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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlog Baulohnabrechnung beim Steuerberater

Baulohnabrechnung beim Steuerberater

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Kurzantwort

Die Baulohnabrechnung unterscheidet sich erheblich von einer normalen Lohnabrechnung: Sie folgt dem BRTV-Bau (Bundesrahmentarifvertrag Baugewerbe), erfordert monatliche Meldungen an die SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse), berücksichtigt Schlechtwettergeld, Saison-Kurzarbeitergeld, Wege- und Verpflegungszuschläge sowie die tariflichen Mindestlöhne. Ein spezialisierter Steuerberater oder ein Bau-Lohnbüro kostet 12–35 € pro Arbeitnehmer und Monat. Eine detaillierte Übersicht zu Kosten und Leistungen der Baulohnabrechnung finden Sie in unserem aktuellen Ratgeber für 2026. OnlineBilanz bietet keine laufende Baulohnabrechnung, jedoch den Jahresabschluss von Bau-GmbHs zum Festpreis von ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) – mehr Informationen zu Kosten für den Jahresabschluss finden Sie in unserem separaten Ratgeber.

Die Baulohnabrechnung gehört zu den komplexesten Lohnabrechnungen in Deutschland. Wer glaubt, ein „normaler“ Steuerberater könne das nebenbei mit erledigen, irrt sich meist. BRTV-Bau, SOKA-BAU-Meldungen, Schlechtwettergeld, Saison-KuG und regionale Tarifsätze verlangen branchenspezifisches Know-how. Dieser Artikel erklärt alle Besonderheiten, zeigt wo die Fallstricke liegen — und warum sich bei Bauunternehmen die Trennung zwischen laufender Lohnabrechnung und Jahresabschluss lohnt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

12–35 €

Kosten pro Arbeitnehmer und Monat beim Bau-Steuerberater

BRTV + TV

Bundesrahmentarifvertrag + branchenspezifische Tarifverträge

SOKA-BAU

Zentrale Meldestelle für Urlaub, Lohnausgleich, Berufsbildung

1. Was ist Baulohnabrechnung und warum ist sie so komplex?

Die Baulohnabrechnung ist die monatliche Entgeltabrechnung für Arbeitnehmer im Baugewerbe. Sie unterscheidet sich durch eine Kombination aus Besonderheiten deutlich von einer Standard-Lohnabrechnung:

Drei Gründe für die Komplexität

Tarifbindung

Die meisten Baubetriebe sind an Bundestarifverträge gebunden. Unterschiedliche Tarifsätze nach Berufsgruppe, Bauzweig (Hochbau, Tiefbau, Ausbau), Region und Qualifikation.

Sozialkassenverfahren

Die SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) erfordert monatliche Meldungen und Beitragszahlungen zusätzlich zur regulären Sozialversicherung.

Saisonale Regelungen

Schlechtwettergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und weitere branchenspezifische Sonderregelungen bei Witterungsausfall im Winter.

Wer braucht Baulohnabrechnung?

Alle Unternehmen, die überwiegend bauliche Leistungen erbringen: Hochbau, Tiefbau, Straßenbau, Dachdeckerei, Maurer, Betonbauer, Estrich, Isolierer und viele mehr. Maßgeblich ist die Einordnung nach dem Baugewerbe-Tarifvertragsgesetz. Entscheidend ist die überwiegende Art der Tätigkeit — nicht die Gewerbeanmeldung.

2. BRTV-Bau: Der Bundesrahmentarifvertrag

Das zentrale Regelwerk für die Baulohnabrechnung ist der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau). Er gilt für alle tarifgebundenen Baubetriebe in Deutschland und wurde durch Allgemeinverbindlicherklärung sogar für nicht-tarifgebundene Betriebe in weiten Teilen verbindlich.

Was regelt der BRTV-Bau?

  • Arbeitszeitregelungen — Wochenarbeitszeit, Überstunden, Arbeitszeitkonten
  • Urlaubsregelungen — Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage pro Jahr, Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt über SOKA-BAU
  • Wegekostenregelung — Fahrkostenerstattung, Verpflegungszuschläge, Auswartstagelder
  • Beschäftigungssicherung — Regelungen zu Saison-Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld
  • Zusatzversorgung — Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente über SOKA-BAU
  • Berufsbildung — überbetriebliche Ausbildung und deren Finanzierung

Weitere relevante Tarifverträge

Neben dem BRTV-Bau gibt es branchenspezifische Tarifverträge mit konkreten Entgeltregelungen:

TV Mindestlohn Bau

Regelt den Mindestlohn nach Baugewerbe und Region. Fachwerker und Werker mit unterschiedlichen Sätzen. Regelmäßig aktualisiert.

