Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Kempten

Steuerberater Kempten: GmbH-Jahresabschluss 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Geschäftsführer in Kempten stehen vor klaren Pflichten: Jahresabschluss erstellen, feststellen lassen und beim Unternehmensregister offenlegen – alles nach § 325 HGB und § 42a GmbHG. Während Kleinunternehmer oft mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung arbeiten, benötigt die GmbH eine rechtsichere Bilanzierung mit fristgerechter Offenlegung und DATEV-Integration. Ein qualifizierter Steuerberater unterstützt dabei professionell. Ob klassisch vor Ort im Allgäu oder digital über eine Steuerberater-Plattform: OnlineBilanz.de verbindet Steuerberater-Qualität mit transparenten Festpreisen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Geschäftsführer einer GmbH oder UG in Kempten benötigen einen Steuerberater für Jahresabschluss, Feststellung und Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB). Dabei ist die korrekte Abgrenzung im Jahresabschluss entscheidend für ein periodengerechtes Ergebnis. Die Feststellungsfrist endet nach 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) gemäß § 42a GmbHG, die Offenlegungsfrist nach 12 Monaten. OnlineBilanz bietet Steuerberater-Leistungen digital, mit DATEV-Anbindung und Festpreisen – ohne Wartezeiten, koordiniert von Servet Gündogan in Stuttgart.

Warum Geschäftsführer in Kempten einen Steuerberater für die GmbH benötigen

Die Geschäftsführung einer GmbH oder UG in Kempten unterliegt umfassenden gesetzlichen Pflichten, die über die laufende Buchhaltung weit hinausgehen. Nach § 264 Abs. 1 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Für Gesellschaften, die nicht als Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB gelten, kommt die Pflicht zur Erstellung eines Anhangs hinzu. Diese Verpflichtungen verlangen fundierte Kenntnisse im Handelsrecht, in der Bilanzierung nach HGB sowie im Steuerrecht.

Die persönliche Haftung des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG verschärft die Anforderungen zusätzlich: Wer seine Sorgfaltspflichten verletzt — etwa durch verspätete Offenlegung, fehlerhafte Bilanzierung oder Verstöße gegen die Buchführungspflicht — haftet der Gesellschaft gegenüber auf Schadensersatz. Ein qualifizierter Steuerberater übernimmt nicht nur die fachgerechte Erstellung des Jahresabschlusses, sondern auch die rechtsverbindliche Unterzeichnung und trägt dabei die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

Haftungsrisiko Geschäftsführer

Nach § 43 Abs. 2 GmbHG haften Geschäftsführer persönlich für Schäden, die durch Pflichtverletzungen entstehen — etwa durch verspätete oder fehlerhafte Jahresabschlüsse. Die Inanspruchnahme eines Steuerberaters reduziert dieses Risiko erheblich, da die fachliche Verantwortung auf den zugelassenen Berufsträger übergeht.

In Kempten und Umgebung stehen Geschäftsführern sowohl traditionelle Steuerberater-Kanzleien als auch digitale Plattformen wie OnlineBilanz zur Verfügung. Entscheidend ist, dass der Jahresabschluss durch einen zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet wird — unabhängig davon, ob die Koordination vor Ort oder digital erfolgt.

Gesetzliche Pflichten: Jahresabschluss, Feststellung und Offenlegung 2026

Für GmbH und UG mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 strikte Fristen, deren Nichteinhaltung zu erheblichen Sanktionen führen kann. Die gesetzlichen Verpflichtungen gliedern sich in drei Phasen: Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses.

Aufstellung des Jahresabschlusses

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB hat der Geschäftsführer den Jahresabschluss innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. In der Praxis bedeutet dies: innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag, also bis spätestens 31. März 2026. Der Jahresabschluss umfasst für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB mindestens Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang.

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Die Feststellung erfolgt gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Für kleine Kapitalgesellschaften beträgt die Frist elf Monate nach Ende des Geschäftsjahres, also bis zum 30. November 2026. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bereits innerhalb von acht Monaten feststellen, also bis zum 31. August 2026.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden — für das Geschäftsjahr 2025 also bis spätestens 31. Dezember 2026. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 Euro und 25.000 Euro fest. Wiederholungstäter und mittelgroße Gesellschaften werden härter sanktioniert.

