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Datum

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12–17 Minuten

OnlineBilanzBlog Kleine GmbH § 267 HGB

Kleine GmbH nach § 267 HGB: Schwellenwerte, Erleichterungen und Pflichten 2026 – Ihr Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten

Kurzantwort

Eine kleine GmbH nach § 267 Abs. 1 HGB ist eine Kapitalgesellschaft, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte nicht überschreitet: Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio €, Umsatzerlöse ≤ 15 Mio €, ≤ 50 Arbeitnehmer (durchschnittlich). Die Schwellen wurden durch das Zweite HGB-Änderungsgesetz vom 12.04.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 120) angehoben. Erleichterungen für kleine GmbHs nach § 267 HGB: Verkürzte Bilanz, verkürzte GuV, reduzierter Anhang, keine Prüfungspflicht, 12-Monats-Frist zur Offenlegung, kein Lagebericht. Diese Klasse bildet das Gros der deutschen GmbHs.

Die kleine GmbH nach § 267 Abs. 1 HGB ist die mit Abstand häufigste Größenklasse im deutschen Mittelstand — die meisten operativen GmbHs und UGs fallen entweder darunter oder unter die noch kleinere Klasse § 267a HGB (Kleinstkapital). Wer die Schwellen kennt, kann Pflichten einordnen, Kosten planen und strategisch entscheiden, ob und wann ein Wechsel in die mittelgroße Klasse droht — mit den erheblich größeren Pflichten, die dann greifen.

SG
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7,5 Mio €

Max. Bilanzsumme § 267 Abs. 1 HGB

15 Mio €

Max. Umsatzerlöse

50 MA

Max. Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

1. Definition der kleinen GmbH nach § 267 Abs. 1 HGB

Der vollständige Gesetzeswortlaut von § 267 Abs. 1 HGB in der seit 12.04.2024 gültigen Fassung lautet:

§ 267 Abs. 1 HGB — Umschreibung der Größenklassen

Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
1. 7.500.000 Euro Bilanzsumme
2. 15.000.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
3. im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer.“

Dieser Absatz 1 ist der Kern — er definiert, welche Kapitalgesellschaften als klein im Sinne des HGB gelten und damit die Erleichterungen nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 276 f., 288, 326 HGB beanspruchen können.

Die Zwei-von-drei-Regel

Eine GmbH ist nicht klein, wenn sie alle drei Schwellen überschreitet, sondern erst dann, wenn sie mindestens zwei davon überschreitet. Mit anderen Worten: Solange zwei der drei Kriterien unterschritten sind, bleibt die GmbH in der Klasse. Zusätzlich gilt die Zwei-Stichtagsregel: Der Klassenwechsel greift erst bei Überschreitung an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen (§ 267 Abs. 4 HGB).

2. Die drei Schwellenwerte im Detail

Schwelle 1: Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio €

Die Bilanzsumme ist die Summe aller Aktivpositionen zum Abschlussstichtag: Anlagevermögen + Umlaufvermögen + Rechnungsabgrenzungsposten + aktive latente Steuern. Ein auf der Aktivseite ausgewiesener nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag nach § 268 Abs. 3 HGB erhöht die Bilanzsumme. Die Schwelle wurde mit dem Zweiten HGB-Änderungsgesetz von 6 auf 7,5 Mio € angehoben.

Schwelle 2: Umsatzerlöse ≤ 15 Mio €

Maßgeblich sind die Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB in der durch BilRUG (2015) erweiterten Fassung — also Erträge aus dem Verkauf von Erzeugnissen und Waren sowie Dienstleistungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Nicht dazu zählen: sonstige betriebliche Erträge, Erträge aus Anlagenabgängen, Zinserträge, außerordentliche Erträge. Anhebung von 12 auf 15 Mio € ab 2024.