BBTV (Bundesrahmentarifvertrag Baggerbetrieb)

Spezialvertrag für Tiefbauunternehmen mit eigenen Regelungen zu Maschinenentgelten und Tagelohn.

RTV (Rahmentarifvertrag Dachdecker)

Separater Tarifvertrag für das Dachdeckerhandwerk mit eigenen Lohnsätzen.

TV WB (Weiterbildung Bau)

Regelt Fortbildung und Aufstieg, insbesondere zum Vorarbeiter und Polier.

3. SOKA-BAU: Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

Die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) ist eine Besonderheit des Baugewerbes, die es so in kaum einer anderen Branche gibt. Sie übernimmt branchenzentrale Aufgaben wie Urlaubsgelder und Berufsbildung — und verlangt dafür monatliche Meldungen und Beiträge.

Die drei Kernfunktionen der SOKA-BAU

FunktionWas passiertArbeitgeberbeitrag
UrlaubsausgleichUrlaubsgeld wird zentral bezahlt statt über den Arbeitgeberca. 14,5 % des Bruttolohns
BerufsbildungÜberbetriebliche Ausbildung der Bau-Azubisca. 1,8 % des Bruttolohns
ZusatzversorgungZusätzliche Altersvorsorge und Zusatzrenteca. 1,3 % des Bruttolohns
GesamtSumme der Beiträgeca. 17,6 % (West), regional unterschiedlich

Wichtig: SOKA-BAU ist Pflicht — auch ohne Tarifbindung

Durch die Allgemeinverbindlicherklärung ist die SOKA-BAU-Teilnahme für fast alle Baubetriebe zwingend — unabhängig von Tarifbindung oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Nur wenige Ausnahmen gelten (z.B. Kleinstbetriebe, bestimmte reine Ausbau-Gewerke). Bei Verstoß drohen Nachzahlungen mehrerer Jahre plus Zinsen — existenzbedrohend für kleine Bauunternehmen.

Monatliche SOKA-BAU-Meldungen

Jeder Monat erfordert eine korrekte Meldung der Lohnstunden und Bruttolohnsätze an die SOKA-BAU. Diese Meldungen sind nicht identisch mit der Sozialversicherungsmeldung — sie haben eigene Formulare, Fristen und Datenanforderungen.

4. Spezielle Lohnarten im Bau

Eine Baulohnabrechnung unterscheidet deutlich mehr Lohnarten als eine normale Gehaltsabrechnung. Die wichtigsten:

LohnartBeschreibungBesonderheit
Grundlohn / StundenlohnRegulares Arbeitsentgelt nach TarifAbhängig von Berufsgruppe und Region
Leistungslohn / AkkordLeistungsabhängiges EntgeltOft bei Tiefbau-, Maurer-Gewerken
BauzuschlagTariflicher Zuschlag auf den GrundlohnGehaltserhöhung durch BRTV
WegegeldEntschädigung für Fahrzeit zur BaustelleVerschiedene Zonen, Satzung je Entfernung
VerpflegungszuschussSteuerfreier Zuschuss bei Abwesenheit > 8 hGestaffelt nach Abwesenheitsdauer
AuswartstagegeldÜbernachtungsentschädigung bei MontageSteuerfrei bis bestimmte Höhe
SchlechtwettergeldLohnausgleich bei witterungsbedingtem AusfallWintermonate Dezember–März
Saison-KuGKurzarbeitergeld in der SaisonbeschäftigungErgänzung zum Schlechtwettergeld
Urlaubsentgelt SOKAWird vom SOKA-BAU gezahlt, nicht AGBesondere Meldung erforderlich

Warum Fahrkosten im Bau so wichtig sind

Bauhandwerker arbeiten selten am gleichen Ort. Wegegeld, Verpflegung und Auswartstagegeld können 15–25 % des Bruttolohns ausmachen. Die korrekte steuerliche Behandlung (steuerfrei vs. steuerpflichtig, pauschal vs. einzeln) entscheidet über hunderte Euro pro Arbeitnehmer und Jahr. Fehler hier werden bei der Sozialversicherungsprüfung sofort aufgedeckt.

5. Schlechtwettergeld und Saison-Kurzarbeitergeld

Das Schlechtwettergeld ist die Besonderheit schlechthin der Baulohnabrechnung. Es gleicht witterungsbedingte Arbeitsausfälle im Winter aus und wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.

Wie funktioniert Schlechtwettergeld?