Größenklasse Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate (bis 30.11.2026) 12 Monate (bis 31.12.2026)
Mittel (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate (bis 31.08.2026) 12 Monate (bis 31.12.2026)
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate (bis 31.08.2026) 12 Monate (bis 31.12.2026)

Steuerberater-Auswahl in Kempten: Klassisch vor Ort oder digital

Geschäftsführer in Kempten und im Allgäu haben grundsätzlich zwei Wege, um einen Steuerberater für den GmbH-Jahresabschluss zu beauftragen: die klassische Kanzlei vor Ort oder eine digitale Steuerberater-Plattform. Ähnlich wie etwa GmbH-Inhaber in Itzehoe stehen auch Allgäuer Unternehmen vor der Frage, welches Modell besser zu ihrer Situation passt – denn beide Varianten bieten Vor- und Nachteile, die je nach Unternehmensstruktur, Komplexität der Buchhaltung und persönlichen Präferenzen unterschiedlich gewichtet werden.

Klassische Kanzlei in Kempten

Traditionelle Steuerberater-Kanzleien in Kempten bieten persönlichen Kontakt, individuelle Beratung und oft langjährige Mandatsbeziehungen. Der Geschäftsführer kann Unterlagen persönlich übergeben, Rückfragen im direkten Gespräch klären und von lokaler Marktkenntnis profitieren. Allerdings sind die Honorare häufig intransparent, Wartezeiten in der Hochsaison (Januar bis März) nicht unüblich, und die Kapazität kann begrenzt sein.

Digitale Steuerberater-Plattformen

Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Qualität zugelassener Steuerberater mit digitaler Koordination. Der Jahresabschluss wird von einem Steuerberater-Team erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet — die Kommunikation erfolgt dabei vollständig digital. Das Modell funktioniert standortunabhängig: Ob Kempten oder Jahresabschluss für GmbH in Ahrensburg — das Leistungsangebot bleibt identisch. Vorteile: transparente Festpreise (z. B. 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss), direkte DATEV-, lexoffice- oder sevDesk-Anbindung, keine Wartezeiten. Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, koordiniert dabei als erster Ansprechpartner zwischen Mandant und Steuerberater-Team.

Klassische Kanzlei Kempten

  • Persönlicher Kontakt vor Ort
  • Individuelle Beratung
  • Langjährige Mandatsbeziehung möglich
  • Intransparente Honorare (StBVV)
  • Wartezeiten in der Hochsaison
  • Kapazität begrenzt

Digitale Steuerberater-Plattform

  • Transparente Festpreise
  • Keine Wartezeiten
  • DATEV-/Buchhaltungssoftware-Anbindung
  • Vollständig digitale Koordination
  • Steuerberater-Team prüft und unterzeichnet
  • Bundesweit verfügbar

„Viele Geschäftsführer aus Bayern schätzen die Kombination aus Steuerberater-Qualität und digitaler Abwicklung. Sie erhalten den Jahresabschluss zum Festpreis, ohne Wartezeiten — und das Steuerberater-Team trägt die volle fachliche Verantwortung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was kostet ein Jahresabschluss für GmbH und UG in Kempten?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Höhe des Honorars hängt von mehreren Faktoren ab: dem Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz), der Komplexität der Buchhaltung, dem Umfang der erforderlichen Korrekturen und dem individuellen Beratungsaufwand.

Honorarrahmen nach StBVV

Gemäß § 35 StBVV beträgt die Gebühr für die Erstellung eines Jahresabschlusses zwischen 10/10 und 40/10 der vollen Gebühr nach Anlage 10. Bei einer Bilanzsumme von 500.000 Euro liegt die volle Gebühr bei etwa 1.158 Euro. Je nach Schwierigkeitsgrad kann der Steuerberater einen Faktor zwischen 1,0 und 4,0 ansetzen — das Honorar bewegt sich also zwischen rund 1.160 Euro und 4.632 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Gebühren für die laufende Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen und Beratungsleistungen.

