die Abrechnung.
Festpreis für GmbH-Jahresabschluss: 499,95 Euro
OnlineBilanz bietet den Jahresabschluss für kleine GmbH und UG zu einem transparenten Festpreis von 499,95 Euro netto an. Enthalten sind: Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz-Übermittlung und Offenlegung beim Unternehmensregister. Erstellt und unterzeichnet durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert durch Servet Gündogan und unser Büroteam.
Kostenfaktoren beim Jahresabschluss
- Größenklasse und Bilanzsumme: Je höher die Bilanzsumme, desto höher die Gebühr nach StBVV.
- Komplexität der Buchführung: Viele Geschäftsvorfälle, Anlagegüter oder internationale Sachverhalte erhöhen den Aufwand.
- Zusatzleistungen: E-Bilanz, Anhang, Lagebericht, Offenlegung – diese werden oft separat berechnet.
- Digitalisierungsgrad: Wer mit DATEV, lexoffice oder sevDesk arbeitet, spart Zeit und Kosten durch automatisierte Schnittstellen.
499,95 €
Festpreis GmbH-Jahresabschluss bei OnlineBilanz
800–2.500 €
Übliche Kosten bei lokalen Steuerberatern
100 %
Preistransparenz ohne versteckte Zuschläge
Digitale Steuerberatung: So funktioniert die Zusammenarbeit mit OnlineBilanz
Die Zusammenarbeit mit OnlineBilanz unterscheidet sich grundlegend von der klassischen Steuerberaterkanzlei vor Ort: Sie schicken keine Ordner, vereinbaren keine Termine und warten nicht auf Rückrufe. Stattdessen läuft die gesamte Kommunikation und Datenübermittlung digital – koordiniert durch Servet Gündogan und unser Büroteam, fachlich bearbeitet durch unser zugelassenes Steuerberater-Team.
Ablauf der digitalen Jahresabschluss-Erstellung
- Mandatsaufnahme online: Sie füllen ein Formular aus, laden Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug hoch – fertig in 10 Minuten.
- Buchhaltungsdaten bereitstellen: DATEV-Export, lexoffice- oder sevDesk-Zugang – unser Team übernimmt die Datenabholung.
- Fachliche Prüfung durch Steuerberater: Unsere Steuerberater erstellen Bilanz, GuV, Anhang und E-Bilanz nach gesetzlichen Vorgaben.
- Durchsicht und Freigabe: Sie erhalten den fertigen Jahresabschluss digital, prüfen ihn und geben ihn frei.
- Offenlegung beim Unternehmensregister: OnlineBilanz übernimmt die fristgerechte Einreichung nach § 325 HGB.
Die digitale Zusammenarbeit spart nicht nur Zeit, sondern bietet auch volle Transparenz: Sie sehen jederzeit den Status Ihrer Unterlagen, haben alle Dokumente zentral verfügbar und können Rückfragen direkt über die Plattform stellen. Für Geschäftsführer in Werder bedeutet das: Keine Fahrten nach Potsdam oder Berlin, keine Wartezeiten, keine unklaren Honorare.
„Unsere Mandanten schätzen vor allem die Planbarkeit: Festpreis, klare Fristen, digitaler Zugang. Ich koordiniere die Kommunikation zwischen Geschäftsführer und Steuerberater-Team – das spart beiden Seiten Zeit und sorgt für reibungslose Abläufe.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
-
Buchhaltung vollständig und mit DATEV, lexoffice oder sevDesk geführt
-
Bankkontoauszüge und Belege digital verfügbar
-
Gesellschafterbeschlüsse und Verträge aktuell
-
Ansprechpartner für Rückfragen benannt
-
Fristen für Feststellung (§ 42a GmbHG) und Offenlegung (§ 325 HGB) im Blick
Offenlegung beim Unternehmensregister: Pflichten und Ablauf 2026
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich über das Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle. § 325 HGB verpflichtet alle GmbH und UG, den festgestellten Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag elektronisch einzureichen.
Die Offenlegung umfasst je nach Größenklasse unterschiedliche Dokumente: Kleine Kapitalgesellschaften reichen Bilanz und Anhang ein, mittelgroße zusätzlich die GuV und den Lagebericht, große Gesellschaften den vollständigen Jahresabschluss. Wird die Frist versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein – unabhängig davon, ob die Gesellschaft aktiv ist oder sich in der Krise befindet.
Ordnungsgeldverfahren bei Fristversäumnis
Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich gegen die Gesellschaft und persönlich gegen den Geschäftsführer. Wiederholungstäter zahlen deutlich höhere Beträge. Die Offenlegung ist keine freiwillige Serviceleistung, sondern gesetzliche Pflicht.