Schwelle 3: Arbeitnehmer ≤ 50 im Jahresdurchschnitt

Maßgeblich ist der Jahresdurchschnitt der Arbeitnehmer, ermittelt als Durchschnitt der Zahl der Arbeitnehmer zu vier Stichtagen (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.). Teilzeitkräfte werden anteilig berechnet — 40%-Stelle zählt als 0,4 Mitarbeiter. Nicht mitgezählt werden: Auszubildende, freie Mitarbeiter (ohne Arbeitnehmer-Status), Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Arbeitnehmerstatus. Diese Schwelle wurde nicht angehoben — bei 50 blieb sie stabil.

Was zur Bilanzsumme zählt — und was nicht

Wichtig ist der Bruttoansatz: Die Bilanzsumme entspricht immer der Summe aller Aktivposten, nicht etwa dem Nettovermögen. Auch bilanzielle Hilfsposten wie der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag (§ 268 Abs. 3 HGB) erhöhen die Bilanzsumme, nicht die Passivseite.

3. Abgrenzung zur Kleinstkapitalgesellschaft

Unterhalb der kleinen GmbH liegt die noch stärker privilegierte Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB. Ihre Schwellen wurden durch das Zweite HGB-Änderungsgesetz 2024 nicht angehoben. Hier der direkte Vergleich:

Stufe 1

Kleinstkapital

§ 267a HGB

  • Bilanzsumme≤ 450.000 €
  • Umsatzerlöse≤ 900.000 €
  • Arbeitnehmer≤ 10

Stufe 2

Kleine GmbH

§ 267 Abs. 1 HGB

  • Bilanzsumme≤ 7,5 Mio €
  • Umsatzerlöse≤ 15 Mio €
  • Arbeitnehmer≤ 50

Stufe 3

Mittelgroß

§ 267 Abs. 2 HGB

  • Bilanzsumme≤ 25 Mio €
  • Umsatzerlöse≤ 50 Mio €
  • Arbeitnehmer≤ 250

Kleinstkapital hat deutlich mehr Privilegien

Eine Kleinstkapitalgesellschaft darf die Hinterlegung statt Offenlegung wählen (§ 326 Abs. 2 HGB) — die Bilanzzahlen bleiben der Öffentlichkeit verborgen. Kleine GmbHs nach § 267 Abs. 1 HGB haben dieses Privileg nicht — sie müssen offenlegen, wenn auch im reduzierten Umfang. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Klassen.

4. Erleichterungen im Überblick

Als kleine GmbH profitieren Sie von folgenden Erleichterungen gegenüber mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften:

  • Verkürzte Bilanz: Nur Hauptposten ausweisen (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB) statt vollständige Gliederung
  • Verkürzte GuV: Gliederung nach § 276 HGB mit Zusammenfassungsmöglichkeiten
  • Reduzierter Anhang: Zahlreiche Angaben entfallen (§ 288 HGB), z.B. Aufschlüsselung bestimmter Posten
  • Kein Lagebericht erforderlich (§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB)
  • Keine Abschlussprüfungspflicht durch Wirtschaftsprüfer (§ 316 Abs. 1 HGB greift erst ab mittelgroß)
  • 12-Monats-Frist zur Offenlegung (§ 325 Abs. 1 HGB), statt 4 Monate bei mittelgroß
  • Nur Bilanz + Anhang offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB) — GuV bleibt vertraulich
  • Einfachere Rechnungslegung insgesamt — ca. 30–50% weniger Aufwand als bei mittelgroßen

5. Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 HGB

Die wichtigste Erleichterung bei der Bilanz: Kleine GmbHs müssen nur die mit Buchstaben (A, B, C) und römischen Ziffern (I, II, III…) bezeichneten Posten ausweisen — nicht die detaillierteren arabischen Unterpositionen.