Festpreise als Alternative

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise unabhängig vom Gegenstandswert. Der GmbH-Jahresabschluss kostet dort 499,95 Euro — inklusive Erstellung durch zugelassene Steuerberater, rechtsverbindlicher Unterzeichnung und digitaler Koordination. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Vorbuchhaltung (z. B. über DATEV, lexoffice, sevDesk). Korrekturbuchungen oder nachträgliche Abstimmungen können zusätzliche Kosten verursachen.

499,95 €

Festpreis GmbH-Jahresabschluss (OnlineBilanz)

1.160–4.632 €

Honorarrahmen StBVV (Bilanzsumme 500.000 €)

10/10–40/10

Gebührenspanne § 35 StBVV

Kostentransparenz durch Festpreis

Wer frühzeitig plant und die Buchhaltung sauber führt, profitiert von Festpreis-Modellen. OnlineBilanz bietet GmbH-Geschäftsführern in Kempten und bundesweit den Jahresabschluss für 499,95 Euro — erstellt und unterzeichnet durch zugelassene Steuerberater, ohne versteckte Gebühren.

Digitale Buchhaltung und DATEV-Anbindung für Kemptener GmbH

Eine ordnungsgemäße, digital geführte Buchhaltung ist die Grundlage für einen effizienten Jahresabschluss. Moderne Buchhaltungssoftware wie DATEV, lexoffice oder sevDesk ermöglicht die laufende Erfassung aller Geschäftsvorfälle, die automatische Kategorisierung von Belegen und die digitale Übermittlung an den Steuerberater. Gerade für GmbH und UG, die gesetzlich zur doppelten Buchführung nach §§ 238 ff. HGB verpflichtet sind, bietet die Digitalisierung erhebliche Effizienzgewinne.

DATEV als Standard im deutschen Rechnungswesen

DATEV ist in Deutschland der Branchenstandard für Steuerberater und Unternehmen. Die Software ermöglicht nicht nur die Finanzbuchhaltung, sondern auch die Lohnabrechnung, das Dokumentenmanagement und die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen an die Finanzverwaltung. Viele Steuerberater-Kanzleien in Kempten arbeiten ausschließlich mit DATEV, sodass Mandanten ihre Belege über DATEV Unternehmen online hochladen oder die Buchhaltung selbst in DATEV führen können.

Cloud-Lösungen: lexoffice und sevDesk

Für kleinere GmbH und UG, die Wert auf Benutzerfreundlichkeit und moderate Kosten legen, bieten sich Cloud-Lösungen wie lexoffice oder sevDesk an. Diese Programme sind intuitiv bedienbar, ermöglichen Belegerfassung per Foto-Upload und bieten Schnittstellen zu gängigen Banking- und Payment-Diensten. OnlineBilanz unterstützt alle drei Systeme: DATEV, lexoffice und sevDesk. Nach Freigabe des digitalen Zugangs durch den Mandanten kann das Steuerberater-Team direkt auf die Buchhaltungsdaten zugreifen, Korrekturen vornehmen und den Jahresabschluss erstellen.

  • Buchhaltungssoftware wählen (DATEV, lexoffice, sevDesk)
  • Laufende Belege digital erfassen und kategorisieren
  • Bankkonto per HBCI/FinTS anbinden (automatischer Kontoauszug)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich/quartalsweise einreichen
  • Zugang für Steuerberater freigeben (DATEV Unternehmen online, lexoffice-Zugang, sevDesk-Freigabe)
  • Jahresabschluss-Vorbereitung: Inventur, Rückstellungen, Abgrenzungen dokumentieren

„Eine sauber geführte digitale Buchhaltung reduziert den Aufwand für den Jahresabschluss erheblich. Unsere Steuerberater greifen direkt auf DATEV, lexoffice oder sevDesk zu, prüfen die Buchungen und erstellen den Jahresabschluss — ohne Medienbruch, ohne Papierchaos.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Jahresabschluss erstellen und beim Unternehmensregister offenlegen

Nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung folgt die Offenlegung beim Unternehmensregister. Diese Pflicht trifft alle Kapitalgesellschaften — unabhängig von ihrer Größe. Seit dem 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Ablauf der elektronischen Offenlegung

Die Offenlegung erfolgt über das Portal www.unternehmensregister.de. Der Jahresabschluss muss im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF eingereicht werden. Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB können von Erleichterungen Gebrauch machen: Sie dürfen die Gewinn- und Verlustrechnung in verkürzter Form offenlegen und müssen keinen Lagebericht erstellen, sofern nicht nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB ausnahmsweise doch Prüfungspflicht besteht.