Technischer Ablauf der Offenlegung
- Einreichung erfolgt elektronisch: Über das Portal des Unternehmensregisters oder durch bevollmächtigte Steuerberater.
- Authentifizierung erforderlich: Geschäftsführer benötigen ein ELSTER-Zertifikat oder beauftragen den Steuerberater als technischen Einreicher.
- Prüfung durch Register: Das Unternehmensregister prüft formale Vollständigkeit, nicht die inhaltliche Richtigkeit.
- Veröffentlichung im Register: Nach erfolgreicher Prüfung wird der Jahresabschluss öffentlich einsehbar.
OnlineBilanz übernimmt die Offenlegung für Mandanten als festen Bestandteil des Leistungspakets. Unser Steuerberater-Team reicht den Jahresabschluss fristgerecht ein, überwacht die Bestätigung und informiert Sie über den Abschluss des Verfahrens. So vermeiden Sie Ordnungsgelder und behalten die gesetzlichen Fristen sicher im Blick.
„Die Offenlegung ist für viele Geschäftsführer eine technische Hürde. Wer kein ELSTER-Zertifikat hat oder sich mit dem Unternehmensregister nicht auskennt, riskiert Fehler und Verzögerungen. Unsere Steuerberater übernehmen diesen Schritt komplett – das gehört zum Service.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Werder (Havel) als Unternehmensstandort: Warum digitale Steuerberatung die bessere Wahl ist
Werder (Havel) im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist ein wachsender Wirtschaftsstandort in Brandenburg – bekannt für Obstwirtschaft, Tourismus und mittelständische Betriebe. Viele GmbH und UG sind hier ansässig, von Handwerksbetrieben über IT-Dienstleister bis zu Handelsunternehmen. Die Suche nach einem passenden Steuerberater gestaltet sich jedoch oft schwierig: Die wenigen Kanzleien vor Ort sind ausgelastet, die Wartezeiten lang, die Honorare intransparent.
Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten Geschäftsführern in Werder eine effiziente Alternative: Sie erhalten dieselbe fachliche Qualität wie bei einer lokalen Kanzlei – erstellt durch zugelassene Steuerberater mit voller Berufshaftung – aber ohne Wartezeiten, mit transparenten Festpreisen und vollständig digitaler Abwicklung. Die räumliche Nähe spielt 2026 keine Rolle mehr: DATEV, lexoffice und sevDesk ermöglichen die nahtlose Datenübermittlung, Videocalls ersetzen Vor-Ort-Termine.
Lokaler Steuerberater in Werder
- Lange Wartezeiten auf Termine
- Intransparente Honorare nach StBVV
- Begrenzte Kapazitäten, vor allem in der Hochsaison (November–März)
- Persönliche Termine erforderlich
Digitale Steuerberatung (OnlineBilanz)
- Keine Wartezeiten, sofortige Mandatsaufnahme
- Transparenter Festpreis (499,95 € für GmbH-Jahresabschluss)
- Zugelassene Steuerberater mit voller Berufshaftung
- Vollständig digitale Abwicklung, keine Fahrten nötig
Brandenburger Besonderheiten im Blick
Als Unternehmensstandort in Brandenburg gelten für Werder dieselben bundesweiten Vorschriften nach HGB, GmbHG und EStG. Dennoch kennen unsere Steuerberater regionale Besonderheiten – etwa bei der Gewerbesteuer, bei Förderprogrammen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder bei der Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Potsdam. Die digitale Zusammenarbeit bedeutet nicht, dass regionale Expertise verloren geht – im Gegenteil: Unser Steuerberater-Team betreut Mandanten bundesweit und hat dadurch branchenübergreifende Erfahrung.
„Viele Geschäftsführer aus Brandenburg schätzen die Kombination: Steuerberater-Qualität mit bundesweiter Erfahrung, digitale Effizienz ohne Verlust an Erreichbarkeit. Ich bin als Büroleiter erster Ansprechpartner und sorge dafür, dass keine Frage unbeantwortet bleibt.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
DATEV, lexoffice, sevDesk: Digitale Buchhaltung als Grundlage für den Jahresabschluss
Die Qualität und Geschwindigkeit der Jahresabschluss-Erstellung hängt maßgeblich von der Qualität der Buchführung ab. Wer seine laufende Buchhaltung mit modernen Systemen wie DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk führt, schafft die ideale Grundlage für eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Diese Systeme bieten Schnittstellen, die den Export von Buchungsdaten, Belegen und Kontoinformationen vollautomatisch ermöglichen.