Struktur der verkürzten Bilanz (Aktiva)

PositionKleine GmbHMittel/groß
A. AnlagevermögenNur Hauptgruppen I. II. III.Vollständige Gliederung
B. UmlaufvermögenNur Hauptgruppen I. II. III.Vollständige Gliederung
C. RechnungsabgrenzungZusammengefasstAufschlüsselung
D. Aktive lat. SteuernEigener PostenEigener Posten

Struktur der verkürzten Bilanz (Passiva)

PositionKleine GmbHMittel/groß
A. EigenkapitalHauptgruppen I-VVollständige Gliederung
B. RückstellungenZusammengefasst möglichDetaillierte Aufschlüsselung
C. VerbindlichkeitenZusammengefasst möglichKomplett aufgeschlüsselt
D. RechnungsabgrenzungZusammengefasstAufschlüsselung
E. Passive lat. SteuernEigener PostenEigener Posten

6. Verkürzte GuV und reduzierter Anhang

GuV nach § 276 HGB

Kleine GmbHs dürfen die GuV verkürzt darstellen: Anstelle der vollständigen Positionen des § 275 HGB dürfen sie die Posten 1 bis 5 des Gesamtkostenverfahrens (bzw. 1 bis 3 des Umsatzkostenverfahrens) zu einem Rohergebnis zusammenfassen. Konkret fallen damit viele Details der Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, Materialaufwand und sonstige betriebliche Erträge weg — sie werden in einer Zeile „Rohergebnis“ gezeigt.

Warum das Rohergebnis wichtig ist

Die verkürzte GuV schützt Geschäftsgeheimnisse: Wettbewerber können aus der Offenlegung nicht die Kostenstruktur (Materialanteil, Wareneinsatz, Rohertragsmarge) ableiten. Der Rohergebnis-Ausweis ist einer der wichtigsten praktischen Vorteile der kleinen GmbH.

Anhang nach § 288 HGB

Im Anhang entfallen zahlreiche Angabepflichten, u.a.:

  • Angaben zu nach geographischen Märkten getrennten Umsatzerlösen (§ 285 Nr. 4 HGB)
  • Angaben zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer nach Gruppen (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Angaben zu Organbezügen des Vorstands (§ 285 Nr. 9 HGB) — nur kleine
  • Abschlussprüfer-Honorar-Angaben (§ 285 Nr. 17 HGB)

7. Keine Prüfung, 12-Monats-Frist

Keine Abschlussprüfungspflicht

Einer der finanziell relevantesten Vorteile: Kleine GmbHs sind nicht prüfungspflichtig (§ 316 Abs. 1 HGB greift erst ab mittelgroß). Prüfungshonorare beginnen bei kleinen mittelgroßen GmbHs bei ca. 5.000 € und können 25.000 € und mehr erreichen — das entfällt bei der kleinen GmbH komplett.

Freiwillige Prüfung möglich

Obwohl keine Pflicht besteht, können Gesellschafter eine freiwillige Prüfung beschließen — etwa weil Banken für Finanzierungen einen geprüften Abschluss fordern oder weil bei M&A-Transaktionen ein testierter Abschluss höhere Bewertungssicherheit bringt. Die Kosten sind dann aber vollständig selbst zu tragen.

Offenlegungsfrist: 12 Monate

Kleine GmbHs haben 12 Monate ab dem Abschlussstichtag Zeit, den Jahresabschluss zur Offenlegung beim Unternehmensregister einzureichen (§ 325 Abs. 1a HGB). Für einen Abschluss zum 31.12.2025 bedeutet das: Einreichungsfrist 31.12.2026. Mittelgroße und große GmbHs haben nur 4 Monate.

Nach Überschreiten der Frist: Ordnungsgeld

Wer die 12-Monats-Frist versäumt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB — Mindeststrafe 2.500 €, wiederholt bei weiterer Untertigkeit. Details: Ordnungsgeld BfJ.

Offenlegungsumfang: Bilanz + Anhang

Kleine GmbHs müssen nur Bilanz und Anhang offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB) — die GuV bleibt vertraulich. Der Aufbau der offengelegten Dokumente folgt der bereits verkürzten Struktur nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB. Kleinstkapitalgesellschaften dürfen sogar nur hinterlegen statt offenlegen; kleine GmbHs haben diese Option nicht.