  • Geltungszeitraum — Schlechtwetterperiode Dezember 1. bis März 31.
  • Voraussetzung — Witterungsbedingter Arbeitsausfall (Kälte, Regen, Schnee, Nebel, gefrorener Boden)
  • Höhe — 60 % bzw. 67 % des pauschalen Nettoentgelts (wie reguläres Kurzarbeitergeld)
  • Meldung — Arbeitgeber muss den Ausfall bei der Agentur für Arbeit melden
  • Arbeitgeber-Zuschuss — Gewerbeförderbeitrag für SOKA-Ausgleich

Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KuG)

Zusätzlich zum Schlechtwettergeld existiert das Saison-KuG für wirtschaftlich bedingte Ausfälle in der Schlechtwetterperiode — z.B. wenn Aufträge fehlen, nicht weil die Witterung schlecht ist, sondern weil der Markt schwach ist.

„Schlechtwettergeld und Saison-KuG sind für viele Bauunternehmer existenziell — sie ermöglichen das Überwintern der Mitarbeiter ohne Kündigung. Die korrekte Abrechnung ist aber extrem formalistisch: Jeder Tag muss dokumentiert, jede Stunde genau gemeldet werden. Ein Fehler im Januar kann zu Rückforderungen von tausenden Euro führen, die der Arbeitgeber dann persönlich tragen muss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

6. Tarifliche Mindestlöhne im Baugewerbe

Das Baugewerbe kennt branchenspezifische tarifliche Mindestlöhne, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen. Sie sind über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für alle Baubetriebe verbindlich — auch für auslandische Subunternehmen.

Mindestlohn-Struktur (Orientierungswerte)

KategorieWest (Orientierung)Ost (Orientierung)Berlin (Orientierung)
Lohngruppe 1 (Werker)ca. 13–14 €/hca. 13–14 €/hca. 13–14 €/h
Lohngruppe 2 (Fachwerker)ca. 15–16 €/hca. 14–15 €/hca. 15–16 €/h
Lohngruppe 3 (Spezialfacharbeiter)ca. 17–19 €/hca. 16–17 €/hca. 17–19 €/h

Wichtig: Mindestlöhne ändern sich regelmäßig

Die tariflichen Mindestlöhne werden regelmäßig angepasst (meistens jährlich zum 1. April oder 1. Juni). Die hier genannten Werte sind Orientierungsgrößen — für die exakten aktuellen Sätze sollten Sie die SOKA-BAU-Website oder den Bundesanzeiger für allgemeinverbindliche Tarifverträge konsultieren. Verstöße können mit Bußgeldern bis 500.000 € geahndet werden.

7. Was kostet die Baulohnabrechnung beim Steuerberater?

Wegen der höheren Komplexität sind Baulohnabrechnungen deutlich teurer als Standard-Lohnabrechnungen. Die Kosten hängen von der Anzahl der Mitarbeiter, der Komplexität der Lohnarten und dem gewählten Dienstleister ab.

Typische Kostenstrukturen

DienstleisterKosten pro AN/MonatCharakteristik
Allgemeiner Steuerberater20–35 €Kein Bau-Spezialist; hohe Preisspanne wegen Einarbeitung
Bau-spezialisierter Steuerberater15–25 €Fachkenntnis, effizient, aber begrenzte Anbieter
Bau-Lohnbüro (spezialisiert)12–20 €Nur Lohnabrechnung, meist günstiger und schneller
Eigene Lohnabteilunginterne PersonalkostenSinnvoll ab ca. 30–50 Arbeitnehmern

Beispiel: Bau-GmbH mit 15 Arbeitnehmern

15 AN × 22 €/Monat × 12 Monate = 3.960 € pro Jahr nur für die Lohnabrechnung. Dazu kommen Jahresmeldungen, Erstellung der Lohnsteuerjahresausüllüssel, Berufsgenossenschaft-Meldungen, SOKA-Jahresabrechnung — zusammen schnell 500–1.000 € zusätzlich. Wer eine allgemeine Kanzlei ohne Bau-Erfahrung beauftragt, zahlt nicht nur mehr, sondern riskiert auch Fehler.

8. Spezialsoftware für die Baulohnabrechnung

Für die Baulohnabrechnung werden spezialisierte Softwarelösungen verwendet, die die BRTV- und SOKA-Anforderungen direkt abbilden:

DATEV Lohn und Gehalt + Bau-Modul

Standardlösung bei Steuerberatern. SOKA-BAU-Integration, BRTV-Tarife, alle Meldungen integriert.

LEXWARE Lohn + Gehalt Bau

Für kleinere Bauunternehmen, die selbst abrechnen. Günstiger, aber eingeschränkte Bau-Funktionalität.

SAGE/HS3/BauLohn

Spezialisierte Branchensoftware, oft bei mittelständischen Bauunternehmen mit eigener Lohnbuchhaltung.

Vorsicht: Standard-Lohnsoftware reicht nicht

Wer mit Standard-Lohnsoftware (z.B. DATEV Lohn ohne Bau-Modul, lexoffice, sevdesk Lohn) Baulöhne abrechnen will, wird scheitern. Die SOKA-BAU-Meldungen, die korrekte Abbildung der Lohnarten, die Schlechtwettergeld-Erfassung — all das ist nur mit spezialisierter Software zuverlässig möglich. Fehlerhafte Abrechnungen führen bei der SOKA-Prüfung zu erheblichen Nachzahlungen.

9. Jahresabschluss für Bau-GmbHs: Die OnlineBilanz-Lösung

Für die laufende Baulohnabrechnung ist OnlineBilanz nicht der richtige Anbieter. Das Baugewerbe benötigt branchenspezifische Lohnbüros oder Bau-Steuerberater mit vollständiger SOKA-BAU-Anbindung. Was OnlineBilanz aber anbietet: den Jahresabschluss von Bau-GmbHs.

OnlineBilanz für Bau-GmbHs: Was ist enthalten?

  • Komplettpaket für Bau-GmbHs — Bilanz, GuV, Anhang, Anlagespiegel zum Festpreis 499,95 €
  • Alle Steuererklärungen — KSt, GewSt, USt — im Preis enthalten
  • E-Bilanz und Offenlegung — ELSTER-Übermittlung und Unternehmensregister inklusive
  • Nutzung Ihrer Lohnbüro-Daten — Lohndaten (z.B. Lohnjournal) fliessen in den Jahresabschluss ein
  • 12 Monate Finanzamtsvertretung — auch bei komplexen Bau-spezifischen Fragen

Arbeitsteilung: Lohnbüro + OnlineBilanz

Die wirtschaftlich sinnvollste Kombination für kleine und mittlere Bau-GmbHs: Spezialisiertes Bau-Lohnbüro für die laufende Lohnabrechnung (12–20 € pro AN/Monat) plus OnlineBilanz für den Jahresabschluss (499,95 € Festpreis). Bei 15 Arbeitnehmern: Gesamtkosten ca. 3.500–4.500 € pro Jahr. Deutlich günstiger als eine All-Inclusive-Kanzlei, die leicht 8.000–12.000 € verlangt.

Fiktives Kostenbeispiel Bau-GmbH mit 15 AN

LeistungAnbieterKosten/Jahr
Laufende BaulohnabrechnungSpezialisiertes Bau-Lohnbüroca. 3.300 € (15 AN × 18 € × 12)
Jahresmeldungen & LohnsteuerjahresausülüsselBau-Lohnbüroca. 300 €
Laufende FinanzbuchhaltungEigene Abteilung mit lexoffice/DATEVca. 20–30 €/Monat Software
Jahresabschluss GmbH (Bilanz, E-Bilanz, KSt/GewSt/USt, BANZ)OnlineBilanz499,95 €
Gesamtkosten pro Jahrca. 4.300–4.500 €

10. Häufige Fragen zur Baulohnabrechnung

Kann jeder Steuerberater Baulohnabrechnung?

Rechtlich ja, praktisch nein. Die Komplexität des BRTV-Bau, der SOKA-BAU-Meldungen und der Schlechtwettergeld-Regelungen ist so hoch, dass nur erfahrene Bau-Spezialisten diese zuverlässig abwickeln. Viele „allgemeine“ Kanzleien lehnen Baulöhne ab oder berechnen Aufschläge für die erhöhte Komplexität.

Was ist der Unterschied zwischen Baulohnabrechnung und normaler Lohnabrechnung?

Eine Baulohnabrechnung muss zusätzlich abbilden: tarifliche Mindestlöhne nach Bau-Tarif, monatliche SOKA-BAU-Meldungen mit Beitrag ca. 17 %, spezielle Lohnarten wie Wegegeld und Verpflegungszuschuss, Schlechtwettergeld-Abwicklung in der Schlechtwetterperiode, Saison-KuG bei wirtschaftlich bedingten Ausfällen. Das macht die Abrechnung 2–3x komplexer als bei einem Industriebetrieb.

Wer zahlt das Urlaubsentgelt im Baugewerbe?

Nicht der Arbeitgeber, sondern die SOKA-BAU. Der Arbeitgeber leistet monatliche Beiträge an die SOKA-BAU, die dann die Urlaubsentgelte bei Urlaubsantritt des Arbeitnehmers auszahlt. Diese Zentralisierung ist eine Besonderheit des Baugewerbes — sie sorgt dafür, dass Bauarbeiter auch bei häufigem Arbeitgeberwechsel ihren Urlaubsanspruch behalten.

Was passiert bei Fehlern in der Baulohnabrechnung?

Verschiedene Folgen möglich: (1) SOKA-BAU-Nachzahlungen bei unvollständigen Meldungen, (2) Bußgelder bei Mindestlohnverstößen (bis 500.000 €), (3) Sozialversicherungs-Nachzahlungen bei falscher Abrechnung, (4) Haftung des Geschäftsführers persönlich. Bei der nächsten SOKA- oder DRV-Prüfung werden alle Abrechnungen der letzten 4 Jahre durchleuchtet.

Muss ich SOKA-BAU auch als Kleinstbauunternehmen zahlen?

In den meisten Fällen ja. Die Allgemeinverbindlicherklärung erfasst fast alle Baubetriebe. Nur reine Ausbau-Gewerke (bestimmte), Handwerker die überwiegend nicht-bauliche Leistungen erbringen oder Kleinstbetriebe in Grenzfällen können befreit sein. Die Prüfung dieser Grenzfälle sollten Sie einem Bau-Steuerberater oder Fachanwalt überlassen.

Bietet OnlineBilanz Baulohnabrechnung an?

Nein. OnlineBilanz ist auf den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften spezialisiert — inklusive Bau-GmbHs. Die laufende Baulohnabrechnung erfordert branchenspezifische Software und Fachwissen, das wir bewusst nicht im Portfolio haben. Wir empfehlen dafür spezialisierte Bau-Lohnbüros oder Bau-Steuerberater. Für den GmbH-Jahresabschluss sind wir gerne Ihr Partner — auch wenn das Lohnbüro woanders ist.

Wie finde ich einen seriösen Bau-Steuerberater oder ein Bau-Lohnbüro?

Empfehlungen: (1) Örtliche Bauinnungen fragen, (2) SOKA-BAU kennt empfehlenswerte Partner, (3) DATEV hat ein Verzeichnis von Bau-spezialisierten Kanzleien, (4) Fachverbände des Baugewerbes fragen. Achten Sie auf echte Bau-Erfahrung (nachweisbare Bau-Mandanten), nicht nur Lippenbekenntnisse.

11. Fazit: Baulohnabrechnung ist Spezialistensache — Jahresabschluss nicht

Die Baulohnabrechnung gehört in die Hände eines Bau-Spezialisten. BRTV-Bau, SOKA-BAU, Schlechtwettergeld und Mindestlohn-Compliance sind zu komplex für Generalisten — ein Fehler hier kostet oft mehr als ein ganzes Jahr Lohnabrechnung. Wer ein Bauunternehmen führt, sollte konsequent einen spezialisierten Bau-Steuerberater oder ein Bau-Lohnbüro beauftragen.

Für den Jahresabschluss der Bau-GmbH gelten aber andere Regeln. Bilanzierung, Jahresabschluss-Erstellung und Steuererklärungen einer GmbH sind standardisiert — und damit idealer Fall für einen Festpreis-Anbieter wie OnlineBilanz. Die Lohndaten aus Ihrem Bau-Lohnbüro werden einfach ins Jahresabschluss-Paket integriert. Das Ergebnis: Spezialisten für die branchenspezifischen Aufgaben (Lohn), Festpreis-Anbieter für die standardisierten Aufgaben (Jahresabschluss) — wirtschaftlich sinnvoll getrennt.

Jahresabschluss für Bau-GmbHs zum Festpreis — Lohnabrechnung bleibt bei Ihrem Bau-Spezialisten.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder arbeitsrechtliche Beratung. Die angegebenen Mindestlöhne und SOKA-Beiträge sind Orientierungswerte — exakte aktuelle Sätze finden Sie bei der SOKA-BAU oder im Bundesanzeiger. OnlineBilanz bietet keine Baulohnabrechnung an; dafür konsultieren Sie bitte einen spezialisierten Bau-Steuerberater oder ein Bau-Lohnbüro. Unsere Tipps zur Auswahl eines Steuerberaters helfen Ihnen dabei, einen passenden Experten für Ihr Bauunternehmen zu finden. Für den GmbH-Jahresabschluss von Bauunternehmen: Kontakt zu OnlineBilanz.

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