OnlineBilanz arbeitet mit allen gängigen Buchhaltungssystemen: Unser Steuerberater-Team kann DATEV-Exporte direkt importieren, lexoffice- und sevDesk-Mandate über API-Zugang abrufen und so die Daten ohne manuelle Nacharbeit in den Jahresabschluss überführen. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und senkt die Kosten – denn der Aufwand für Dateneingabe entfällt.
Vorteile digitaler Buchhaltungssysteme
- DATEV: Marktführer im Steuerberaterumfeld, nahtlose Integration in Kanzleisoftware, höchste Datensicherheit nach deutschem Recht.
- lexoffice: Cloudbasiert, einfach bedienbar, ideal für kleine GmbH und UG, direkter Bankzugang und automatische Belegerfassung.
- sevDesk: Moderne Oberfläche, günstige Preismodelle, ebenfalls cloudbasiert, sehr gut geeignet für Gründer und kleine Teams.
- Automatische Belegerkennung: Alle drei Systeme bieten OCR-Funktionen, die Rechnungen und Belege automatisch auslesen und verbuchen.
Buchhaltung selbst führen oder auslagern?
Viele Geschäftsführer führen die laufende Buchhaltung selbst mit lexoffice oder sevDesk und übergeben die Daten quartalsweise oder jährlich an den Steuerberater. Das ist kostengünstig und gibt Ihnen Kontrolle. Alternativ kann auch die laufende Buchhaltung an OnlineBilanz ausgelagert werden – sprechen Sie uns an.
DATEV Unternehmen online
Professionelle Lösung für Steuerberater und Unternehmen, höchste Sicherheitsstandards, direkte Anbindung an Kanzleisoftware.
lexoffice
Cloud-Buchhaltung für kleine GmbH, einfache Bedienung, automatischer Bankabgleich, ideal für Einsteiger.
sevDesk
Moderne Cloud-Software, günstige Preismodelle, automatische Belegerfassung, sehr gute mobile App.
„Wer seine Buchhaltung digital führt, spart beim Jahresabschluss Zeit und Geld. Wir können DATEV-Exporte direkt importieren, lexoffice- und sevDesk-Daten automatisch abrufen – das verkürzt die Bearbeitungszeit auf wenige Tage statt Wochen.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als GmbH in Werder den Jahresabschluss selbst erstellen?
Ja, grundsätzlich dürfen Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst aufstellen. Allerdings müssen alle Vorgaben nach § 264 HGB, § 266 HGB (Bilanzgliederung) und § 275 HGB (GuV) eingehalten werden. In der Praxis empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters, um Fehler zu vermeiden und die Offenlegungsfristen sicher einzuhalten.
Muss ich als Geschäftsführer einer kleinen GmbH in Werder Bilanz und GuV offenlegen?
Ja, nach § 325 HGB sind auch kleine Kapitalgesellschaften zur Offenlegung verpflichtet. Kleine GmbHs dürfen jedoch Erleichterungen nutzen: verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und Verzicht auf die Offenlegung der GuV gemäß § 326 Abs. 1 HGB. Der Anhang muss in jedem Fall eingereicht werden.
Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist 2026 verpasse?
Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden. Eine rechtzeitige Einreichung beim Unternehmensregister ist daher zwingend erforderlich.
Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für den Jahresabschluss 2025?
Der Steuerberater benötigt die vollständige Buchhaltung (DATEV, lexoffice, sevDesk o. ä.), Kontoauszüge, Beleglisten, Verträge (Miet-, Darlehens-, Leasingverträge), Inventurlisten, offene Posten (Debitoren/Kreditoren) sowie Nachweise zu Rückstellungen und Abgrenzungen. Bei OnlineBilanz erfolgt der Upload digital über eine verschlüsselte Plattform.
Gilt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auch für digitale Steuerberater?
Ja, die StBVV gilt bundesweit für alle zugelassenen Steuerberater – unabhängig davon, ob sie klassisch vor Ort oder digital arbeiten. OnlineBilanz arbeitet mit Festpreisen, die sich an der StBVV orientieren, aber transparent im Voraus feststehen. So entfallen Überraschungen bei der Abrechnung.
Kann ich auch als UG (haftungsbeschränkt) in Werder von digitaler Steuerberatung profitieren?
Ja, UGs unterliegen denselben handelsrechtlichen Pflichten wie GmbHs (§ 264 ff. HGB). OnlineBilanz erstellt Jahresabschlüsse für UGs ebenso wie für GmbHs – mit denselben Festpreisen und digitaler Zusammenarbeit. Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Offenlegung.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen von Kapitalgesellschaften, § 325 HGB – Offenlegung des Jahresabschlusses, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