8. Übergang in die mittelgroße Klasse

Was passiert, wenn Ihre GmbH über die Schwellen wächst? § 267 Abs. 4 HGB regelt den Übergang:

Zwei-Stichtagsregel

„Die Rechtsfolgen der Merkmale nach den Absätzen 1 bis 3 treten nur ein, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten oder unterschritten werden.“

Beispiel: Wachsende Tech-GmbH

  • 2023:Bilanzsumme 5,5 Mio €, Umsatz 12 Mio €, 45 MA → klein
  • 2024:Bilanzsumme 8 Mio €, Umsatz 16 Mio €, 55 MA → erstmals alle 3 Schwellen überschritten, noch klein (erst ein Stichtag)
  • 2025:Bilanzsumme 9 Mio €, Umsatz 18 Mio €, 60 MA → zweiter Stichtag überschritten, ab 2025 mittelgroß
  • 2026:Abschlussprüfung Pflicht, Lagebericht, 4-Monats-Frist — deutlich höhere Compliance-Kosten

Schwellen-Management als Strategie

Wer in Sichtweite der mittelgroßen Schwelle operiert, sollte bewusst planen: Einmaliges Überschreiten ist harmlos (nur ein Stichtag), dauerhaft darüber aber teuer. Das Mittel der Wahl: Investitionsentscheidungen mit Blick auf Bilanzsumme zeitlich steuern, Umsatzgrenzen im Auge behalten. Beispiel: Große Immobilieninvestition kurz vor Stichtag kann Bilanzsumme nach oben treiben — besser um wenige Wochen verschieben.

„In unserer Mandantschaft sind über 80% der GmbHs entweder Kleinstkapitalgesellschaften oder kleine GmbHs nach § 267 Abs. 1 HGB. Die Schwellen-Erhöhung durch das Zweite HGB-Änderungsgesetz 2024 hat vielen Unternehmen Luft nach oben verschafft — die Bilanzsumme von 7,5 Mio € und Umsatz von 15 Mio € sind großzügige Grenzen. Für 90% der typischen Mittelständler reichen diese Werte.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

Weiterführende Artikel

  • Bilanzierungspflicht GmbH: Grenzen: Alle Größenklassen im Überblick.
  • Hinterlegung oder Offenlegung: Unterschied Kleinstkapital vs. Klein.
  • § 325 HGB Offenlegung: Die Grundnorm der Offenlegungspflicht.
  • Offenlegung kleine Kapitalgesellschaften: Offenlegungs-Praxisleitfaden.
  • Ordnungsgeld BfJ: Sanktionen bei Fristversäumnis.
  • Buchhaltung einer GmbH: Laufende Buchhaltung als Basis.

9. Häufige Fragen

Wann gelten die neuen Schwellenwerte?

Die angehobenen Schwellenwerte (7,5 Mio € Bilanzsumme, 15 Mio € Umsatz) gelten verpflichtend ab dem Geschäftsjahr 2024. Nach Art. 90 EGHGB können sie rückwirkend ab dem Geschäftsjahr 2023 angewendet werden — Wahlrecht. Viele wachsende GmbHs haben die alten Schwellen zuletzt überschritten und profitieren von der rückwirkenden Anwendung.

Kann eine kleine GmbH auch freiwillig nach mittelgroßer Art bilanzieren?

Ja. Die Erleichterungen sind Wahlrechte, keine Pflichten. Eine kleine GmbH kann freiwillig eine vollständige Bilanz erstellen, einen Lagebericht beilegen oder freiwillig prüfen lassen — zum Beispiel für Finanzierungsgespräche mit Banken. Die eingereichten Dokumente müssen dann aber den höheren Anforderungen entsprechen.

Was ist der Unterschied zur Kleinstkapitalgesellschaft?

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) sind noch kleiner: ≤ 450.000 € Bilanzsumme, ≤ 900.000 € Umsatz, ≤ 10 MA. Hauptvorteil: Sie dürfen hinterlegen statt offenlegen (§ 326 Abs. 2 HGB) — die Bilanzzahlen bleiben der Öffentlichkeit verborgen. Kleine GmbHs nach § 267 Abs. 1 HGB müssen dagegen offenlegen, wenn auch reduziert.

Müssen auch kleine GmbHs einen Jahresabschluss prüfen lassen?

Nein. Nach § 316 Abs. 1 HGB trifft die Prüfungspflicht nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Kleine GmbHs sind von der Pflichtprüfung ausgenommen. Eine freiwillige Prüfung ist jedoch möglich und wird manchmal von Banken, Investoren oder im Rahmen von M&A-Prozessen verlangt.

Muss eine kleine GmbH die GuV offenlegen?

Nein. Nach § 326 Abs. 1 HGB ist nur die Bilanz + Anhang beim Unternehmensregister einzureichen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden — sie bleibt vertraulich. Das ist ein häufig unterschätzter Wettbewerbsvorteil der kleinen Kapitalgesellschaft.

Wie lange ist die Offenlegungsfrist?

12 Monate nach dem Abschlussstichtag. Für einen Abschluss zum 31.12.2025 bedeutet das Frist 31.12.2026. Mittelgroße und große GmbHs haben dagegen nur 4 Monate — dort läuft die Frist bereits zum 30.04.2026 ab.

Kann eine kleine GmbH den Anhang weglassen?

Nein — Anhangspflicht besteht. Aber der Anhang ist deutlich reduziert gegenüber mittelgroßen Gesellschaften (§ 288 HGB). Viele Angaben können entfallen, z.B. zu Umsatz­aufteilung nach geographischen Märkten, Organbezügen oder Prüfungshonoraren. Der Anhang einer kleinen GmbH ist typischerweise 2–5 Seiten lang. Nur Kleinstkapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Anhang ganz verzichten.

Was passiert bei einmaligem Überschreiten der Schwelle?

Nichts — die Zwei-Stichtagsregel nach § 267 Abs. 4 HGB schützt Sie. Erst wenn die Schwellen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden, wechselt die Klasse. Das gibt Flexibilität bei einmaligen Sonder­effekten wie Großaufträgen oder M&A-Transaktionen.

Gilt § 267 auch für die UG?

Ja. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist nach § 5a GmbHG eine Variante der GmbH. Für sie gelten die gleichen Größenklassen und Schwellen nach § 267 HGB. In der Praxis sind fast alle UGs jedoch Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB, weil ihre Bilanzsumme selten 450.000 € übersteigt.

10. Fazit: Die Standard-Klasse für den deutschen Mittelstand

Die kleine GmbH nach § 267 Abs. 1 HGB ist die quantitativ wichtigste Größenklasse im deutschen Mittelstand. Die 2024 angehobenen Schwellen (7,5 Mio € / 15 Mio € / 50 MA) bieten großzügigen Spielraum für wachsende Unternehmen. Die Erleichterungen — verkürzte Bilanz, Rohergebnis-GuV, reduzierter Anhang, keine Prüfung, 12-Monats-Frist — sparen erhebliche Kosten und schützen Betriebsgeheimnisse.

Wer strategisch plant, beobachtet die Schwellenwerte laufend: Einmaliges Überschreiten ist unproblematisch, dauerhafte Überschreitung führt in die mittelgroße Klasse — mit Prüfungspflicht und deutlich höheren Compliance-Kosten.

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Hinweis: Rechtsstand April 2026 nach dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs vom 12.04.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 120) zur Umsetzung der EU-Delegierten-Richtlinie 2023/2775. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei konkreten Fragen zur Einordnung Ihrer GmbH: Kontakt zu OnlineBilanz.

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Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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