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB (Bilanzsumme max. 350.000 Euro, Umsatzerlöse max. 700.000 Euro, max. 10 Arbeitnehmer) können nach § 326 Abs. 1 HGB von der Offenlegungspflicht befreit werden, wenn sie den Jahresabschluss beim Unternehmensregister hinterlegen und für jedermann kostenlos einsehbar machen. Alternativ können sie eine verkürzte Bilanz offenlegen, ohne Gewinn- und Verlustrechnung.

Größenklasse Offenlegungsumfang
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) Verkürzte Bilanz oder Hinterlegung
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) Bilanz, Anhang, verkürzte GuV
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk

Frist und Ordnungsgeld

Die Offenlegung muss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Bei Fristversäumnis leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen.

Steuerberater übernehmen in der Regel die vollständige Abwicklung der Offenlegung — von der XBRL-Konvertierung über die Einreichung bis zur Bestätigung der Veröffentlichung. OnlineBilanz bietet diesen Service als Teil des Festpreis-Pakets an, sodass Geschäftsführer sich nicht um technische Details kümmern müssen.

OnlineBilanz: Steuerberater-Plattform für Geschäftsführer in Bayern

OnlineBilanz verbindet die fachliche Qualität zugelassener Steuerberater mit den Vorteilen digitaler Prozesse. Geschäftsführer von GmbH und UG in Kempten, München, Augsburg oder anderen bayerischen Städten erhalten ihren Jahresabschluss zum transparenten Festpreis — ohne Wartezeiten, ohne Vor-Ort-Termine, aber mit voller Steuerberater-Verantwortung.

Wie funktioniert OnlineBilanz?

Nach der Beauftragung erhält der Mandant Zugang zu einer digitalen Plattform. Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, fungiert als erster Ansprechpartner und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater-Team. Der Mandant gibt den Zugang zu seiner Buchhaltungssoftware (DATEV, lexoffice, sevDesk) frei oder lädt die erforderlichen Unterlagen hoch. Das Steuerberater-Team prüft die Buchhaltung, nimmt erforderliche Korrekturen vor, erstellt Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und unterzeichnet den Jahresabschluss rechtsverbindlich.

Festpreis statt StBVV-Gebühren

Der GmbH-Jahresabschluss kostet bei OnlineBilanz 499,95 Euro — unabhängig von der Bilanzsumme oder dem Umsatz. Im Preis enthalten sind die Erstellung des Jahresabschlusses, die Prüfung durch das Steuerberater-Team, die rechtsverbindliche Unterzeichnung und die Vorbereitung der Offenlegung beim Unternehmensregister. Zusatzleistungen wie die laufende Buchhaltung oder die Erstellung der Steuererklärungen können optional hinzugebucht werden.

1. Beauftragung

Online in wenigen Minuten. Festpreis 499,95 € für GmbH-Jahresabschluss.

2. Koordination

Servet Gündogan koordiniert zwischen Mandant und Steuerberater-Team. Digitale Kommunikation.

3. Erstellung & Unterzeichnung

Steuerberater-Team erstellt, prüft und unterzeichnet den Jahresabschluss rechtsverbindlich.

„OnlineBilanz ist keine Alternative zum Steuerberater — OnlineBilanz ist die Steuerberater-Leistung, nur digital koordiniert. Unsere zugelassenen Steuerberater tragen die volle fachliche Verantwortung, genau wie eine klassische Kanzlei.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für Geschäftsführer in Kempten, die Wert auf Planbarkeit, Transparenz und schnelle Abwicklung legen, bietet OnlineBilanz eine praxisgerechte Lösung. Die Steuerberater-Qualität bleibt erhalten, die Prozesse werden durch Digitalisierung effizienter — und der Festpreis schafft von Anfang an Kostensicherheit.

Häufige Fehler bei der Jahresabschluss-Erstellung vermeiden

Fehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses können nicht nur zu Ordnungsgeldern führen, sondern auch die Haftung des Geschäftsführers auslösen. Typische Fehlerquellen liegen in unvollständiger Buchhaltung, fehlerhaften Bilanzansätzen, verspäteter Feststellung oder unterlassener Offenlegung. Ein erfahrener Steuerberater erkennt diese Risiken frühzeitig und hilft, sie zu vermeiden.

Unvollständige oder fehlerhafte Buchhaltung

Eine häufige Ursache für Verzögerungen ist eine lückenhafte oder fehlerhafte Vorbuchhaltung. Fehlende Belege, nicht abgestimmte Konten oder falsche Umsatzsteuersätze erfordern nachträgliche Korrekturen, die Zeit und zusätzliche Kosten verursachen. Geschäftsführer sollten die laufende Buchhaltung monatlich kontrollieren und rechtzeitig mit dem Steuerberater abstimmen.

Fehlerhafte Bilanzierung von Rückstellungen und Abgrenzungen

Nach § 249 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, etwa für ausstehende Rechnungen, Urlaubsansprüche oder Garantieverpflichtungen. Werden diese nicht oder nicht in richtiger Höhe angesetzt, ist die Bilanz fehlerhaft. Ebenso müssen Aufwendungen und Erträge periodengerecht abgegrenzt werden (§ 250 HGB). Ein Steuerberater prüft diese Ansätze im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung und stellt die Rechtskonformität sicher.

Verspätete Feststellung und Offenlegung

Viele Geschäftsführer unterschätzen die gesetzlichen Fristen. Eine verspätete Feststellung verstößt gegen § 42a GmbHG, eine verspätete Offenlegung gegen § 325 HGB. Beide Verstöße können Ordnungsgelder nach § 335 HGB auslösen. Zudem kann das Finanzamt bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung Verspätungszuschläge nach § 152 AO festsetzen.

  • Buchhaltung monatlich kontrollieren und Konten abstimmen
  • Inventur zum Bilanzstichtag durchführen (§ 240 HGB)
  • Rückstellungen und Abgrenzungen prüfen und dokumentieren
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung rechtzeitig fassen
  • Offenlegung spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag einreichen
  • Steuererklärungen fristgerecht abgeben (ggf. Fristverlängerung beantragen)

Prävention durch professionelle Begleitung

Wer den Jahresabschluss frühzeitig plant und durch einen Steuerberater begleiten lässt, vermeidet die häufigsten Fehler. OnlineBilanz bietet dafür eine digitale Lösung: Das Steuerberater-Team prüft die Buchhaltung, korrigiert Fehler und stellt sicher, dass alle Fristen eingehalten werden.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen?

Ja, rechtlich dürfen Sie den Jahresabschluss selbst erstellen. Allerdings müssen Sie die Vorschriften des HGB (§§ 242 ff., §§ 264 ff.) vollständig einhalten – inklusive korrekter Bilanzierung, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht. Fehler können zu Ordnungsgeld (§ 335 HGB) oder steuerlichen Nachteilen führen. Viele Geschäftsführer beauftragen daher einen Steuerberater, der die fachliche Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung übernimmt.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Versäumen Sie die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro (§ 335 HGB). Auch nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – Sie müssen den Jahresabschluss nachträglich einreichen. Wiederholte Versäumnisse führen zu höheren Bußgeldern.

Braucht jede GmbH einen Anhang und Lagebericht?

Jede GmbH muss gemäß § 264 Abs. 1 HGB einen Anhang erstellen – unabhängig von der Größenklasse. Kleine GmbH nach § 267 HGB dürfen Erleichterungen in Anspruch nehmen (§ 288 HGB), müssen aber trotzdem bestimmte Pflichtangaben machen. Ein Lagebericht ist nur ab mittelgroßer Größenklasse zwingend (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) können weitere Erleichterungen nutzen.

Wie lange muss ich Jahresabschlüsse aufbewahren?

Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht) gehören zu den Buchungsbelegen und müssen nach § 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Jahresabschluss aufgestellt wurde. Eine vorzeitige Vernichtung kann steuerliche und handelsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.

Gilt die Offenlegungspflicht auch für Einzelunternehmen und GbR?

Nein. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB betrifft nur Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA) und bestimmte Personenhandelsgesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter (z. B. GmbH & Co. KG, wenn kein Komplementär natürliche Person ist). Einzelunternehmen (e.K.) und klassische GbR haben keine Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz